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VW T2 - Umbau zu Camper


fichtenelch am 29 Jul 2005 12:44:10

Hallo,
ich hab mir vor kurzem einen VW T2 (Baujahr ´87) gekauft und möchte ihn jetzt als Camper anmelden.
Ich weiß, dass ich ein Bett, einen Tisch und eine Kochgelegenheit einbauen muss. Kann mir jemand sagen, auf was ich dabei oder zusätzlich noch achten muss?
Als Kochgelegenheit habe ich an einen einfachen Schrank gedacht, auf den oben drauf eine elektrische Kochplatte festgeschraubt wird. Ist das zulässig?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

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Gast am 29 Jul 2005 12:51:48

Schau mal im Wissensspeicher, soweit ich mich entsinne habe ich dort mal etwas zu dem Thema gelesen.

Ich hoffe mal, du willst deinen T2 nicht nur wegen der Kfz-Steuer als WoMo zulassen. Das dürfte dir nach derzeit gültiger rechtslage nichts bringen (ggf. siehe hierzu entsprechende Ausführungen im Forum, Bereich Gesetze ...).


fichtenelch am 29 Jul 2005 17:12:35

also ich hab jetzt mal im forum wegen der kfz-steuer geschaut. wenn ich das richtig verstanden hab, werden wohnmobile nach wie vor nach gewicht besteuert und das dürfte dann relativ günstig sein.

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Hippo am 29 Jul 2005 17:26:44

Hallo,
nöh nur WOMOs über 2,8t zul.GG werden wie LKWs besteuert die darunter werden wie ein PKW besteuert. Beim T2/T3 kannst Du aber einen KAT nachrüsten wenn Du nen 2,1 WBX mit 112 PS hast (bei Ebay so um die 135 EURO) oder Du lässt ihn auflasten. Nen Syncro kann man über ein kostnloses Gutachten vom VW-Werk auflasten, bei allen anderen musst Du ein Gutachten kaufen (ca. 300 EURO) und die Reifen und Felgen müssen ein gewisse Traglast aushalten, wenn die das nicht tun musst Du das auch noch kaufen.

,
Rainer

fichtenelch am 29 Jul 2005 18:57:20

also jetzt versteh ich langsam gar nichts mehr.
was müsste ich denn ungefähr an steuer zahlen, wenn ich den bus nicht auflaste bzw als lkw anmelde, sondern als womo?
momentan hat der bus ein zul. GG von 2,5 t.
die steueränderungen betreffen doch nur fahrzeuge über 2,8 tonnen, oder? dann müsste ich doch nen relativ geringen betrag an steuer zahlen, wenn die anmeldung also Womo funktioniert?!

Zegu am 29 Jul 2005 19:12:52

Hi,

Sorry, Nur mal so

Baujahr 1987?

Das ist kein T2 sondern T3. Der mit dem kantigen Aussehen und immer noch Heckmotor. T2`s wurden nur bis 1979 gebaut, meine ich. Dann kamen die T3 mit dem luftgekühltem Boxer und nachher der erste Wasserboxer mit 78 PS und noch später der Diesel aus dem GOLF mit würgenden 50 PS. Dann Turbo-Diesel mit 70 PS und die etwas "besseren" Wasserboxer mit 116 PS (?) und Einspritzung und Kat.
Dann kamen die T4`s mit Frontmotor und Vorderradantrieb. Die nächste Generation war dann "kürzlich" der T5.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt: Der T1 (also Typ 1) ist der "Bulli", also der UrBulli mit geteilter Frontscheibe, seitlichen Flügeltüren anstatt Schiebetür und dem luftgekühltem Haubenmotor (nicht Flachmotor wie im T2 (teilweise), T3 oder im VW 1600) aus dem Käfer.

Oups ich verplappere mich...............

CU

Hippo am 29 Jul 2005 20:40:30

Hallo,
jo stimmt, man unterscheidet aber noch zwischen Transporter und Typ, also T2/T3 = Typ 2 - Transporter 3 ;) , wobei jetzt aber der Typ1 der gute alte Käfer ist und ein TYP 4, ein VW 1600 etc. ist.

fichtenelch hat geschrieben:also jetzt versteh ich langsam gar nichts mehr.
was müsste ich denn ungefähr an steuer zahlen, wenn ich den bus nicht auflaste bzw als lkw anmelde, sondern als womo?

Na das hängt vom Motor ab, mit oder ohne Kat, für den Diesel gibts auch nen Oxi-Kat zum nachrüsten, kostet aber viel und hat wenig Vergünstigungen!

Ne Steuertabelle gibts hier (--> Link)!

,
Rainer

Zegu am 29 Jul 2005 22:27:43

also T2/T3 = Typ 2 - Transporter 3


Und was ist, wenn jemand nur T2 schreibt? Es sich hier eindeutig um ein WoMoforum handelt und ein Käfer als WoMo wohl kaum in Frage kommt?

(nicht ernst gemeint, die Frage)

solong

Hippo am 29 Jul 2005 23:38:06

Hallo,
neh dann würde ja auch T(yp)1 dort stehen und die Karre würde so aussehen ;)

...ist natürlich auch nicht ernst gemeint :D , aber gefallen würde mir der auch ;) !

,
Rainer

Mogros am 19 Aug 2005 14:22:42

Hallo

Hippo hat geschrieben:Hallo,
nöh nur WOMOs über 2,8t zul.GG werden wie LKWs besteuert die darunter werden wie ein PKW besteuert. Beim T2/T3 kannst Du aber einen KAT nachrüsten wenn Du nen 2,1 WBX mit 112 PS hast (bei Ebay so um die 135 EURO) oder Du lässt ihn auflasten. Nen Syncro kann man über ein kostnloses Gutachten vom VW-Werk auflasten, bei allen anderen musst Du ein Gutachten kaufen (ca. 300 EURO) und die Reifen und Felgen müssen ein gewisse Traglast aushalten, wenn die das nicht tun musst Du das auch noch kaufen.

,
Rainer


Stimmt alles nicht, was hier zur Steuer geschrieben wurde...

vor 1.4.05:
Womos bis 2,8 to wurden wie PKW (nach Hubraum) besteuert
Womos über 2,8 to wurden wie LKW (nach Gewicht) besteuert

nach 1.4.05:
Womos bis 2,8 to werden wie PKW (nach Hubraum) besteuert -> bleibt gleich
Womos über 2,8 to werden grundsätzlich nach aktueller gesetztlage eigentlich wie PKWs versteuert, nur der Vollzug ist ausgesetzt worden, da für Womos div alternativen im gespräch sind.
Da aber nur der Vollzug ausgesetzt worden ist, kann die Steuer rückwirkend auf den 1.4.05 nachgefordert werden.

Bei unserem Womo würde die momentan gültige Rechtslage eine Steuer von ca 2500.- € jählich bedeuten :eek:


Chrigu

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