Hallo
Hippo hat geschrieben:Hallo,
nöh nur WOMOs über 2,8t zul.GG werden wie LKWs besteuert die darunter werden wie ein PKW besteuert. Beim T2/T3 kannst Du aber einen KAT nachrüsten wenn Du nen 2,1 WBX mit 112 PS hast (bei Ebay so um die 135 EURO) oder Du lässt ihn auflasten. Nen Syncro kann man über ein kostnloses Gutachten vom VW-Werk auflasten, bei allen anderen musst Du ein Gutachten kaufen (ca. 300 EURO) und die Reifen und Felgen müssen ein gewisse Traglast aushalten, wenn die das nicht tun musst Du das auch noch kaufen.
,
Rainer
Stimmt alles nicht, was hier zur
Steuer geschrieben wurde...
vor 1.4.05:
Womos bis 2,8 to wurden wie PKW (nach Hubraum) besteuert
Womos über 2,8 to wurden wie LKW (nach Gewicht) besteuert
nach 1.4.05:
Womos bis 2,8 to werden wie PKW (nach Hubraum) besteuert -> bleibt gleich
Womos über 2,8 to werden grundsätzlich nach aktueller gesetztlage eigentlich wie PKWs versteuert, nur der Vollzug ist ausgesetzt worden, da für Womos div alternativen im gespräch sind.
Da aber nur der Vollzug ausgesetzt worden ist, kann die Steuer rückwirkend auf den 1.4.05 nachgefordert werden.
Bei unserem
Womo würde die momentan gültige Rechtslage eine Steuer von ca 2500.- € jählich bedeuten :eek:
Chrigu