Gast am 16 Jun 2012 15:38:21 Gogolo hat geschrieben:DIN-Normen gelten daher ausschließlich für Hersteller und Produzenten - niemals für den Privatmann/frau, der eine Sache benutzt......
.... Und wenn mich jemand an einem CP kontrollieren will ob ich ja keinen Adapter verwende oder ob meine Leitung dick genug ist, dann würde ich ihm schon was erzählen....
ok, ich sehe das aus erstmal aus der mir bekannten Sicht, der Herstellersicht, ob das für den Privatmann anders ist mögen kompetentere Menschen beurteilen
.....was den CP angeht, ist der Betreiber kein Privatmann mehr, und als Unternehmer hat er nach meiner Ansicht eine Organisations- und Aufsichtspflicht:
Das heißt er muß seinen Gästen zur Kenntnis bringen daß 2,5² vorgeschrieben ist, und dies auch überwachen.....
grüße klaus
felix52 am 16 Jun 2012 16:10:16 Hier greift dann der gesunde Menschenverstand (hoffe ich :wink: )
Der SP-Betreiber hat die Verantwortung der Sicherheit bis zur Abgabesteckdose,. Diese hat er durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen (Sicherungen) zu gewährleisten. Danach hat er noch eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht im Rahmen seiner Möglichkeiten. Bei Angabe (heute üblich) der z.B. 16 A Max-Belastung an der Zapfstelle ist es dann jedem Nutzer selbst überlassen,
ob er Leitungen mit 0,5 oder 2,5 qmm Querschnitt anschließt und diese entsprechend oder eben nicht belastet.
Deshalb ist es selbstverständlich erforderlich, dass der Nutzer, falls er nicht über Sachkenntnis verfügt, geprüfte Landstromkabel verwendet. Dies gilt auch für die Inbetriebnahme etwa von Gasverbrauchern.....
:)
Und ehrlich: Das klappt doch..... :)
Oder sollte man für den Landstromanschluss einen Elektriker und für die
Inbetriebnahme der Heizung (Küli, Herd ect.) nen Installateur kommen lassen....
:roll:
Ich habe wohl übertrieben, aber sonst auch keinen besseren Vorschlag.
Felix52 :)
Der SP-Betreiber ist ja in der Regel weder Elektro- noch Gasfachmann
Gast am 16 Jun 2012 17:07:22 Innenleiterquerschnitt..1,5 mm²...2,5 mm²
Max. Stromstärke........16 A........ 21 A
Max. Leistung..............3600 W...4600 W
Erforderl Absicherung...16 A........20 A
Stecker..... Max.Stromstärke....... Max. Leistung
Schuko..... 16 A.........................3600 W
CCE 16 A...16 A.........................3600 W
Die vorstehende Tabelle gilt für Kabellängen bis etwa 50 Meter. Bei längeren Zuleitungswegen sollte ein Kabel mit dem nächstgrößeren Leitungsquerschnitt Verwendung finden. Gleiches gilt, wenn durch Hintereinanderschalten mehrerer Verlängerungskabel eine Gesamtlänge von 50 Metern überschritten wird.
Bringt Euch das der Lösung des Problems etwas näher?
Ich denke auf einem Stellplatz sind die Steckdosen max. mit 16 A abgesichert, sodass unter normalen Umständen 1,5 mm² Leitungsquerschnitt ausreichen würde. Schnell kommt man aber auch in Extremsituationen und aus diesem Grund kämen für mich nur Leitungen mit 2,5 mm² Querschnitt infrage.
Zur Frage Kabeltrommel ohne Kabel. Nun ja, eine Kabeltrommel ist eine Kabeltrommel, weil an dieser die Leitung in einer ggf. in zwei Schuko- Steckdosen, besser noch in einer zusätzlichen CCE Steckdose endet. Eine bereits vorhandene Leitung kann man sicher aufwickeln wo immer ich will oder auch garnicht.
2 wuffel am 16 Jun 2012 17:08:31 H07 RN das sind die Gummileitungen.
Meines erachtens sind diese Leitungen aber im Bereich wo sie mit Benzin, Diesel oder Öle in Berürung geraten können, und das ist nunmal zb unter einem Wohnmobil der Fall ungeeignet. Weil diese Leitungen nicht Öl und Säurebeständig sind.
Aus diesem Grund und auch weil sie mechanisch beständiger sind verwende ich H07 BQ-F Leitungen.
Und in der ganzen Disskussion über die Querschnitte...
Wie ist denn das in den Vorschriften geregelt, wenn ich sicherstelle, dass kein höherer Strom fliessen kann? zb. durch eine thermisch/magnetische Sicherung die dem dünneren Querschnitt entspricht?
Gast am 16 Jun 2012 17:56:54 felix52 hat geschrieben:Der SP-Betreiber ist ja in der Regel weder Elektro- noch Gasfachmann
So ist es, der ist auch nur für seinen Teil der Elektroinstallation zuständig.
Wenn ich mein H07 RN-F durch die Wiese lege, kommt meine Anschlussleitung auch nicht mit Öl oder Fett in Berührung. Wo andere Campen will ich lieber gar nicht wissen :D
Schon gar nicht will ich wissen "wie es unter ihrem Wohnmobil aussieht" :eek:
Da die Anschlussleitungen sehr viel bewegt werden, wurde als Mindestquerschnitt eine 2,5 mm2 vorgeschrieben um nach menschlichem Ermessen einen Aderbruch auszuschließen, der eine Gefahr darstellen kann.
Gast am 16 Jun 2012 18:15:12 willi_chic hat geschrieben:also hat der in kluger Voraussicht handelnde Gesetzgeber dies Normenausschüssen überlassen, und deren Fachleute haben sich auf "anerkannte Regeln der Technik" geeinigt (z.B. DIN)
stell Dir mal vor ein herzkranker Opa tappt auf dem Stellplatz auf dein 1,5 mm² Kabel, verheddert sich damit im Krückstock, langt hin und fällt tot um.
Ob der Gerichtsmediziner jetzt noch am Daumen einen Brandmarkierung findet ist fast schon zweitrangig. Der Fall geht an die Staatsanwaltschaft, wie immer wenn jemand nicht friedlich im Bett stirbt. Und weil der Staatsanwalt im Polizeibericht liest daß sich Opa im Kabel verheddert hat, beauftragt er einen Sachverständigen. Der schaut in seine DIN und sagt: Kabel entsprach nicht den anerkannten Regeln.
Im folgenden Prozeß wird der Staatsanwalt damit zwingend auf "Körperletzung mit Todesfolge" plädieren, und der Richter kann nicht anders als entsprechend „§ 222 Fahrlässige Tötung" zu urteilen
"Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Ich musste echt lachen, aber Du hast das ganz toll beschrieben !
Das Problem aber, wenn ich das hinzufügen darf, ist eigendlich kein Elektrisches sondern ein Juristisches.
Denn mit der Verwendung eines nicht zugelassenem - nicht zulässigem - Anschlussleitung kehrt sich die Beweislast um.
Das ist das Hauptproblem, denn der Gutachter ( ich schreibe regelmäßig selbst Gutachten ) schreibt nur das was gefragt wurde und gefragt wurde nur ob alles Vorschriftmäßig war.
Wo wir bei dem "bischen Schwanger" wären.
Danach muss der "Beschuldigte" beweisen, dass der Unfall auch bei Verwendung der Vorschriftsmäßigen Leitung passiert wäre und das ist in der Regel unmöglich.
rastlos68 am 16 Jun 2012 18:48:08 Lustig - ihr seid euch ja immer noch am austauschen :-D
Nun - also das mit dem Opa verstehe ich nicht!
Wäre der Opa jetzt bei einer 2,5er Leitung auch gestorben?
Das ist das Entscheidende!
Und wer kennt es nicht:
10 Gutachter = 12 Meinungen ;)
Es wäre ein schlechter Rechtsanwalt, der dich in diesem verkabelten Fall nicht raushauen würde! (Der entspräche sicherlich nicht einer gültigen Rechtsanwaltsqualitätsnorm ;) )
Übrigens darf ein Verteidiger im Rahmen der mündlichen Verhandlung sehr wohl Fragen an den Gutachter stellen. ;)
Eine Beweislastumkehr gibt es übrigens nicht im deutschen Strafrecht.
In Deutschland gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung. Und meine Unschuld muss ich nicht beweisen. Da wären wir also wieder beim Grundgesetz. ;)
Und es gibt, glaube ich, auch keine zugelassenen oder nicht zugelassenen Leitungen. Entweder entspricht die Leitung der Norm oder nicht. Oder erhält der Kabelhersteller eine Genehmigung durch den VDE, exakt diese Leitung herstellen zu dürfen - muss er jede einzelne Leitung zur Zulassung einreichen?
Aber was das mit einer Verurteilung zu tun haben sollte, kann ich nicht nachvollziehen.
Denn entscheidend ist: Warum lebt der Opa nimmer? :-D
Zur Vorsicht gehe ich aber lieber jetzt mal raus und stelle ein paar Opa-Warnschilder auf :-D
Gast am 16 Jun 2012 19:01:07 Gogolo hat geschrieben:Grundsätzlich haben DIN-Normen den Charakter von Empfehlungen. Ihre Anwendung steht jedem frei, d. h., man kann sie anwenden, muss es aber nicht. Verbindlich werden Normen dann, wenn in privaten Verträgen oder in Gesetzen und Verordnungen auf sie Bezug genommen wird und dort deren Anwendung festgelegt wird. Weil Normen eindeutige Aussagen sind, lassen sich durch ihre einzelvertraglich vereinbarte Verbindlichkeit Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Die Bezugnahme in Gesetzen und Verordnungen entlastet den Staat und die Bürger von rechtlichen Detailregelungen.
DIN-Normen gelten daher ausschließlich für Hersteller und Produzenten - niemals für den Privatmann/frau, der eine Sache benutzt. Dies lässt sich auch unschwer daran erkennen, dass die Einsicht in die DIN-Normen kostenpflichtig ist und daher nicht für Privatpersonen gültig sein kann. Wer in aller Welt soll dafür zahlen um in ein Regelwerk Einsicht zu nehmen. Doch nur ein Unternehmer, Hersteller oder Produzent. Wenn ich als Privatmann bei jeder Sache zuerst in DIN-Normen herumkramen müsste wenn ich in meinem Haus etwas selbst repariere, dann würde ich nicht nur meine Zeit verbraten sondern auch viel Geld für die Recherche.
Also Leute: Kirche beim Dorf lassen. Und wenn mich jemand an einem CP kontrollieren will ob ich ja keinen Adapter verwende oder ob meine Leitung dick genug ist, dann würde ich ihm schon was erzählen....
Habe die Ehre
Gogolo
Nur mal zur Erinnerung, der TE hatte gefragt: sunnyhelen hat geschrieben:Einige schrieben hier im Forum VDE für die Trommel sei wichtig, ein anderer meint VDE sei nicht gleich VDE....was nun???
Grundsätzlich ist und bleibt jeder ist für sein Tun selbst verantwortlich.
Jeder von uns hat den Führerschein gemacht und wenn er an einer roten Ampel steht und hinter ihm sich eine Schlange von wild blinkenden Feuerwehrfahrzeuge steht und die Martinshörner ihn fast Taub machen, sollte er sich überlegen ob er nicht die rote Ampel - natürlich vorsichtig - überquert um den Feuerwehrfahrzeugen frei Fahrt zu gewähren.
Als Du Dein Googomobil erhalten hast und dies mängelfrei übergeben wurde, dann hast Du auch eine Bedienungsanleitung erhalten.
Merksatz: Ohne Bedienungsanleitung ist Googomobil mangelhaft !
In dieser steht im Bereich Elektro das eine Anschlussleitung nach DIN VDE 0100 Teil 708 verwenden musst.
Selbstverständlich musst Du die Vorschrift nicht kennen und nicht lesen, wie Du zutreffend schreibst, aber Du muss eine geeignete Anschlussleitung kaufen. Auf der Verpackung steht drauf nach DIN VDE 0100 Teil 708.
Das reicht mehr wird vom Betreiber nicht verlangt.
Deshalb sind Deine Ausführungen zwar zutreffend aber am Thema vorbei. Fakt ist und bleibt, dass eine geeignete Anschlussleitung nach dieser Vorschrift verwendung finden muss und das dies in den Bedienungsanleitungen der Fahrzeuge steht.
Ausserdem steht dies ebenfalls in den AGB`s der Campingplatzbetreiber, dass der Elektroanschluss ausschließlich nach dieser Norm erfolgen muss.
Gast am 16 Jun 2012 19:07:03 "Denn mit der Verwendung eines nicht zugelassenem - nicht zulässigem - Anschlussleitung kehrt sich die Beweislast um. "
Wo lebst Du, in der BRD wäre dies nicht möglich, also träume weiter mir wird es zu blöd bei solchen Aussagen
Gast am 16 Jun 2012 19:11:47 willy13 hat geschrieben:wolfherm hat geschrieben:Na ja, für manche Zeitgenossen stehen DIN und VDE noch über dem Grundgesetz. :D
Ja und wenn sie das für sich behalten ist ja auch alles OK, aber die die einem auf Stellplätzen mit sowas Nerven gehen mir gewaltig auf die Nerven, und da kann ich auch ganz schnell deutlich werden
Das glaube ich bei Dir, wenn ich Deine Beiträge lese gerne :roll:
Wie schon vielfach geschrieben ist keiner gezwungen Beiträge zu lesen und Wissen aufzunehmen.
Gogolo am 16 Jun 2012 19:34:47 UlrichS hat geschrieben: Als Du Dein Googomobil erhalten hast und dies mängelfrei übergeben wurde, dann hast Du auch eine Bedienungsanleitung erhalten.
Merksatz: Ohne Bedienungsanleitung ist Googomobil mangelhaft !
In dieser steht im Bereich Elektro das eine Anschlussleitung nach DIN VDE 0100 Teil 708 verwenden musst.
Selbstverständlich musst Du die Vorschrift nicht kennen und nicht lesen, wie Du zutreffend schreibst, aber Du muss eine geeignete Anschlussleitung kaufen. Auf der Verpackung steht drauf nach DIN VDE 0100 Teil 708.
Das reicht mehr wird vom Betreiber nicht verlangt.
Deshalb sind Deine Ausführungen zwar zutreffend aber am Thema vorbei. Fakt ist und bleibt, dass eine geeignete Anschlussleitung nach dieser Vorschrift verwendung finden muss und das dies in den Bedienungsanleitungen der Fahrzeuge steht.
Ausserdem steht dies ebenfalls in den AGB`s der Campingplatzbetreiber, dass der Elektroanschluss ausschließlich nach dieser Norm erfolgen muss.
1. habe ich kein Googomobil sondern ein Gogolobil - das ist ganz wichtig nach DIN Gogolo :D
2. MÜSSEN muss ich gar nichts - nur irgendwann mal sterben...
3. ist das Gogolobil eine Einzel-(Sonder-)anfertigung und keine "Weissware" von der Stange und hat demzufolge keine "Bedienungsanleitung". Und wenn das Gogolobil deswegen "mangelhaft" sein sollte, dann habe ich gerne ein mangelhaftes Gogolobil um das mich so viele Leute bisher beneiden.
4. ich werde nach wie vor und auch in Zukunft mein 1,5qmm-Kabel hernehmen und die Anschlüsse mittels Adapter herstellen. Ich bastle mir doch nicht für jedes Land durch das ich fahre (Asien, Südamerika) ein eigenes Kabel mit den passenden Steckern. Für was gibt es Adapter. Wenn sie nicht erlaubt sind, dann dürften sie auch nicht verkauft werden.
5. mit der deutschtypischen Normgründlichkeit und Obrigkeitshörigkeit konnte ich mich noch nie anfreunden
Habe die Ehre
Gogolo
Gast am 16 Jun 2012 19:41:00 UlrichS hat geschrieben:Grundsätzlich ist und bleibt jeder ist für sein Tun selbst verantwortlich.
Habe ich ja geschrieben, dass jeder für sein Tun selbst verantworlich ist.
Auch wenn es eine Einzelanfertigung ist, ohne Bedienungsanleitung ist das Fahrzeug mangelhaft.
Selbstverständlich können in anderen Ländern andere Vorschriften gelten, wenn Du die vorgeschriebene Anschlussleitung verwendest hindert Dich niemand vorne am CEE Stecker entsprechende Adapter zu verwenden.
Gogolo am 16 Jun 2012 19:44:23 UlrichS hat geschrieben: Auch wenn es eine Einzelanfertigung ist, ohne Bedienungsanleitung ist das Fahrzeug mangelhaft.
Jetzt wird es echt lächerlich - ich klinke mich hier aus. Denn wenn ich etwas absolut nicht ausstehen kann dann sind es besserwisserische Korinthenka.er!
Habe die Ehre
Gogolo
matthiast4 am 16 Jun 2012 19:48:27 Gogolo hat geschrieben:...cut... 5. mit der deutschtypischen Normgründlichkeit und Obrigkeitshörigkeit konnte ich mich noch nie anfreunden
Habe die Ehre
Gogolo
Vollste Zustimmung.
Andere gehen darin förmlich auf und merken nicht mal, wie sie sich dabei lächerlich machen.
Gast am 16 Jun 2012 19:52:45 matthiast4 hat geschrieben:Aber wer es besser weiß, ist doch kein Problem. Sicher sind die Hersteller die die Klimaanlagen für die Wohnmobile herstellen alle völlig verblödet.
Ja ich finde auch das sich einige lächerlich machen, über die Kinderstube wollen wir gar nicht erst Reden.
petermann am 16 Jun 2012 20:04:05 das Thema zu lesen macht richtig spass,
allein schon das Älektro Uli mit im Boot ist und langsam zur höchstform aufläuft :D :D :D
Peter
Gast am 16 Jun 2012 20:06:46 Nö den Gefallen tue ich Euch nicht, was mich schon ärgert ist der Ton einiger die keine Kinderstube hatten. Viele Treads werden geschlossen was mir oft sehr leid tut, weil ich weiteres zum Thema lesen möchte.
Hier fragte der TE nach der VDE Sache bei Anschlussleitungen und hat gute Antworten erhalten.
Jeder kann dazu schreiben - höflich - das er das Scheiße findet ( sorry für das Wort ) und er macht was er will. Aber muss man auf Helfende herumtrampeln ?
rastlos68 am 16 Jun 2012 20:09:03 Bei einem Verstoß gegen die AGB des Campingplatzes könnte ich vom Platz verwiesen werden...
Mal gerade nachguck:
Bei mir heißt es lediglich, dass für die Benutzung meiner elektrischen Geräte 6 Ampere zur Verfügung stehen...
Der kann mich also nicht mehr runterwerfen - keine Zeile zum geforderten Normkabel! Vielleicht sind aber auch nur schlechte AGB´s ;)
Bei einem Verstoß gegen die Betriebs- oder Bedienungsanleitung des Fahrzeuges könnte der Verkäufer versuchen, eine Rückabwicklung des Kaufvertrags vorzunehmen. Vorausgesetzt, er bekäme hier Recht - ich bekäme dann mein Geld mit einer zünftigen Entschädigung zurück...
Cool - ich würde mir sofort ein größeres neues Wohnmobil kaufen und für einen zweijährigen Tankgutschein würde es vielleicht auch noch reichen - endlich mal ein Sechser im Lotto :-D
In beiden Fällen befinden wir uns übrigens im Zivilrecht - zwischen zwei Parteien ausgehandeltes Vertragsrecht...
Ein vom Staat vorgeschriebenes Handeln erkenne ich hier nicht!
Der Campingplatz könnte mir auch vorschreiben, dass ich 50² nutze - freie Wahl der Vertragspartner. Als Konsequenz müsste ich weiter fahren oder ohne externen Strom stehen...
Ich bin übrigens immer bereit, Wissen aufzunehmen! Aber ich möchte dies durch Überzeugung tun.
Sachlich und fachlich fundierte Informationen...
Aber ich bleibe dabei:
Es gibt derzeit keine gültige verpflichtende "gesetzliche" Norm zur Verwendung eines 2,5er Anschlusskabels.
Aber heute nacht - vielleicht wird es die letzte sein... - werde ich mit ruhigen Gewissen schlafen können...
Kein Opa wird mir über´s Kabel laufen...
Kein Platzwart mich vom Platze verweisen...
Möge der Strom immer mit Kraft durch mein dünnes Kabel fließen ;)
Schade, dass es in Threads, in denen man unterschiedlicher Meinung ist, dann irgendwann "persönlich" wird...
Gast am 16 Jun 2012 20:15:56 rastlos68 hat geschrieben:Schade, dass es in Threads, in denen man unterschiedlicher Meinung ist, dann irgendwann "persönlich" wird...
:daumen2:
Wobei ich auch nichts dafür kann, wenn Gogolo ein Mangelhaftes Wohnmobil hat, was kann ich dafür ?
Fakt ist, dass zu jedem Fahrzeug zu jedem Gerät auch eine Bedienungsanleitung ( Dokumentation ) gehört, weiß jeder ... ausser Gogolo
--> Link
Irgendwo wird immer darauf hingewiesen das nur zugelassenes angeschlossen werden darf, wird schnell überlesen.
Ob "Korintenkackerei" oder nicht, keiner will haften d.h. bezahlen. Im Schadensfalle sollten die mit Absicht nicht fachgerechte Leitungen verwenden, d.h. nicht zugelassene streng bestraft werden. Aber das ist eben wie mit dem Überladen - auch so ein Thema - was sind schon 500 kg Überladen, da wird die Polizei beschimpft keine Ahnung zu haben .....
Habe ich alles schon erlebt und dann fragte mich der Idiot der Überlader noch ob ich etwas von seiner Ladung mitnehmen könnte, ich hätte ja noch 500 kg "Luft".
Dem hätte ich am liebsten eine Ohrfeige verpasst, darf man aber leider nicht. Für solche Fälle brachen wir unbedingt die Prügelstrafe. :D
fjordliner am 16 Jun 2012 20:21:54 Oh Gott, ich habe auch ein mangelhaftes Wohnmobil !!!
Immer locker bleiben alles wird gut.
Uwe
Gast am 16 Jun 2012 20:29:59 fjordliner hat geschrieben:Oh Gott, ich habe auch ein mangelhaftes Wohnmobil !!
Ich bin locker, mein Wohnmobil ist nicht mangelhaft und die Dokumentation ist sehr gut gemacht.
Eben ein Hymer ! :D
Auch Trutzburgen können eingerissen werden, wenn jemand glaubt, das alles so lächerlich ist:
--> Link
Ob es richtig ist oder nicht wurde hier nicht gefragt, sondern nur wie das mit der VDE ist. Diese ist verbindlich vorgeschrieben, da ist kein Raum für - will ich aber nicht, mag meine Suppe nicht ....
Schbechalist am 16 Jun 2012 20:31:33 Salve,
Uli hat vom Grundsatz her trotzdem recht, ich muss meine errichteten Anlagen dokumentieren, sonst stellt dies einen Mangel dar, den ich beseitigen muss...
oder woher weiß manch Womofahrer, dass sein Zündautomat für die Heizung Batterien braucht.... und wo diese zu wechseln sind
Cu Martin
fjordliner am 16 Jun 2012 20:38:18 Da ich meinen Wohnbus selber gebaut habe brauche ich auch keine Bedienungsanleitung.
Okay okay grundsätzlich habt ihr ja Recht, aber bleibt doch mal ein wenig freundlich untereinander :)
Uwe
Gast am 16 Jun 2012 21:08:25 fjordliner hat geschrieben:Da ich meinen Wohnbus selber gebaut habe brauche ich auch keine Bedienungsanleitung.
Du kannst Dich ja verklagen :D
Aber sinnvoll wäre das schon, da Du sonst nach einigen Jahren nicht mehr weißt wo welche Sicherung ist usw.
Hier geht es aber darum dem Käufer auch mit der Bedienungsanleitung vorzuschreiben, was er zu tun und was er zu unterlassen hat.
Als wir in Spanien standen habe ich auch nachgesehen, was da unter Störung Wasserversorgung stand. Nach Kontrolle ob Spannung an der Pumpe anliegt stand dann da, Pumpe defekt bitte wechseln.
Für den Fachmann überflüssig, für den Laien gut gemacht.
Macht der Bediener etwas falsch und es stand nicht in der Bedienungsanleitung haftet der Hersteller. Deshalb mein Link auf so einen Fall, auch wenn es nichts mit WOMO`s zu tun hatte.
Einige freuen sich über nette Infos, die anderen sind mir egal, denn ich schreibe natürlich nur für die netten.
Gast am 16 Jun 2012 23:06:12 Gogolo hat geschrieben:UlrichS hat geschrieben: Auch wenn es eine Einzelanfertigung ist, ohne Bedienungsanleitung ist das Fahrzeug mangelhaft.
Jetzt wird es echt lächerlich - ich klinke mich hier aus. Denn wenn ich etwas absolut nicht ausstehen kann dann sind es besserwisserische Korinthenka.er! Habe die Ehre Gogolo
Hallo Gogolo,
rege Dich bitte nicht über so etwas auf, solange ein Wohnmobil nicht tropft ist es auch nicht mangelhaft, das heiß jetzt aber nicht, das jeder Womofahrer der nicht tropft nicht auch mangelhaft sein kann.
Sei lieber froh manche nicht als Stellplatznachtbarn zu haben!
2 wuffel am 16 Jun 2012 23:18:17 UlrichS hat geschrieben:... Wenn ich mein H07 RN-F durch die Wiese lege, kommt meine Anschlussleitung auch nicht mit Öl oder Fett in Berührung. Wo andere Campen will ich lieber gar nicht wissen :D
Schon gar nicht will ich wissen "wie es unter ihrem Wohnmobil aussieht" :eek:
ich danke für die durchaus freundliche antwort...
So und nun bin ich hier raus denn auf so eine Art muss mich mich nicht beleidigen lassen! Ich wünsche euch viel Spass beim weiter disskutieren.
2 wuffel am 16 Jun 2012 23:21:51 UlrichS hat geschrieben:... Wenn ich mein H07 RN-F durch die Wiese lege, kommt meine Anschlussleitung auch nicht mit Öl oder Fett in Berührung. Wo andere Campen will ich lieber gar nicht wissen :D
Schon gar nicht will ich wissen "wie es unter ihrem Wohnmobil aussieht" :eek:
ich danke für die durchaus freundliche antwort...
So und nun bin ich hier raus denn auf so eine Art muss mich mich nicht beleidigen lassen! Ich wünsche euch viel Spass beim weiter disskutieren.
viking92 am 16 Jun 2012 23:26:24 Darf ich mein mein VDE gerechtes Kabel eigentlich uneingeschränkt in Frankreich nutzen? :?
:D
petermann am 17 Jun 2012 00:12:02 viking92 hat geschrieben:Darf ich mein mein VDE gerechtes Kabel eigentlich uneingeschränkt in Frankreich nutzen? :?
:D
wir wollen aber nicht in offenen wunden Bohren, :D
gruß Peter
Gast am 17 Jun 2012 00:25:06 2 wuffel hat geschrieben:UlrichS hat geschrieben:... Wenn ich mein H07 RN-F durch die Wiese lege, kommt meine Anschlussleitung auch nicht mit Öl oder Fett in Berührung. Wo andere Campen will ich lieber gar nicht wissen :D
Schon gar nicht will ich wissen "wie es unter ihrem Wohnmobil aussieht" :eek:
ich danke für die durchaus freundliche antwort... So und nun bin ich hier raus denn auf so eine Art muss mich mich nicht beleidigen lassen! Ich wünsche euch viel Spass beim weiter disskutieren.
War doch mit grinsendem Gesicht also nicht Ernst gemeint, sollte aber schon deutlich machen, dass mit Öl und Fett tatsächlich nicht zu rechnen ist.
Die CEE Norm gilt in ganz Europa, da Frankreich unstrittig zu Europa gehört, ist das kein Problem. Wir haben immer auf CP die blauen Stecker gehabt egal ob in Spanien oder Frankreich.
--> Link
Ich denke jetzt sollte aber alles beantwortet sein - oder ? :D
lucky01 am 17 Jun 2012 00:27:26 Kabel die lebensgefährlich sind,Reifen die ständig an der Belastungsgrenze sind und zu guter Letzt Länder in denen man erschossen wird:
Die Camperei ist gefährlicher als gemeinhin angenommen wird :?
Gast am 17 Jun 2012 00:52:48 Wenn Du es so siehst......
Wen nDu die passenden CEE Stecker verwendest und das richtige Kabel ist da gar nichts gefährlich, auch die Reifen sind alle korrekt dimensioniert allerdings überladen viele WOMo Fahrer absichtlich ihre Fahrzeuge. Dies kann im Einzelfall tatsächlich zu einer Überlastung der Reifen udn der Bremsanlage führen.
Ich selbst war dabei wo ein kleines WOMO 500 kg Übergewicht hatte und das absolut in Ordnung fand.
Freistehen war schon imemr gefährlich und wird es beleiben. Wir waren z.B. auch auf der "Ziegenwiese" --> Link wie auch dort steht, "es wird immer wieder von Fahrzeugeinbrüchen berichtet" so war auch zu der Zeit in der wir dort standen, im Randbereich Fahrzeugeinbrüche.
Das ist nicht unbedingt unnormal, es ist sehr traurig aber die WOMO`s stehen Kilometerweit "in der Pampa" und sind so Ziel von Kriminellen die genau wissen, da ist was zu holen. Auch hier wurde mit Waffengewalt alle Wertsachen eingesammelt, nachdem diese als Kriminelle erkannt wurden.
Normalerweise standen wir nur auf SP und CP, auch wir haben einen kleinen Schock bekommen und reagierten dann hier : --> Link
( etwa in der Mitte ) als ca. 20 Marokko Landarbeiter auf uns einen drohlichen Eindruck machten, massiv und fuhren weiter. Gut das "zufällig ? " ein Polizeifahrzeug kam.
Fazit: Wohnmobilfahrer leben nicht gefährlich wenn sie sich vernünftig verhalten. Aber man kann auch zu Hause überfallen und erschossen werden.
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