peter1130 am 22 Okt 2021 12:38:53 mittelalter hat geschrieben:Am elegantesten natürlich per Schlepper.... Am zweifel aber auch am teuersten...
Auf keinen Fall mit Schleppseil! Würde ich nie machen! Nichtmal beim PKW.
Immer mit Stange schleppen. Achtet drauf, dass ihr eine gute Kauft, nicht die für 8,60 Euro beim Lidl.
Du hast schon mal mit Stange geschleppt? Auch eine Stange im Format der Deichsel eines Anhängers kann man leicht zu einem Flitzebogen machen. Selbst erlebt. Was soll daran sicherer sein als mit einem Seil. Es ist ein Irrglaube das man mit einer Stange das zu ziehende Fahrzeug in einer Gefahrensituation abbremsen kann. Im Gegenteil der schiebt dich irgenwohin und reißt dir den Abschlepphaken raus. Für mich zählt eher wenn der Hintermann nicht in der Lage ist das Fahrzeug ohne Motor zu lenken und zu bremsen ( weil zu schwer) bleibt nur der Schleppwagen. Alles andere ist Wahnsinn.
Trashy am 22 Okt 2021 18:53:19 otone hat geschrieben:Hallo, wo bekommt man Abschleppseile > 4t?
Otone
Google mal nach Bergungsseil. Die gibts auch für echte LKW...
chrisc4 am 22 Okt 2021 19:54:36 EuraMane hat geschrieben:Hallo Zusammen, mein Eura mit Ducato Bj. 2003 hat nen Motorschaden und ich sollte ihn nicht mehr fahren. Da er aber noch Gewährleistung beim Händler hat, muss ich den irgendwie die 150km bewegen. ADAC (Plus) sagt ne, nur bis zur nächsten Werkstatt... Den günstigsten Abschleppdienst in München hab ich mit 370€
LG EuraMane
Wenn du noch Gewährleistung hast, dann rede mit deinem Händler über die Kosten! Die nächste Werkstatt soll einen Kostenvoranschlag erstellen, den per Mail an deinen Händler. Die Abschleppkosten dazu und dann soll dein Händler entscheiden was er möchte. Gruß Hans
PrinzVonCinderella am 08 Nov 2021 21:33:19 Ehrlich gesagt verstehe ich eure Sorgen nicht, was das Abschleppen per Seil ohne funktionstüchtigen Bremskraftverstärker angeht. Wenn man etwas vorausschauend fährt und das hintere Fahrzeug weitestgehend das Bremsen übernimmt, passiert auch nichts. Mit dem Womo wurden wir vor 2 Jahren auf die Brille genommen. Da hatte aber auch das Getriebe blockiert. Grüße, Sebastian
mv4 am 08 Nov 2021 21:46:48 PrinzVonCinderella hat geschrieben:verstehe ich eure Sorgen nicht, was das Abschleppen per Seil ohne funktionstüchtigen Bremskraftverstärker angeht. Wenn man etwas vorausschauend fährt und das hintere Fahrzeug weitestgehend das Bremsen übernimmt, passiert auch nichts. Sebastian
Du bist ein Scherzbold...150km ohne Servolenkung und Bremskraftverstärker und dann noch das Bremsen übernehmen....viel Spaß wenn es mal länger Bergab geht.
suedkind am 08 Nov 2021 22:12:52 Ist zwar voll tricky aber wenn der Motor nicht zerstört ist kann das sehr wohl gehen. Mit nem 307D Benz hat es geklappt. Da hat halt der geschleppte den 2. Gang drin und den Fuß auf der Kupplung. GgF. den Fuß von der Kupplung, der Motor dreht die Bremse geht. Zack ... die Fuhre steht bzw. kann dosiert abgebremst werden. Da braucht´s aber zwei die eingespielt sind Bei schweren Bocken ist sogar das schleppen mit der Stange eine eigene Nummer.
peter1130 am 08 Nov 2021 23:00:34 Mal davon abgesehen das man am Seil oder mit einer Stange maximal in die nächste Werkstatt schleppen darf.
Wer sowas über 150km macht sollte darauf hin überprüft werden ob er damals in der Fahrschule aufgepasst hat.
suedkind am 08 Nov 2021 23:07:48 Von 150 Km´s hab ich zwar nix geasgt aber ja ... wenn wir dereinst in die Grube hüpfen haben wir immer alles so gemacht wie man es uns vorgeschrieben hat. Mit zunehmendem Alter sinkt die Risikobereitschaft bzw. Hirnlosigkeit und schwindet die Leitigkeit des Seins :roll: Enkel: und Opa ... was hast du in deinen jungen Jahren so angestellt?? Opa: Ich hab nie was angestellt und war immer brav und angepaßt. Enkel: weggehend und leise grummelnd ... verlogener Hund :evil:
peter1130 am 08 Nov 2021 23:11:52 Alles nach Vorschrift sicher nicht. Aber sicher nicht in der Art übertrieben. 150km am Seil sind schon echt ne Hausnummer.
Auch wenn das nicht geschrieben haben solltest gibt es sicher Leute die sowas schon gemacht haben.
dieter2 am 08 Nov 2021 23:17:26 peter1130 hat geschrieben:Alles nach Vorschrift sicher nicht. Aber sicher nicht in der Art übertrieben. 150km am Seil sind schon echt ne Hausnummer.
Auch wenn das nicht geschrieben haben solltest gibt es sicher Leute die sowas schon gemacht haben.
Ist mit Sicherheit verboten. Das ist schon Schleppen, kein Abschleppen mehr.
Navigatore am 08 Nov 2021 23:31:47 Also ehrlich ... Man kann echt nur den Kopf schütteln. Ein 3,5 Tonner Wohnmobil (!) am Seil ohne Servo- und Bremskraftunterstützung über 150 Kilometer abschleppen. Mit Empfehlungen wie " vorrausschauend fahren", "das hintere Fahrzeug übernimmt das Bremsen" "mit eingelegtem Gang und Fuß auf der Kupplung kann man noch einen Gang reinhauen, wenn' s eng wird" und dann noch die no-risk-no-fun-Sprüche :roll: Euch ist schon klar, dass ihr nicht allein auf der Straße seid. Ich höre es förmlich schon: ... das habe ich nicht gewollt :cry: Zum Glück sind das nur Macho-Sprüche in einem Forum und niemand kommt wirklich auf die Idee .... kann man nur hoffen
nulpe am 09 Nov 2021 06:29:17 Ich weiß nicht, ob es schon erwähnt wurde: Aber in Spanien und Frankreich ist jegliches privates Abschleppen verboten - selbst wenn es ein Smart ist. In Italien ist privates Abschleppen mindestens auf Autobahnen verboten.
peter1130 am 09 Nov 2021 09:33:13 In Deutschland gilt:
Abschleppen nur bis zur nächsten Werkstatt am Seil oder Stange und auf der BAB oder Schnellstrasse nächste Ausfahrt runter.
Tinduck am 09 Nov 2021 11:31:48 PrinzVonCinderella hat geschrieben:Ehrlich gesagt verstehe ich eure Sorgen nicht, was das Abschleppen per Seil ohne funktionstüchtigen Bremskraftverstärker angeht. Wenn man etwas vorausschauend fährt und das hintere Fahrzeug weitestgehend das Bremsen übernimmt, passiert auch nichts.
Ja sicher. Wenn man nur noch 20 km/h und ausschliesslich in der Ebene fährt vielleicht. Mir scheint, du hast noch nie ein schweres Fahrzeug ohne BKV gebremst. Da werden die Augen immer größer, wenn die Geschwindigkeit kaum abnimmt und der Fuß schon am Bodenblech rauskommt. bis denn, Uwe
cheldon am 09 Nov 2021 17:19:17 EuraMane hat geschrieben:Hallo,
danke für die Antworten.
Die Idee mit dem Händler ist mir auch schon gekommen, den frag ich mal an...
Eine passende Abschleppstange und ein ordentliches Zugfahrzeug kann ich organisieren.
Aber ja, das mit dem Verkehrshindernis und der Belastung auf der Strecke, das ist nicht ohne.
Wie hast du dein Wohnmobil nun zum Händer verbracht?
Semaj am 09 Nov 2021 21:13:28 Hier gibts aber viele Spezialisten denen ich auf der Straße nicht unbedingt begegnen möchte. :lol: Grüße James
suedkind am 09 Nov 2021 21:22:41 Ab und zu muß man halt ein bissl russisch denken. Manche Menschen brauchen Druckluft um einen Reifen aufzupumpen. Mir reicht Bremsenreiniger, eine Stange und ein Feuerzeug. Die einen fackeln damit die Bude ab, die andere haben einen Reifen in nullkomajosef auf der Felge :eek: .
maxmara am 29 Jul 2024 15:13:27 Seitdem Fiat dem Ducato das modere 9G-Wandlergetriebe anbietet, entscheiden sich immer mehr Käufer für die Automatik unter der Haube. Das Aggregat stammt ebenso wie die 2,2L-Dieselmaschine aus dem Konzernregal und verrichtet schon im Grand Cherokee zuverlässig seinen Dienst. peter1130 hat geschrieben:In Deutschland gilt: Abschleppen nur bis zur nächsten Werkstatt am Seil oder Stange und auf der BAB oder Schnellstrasse nächste Ausfahrt runter. Wenn die allgemeinen Informationen über Wandlergetriebe zutreffen, erübrigt sich bei einer Panne aber die Frage, ob die nächste Werkstatt mit Hilfe eines Seils oder der Stange erreicht werden soll. Abschleppen oder Anschieben, so ist zu lesen, funktioniert bei Wandlergetrieben an der rollenden Achse nicht. Wie ist das Problem bei der neuen 9G-Automatik im Ducato -Sprinter- gelöst?
WomoToureu am 29 Jul 2024 15:23:09 Soweit ich weiß darf etwa 1/4 aller Fahrzeuge nicht "abgeschleppt" werden. So ist dies bei Elektrofahrzeugen ebenfalls nicht möglich, da der Motor als Generator die Fahrzeugelektronik kaputt machen kann. Also entweder die Antriebsachse anheben und Fahrzeug hinterherlaufen lassen oder aufladen. Meines Wissens darf man die Fahrzeuge langsam auf den Abschlepper aufziehen
peter1130 am 30 Jul 2024 09:16:57 Automatikgetriebe sollte man deshalb nur aus dem Gefahrenbereich schleppen weil die Ölpumpe normalerweise vom Motor angetrieben wird und das Getriebe somit keine vernünftige Schmierung hat. Wenn dann auch nur mit max. 50km/h.
Elektrofahrzeuge darf man garnicht schleppen weil sich der E Motor nicht vom Rad trennen läßt der würde also immer mit drehen.
Pechvogel am 30 Jul 2024 09:29:03 peter1130 hat geschrieben:...Elektrofahrzeuge darf man garnicht schleppen weil sich der E Motor nicht vom Rad trennen läßt der würde also immer mit drehen.
Das kann man so pauschal nicht sagen! --> LinkGrüße Dirk
peter1130 am 30 Jul 2024 09:36:02 Pechvogel hat geschrieben:Das kann man so pauschal nicht sagen! --> LinkGrüße Dirk
Pauschal kann man auch bei Automatikfahrzeugen nix sagen. Bei Elektroautos gilt für mich die Dinger schleppe ich nicht ab. Wird auch auf Lehrgängen so vermittelt. Gemeint ist natürlich am Seil oder Stange.
rtiker am 30 Jul 2024 13:05:57 nulpe hat geschrieben:Ich weiß nicht, ob es schon erwähnt wurde: Aber in Spanien und Frankreich ist jegliches privates Abschleppen verboten - selbst wenn es ein Smart ist. In Italien ist privates Abschleppen mindestens auf Autobahnen verboten.
Für Frankreich stimmt das so nicht und ist im Notfall unter den nachfolgenden Bedingungen, welche auf französisch gelistet sind (bei Bedarf hilft ein Übersetzungsprogramm), gestattet. *Les remorquage sur autoroute et voie rapide sont interdites; *Les deux (le véhicule tracté et le véhicule tracteur) doit bien munies d’un crochet de remorquage; *Dans le cas contraire le remorquage ne sera pas possible; *Vous devez utiliser une barre de remorquage homologuée; *Les cordes et les sangles ne sont pas permis; *Le garage le plus proche doit être à moins de 50 km ; *La voiture tractant doit être plus lourde que la voiture tractée; *Pour savoir quel poids peut tracter votre voiture, vous devez regarder votre carte grise et soustraire le poids indiqué dans la case F3 du poids mentionné dans la case F2; *Les véhicules ne doivent pas rouler au-delà de 25 km/h ; *Les feux de détresse doivent être allumés sur les deux véhicules ; *Les deux conducteurs doivent être détenteurs du permis de conduire; *Pour le conducteur de véhicule tracteur le permis B ne suffit pas. Il doit avoir au moins le permis BE.
babenhausen am 30 Jul 2024 13:22:26 Für Frankreich stimmt das so nicht und ist im Notfall unter den nachfolgenden Bedingungen, welche auf französisch gelistet sind
Faktisch braucht man ein Bergeunternehmen denn Seil und Gurt sind verboten! Bleibt also nur mindestens die Stange mit ausreichender Belastbarkeit ;nur welches Wohnmobil hat eine Stange an Bord...? Das Abschleppende Fahrzeug muss schwerer sein als das zu schleppende.Auch das wird schnell zum Problem bei z,B 4 Tonnen.
rtiker am 30 Jul 2024 13:40:01 babenhausen hat geschrieben:Faktisch braucht man ein Bergeunternehmen denn Seil und Gurt sind verboten! Bleibt also nur mindestens die Stange mit ausreichender Belastbarkeit ;nur welches Wohnmobil hat eine Stange an Bord...? Das Abschleppende Fahrzeug muss schwerer sein als das zu schleppende.Auch das wird schnell zum Problem bei z,B 4 Tonnen.
Stimmt schon; aber es wurde behauptet in Frankreich sei Abschleppen generell verboten und man dürfe nicht mal einen Smart abschleppen.
babenhausen am 30 Jul 2024 13:48:53 Der Smart hat doch in der Heckgarage oder in der Westentasche platz den klemmt man sich unter den Arm... Ging es hier nicht um Wohnmobile?
Ruedi1952 am 30 Jul 2024 14:16:30 Eine Abschleppstange ist nicht unzerstörbar. Zu meiner BW Zeit hat ein MAN 5 to ein gleichartiges Fahrzeug abgeschleppt. Ein Fußgänger ist unvermittelt auf die Fahrbahn getreten. Bei der Notbremsung hatte der Fahrer im geschleppten LKW keine Chance. Die Unterarmdicke Abschleppstange ist zusammengeknickt und der gezogene LKW fuhr in die Ladefläche. Gottseidank waren es noch Haubenlkw keinen was passiert, in einem heutigen Frontlenker nicht auszudenken wie es der Besatzung da ergeht.
WomoToureu am 30 Jul 2024 14:20:51 rtiker hat geschrieben:Stimmt schon; aber es wurde behauptet in Frankreich sei Abschleppen generell verboten und man dürfe nicht mal einen Smart abschleppen.
So ist es. Der französische Text erlaubt Schleppen von Fahrzeugen mit fester Abschleppstange die in entspechenden Anhängekupplungen montiert wird. So wie in Spanien ist privates Abschleppen streng verboten.
rtiker am 30 Jul 2024 14:46:04 WomoToureu hat geschrieben:Der französische Text erlaubt Schleppen von Fahrzeugen mit fester Abschleppstange die in entspechenden Anhängekupplungen montiert wird. So wie in Spanien ist privates Abschleppen streng verboten.
In Frankreich ist privates Abschleppen eben nicht verboten. Siehe hierhttps://www.autoplus.fr/pratique/tr ... 24286.htmlVon entsprechenden Anhängekupplungen ist in dem französischen Text auch nicht die Rede sondern von Abschleppösen bzw. -haken.
babenhausen am 30 Jul 2024 15:05:56 Bei der Notbremsung hatte der Fahrer im geschleppten LKW keine Chance. Die Unterarmdicke Abschleppstange ist zusammengeknickt und der gezogene LKW fuhr in die Ladefläche. Gottseidank waren es noch Haubenlkw keinen was passiert, in einem heutigen Frontlenker nicht auszudenken wie es der Besatzung da ergeht.
Zum Glück gibt es inzwischen im Zivilen und auch bei Nato Olive Dreipunkt Schleppstangen für die Schwergewichte --> Link
WomoToureu am 30 Jul 2024 18:18:13 rtiker hat geschrieben:Von entsprechenden Anhängekupplungen ist in dem französischen Text auch nicht die Rede sondern von Abschleppösen bzw. -haken.
Da ist ein bisschen mehr die Rede von, aber gut ich stimme Dir in sofern zu, dass es nicht vollständig verboten ist. Nur im Vergleich zu unseren Vorschriften ist es ganz anders. 1. Abschleppstange die auch entsprechend befestigt werden kann, also beide Fahrzeuge müssen dafür geeignet sein. Aus meiner Sicht beim Ducato nicht der Fall. Meiner hat hinten rechts oder links nichts entsprechendes. 2.Die Schleppstange muss Diagonal befestigt werden. 3. Nicht auf Schnellstraßen oder Autobahnen. 4. Das Zugfahrzeug muss schwerer sein und das Anhängegewicht darf durch das gezogene Fahrzeug nicht überschritten werden. 5. Der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs muss mindestens Klasse BE haben. 6. Höchstgeschwindigkeit 25 km/h ........ Wer will unter diesen Umständen abschleppen ich nicht.
rtiker am 30 Jul 2024 19:36:12 WomoToureu hat geschrieben:2.Die Schleppstange muss Diagonal befestigt werden.
Zu 2. Von den Franzosen lernen heißt siegen lernen :mrgreen: Das nennt man versetztes Schleppen damit der Fahrer des gezogenen Fahrzeugs bessere Sicht auf die Fahrbahn hat.
WomoToureu am 30 Jul 2024 21:50:03 Mit welchem Fahrzeug soll nun konkret ein Wohnmobil mit 3,5 t gezogen werden, dass die Anhängelast des Zugfahrzeug nicht überschritten wird. Meiner Meinung ist das ein großes Wohnmobil bzw. ein LKW. usw. Wie gesagt so einfach wie in Deutschland ist es nicht, auch hat nicht jeder ziehende Klasse BE, die ebenfalls notwendig ist.
Was das mit "siegen lernen" zu tun haben soll ??????? :roll:
Tinduck am 31 Jul 2024 17:54:29 ‚Abschleppen‘ im Notfall darf auch unter Missachtung von maximalen Anhängelasten etc. geschehen, allerdings auch nur, um aus der Gefahrenzone zu kommen (z. B. von der Autobahn runter bis zur nächsten Werkstatt).
‚Schleppen‘ dürfen nur Fahrzeuge, die dafür geeignet sind, also z. B. LKW mit Schleppbrillen.
Weitere Strecken zurückzulegen mit Personen im geschleppten Fahrzeug ist in D nicht zulässig.
Jede Art von privatem Transport von A nach B (ausser im Notfall, => abschleppen) eines nicht einsatzbereiten Kfz per Seil, Stange etc. pp. ist schlicht illegal. Hauptsächlich aus dem Grund, das Kraftfahrzeuge nicht wie Anhänger verwendet werden dürfen und in Anhängern keine Personen zugelassen sind (Ausnahme: Sauftour mit dem Traktor, Grauzone).
Ich weiss echt nicht, was man daran missverstehen kann.
bis denn,
Uwe
WomoToureu am 31 Jul 2024 20:16:53 Tinduck hat geschrieben:‚Abschleppen‘ im Notfall darf auch unter Missachtung von maximalen Anhängelasten etc. geschehen, allerdings auch nur, um aus der Gefahrenzone zu kommen (z. B. von der Autobahn runter bis zur nächsten Werkstatt).....Ich weiss echt nicht, was man daran missverstehen kann.
In Frankreich und Spanien darfst Du das nicht - auf der Autobahn "abschleppen" auch nicht im "Notfall"! Die Gewichte sind wie geschrieben einzuhalten, auch im "Notfall". Ich weiß auch nicht was daran nicht zu verstehen ist.
WomoToureu am 31 Jul 2024 20:51:35 Um allen Kollegen das richtige Verhalten anläßlich einer Panne auf der Autobahn in Frankreich zu geben: 1. Warnblinkanlage einschalten - Kein Warndreieck in der Regel erforderlich oder so aufstellen, dass keinerlei Gefahr für einen selbst besteht, sondern sofort mit gelben Warnwesen das Fahrzeug verlassen und hinter die Leitplanken gehen ! 2. Hilfe über die nächstgelegene Notrufsäule anfordern, dabei darf die Autobahn auch nicht die Standspur betreten werden. Alternativ wenn dies nicht möglich ist 112 anrufen oder eCall System des Fahrzeugs auslösen. 3.In der Regel zahlt ADAC und Co nichts bzw. nur einen geringen Teilbetrag, helfen können sie gar nicht, also gar nicht erst anrufen versuchen, um Hilfe zu erlangen. 4. Mit dem Notruf kommt sofort die Polizei und sichert die Pannenstelle ab und erteilt Anweisungen. Das Pannenfahrzeug wird von einem Abschleppwagen abgeschleppt, in der Regel bis zur nächsten Werkstatt, die Kosten müssen danach unverzüglich beglichen werden. Tarife: --> Link
Tinduck am 03 Aug 2024 07:05:50 Ich bezog mich in meinem Post auf Deutschland. Hätte ich vielleicht deutlicher machen sollen.
Frankreich hat halt andere Regeln, und andere Länder wahrscheinlich nochmal andere. Muss man halt dann im Fall des Falles ermitteln. Wenn man die Assistance seines Schutzbriefs anruft, macht man erstmal nichts falsch, die werden ja wohl Bescheid wissen, was gilt.
bis denn,
Uwe
WomoToureu am 03 Aug 2024 12:30:57 Der Thread hatte sich so entwickelt das es zuletzt um Frankreich ging, d.h. Du hättest schon deutlich machen müssen, wenn Du nun von Deutschland sprichst. Ausserdem ist es falsch bei einer Panne auf der Mautautobahn den ADAC oder wen auch immer anzurufen, da man dazu verpflichtet ist, unverzüglich über eine Notrufsäule oder Notfall über 112 die Gefahr zu melden. Die Meldung beim ADAC kostet Zeit und bringt Dich nicht weiter, da diese dort nicht helfen dürfen und es auch nicht tun.
Selbstverständlich kannst Du nach Absetzen der Meldung wegen des Schutzbriefes telefonieren, wobei das auch so eine Sache ist, da ich weiß das man sein Telefon freihalten soll weil die Polizeistreife zurückruft in der Regel. Von einem anderen Handy ist das natürlich Bedenkenlos möglich.
WomoToureu am 03 Aug 2024 13:02:01 Vorkuta hat geschrieben:Der Hersteller meines WoMo's hat gesagt, mein WoMo dürfe nicht nach hinten gezogen werden - was kann dafür der Grund sein?
Ich vermute mal, dass Du wie ich eine Rahmenverlängerung hast. An einer Rahmenverlängerung darf nicht abgeschleppt werden, soweit mir bekannt ist. Besonders schlimm ist es wenn "schief" gezogen wird. Habe schon öfter gelesen, dass dabei alles kaputt gemacht worden ist. Wir haben eine AHK mit dieser dürfen wir abschleppen und abgeschleppt werden.
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