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Auflasten


Gast am 11 Mär 2012 20:43:38

Hallo liebe Leute,

ich habe mir vorgestern einen Knaus SUN TI 650 MF angesehen und und Probegefahren. Natürlich war ich mit dem guten Stück auch gleich auf der Waage.

Das Womo hat ein zzG. vom 3,5 Tonnen.
Wo ich es gewogen habe standen glatt 3,0 Tonne auf der Waage. (War in einer Papierverwertung, daher gehe ich davon aus, das die Waage geeicht war.)

Beladung war folgende: fast leerer Tank, schätze mal so 10-20 Liter, leerer Frischwassertank.
4 Winterreifen, Markiesse, Satanlage, und noch einiges Kleingerödel in der Heckgarage.

Daher meine Frage, wenn ich die Winterreifen rausnehme und dafür Volltanke, sollte sich das Gewicht doch fast aufheben oder?

Dann sollten wir noch 500 KG Zuladung haben. Das müsste für max 3 Personen eigentlich reichen oder? Wir nehmen nur 3 Fahrräder mit, keine weitere Sportausrüstung oder irgendwelche Motorroller.

Habe auch mal in den Papieren geschaut. Da konnte ich folgende Werte erkennen:

Vorderachse: 1850 kg
Hinterachse: 2060 kg

Macht also 3910 Kg Achslast. Zusätzlich ist noch eine VB Semiair Zusatzluftfederung verbaut.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Renault Master 2,5 Tdci Baujahr 2005

Dürfte damit eine Auflastung möglich sein?
Wer könnte mir dazu Auskunft geben?
Was würde sich gegenüber 3,5 Tonne ändern? Führerschein ist kein Problem.

Freu mich auf eure Antworten.

Danke Regenten

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markgraefin am 11 Mär 2012 21:21:30

Zu den meisten Fragen wirst du hier kompetentere Antworten bekommen, aber zum Thema Straßenverkehrsordnung kann ich dir aus eigenenr Erfahrung (aufgelastet auf 3,85 t) folgendes sagen:

Du darfst nur noch max. 100 km/h fahren und ein LKW-Überholverbot gilt leider auch für dein Auto.

Bisher hatte ich damit keine Probleme, da ich eher einen gemütlichen (meistens) Fahrstil bevorzuge.

Alle anderen Fragen werden die sicher noch beantwortet.

Allzeit gute Fahrt
Markgräfin

mv4 am 11 Mär 2012 21:38:49

die 4 Reifen waren die mit Felgen? das kommt Gewichtsmässig dann locker an einen vollen Diesel-Tank ran..500kg zuladung klingt schon mal gut..Frischwasser nimmt man eigentlich auf langen strecken höchstens 20-30 liter mit...den Rest Tanke ich in der Region wo ich Urlaub machen will..
also ich kenne WoMo-Fahrer die müssen mit viel weniger Zuladung auskommen. :P

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Gast am 11 Mär 2012 22:18:32

markgraefin hat geschrieben:Zu den meisten Fragen wirst du hier kompetentere Antworten bekommen, aber zum Thema Straßenverkehrsordnung kann ich dir aus eigenenr Erfahrung (aufgelastet auf 3,85 t) folgendes sagen:

Du darfst nur noch max. 100 km/h fahren und ein LKW-Überholverbot gilt leider auch für dein Auto.


Alle anderen Fragen werden die sicher noch beantwortet.

Allzeit gute Fahrt
Markgräfin



HiHiHi, ... und in Österreich darfst du Autobahngebühren bezahlen, soviel wie ein 40-Tonner-Schweinelaster !
:wall: :motz: :aerger:

netzroht am 11 Mär 2012 23:00:14

aloha

ab 3,5t gilt, wie schon geschrieben, das überhohlverbot für LKW auch für dein(?) womo..bist du dir sicher, das 3,5t eingetragen sind, nicht 3,49?

achslasten einfach mal so zusammenzählen ist leider nicht zulässig. für eine eventuelle auflastung musst du dich mit deinem tüv-ler deines vertrauens und/oder mit dem hersteller mal kurz schliessen.

bestimmt gibts hier im forum aber auch noch den einen, oder anderen, der dir da etwas mehr zu schreiben kann.

Gast am 11 Mär 2012 23:34:28

garlic,
ich finde das auflasten, markgräfins idee nicht banane, da man mir erklärte, wenn ich mit einem 3,49 t Womo mit 3,8t auf der autobahn in A oder CH erwischt werde, kostet es fette kohle, nicht nur überladungsstrafe sondrn auch noch autobahnstrafgebühr. daher fahre ich in A einen mix aus autobahn und landstraße, 50E je querung
lg
olly

Gast am 11 Mär 2012 23:43:55

netzroht hat geschrieben:aloha

ab 3,5t gilt, wie schon geschrieben, das überhohlverbot für LKW auch für dein(?) womo..bist du dir sicher, das 3,5t eingetragen sind, nicht 3,49?



Ob da 3,49 oder 3,5 eingetragen ist, spielt keine Rolle.
ÜBER 3,5 gelten die anderen Vorschriften.

Gast am 11 Mär 2012 23:55:55

dodo66 hat geschrieben:garlic,
ich finde das auflasten, markgräfins idee nicht banane, da man mir erklärte, wenn ich mit einem 3,49 t womo mit 3,8t auf der autobahn in A oder CH erwischt werde, kostet es fette kohle, nicht nur überladungsstrafe sondrn auch noch autobahnstrafgebühr. daher fahre ich in A einen mix aus autobahn und landstraße, 50E je querung
lg
olly



??????

Gast am 12 Mär 2012 00:06:51

habe dein posting derart interpretiert, dass du auflasten des womos als hirnriss erachtest und habe daher meine andere meinung geäußert
lg
olly

Gast am 12 Mär 2012 00:12:52

Hi Olly,

Phantasie hast du ja... :roll:

Gast am 12 Mär 2012 00:20:10

dodo66 hat geschrieben:garlic,
ich finde das auflasten, markgräfins idee nicht banane, da man mir erklärte, wenn ich mit einem 3,49 t womo mit 3,8t auf der autobahn in A oder CH erwischt werde, kostet es fette kohle, nicht nur überladungsstrafe sondrn auch noch autobahnstrafgebühr. daher fahre ich in A einen mix aus autobahn und landstraße, 50E je querung
lg
olly


Was soll denn das ? ... per/jeQuerung ?
Wird's billiger, wenn nur per Querung ? Das glaubts Du ja hoffentlich selber nicht !
Oder bis Du selber Österreicher ?
Dann ist mir ja
alles klar .

Gast am 12 Mär 2012 00:23:58

Garlic hat geschrieben:
dodo66 hat geschrieben:garlic,
ich finde das auflasten, markgräfins idee nicht banane, da man mir erklärte, wenn ich mit einem 3,49 t womo mit 3,8t auf der autobahn in A oder CH erwischt werde, kostet es fette kohle, nicht nur überladungsstrafe sondrn auch noch autobahnstrafgebühr. daher fahre ich in A einen mix aus autobahn und landstraße, 50E je querung
lg
olly


Was soll denn das ? ... per/jeQuerung ?
Wird's billiger, wenn nur per Querung ? Das glaubts Du ja hoffentlich selber nicht !
Oder bis Du selber Österreicher ?
Dann ist mir ja
alles klar .


Habe es irgendwie auch nicht so recht verstanden... :nixweiss:
Querung? Meinst du A als Transit einmal durchqueren oder was :gruebel:

Gast am 12 Mär 2012 00:35:02

in A fahre ich einen mix aus landstr und autobahn. je querung meinte ich, durchfahrt durch A auf dem weg nach I bzw HU münchen bzw passauroute. ich zahle km-gebühr und brauche dafür meist den og betrag

angemerkt sei, der halbsatz mit "markgräfins idee" war banane von mir
auch hab ich die frage mißverstanden, den regenten gehts nicht um auflasten ja/nein sondern um ein/jurist problem bzw frage
lg
olly

Gast am 12 Mär 2012 13:10:47

Aha, ... jetzt habe ich es kapiert.
Ich fahre nach Italia immer die Gotthardroute durch die Schweiz.
Schwerlastverkehrsabgabe 10 Tage frei wählbar zu 28 € .

Gast am 12 Mär 2012 14:10:24

für italien ist die CH sicher der clevere weg, bei uns ist aber zwecks verwandtenbesuch in passau / salzburg etc östreich kaum zu umgehen. auch können wir auf der türkeilandweganreise östreich nur schlecht umgehen
lg
olly

markgraefin am 12 Mär 2012 15:23:59

Garlic hat geschrieben:HiHiHi, ... und in Österreich darfst du Autobahngebühren bezahlen, soviel wie ein 40-Tonner-Schweinelaster !
:wall: :motz: :aerger:


Aber sonst geht es dir gut, ja???

filou89 am 12 Mär 2012 15:41:36

Bei einem Fahrzeug über 3,5t darfst du jährlich zum Tüv / AU und das, soweit mir bekannt ist, zu einem höheren Tarif. Eigentlich ändert sich nichts grundlegendes am Fahrzeug.

Leider ist dies für mich auch bald wieder fällig. Bei meinem Vorfahrzeug (auch über 3,5t) habe ich das letzte mal etwas über 160€ für Tüv / AU / Gasprüfung bezahlt :cry:

didje am 12 Mär 2012 23:58:38

filou89 hat geschrieben:Bei einem Fahrzeug über 3,5t darfst du jährlich zum Tüv / AU und das, soweit mir bekannt ist, zu einem höheren Tarif. Eigentlich ändert sich nichts grundlegendes am Fahrzeug.

Leider ist dies für mich auch bald wieder fällig. Bei meinem Vorfahrzeug (auch über 3,5t) habe ich das letzte mal etwas über 160€ für Tüv / AU / Gasprüfung bezahlt :cry:

Bei einem Fahrzeug über 3,5t darfst du jährlich zum Tüv / AU
Nein erst nach 6 Jahren
didje

Altmaerker39638 am 13 Mär 2012 01:35:59

Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 t müssen innerhalb innerhalb der ersten sechs Zulassungsjahre alle zwei Jahre zum TÜV. Ab dem 7. Zulassungsjahr sind diese Wohnmobile dann wieder jährlich vorzuführen.

Gast am 13 Mär 2012 08:48:29

Hallo liebe Leute,

sorry das ich mich erst jetzt melde. Die letzen Tage habe ich mit der Abwicklung meines Womokaufes gemacht. Bin jetzt stolzer Besitzer eines Knaus Sun TI 650 MF :D

Also die Felgen sind mit Felge gewesen.
Nach langem hin und her habe ich mich jetzt doch zum Kauf entschlossen. Für 1300 Euro inklusive Einbau könnte ich laut Womoverkäufer Goldschmittfedern nachrüsten lassen. Dann wäre eine Auflastung ohne Probleme möglich.

Mit dem Gewicht sehe ich jetzt nicht mehr so das Problem. Da wir eigentlich nur CP oder SP mit Ver- und Entsorgung anfahren, können wir uns ja 70-80 KG an Frischwasser sparen. Auch unsere Lebensmittel kaufen wir meist erst direkt vor Ort ein.

Bei den Spritpreisen möchte ich nämlich nur so wenig unnötiges Gewicht wie möglich herumfahren. Somit denke ich sollte mir die Zuladung ausreichen.

Trotzdem Danke für eure Antworten, auch wenn einige den Treat weit ausgelegt haben. :wink:

aus Nordhessen

Regenten

palstek am 13 Mär 2012 11:23:05

Altmaerker39638 hat geschrieben:Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 t müssen innerhalb innerhalb der ersten sechs Zulassungsjahre alle zwei Jahre zum TÜV. Ab dem 7. Zulassungsjahr sind diese Wohnmobile dann wieder jährlich vorzuführen.


Fast richtig. Vor Ablauf des 6. Jahres gibt es noch mal die Plakette für zwei Jahre, also geht der jährliche TÜV erst mit 8 Jahren los.


Frank

filou89 am 13 Mär 2012 14:28:03

War mir schon klar, das der jährliche Tüv erst ab dem siebten Zulassungsjahr gilt. Auch ich hatte mir noch ein Jahr herausgeholt, in dem ich einen Monat früher (71. Monat) zum Tüv fuhr. (War das überhaupt nötig?)

Meine Antwort hatte sich eigentlich auf die ursprünglichen Frage von Regenten bezogen und dabei handelte es sich eben um ein Fahrzeug Baujahr 2005. Und ein Änderung bei dessen Auflastung ist ein jährlicher Tüv / AU.

Hab das Detail mit dem siebten Jahr leider vergessen, Sorry. :roll:

Altmaerker39638 am 13 Mär 2012 18:24:51

Also ich kann nur sagen, lieber der "Stress" mit dem TÜV und diese Untersuchungen - als die ständige Angst mit Übergewicht :oops: erwischt zu werden. Leider sind die angenehmen Dinge des Lebens eben schwer
und ATG + Stützen + Markise + Solar/AT kompl. und WR haben eben Gewicht und dazu noch die persönliche Ausrüstung. Wer viel FREISTEHEN möchte, nimmt doch etwas mehr mit :roll:
Ich finde, die 3,5 to Angaben werden teilweise auch schön gerechnet - wenn dann Sonderaustattung/volle Tanks + Moppel + 3 P. ++ dazukommen , wird es ganz schön eng.

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