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Park-Warntafel


Gast am 18 Mai 2011 08:00:10

Nur um es klarzustellen, dies wird kein Thread zu Warntafeln für Italien- oder Spanien, sondern ich stelle mir die Frage, da wir uns jetzt ein Womo über 3,5to. zugelegt haben, wo und wie ich denn die Park-Warntafeln an dem Fahrzeug befestigen soll, ohne Löcher in die Außenhaut bohren zu müssen??
Wir parken großteils auf der Straße; uns ist vor Jahren schonmal ein verschlafener Autofahrer hinten in unser damaliges Womo gerauscht; ich wette dass sich die Versicherung windet und uns Teilschuld geben wird, wenn uns dass mit unserem neuen Womo passiert und die Warntafeln oder Standlicht nicht an war.

Hat da jemand eine schöne abnehmbare Lösung für die Parkwarntafeln für sich entdeckt, die er teilen möchte?

Danke,

Anzeige vom Forum

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Gast am 18 Mai 2011 11:02:03

also offensichtlich hat niemnad so was....weiß den jemand, ob man sich sowas selber basteln kann mit Reflektorfolie (wohl ne dumme Frage in einem Land wo einfach ALLES reglementiert ist)

garagenspanner am 18 Mai 2011 11:06:47

moin moin thomas ,

ich habe so ein Teil nicht am Fz, aber ich habe mal im Web gesucht

----> --> Link

und 670 Bilder gefunden , vielleicht ist ja ein weiterführender Link dabei


Jan

Anzeige vom Forum


Gast am 18 Mai 2011 11:23:32

Ja danke. Bestellen kann man die Dinger überall, ich suche eine pfiffige Lösung zum Befestigen, ohne zu schrauben (das Irre ist ja, dass man die Teile tagsüber resp. beim Fahren NICHT dran haben darf).

Gast am 18 Mai 2011 11:24:27

Kann mich mal jemand aufklären wozu man sowas braucht :?:

Parkwarntafel ?? Noch nie gehört. Zum Parken vielleicht :?:

Ich hab 'ne Parkscheibe :D

Haikumsai am 18 Mai 2011 11:42:45

Mausifan hat geschrieben:Kann mich mal jemand aufklären wozu man sowas braucht :?:

Parkwarntafel ?? Noch nie gehört. Zum Parken vielleicht :?:

Ich hab 'ne Parkscheibe :D


Zitat von --> Link


Parkwarntafel
Eine reflektierende Parkwarntafel (Nachtparktafel) ist eine Fahrzeugkennzeichnung, die hilft, Auffahrunfälle bei schlechter Sicht und in Dunkelheit zu verhindern.

Parkwarntafeln sind für alle parkenden Fahrzeuge über 3,5 t und alle Anhänger ohne Gewichtsbeschränkung (z.B. Wohnwagen) nach § 17 der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben.

Eigenschaften der Parkwarntafel Form A
423 x 423 mm
Korrosionsbeständiges Aluminium
Hoch reflektierende Folie rot/weiß mit Kantenschutz
Bauartgeprüft
Eigenschaften der Parkwarntafel Form B
285 x 285 mm
Extreme Reflexion durch 8 Rückstrahler auf Aluminium-Grundplatte
Waschanlagen- und Hochdruckreinigerfest
Bauartgeprüft
Beide Formen der Parkwarntafel gibt es als plane Warntafel oder als horizontal klappbare Ausführung.

Die Parkwarntafel wird am Heck des Fahrzeugs montiert und ist daher zur einfachen Montage fertig gebohrt.

garagenspanner am 18 Mai 2011 11:47:54

ich habe zum befestigen eine Idee :

es gibt flexible Kunststoffschienen zum einschieben von Fussbodenbelägen.
diese Dinger sind selbstklebend.
setze zwei passende Stücke auf die Warntafel, fixieren und fertich.


vom See im Regenland
Jan

Gast am 18 Mai 2011 11:50:15

klingt nicht schlecht, ich teste auch mal mit Saughaken ud hoffe das mir keiner die Teile klaut, die sind teuer.

Gast am 18 Mai 2011 11:51:56

Mausifan hat geschrieben:Kann mich mal jemand aufklären wozu man sowas braucht :?:

Parkwarntafel ?? Noch nie gehört. Zum Parken vielleicht :?:

Ich hab 'ne Parkscheibe :D


Ich gehe davon aus, dass mir die Kasko flöten geht, falls jemand mein Womo nachts ranmmt und flüchtet. Die Versicherer versuchen sich doch immer rauszuwinden.

Gast am 18 Mai 2011 11:59:30

trumanius hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass mir die Kasko flöten geht, falls jemand mein Womo nachts ranmmt und flüchtet. Die Versicherer versuchen sich doch immer rauszuwinden.


Also das kann ich nicht glauben.

Sollte man mal das Kleingedruckte lesen.

Ich habe noch kein Womo über 3,5 t gesehen das so eine Tafel oder Aufkleber hatte.

Auf meins käme sowas auch nicht drauf. Verschandelt ja alles.

Gast am 18 Mai 2011 12:03:52

Mausifan hat geschrieben:
trumanius hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass mir die Kasko flöten geht, falls jemand mein Womo nachts ranmmt und flüchtet. Die Versicherer versuchen sich doch immer rauszuwinden.


Also das kann ich nicht glauben.

Sollte man mal das Kleingedruckte lesen.

Ich habe noch kein Womo über 3,5 t gesehen das so eine Tafel oder Aufkleber hatte.

Auf meins käme sowas auch nicht drauf. Verschandelt ja alles.


was nicht glauben, dass sich Versicherer rauswinden, wenn die Chance besteht? Das ist Naiv, sorry. Ist nunmal Gesetz, wenn was passiert, haftet man.

fantom am 18 Mai 2011 12:14:03

Die Teppichleisten haben mich auf eine Idee gebracht:
Schau mal in einen Baumarkt. In der Nähe der Teppiche gibt es Gummileisten, in die man den Teppich hineinlegt, wenn er unter einer Tür endet. Diese sind aus Gummi, selbstklebend und ich hab sie in schwarz, braun und weiß gesehen. Die schneidest Du Dir zurecht und verklebst sie so ans Heck, dass Du die Alutafel von oben einschieben kannst. Klappert nicht bei Wind.
Frank

Gast am 18 Mai 2011 12:18:10

fantom hat geschrieben:Die Teppichleisten haben mich auf eine Idee gebracht:
Schau mal in einen Baumarkt. In der Nähe der Teppiche gibt es Gummileisten, in die man den Teppich hineinlegt, wenn er unter einer Tür endet. Diese sind aus Gummi, selbstklebend und ich hab sie in schwarz, braun und weiß gesehen. Die schneidest Du Dir zurecht und verklebst sie so ans Heck, dass Du die Alutafel von oben einschieben kannst. Klappert nicht bei Wind.
Frank


Leider --> das Irre ist ja, dass man die Teile tagsüber resp. beim Fahren NICHT dran haben darf. Aua Herr Verkehrsminister. Aber sonst eine testwürdige Variante

fantom am 18 Mai 2011 12:25:25

So wie Du sie reinschiebst, kannst Du sie auch wieder rausziehen, einfach oben offen lassen. Wenn Du dann noch eine Leiste in "Wagenfarbe" bekommst, sieht's nicht mal schlecht aus und DU bist auf der sicheren Seite. Obwohl ich doch zugeben muss, noch nie so ein Ding auf einem Womo gesehen zu haben, aber auch nicht so drauf geachtet zu haben.
Frank

raribay am 18 Mai 2011 12:32:56

wenn ich mir den §17 der STVO so durchlese, finde ich nichts wo Warntafeln vorgeschrieben sind. Das ich mein Fahrzeug bei schlechter Sicht oder Dunkelheit durch Beleuchtung absichere steht wohl außer Frage.
--> Link

Haikumsai am 18 Mai 2011 12:50:21

raribay hat geschrieben:wenn ich mir den §17 der STVO so durchlese, finde ich nichts wo Warntafeln vorgeschrieben sind. Das ich mein Fahrzeug bei schlechter Sicht oder Dunkelheit durch Beleuchtung absichere steht wohl außer Frage.
--> Link


Bei Punkt 4 steht das (fast):

Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.

raribay am 18 Mai 2011 12:56:45

Haikumsai hat geschrieben:
raribay hat geschrieben:wenn ich mir den §17 der STVO so durchlese, finde ich nichts wo Warntafeln vorgeschrieben sind. Das ich mein Fahrzeug bei schlechter Sicht oder Dunkelheit durch Beleuchtung absichere steht wohl außer Frage.
--> Link


Bei Punkt 4 steht das (fast):

Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.


Also reicht Standlicht oder Parkleuchte, bevor ich solche Tafeln am Womo montiere.

Haikumsai am 18 Mai 2011 13:03:00

raribay hat geschrieben:
Haikumsai hat geschrieben:
raribay hat geschrieben:wenn ich mir den §17 der STVO so durchlese, finde ich nichts wo Warntafeln vorgeschrieben sind. Das ich mein Fahrzeug bei schlechter Sicht oder Dunkelheit durch Beleuchtung absichere steht wohl außer Frage.
--> Link


Bei Punkt 4 steht das (fast):

Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.


Also reicht Standlicht oder Parkleuchte, bevor ich solche Tafeln am Womo montiere.


Ja, so steht es da:
mit eigener Lichtquelle zu beleuchten
oder eben durch
andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen
wie z.B. eine reflektierende Parkwarntafel.

raribay am 18 Mai 2011 13:06:46

@Haikumsai
ich hab nur auf den von dir geschriebenen Satz Bezug genommen.

Parkwarntafeln sind für alle parkenden Fahrzeuge über 3,5 t und alle Anhänger ohne Gewichtsbeschränkung (z.B. Wohnwagen) nach § 17 der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben.

Gast am 18 Mai 2011 13:13:10

Stimmt Parklicht geht auch; aber wenn man sein Gefährt dauerhaft abstellt, schwierig..

Haikumsai am 18 Mai 2011 13:18:24

raribay hat geschrieben:@Haikumsai
ich hab nur auf den von dir geschriebenen Satz Bezug genommen.

Parkwarntafeln sind für alle parkenden Fahrzeuge über 3,5 t und alle Anhänger ohne Gewichtsbeschränkung (z.B. Wohnwagen) nach § 17 der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben.


So steht es in dem Link, den ich zuerst eingefügt habe, richtig.
Das gilt hauptsächlich für Anhänger, die über keine Stromversorgung verfügen und kann auch für KFZ über 3,5 t verwendet werden.

Schau mal hier: --> Link

Und hiermit kommt auf jeden Fall jetzt aufklärung: --> Link

Gator am 18 Mai 2011 13:19:49

trumanius hat geschrieben:Hat da jemand eine schöne abnehmbare Lösung für die Parkwarntafeln für sich entdeckt, die er teilen möchte?

Danke,


Hallo,
um wieder zur Ausgangsfrage zurückzukehren:

Nein keine abnehmbare Lösung sondern eine dauerhafte Lösung.
(Parke häufig auf dunklen unbeleuchteten kleineren Straßen auf dem Land)

Und zwar habe ich mir einfach ein Paar Hubbühnenabsicherungsfolien gekauft und diese am Heck mit Sikaflex flächig geklebt. Hält wohl ewig.

Diese Lösung kam problemlos durch den TÜV und auch mehrere Polizeibeamte hatten keine Einwände.



Uwe

Gast am 18 Mai 2011 14:39:41

saubere Lösung.

ImmerUnterwegs am 18 Mai 2011 15:09:38

trumanius hat geschrieben:saubere Lösung.


absolut!

fantom am 18 Mai 2011 15:25:27

Ob's für die Versicherung reicht? Sinn machts auf jeden Fall und sieht nicht mal schlecht aus.
Frank

matrixer am 18 Mai 2011 17:39:44

Hallo Uwe

Das sieht gut aus, aber was ist mit Vorne?

jukeles am 18 Mai 2011 17:57:39

Hallo Uwe,

eine absolut saubere Lösung, die uns auch gefällt.
Nun habe ich diese Folie gegoogelt und bekomme dazu kein Ergebnis.
Wo bekomme ich sie?

LG Jutta

15021955 am 18 Mai 2011 20:57:14

Hallo Jutta,

z.B. hier --> Link


Holger

brawo1 am 18 Mai 2011 21:14:55

Diese Lösung kam problemlos durch den TÜV und auch mehrere Polizeibeamte hatten keine Einwände.



Uwe


Hallo Uwe,

ich habe trotzdem meine Zweifel, ob dies so rechtens ist, vor allem in der Nacht. Fahrzeuge hinter dir werden doch wohl geblendet bzw. abgelenkt und ob daran der TÜV bzw. die Polizeibeamten gedacht oder dies gewusst haben?

Was ist, wenn bei einem evtl. Unfall der Verursacher angibt, der Unfall sei durch deine Folie verursacht worden?

jukeles am 18 Mai 2011 21:15:56

Hallo Holger,

vielen Dank!!!!!


LG Jutta

Gator am 18 Mai 2011 22:10:03

Hallo Wolf,
das seh ich ein wenig anders. An allen LKW mit Hebebühne hängen die gleichen Warnfolien und wehen im Fahrtwind in fast gleichen Höhen.
Nur meine sind, da geklebt, nicht zerfleddert und auch meistens sauber.

Das die Wirkung auf dem Foto größer als auf der Straße ist, liegt sicherlich am Blitzlicht und dem Winkel des Objektivs.



Uwe

brawo1 am 18 Mai 2011 23:29:46

Hallo Uwe,

ja, bei einem Lkw mit Hebebühne wird dieser so nach der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) seine Betriebserlaubnis erhalten haben.

In den §§ 51 und folgende der StVZO wird dir vorgeschrieben, was für Beleuchtungen am Fahrzeug sein dürfen. Für dich zutreffend ist meiner Meinung nach der

§ 51 c StVZO:

Park-Warntafeln, deren wirksame Teile nur bei parkenden Fahrzeugen sichtbar sein dürfen, müssen auf der dem Verkehr zugewandten Seite des Fahrzeugs oder Zuges möglichst niedrig und nicht höher als 1.000 mm (höchster Punkt der leuchtenden (Fläche) so angebracht sein, daß sie mit dem Umriß des Fahrzeugs, Zuges oder der Ladung abschließen. Abweichungen von nicht mehr als 100 mm nach innen sind zulässig.
Rückstrahler und amtliche Kennzeichen dürfen durch Park-Warntafeln nicht verdeckt werden.


Somit bin ich der Meinung, dass deine fest angebrachten Warntafeln lt. Gesetz nicht zulässig sind. Sie dürfen nur bei parkenden Fahrzeugen angebracht und sichtbar sein.

Aber wie es so schön heißt, wo kein Kläger, da kein Richter.

Gator am 19 Mai 2011 09:57:52

Hallo Jutta,
hatte ich noch vergessen:
Ich habe meine hier gekauft:

--> Link


brawo1 hat geschrieben:
Hallo Uwe,

ich habe trotzdem meine Zweifel, ob dies so rechtens ist, vor allem in der Nacht. Fahrzeuge hinter dir werden doch wohl geblendet bzw. abgelenkt


@Wolf,
dann dürfte ja auch KEIN LKW mit Hebebühne und den vorgeschriebenen Warnmarkierungen mehr im Dunkeln fahren - die würden ja alle blenden, nicht nur meine!?



Uwe

matrixer am 21 Mai 2011 19:56:50

Hallo Uwe und Gemeinde

Ich muss meine Frage von zuvor nohmal stellen:was ist mit Vorne? Ist ja auch die dem Verkehr zugewande Seite.

brawo1 am 21 Mai 2011 22:51:07

Gator hat geschrieben:Hallo Jutta,
hatte ich noch vergessen:
Ich habe meine hier gekauft:

--> Link


brawo1 hat geschrieben:
Hallo Uwe,

ich habe trotzdem meine Zweifel, ob dies so rechtens ist, vor allem in der Nacht. Fahrzeuge hinter dir werden doch wohl geblendet bzw. abgelenkt


@Wolf,
dann dürfte ja auch KEIN LKW mit Hebebühne und den vorgeschriebenen Warnmarkierungen mehr im Dunkeln fahren - die würden ja alle blenden, nicht nur meine!?



Uwe


Hallo Uwe,

wir schreiben ja hier von Parkwarntafeln, wie du eine hast, und da schreibt doch der Gesetzgeber ganz klar vor, wie und wann sie zu verwenden sind.

Bei einem Lkw mit Hebebühne handelt es sich jedoch um eine Arbeitsmaschine, die als solche ja auch lt. Betriebserlaubnis zugelassen ist und da spielt es keine Rolle, ob sie fährt oder parkt. Dein Wohnmobil ist jedoch keine Arbeitsmaschine, das ist ein gewaltiger Unterschied zu einem Wohnmobil.

Und das mit der Blendung habe ich zu einem Zeitpunkt geschrieben, wo ich den Gesetzestext bzgl. Parkwarntafeln noch nicht kannte. War halt ein Gedanke von mir.

brawo1 am 21 Mai 2011 23:00:12

matrixer hat geschrieben:Hallo Uwe und Gemeinde

Ich muss meine Frage von zuvor nohmal stellen:was ist mit Vorne? Ist ja auch die dem Verkehr zugewande Seite.


Bei Fahrzeugen, die eine Parkwarnleuchte verwenden müssen, heißt es im §51c/II/Ziff. 4 StVZO ganz klar, wie sie angebracht sein dürfen.

je eine Park-Warntafel für die Vorderseite und die Rückseite des Fahrzeugs oder Zuges mit je 100 mm breiten unter 45° nach außen und unten verlaufenden roten und weißen Streifen.


Hierzu der entsprechende --> Link zur StVZO.

sternleinzähler am 22 Mai 2011 00:13:16

Muss mir demnächst auch Gedanken zur Befestigung machen.
An- und Abbau ist nicht geplant, die Dinger sind klappbar und werden tagsüber zusammengeklappt und verschwinden so!

kintzi am 22 Mai 2011 00:14:55

Hallo, ist ja alles richtig, aber ich fahre meinen 4t-Knaus seit `04 ohne die Dinger, mir reicht, wenn nötig das Standlicht. Hab`s irgendwo hier schon geschrieben: zur Stromersparnis betreibe ich nach Bedarf nur eine Seite durch Sicherung-Ziehen. Ein Kamerad hat hier auch ein Patent mit Schalter über Verbr.-Batt. gebastelt. Ich finde das alles Quatsch, der abmessungsmässig identische Knaus mit 3,5t brauch`s nicht. Ich wurde übrigens noch nie nach den Dingern gefragt, aber beim Unfall!!?! Richi

Gator am 24 Mai 2011 14:44:46

matrixer hat geschrieben:Hallo Uwe und Gemeinde

Ich muss meine Frage von zuvor nohmal stellen:was ist mit Vorne? Ist ja auch die dem Verkehr zugewande Seite.


Hallo Matthias,
vorne habe ich unter den Scheinwerfern bis zum Ansatz der Stoßstange ein weißes reflektierendes Klebeband geklebt.

Siehe hier: Link zum eBay Artikel

Wenn ich heue Abend noch bei Tageslicht zu Hause ankommen sollte, schick ich ein Foto nach.



Uwe

tcgade am 10 Nov 2012 23:42:19

Gast hat geschrieben:Nur um es klarzustellen, dies wird kein Thread zu Warntafeln für Italien- oder Spanien, sondern ich stelle mir die Frage, da wir uns jetzt ein Womo über 3,5to. zugelegt haben, wo und wie ich denn die Park-Warntafeln an dem Fahrzeug befestigen soll, ohne Löcher in die Außenhaut bohren zu müssen??
Wir parken großteils auf der Straße; uns ist vor Jahren schonmal ein verschlafener Autofahrer hinten in unser damaliges Womo gerauscht; ich wette dass sich die Versicherung windet und uns Teilschuld geben wird, wenn uns dass mit unserem neuen Womo passiert und die Warntafeln oder Standlicht nicht an war.

:sniff:
Hallo, guten Abend,
gibt es hier neue Meinungen? Ich mache mir Gedanken wegen des Versicherungsschutzes (Vollkasko), wenn tatsächlich mal so ein Depp das Womo ankarrt und sich davonmacht...
--> Link sagt klar aus, wie so eine Warnvorrichtung auszusehen hat
Möglichkeiten:
- vorn und hinten die Warntafeln anbringen, für die nächtliche Parkaktion ausklappen
- Standlichter einschalten (ggf. wie vor beschrieben Sicherung für die dem Verkehr abgewandte Seite ziehen wg. des Stromverbrauchs)
- sep. Parkleuchten ggf. mit LED unterhalb der "Stoß"-Stangen anbasteln und nutzen
oder eben "Mut zur Lücke"...

???????????????????????????

coseb am 11 Nov 2012 02:27:56

Also um die Frage mal zu beantworten,

zb kannst du eine Warntafel auch sogenannte Schlaftafel , wenn ich mich recht entsinne für alle Fzg über 3,5 to vorgeschrieben ( ich lass mich aber gerne eines besseren belehren ) auch mit hebel saughalter einzel oder doppelt befestigen , und bei nicht gebrauch wegnehmen und Verstauen. Ausserdem hast du die Möglichkeit die Tafel R u L anzubringen , je nach bedarf.

Ich mach es so.

Rudolf

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