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Wasserschaden


avdw1951 am 23 Mär 2012 10:02:52

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe.

Seit kurzem habe ich mein "Traummobil", ein Mobilvetta Top Driver 52 Bj. 2000 gefunden. Vom Verkäufer (privat) wurde ein reparierter Wasserschaden im Heck des Fahrzeugs angegeben.

Nachdem sich die Trittstufe gelockert hat, stellt sich heraus, dass der Unterboden schon angefault und das Styropur zwischen dem Unterboden und dem Fußboden nass ist. Zumindest an der Stelle bei der Tür. Ich befürchte aber, dass es sich nicht nur auf diese Stelle beschränkt.

Wer hat Erfahrung und kann mir helfen?

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Klausimaus am 23 Mär 2012 10:04:20

Moin !
Wer hat repariert ? Händler? Gibt es darüber eine Rechnung ? aktuell auf jeden Fall gründliche Feuchtigkeitsmessung durchführen lassen.
Klausimaus

avdw1951 am 23 Mär 2012 10:10:40

Ui, das ging ja schnell mit einer Antwort.

Hallo Klausimaus,

tja, ein Händler hat's repariert, eine Rechnung darüber hab ich nicht.
Bzgl. Feuchtigkeitsmessung: ich hab mal in ein vorhandenes kleines Loch (durch das die Schraube für die Treppe befestigt wird) ein Küchentuch reingesteckt. Das kommt nach kurzer Zeit sehr feucht wieder raus.

Erst mal möcht ich das alles natürlich trocken kriegen. Abe wie?


avdw1951

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mv4 am 23 Mär 2012 12:13:48

Hallo..stell mal bitte Bilder mit rein...du kannst es trocken bekommen indem du das Mobil ständig auf hohe warme Temperatur hältst und dabei lüftest..dauert natürlich sehr sehr lange!! aber als erstes musst du mal finden wo das Wasser reinkommt!..sicher noch an der alten stelle wo es vorher schon rein ist..wenn das Mobil schon lange dauernass war ist dir sicher auch schon das Holz innen verfault..das muss auf jeden fall dan repariert werden...benutze mal die suche da findest di einiges drüber

froeschn am 23 Mär 2012 14:31:26

Moin!

Das ist ja furchtbar! :eek:

Neben den baulichen und technischen Relevanzen fände ich es wichtig, auch die juristische Seite zumindest abzuklären. Man muss ja nicht gleich den Rechtsweg beschreiten oder mit Anwalt drohen, aber im Kontakt mit dem Verkäufer zu "wissen", was juritisch möglich wäre, hilft oft weiter.

Ich wünsche Dir ganz viel Glück!

LG,
Fröschn :)

pfalzcamper am 23 Mär 2012 14:39:06

avdw1951 hat geschrieben:Seit kurzem habe ich mein "Traummobil", ein Mobilvetta Top Driver 52 Bj. 2000 gefunden. Vom Verkäufer (privat) wurde ein reparierter Wasserschaden im Heck des Fahrzeugs


Heisst "gefunden" nun entdeckt und koennte eventuell gekauft werden oder schon zugeschlagen?

Sofern letzteres der Fall ist:

Wann wurde der Kauf getaetigt?

Bei den von dir beschriebenen Hinweisen wuerde ich nicht lange warten und sofort rechtlichen Beistand aufsuchen (falls eine Rechtschutzversicherung vorliegt).

avdw1951 am 23 Mär 2012 20:28:21

Hallo mv4,

da fällt das Lächeln manchmal schon schwer.

Danke für die Antwort, ich werde mal versuchen, der Sache auf den Grund zu kommen.

Schönen Abend
avdw1951

avdw1951 am 23 Mär 2012 20:30:39

Hallo Ihr Alle,

danke für Eure Beiträge, werde mich diesbezüglich (eben auch rechtlich) mal informieren.

Liebe
avdw1951

mv4 am 23 Mär 2012 23:28:21

Kopf hoch ...das wird schon wieder..der mobi ist ja schon ein schönes WOMO..ich vermute mal das der Türrahmen nicht dicht ist... den auszubauen ist kein großer akt..Füllerleiste rausziehen...die ganzen Schrauben raus..die kannst du dir gleich mal dabei anschauen...man sieht es ob das Holz worin sie verschraubt waren nass ist/war..mit einen scharfen Cutter-Messer vorsichtig das doppelseitige Klebeband zwischen Türrahmen und Blechhaut durchschneiden..am besten von unten anfangen..da wir es sowieso nicht mehr halten. wenn alles durch ist kannst du den Rahmen mit tür leicht nach vorn rausziehen...die Türfalle aber vorher abbauen. eingebaut wird das ganze wieder mit doppelseitigen klebeband (gibt es im baumarkt und wird zb zum spiegel ankleben verwendet) ....jetzt siehst du denn Holzrahmen für die Türbefestigung ...
bevor du da jedoch alles machst schaust du dir genau von unten alles an..mit etwas Glück im Unglück ist nur der Holzkasten nass wo die Trittstufe verbaut ist..so genau kenne ich die mobi baureihe nicht.

pfalzcamper am 24 Mär 2012 09:30:38

@mv4: deine Tipps zeugen davon, dass du dich auskennst und handwerkliches Geschick an den Tag legst.

Aber: hier geht es um einen gerade uebernommen Gebrauchtwagen. Da wuerde ich erstmal gar nichts machen, sondern den Verkaeufer dazu verdonnern.

mv4 am 24 Mär 2012 09:50:54

Ja willi da gebe ich dir recht..aber du weißt ja wie das ist mit dem Händler´n..wenn es um Rückwandlung usw. geht...manche denken doch tatsächlich mal nee billige Plaste-Platte drüber über die feuchte stelle..schön dick mit Unterbodenschutz verkleistern...und schon ist dat repariert. (alles schon gesehen!)
Und wenn man sich einmal in was verliebt hat...dann gibt man(n) das auch nicht mehr so gern her (und wenn es nee Frau :D ist..) oder in diesen Fall ein Mobi.

Ist ja auch nur für den Fall das er dort wo er es gekauft hat keinen Erfolg hat. Sollte der Händler das selber reparieren wollen...dann würde ich mir das aber genau anschauen bevor!! er das alles wieder zumacht.

pfalzcamper am 24 Mär 2012 21:35:13

Er hat von Privat gekauft :wink:

urmel71 am 24 Mär 2012 21:51:52

pfalzcamper hat geschrieben:Er hat von Privat gekauft :wink:


und das wird das Problem sein. Vermutlich mit dem Passus: "Wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung"

pfalzcamper am 24 Mär 2012 22:13:55

urmel71 hat geschrieben:
pfalzcamper hat geschrieben:Er hat von Privat gekauft :wink:


und das wird das Problem sein. Vermutlich mit dem Passus: "Wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung"


Aber das geht ja schon in Richtung arglistige Taeuschung. Angeblich existiert eine Haendlerrechnung fuer die Reparatur, die aber seltsamerweise nicht ausgehaendigt wird.

Wie schon geschrieben: fuer MICH ein Fall fuer Rechtsbeistand. Ist aber nur meine Meinung :wink:

Gast am 24 Mär 2012 22:23:07

ich hoffe für dich, dass du noch die mobile anzeige oder dergl. hast. für den fall, dass dort etwas anderes steht als im Womo und im vertrag nichts berichtigt wurde, so hast du gute karten.
lg
olly

globulli am 24 Mär 2012 23:09:07

So wie ich das sehe führt da leider kein Weg am Anwalt vorbei. Es sei denn, der Verkäufer ist mit einer Rückabwicklung des Kaufvertrage einverstanden. Ich drücke ganz fest die Daumen!

Altmaerker39638 am 25 Mär 2012 09:15:53

Hallo! :D
Wenn auch unter Ausschluss der Sachmängelhaftung im V. gekauft; gilt:
"Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen..."
Und ein großer Feuchteschaden innerhalb von Wochen, wird jeder Gutachter bestätigen, der war schon beim Verkauf.... Also schellstens Schaden anzeigen und wie bereits mehrfach geschrieben, auch dokumentieren. :roll:
LG
Joachim

Gast am 25 Mär 2012 09:36:28

@avdw1951

Vergiss hier das Geschriebene :!: :!: :!:
Alles Mutmaßungen -->> Alle krähen hier gleich nach den Anwalt und wissen erst einmal gar nicht ob der Schaden evtl sich im Kaufpreis wiederspiegelt und Du evtl dein Traummobil gefunden hast und es eigentlich behalten willst und den Schaden reparieren :!:
Oder wie lange hast Du das WoMo
unter welchen Vorraussetzungen gekauft wurde etc..

Hier wird dafür gesorgt , das man als Privater Verkäufer sein WoMo lieber verschrtottet als Privat zu verkaufen -> Auch bei "Sau teuren Kisten " ist eine Wasser Resistenz nicht auszuschliessen :!:

Und bei den unrealistischen Preisen was für gebrauchte WoMo`s genommen wird , bleibt einem ja nur noch übrig ein "Wasserschaden WoMo" zu kaufen :twisted:


@avdw1951

nimm den Ratschlag von mv4 an -> wenn es sich nicht mehr Wandeln lässt ..


immer erst im guten mit dem Verkäufer reden egal ob Privat oder Händler und nicht gleich über einen Anwalt diskutieren , wenn man überhapt keine Sachlage kennt :!:

mv4 am 25 Mär 2012 09:44:47

privat gekauft...hatte ich doch glatt überlesen..wenn du den Mobi behalten willst (und davon gehe ich fast aus...weil so viele gibt es nicht davon auf dem Markt) dann würde ich das auch so machen wie im posting vor mir schon geschrieben..erstmal mit dem Verkäufer sprechen (...wenn es geht mit Zeugen)..alles weitere ergibt sich dann. Du kannst ihn ja anbieten das Fahrzeug bei einer werkstatt reparieren zu lassen. Er müsste ja auch noch wissen wo er die reparatur machen lassen hat..womöglich hat er da noch eine garantie drauf.

Altmaerker39638 am 25 Mär 2012 12:02:57

meier923 hat geschrieben:@avdw1951

Vergiss hier das Geschriebene :!: :!: :!:
Alles Mutmaßungen -->> Alle krähen hier gleich nach den Anwalt und wissen erst einmal gar nicht ob der Schaden evtl sich im Kaufpreis wiederspiegelt und Du evtl dein Traummobil gefunden hast und es eigentlich behalten willst und den Schaden reparieren :!:
Oder wie lange hast Du das WoMo
unter welchen Vorraussetzungen gekauft wurde etc..

Hier wird dafür gesorgt , das man als Privater Verkäufer sein WoMo lieber verschrtottet als Privat zu verkaufen -> Auch bei "Sau teuren Kisten " ist eine Wasser Resistenz nicht auszuschliessen :!:

Und bei den unrealistischen Preisen was für gebrauchte WoMo`s genommen wird , bleibt einem ja nur noch übrig ein "Wasserschaden WoMo" zu kaufen :twisted:


@avdw1951

nimm den Ratschlag von mv4 an -> wenn es sich nicht mehr Wandeln lässt ..


immer erst im guten mit dem Verkäufer reden egal ob Privat oder Händler und nicht gleich über einen Anwalt diskutieren , wenn man überhapt keine Sachlage kennt :!:


Man gut das es solche "Wissensmenschen" wie Dich gibt. Alle ANDEREN sind blxxd nur Du nicht...

boulette am 25 Mär 2012 20:49:07

meier923 und mv4 :bindafür:
alle Anderen! nicht jeder hat eine Rechtsschutzversicherung aber sein letztes Geld zusammengekratzt um ein gebrauchtes Wohnmobil zu kaufen. Wenn er dann so ein Problem hat sollte man ihm alle Wege zeigen, nicht nur den zum Anwalt :!:

pfalzcamper am 25 Mär 2012 21:01:16

boulette hat geschrieben:meier923 und mv4 :bindafür:
alle Anderen! nicht jeder hat eine Rechtsschutzversicherung aber sein letztes Geld zusammengekratzt um ein gebrauchtes Wohnmobil zu kaufen. Wenn er dann so ein Problem hat sollte man ihm alle Wege zeigen, nicht nur den zum Anwalt :!:


Und genau das wurde getan - jeder, bis auf einen, hat SEINE Sicht der Sachlage als Meinung abgeliefert OHNE dabei zu behaupten, dass die Meinung der anderen User "zu vergessen" sei, was meiner Meinung nach unverfroren und dreist ist.

pacific03 am 25 Mär 2012 21:28:57

meier923 hat aber recht. ICH würde keinem von euch anderen MEIN Wohnmobil verkaufen. Soll ich damit rechnen das das "Ding" weg ist, der neue bald kommt und plötzlich ein Brief vom Rechtsverdreher das ich ein Verbrecher bin, mein altes Wohnmobil Schrott und ich jetzt viel Geld rausrücken soll ??? Viel spass bei dem Versuch...

Meine Antwort darauf: Wenn der Schaden beim Verkauf bestand, hätte man ihn auch dann finden können/müssen.

Kein Wunder das Gebrauchte so teuer sind. Man muss ja die späteren Forderungen mit einplanen :twisted:

Gast am 25 Mär 2012 21:37:04

aus eigener erfahrung:
auch gegen privatleute kann man bei arglistiger täuschung vor gericht gewinnen. voraussetzung guter anwalt+rechtschutz
lg
olly

pfalzcamper am 25 Mär 2012 21:39:47

pacific03 hat geschrieben:meier923 hat aber recht. ICH würde keinem von euch anderen MEIN Wohnmobil verkaufen. Soll ich damit rechnen das das "Ding" weg ist, der neue bald kommt und plötzlich ein Brief vom Rechtsverdreher das ich ein Verbrecher bin, mein altes Wohnmobil Schrott und ich jetzt viel Geld rausrücken soll ??? Viel spass bei dem Versuch...

Meine Antwort darauf: Wenn der Schaden beim Verkauf bestand, hätte man ihn auch dann finden können/müssen.

Kein Wunder das Gebrauchte so teuer sind. Man muss ja die späteren Forderungen mit einplanen :twisted:


Ob er ( oder du oder andere User ) Recht hat oder nicht will ich nicht beurteilen.

Der Ton macht die Musik - und DIESER Ton ist eines freundlichen Campers nicht wuerdig.

urmel71 am 25 Mär 2012 22:04:15

dodo66 hat geschrieben:aus eigener erfahrung:
auch gegen privatleute kann man bei arglistiger täuschung vor gericht gewinnen. voraussetzung guter anwalt+rechtschutz
lg
olly


nun definiere mal bitte in diesem Fall "arglistige Täuschung"

mein Gott, hier wimmelt es nur so von Prozesshanseln. Man könnte meinen, viele würden lieber mit "ihrem Anwalt" ins Bett, als mit ihrer Frau. Wenn aber mit der Frau, dann sollte unbedingt auch hier eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Man kann ja nie wissen, ob diese ihren "eventuellen" Orgasmus arglistig verschwiegen oder vorgetäuscht hat. :-)

pacific03 am 25 Mär 2012 22:09:14

Es muss sich keiner mehr wundern, wenn man lieber für 20teuro an nen Händler verkauft als für 22t€ an euch... Jetzt macht alles Sinn warum soooo viele Gebrauchte so teuer beim Händler stehn :D

Gast am 25 Mär 2012 22:10:55

Ihr solltet alle nochmal die ersten beiden beiträge des erstellers in diesem thread lesen!
Er wollte wissen, wie man einen solchen wasserschaden beheben kann, nicht mehr, aber auch nicht weniger!!!
Und ob der das beischlafritual mit seiner ehefrau gesondert rechtlich absichern muss ist nicht gegenstand seines problems!!!

pacific03 am 25 Mär 2012 22:15:10

Das kann ihm wohl niemand beantworten ohne den Schaden vor Ort oder auf Fotos gesehn zu haben :wink:

urmel71 am 25 Mär 2012 22:16:44

conny7 hat geschrieben:Und ob der das beischlafritual mit seiner ehefrau gesondert rechtlich absichern muss ist nicht gegenstand seines problems!!!


seines sicherlich nicht, aber das vieler anderer.......

Deshalb war ja auch für mich die sinnvollste Antwort, zunächst einmal das Gespräch zu suchen bevor man mal wieder einen arbeitslosen Advokaten kosultiert. Das nächste Thema wäre dann folglich, warum kann ich mein Haus nicht mehr gegen Brand versichern, obwohl nur der Dachstuhl brennt.

Gast am 25 Mär 2012 22:31:19

arglistige täuschung:
a) du kannst per gutachter odeer sonst wie nachweisen, dass der käufer von einem gravierenden mangel wußte und dir diesen verschwieg
selbiges konnte ich bei unserem knaus-womo vor ein paar jahren, der privatverkäufer mußte es zurücknehmen
lg
olly

urmel71 am 25 Mär 2012 22:42:59

dodo66 hat geschrieben:arglistige täuschung:
a) du kannst per gutachter odeer sonst wie nachweisen, dass der käufer von einem gravierenden mangel wußte und dir diesen verschwieg


das wird nicht einfach, insofern der Verkäufer glaubhaft darlegen kann, dass er hauptberuflich eigentlich Friseur ist und von Wohnmobilen keine Ahnung hat.

Im Umkehrschluss könne man diesen vielleicht dran bekommen, wenn er eine "nicht vorhandende Eigenschaft" zugesichert hat.

wir schweifen ab..........

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