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HUK24 oder vom Geschädigten zum Versicherungsbetrüger 1, 2


Gast am 25 Jul 2011 18:23:59

giovannibastanza hat geschrieben: Da wird es nicht einfach eine neue Vers. zu erhalten.
Das denke ich auch !

@ Ostwestfale - Natürlich musste er nicht den Schaden beseitigen lassen, kriegt aber keine Entschädigung für Hagelschaden auf dem Dach mehr.

Hast das jetzt gut erklärt, sehe das im wesentlichen auch so.

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womotraum am 25 Jul 2011 19:00:30

Hallo,

was ist denn wenn ich z.B. einen "kleinen" Hagelschaden vom Vorbesitzer im Womo habe. Er hat abgerechnet mit der Versicherung, Geld kassiert und nix machen lassen.

Jetzt stehe ich irgendwo und es hagelt eiergroße Körner die mir das Dach regelrecht zertrümmern. Kriege ich dann NICHTS von der Versicherung ??

Petra

Gast am 25 Jul 2011 19:07:52

Nix von der Versicherung

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womotraum am 25 Jul 2011 19:17:06

Das ist ja krass. Und irgendwie ungerecht :roll:

Gast am 25 Jul 2011 19:20:45

Warum, die Versicherung hat doch schon ein neues Dach bezahlt. Warum sollte sie das zweimal tun ?

Bezahlst Du auch in der Kneipe zweimal Dein Bier ?

giovannibastanza am 25 Jul 2011 19:52:19

Womotraum , das ist sehr einfach,du sagst dem Versicherer, also dem Außendienstmenschen , da war mal ein Vorschaden der sah so und so aus , ( Foto) der ist von der Pfefferminzia mit soundsoviel an dem und dem Tage abgerechnet, was soll ich tun ? Wie wollen wir den neuen Schaden ( Foto und Augenschein) abrechnen. Wenn dir das was der dir anbietet zu wenig ist kannst du erstmal dagegenreden , notfalls klagen.
Du mußt nur Vorschäden offenlegen und darfst nicht lügen, sonst kann sich die Versicherung von der Leistung befreien, weil es ein Vertrauensbruch ist.
Giovanni.

Gast am 25 Jul 2011 20:03:45

Wenn vorher nur eine Teilsumme gezahlt wurde und dies genau dokumentiert wurde - ja.

Ansonsten gilt: --> Link


Wie Du richtig geschrieben hast, nichts verschweigen alles genau dokumentiert. Kaum einer wird diese Vorgaben erfüllen.

Ostwestfale am 25 Jul 2011 23:44:13

UlrichS hat geschrieben:
giovannibastanza hat geschrieben: Da wird es nicht einfach eine neue Vers. zu erhalten.
Das denke ich auch !

@ Ostwestfale - Natürlich musste er nicht den Schaden beseitigen lassen, kriegt aber keine Entschädigung für Hagelschaden auf dem Dach mehr.

Hast das jetzt gut erklärt, sehe das im wesentlichen auch so.


Bei einem weiteren Schaden versucht ggf. ein Gutachter den "Mehrschaden" zu beziffern. Dieser könnte Ersatzwert sein.

Z.B. nach dem ersten Hagel waren es nur Dellen, nun ist das Dach undicht.
Dann wirdd ggf. der Unerschied zwischen Dellen rausmachen und Dach austauschen erstattet.
Wäre aber das Dach austauschen beim ersten Mal schon ersetzt worden - ja dann gibbbet: Rischtisch : Nixxxxx

Und nu musste machen, da das Dach ja undicht ist. Könnte das Ende manch eines Womo's sein.

No Risk - No Fun


Bon Voyage

Rumbuddel am 26 Jul 2011 00:36:16

Ja nee, so ganz verstehe ich das nicht. Gesetzt den Fall, der Vorbesitzer hatte an dem Womo einen Hagelschaden, hat diesen abgerechnet und das Dach machen lassen. Und ich kaufe nun dieses Fahrzeug mit dem sanierten Dach. Jetzt stehe ich im Hagel und das schöne Dach wird wieder zerstört. Das kann ich nicht mit meiner Versicherung abrechnen?
Ist ein WoMo in seinem Dasein nur einmal Hagel ausgesetzt?

tober am 26 Jul 2011 08:09:22

Das ist ein anderer Fall. Wenn es Repariert wurde und nochmals zerhagelt wird zahlt die Versicherung.
Nur wenn du den Schaden "ausbezahlen" lässt und NICHT REPARIEREN lässt haste schwierigkeiten. Dann gibt's beim nächsten Hagel nur die Differenz zwischen 1. und 2. Hagelschaden, falls vorhanden :D

tober

Gast am 26 Jul 2011 09:02:01

Genau, wenn es fachgerecht repariert wurde - wird wieder neu bezahlt wenn es kaputt geht.

Gast am 26 Jul 2011 11:51:57

Also noch mal aus der Praxis.

Wir hatten ein Womo das einen leichten Hagelschaden hatte (kaum sichtbar), bei dem zur Beseitigung das gesamte Dachblech hätte entfernt werden müssen. Ausbeulen war da nicht.
Dicht war es, gesehen hat man auch kaum was, also haben wir uns gegen eine Reparatur entschieden. Abgezogen von der Versicherungssumme wurde die Differenz der MwSt.. Also wurde nur Netto ausbezahlt. (inzwichen sind da noch größere Abschläge drin!)

Das Womo wurde in Zahlung bei Neukauf gegeben und der Schaden angegeben. Es erfolgte ein Abschlag auf das Fahrzeug das laut Schwacke (was bei einem Womo ein Unding ist, aber naja) bewertet wurde.

Ein Jahr später rief der Neubesitzer unseres alten Womos an, er hätte einen Hagelschaden, den er der Versicherung gemeldet hat. Da er auch (im Gegensatz zum Threateröffner) diesen Vorschaden der Versicherung gemeldtet hatte, wollte er genauere Daten für die Versicherung haben.
Diese habe ich Ihm vorerst verweigert, da ich nicht in einen Fall hereingezogen werden möchte und ihm gesagt das er sich bitte an seine Versicherung wenden soll und sie einen Anforderugnsschreiben verfassen solle. Komischerweise wurde das Fahrzeug bei der gleichen Versicehrung die den Schaden abwickelte versichert. (war das eventuell Dummfang?)

Wie das jetzt ausgegangen ist, weiß ich noch nicht. Auf jeden Fall hat der Neubesitzer ein Womo erworben bei dem zumindest theoretisch der Verkaufspreis um die Schadensumme gesenkt war. Der Marktpreis sagt dann meißt was anderes!
Kommt es zu einem erneuten Hagel, bei dem das Dach dann noch mehr beschädigt wird, dann wird die Versicherung nur das zahlen, was über die bereits abgerechnete Summe geht. Das heißt im Falle einer Reperatur die MwSt. erst mal und eventuellen Mehrersatz, z.B. Dachhauben. Aber eben die nun zwingende eigentliche Reperatur wegen z.B. Undichtigkeit oder Aussehen nicht mehr :!:

Das sieht zwar errst mal bitter für den Zweitbesitzer aus, ist es aber im Prinzip nicht, denn nicht der Hagelschaden hat ihm eienn eventuellen Vermögenschaden zugefügt, sondern sein Verhandlungsgeschick beim Gebracuhtwagenkauf (Falls der Händler das Fahrzeug wirklich überteuert verkauft haben sollte :!: )

Oft wird eben ausgeblendet, das ein Womo nicht gerade ein günstiges Hobbie ist und auch ein Gebrauchter nicht automaiisch billig zu Buche schlägt.

Daher ist auch bei Kauf eines durch Hagel geschädigten Fahzeug erheblicher Preisabschlag zu Vergleichsangeboten zu erhandeln.
Das es Verkäufer giebt die den abgerechneten Hagelschaden als Bagatellschaden offerieren, ist zwar nicht gerade freundlich gesinnt, aber in Deutschland nicht strafbar, da in dem Fall ein mündiger Privatmann/Frau vorausgesezt wird und eine Sittenwidrigkeit rein rechtlich nicht vorliegt.

Jörg

claudius22 am 29 Aug 2011 14:39:04

Also ehrlich Leute,
so viele Gedanken wegen ein paar Beulen auf dem Dach. Ich wäre dafür, dass Womodächer, die höher als 2m liegen aus der Hagelschadenversicherung genommen werden. Es ist doch sch.. egal, ob dort Beulen sind oder nicht. Solange die Kiste dicht ist und die Dachfenster nicht zertrümmert. Ein paar weniger Versicherungen würden uns Deutschen ganz gut tun!!!
Ohne Schadensmeldung wär dann auch der ganze Kram nicht passiert.
Viele
Claudius

felix52 am 29 Aug 2011 17:56:22

Claudius,
Deine Tipps in Ehren... :)
Das Problem mit den Hagelschäden ist doch nun wirklich dem ahnungslosesten Womo-Käufer bekannt. Und dass GFK Beplankung dagegen hilft, ebenfalls. Aber: Es ist manchmal teurer. Nach 4 Jahren herrscht immer noch Frieden zwischen meiner Versicherung und mir und der Mehrpreis hat sich durch niedrigere Versicherungsprämien amortisiert. War auch 2 mal im Hagel, aber ohne Schäden und ohne Nervenstress.
Den Geschädigten hilft das natürlich nicht, leider... :(
Mein Tipp gilt halt nur für den nächsten Womo-Kauf.

Felix52

a.miertsch am 31 Aug 2011 20:42:45

Das Ganze scheint mir doch ziemlich konstruiert.
Die HUK kennt den Vorschaden, weiss auch wann das von welcher Versicherung bei welchem Besitzer reguliert wurde, erkennt also, daß es sich bei dem Antragsteller um einen neuen Besitzer handelt. Was zum Teufel soll sie dem gleich so geharnischt vor den Karren fahren, zumal er mit mehreren Fahrzeugen ihr Kunde ist? Da wird doch zunächst das Gespräch mit dem Kunden gesucht. Oder es steckt noch etwas im Köcher, was uns tunlichst nicht erzählt wird.
Und wenn hier noch hundert Seiten lang gestritten wird, ihr dreht euch im Kreis, habt es vielleicht noch nicht gemerkt, aber es ist so.
Albert

hinni-hanni am 13 Sep 2011 14:43:08

Die Diskussion ist zwar schon ein bißchen älter, will mich aber trotzdem noch einschalten, weil einige Aussagen nicht korrekt sind. Kurz zu meiner Person: ich bin stellvertretender Leiter einer Kfz-Schadenabteilung und bearbeite seit 27 Jahren Autounfälle und Kasko-Schäden.
1. Wenn ich einen Hagelschaden anzeige und erwähne nicht einen mir bekannten Hagelvorschaden, ist das nicht in Ordnung.
2. In diesem Fall ist die Versicherung "von der Verpflichtung zur Leistung" frei. In der Regel muss man in diesen Fällen von Vorsatz ausgehen, sodass vollständige Leistungsfreiheit besteht. Bei grob fahrlässigem Verhalten (hätte ich allerdings in diesem Fall Bedenken, ob das vorliegt), macht die Versicherung einen Abzug unter Berücksichtigung der Schwere der Schuld, oftmals pauschal 50%.
3.Wenn ich den alten Hagelschaden bei der Schadenanzeige korrekt angegeben habe, prüft die Versicherung, ob der Gesamt-Schaden durch den neueren Hagelschaden vergrößert wurde. Ist dies der Fall, zahlt die Versicherung die Differenz. Für den Umfang der Vorschäden ist allerdings der Versicherungsnehmer beweispflichtig, nicht die Versicherung. Kann ich nicht nachweisen, wie groß der Vorschaden genau war, muss die Versicherung nichts bezahlen.
4.Es ist in diesen Fällen eigentlich nicht möglich, die Versicherung zu betrügen. Alle größeren Schäden (wird unterschiedlich gehandhabt, meistens ab 2- oder 2500 Euro) werden in der "HIS-Datei" abgespeichert. Da steht dann das Fahrzeug mit Fahrgestellnummer drin. Sobald irgendwo ein Schaden gemeldet wird, bekommt der Sachbearbeiter einen entsprechenden Hinweis.
5.Bei nachgewiesenem Betrug können in der HIS-Datei auch personenbezogene Daten gespeichert werden (Name und Anschrift). In diesem Fall wird der Betroffene aber angeschrieben und von dem Eintrag in Kenntnis gesetzt. Er hat dann die Möglichkeit hiergegen Einspruch einzulegen. Wenn die Person eingetragen ist, erfolgt bei jedem deutschen Versicherer ein Hinweis, sobald die Person als Unfallbeteiligter auftaucht.
6.Genauso wie ein Kunde, hat auch die Versicherung das Recht einen Vertrag zu kündigen. Habe ich eine Kündigung erhalten, insbesondere eine fristlose, empfiehlt es sich sofort (!!) bei einer anderen Gesellschaft einen Vertrag abzuschließen und die Zulassungsstelle hiervon in Kenntnis zu setzen. Das Führen eines Kraftfahrtzeuges ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat !
Ich hoffe, ich konnte im einen oder anderen Punkt für ein wenig mehr Klarheit sorgen.

Gast am 13 Sep 2011 15:02:54

Danke für die tolle Info, finde ich auch alles korrekt so.

extern am 05 Okt 2011 11:50:50

wenn ich das jetzt richtig verstanden habe dann ist das also wie folgt:

Ich kaufe ein Auto mit einem Brandschaden. Sagen wir mal einen Oltimer.
Totalschaden. Die Versicherung bezahlt den Versicherungsnehmer aus.

Nun kaufe ich dieses Fahrzeug und baue es in jahrelanger Kleinarbeit wieder auf.
Das Fahrzeug ist dann meistens in einem besseren technischen Zustand als zum Zeitpunkt des Brandes.

Nun fährt mir also jemand 1 Monat später in mein Fahrzeug. Die gegnerische Versicherung muß keinen Cent mehr bezahlen da für das Fahrzeug schon einmal gezahlt worden ist?

Das ist aber ganz schön komisch.

Gast am 05 Okt 2011 13:42:27

hinni-hanni hat geschrieben:3.Wenn ich den alten Hagelschaden bei der Schadenanzeige korrekt angegeben habe, prüft die Versicherung, ob der Gesamt-Schaden durch den neueren Hagelschaden vergrößert wurde. Ist dies der Fall, zahlt die Versicherung die Differenz. Für den Umfang der Vorschäden ist allerdings der Versicherungsnehmer beweispflichtig, nicht die Versicherung. Kann ich nicht nachweisen, wie groß der Vorschaden genau war, muss die Versicherung nichts bezahlen.


vielen Dank für die Infos.
bei meinem alten Womo hatte ich also den Fehler gemacht, das Hagelschaden-Gutachten von der Versicherung nicht anzufordern (damit der Unterschied zum neuen Schaden beweisbar ist). Muss sie mir das aushändigen?

rolfwam am 05 Okt 2011 15:26:44

btw, seit geraumer Zeit gibts so Teile wo man das Aussehen bestimmter Dinge dokumentieren kann, nennt sich Kamera. :roll:
Gutachter benutzen die auch, selbst sollte man das auch tun. Somit ist es rel. einfach, alten und neuen Schaden zu dokumentieren.

haballes am 05 Okt 2011 15:41:25

extern hat geschrieben:wenn ich das jetzt richtig verstanden habe dann ist das also wie folgt:

Ich kaufe ein Auto mit einem Brandschaden. Sagen wir mal einen Oltimer.
Totalschaden. Die Versicherung bezahlt den Versicherungsnehmer aus.

Nun kaufe ich dieses Fahrzeug und baue es in jahrelanger Kleinarbeit wieder auf.
Das Fahrzeug ist dann meistens in einem besseren technischen Zustand als zum Zeitpunkt des Brandes.

Nun fährt mir also jemand 1 Monat später in mein Fahrzeug. Die gegnerische Versicherung muß keinen Cent mehr bezahlen da für das Fahrzeug schon einmal gezahlt worden ist?

Das ist aber ganz schön komisch.



Hier lässt du nach der erneuten Restauration ein Gutachten machen.
Dann geht es wieder bei Null los.


Die ganze Kiste mit Hagelschäden war halt mal fast Mode. Mein erster Wohnwagenurlaub in den frühen 80ern hatte sich auch gelohnt. Es hagelte, meine Campingnachbarn meinten nur, ich soll mir den Tag von der Cp Leitung bestätigen lassen und zuhause mal der Versicherung Bescheid geben. Es war ein Dethleffs mit aufgelegtem Dach. Ob der Schaden vorher schon war, kein Plan. Kohle kam wie von selbst.

Und so taten es viele. Klar das die Nummer irgendwann aufflog. Und irgendwie auch korrekt.

Von daher bei Gebrauchtmobilen bei der versicherung eine Abfrage auf Vorschaden starten. Wurde einer ausgezahlt, wird die Summe bei gleichem Schadensbild im Reparaturfall dann abgezogen.

Gast am 05 Okt 2011 16:29:19

rolfwam hat geschrieben:btw, seit geraumer Zeit gibts so Teile wo man das Aussehen bestimmter Dinge dokumentieren kann, nennt sich Kamera. :roll:
Gutachter benutzen die auch, selbst sollte man das auch tun. Somit ist es rel. einfach, alten und neuen Schaden zu dokumentieren.


Tschuldigung, aber ich denke, du weißt selbst, dass dieser Tipp ziemlich naiv ist. Es geht um den Text des Gutachters, der die Größe, Beschaffenheit usw usw usw der Schäden festhielt. Fotografieren kannst du alles was du willst, interessiert nur die Versicherung nur sekundär.

Gast am 10 Okt 2011 22:04:28

Nicht immer ist man der Gelackmeierte, wenn einen zweimal der Hagel trifft. AG München, 271 C 10327/10 (--> Link) sagt in der Zusammenfassung in etwa:
"Rechnet man einen Hagelschaden ab und läßt nicht reparieren (Gutachtenbasis), dann muß man beim zweiten Schaden den zusätzlichen Schadensumfang exakt nachweisen. Ein zweites Mal kann von einem fiktiven Schaden nicht so ohne weiteres ausgegangen werden. Ersatzanspruch bestehe nur soweit, wie der zweite Schaden technisch und rechnerisch ganz eindeutig von dem ersten abgrenzbar sei. Ist das nicht möglich, gehe dies zu Lasten des Geschädigten - der hat den Vorschaden ja nicht reparieren lassen."

Andreas

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