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Fragen Stromkabel von Neuling, sorry 1, 2


sunnyhelen am 10 Jun 2012 23:42:42

Hallo Ihr Erfahrene,

die meisten Fragen von mir Neuling konnte ich durch Lesen hier im Forum klären. Wie ich später feststellte hat der Händler beim Verkauf mich Neuling ausgenutzt und so hab ich dann den Satz: "Sie können noch 700kg reinpacken" nicht für bare Münze genommen.

So habe ich "jedes Gewürz gewogen", nur leichtes Gepäck eingeladen, 25m Kabel extra ohne Trommel genommen usw. Schließlich hatte ich eine zweite Gasflasche, zweite Aufbaubatterie, Markise und war in Sorge die 3,5 to zu überschreiten.

Letzte Woche bin ich mutig zur Mülldeponie und habe wiegen lassen mit halbem Dieseltank und vollem Frischwasser, leeren Grauwassertank und vollem Reisegepäck (kostenlos) und glaubs nicht : 3045kg mit mir Wuchtbrumme!!!

Also kann ich mir gewichtsmäßig eine Kabeltrommel leisten, denn das Verdrehen bei 25m 3x2,5-Gummi nervt ziemlich.
Nun die Frage ob es eine Leertrommel gibt, die ich mit meinem Kabel bestücken kann. Oder muss ich befüllte Kabeltrommel dazukaufen? Plastik oder Metall (wegen Wintercamping)? Kabel aus Gummi wegen Bruchgefahr bei Kälte habe ich verstanden.
Ein 10m Kabel CEE brauche ich ohnehin noch, ohne Trommel.

Wenn die Trommel abgewickelt werden muß (bei zB Föngebrauch), muss dann auch der Kabelkringel (ohne Trommel) auseinandergelegt werden wegen Überwärmungsgefahr?

Muß der Kabelknuddel genauso weit unters Womo wie die Trommel?
Wenn draufsteht dass das Kabel für den Außenbereich taugt warum trotzdem unters Womo/in die Tüte? Ich denke mal nicht wegen des Kabels, eher wegen der Stecker? Stimmts?
Was ist an einer Tüte fatal oder falsch?

Einige schrieben hier im Forum VDE für die Trommel sei wichtig, ein anderer meint VDE sei nicht gleich VDE....was nun???

Das wars mal für den Moment. Danke schon mal.

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Gogolo am 10 Jun 2012 23:50:55

sunnyhelen hat geschrieben:Muß der Kabelknuddel genauso weit unters Womo wie die Trommel?
Wenn draufsteht dass das Kabel für den Außenbereich taugt warum trotzdem unters Womo/in die Tüte? Ich denke mal nicht wegen des Kabels, eher wegen der Stecker? Stimmts?
Was ist an einer Tüte fatal oder falsch?



Müssen!!! musst du gar nichts. Du kannst das Kabel auch abgewickelt kreuz und quer neben dein Womo auf deinen!!! Paltz legen. Nur die Gefahr, dass du darüberstolperst ist dann größer. Und wenn das Kabel nicht durch ein zweites Kabel mit Stecker verlängert wurde dann ist auch eine Tüte drüber nicht erforderlich.


Habe die Ehre

Gogolo

haballes am 10 Jun 2012 23:52:53

:eek: Ich hoffe, der Äläktro-Ulli liest mit.

Er ist auf dem Gebiet eine absolute Korryfähe (sorry nur Hauptschulabschluß).


Mach dir nicht so viel Sorgen. Ich roll seid Ewigkeiten die Trommel nur so weit ab, wie ich muss. Ich schmeiss den Kabelknuddel nur unters Womo, damit ich nicht stolper und die Kabeltrommel schieb ich hinters Hinterrad, damit ich nicht mal aus Versehen beim vorschnellen Abfahren drüber roll.
Blaue CEE Anschlüsse, Adapter für Vorkriegsplätze und gut ist.

Aber der Ulli und seine Äläktrobande werden es dir genau erklären. :wink:

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wolfherm am 10 Jun 2012 23:53:52

Bloss keine Grundsatzdiskussion über Stecker und Kabel. Aber der Uli hat keine Zeit: Er hat den Kühlschrank kaputt bzw. die Tür. Geht beim Fahren immer auf. Jetzt ist Krieg mit Dometic angesagt.

haballes am 11 Jun 2012 00:11:59

:twisted: Ein Mann ohne Panzertape muss tun, was ein Mann tun muss.

Gast am 11 Jun 2012 00:39:50

sunnyhelen hat geschrieben:Wenn die Trommel abgewickelt werden muß (bei zB Föngebrauch), muss dann auch der Kabelkringel (ohne Trommel) auseinandergelegt werden wegen Überwärmungsgefahr?

Muß der Kabelknuddel genauso weit unters Womo wie die Trommel?
Wenn draufsteht dass das Kabel für den Außenbereich taugt warum trotzdem unters Womo/in die Tüte? Ich denke mal nicht wegen des Kabels, eher wegen der Stecker? Stimmts?
Was ist an einer Tüte fatal oder falsch?
Selbstverständlich kannst Du Dir eine Trommel kaufen und da Dein Kabel aufwickeln. Wenn Du nur den Kühlschrank an hast und den Fön nur 10 Minuten betreibst ist das egal ob die Trommel abgewickelt ist. Dann wird das Kabel eben ein bischen warm und kühl danach wieder ab.

Wenn aber der Strombedarf größer ist, wir heizen und machen Warmwasser mit Strom sind das ganz anders aus, da hilft nur abwickeln.

Auch Kabel die für den Aussenbereich zugelassen sind, sind ja nicht wasserdicht. Das heißt der Fehlerstromschutzschalter kann rausfliegen, wenn eienr vorhanden ist. Leider gibt es Campingplätze und Stellplätze ohne und dann wird die Sache lebensgefährlich.

Wenn Du nun eine Steckereinheit ( Stecker und Kupplung ) in eine Plastiktüte legst, machst Du damit deutlich , das Du schon weißt das Wasser und Strom keine Freunde sind.

Im Günstigsten Fall hast Du eine private Haftpflicht, die Schadenersatzansprüche ausgleicht, wenn Du als Versicherungsnehmer


z.B. eine Vertragspflicht verletzt und nicht belegen kannst, dass dies nicht schuldhaft geschah § 280BGB oder

der Versicherungsnehmer eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat (deliktische Haftung; vgl. § 823 BGB) oder

sich gefahrerhöhend verhalten hat (Gefährdungshaftung)


grob Fahrlässiges Verhalten und vorsätzliche Handlungen werden nicht ausgeglichen.

Nehmen wir einen rein theoretischen Fall. Ein Kind spielt und will neugierigerweise in die Tüte sehen, was da drin ist. Die Tüte ist voller Wasser, das durch den Stecker unter Spannung steht, bekommt einen Stromschlag und ist Frührentner.

Dann bist Du dran, weil keine Zwischenstecker erlaubt sind, erlaubt ist nur ein 25 m Kabel das ohne jede Steckvorrichtung vom Wohnmobil zum Stromkasten führt.

Das ist Sinn und Zweck der VDE und - nochmal Du musst die VDE nicht einhalten wenn Du etwas ähnliches mit einer anderen Lösung erreichst - das natürlich genauso sicher ist.

Die VDE zeigt nur Lösungen auf, deren Einhaltung beweist das man sich fachgerecht verhalten hat und damit sich nicht grob fahrlässig verhalten hat.

Zum Thema Kühlschrank, bis darauf das die Tür imemr rausfliegt wenn sich das Fahrzeug verwindet, mein Kühli ist nämlich genau zwischen den Achsen eingebaut, sind wir damit sehr zufrieden.

Wir vermuten einen Einbaufehler, aber ich halte mich da raus will es nur fertig haben. Da ich jetzt mal wieder Monatelang warte und in einer Woche in den Urlaub will bin ich stinksauer. Mehr bitte hier: --> Link

andwein am 11 Jun 2012 11:05:47

sunnyhelen hat geschrieben:Muß der Kabelknuddel genauso weit unters Womo wie die Trommel?
Wenn draufsteht dass das Kabel für den Außenbereich taugt warum trotzdem unters Womo/in die Tüte? Ich denke mal nicht wegen des Kabels, eher wegen der Stecker? Stimmts?
Was ist an einer Tüte fatal oder falsch?
Einige schrieben hier im Forum VDE für die Trommel sei wichtig, ein anderer meint VDE sei nicht gleich VDE....was nun???

So, jetzt bist du informiert. Ja, Fragen bildet, auch in Sachen VDE, Haftpflicht, Tütenpflicht, Zwischenstecker und als Zugabe noch kostenlos:
Ein Statusbericht zur aufspringenden Kühlschranktür!!
leicht OT und grinsend, Andreas

Gast am 11 Jun 2012 11:25:17

sunnyhelen hat geschrieben:Wenn draufsteht dass das Kabel für den Außenbereich taugt warum trotzdem unters Womo/in die Tüte? Ich denke mal nicht wegen des Kabels, eher wegen der Stecker? Stimmts?
Was ist an einer Tüte fatal oder falsch?


hallo,
nur, weil du es selbst erwähnst: ich würde keine Tüte nehmen, weil man es nicht so genau sieht, ob sie schon Risse hat, undicht ist usw usw. Ich habe mir so eine Plastikbox in rot gekauft, dann übersieht es auch der rasenmähende Platzwart und ich auch nicht. Das gibt es zB bei Fritzberger --> Link
(dort in blau, ist ja wurscht)

Und die erwähnten Kinder kommen da auch nicht so leicht dran, da öffnen eher für Erwachsenenhände gut möglich ist.

Habe mir ganz aktuell übrigens an den Schukosteckern (die man ja gar nicht mehr verwenden soll :wink: ) Kennzeichen gemacht, dass bei allen Stückelungen die Anordnung von Leiter und Nichtleiter (früher hieß das bei mir Null und Phase) gleich bleibt zu den blauen Eurosteckern. Kann auch nix schaden :D

abba am 11 Jun 2012 11:35:18

inpraxi hat geschrieben:habe mir so eine Plastikbox in rot gekauft, gibt es zB bei Fritzberger --> Link
(dort in blau, ist ja wurscht)


in rot bekommst Du sie in jedem Baumarkt, falls Du keinen FB in der Nähe hast und wg. einer oder zwei Dosen nicht bestellen willst.

sunnyhelen am 11 Jun 2012 21:56:14

"Nun die Frage ob es eine Leertrommel gibt, die ich mit meinem Kabel bestücken kann. Oder muss ich befüllte Kabeltrommel dazukaufen? Plastik oder Metall (wegen Wintercamping)?"

Allen vielen Dank für die Antworten!

Hat mir noch jemand passende Ideen zu obiger Frage die die Leertrommel betrifft? Bittäää!

mantishrimp am 11 Jun 2012 22:09:32

sunnyhelen hat geschrieben:
Hat mir noch jemand passende Ideen zu obiger Frage die die Leertrommel betrifft? Bittäää!


--> Link

harubang am 11 Jun 2012 22:53:46

sunnyhelen hat geschrieben:"Nun die Frage ob es eine Leertrommel gibt ...

Trotz der geschilderten Widrigkeiten und drohenden juristischen Verwicklungen hast Du ernsthaft vor, einen Stecker in eine Steckdose zu stecken ??
Wünsche viel Glück!

sunnyhelen am 11 Jun 2012 23:17:00

Hi,

"nur, weil du es selbst erwähnst: ich würde keine Tüte nehmen, weil man es nicht so genau sieht, ob sie schon Risse hat, undicht ist usw usw. Ich habe mir so eine Plastikbox in rot gekauft, dann übersieht es auch der rasenmähende Platzwart und ich auch nicht. Das gibt es zB bei Fritzberger --> Link
(dort in blau, ist ja wurscht)"

meine Frage bezog sich nicht auf Plastik um Kupplungen sondern in einem Fred wurde von Sinn oder Unsinn von Kabeltrommel in Tüten und unter Womo geschoben geredet. Kupplungen, so sie nötig sind umschließe ich in der Box, wie von Dir erwähnt.
Danke für den Hilfsversuch. Habe mich unklar ausgedrückt, ich Dussel :D

Ich werde sicher eine Lösung für meine Frage Plastik/Metalltrommel und Leertrommel bestücken noch finden....

Gast am 12 Jun 2012 02:21:58

sunnyhelen hat geschrieben:meine Frage bezog sich nicht auf Plastik um Kupplungen sondern in einem Fred wurde von Sinn oder Unsinn von Kabeltrommel in Tüten und unter Womo geschoben geredet. Kupplungen, so sie nötig sind umschließe ich in der Box, wie von Dir erwähnt.
Das finde ich toll :daumen2:

Leertrommeln kannst Du nehmen welche Du willst, was Dir gefällt. Wenn Steckverbindungen in eine vernünftige Box kommen mecker ich auch nicht mehr :D

Grundsätzlich würde ich Dir zu einer stabilen Kunstofftrommel raten - leichter und in Verbindung mit elektrischen Strom vorteilhafter.

sunnyhelen am 14 Jun 2012 22:11:51

Grundsätzlich würde ich Dir zu einer stabilen Kunstofftrommel raten - leichter und in Verbindung mit elektrischen Strom vorteilhafter.[/quote]

Hallo UlrichS,

danke für den Tipp.
Da ich ja kein Gewichtsproblem habe (hört hört ;-)) muss es daher kein Plastik sein. Bricht das beim Wintercampen nicht? Ist von daher eher Metalltrommel angesagt???

Gast am 14 Jun 2012 22:36:06

Nein natürlich nicht, Handwerker dürfen ja nur Kunstoffkabeltrommeln benutzen, denen bricht ja im Winter auch nichts.

Darfst aber mit WOMO nicht über die Kabeltrommel fahren, da sonst tatsächlich Bruchgefahr besteht :D

Merksatz: Ausser auf der Strasse fahre ich zwar auf Keile, nicht aber über Kabeltrommeln !

sunnyhelen am 14 Jun 2012 23:50:51

[quote="UlrichS"]Nein natürlich nicht, Handwerker dürfen ja nur Kunstoffkabeltrommeln benutzen, denen bricht ja im Winter auch nichts.

Wenn Du es sagst :wink:

Danke für die Aufklärung UlrichS!

Gast am 15 Jun 2012 09:14:15

So damit sich Uli mal was aufregen kann,
1) ich hab sonne scheiß Kunstoff-Kabeltrommel (Deutscher Hersteller), und im Winter einmal angeeckt und gleich ein Stück rausgebrochen.
2) der TÜV schreibt etwas von einem 20Meter Kabel, aber nicht bezüglich Trommel, scheint dem Benutzer freigestellt.

Aber warum weißt keiner daraufhin das die Leitung 2,5mm² haben muß?

2 wuffel am 15 Jun 2012 23:47:17

Ich selbst verwende keine Kabeltrommeln. Mir ist das händisch aufgenommene Kabel viel lieber.
Gut ok ich habe auch viel Erfahrung und Übung im Kabel aufnehmen. Dies bringt der Job als Veranstaltungstechniker so mit sich. Es gibt sog. Kabelklett. dieser verhindert ein ungewolltes Abrollen, und das Kabel, das über ist, kann man wieder zusammenkletten und unters Fahrzeug legen. Sieht sauber aus und es wird im normalfall auch nicht überhitzen. Jedes Kabel kann mit so einem Klett jederzeit nachgerüstet werden. Bezugsquellen für solche Kletts lassen sich problemlos über Google finden.

Beim kabel selber kommt mir nur PUR-Kabel in's Haus. Diese sind zwar wesentlich teurer als die normalen und die Gummikabel, sind aber um welten wiederstandsfähiger.
Scheuert ein Gummikabel zb an einer scharfen Metallkannte entlang, ist die Chance gross, dass dies das Kabel nicht heil überlebt. Mit der UV Einwirkung der Sonne, wenn ein Kable längere Zeit ausgelegt ist, wird der Mantel Spröde. Und zu guter Letzt... im Winter bei Minusgraden ist das PUR-Kabel im Vergleich zu seinem Thermoplast-Kollegen wesendlich flexibler.

Was der Kabelquerschnitt angeht, kann ich nur von der Schweiz sprechen, über die Gesetzgebung von DE kenne ich mich nicht aus.
In der Schweiz wird in der normalen Hausinstallation 1,5mm2 verwendet und diese 13A abgesichert. Inzwischen gibt es auch eine Steckdose, die 20A abgesichert werden darf. Dafür muss aber ein Kabel mit 2,5mm2 Querschnitt installiert werden.
Ob es die Regelung noch gibt, dass freiverlegte Litzenkabel, was ja im herkömmlichen Sinne ein Verlängerungskabel darstellt, erlaubt ist um einen Querschnitt zu verringern, kann ich nicht sagen. In der Veranstaltungstechnik ist es aber nicht ratsam, von dieser Regelung gebrauch zu machen, denn es werden die Kabel in dieser Branche bis auf's Letzte ausgereizt.
Für mein Wohnmobil habe ich bis jetzt immer Fremdversorgungskabel, sei dies vom Generator oder von einer Versorgungsstelle, mit einem Querschnitt von 1,5mm2 verwendet. Ich hatte da nie Probleme oder Beanstandungen.

thomas56 am 16 Jun 2012 00:14:51

2 wuffel hat geschrieben:Für mein Wohnmobil habe ich bis jetzt immer Fremdversorgungskabel, sei dies vom Generator oder von einer Versorgungsstelle, mit einem Querschnitt von 1,5mm2 verwendet. Ich hatte da nie Probleme oder Beanstandungen.

Hatte auch nie Probleme, dass ich in meiner Jugend bewusst jahrelang über rote Ampeln gefahren bin! :D

In meiner Fahrzeugbetriebsanleitung steht, ich soll 2,5mm² -Anschlusskabel verwenden!
Warum sollte jemand sich dem Risiko aussetzen, seine Gewährleistung zu verlieren oder sein Fahrzeug abzufackeln? :D

Gast am 16 Jun 2012 04:14:11

@ thomas56 Reg Dich nicht auf, ich reagiere da auch nicht drauf.

Das ist genauso wie im Tread --> Link da geht es um Reifen die nur knapp die Last tragen können.

Zitat ADAC dazu: " Alle Kandidaten sind Fahrzeuge der 3,5-Tonnen-Klasse und wurden mit gleicher Zuladung und gleicher Gewichtsverteilung gefahren (Test-
gewicht einheitlich 3250 kg). Auffallend war, dass bei allen Testobjekten
die Reifen an ihrer Tragfähigkeitsgrenze angelangt sind – eine Sicher-
heitsreserve, wie bei Pkw üblich, ist hier nicht mehr vorhanden; beim VW
Crafter wird mit der Fülldruckangabe die zulässige Reifentragfähigkeit an
der Vorderachse gar überschritten. "


Immer wieder lese ich, ja ich habe den 3,5 t Light Version und "muss" regelmäßig 100 - 500 kg überladen.

Ein bischen später liest Du dann von Reifenplatzer, die Bremsbeläge seien nach nur wenigen Passfahrten hinüber usw.

Das ist mit dem Kabel genauso, viele WOMO`s sind mit elektrischer Heizung und Warmwasserbereitung ausgerüstet. Wir haben auch ein induktives Kochfeld an Bord und nutzen es usw.

Da hats der Gesetzgeber ganz klar gesagt 2,5 mm2 muss sein.

Da gibt es dann immer welche die schreiben - Quatsch 1,5 mm2 reicht auch.

Macht es Sinn dazu etwas zu schreiben :?: :roll:

thomas56 am 16 Jun 2012 07:06:06

UlrichS hat geschrieben:Macht es Sinn dazu etwas zu schreiben :?: :roll:

:D

Gast am 16 Jun 2012 11:35:07

UlrichS hat geschrieben:
Das ist genauso wie im Tread --> Link da geht es um Reifen die nur knapp die Last tragen können.

Zitat ADAC dazu: " Alle Kandidaten sind Fahrzeuge der 3,5-Tonnen-Klasse und wurden mit gleicher Zuladung und gleicher Gewichtsverteilung gefahren (Test-
gewicht einheitlich 3250 kg). Auffallend war, dass bei allen Testobjekten
die Reifen an ihrer Tragfähigkeitsgrenze angelangt sind – eine Sicher-
heitsreserve, wie bei Pkw üblich, ist hier nicht mehr vorhanden; beim VW
Crafter wird mit der Fülldruckangabe die zulässige Reifentragfähigkeit an
der Vorderachse gar überschritten. "




Das ist mit dem Kabel genauso, viele WOMO`s sind mit elektrischer Heizung und Warmwasserbereitung ausgerüstet. Wir haben auch ein induktives Kochfeld an Bord und nutzen es usw.

Da hats der Gesetzgeber ganz klar gesagt 2,5 mm2 muss sein.

Da gibt es dann immer welche die schreiben - Quatsch 1,5 mm2 reicht auch.



hallo ulrich,
nachdem du meinen Thread zitierst UND auch mein oa ADAC-Zitat dort, will ich hier schon ergänzen, dass ein verantwortliches Fahren das nicht ausschließen muss. Ich schrieb dort, dass ich 120kg Spielraum *vor* der magischen Grenze 3,5 to habe.

Fühle mich in keinster Weise angegriffen, aber da es mein Thread ist, wollte ich das klarstellen.

Manchmal haben die Leute eben ganz andere Prioritäten als ich, damit muss ich rechnen
:D soll heißen, wenn ich keine elektr. Heizung, keine elektr. Herd habe usw, kann ich schon anders an die Sache rangehen. Wobei ich eben auch 2,5mm habe, aber auch eine NOT-Verlängerung mit mm darunter, ich habe aber eben nur Kleinverbraucher dran, das weiß ich, daher könnte ich es mal verantworten....

rastlos68 am 16 Jun 2012 11:55:49

UlrichS hat geschrieben:
Da hats der Gesetzgeber ganz klar gesagt 2,5 mm2 muss sein.

Da gibt es dann immer welche die schreiben - Quatsch 1,5 mm2 reicht auch.



Hm - in welcher vom Gesetzgeber erlassenen Vorschrift steht denn etwas vom Kabelquerschnitt, der zum Anschluss an ein Wohnmobil erforderlich ist?

Dann ist es vielleicht sogar straf- oder bußgeldbewährt, wenn ich einen kleineren Querschnitt anschließe?

Das würde ja die ständigen 1,5² und 2,5² Diskussionen ad absurdum führen und es wäre ein für allemal Klarheit geschaffen ;)

Wo kann ich denn das finden?

Gast am 16 Jun 2012 12:34:54

rastlos68 hat geschrieben:Dann ist es vielleicht sogar straf- oder bußgeldbewährt, wenn ich einen kleineren Querschnitt anschließe?

Das würde ja die ständigen 1,5² und 2,5² Diskussionen ad absurdum führen und es wäre ein für allemal Klarheit geschaffen ;)

Wo kann ich denn das finden?
Guckst Du in der DIN VDE 0100 Teil 708

Solange nichts passiert, gibt es auch kein Bussgeld, wenn etwas passiert greifen alle Straf - und Zivilrechtlichen Maßnahmen.

@ inpraxi - Du siehst das Richtig ich habe Dich zitiert da mir Deine Überlegungen / Ausführungen gefallen haben. Wir haben Mitglieder die Verantwortungsbewusst sind, wenn sie etwas nicht wissen fragen und es gibt leider Mitglieder die sind Beratungsresistent.

Ich habe nichts - absolut nichts gegen WOMO Fahrer die eine 3,5 t Mobil fahren und wenn überhaupt bis 50 kg Übergewicht haben. Ich habe selbst erlebt wie WOMO Fahrer auf Wiegeplätzen mit einem 3,5 t WOMO 500 kg Übergewicht hatten.

Dann aber noch grosse Schnauze und auf die Polizei schimpften.

thomas56 am 16 Jun 2012 12:42:57

"Stecker (blauer CEE-Stecker) mit Schutzkontakt nach IEC 309-2
• Einer beweglichen Leitung der Bauart H07 RN-F oder besser mit den folgenden Merkmalen:
• Länge = maximal 25m
• Mindestquerschnitt = 2,5 mm²
• Farbe Schutzleiter = grün/gelb
• Farbe Nullleiter = blau
• Farbe Phase = braun oder schwarz
Einer (blauen CEE-) Kupplungssteckdose nach IEC 309.
Es dürfen keine Kabel hintereinander geschaltet werden, sowie ist jegliche Art von Adaptern verboten."

--> Link

Gast am 16 Jun 2012 12:48:51

Genau das steht in der VDE 0100 Teil 708, weiß jeder Camper ( hoffe ich ) :roll: :D

Ich hatte die Info auch beim Kauf meines WOMO`s beiliegend erhalten.

Ich halte es für wichtig, dass man sich den Text des vorstehenden Linkes mal ganz durch liest, wenn man sich noch nicht damit befasst hatte.

rastlos68 am 16 Jun 2012 13:20:40

Aber seit wann ist denn die VDE-Vorschrift eine vom Gesetzgeber erlassene Vorschrift?
Der VDE ist meines Wissens ein eingetragener Verein...

Schade, dass man diese VDE-Norm nicht einfach (im Original) im Internet nachlesen kann - bei "Fremdseiten" bin ich immer vorsichtig... Im Internet kann ja jeder alles schreiben! ;)

Von was für einer maximalen Leitungsabsicherung geht denn diese VDE-Norm aus?
16 Ampere?
Was passiert, wenn ich am Platz nur mit 4 Ampere abgesichert bin?
Sieht die Norm für diese Fälle Ausnahmen vor?

Wo würde ein strafrechtlicher Schuldvorwurf liegen, wenn ich eine 1,5² Anschlussleitung mit 4A abgesichert anschließe?

Die Norm selbst dürfte auch etwas länger sein, als nur dieser eine zitierte Absatz - sonst wäre sie sicherlich nicht so teuer ;)

Aber ich habe die VDE-Norm ja leider nicht im Original zur Verfügung...

Und so schwindet meine Hoffung, eine für jeden nachzulesende gesetzgeberische Norm diesbezüglich lesen zu können ;)

Gast am 16 Jun 2012 13:21:01

Ob ich mich an eine DIN Norm halten muß bezweifel ich mal sehr stark, bestraft werden kann ich in der BRD nur, wenn etwas passiert, und dann auch nicht wegen mißachtung einer DIN-Norm. Sollte jemand zu Schaden kommen käme Körperverletzung oder Sachbeschädigung in Frage, aber niemals verletzung einer DIN-Norm.
Ich kann auch soviele Adapter benutzen wie ich möchte, oder soviele Kabel wie ich habe, dies ist niemals strafbar, nur was daraus entsteht.

Der Gesetzgeber kann die Beachtung von gewissen DIN-Normen vorschreiben, z.b. beim Bau oder dem Ausbau vom KFZ, aber er schreibt mir mit keiner Norm vor wie ich mich zu verhalten habe.

wolfherm am 16 Jun 2012 13:24:30

Na ja, für manche Zeitgenossen stehen DIN und VDE noch über dem Grundgesetz. :D

Gast am 16 Jun 2012 13:28:24

wolfherm hat geschrieben:Na ja, für manche Zeitgenossen stehen DIN und VDE noch über dem Grundgesetz. :D


Ja und wenn sie das für sich behalten ist ja auch alles OK, aber die die einem auf Stellplätzen mit sowas Nerven gehen mir gewaltig auf die Nerven, und da kann ich auch ganz schnell deutlich werden

Gast am 16 Jun 2012 13:32:30

rastlos68 hat geschrieben:Aber seit wann ist denn die VDE-Vorschrift eine vom Gesetzgeber erlassene Vorschrift?
Der VDE ist meines Wissens ein eingetragener Verein...

Schade, dass man diese VDE-Norm nicht einfach (im Original) im Internet nachlesen kann - bei "Fremdseiten" bin ich immer vorsichtig... Im Internet kann ja jeder alles schreiben!
Ersteres hat niemand behauptet, die einhaltung der VDE Vorschriften beweisen lediglich das Sach- und Fachgerecht alles in Ordnung war.

Jeder Elektrobetrieb, jeder Industriebetrieb, jeder Stromnetzbetreiber usw. hat diese Vorschrift im Orginal. Gegen ein Entgeld in die Kaffeekasse kann man diese dort einsehen, zumindest bei uns, denn wir haben die Vorschriften natürlich alle im Orginal.

Mit Vorschriften ist es so wie mit Schwangerschaften und Roten Ampeln - entweder - oder :D und das soll auch so sein. :wink:

wolfherm am 16 Jun 2012 13:36:03

UlrichS hat geschrieben:
rastlos68 hat geschrieben:Aber seit wann ist denn die VDE-Vorschrift eine vom Gesetzgeber erlassene Vorschrift?
Der VDE ist meines Wissens ein eingetragener Verein...

Schade, dass man diese VDE-Norm nicht einfach (im Original) im Internet nachlesen kann - bei "Fremdseiten" bin ich immer vorsichtig... Im Internet kann ja jeder alles schreiben!

Ersteres hat niemand behauptet, die einhaltung der VDE Vorschriften beweisen lediglich das Sach- und Fachgerecht alles in Ordnung war.

Jeder Elektrobetrieb, jeder Industriebetrieb, jeder Stromnetzbetreiber usw. hat diese Vorschrift im Orginal. Gegen ein Entgeld in die Kaffeekasse kann man diese dort einsehen, zumindest bei uns, denn wir haben die Vorschriften natürlich alle im Orginal.

Mit Vorschriften ist es so wie mit Schwangerschaften und Roten Ampeln - entweder - oder :D und das soll auch so sein. :wink:



Ulrich,

du hast das behauptet. Ich füge mal das Zitat hier ein: "Da hats der Gesetzgeber ganz klar gesagt 2,5 mm2 muss sein. "

Gast am 16 Jun 2012 13:54:28

Gut ist nicht ganz korrekt, der Gesetzgeber hat die Festlegung der Vorgaben den Fachverbänden überlassen, eben dem Verband VDE, das ist auch bei Gas, Wasser etc. so.

Solange nichts passiert kräht kein Hahn danach, wenn was passiert wird der Staatsanwalt Dir schon erklären, dass Du nicht zulässige Dinge getan hast und dafür bestraft werden musst.

Danach fallen Zivilrechtlich noch alle über Dich her.

Für nicht beratungsresistente ein Tipp vom Elektrofachmann sich dran zu halten.

Ich kenne übrigens keinen der VDE oder sonst etwas übers Grundgesetz stellt. Für den Fachmann ist die EInhaltung der VDE absolutes muss, ansonsten ist er über kurz oder lang Straf- und Zivilrechtlich dran und pleite.

rastlos68 am 16 Jun 2012 13:54:36

Als ich

UlrichS hat geschrieben:
Da hats der Gesetzgeber ganz klar gesagt 2,5 mm2 muss sein.

Da gibt es dann immer welche die schreiben - Quatsch 1,5 mm2 reicht auch.



gelesen habe, kam mir halt ein kurzer Moment der Freude und Hoffnung auf - das hat sich so nach "gesetzgeberische Norm - alle Unklarheiten beseitigt" angehört... :-D


Die "Vorschrift" DIN VDE 0100-708 ist aber leider keine gesetzgeberische Vorschrift und somit weder straf- oder bußgeldbewehrt, sondern eine von einem Verband erlassene "Vereinsvorschrift" - grundsätzlich ohne bindenden Rechtscharakter.

Dass sie zur Beurteilung von schuldhaftem Verhalten herangezogen wird, stellt sich außer Frage!

Bei einem an einer 10m langen 1,5²-Anschlussleitung erkenne ich bei Absicherung mit 4 Ampere im Schadenfall (wie auch immer der aussehen mag) aber kein strafrechtlich schuldhaftes Verhalten - auch wenn ich entgegen der VDE Norm gehandelt habe...

Wo soll denn da die Überlastung des Leitungsquerschnitts vorliegen?

Norm hin und Norm her... ;)

Gast am 16 Jun 2012 13:57:27

rastlos68 hat geschrieben:Bei einem an einer 10m langen 1,5²-Anschlussleitung erkenne ich bei Absicherung mit 4 Ampere im Schadenfall (wie auch immer der aussehen mag) aber kein strafrechtlich schuldhaftes Verhalten - auch wenn ich entgegen der VDE Norm gehandelt habe...

Wo soll denn da die Überlastung des Leitungsquerschnitts vorliegen?
Hat ja auch keiner gesagt das Du die Überlastet hast.

Selbstverständlich muss Du in dem Fall kein 2,5 mm2 verwenden, wenn Du die Leitung eingräbst ist sie auch gleichwertig wie ein H07 RN-F 2,5 mm2 mechanisch geschützt :D

Letzlich wird nur kurz von der Rechtssprechung gefragt, wurde die VDE eingehalten ja/nein und aus der Beantwortung ergibt sich das Urteil.

rastlos68 am 16 Jun 2012 14:08:13

Wieso darf ich jetzt ein Bauart H07 RN-F 2,5² oberirdisch und ein Bauart H07 RN-F 1,5² nur unterirdisch verlegen?

Dann verstoße ich aber mit den Erdarbeiten gegen die Campingplatzvorschrift! :-D

Ein Leben im Wohnmobil ist immer ein Leben in Gefahr und ein Tanz auf einem (1,5mm²] Drahtseil... :-D

Und mit dieser Gewissheit werde ich mich jetzt auf den Drahtesel schwingen... Denn hier gibt es schon übergrundgesetzliche böse Blicke der wirklichen "Regierung" :-D

Gast am 16 Jun 2012 14:12:10

War ja nur ein kleiner Scherz von mir, letzlich muss die Leitung ( der Begriff Kabel ist hier falsch ) dem vorgeschriebenen entsprechen. Ein 2,5 mm2 ist stärker isoliert und mechanisch besser als ein 2,5 mm2.

Man denke zum Beispiel daran, das der Schutzleiter ein Aderbruch bekomemn könnte.

Für ca. 30 € bekommt man eine fachgerechte Anschlussleitung mit blauen Steckerchen an den Ende und gut ist`s.

rastlos68 am 16 Jun 2012 14:12:16

Nur eins noch:

Hier
--> Link
gibt es die Vorschrift, die jeder Camper gelesen haben sollte ;)

Die ist übrigens teurer als mein Anschlusskabel (mit ohne Erdarbeiten)! :-D

Und so wünsche ich noch einen schönen Sonntag :)

wolfherm am 16 Jun 2012 14:35:36

UlrichS hat geschrieben:Letzlich wird nur kurz von der Rechtssprechung gefragt, wurde die VDE eingehalten ja/nein und aus der Beantwortung ergibt sich das Urteil.


Na ja, so einfach ist Rechtsprechung auch nicht. Es wird dann auch noch gefragt, ob bei Einhaltung der Vorschrift der Unfall vermeidbar gewesen wäre.

Beispiel: Bagger hackt die 1,5er-Leitung durch. Er hätte auch eine 2,5er oder auch eine 16er durchgehackt. Also ist hier die Nichteinhaltung der Norm nicht ursächlich für den Unfall gewesen.

Also, nicht immer alles schwarz-weiß sehen. :D Es gibt juristisch auch noch jede Menge Grautöne. :D

Gast am 16 Jun 2012 14:49:59

rastlos68 hat geschrieben:Die "Vorschrift" DIN VDE 0100-708 ist aber leider keine gesetzgeberische Vorschrift und somit weder straf- oder bußgeldbewehrt, sondern eine von einem Verband erlassene "Vereinsvorschrift" - grundsätzlich ohne bindenden Rechtscharakter.

stimmt.....

aber stell Dir mal vor ein Gesetzgeber der bereits bei der "Herdprämie" versagt würde sich auch noch um die Normung von technischen Dingen kümmern, dann würde nämlich heute noch keine Schraube vom Fiat an den Ford passen

also hat der in kluger Voraussicht handelnde Gesetzgeber dies Normenausschüssen überlassen, und deren Fachleute haben sich auf "anerkannte Regeln der Technik" geeinigt (z.B. DIN)

stell Dir mal vor ein herzkranker Opa tappt auf dem Stellplatz auf dein 1,5 mm² Kabel, verheddert sich damit im Krückstock, langt hin und fällt tot um.

Ob der Gerichtsmediziner jetzt noch am Daumen einen Brandmarkierung findet ist fast schon zweitrangig. Der Fall geht an die Staatsanwaltschaft, wie immer wenn jemand nicht friedlich im Bett stirbt. Und weil der Staatsanwalt im Polizeibericht liest daß sich Opa im Kabel verheddert hat, beauftragt er einen Sachverständigen. Der schaut in seine DIN und sagt: Kabel entsprach nicht den anerkannten Regeln.

Im folgenden Prozeß wird der Staatsanwalt damit zwingend auf "Körperletzung mit Todesfolge" plädieren, und der Richter kann nicht anders als entsprechend „§ 222 Fahrlässige Tötung" zu urteilen

"Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

weil Opa schon schwer herzkrank war und einem gesunden Menschen mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit nichts passiert wäre, wird Dein Verteidiger dafür plädieren daß die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, und der Richter nickt es ab

so einfach ist es die ?karte wegen einer rechtlich nicht bindenden Vereinsvorschrift zu ziehen

grüße klaus, der auch nur ein 1,5 er Kabel hat, aber weiß was ihm passiert
Sollte in einem ähnlich gelagerten Fall mein Richter das lesen, ist (auch wegen beruflicher Vorbelastung) die Bewährung futsch

wolfherm am 16 Jun 2012 14:53:21

Willi,

wenn der Opa auch über die 2,5 mm²-Leitung gestolpert wäre, wärest du aus dem Schneider - bei einem guten Anwalt. :D

felix52 am 16 Jun 2012 15:03:19

Ich lege NIE wieder eine "Leitung" ......... :D

Gast am 16 Jun 2012 15:04:14

wolfherm hat geschrieben:Willi,

wenn der Opa auch über die 2,5 mm²-Leitung gestolpert wäre, wärest du aus dem Schneider - bei einem guten Anwalt. :D


Und Dir wäre fast noch ein Bundesverdienstkreuz sicher wegen der Einhaltung besonder Vorschriften.
Dann dürftest Du Rundreisen und vor diesen Fachmänner vorträge über deren wichtigkeit halten.

Ich bin für 10mm², den sicher ist Sicher

Gogolo am 16 Jun 2012 15:17:41

Grundsätzlich haben DIN-Normen den Charakter von Empfehlungen. Ihre Anwendung steht jedem frei, d. h., man kann sie anwenden, muss es aber nicht. Verbindlich werden Normen dann, wenn in privaten Verträgen oder in Gesetzen und Verordnungen auf sie Bezug genommen wird und dort deren Anwendung festgelegt wird. Weil Normen eindeutige Aussagen sind, lassen sich durch ihre einzelvertraglich vereinbarte Verbindlichkeit Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Die Bezugnahme in Gesetzen und Verordnungen entlastet den Staat und die Bürger von rechtlichen Detailregelungen.

DIN-Normen gelten daher ausschließlich für Hersteller und Produzenten - niemals für den Privatmann/frau, der eine Sache benutzt. Dies lässt sich auch unschwer daran erkennen, dass die Einsicht in die DIN-Normen kostenpflichtig ist und daher nicht für Privatpersonen gültig sein kann. Wer in aller Welt soll dafür zahlen um in ein Regelwerk Einsicht zu nehmen. Doch nur ein Unternehmer, Hersteller oder Produzent. Wenn ich als Privatmann bei jeder Sache zuerst in DIN-Normen herumkramen müsste wenn ich in meinem Haus etwas selbst repariere, dann würde ich nicht nur meine Zeit verbraten sondern auch viel Geld für die Recherche.

Also Leute: Kirche beim Dorf lassen. Und wenn mich jemand an einem CP kontrollieren will ob ich ja keinen Adapter verwende oder ob meine Leitung dick genug ist, dann würde ich ihm schon was erzählen....


Habe die Ehre

Gogolo

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