aqua
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Gemietetes Wohnmobil über Ebay verkauft 1, 2


johannes3101 am 23 Feb 2012 14:02:02

So kann es gehen, wenn vermeintliche Schnäppchen im Internet angeboten und mit gefälschten Papieren verkauft werden.



So veröffentlicht in der Celleschen Zeitung am 18.01.2012

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Tipsel am 23 Feb 2012 14:12:43

Ich kanns leider nicht lesen :cry:

wolfherm am 23 Feb 2012 14:13:36

Tipsel hat geschrieben:Ich kanns leider nicht lesen :cry:


Dann brauchst du eine neue Brille - und ich auch. :D

Anzeige vom Forum


Tipsel am 23 Feb 2012 14:14:34

Meine ist neu :D

jennergruhle am 23 Feb 2012 14:19:34

Ich kann es auch nicht lesen (außer Überschrift und Titeltext), und das liegt nicht am Sehfehler - die Scan-Auflösung ist zu grob. Nachbearbeitung der Grafik hilft leider nicht.

johannes3101, kannst Du bitte mal neu scannen und nur den Artikel selbst herauszoomen?

rorei am 23 Feb 2012 14:36:18

Es geht auch ohne, --> Link
Roland

wolfherm am 23 Feb 2012 14:38:13

rorei hat geschrieben:Es geht auch ohne, --> Link
Roland


Das ist aber nicht der ganze Text. Wenn du den haben willst, brauchst du ein Abo.

johannes3101 am 23 Feb 2012 15:06:11

Sorry, hab jetzt den Artikel ausgeschnitten.
Aus den Ermittlungen der Kripo wurde bekannt, daß Blanko-Dokumente in der Meldebehörde der Stadt Mülheim a.R. vor geraumer Zeit in nicht bekanntem Umfang bei einem Einbruch entwendet wurden. Der oder die vermeintlichen Verkäufer werden bundesweit von der Polizei gesucht !



Wenn weiterhin nicht lesbar - Bild speichern unter - und dann bearbeiten bzw. vergrößern.

War leider nur per pdf übermittelt und jetzt als jpg gescannt.

dieter2 am 23 Feb 2012 15:21:47

Und der Käufer kann seine 70 T€ mit schwarzer Kreide in den Kamin schreiben :(

Auch wenn sie den Betrüger mal fassen sollten,Geld wird er 99,9% nicht wiederbekommen.

Dieter

mantishrimp am 23 Feb 2012 15:25:11

über das abgebildete Wohnmobil gab´s doch hier schon einmal einen Tröt, oder?
Ich meine das der Händler gebeten hatte die Augen offen zu halten........

eaglesandhorses am 23 Feb 2012 16:04:17

richtig Frank, hatte der geprellte Händler damals eingestellt

mueckenstuermer am 23 Feb 2012 16:33:52

Die Sache ist nicht ganz "Ohne":

Da ein gefälschter Brief und gefälschte Papiere vorlagen, dürfte der Erwerber gutgläubig gewesen sein. Er hat dann gutgläubig das Eigentum am Fahrzeug erworben und darf es behalten.

Anders wäre es, wenn er die Fälschungen erkennen konnte oder mußte. Dann war er nicht gutgläubig. Das muss der vorherige Eigentümer, der das Fahrzeug ja aus der Hand gegeben hatte, Vermieter, beweisen.

Durchbrochen wird der gutgläubige Erwerb nur beim "Abhandenkommen der Sache". Das ist der Fall, wenn ein Diebstahl vorliegen würde. War aber nicht so. Der Besitz ist vom vorherigen Eigentümer, Vermieter, freiwillig an den Betrüger erfolgt. Damit kein "Abhandenkommen".

Ich glaube ensthaft, der Käufer ist Eigentümer und hat einen Anspruch auf Herausgabe der Originalpapiere gegen den vorherigen Eigentümer, der dann seinen Glauben dort suchen muss, wo er ihn verloren hat, nämlich beim betrügerischen Mieter.

Ich hatte so einen Fall mit einem Golf Cabrio vor ca. 4-5 Jahren. Die finazierende Bank mußte den Brief rausgeben, weil gutgläubig Eigentum erworben worden war und mein Mandant keinen Argwohn haben mußte. Auch dort waren ca. 300 geklaute Kfz-Briefe gentutz worden, um auf Kredit gekaufte Fahrzeuge mit gefälschten Papieren weiter zu verkaufen. Die Investition dort war die Anzahlung des Darlehens, hier ist es die Monatsmiete.

Das Ergebnis mag überraschen, ist aber logisch. Denn das "Recht am Papier folgt dem Recht an der Sache". Eigentümer des Fahrzeuges ist der Käufer geworden, also ist ihm der Originalbrief auszuhändigen.

Gast am 23 Feb 2012 16:39:17

Aber ist das dann wirklich nur Gutgläubigkeit, wenn das WOMO nach nur 6 Monaten weniger als die Hälfte des ursprünglichen Wertes gekostet hat.
Da muß sich doch jeder normale Mensch sagen, da kann was nicht stimmen
oder sehe ich das falsch ?

mueckenstuermer am 23 Feb 2012 16:46:16

Freetec 598 hat geschrieben:Aber ist das dann wirklich nur Gutgläubigkeit, wenn das WOMO nach nur 6 Monaten weniger als die Hälfte des ursprünglichen Wertes gekostet hat.
Da muß sich doch jeder normale Mensch sagen, da kann was nicht stimmen
oder sehe ich das falsch ?


Das allein reicht sicher nicht. Dann wäre aus der Sicht eines Käufers alles, was in 1,-€-Läden verkauft wird im Zweifel geklaut.

Es ist aber ein Gesichtspunkt, der bei einer Auslegung aller Umstände berücksichtigt würde. Zu entscheiden ist der Fall hier eh nicht. Aber interessant, weil man daran aufzeigen kann, wie schnell man Gefahr läuft, sein Eigentum zu verlieren, selbst wenn man die Papiere noch hat.

schnatterente am 23 Feb 2012 16:56:04

Freetec 598 hat geschrieben:Aber ist das dann wirklich nur Gutgläubigkeit, wenn das WOMO nach nur 6 Monaten weniger als die Hälfte des ursprünglichen Wertes gekostet hat.
Da muß sich doch jeder normale Mensch sagen, da kann was nicht stimmen
oder sehe ich das falsch ?


Das kommt darauf an, wie das WOMO verkauft wurde, entweder Sofortkaufpreis oder via Auktion. Aber wahrscheinlich war es schon Sofortkauf, vielleicht hat er auch noch ein paar KM mehr reingeschrieben, damit es nicht so auffällt :-)

johannes3101 am 23 Feb 2012 17:24:40

Der vermeintliche Käufer hat es in einer Sofortauktion - 4 Tage - für 70 Tsd. Euro über Ebay, deklariert aus einem Todesfall erworben. Wohnmobil war aber auf den betrügerischen Verkäufer als 1. Besitzer mit den getürkten Papieren in Mülheim a.R. zugelassen und abgemeldet.

Für 105 Tsd. Euro wurde das Wohnmobil ein paar Tage später im Internet und bei einigen Wohnmobilhändlern vom Käufer angeboten.

Bei solch einem Kaufpreis müßte man beim Kauf mehr Sorgfalt voraussetzen, insbesondere Prüfung der Servicepapiere, Nachforschung beim ausliefernden Händler etc.

Innerhalb weniger Tage beim Kauf und anschließendem Verkauf mehr als 30 Tsd. Euro Gewinn einzufahren kann kein gutgläubiger Erwerb sein.

johnny333 am 23 Feb 2012 17:25:47

Ich frage mich, weil Schnapper auf ebay heutzutage eigentlich nicht mehr oft zu erlangen sind: Haben die Anderen Lunte gerochen?

Ein 140000 Wohnmobil sollte doch mehr als 70000€ bringen? Vor allem nach einem halben Jahr?

Auf jedenfall ein mit großem Aufwand, wenn nicht sogar Verlust gekauftes "Schnäpchen".

Johnny

alterschalter am 23 Feb 2012 18:36:23

Gerade in einem Erbfall muss es nicht immer seltsam sein, wenn jemand etwas weit unter Preis verkauft.
Manchmal dauert die Regelung der Erbschaft lange, aber die die zu entrichtende Erbschaftssteuer ist dann nach richterlichem Entscheid binnen 10 Tagen fällig.
Je nachdem, was es zu erben gab, können da ganz schön große Summen zustande kommen.

Ein Freund von mir hat 4 Mietshäuser geerbt und den Sportwagen seines Vaters, den er auch weit, weit unter Preis verkaufen musste, um die fällige Erbschaftssteuer bedienen zu können. Häuser beleihen für Erbschaftssteuerzahlung war nicht möglich. So blieb nur ein schneller Verkauf :(

Aber wie will man denn noch einen Kauf/Verkauf prüfen, wenn nicht mit a) Personalausweis, b) KFZ-Brief, c) Adressen, usw.
Keiner von uns ist doch Experte und ich könnte keinen falschen Personalausweis erkennen.

Schade nur, dass immer der Käufer der Gelackmeierte ist.
(Und manchmal ist das Billigste am Ende halt das Allerteuerste!)

alterschalter am 23 Feb 2012 18:37:48

P.S.: Ich hätte da noch zwei absolute Schnäppchen anzubieten.

Wer sich also nicht an der Aufschrift "Europcar" an dem einen und der Aufschrift "Avis" auf dem anderen Wohnmobil stört, der kann sich ja mal melden................ :D :D :D

rolf51 am 23 Feb 2012 19:07:21

Hallo,

auch im Ebay bekommt man nichts geschenkt! Es wir immer wieder darauf hingewiesen, dass billige Artikel Hehlerwaren sein können. Aber Geiz ist Gail in unserer Gesellschaft. Hoffe er bekommt nichts zurück.

BOWO am 23 Feb 2012 20:33:53

johannes3101 hat geschrieben:Der vermeintliche Käufer hat es in einer Sofortauktion - 4 Tage - für 70 Tsd. Euro über Ebay, deklariert aus einem Todesfall erworben. Wohnmobil war aber auf den betrügerischen Verkäufer als 1. Besitzer mit den getürkten Papieren in Mülheim a.R. zugelassen und abgemeldet.

Für 105 Tsd. Euro wurde das Wohnmobil ein paar Tage später im Internet und bei einigen Wohnmobilhändlern vom Käufer angeboten.

Bei solch einem Kaufpreis müßte man beim Kauf mehr Sorgfalt voraussetzen, insbesondere Prüfung der Servicepapiere, Nachforschung beim ausliefernden Händler etc.

Innerhalb weniger Tage beim Kauf und anschließendem Verkauf mehr als 30 Tsd. Euro Gewinn einzufahren kann kein gutgläubiger Erwerb sein.


Das halte ich für schlichtweg falsch. So eine pauschale Aussage wird dir bei Gericht keiner abkaufen. 30% sind im normalen Gebrauchtwarenhandel völlig normal, günstig aber halt nicht extrem ungewöhnlich. :(
Bei einen Autohändler hier steht z.Zt. ein Hyundai IX55 locker 35% unter Neupreis. Steht der bei Mobile.de drin ist es nicht gleich Betrug sondern vielleicht doch ein Schnäppchen, da greift aus meiner Sicht noch lange keine Bösgläubigkeit des Käufers. :?


Einem Nichtjuristen sind solche Sachen aus dem Zivilrecht kaum zu vermitteln, denn es ist schlicht widersinnig. Ich halte die Unterscheidung zwischen Diebstahl und wie hier Unterschlagung für eine klare Rechtslücke zum Nachteil der Eigentümer. (Aber Verleiher haben aus diesem Grunde dafür i.d.R. eine Unterschlagungsversicherung).

thomas56 am 23 Feb 2012 20:45:55

Freetec 598 hat geschrieben:Aber ist das dann wirklich nur Gutgläubigkeit, wenn das WOMO nach nur 6 Monaten weniger als die Hälfte des ursprünglichen Wertes gekostet hat.

Der Gier des Menschen sind keine Grenzen gesetzt, da schalten wohl einige Zellen auf Null.

Mir haben sie 2 unterschlagende und 2 geklaute PKW´s untergejubelt.
Bei allen vieren waren die Alarmglocken an, dass ich die Kripo angerufen und gefragt habe, ob die Dinger in der Fahndung sind. War alles ok.
sich da zu schützen ist nicht einfach.

petermann am 23 Feb 2012 21:41:31

Ich kenne solch einen Ähnlichen Fall aber im Pkw Bereich , da konnte der Käufer das Fahrzeug Behalten und war somit der Rechtmäßige Eigentümer .


Peter

mueckenstuermer am 23 Feb 2012 22:10:59

petermann hat geschrieben:Ich kenne solch einen Ähnlichen Fall aber im Pkw Bereich , da konnte der Käufer das Fahrzeug Behalten und war somit der Rechtmäßige Eigentümer .


Peter


Sag ich doch!

dieter2 am 23 Feb 2012 22:13:47

mueckenstuermer hat geschrieben:
petermann hat geschrieben:Ich kenne solch einen Ähnlichen Fall aber im Pkw Bereich , da konnte der Käufer das Fahrzeug Behalten und war somit der Rechtmäßige Eigentümer .


Peter


Sag ich doch!


Und ich wünsche den Käufer auch das er es behalten kann :D

Dieter

thomas56 am 24 Feb 2012 00:36:42

mueckenstuermer hat geschrieben:
Ich glaube ensthaft, der Käufer ist Eigentümer und hat einen Anspruch auf Herausgabe der Originalpapiere gegen den vorherigen Eigentümer, der dann seinen Glauben dort suchen muss, wo er ihn verloren hat, nämlich beim betrügerischen Mieter.


Meine Fälle sind ca. 25 Jahre her. Vielleicht hat sich die Rechtsprechung geändert.

z.B. waren meine Selbstfahrervermietfahrzeuge die nicht zurückgebracht wurden nicht geklaut, sondern nur unterschlagen. Auch logisch, ich habe ja Schlüssel und Fahrzeugschein übergeben.

Eigentlich war ich immer der Meinung, dass man kein Eigentum an rechten Dritter erwerben kann!
Dann kam das:

Mir bot jemand einen LT an, der erst an dem Tag auf ihn umgemeldet war.
Fand ich schon komisch. Er hat dann erklärt, dass er diesen Wagen für einen Kunden zum Womo ausbauen sollte, nun aber für den Kunden den Wunsch-Clou gefunden hat. Zur Finanzierung des Clou´s müsse aber der LT verkauft werden.
Nächsten Tag kam ein schüchternes Männchen und interessierte sich für diesen Wagen und ließ sich auch die Papiere zeigen.

Nach ca. 4 Wochen kam ein Schreiben vom Anwalt des Männchens und forderte die Herausgabe des LT´s, mit der Begründung, dass der Wagen sich unrechtmässig in unserem Besitz befindet.
-Schock- Denn der Wagen war schon verkauft an jemand der ihn ausbauen wollte.
Den Käufer habe ich sofort informiert und somit wurden alle Aktivitäten gestoppt.
Resultat war, dass das Männchen total beschissen wurde, der neue Käufer den Wagen über 2 Prozessjahre nicht antasten durfte, uns nebenbei verklagte über kaputte Batterien in der Standzeit, Hallenmiete und Nutzungsaufall.
Gewonnen habe ich den Prozess, 1. weil das Männchen um die Sache wusste oder hätte erahnen müssen und sich bei der Begutachtung nicht als Eigentümer zu erkennen gab und 2. der RA den Eingang das Schreiben der Forderung nicht nachweisen konnte.
Die letzte Frage vom gegnerischen Anwalt war, muss ich jetzt jedes Schreiben per Einschreiben/Rückschein schicken? -Antwort vom Richter: Ja!
Für mich ein logisches Urteil! Trotzdem ging mir während der Verhandlungstage der Ar...auf Grundeis.

t4fahrer am 24 Feb 2012 07:15:35

Es kommt scheinbar auch immer auf den Richter an.
Hier ein anderer fall. Quelle Bild de

3-2-1 und schon war das Autolenkrad seins. Thomas F. (35) freute sich, das Multifunktionslenkrad für seinen Skoda Octavia bei eBay ersteigert zu haben. Doch dann wurde er wegen dieses Kaufes als Hehler zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt und ist damit vorbestraft.

Mehr zu eBay

Lustig, frivol, gaga Die beklopptesten Ebay-Auktionen Internet-Kriminalität

Wirtschaftskriminalität Immer mehr Betrüger im Internet unterwegs
Eine unglaubliche Geschichte, die jedem der 16 Mio Ebay-Kunden deutschlandweit passieren kann.

Der Techniker aus Fischbach (Bayern) wollte einfach sein Auto aufrüsten und sein Radio über ein neues Lenkrad bedienen. Bei eBay wurde er fündig: das Multifunktionslenkrad in Originalverpackung für 306 Euro. Ein Schnäppchen. Der Neupreis beim Händler: 1044 Euro. Zweifel kamen ihm nicht.

Genau ein Jahr später bekommt Thomas F. Post von der örtlichen Polizei-Inspektion. Inhalt: Das Lenkrad ist in einem VW-Werk in Portugal gestohlen worden. Es handelt sich also um Hehlerware. Thomas F.: „Woher soll ich das wissen. Ich dachte, ich muss es ausbauen und wieder zurückgeben."

Doch es kam viel schlimmer. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei gegen den Techniker ein. Inzwischen erhielt Thomas F. einen Strafbefehl über 1200 Euro. „Das sind fast zwei Monatsgehälter. Wo soll ich das Geld her nehmen?"

Seine Rechtsschutzversicherung kann Thomas F. nicht in die Pflicht nehmen. Keine Kostenübernahme bei Vergehen, die strafbar sind. „Jetzt kann ich nicht mal Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Die Gerichtskosten kann ich nicht zahlen."

Damit ist Thomas F. auch noch vorbestraft.

Rechtsanwalt Jörg Thomas aus Berlin erklärt: „Wer sich eine gestohlene Sache verschafft, wird als Hehler bestraft. Hier ist die Rechtsprechung sehr streng. Strafbar macht sich schon ein Käufer, der es aufgrund der Umstände auch nur für möglich hält, dass die Ware gestohlen ist und sie dennoch kauft und behält."

Für eBay ist dies ein völlig außergewöhnlicher Fall. Jedoch kann das Internet-Auktionshaus die Eigentumsverhältnisse der auf dem eBay-Marktplatz angebotenen Gegenstände nicht überprüfen.

Sprecherin Maike Fuest: „Wenn der Verdacht einer Hehlerei besteht, empfehlen wir daher, unverzüglich die Polizei hierüber zu informieren. Nutzer des eBay-Marktplatzes können sich insbesondere dadurch schützen, dass sie bei Angeboten, deren 'Preis zu gut ist, um wahr zu sein', beim Anbieter nachfragen, wie dieser Preis zustande kommt. Wenn der Verkäufer keine schlüssige Erklärung abgeben kann, empfiehlt es sich vorsichtig zu sein und gegebenenfalls vom Kauf

mueckenstuermer am 24 Feb 2012 09:00:14

Grundregel:
Hat der Eigentümer den Besitz (die Sachherrschaft) der Sache freiwillig einem Anderen übergeben, wird der Käufer geschützt, wenn er gutgläubig ist. Im Falle der Leihe, Miete oder des finanzierten Kaufs mit sicherungsübereignung an die Bank ist also der Verlust des Eigentums möglich.

Wurde die Sache dem Eigentümer unfreiwillig weggenommen, also gestohlen, dann bleibt der Eigentümer geschützt.

Ob der Käufer wirklich gutgläubig war, ist im Einzelfall zu prüfen. Daher auch unterschiedliche Urteile, weil unterschiedliche Sachverhalte.

johannes3101 am 24 Feb 2012 09:08:14

Wichtiger dürfte es sein, in unserem Forum dafür Sorge zu tragen, daß solchen Kriminellen das "Handwerk" gelegt wird. Ähnlich gelagerte Unterschlagungen mit späterem Verkauf sind bekannt und die Täter agieren bundesweit.

Sie werden es wieder tun und dann ist u.U. ein Forumsmitglied beschi.... dran und verliert sein Erspartes.

Warum können wir diesen Vorfall nicht intensiver verbreiten ? Vielleicht findet sich eine Spur ....

macherknox am 24 Feb 2012 15:48:33

das erklärt mir aber, warum die Versicherung des "Unterschlagungsrisikos" bei Wohnmobilen so selten und teuer ist.

Ich hatte mein Womo 2 Jahre auch vermietet und habe eben auch die "Unterschlagung" versichert. Denn wenn der Mieter das Wohnmobil mitnimmt, dann ist das kein herkömmlicher Diebstahl (so habe ich das zumindest verstanden), denn ich habe ihm ja Schlüssel usw. freiwillig gegeben.

Wenn es auch ein wenig O.T. ist, sollten dass alle "Gelegenheits"vermieter berücksichtigen.

Viele ,
Max

mueckenstuermer am 24 Feb 2012 16:16:33

Das Unterschlagungsrisiko bei Fahrzeugen ist an sich gering, weil man ja zusätzlich noch diverse Papiere fälschen muss. Das ist alles viel schwieriger als der übliche Betrug bei KM-Ständen und Unfallvorschäden. Da wird in der Masse der Fälle der bei weitem größte Schaden angerichtet.

johannes3101 am 24 Feb 2012 19:17:50

Soeben wurde ein gleichgelagerter Fall der Unterschlagung eines Mietmobiles vom Expocamp in Wertheim mit anschließendem Verkauf über Mobile bekannt. Es war zweifelsfrei der kriminelle Mieter und Verkäufer eines Wohnmobiles Flair 8000 I auf Iveco.

Der jetzige Käufer ging heute morgen nach gestrigen Kauf zur Zulassungsstelle in Augsburg und dort wurden sofort die gefälschten Papiere eingezogen, das Wohnmobil von der Kripo sichergestellt da es
bereits zur Fahndung ausgeschrieben war.

Der Verkauf wurde von einem Anton Klages, wohnhaft in Lauterbach, Rinnloser Strasse bei einem Fahrzeugaufbereiter in Goslar, Vienenburger Strasse am 23.02. vorgenommen. Ausweispapiere, Zulassungsdokumente und Handy Nr. wie in den vorherigen Fällen gefälscht !!!
Der 3.Fall innerhalb eines Jahres

Der Verkauf war in diesem Fall ebenso ein "Schnäppchen" zur Hälfte des Neupreises, diesmal über Mobile.

johannes3101 am 21 Jul 2012 08:52:41

Eine interessante Geschichte über "Schnäppchen-Käufe" im Internet und deren Folgen für Geprellte und Geschädigte.....

--> Link

twincamp am 21 Jul 2012 09:03:38

Es ist wie so häufig auch hier >> Die Gier nach einem unwiederbringlichen Schnäppchen schaltet bei einigen sämtliche Vorsichtsmaßnahmen ab...

a.miertsch am 21 Jul 2012 09:35:23

Kann es sein, das das vor längerer Zeit schon einmal behandelt wurde?
Albert

jennergruhle am 21 Jul 2012 09:40:58

Ja, vor ca. 3-4 Monaten, ich erinnere mich auch. Mit der Forensuche habe ich den Thread aber auf die Schnelle nicht gefunden.

lucky01 am 21 Jul 2012 09:51:38

Guggst du : --> Link

Lancelot am 21 Jul 2012 09:53:43

Die Pressemeldung ist aber von heute ... das Schadensdatum vom Nov. 2011 - kürzlich, scheint doch "neu" zu sein ...

Passiert aber halt etliche Male im Jahr, wahrscheinlich .. :(

Was ich (hier) nicht verstehe : könnte man sich wirklich auf "gutgläubigen Erwerb" berufen, wenn man ein 6-Monate altes Fahrzeug für weniger als die Hälfte vom Listenpreis erwirbt ... :?

Kann doch eigentlich nicht sein, oder ?

carthagocliff am 21 Jul 2012 10:23:19

Lancelot hat geschrieben:Was ich (hier) nicht verstehe : könnte man sich wirklich auf "gutgläubigen Erwerb" berufen, wenn man ein 6-Monate altes Fahrzeug für weniger als die Hälfte vom Listenpreis erwirbt ... :?

Kann doch eigentlich nicht sein, oder ?


Wahrscheinlich hat dies auch der Kfz Meister eingesehen und dann klein beigegeben.

Heutzutage in Zeiten des Internets und der schnellen Vergleichbarkeit wird es immer schwerer ein Schnäppchen zu machen. Warum auch sollte der Vater des jungen Witwers den Concorde verschleudern, wenn er bei jeden Händler einen höheren Rücknahmepreis erzielt hätte.

Aber wie heißt es so schön: Gier frißt Hirn :D

C.

batchman99 am 21 Jul 2012 12:14:46

Wie kann man einen Besitzanspruch auf ein Fahrzeug ohne (gültigen) Fahrzeugbrief anmelden?
Ist nicht der Besitz des (echten) Briefes Eigentumsnachweis genug?

Gast am 21 Jul 2012 12:18:39

batchman99 hat geschrieben:Wie kann man einen Besitzanspruch auf ein Fahrzeug ohne (gültigen) Fahrzeugbrief anmelden?
Ist nicht der Besitz des (echten) Briefes Eigentumsnachweis genug?


Nur weil Du den Fahrzeugbrief besitzt, ist das nicht mehr ein Eigentumsnachweis.

dieter2 am 21 Jul 2012 12:19:38

batchman99 hat geschrieben:Ist nicht der Besitz des (echten) Briefes Eigentumsnachweis genug?


Nein,steht doch auch drauf auf der Zulassungsbescheinigung II

Dieter

batchman99 am 21 Jul 2012 12:30:03

"Gutgläubiger Erwerb" ist für mich z.b. ein rechtmäßiger Ankauf mit gültigen Papieren, obwohl ich nicht wußte, das der Besitzer dem Verkauf nicht hätte zustimmen dürfen, weil er nicht geschäftsfähig war.
Ich dachte immer, Kaufverträge mit Hehlerware sind ungültig....
...Naja, ich bin ja auch kein Anwalt ;-)

Lancelot am 21 Jul 2012 13:35:22

batchman99 hat geschrieben:"Gutgläubiger Erwerb" ist für mich z.b. ein rechtmäßiger Ankauf mit gültigen Papieren, ..


Nöö .. :wink:

Entweder ist der Kauf rechtlich i.O. --> dann gilt das ohne wenn und aber, das Eigentum ist vom VK auf den Käufer übergegangen.

Oder er ist nicht i.O., weil z.B. "unterschlagene oder gestohlene Ware" im Spiel war. Damit wäre KEIN Eigentum übergegangen ... DANN kann der Erwerber evtl. auf "gutgläubigen Erwerb" pochen, wenn es ihm nicht möglich war, eine evtl. Hehlerware zu erkennen.

Hier lagen zusätzlich auch gefälschte Papiere vor, die so gut waren, daß es auch der Zulassung nicht aufgefallen ist ---> DAS kann man imho dem Erwerber nicht anlasten.

Aber : bei dem Preis hätte er (zudem als Kfz-Meister, der ist ja wohl wenigstens ein bissi in der Materie drin) wissen müssen, daß es kein Fahrzeug (unbeschädigt) nach 6 Monaten weniger als zum halben LP gibt ---> da hätten die Alarmglocken angehen müssen. Insofern glaub ich, hätte er schlechte Karten gehabt vor Gericht ...

(bin aber auch kein Rechtsverdreher ... :wink: )

Mover am 03 Aug 2012 21:35:05

Was mich irritiert ist, dass sich die Polizei von Privatleuten für Auskünfte aus dem Polizei-Informationssystem einspannen lässt. Ob das erlaubt ist?
Geholfen hat es ja nicht.

Als Normalverbraucher erfährt man von der Polizei noch nicht einmal den Halter eines Fahrzeugs.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Kaufberatung Hobby 750 FMSE
Ordnungssystem für Heckgarage selber bauen?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt