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hallo,
ich habe eine Frage. Ich fahre ein Gespann das aus einem Wohnmobil und einem Wohnwagen besteht. (MB207 lang und hoch + Knaus südwind 7m lang) Es ist so gebaut das es zusammen eine sinnvolle Einheit ergibt. Nun habe ich mal wieder Probleme an einem Wohnmobilstellplatz gehabt. Der war mit 15m Länge ausgewiesen und mein Gespann ist nur max. 13 m lang. Ein Wohnmobil mit Anhänger selbe Länge wäre ok. Ein Wohnwagen dürfe dort aber nicht parken. Auch nicht wenn er an das Womo angekoppelt ist und bleibt. Kann mir da jemand weiterhelfen? Guten Morgen, es stellt sich Frage was Wohnwagen oder Anhänger auf einem Wohnmobilstellplatz verloren haben. Zumindest wäre eine zusätzlich Gebühr angesagt, wenn man bedenkt das Platz für zwei Wohnmobile in Beschlag genommen wird. Es ist frustrierend wenn man auf einen ohnehin stark belegten wohnmobilplatz rollt und Anhänger, Auto usw. in den besten Lagen stehen.
MfG Teeyop wenn der sp caravans ausschliesst, hast du pech und kannst mit dem wowa im schlepp nicht drauf.
wenn caravans zulässig sind, zahlst du halt für 2 sp - und gut is! grusz hartmut
Ernst gemeinte Frage: Was spricht für so eine Einheit? Was macht es sinnvoll? Ich gestehe dass ich sowas eigentlich nur mit Kopfschütteln quittieren kann und nicht verstehe. Vielleicht kannst du mir ja die Augen für Sinn und Nutzen öffnen??? GRUSS PETRA hallo,
spontan fällt mir ein, wenn bereits ein wowa steht, kann der Eigentümer kaum weitere verhindern, zumindest nicht ohne zeitaufwändige Diskussionen. Also unterbindet er es der Einfachheit halber ganz. hallo,
es ging um einen öffentlichen Stellplatz mit diesem "Womo" zusatzzeichen. Jeder einzelne Stellplatz beträgt 15 m ! Das hat also nichts mit überfüllten Stellplätzen zu tun. Du hast jeweils eine Parkbucht ,in die fährst du Rückwärts oder Vorwärts rein. @ fast food wohnen/ leben / büro / Garage für einen Kraftroller Ich habe einen Sattelauflieger-Wohnwagen. Dieser ist identisch aufgebaut wie ein Wohnmobil (doppelter Boden, Wasser, Abwassertank) auf dem Chassis für Fiat Wohnmobile und komplett autark. Mit 12 m Gesamtlänge auch nicht länger als ein großes Wohnmobil. Straßenverkehrstechnisch ist ein Sattelgespann eine Einheit.
Trotzdem habe ich (in Foren) die selben Probleme wie du. Hab auch schon doppelt bezahlen müssen. Es geht auch garnicht darum, dass du einen Wohnwagen dahinter hast sondern da werden Pfründe verteidigt und wenn man einen Grund sucht, dich wegzuschicken oder abzuschrecken, dann findet man den. Ursprünglich ging es darum, das Wohnmobil Stellplätze bessere Park-/Übernachtungsplätze sind und nur Autarkte Fahrzeuge dort parken dürfen (Wasser-/Abwasserproblem). Stühle und Tische und Markisen darf man auch dort nicht nach draußen stellen. Das ist Camping und dann muss man auf einen Campingplatz. Wenn du mit einem autarken Gespann kommst, spricht nichts dagegen, dass du dort übernachtest außer, du nimmst einem anderen die Übernachtungsmöglichkeit. Toleranz ist was anderes. Da ich wirklich min. 6 Tage autark bin, vermeide ich Wohnmobilstellplätze und fahre, wenn vorhanden, auf Parkplätze. Das geht aber nicht immer und dann muss man sich halt der Diskussion stellen. Ich bin bisher nur in Düsseldorf am Rheinufer auf Widerstand gestoßen. Ich habe versprochen, die Einheit bestehen zu lassen (nicht abzukuppeln) und 1,5-fachen Preis gezahlt. Hallo Extern,
spannend dürfte die Frage sein, ob du deinen Wohnwagen auch zweckbestimmt nutzt. Nimmst du deinen 207er nur als Fahrzeug, schläfst und lebst allerdings im Wohnwagen ist dein Wohnwagen ein Wohnwagen und kein Anhänger zur Lastenbeförderung mehr! Deine Argumentation dann zu sagen: "Mein 207er ist ja ein Wohnmobil" wird dann nicht greifen und ich könnte es sogar verstehen, wenn ein Betreiber dir vorwirft, deinen 207er lediglich als Alibi- Wohnmobil "vorzuschieben", wobei dein 207er aber in Wahrheit nur dein Zugfahrzeug darstellt :!: Alternativ bliebe dir nur, den Wohnwagen abzukuppeln und außerhalb des Stellplatzes (ist ja auch jedem öffentlichen Parkplatz erlaubt, wo es nicht verboten ist und das Fahrzeug niemanden behindert) aufzustellen. Mit deinem solitär fahrenden 207er bist du dann sicherlich auf einem Stellplatz willkommen und wenn du deinen 207er sowieso auch als vollwertiges Wohnmobil zum Leben und Schlafen nutzt, wird sicherlich niemand etwas sagen und du hast darüber hinaus ja auch keine Einschränkungen, oder? :wink: Verbietet der Betreiber (aus welchem Grund auch immer) grundsätzlich Wohnwagen auf den Platzflächen, wirst du dich wohl daran halten müssen. Die Hintergründe in einem Forum nachzufragen ist m.E. müssig. Das wäre so, als würde ich mit dem Eismann diskutieren, warum das Rohöl teurer wird. Er hat hierauf grundsätzlich keine Einflussmöglichkeit und kann dir dabei ebenso verbindlich weiterhelfen, wie die User im Forum mit der Beantwortung der Frage, ob dein Gespann auf einem reinen Wohnmobilstellplatz stehen darf. Das kann und wird dir nur der Betreiber eines SPs individuell für deinen Wunschplatz sicher beantworten können... Björn Und dann ist die Sachlage doch eindeutig....Zusatz womo bedeutet nicht Wohnwagen. @ joekel
was hat denn ein Auto das auf einem Wohnmobilparkplatz parkt damit zu tun. Eine Auto das einen Wohnwagen angehängt hat ist wohl kein Wohnmobil. Ein Wohnmobil mit einem Wohnwagen ist immer noch ein Wohnmobil eben nur mit Anhänger. Und wenn Wohnmobile dort parken sollen und Anhänger laut beschilderung nicht ausgeschlossen sind verstehe ich das nicht. ich mache mir ernsthaft gedanken wenn ich mit einem 15 m langen Wohnmobil nach Deutschland kommen würde. Wenn ich dich richtig verstanden habe würden mich permanent Leute wie du ansprechen wieso ich soviel Platz einfach benutze.
Das hört sich für mich sehr nach "häuslich einrichten" an und hat in meinen Augen wenig mit dem WohnMOBIL- und Stellplatzgedanken zu tun. Daher kann ICH (mag jeder sehen wie er mag) so eine Einheit nichts sinnvolles abgewinnen, schon gar nicht auf einem Stellplatz. Mit Auto und Wohnwagen wird man auch auf einen Campingplatz verwiesen. Und nur wenn das Zugfahrzeug ein Wohnmobil ist, sehe ich da nicht den großen Unterschied. GRUSS PETRA hallo,
mein Beitrag ist evtl. mißverständlich. Ausnahmslos alle wowa-Fahrer, die ich bisher auf womo-stellplätzen sah, benahmen sich völlig problemlos, waren autark, meist wurde sogar der PKW weiters ab geparkt, um nicht zuviel Platz zu nehmen. Dass aber Eigentümer es vermeiden wollen, dass bestimmte wowa-Ansammlungen sich breit machen, die vornehmlich inzwischen mit Kastenwagen und wowa auftauchen und den Platz leider leider unter aller Sau in vielen -nicht allen- Fällen verlassen, das wäre uU verständlich. Ich hatte in Nürnberg gesehen, dass bei der Abfahrt einfach Sperrmüll hinterlassen wurde ... wer bezahlt das abräumen usw usw usw Selbst will ich es gar nicht wahrhaben (bin gegen Vorurteile), was da bei solchen Gruppen abgeht, man kann es aber leider in Frankreich in seiner schlechtesten Art ständig sehen. kurz und gut: wowa-Verbot ist halt dann für die Eigentümer die einfachste Lösung. Leider. wie willst es differenzieren? eigentlich hatte ich diese Frage in diese Rubrik reingesetzt da es um eine rechtliche Info ging.
@ Petra es geht doch nicht darum ob du so einer Einheit etwas sinnvolles abgewinnen kannst. Das Gespann fährt im Monat so um die 2500 km. Von Punkt A.bis Punkt B.und zurück Das ist wohl schon ganz schön mobil. Und ja, in einem Wohnmobil kann mann sich häuslich einrichten und in einem Wohnwagen auch, und in einem Wohnmobil und einem Wohnwagen noch viel mehr. Und selbstverständlich ist das wohnmobil genau wie der wohnwagen gemäß den Bestimmungen eingereichtet. Da ist nichts mit Alibizugmaschine oder ähnlichem. ich frage mich jetzt auch wo ein Wohnmobil mit einem Anhänger aufdem ein Smart steht parken darf. Die Diskussion hier liest sich für mich typisch deutsch.
Auf Stellplätze gehört die "Sechsmeterweissware", möglichst eine Übernachtung und gut ist. Und drei Fred´s weiter wird eine Reisegruppe bewundert, die mit einer ganzen Truppe Richtung China zieht und auf Dorfplätzen, Freiflächen und Tankstellen campiert. Im Amiland fahren "Liner", die wirklich ihren Namen verdienen, haben oft noch Wohntrailer und ein Auto im Schlepp. Das Gespann von ihm ist zugelassen, er drückt dafür Kohle ab und wie er es nutzt, ob als Büro, als B...sbude oder Feriencamp für seine 20 Kinder, das kann doch egal sein, solange er keinen belästigt. Ich finde, daß hier teilweise nicht sehr tolerant gepostet wird. Ein bewohnter Wohnanhänger neben mir würde mich jedenfalls weniger ärgern, als eine ausgefahrene Markise. Wieviele Wohnmobile haben auf dem Weg in den Süden einen Autohänger hinten dran und stehen auf Stellplätzen. Den könnten sie wirklich vorher irgendwo abhängen. Er aber möchte das ganze Ding auch bewohnen. Wie ich schon schrieb, wird dir hierzu niemand eine rechtsverbindliche allgemeingültige Auskunft geben können.
Der Hintergrund dürfte klar sein: Auf jedem Platz gilt i.d.R. das Hausrecht des Betreibers. Sei das nun ein Gastwirt, ein Winzer, ein Campingplatzbetreiber mit angeschlossenem Wohnmobilstellplatz oder eine lokale Gemeindeverwaltung. Es gibt keine gesetzliche allgemeine Regelung hierzu! Und es spielt auch gar keine Rolle, ob du 50 Meter oder 5000km im Jahr mit deinem Gespann fährst, es ist und bleibt ein Gespann, bestehend aus Zugfahrzeug und Wohnwagen. Und wenn ein Betreiber individuell keine Wohnwagen auf seinem Platz wünscht, kannst du dich daran halten, oder weiterfahren. Daran wird dein Nachbar, der dich toleriert, genau so wenig etwas ändern wie der, der dich gar nicht neben sich stehen haben will. Diese Mitmenschen, ob nun wohl oder feindlich gesonnen, entschieden dies ganz einfach nicht und deswegen wirst du auch hier im Forum keine Antwort darauf bekommen können. Es kommt einzig und allein völlig sachlich und emotionslos darauf an, was das jeweilige Hausrecht für den Platz vorsieht. Leider ist das in Deutschland nunmal so, auch ich würde mir da eine einheitlichere Regelung wünschen. :nixweiss: @ inpraxi
wie ich differenzieren möchte? Was sagt den nun dieses Zusatzeichen mit dem Wohnmobil drauf genau aus. Straßenverkehrsordnung? Wenn dort ein PKW drauf ist dann darf dort trotzdem ein PKW mit einem Anhänger parken. Dürfen LKWs nicht mehr auf LKW Parkplätzen stehen wenn da an dem LKW ein Anhänger drann ist ? Hallo Leute.
Bei den Beiträgen hier erkennt man die angebliche Toleranz unter Wohnmobilfahrern. Was dem Fragesteller alles so unterstellt wird ist schon interessant. Wenn der Paltz 15m lang war und der 207 hätte draufgestanden, wäre auch kein Platz mehr gewesen . Jetzt aber alles mögliche zu konstruieren zeigt mir , daß die Toleranz Womokellegen gegenüber immer mehr abnimmt, da sich eine neue Kaste von Wohnmobilisten breit macht. Willi Es ist ein Gespann bestehend aus einem Wohnmobil und einem Wohnwagen Nicht aus einem Auto und einem Wohnwagen,nicht aus einem Motorrad und einem Wohnwagen und auch nicht aus einem LKW mit einem Wohnwagen. Und das Zusatzschild 1049-10 sagt hier dürfen Wohnmobile parken. Und das zusatzschild ist ein Schild der STVO und wird auch eine rechtliche bedeutung haben. zb.dürfen dort keine PKW parken! Hallo, dann googelt mal "zusatzverkehrszeichen 1048-14" und "zusatzverkehrszeichen 1010-13"
Ansonsten kann ich haballes(Sven) nur zustimmen - typisch deutsch intollerant und für mich absolut unverständlich,genauso wie hundehalter gegen nichthundehalter,normalwomofahrer gegen dickschifffahrer usw. - liesse sich wahrscheinlich unbegrenzt fortsetzen. Zum glück haben wir diese probleme noch nicht so und versuchen eine grosse gemeinnschaft von " Camping- und Freizeitfahrzeugen " zu entwickeln mit gleichberechtigung für alle, mehr tolleranz und gemeinsamkeit. Jeder entscheidet mit seinem verhalten,nicht nach der fahrzeugklassifizierung,ob er dazu gehören will oder von der gemeinschaft angenommen wird oder nicht.
Hiho, Es handelt sich dann wohl um einen öffentlichen Stellplatz? Grundsätzlich bedeutet dieses Zusatzzeichen dass nur Wohnmobile auf den entsprechend markierten Flächen stehen dürfen. Aber natürlich kann die Stadtverwaltung eigene Regeln aufstellen. @ capella1
erst mal ein danke. Der 207 ist ein voll ausgebautes Wohnmobil mit einem sogenannten Schlafdach. 3,05 m Höhe. Er kann noch 600 kg zuladen. So konnten die Tanks für Frisch und Abwasser angemessen dimensioniert werden. Der volle Frischwassertank ist aber schon im Leergewicht enthalten. Auch die Accus für die Stromversorgung des gesammten Gespanns sind so gut transportabel. Im Wohnwagen bekommt man ja vom Gewicht kaum etwas unter. naja Solaranlage und 100 Ampere Accu. für die Womoleute ist man ein wohnwagenfahrer und für die wowaleute ein womofahrer. Bei uns in Schweden interessiert eigentlich nur eines. Ist das ein völlig autarkes System (gerade in Hinblick auf Gewässerschutz) oder nicht.
Genau ..... Klasse .... so muss das sein Wir entfernen uns, wie es leider nicht anders zu erwarten war, von einer sachlichen Grundlagendiskussion hin zu einer Charakterdebatte.
Da ich nach wie vor der Ansicht bin, dass niemand eine rechtsverbindliche allgemeingültige Auskunft geben kann und somit auch keine zielführenden Antworten in der Sache mehr zu erwarten sind, darf ich an dieser Stelle frühezeitig unter Verweis auf --> Link die Diskussion beenden. |
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