MDDIO am 13 Feb 2012 23:09:11 @Walter und Sabine:
Keine Angst, die "Stellplatzaufpasser" kommen im Frühsommer wieder. Im Winter ist es mir in Deitschland einfach zu kalt. :D
Übrigens habe ich für mein Womo eine grüne Plakette, die mit dem Stinkefinger! Bis jetzt konnte ich damit noch jede Umweltzone befahren und niemand ist es aufgefallen, daß statt der 4 ein Stinkefinger auf der grünen Plakette zu sehen ist. Auch Willi, mein "Co-Aufpasser" wird im Frühjahr wieder eintrudeln die Schranke des Stellplatzes bedienen. Die Stadt Gladbeck ist sehr kommunikativ und wir müssen nur noch eine Lösung finden, wie man die Ausnahme der Bezirksregierung in Münster schmackhaft macht. Das wird schon werden. :)
Wenn alle Stricke reißen, gibt es da noch den Türken meines Vertrauens, bei dem man die Dinger in allen Farben für 10,-€ käuflich erwerben kann. 8)
claudius22 am 15 Feb 2012 22:25:31 Stellt Euch vor es gibt Umweltzonen
und keiner macht mit!!!
Unser Land wimmelt von dummen Bürgern, die stumpfsinnige Gesetze nicht hinterfragen, sondern befolgen. Zwei Beispiele aus dieser Woche:
1.Minus 12 Grad, Termin zur HU und ASU mit meinem TDI. Öltemperatur 48 Grad, zur HU müssen es aber 80 sein. Also setzt sich der Prüfer 11 Minuten und 30 Sekunden in mein Auto und lässt es im Leerlauf mit 3500-4500 Umdrehungen orgeln, bis das Öl auf 80 Grad ist. Fünf Jahre altes Auto optisch und technisch in 1a Zustand. Für diesen Schwachsinn durfte ich dann noch 88 Euro löhnen!
2. Heute will ich eine Gasflasche tauschen und habe doch glatt vergessen, die rote Schutzkappe drauf zu stecken. So dürfe sie mir die Flasche nicht tauschen, da ich die Flasche so nicht transportieren dürfe. Auf die Frage, ob sie glaube, dass ich vor jeder Fahrt meine beiden Gasflaschen abdrehe und mit der roten Schutzkappe versehen würde, schaute mich die Baumarktmitarbeiterin nur komisch an. Auch die Einladung mir die Flasche bis zum Womo zu bringen, es stand 40m entfernt auf dem Parkplatz, wurde abgelehnt. Ich könne gerne für 3,99 Euro eine Kappe kaufen. Die wollte mir doch glatt erzählen ich dürfe die Flasche erst zu Hause anschließen. Ich lehnte dankend ab, da ich schon 15 dieser Schutzkappen in der Garage rumliegen habe.
Zurück zum Thema: Mein Womo hat keine Plakette, mein TDI ist gelb, mit beiden KFZ wurden in den letzten beiden Jahren - von mir unbekannten Nutzern - in Köln und Hannover schlimmste Umweltzonenvergehen begangen. Bisher sind mir weder Strafbescheide noch Punkte zu Ohren gekommen.
Gute Nacht Deutschland !
Claudius
dieter2 am 15 Feb 2012 22:54:26 claudius22 hat geschrieben:Stellt Euch vor es gibt Umweltzonen und keiner macht mit!!! Unser Land wimmelt von dummen Bürgern, die stumpfsinnige Gesetze nicht hinterfragen, sondern befolgen. Zwei Beispiele aus dieser Woche:
1.Minus 12 Grad, Termin zur HU und ASU mit meinem TDI. Öltemperatur 48 Grad, zur HU müssen es aber 80 sein. Also setzt sich der Prüfer 11 Minuten und 30 Sekunden in mein Auto und lässt es im Leerlauf mit 3500-4500 Umdrehungen orgeln, bis das Öl auf 80 Grad ist. Fünf Jahre altes Auto optisch und technisch in 1a Zustand. Für diesen Schwachsinn durfte ich dann noch 88 Euro löhnen!
2. Heute will ich eine Gasflasche tauschen und habe doch glatt vergessen, die rote Schutzkappe drauf zu stecken. So dürfe sie mir die Flasche nicht tauschen, da ich die Flasche so nicht transportieren dürfe. Auf die Frage, ob sie glaube, dass ich vor jeder Fahrt meine beiden Gasflaschen abdrehe und mit der roten Schutzkappe versehen würde, schaute mich die Baumarktmitarbeiterin nur komisch an. Auch die Einladung mir die Flasche bis zum Womo zu bringen, es stand 40m entfernt auf dem Parkplatz, wurde abgelehnt. Ich könne gerne für 3,99 Euro eine Kappe kaufen. Die wollte mir doch glatt erzählen ich dürfe die Flasche erst zu Hause anschließen. Ich lehnte dankend ab, da ich schon 15 dieser Schutzkappen in der Garage rumliegen habe.
Zurück zum Thema: Mein Womo hat keine Plakette, mein TDI ist gelb, mit beiden KFZ wurden in den letzten beiden Jahren - von mir unbekannten Nutzern - in Köln und Hannover schlimmste Umweltzonenvergehen begangen. Bisher sind mir weder Strafbescheide noch Punkte zu Ohren gekommen.
Gute Nacht Deutschland ! Claudius
Was soll der TÜV Mensch machen,Du hast doch den Auftrag für die HU gegeben :roll:
Und der Baumarktmensch ist doch nicht blöd und holt sich einen Anschiß vom Chef ab weil Du die Kappe nicht mit hast :roll:
Der hat mit Recht die Flasche verweigert.
Dieter
captnsharky am 15 Feb 2012 23:01:38 claudius22 hat geschrieben: 2. Heute will ich eine Gasflasche tauschen und habe doch glatt vergessen, die rote Schutzkappe drauf zu stecken. So dürfe sie mir die Flasche nicht tauschen, da ich die Flasche so nicht transportieren dürfe. ..... Ich könne gerne für 3,99 Euro eine Kappe kaufen. Claudius
Hallo Claudius,
das sind genau die Momente, wo ich den Mitmenschen mit Freude die Sinnlosigkeit Ihres 08/15-Vorschrifts-handelns aufzeige: Meine Frage ist in diesem Fall, ob das 14 tägige Umtauschrecht denn auch für solch einen Transportschutz gilt und ob ich, wenn ich es mir in 3 Minuten bis zum Auto anders überlegt hab, auch gleich davon Gebrauch machen kann.
Dann beschäftige ich auch noch die Information/Reklamationsabteilung mit einem Storno. :D
Ja, so ist Deutschland
Volkmar
wolfherm am 15 Feb 2012 23:05:34 claudius22 hat geschrieben:......Unser Land wimmelt von dummen Bürgern, die stumpfsinnige Gesetze nicht hinterfragen, sondern befolgen. Zwei Beispiele aus dieser Woche:
Claudius
Danke für deine Beurteilung. :twisted:
Wohnifahrer am 16 Feb 2012 09:38:42 2. Heute will ich eine Gasflasche tauschen und habe doch glatt vergessen, die rote Schutzkappe drauf zu stecken. So dürfe sie mir die Flasche nicht tauschen, da ich die Flasche so nicht transportieren dürfe. Auf die Frage, ob sie glaube, dass ich vor jeder Fahrt meine beiden Gasflaschen abdrehe und mit der roten Schutzkappe versehen würde, schaute mich die Baumarktmitarbeiterin nur komisch an. Auch die Einladung mir die Flasche bis zum Womo zu bringen, es stand 40m entfernt auf dem Parkplatz, wurde abgelehnt. Ich könne gerne für 3,99 Euro eine Kappe kaufen. Die wollte mir doch glatt erzählen ich dürfe die Flasche erst zu Hause anschließen. Ich lehnte dankend ab, da ich schon 15 dieser Schutzkappen in der Garage rumliegen habe.
Bevor Du jemand als blödsinnig bezeichnest solltest Du dir lieber Gedanken über den Hintergrund solcher Vorschriften machen! Diese sind nämlich bei näherer Betrachtung überhaupt kein Blödsinn! Sollte nämlich oben das Ventil abgerissen werden, so gehen die Dinger ab wie SchmidtsKatz!!!! und können großen Schaden anrichten. Das Gasflaschen also nur mit Schutzkappen zu befördern sind, ist also eine sehr sinnvolle Regelung und kein Blödsinn!
punky am 16 Feb 2012 11:33:35 Hat der Kunde grundsätzlich ein 14-tägiges Umtauschrecht?
Im Prinzip nein, denn das 14-tägige Widerrufs- oder Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen ist vorgeschrieben bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen, d. h. wenn der Verbraucher Ware per Internet, Email, Fax oder Telefon bestellt. Es besteht aber grundsätzlich nicht, wenn der Kunde im Laden eine Ware erwirbt. Dann gilt der Umtausch nur bei Vorliegen von Mängeln. Desweiteren ist jedes Entgegenkommen des Händlers nichts anderes als Kulanz.
Der Transport von Gasflaschen, außerhalb von festen Halterungen, versteht sich doch mit geschützten Ventilen von selbst.
Das Dir die Baumarktmitarbeiterin dieses nicht erklären konnte, macht diese Vorschrift deswegen ja nicht sinnlos.
captnsharky am 16 Feb 2012 12:04:38 punky hat geschrieben:Hat der Kunde grundsätzlich ein 14-tägiges Umtauschrecht?
Im Prinzip nein, denn das 14-tägige Widerrufs- oder Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen ist vorgeschrieben bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen, d. h. wenn der Verbraucher Ware per Internet, Email, Fax oder Telefon bestellt.
Deswegen ja auch vorher fragen, ob man den Transportverschluß umtauschen kann! punky hat geschrieben:Der Transport von Gasflaschen, außerhalb von festen Halterungen, versteht sich doch mit geschützten Ventilen von selbst. Das Dir die Baumarktmitarbeiterin dieses nicht erklären konnte, macht diese Vorschrift deswegen ja nicht sinnlos.
Hier ging es um den Transport zum Wohnmobil auf dem Parkplatz. Das Gefahrenpotential war also sehr überschaubar...
Klar, das die Kassenkraft nach Vorschrift handelt. Das unterscheidet eben ein Großmarkt/Baumarkt/Supermarkt von z.B. einem kleinen Campingartikelhändler. Da verstehen auch die an der Kasse noch, worum es geht und sind deutlich entgegenkommender, so meine Erfahrungen. Vorschriften hin oder her.
a.w.meincke am 16 Feb 2012 12:29:03 Zurück zur ursprünglichen Frage:
Auch die Halter von: in "ruhendem Verkehr" mit falscher Plakette abgestellten Autos werden schriftlich zur Kasse gebeten.
(selbst betroffen: Berlin 28.10.2010)
ferienfahrer am 16 Feb 2012 14:11:42 Das versucht wird sie zu Kasse zu bitten wird doch garnicht bestritten.
In vielen Fällen werden die Fahrzeuge im übrigen ja auf Stellplätzen oder Privatgrundstücken abgestellt. Wer sollte/dürfte da schon kontrollieren.[/b]
captnsharky am 16 Feb 2012 14:16:22 a.w.meincke hat geschrieben:Zurück zur ursprünglichen Frage:
Stimmt, das hier war eigentlich ein anderes Thema... a.w.meincke hat geschrieben:Zurück zur ursprünglichen Frage:
Auch die Halter von: in "ruhendem Verkehr" mit falscher Plakette abgestellten Autos werden schriftlich zur Kasse gebeten. (selbst betroffen: Berlin 28.10.2010)
Na dann bin ich ja mal froh , endlich auf ein echtes Plaketten-Opfer gestoßen zu sein. Alle anderen kennen das Thema ja nur vom hören-sagen.
Meidest Du jetzt die Zonen oder war das der einzigste Fall einer Verwarnung?
Gast am 16 Feb 2012 14:32:47 mueckenstuermer hat geschrieben:SteffenBerlin hat geschrieben: ... kommt dann die Fahrtenbuchauflage?
MfG Steffen
Das ist so die nächste Horrormeldung, auf die viele reinfallen. Fahrtenbücher sind extremst selten und dürfen wegen eines einmaligen, lächerlichen Verstoßes nicht verhängt werden. Und wenn´s mir passieren würde, habe ich mir folgendes überlegt: 1. Eintragung: "Fahrt zur Zulassungsstelle. Abmeldung des Fahrzeuges." nach 6 Monaten: 2. Eintragung: "Fahrt zur Zulassungsstelle, Wiederzulassung des Fahrzeuges." Dann gebe ich das Fahrtenbuch wieder ab. Dazwischen fahre ich nur den anderen PKW. Einmal im Leben halte ich das aus. Wer keinen Zweitwagen hat: 1. Eintragung: "Fahrt zur Zulassungsstelle zwecks Ummeldung des Fahrzeuges auf Ehefrau, Freund oder Kind." nach 6 Monaten: Abgabe des Fahrtenbuches. Übrigens: Ich habe im Moment einen dusseligen Punkt, weil ich an einer mir bestens bekannten Radarkontrolle einfach über einen Fall nachdachte und nicht konzentriert war. Dummheit wird sofort bestraft. Ich ärgere mich heute ncoh darüber, auch wenn der Punkt bald wieder gelöscht wird. Davor 30 Jahre keine Punkte. Es geht also, wenn man aufpasst. Nur manchmal hat man einfach einen schwachen Moment und da ist es gut, wenn man nicht alles glaubt und ein bisschen informiert ist.
Davon abgesehen, ist man ja gewillt an der Aufklärung mitzuarbeiten, weil man ja die beiden in Frage kommenden Fahrer angegeben hat. Wenn nun die Behörde nicht weiterermitteln will, weil das vielleicht den Rahmen sprengt, dann ist das ihr Problem...
Ciao
Didier
Gast am 16 Feb 2012 14:34:23 a.w.meincke hat geschrieben:Zurück zur ursprünglichen Frage:
Auch die Halter von: in "ruhendem Verkehr" mit falscher Plakette abgestellten Autos werden schriftlich zur Kasse gebeten. (selbst betroffen: Berlin 28.10.2010)
Bleibt noch die Frage ob das rechtens ist bzw. war ???
Felix On The Road am 17 Feb 2012 01:22:12 Tja, wie kommen wir an eine grüne Plakette ??
Denkanstoss : Man hat ein plakettentaugliches Fahrzeug . Dieses meldet man ab ( oder an ) und dann wieder ab ( oder auch nicht ). Vorher organisiert man
sich für dieses Kfz-Kennzeichen eine grüne Plakette. Klebt man nicht an ( oder auf Schutzfolie ). Nächstes Kfz oder anderes Kfz mit diesem Kennzeichen mit dieser Plakette versehen , und nun begucken wir die Politesse in B oder was weiss ich wo , die unter Kfz kriecht , und versucht , den fehlenden Russfilter zu suchen . Ich hatte für einen plakettenfähigen Benziner beim GTÜ Plakette geholt , sie noch nicht angeklebt, Woche später verreckt dieser, Nachfolger ( zwar auch plakettenfähig ) kriegte ( mit gleichem Kennzeichen ) dann diese Plakette aufgepappt. Wenn`s ein Diesel wäre , letztendlich hätte es weiter Jahre funktioniert, ja die Kleinkrämer steinigen mich gleich mit Urkundenfälschung, aber damit sollen sie erst anfangen , wenn wir einen sauberen Bundespräsidenten haben .
Felix
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