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Hallo,
möchte mein Wohnmobil nach Abmeldung am Freitag noch zur Wintergarage bei einem Händler fahren. Dieser ist allerdings 50 km von der Zulassungsstelle entfenrnt und in anderem Landkreis. Nach meiner Kenntneiss ist eine Fahrt nur nur nach Hause und zum Tüv erlaubt. Stimmt das oder gibt es da eine Ausnahme für diesen Fall ? Danke Hallo,
zum Abmelden brauchst du doch nur die Nummernschilder mitnehmen! Moin, mach es doch nicht kompliziert. Fahr mit deinem Womo in das Winterquartier, bau die Schilder ab und melde dann dein Fahrzeug ab. So hast Du keine Probleme.
Herzliche Gruesse Hallo
schau mal hier... --> Link beachte insbesondere den Abschnitt mit dem anderen Landkreis. ich würde es wie mein Vorredner machen... natürlich ist es unkomplizierter, zuerst ins winterlager und dann abmelden.
rechtlich geht aber auch umgedreht, wenn dies am selben tag statt findet: wenn du am 10/11 abmeldest, wird die abmeldung (stilllegung) ab 11/11 wirksam, am 10/11 ist deine kiste noch versteuert und versichert, wenn dich die rennleitung anhält, dauerts dann bestimmt trotzdem eine stunde... grusz hartmut wollte mir nur 3 Tage Versicherung und Steuer sparen :)
Bringe das Womo am Freitag Nachmittag weg. Dann hat die Zulassungsstelle schon feierabend ... Bei uns in Laatzen hat das Bürgerbüro auch Samstags bis 12 Uhr Mittag auf.
Die machen die KFZ angelegenheiten wie an und abmeldungen. Dieter
nach der Abmeldung hast Du doch gar keine Nummernschilder mehr oder ? Und selbst wenn Du noch die Nummernschilder hast, dann sind sie von der Zulassungsstelle entstempelt und dann fährst Du ohne Versicherung, denn die ist an die Zulassung gekoppelt !
Vorausgesetzt man hat Haus und Hof :D Peter
Man sollte doch nur schreiben wenn man weis was Sache ist :roll: Dieter so ist es dieter,
am tag der stilllegung ist das fahrzeug bis 24:00 Uhr versteuert und versichert! grusz hartmut Danke,
ich lerne immer gerne dazu ! Meines Wissens nach gilt die Versicherung nur von der Zulassung nach Hause,
ohne irgendwelche Umwege. Ob der Weg mit dem entstempelten Fahrzeug auch zum Händler, in die Werkstatt, zum Einkaufen oder zur Braut auch noch versichert ist, wißt Ihr vielleicht auch? §10 Abs. 4FZV
Zitat (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Zitatende "wollte mir nur 3 Tage Versicherung und Steuer sparen"
Auf die 1,50 € kommts ja sicher drauf an :-)
..............pro Tag, macht dann schon vierfuffzich zusammen :D Trollo
kann man sich ja ausrechnen. Ich zahl 600 Versicherung plus nochmal Steuer ? Macht dann schon mehr als Einsfuffzich am Tag, also eher so um die 3.-, mal 3 macht 9.-€. Und wie heissts doch so schön: Wer den Pfennig nicht ehrt ist den Taler nicht wert. Wenn er das sparen kann warum denn nicht. Kann er dafür bei McDoof schon was verspern gehen oder diverse Bierchen in der Stammkneipe zu sich nehmen. Also nicht immer gleich draufhauen wenn jemand sparen will. Irgendwo maß man anfangen, sonst könnte man gleich in die Politik gehen, die können es nämlich gar nicht bzw. sowieso nur am falschen Ende. Ciao Didier :daumen2: :daumen2: :daumen2:
Kann nicht erkennen,dass hier irgendwo draufgehauen wurde. Stimmt aber, den Betrag kann sich jeder ausrechnen. Egal ob 4,50 oder 9,-EUR (bei mir sind es 6,--EUR in 3 Tagen): die Rechtslage ist in diesem Fall nicht eindeutig und ich hätte keine Lust, wegen 6,-- EUR die Sache mit dem Polizisten oder der Versicherung in einem Schadensfall auszudiskutieren. Wer das wegen diesem lächerlichen Betrag drauf ankommen lassen will, soll es tun und sich freuen, was er wieder gespart hat. Trollo
Hab das ja auch nicht wörtlich gemeint, nur wird sich hier wieder lustig gemacht über jemand der einfach nur sparsam ist. Rechtslage ist doch eindeutig, ich darf mein Fahrzeug nach dem Abmelden zum Stilllegeplatz fahren, fertig. Auch zur AU, HU und zum Wiederanmelden darf ich es zu TÜV, Amt, Werkstatt etc. bewegen und zurück natürlich. Das steht in meiner Abmeldebescheinung die ich von der Vers. bekommen habe. Es besteht zu 100% Versicherungsschutz. Den Wisch nehme ich mit, fertig, Da kann der Bulle viel sagen wenn der Tag lang ist, ich habe von der Versicherung die Besch. in der Tasche. Und wenn der Terz macht, bekommt er ne Dienstaufsichtsbeschwerde an den Hals, das macht der dann nur einmal. Und zur Höhe des Betrages. Das ist doch relativ, manch einer muß dafür 2 Stunden arbeiten, netto, also Ball flach halten. :D Ciao Didier Hallo,
mich hat die Kölner Autobahnpolizei auf der Rückfahrt vom Tüv auch schon mit ungestempelten Schildern eingefangen. Ich hatte einen Text aus dem Netz dabei. Doppelkarte und frischen Tüv. hat etwas gedauert bis wir die junge Kollegin überzeugt hatte. Der ältere Beamte meinte ich dürfte aber nicht mehr zur Zulassungsstelle fahren was natürlich falsch ist. Ist auch nicht so wichtig, weil zum Zulassen kann ich auch mit dem anderen Auto. Die Tatsache das man darf wird von vielen nicht geglaubt, die zahlen dann 80€ für Überführungsschilder. MfG, Gerd Mein Womo ist nun sicher und ohne Polizeikontrolle im Winterquartier gelandet. Habe mit dem Chef der Zulassungsbehörde gesprochen und dieser bestätigte mir die Regelung mit dem Landkreis und dem angrenzenden
in dem man fahren darf. War etwas schwierig herauszufinden, da die Route durch einen angrenzenden und dann wieder einen andern, aber auch angrenzenden Landkreis führte. Die Karten sind da etwas schwierig ... Denke aber ich habe heut nur legale Sachen gemacht :D :daumen2: Sparen ist ja immer ganz nett, aber macht dann ein Saisonkennzeichen nicht mehr Sinn? Für Ab- und Anmeldung zahlst du doch auch.
Abmelden 5,90 € Anmelden 12 € Und kein Terminstress :wink: Dieter Hallo,
um das Ganze noch etwas komplizierter zu machen, hier mein Fall. Ich hatte ein neues Mobil bestellt, es stand beim Händler. Ich wollte mein altes Kennzeichen auch für das neue Fahrzeug verwenden. Meine Vorgehensweise: Mit dem alten Fahrzeug zur Zulassungsstelle, Fahrzeug abgemeldet. Kennzeichen wurde entwertet. Da ich schon den Brief des neuen Fahrzeugs hatte, direkt zugelassen. Auf den alten Kennzeichen dann die Zulassungs- und ASU-Plakette bekommen. Kenzeichen ans alte Fahrzeug (mit gleichem Kennzeichen) und damit zum Händler gefahren. Fahrzeuge und Kenzeichen getauscht und wieder nach Hause. Übrigens, das ganze war mit der Versicherung und unserer örtlichen Polizeidienststelle abgeschprochen und mir schriftlich bescheinigt. Dies funktioniert nur, wenn die Abmeldung und Überführung am gleichen Tag erfolgt. Bin trotzdem mit einem flauen Gefühl im Magen gefahren. Erich |
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