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Hallo Foristas,
da im "Ruhrpott"-Thread die Frage unterzugehen droht, hier mal selbige an alle: Hat jemand von Euch schon einmal ein Knöllchen erhalten, weil er keine (passende) Feinstaubplakette am Wohnmobil hatte? Wenn ja, wäre mal interessant die genaueren Umstände zu hören (Polizeikontrolle, im Rahmen von Parkraumüberwachung usw) Bin ja mal gespannt... :juggle: Volkmar Da bin ich auch neugierig, denn nur derjenige, der auf frischer Tat betroffen würde, müßte zahlen. Halterhaftung iss nich und Frontfotos gibet nich. Bleibt noch Knöllchen von Hostess, äh Politesse. Gilt aber nicht. Es sei denn Sie kennte den Fahrer mit Vornamen.
Genau so, wie man bei Bestechung auf frischer Tat erwischt werden müßte, um aus dem Amt zu fliegen, ist es bei dem Verstoß gegen die Umwegzonen auch. Trostreich! Immerhin ;-) und um ehrlich zu sein.... mich jucken diese Umweltzonen einen feuchten SCH.... - halte mich nicht daran, wer macht es noch so wie ich??? Wohl seh ich das auch so, nur hätte mich mal interessiert, ob irgendwer von persönlichem Ärger berichten kann. Ich selbst bin grün plakettiert, daher schmerzfrei. Nun glaube ich allerdings, dass die ganze Plakettengeschichte wieder mal ein Sturm im Wasserglas ist, ein Konjunturprogramm gesponsert von den ängstlichen Womofahrern unter uns...
Gilt das auch bei "Vorteilsnahme im Amt"? Ich frag ja nur so nebenbei und zu später Stunde.... :( Bitte keine Antwort :D Felix52 :) Hallo zusammen,
ich habe keine Plakette (also noch nicht mal die Rote), fahre trotzdem überall hin und habe damit noch keine Probleme gehabt Holger
hallo Holger, da meckert alles über die Umweltzonen, dabei ist das nur ein Feigenblatt für die Kommunen, damit sie nicht von Anwohnern verklagt werden... Bei mir hat noch kein Fahrzeug eine Plakette gesehen, auch als Neuwagen nicht.
Ist es eine Ungleichbehandlung wenn Fahrzeuge mit H-Kennzeichen ohne Plakette überall hin fahren dürfen?
Na das geht ja noch. Nur, dass der Staat sämtliche Behördenfahrzeuge, Feuerwehr, Bundeswehr, THW usw von der Regelung ausgenommen hat, ist der eigentliche Skandal. Wasch mich, aber mach mich nicht nass. Staatsverdrossenheit grüßt aus Bananenrepublik mit Leit-Wulff voran...
naja, aber wenigstens werden für Ersatz/Filteranlagen nicht auch noch Steuergelder verwendet, wäre für mich schlimmer bei tempoverstößen/rotsünden mit beweisfotos wird in FFM gehandelt und punkt drangehängt
Hallo m. Seit wann gibt es keine Halterhaftung? Du bist für dein Fahrzeug verantwortlich und genauso wird das gehandhabt. Frische Tat ist doch schon wenn das Fahrzeug in der Umweltzone parkt. Es gibt nur Frontfotos. Sogar mit gestochen scharfen Gesichtsbildern. @mueckenstuermer
Hallo, sei bitte so nett und erkläre mir bitte, wieso es "...der eigentliche Skandal" sei, dass Behördenfahrzeuge keine Plakette brauchen. Bin für jede Argumentationshilfe in dieser Sache dankbar. Mit freundlichen n, Ottomar Hallo Ottomar,
ist doch ganz klar, Behörden haben kein Geld für diesen Schmarrn. Nur den wehrlosen Bürger kann man zum Umrüsten, Neukauf oder weitere Zahlungen zwingen. Roland
Roland, gerade darum ging es mir ja in diesem Thread. Wer zwingt hier den Bürger eigentlich? Nur der obrichkeitshoerige Bürger sich selbst. Denn die Exekutive sieht über diesen Verordnungsschmarren geflisseintlich hinweg. Dann sollte es der Buerger einfach auch dem gleich tun, wie offensichtlich diverse Foristas hier. :wink:
Genau und wenn du in so einer willkürlichen Zone lebst und es brennt, dann wundere dich nicht, wenn die Feuerwehr nicht kommt. Sie hat ja keine grüne Plakette. :D Was glaubst du denn wer Neuanschaffungen mit Plakette finanziert? Ich kann es dir beantworten du und ich und alle anderen Steuerzahler. Es ist aber auch schon so ungerecht in diesem unseren Lande. :cry: :D :D
Einfach bezahlen, wenn Du es besser weißt! Halterhaftung nur bei "Ruhendem Verkehr", also Parkverstoß. Das hat mit dem Verstoß gegen das Fahren in der Umwegzone nichts zu tun. Deshalb muss der Fahrer überführt werden, der das Fahrzeug dort hingestellt hat. Einfach bezahlen, wenn Du es besser weißt!
Halterhaftung nur bei "Ruhendem Verkehr", also Parkverstoß. Das hat mit dem Verstoß gegen das Fahren in der Umwegzone nichts zu tun. Deshalb muss der Fahrer überführt werden, der das Fahrzeug dort hingestellt hat.[/quote] ...und dein Auto hast du da hingeschleppt? Ne Ne, irgendwie musst du ja dahingekommen sein. Und der Halter ist in D immer noch für sein Fahrzeug verantwortlich.
...und dein Auto hast du da hingeschleppt? Ne Ne, irgendwie musst du ja dahingekommen sein. Und der Halter ist in D immer noch für sein Fahrzeug verantwortlich.
Die Frage ist, WER das Fahrzeug dahin gefahren hat! Den Beweis muss das Ordnungsamt erbringen! Da hilft die Halterhaftung nicht! Bei der Halterhaftung zahlt der Halter sowieso nicht das Knöllchen für den Parkverstoß, sonden 25.- € Verwaltungsgebühr. Diesen Trick hat das Bundesverfassungsgericht abgesegnet. Bei 25.-€ gibt es aber keinen Punkt, wäre also selbst dann günstig, wenn man dies auf den Plaketten erstoß anwenden würde, was aber nicht geht. Wegen dieser Staatshörigkeit vieler Bürger funktioniert doch dieser Unsinn überhaupt.
Theorie und Praxis! Klar kann ich dahingeschleppt worden sein, im Zweifel für den Angeklagten. :!: Das scheint auch genau der Grund zu sein, warum es - wie wir ja an den Rückmeldungen sehen - eben keine Knoellchen in der Praxis gibt. Er hat ja nur nach WoMo gefragt.
Mein Kumpel neben dem ich sass hat in Berlin innerhalb von 30min 2x löhnen müssen. Das erstemal war eine allgemeine Verkehrskontrolle, beim zweiten mal war er unschuldig in einen Unfall verwickelt. Trotzdem wurde er abkassiert. Ich glaube nicht, das extra danach gesucht wird, aber wenn es schon auffällt, dann darf man auch löhnen.
Wenn es keine Halterhaftung gibt, weshalb wird es dann teuer für den Halter wenn das Auto im öffentlichen Raum geparkt ist und die HU ist um mehr als 6 Monate abgelaufen? Wenn ein Fahrzeug von einem anderen Fahrer trotz abgefahrener Reifen bewegt wird, wird es auch für den Halter teuer.
Der Tatbestand im gesetzt lautet vereinfacht: Trotz Umwegzone "am Verkehr teilgenommen". Fährt also jemand in die Zone, liegt der Verstoß einmal vor. Wer zweimal zahlt, ist selber schuld. Er hätte sich nur dahin einlassen müssen, dass er aus der Zone gerade wieder rausfährt und für das Reinfahren bereits bezahlt habe. Und das "am Verkehr teilnehmen" bedeutet eben, dass derjenige, der teilnimmt, positiv festgestellt werden muss. Das ist beim Parkverstoß ja in der Regel auch nicht möglich, weil der Fahrer meistens nicht neben dem Auto steht. Schweigt man, nennt also den Fahrer nicht, wenn der Anhörungsbogen kommt, dann zahlt der Halter beim Parkverstoß eine Verwaltungsgebühr von 25,- €. Das ist dann die sog. Halterhaftung. Der Halter zahlt nicht für den Parkverstoß, sondern für die misslungene Aufklärung der Sache. Und das würde beim Plakettenverstoß auch funktionieren, nur ist die Halterhaftung dafür nicht vorgesehen. Übrigens kommt man auch beim Parkverstoß meistens aus der Verwaltungsgebühr wieder raus: Man nennt zwei mögliche Fahrer, wisse aber nicht, wer es wirklich war. Dann müßte die Behörde diese zusätzlich anhören. Macht sie aber nicht. Anschließend kann der Halter einwenden, die Behörde habe sich nicht ausreichend bemüht, den Sacherverhalt aufzuklären, was Tatbestandsvoraussetzung für die Verwaltungsgebühr ist. Alles aber aufwendig und lohnt sich nicht. Ich parke nicht falsch. Habe mit solchen Tickets also kein Problem. Bei der PlakettenVerordnung würde ich es darauf ankommen lassen, da es da um einen Punkt ginge und keine Halterhaftung greift. Ich klink mich dann mal aus. Es ist sicher deutlich geworden, "wie es geht"!? Dunnerlittchen!
In diesem Thread hier waltet kriminelle Energie!!! Habe ich das richtig verstanden? Wenn ich in einer für mein Auto unerlaubten Zone parke und man erteilt mir ein Knöllchen, so missachte ich dieses, da man obrigkeitsseits nichts machen kann - noch nicht mal eine Verwaltungsgebühr einfordern? Hat jemand noch weitere Tipps dieser Art für andere Gelegenheiten? Ich muss meine Urlaube und Ausflüge finanzieren. :schlaumeier: und :D Mit freundlichen n, Ottomar Hallo mückenstürmer,
vielen Dank - wir sind stolz auf Dich! :daumen2: ..............und froh, einen Juristen hier zu haben, der seine Prudenz nicht hinter Fremdwörtern versteckt.
Diese klare Sprache ist wohltuend, Danke dafür, brainless :wink: Die Antwort ist unzweifelhaft richtig, es gibt ja z.B. auch keine Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstößen
ABER diese "Lücke" sollte man nicht zu oft nutzen, weil die Behörde hat als letztes Mittel die Auferlegung eines Fahrtenbuches :wink: Übirgens kann man bei Parkverstößen sogar aus der Halterhaftung rauskommen, die definiert sich nämlich nicht zwingend über die steuerrechtliche Grundlage (also auf wenn das KFZ zugelassen ist) sonder eigentlich eher über die tatsächliche Verfügungsgewalt über einen längeren Zeitraum Wenn ein Auddo z.B. auf Opi zugelassen ist der Enkel es aber ausschlißelich fährt tankt Öl kauft etc dann verliert Opi die Haltereigenschaft bezüglich des Straßenverkehrs
:daumen2: Immer langsam und nicht zu früh freuen:
Der Wortlaut ist nicht eindeutig. "Am Verkehr teilnehmen" kann auch sehr weitgehend auch der ruhende/parkende Verkehr. Wo die Grenze liegt, wird erst durch die Gerichte geklärt werden müssen. Noch fehlt es an entsprechenden Urteilen. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich es nicht drauf ankommen lassen. :?
... kommt dann die Fahrtenbuchauflage? MfG Steffen Nachdem die meisten Komunen ja noch nicht konsequent die Verstöße ahnden ist das schwer zu sagen, das Fahrtenbuch hat ja einen nicht unwesentlichen Verwaltungsaufwand und bringt unterm Strich bis auf ein evtl schlechtes Gefühl mein Betraften relativ wenig
Ich denke eher nicht, zumindest wenn es kein Mehrfachtäter ist Dann halte ich mal als Zwischenergebnis fest:Die Beobachtungen aus München sind repräsentativ. Es gibt zwar die Umweltzone, Wohnmobile werden aber faktisch nicht belangt.
Danke für Eure Hinweise. Schönen Sonntag wünscht Volkmar
heißt aber auch,dass wenn ich in eine Verkehrskontrolle (Polizei) gerate,die A Karte habe oder sehe ich das jetzt falsch???
Bei einer Verkehrskontrolle bist Du dann ja als Täter bekannt,also bekommst Du natürlich die Strafe. Dieter Hallo,
also ich fahre auch ohne Plakette überall hin. Bis jetzt ohne Knöllchen. Würde das erst Ändern wenn ich 3-4 mal bezahlt habe. Aber im großen und ganzen bleibe ich solchen Zonen Fern. LG Horst captns.....:
Ich habe einen Bekannten , der auf diese Art jetzt 16 Pt hat. Zu seinen schon bestehenden 13 hat der in Berlin , Hannover und ich glaube Dortmund je 1 Pt. als parkendes Fahrzeug bekommen. Der wollte es erst auch kaum glauben , aber nun hat er den Salat. Giovanni. Hallo giovanni,
wie heisst das so schön? "Mit den Dummen treibt man die Welt um!" Wer die vorhergehenden Ausführungen aufmerksam gelesen hat, der weiss jetzt, dass man für ein Feinstaub-Knöllchen Widerspruch einlegen muss und gleichzeitig erklärt, dass der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Wenn die zuständige Behörde dann nicht in der Lage ist, den verantwortlichen Fahrer zu benennen (und das geht nur "in flagranti"), dann wird das Verfahren (ohne Punkte) eingestellt . Hostmi? Ich fahre ohne jegliche Plakette (noch nicht einmal rot), und Du glaubst wirklich, dass mich das - in Erkenntnis der o.g. Sachlage - kratzt? Dann zahl' mal schön...
Jau, ich kenne Einen, der mit Einer befreundet war, deren Cousin einen Vetter hatte, der angeblich bereits schon dreimal zwei Jahre lebenslänglich bekommen hatte - der hat sich vielleicht gewundert. :D brainless :wink:
Ja, Strafe aber nur, wenn ihm dann nachgewiesen wird dass er sich was unbotmäßiges eingeworfen hat :kaffe: zählt nicht dazu. ALBERT
Das ist so die nächste Horrormeldung, auf die viele reinfallen. Fahrtenbücher sind extremst selten und dürfen wegen eines einmaligen, lächerlichen Verstoßes nicht verhängt werden. Und wenn´s mir passieren würde, habe ich mir folgendes überlegt: 1. Eintragung: "Fahrt zur Zulassungsstelle. Abmeldung des Fahrzeuges." nach 6 Monaten: 2. Eintragung: "Fahrt zur Zulassungsstelle, Wiederzulassung des Fahrzeuges." Dann gebe ich das Fahrtenbuch wieder ab. Dazwischen fahre ich nur den anderen PKW. Einmal im Leben halte ich das aus. Wer keinen Zweitwagen hat: 1. Eintragung: "Fahrt zur Zulassungsstelle zwecks Ummeldung des Fahrzeuges auf Ehefrau, Freund oder Kind." nach 6 Monaten: Abgabe des Fahrtenbuches. Übrigens: Ich habe im Moment einen dusseligen Punkt, weil ich an einer mir bestens bekannten Radarkontrolle einfach über einen Fall nachdachte und nicht konzentriert war. Dummheit wird sofort bestraft. Ich ärgere mich heute ncoh darüber, auch wenn der Punkt bald wieder gelöscht wird. Davor 30 Jahre keine Punkte. Es geht also, wenn man aufpasst. Nur manchmal hat man einfach einen schwachen Moment und da ist es gut, wenn man nicht alles glaubt und ein bisschen informiert ist. wie wäre es denn, wenn das abgestellte WoMo (Fahrzeug), gar nicht selbst dort hingefahren ist, sondern geschleppt wurde?
(weil mit techn. Defekt liegen geblieben) Das Fahrzeug steht da nur, es ist nicht aus eigener Kraft da hingefahren....
Am besten ist allermeistens, man sagt so wenig wie möglich. Warum soll man sich so eine Geschichte ausdenken, wenn simples Mund halten ausreichend ist? Es gibt da nen schönen Spruch bei der Polizei: 'Ehrlich sitzt am längsten' und so halte ich es auch, Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Also einfach Mückenstürmers Beiträge beherzigen. Und was macht man, wenn man in einer Umweltzone wohnt ?
Einfach reinfahren und parken, Wagen auf eigenem Grundstück abstellen, wie sieht's da aus ? Wir haben das Problem nicht mehr, wir haben vor 2 Jahren "getauscht", haben jetzt ne grüne Plakette. In unserer Stadt Gladbeck gibt es einen Womostellplatz, der auch immer gut besucht war. Jetzt ist meist gähnende Leere, kann natürlich auch am Wetter liegen. Die Womos der Stellplatzaufpasser, uralte Dinger, die dort ewig standen, sind weg. Dabei ist die Lage des Platzes schon interessant. Liegt am Stadtwald Luftlinie 50m von der Autobahnauffahrt entfernt, dementsprechend 200m von der Autobahn, sowie 50m von einer vielbefahrenen Bundesstraße, auch umweltplakettenfrei, nur durch ein paar Bäumchen getrennt. Aber ein großes Umweltzonenschild verbietet die freie Einfahrt zum Stellplatz. Lt. Webseite des Reisemobilclub verhandeln die Mitglieder mit dem Bürgermeister/Stadt... auf weitere Möglichkeit zur Ausübung ihres Hobbies. Ist schon schräg... Walter und Sabine brainless, ich kann mich überhaupt nicht daran erinnern meinen Beitrag so albern abgefasst zu haben , wie du ihn erwiderst.
Wie wäre es , wenn ich dir die Telnr. sende? Giovanni. |
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