haballes am 03 Jul 2012 15:00:35 pfalzcamper hat geschrieben:.... wenn bei uns die Beifahrertuer geoeffnet und danach die Aufbautuer komplett aufgeklappt und wiederum danach die Beifahrertuer geschlossen wird
So ist es bei unserem auch. Man sieht es auch.
Und bei dem Ixeo sieht es jeder Blinde.
Gast am 03 Jul 2012 15:26:06 akojah hat geschrieben:Das es sich hier um eine Fehlkonstruktion handelt steht wohl außer Frage. Nur ist dafür nicht der Vermieter verantwortlich.
Allerdings: Auf der Webseite von Bürstner ist zu sehen, das es den Nexxo mit zwei unterschiedlichen Türen gibt, wovon zumindest die Premium-Hartal-Tür mit einem Gasdruck-Dämpfer ausgestattet ist, die wohl den Öffnungswinkel auf 90° begrenzt.
Erlaube das ich das anders sehe :D
Der Vermieter ist für seine Mietsache verantwrotlich, insbesondere das diese auch objektiv für den verwendeten Zweck einsetzbar ist.
Wenn ich zum Beispiel auf einem CP stehe und die Fenster aufmache und danach die Tür aufmache, weil ich hinaus will, muss ich nicht erst das Fenster zu machen, weil ich die Tür öffnen will :roll: :D
Auch wenn ich die Tür ganz aufmache, wenn keine Begrenzug ist, gehe ich davon aus das ich das darf, darf kein Schaden entstehen.
Ist eben meine Ansicht des ganzen und als Handwerksmeister würde ich diese auch so vertreten, das andere es verstehen.
bärnd am 03 Jul 2012 15:27:20 Wir können auch das "Küchenfenster" nur halb hochklappen wenn wir die Aufbautür ganz aufmachen wollen. Ist uns beim Kauf nicht aufgefallen, finde ich auch nicht sehr schlau konstruiert.
Beim Wohnmobil ist meist einiges nicht ganz optimal und man muss ein bißchen vorsichtig sein bis man alle Fallstricke kennt, gerade bei einem Mietmobil und als Anfänger.
Ich denke dem Vermieter wäre lieber gewesen ein unbeschädigtes Auto zurück zubekommen und die Kaution auszubezahlen.
Jetzt hat er mindestens:
Zeitverlust wegen Reparatur
unzufriede Kunden
schlechte Reklame
muss Versicherung einschalten
Ich glaube kaum dass er da einen Schnitt macht.
Gast am 03 Jul 2012 15:34:06 Klar - aber:
Ist nicht der Vermieter dafür verantwortlich, den Mieter in die Mietsache einzuweisen `?
Solche "Problemfälle" wo Konstruktionsmängel sind, müssen ausdrücklich benannt werden, oder eben der Vermieter bleibt auf seinem Schaden sitzen.
Dafür gibt es auch Bedienungsanleitungen, wenn da konkret auf das Problem hingewiesen wurde - gut dann hat Mieter ein Problem.
Viele Vermieter haben z.B. in der Kleiderschranktür einen langen Hinweis:
Höhe x,x m - bitte beachten
Diesel tanken
Wasser gehört rechts hinen rein, Diesel links vorne - nicht verwechseln
bla bla....
Ist eine kleine nette Erinnerung für Mietmobilfahrer :D
Ich fands immer gut :wink:
rinto am 03 Jul 2012 15:44:19 Wie eigentlich immer bei solchen Threads läuft es in Spekulationen hinaus.
Tatsache ist, dass
- der Threaderöffner den Schaden herbeigeführt hat
- es sich um einen Konstruktionsfehler handeln soll, der allerdings nicht objektiv nachgewiesen, sondern nur subjektiv behauptet ist
- die wesentliche Frage, ob hinsichtlich des behaupteten Schadens ein Kostenvoranschlag / Gutachten vorliegt, unbeantwortet geblieben ist.
aus Nürnberg, Edgar
punky am 03 Jul 2012 15:54:02 Ich bekam von meinem WoMo Verkäufer den Bürstner Nexxo T569 als Leihwagen und wir haben ihn ohne Einbehalt der Kaution zurück bekommen.
Das Lattenrost ist in der dritten oder vierten Nacht zusammen gebrochen.
Lt. unserem Vermieter ein bekannter Fehler, da angeblich die Gasdruckfedern (die Öffnungshilfen) zu stark ausgelegt sind und das Lattenrost dadurch von der Auflage gedrückt wird.
War so oder so kein Problem, da es für das Fahrzeug die Jungfernfahrt war und insofern sowieso noch Hersteller-Gewährleistung bestand.
Ein kleiner Lackschaden auf Grund von Steinschlag war ebenfalls kautionstechnisch uninteressant.
Bei uns ist das Küchenfenster heil geblieben.
Nun zur Abteilung "meine Meinung":
Da durch Umsicht dieser Schaden hätte verhindert werden können, sehe ich die Verantwortung beim Mieter des Fahrzeuges.
Als Handwerksmeister würde ich dieses auch so vertreten, das andere (auch andere Handwerksmeister :hallo: ) es verstehen.
Wenn es sich denn um einen nachweislichen, dafür vom Hersteller zu haftenden Konstruktionsfehler handeln sollte, müsste sich der Mieter sich das Geld ggf. bem Hersteller erstreiten.
Gast am 03 Jul 2012 16:04:19 punky hat geschrieben:Bei uns ist das Küchenfenster heil geblieben.
Nun zur Abteilung "meine Meinung": Da durch Umsicht dieser Schaden hätte verhindert werden können, sehe ich die Verantwortung beim Mieter des Fahrzeuges.
Wenn es sich denn um einen nachweislichen, dafür vom Hersteller zu haftenden Konstruktionsfehler handeln sollte, müsste sich der Mieter sich das Geld ggf. bem Hersteller erstreiten.
Beim TE wohl auch, nur die Tür hat eine Beule.
Zur Umsicht gehört meines Erachtens nicht, dass er Ahnt das wenn er eine Tür und ein Fenster zeitgleich offen hat, ein Schaden entsteht.
Die Behnaldung des Mietgegenstand erstreckt sich regelmäßig auf "das übliche", dazu gehört es nicht Gefahren zu erforschen, auf die der Miter weder hingewiesen wurde, noch mit Gefahren die üblicherweise an einem Wohnmobil nicht vorhanden sind.
AUch das der Hersteller eine Änderung ( Begrenzung des Öffnungswinkels ) vorgenommen hat spricht von einem Konstruktionsmangel für den der Miter keine Verantwortung trägt.
Der Mieter muss sich auch nicht an den Hersteller wenden, sein Vertragspartner ist der Vermieter, der wiederrum einen Mangelfreien Mietgegenstand liefern muss.
Ein Mangel liegt auch dann vor, wenn etwas wichtiges nicht in der Bedienungsanweisung steht, wie z.B. Türen und Fenster nicht gleichzeitig öffnen. :D
alterschalter am 03 Jul 2012 16:08:40 Wie immer kommt es auf den Menschen hinter dem Thresen an.
Ein "guter" Vermieter weiß von den Problemen und Schwächen eines neuen Mobils und wird dies nicht mit der Kaution verrechnen, sondern sich diesbezüglich im Rahmen der allgemeinen Garantie an den Hersteller wenden.
Ein "Mieser" Vermieter versucht aus allem ein Quäntchen Geld zu schlagen.
Hier gibt es einen, der hat bei Regen nach 1500 Meter Fahrt aus der Waschstraße bis zur Rückgabe die Kaution verweigert, da das Fahrzeug nicht gänzlich sauber war...... So macht man Geld! :(
Lancelot am 03 Jul 2012 16:14:46 UlrichS hat geschrieben:Ein Mangel liegt auch dann vor, wenn etwas wichtiges nicht in der Bedienungsanweisung steht, wie z.B. Türen und Fenster nicht gleichzeitig öffnen. :D
Inwieweit das tatsächlich ein Mangel wäre ... :nixweiss: Ich lese aber da: haushejo hat geschrieben:Wenn das Fenster geöffnet ist und die Tür aufgemacht wird, kommt die Tür an die Ecke des Fensters. Wenn die Tür durch Wind oder Gefälle auf die Ecke des Fensters trifft, gibt es leichte Dellen in der Tür.
Wenn schon, dann fehlt in der BDA der Hinweis "halte bei Wind und Gefälle gefälligst die Tür fest" ... ob DAS jetzt wirklich ein Mangel ist .. :nein:
MariaundJosef .. da hat einer nicht aufgepaßt und ihr wollt daraus einen "Rechsstreit wegen Konstruktionsfehler" machen ... :nixweiss:
knauserich am 03 Jul 2012 16:15:57 urmel71 hat geschrieben:Die Vermietung von Wohnmobilen ist für zahlreiche Verleiher sowieso ein Drauflegersgeschäft, da werden die so genannten "Nebensaisonschnäppchen" gerne mal mit der Kaution nachverrechnet.
solch quatsch habe ich lange nicht mehr gelesen .
wenn es ein draufgeschäft wäre - warum gibt es dann so vile vermieter?
und die aussage mit den nebensaisonschnäppchen ist eine nicht belegbare unverschämtheit .
Gast am 03 Jul 2012 16:21:30 ich möchte nicht wissen, wie viele mieter (und besitzer) schon ganz in gedanken ihr heckfenster geöffnet haben, als die fahrräder noch auf dem träger waren.......
Gast am 03 Jul 2012 16:23:54 Oder Kawa fahrer ihre Schiebetür öffneten wärend das Fenster geöffnet war.
punky am 03 Jul 2012 16:33:01 UlrichS hat geschrieben:Ein Mangel liegt auch dann vor, wenn etwas wichtiges nicht in der Bedienungsanweisung steht, wie z.B. Türen und Fenster nicht gleichzeitig öffnen. :D
Umkehrschluss: Und so lange in der Bedienungsanleitung nicht steht,
- vor verlassen des Fahrzeuges Treppe unbedingt ausfahren
kann ich dem Vermieter die Rechnung für die chirurgische Richtung meines Unterkiefers übergeben
oder:
bei Verwendung des Tempomat nicht den Fahrersitz verlassen...
oder:
nicht über die Begrenzung von Kaianlagen fahren....
Nur weil etwas nicht in der Bedienungsanleitung steht, muss doch der Mieter für die von ihm verursachten Schäden haften.
Ich finde es teilweise beängstigend, wie sich heutzutage immer mehr Menschen die Verantwortung für ihr handeln abnehmen lassen wollen.
Immer müssen andere verantwortlich sein.
In diesem Falle, der Vermieter hat mal so überhaupt nichts falsch gemacht und ich an seiner Stelle hätte die Kaution auch einbehalten.
Gast am 03 Jul 2012 16:36:21 Ich würd gerne wissen ob nicht schon vor Übernahme des Fahrzeugs diese Delle existierte. Weil das wahrscheinilch jedem zweiten Mieter passieren wird, daß er nicht 100%-ig aufpasst, wenn er nicht definitiv drauf aufmerksam gemacht worden ist.
Mir wäre eine kleine Delle jedenfalls nicht aufgefallen.
Kann es vielleicht auch sein daß der Vermieter dieses generell NICHT reparieren lässt und beim nächsten Mieter nochmal abkassieren will???
Ciao
Didier
Jagstcamp-Widdern am 03 Jul 2012 16:40:11 mir ist beim pkw mieten schon aufgefallen, dasz die rückgabe bei einer selbstbeteiligung von 250.-€ wesentlich schneller geht als bei 1000.-€ , da schleicht der vermieter länger um die karre...zufall oder nichtß
grusz hartmut
punky am 03 Jul 2012 16:42:46 agent_no6 hat geschrieben:Ich würd gerne wissen ob nicht schon vor Übernahme des Fahrzeugs diese Delle existierte. Weil das wahrscheinilch jedem zweiten Mieter passieren wird, daß er nicht 100%-ig aufpasst, wenn er nicht definitiv drauf aufmerksam gemacht worden ist. Mir wäre eine kleine Delle jedenfalls nicht aufgefallen.
Kann es vielleicht auch sein daß der Vermieter dieses generell NICHT reparieren lässt und beim nächsten Mieter nochmal abkassieren will???
Ciao Didier
Mir wäre die Delle aufgefallen. Ich wurde vom Vermieter aufgefordert mir alles sehr genau anzusehen. Sogar eine Leiter hat man mir für das Dach gebracht.
Alle "Besonderheiten" wurden von dem Vermieter notiert und mir als Durchschlag sofort übergeben.
tommi007 am 03 Jul 2012 16:45:40 Kann es vielleicht auch sein daß der Vermieter dieses generell NICHT reparieren lässt und beim nächsten Mieter nochmal abkassieren will???
Ja, teurer Freund, du hast sehr recht: Die Welt ist ganz erbärmlich schlecht, ein jeder Mensch ein Bösewicht. Nur du und ich natürlich nicht.
(Paul Baehr Schriftsteller)
tommi
haushejo am 03 Jul 2012 17:48:41 Hallo punky,
möchte mich an dieser Stelle für alle Beiträge zu diesem Thema bedanken. Nun zu Deinem Beitrag: Es handelt sich hier um ein neues Wohnmobil, es waren daher auch keine Dellen in der Tür. Da ich zum ersten mal mit einem Wohnmobil unterwegs war, habe ich auch Tage später erst festgestellt, daß es Dellen in der Tür gab. Natürlich habe ich danach alles getan damit keine weiteren Dellen hinzukamen. Die Dellen haben eine Größe wie wenn man mit dem kleinen Finger auf ein dünnes Blech drückt, d.h. es handelt sich hier um 6 kleine Dellen. Es ist meiner Meinung nach ein Unding, daß durch eine solche Anordnung von Tür und Fenster bei noch so großer Vorsicht ein Schaden fast unvermeidlich ist. Ich denke das ein Vermieter diese Problem nicht auf den Mieter abwälzen sondern mit dem Hersteller nach einer Lösung suchen sollte.
Narbe am 03 Jul 2012 18:26:57 Lancelot hat geschrieben:haushejo hat geschrieben:... statt das Problem einfach auf den Mieter abzuwälzen?
Auch wenn´s Dir nicht paßt : DU hast nicht aufgepaßt und einen Schaden verursacht ---> DEN will der Vermieter ersetzt haben, dazu dient die Kaution :!: Ob man den Schaden durch andere/bessere Konstruktion hätte (auch) vermeiden können, spielt doch dabei überhaupt keine Rolle ... wie "rinto" sagt: alle anderen Vormieter hatten das Problem ja auch nicht und sind "unbeschädigt" zurückgekommen :!:
Wo steht das, daß die Vormieter keinen Schaden hatten???
wolfherm am 03 Jul 2012 18:43:53 Narbe hat geschrieben:Lancelot hat geschrieben:haushejo hat geschrieben:... statt das Problem einfach auf den Mieter abzuwälzen?
Auch wenn´s Dir nicht paßt : DU hast nicht aufgepaßt und einen Schaden verursacht ---> DEN will der Vermieter ersetzt haben, dazu dient die Kaution :!: Ob man den Schaden durch andere/bessere Konstruktion hätte (auch) vermeiden können, spielt doch dabei überhaupt keine Rolle ... wie "rinto" sagt: alle anderen Vormieter hatten das Problem ja auch nicht und sind "unbeschädigt" zurückgekommen :!:
Wo steht das, daß die Vormieter keinen Schaden hatten???
Siehe einen Beitrag vorher.
wolfsch6 am 03 Jul 2012 18:48:41 agent_no6 hat geschrieben:Ich würd gerne wissen ob nicht schon vor Übernahme des Fahrzeugs diese Delle existierte. Weil das wahrscheinilch jedem zweiten Mieter passieren wird, daß er nicht 100%-ig aufpasst, wenn er nicht definitiv drauf aufmerksam gemacht worden ist. Mir wäre eine kleine Delle jedenfalls nicht aufgefallen.
Kann es vielleicht auch sein daß der Vermieter dieses generell NICHT reparieren lässt und beim nächsten Mieter nochmal abkassieren will???
Ciao Didier
Kann es nicht vielleicht auch sein, dass dieser Mieter generell bei jedem geliehenen Wohnmobil sofort die Eingangtür "zerbeult" um dadurch überhaupt erst die Möglichkeit zu haben, Euren hochkarätigen Rat in Anspruch zu nehmen und sich danach mit dem Vermieter zu prozessieren?
Gast am 03 Jul 2012 19:33:00 Ich denke nicht, wenn meine Aufbautür vor mein Fenster schlagen würde, hätte ich
a) Das Wohnmobil nicht gekauft
b) auch schon viele Beulen drin
c) Das Wohnmobil als Mangelhaft zurück gegeben.
Beim normalen Gebrach entstandene Schäden, die der Mieter trotz normaler Achtsamkeit nicht verhindern konnte ist er nicht Haftbar.
Wenn der Kolben des Motors zum Beispiel ab 3.000 U / Min meint er müsste vor das Ventil schlagen und niemand weißt den Mieter darauf hin, ist der Mieter ja auch nicht haftbar.
Aber letztlich wird ein Sachverständigigen im selbstständigen Beweissicherungsverfahren sicherlich feststellen, dass ein erheblicher Mangel vorlag, der für das Schadensereigniss ( Kolision der Tür mit dem Fenster ) verantwortlich ist. Weiterhin wird sicherlich festgestellt werden, dass selbst bei normaler Sorgfaltspflicht ein derartiger Schaden unvermeidbar ist udn das der Hersteller bereits entsprechende Veränderungen in der Serie vorgenommen hat um entsprechende Schäden zu vermeiden.
matthiast4 am 03 Jul 2012 19:38:42 Also bei meinem Karmann können auch Aufbau- und Fahrertür kollidieren, das ist aber kein Mangel, das sieht man doch wohl sofort.
Dann paßt man eben auf.
Ich sehe hier nicht, warum der Vermieter auf die Kaution verzichten soll, insbesondere weil er sie ja schon HAT, und nicht erst was einklagen muss, da ist der Mieter am Zug.
Man einigt sich hier wohl lieber gütlich.
Als nächstes haut sich einer den Kopf an einer offenen Schranktür blutig und dann ist auch der Hersteller oder der Vermieter der Schuldige?!
punky am 03 Jul 2012 19:41:11 UlrichS hat geschrieben:Ich denke nicht, wenn meine Aufbautür vor mein Fenster schlagen würde, hätte ich
a) Das Wohnmobil nicht gekauft
b) auch schon viele Beulen drin
c) Das Wohnmobil als Mangelhaft zurück gegeben.
a) deswegen hast Du ja auch ein anderes WoMo
b) hat Deins doch auch so 8)
c) Mangelhaft aber doch nur durch fehl verhalten, nicht von alleine.
Wie gesagt, wir haben diesen Typen auch geliehen.
Vorher keine Beulen (hätte ich gesehen)
Nachher keine Beulen (hätte der Vermieter gesehen)
wolfherm am 03 Jul 2012 22:11:52 Ich habe gerade mal so überlegt, was alles kollidieren kann - und dann nach maßgeblicher Meinung eines rückgabeerfahrenen Herrn zu einer Rückgabe berechtigt:
Wenn ich die Badezimmertür in unserem Reisemobil aufmache und meine Frau springt nicht sofort zur Seite, drücke ich sie auf die Gasflamme am Herd.
Wenn ich die linke Tür der Heckgarage öffne, geht die Tür zu den Gaflaschen nicht mehr auf.
Beim alten Mobil konnte ich die Eingangstür mit der Beifahrertür quetschen.
Wenn ich den Motor starte, geht die Treppe rein. Wenn meine Frau dann aussteigen will, muss sie immer so weit springen oder verbeult sich die Nase.
Sind das alles Mängel, die zur Rückgabe berechtigen und bei Mietmobilen zu Schadenersatz führen?
Besser, ihr lasst das alles sein. Womo-Fahrer leben echt gefährlich. :D
Also, das war jetzt alles total ironisch gemeint. Natürlich würde ich den Vermieter verklagen, lass dich mal von Elektro-Ulli beraten. :P
PS: Ich bin für eine höhere Selbstbeteiligung bei Rechtschutzversicherungen. Die werden sonst durch solche aussichtsreichen Klagen immer teurer.
Gast am 03 Jul 2012 23:18:25 wolfherm hat geschrieben:Wenn ich die Badezimmertür in unserem Reisemobil aufmache und meine Frau springt nicht sofort zur Seite, drücke ich sie auf die Gasflamme am Herd.
Wenn ich die linke Tür der Heckgarage öffne, geht die Tür zu den Gaflaschen nicht mehr auf.
Beim alten Mobil konnte ich die Eingangstür mit der Beifahrertür quetschen.
Wenn ich den Motor starte, geht die Treppe rein. Wenn meine Frau dann aussteigen will, muss sie immer so weit springen oder verbeult sich die Nase.
Sind das alles Mängel, die zur Rückgabe berechtigen und bei Mietmobilen zu Schadenersatz führen?
Das habe ich oder andere nie behauptet.
Es geht lediglich darum, ob der Mieter der immerhin 5 Wochen ( oder 6 ) ein Wohnmobil gemietet hat und das eine Beule entstanden ist, da der Vermieter nicht darauf hingewiesen hat, dass erst das Fenster zu schließen ist, bevor die Tür aufgemacht werden darf bzw. diese Tür maximal 90 Grad geöffnet werden darf. ( Eine Begrenzung des Öffnungswinkel wurde erst bei nachfolgenden Wohnmobilen realisiert bzw. vom Hersteller angeboten )
Der VERMIETER will eine ENTSCHÄDIGUNG vom Mieter, nicht umgekehrt wie DU schreibst. Ich rate dem Mieter diese zu verweigern und seine Kaution einzufordern, da er das Wohnmobil pfleglich genutz hat und er für Mängel in der Ausführung und Konstruktion nicht verantwortlich ist.
Gast am 03 Jul 2012 23:23:33 matthiast4 hat geschrieben:Also bei meinem Karmann können auch Aufbau- und Fahrertür kollidieren, das ist aber kein Mangel, das sieht man doch wohl sofort. Dann paßt man eben auf.
So wie ich den TE verstanden habe, sieht man das die Tür mit dem Fenster wenn es geöffnet ist, nicht unbedingt sofort.
Aus meiner Sicht muss man eine Wohnmobiltür auch mal voll aufmachen dürfen ohne das ein Schaden entsteht, schließlich nutzt man diese Tür ständig.
Ich weiß auch gar nicht was hier die persönlichen Anfeindungen sollen. Sowohl in m,eine Richtung als auch in Richtung des Treaderstellers.
Da wird einem Fragenden sofort vorgewrofen, dass er jedes WOMO verbeult und jetzt Hilfe will etc.
wolfherm am 03 Jul 2012 23:36:39 UlrichS hat geschrieben:wolfherm hat geschrieben:Wenn ich die Badezimmertür in unserem Reisemobil aufmache und meine Frau springt nicht sofort zur Seite, drücke ich sie auf die Gasflamme am Herd.
Wenn ich die linke Tür der Heckgarage öffne, geht die Tür zu den Gaflaschen nicht mehr auf.
Beim alten Mobil konnte ich die Eingangstür mit der Beifahrertür quetschen.
Wenn ich den Motor starte, geht die Treppe rein. Wenn meine Frau dann aussteigen will, muss sie immer so weit springen oder verbeult sich die Nase.
Sind das alles Mängel, die zur Rückgabe berechtigen und bei Mietmobilen zu Schadenersatz führen?
Das habe ich oder andere nie behauptet. Es geht lediglich darum, ob der Mieter der immerhin 5 Wochen ( oder 6 ) ein Wohnmobil gemietet hat und das eine Beule entstanden ist, da der Vermieter nicht darauf hingewiesen hat, dass erst das Fenster zu schließen ist, bevor die Tür aufgemacht werden darf bzw. diese Tür maximal 90 Grad geöffnet werden darf. ( Eine Begrenzung des Öffnungswinkel wurde erst bei nachfolgenden Wohnmobilen realisiert bzw. vom Hersteller angeboten ) Der VERMIETER will eine ENTSCHÄDIGUNG vom Mieter, nicht umgekehrt wie DU schreibst. Ich rate dem Mieter diese zu verweigern und seine Kaution einzufordern, da er das Wohnmobil pfleglich genutz hat und er für Mängel in der Ausführung und Konstruktion nicht verantwortlich ist.
Ulrich,
du hast mich leider nicht verstanden.
Gast am 03 Jul 2012 23:41:40 Dann lies bitte mal selber Deinen Text und beurteile ihn.
Ich habe dem TE einen Rat gegeben und meine Sichtweise dargelegt.
Wenn ich ohne Probleme erkennen kann, dass ich dies und da machen muss ist der Mieter Schuld ansonsten darf er darauf vertrauen, dass das Wohnmobil auch von fremden Nutzern gefahrlos genutzt werden kann.
Wenn eine Treppe automatisch reinfährt sieht das "Frau" und wenn sie auf die Nase fällt ist das ihre Sache.
Wenn jemand eine Tür ganz aufmacht und es entsteht ein Schaden, würde ich sagen, das zahle ich nicht. Kleb einen Zettel auf die Tür, ACHTUNG Tür nicht ganz aufmachen.
Lancelot am 04 Jul 2012 07:21:22 Wenn ich ohne Probleme erkennen kann, dass ich dies und da machen muss ist der Mieter Schuld ...
Lancelot hat geschrieben:Ich lese aber da: haushejo hat geschrieben:Wenn das Fenster geöffnet ist und die Tür aufgemacht wird, kommt die Tür an die Ecke des Fensters. Wenn die Tür durch Wind oder Gefälle auf die Ecke des Fensters trifft, gibt es leichte Dellen in der Tür.
Wenn schon, dann fehlt in der BDA der Hinweis "halte bei Wind und Gefälle gefälligst die Tür fest" ...
Den Rest dieses posts hab ich wieder gelöscht ... :roll:
rinto am 04 Jul 2012 08:09:03 Wird anscheinend wieder einer der berühmten Endlos- Tröts mit dem Endergebnis: nix
Auf der einen Seite diejenigen, die immer sofort und gegen jeden klagen, auch wenn nix rauskommt, weil man ja RS hat. Und auf der anderen Seite diejenigen, die erst mal überlegen, ob denn so eine Klage Erfolg haben könnte... aber auf die tatsächliche Rechtlage kommt es nach Meinung der ersten Fraktion ja nicht an, weil der Grundsatz "Klagen bis der Arzt kommt" alles andere überstrahlt.
Viele aus Nürnberg, Edgar
Gast am 04 Jul 2012 08:13:17 Letztendlich können wir uns den Kopf hier fusselig reden bzw. schreiben.
Es ist doch so, der TE hat die Kiste beschädigt, fertig, dafür muß er auch zahlen. Das sehe ich auch so, wie die meisten. Und da führt auch kein Weg dran vorbei.
Nur daß es überhaupt zu so einem Schaden kommen kann, ist mir rätselhaft
Natürlich muß man im Womo durch die Enge auf mehr Dinge achten wie zu Hause und auch sonst sind viele Dinge einfach - ich sag mal - "zerbrechlicher" - wie oben schon teilweise von Wolfherm angemerkt .
Aber so eine Fehlkonstruktion wie die oben beschrieben, das darf einfach nicht sein.
Meine Gaskasten-Türe kollidiert auch mit der Aufbautüre, ABER diese Türe habe ich ja nicht jeden Tag offen bzw. muß sie eh von außen aufmachen.
Ein Fenster, zumal im Wohnbereich, das im Sommer wahrscheinlich tagtäglich offen steht, muß zugemacht werden, damit man rausgehen kann??? Wo bitte gibts denn sowas.
Auf sowas hätte der Vermieter hinweisen können wenn er denn ein guter ist. Oder er hat schlichtweg keine Ahnung.
Daß er die Kaution einbehält, naja ist sei gutes Recht. Hat halt dann einen Mieter weniger. Vielleicht kann er sich das leisten...
Nebenbei:
Jetzt weiß ich auch warum ich da ein Schiebefenster habe :-)
Hatte darauf noch nie geachtet und mich schon gewundert.
Ciao
Didier
km99 am 04 Jul 2012 08:13:40 UlrichS hat geschrieben:Wenn eine Treppe automatisch reinfährt sieht das "Frau" und wenn sie auf die Nase fällt ist das ihre Sache.
Und wenn eine Türe beim Öffnen an ein unmittelbar daneben liegendes Fenster schlagen wird, kann man das nicht vorher sehen? :roll: UlrichS hat geschrieben:Wenn jemand eine Tür ganz aufmacht und es entsteht ein Schaden, würde ich sagen, das zahle ich nicht.
Wenn ich Dein Vermieter wäre, würde ich sagen "Macht nix, Du hast schon gezahlt!" :D UlrichS hat geschrieben: Kleb einen Zettel auf die Tür, ACHTUNG Tür nicht ganz aufmachen.
Und am Armaturenbrett befindet sich eine Tafel mit folgendem Text: "Bitte setzen sie sich während der Fahrt auf den Fahrersitz. Befestigen sie den Sicherheitsgurt. Starten sie den Motor erst nachdem sie sich vergewissert haben, dass alle Personen an Bord sind und sich angeschnallt haben, alle Türen und Fenster geschlossen sind, alle losen Gegenstände so verstaut sind, dass sie während der Fahrt nicht in Bewegung geraten......"
Ach nein, das wird wohl eher nicht auf eine Tafel passen. Man müsste wohl eher dort ein Buch mit der Aufschrift "Bitte lesen sie zunächst die folgenden 2435 Seiten durch und beachten sie die Hinweise gewissenhaft!" befestigen.
Ich finde es zum Kotzen, dass heutzutage immer andere für die eigene Dummheit haften sollen. :evil:
punky am 04 Jul 2012 08:38:57 UlrichS hat geschrieben:Ich weiß auch gar nicht was hier die persönlichen Anfeindungen sollen. Sowohl in m,eine Richtung als auch in Richtung des Treaderstellers.
Also Anfeindungen habe ich hier keine gelesen.
Letztendlich zeigt sich eigentlich nur, dass hier im Ansatz schon unterschiedliche Standpunkte vorhanden sind.
Es gibt den Ansatz, "wer einen Schaden verursacht haftet dafür" und "irgendjemand anderes muss Schuld sein". :D
Ulrich, es ist nur meine Meinung. Ob ein Gericht anders entscheiden würde weiß ich nicht. Im Normalfall gehe ich aber inzwischen davon aus, da mein Gerechtigkeitsempfinden sich, zumindest bei meinen letzten Fällen, nicht unbedingt mit dem Richterspruch deckte.
Beispiel:
Ein Autofahrer fährt mir beim Spurenwechsel hinten in die Seite.
Klare Geschichte, mit Zeugen etc. Aber, ich bekomme Teilschuld, der Anwalt (gestellt durch meinen Versicherer) akzeptiert....
Mich würde schon einmal die Ansicht eines Anwalts im Falle aufklappende Aufbautür interessieren. Andererseits habe ich auch schon sehr überraschte Anwälte neben mir auf der Bank gesehen. :wink:
rolf51 am 04 Jul 2012 09:11:55 Hallo,
es gibt halt schwachsinnige Aufbauten. Noch heute sind solche Aufbauten (Neu) auf dem Markt. Wenn Kunden dies akzeptieren kann es doch nicht falsch sein? Ansonsten würden diese sich nicht verkaufen und somit vom Markt verschwinden.
> ein Hinweis auf die Gefahrstellen wäre für mich angebracht
> wenn ich ein Mobil miete, schau ich es mir gründlich an
> mache mich ein wenig mit der Technik vertraut
> wenn ich einen Schaden verursache, muss ich dafür gerade stehen
In unserer Gesellschaft sind meistens die anderen Schuld oder es wird eine Absicht unterstellt.
pipo am 04 Jul 2012 09:15:11 haushejo hat geschrieben:Die Dellen haben eine Größe wie wenn man mit dem kleinen Finger auf ein dünnes Blech drückt, d.h. es handelt sich hier um 6 kleine Dellen.
Hast Du kein Bild?
Hast Du das Fahrzeug bereits zurückgegeben und falls ja wie hat der Vermieter reagiert?
peter
Gast am 04 Jul 2012 09:21:19 punky hat geschrieben:Mich würde schon einmal die Ansicht eines Anwalts im Falle aufklappende Aufbautür interessieren. ......
mindestens ein Jurist hat sich dazu hier schon geäußert
wer den Unterschied zwischen eigener Dussligkeit und Fehlkonstruktion nicht begreifen mag, kann ja klagen.
Anwälte wollen auch leben
grüße klaus
haballes am 04 Jul 2012 09:30:06 :D Mensch, daß wär ein feines Thema für lange Winterabende.
Ganz klar ist, daß kollidierende Türen und Fenster (vor allem so gewollt konstruiert am Aufbau, wenn es wenigstens noch der Übergang Fahrerhaus/Aufbau gewesen wäre.)nicht in unsere heutige Zeit passen. Man akzeptiert und registriert solche "Baufehler" in unserer achso perfekten Welt gar nicht und bekommt einen Riesenschreck, wenn man es dann unbewusst ruckartig mit den Konsequenzen feststellen muss.
Denn dazu reicht wirklich, daß man in die aufgehitzte Kiste kommt, alles aufreisst, gemeinsam speist, die Zwerge der Familie sehen einen Kumpel, rennen zur Tür und der Katsch ist drin.
Dazu ist ein Mieter vielfach mit der Situation eh erstmal überfordert. Er hat halt, mal abgesehen vom großen Auto, eine Menge Dinge in kurzer Zeit zu beachten, die ein Besitzer viel relaxter angehen kann.
Als Besitzer geht man vor der ersten Reise alle Dinge in Ruhe durch. Man geht ums Fahrzeug, stößt auf Dinge, die Probleme bereiten können und wird mit der Zeit sicherer.
Und auch wir "Besitzer" kriegen unser Womo nicht immer gebändigt.
Mir ist auch schon die Tür vor die zu tiefe Markise gehauen, hab halt Glück gehabt.
Sind halt Dinge, die wie bei allen Leihwagen teuer werden können. Das sind sich Mieter halt nicht so bewusst, weil sie in erster Linie das "Freizeitgerät", den Urlaub, den Spaß sehen.
Aber zur Beruhigung, auch der Tausender verlorene Kaution, ist billiger als ein wenig genutztes Eigenmobil vor der Tür. Ich bin sicher, daß ich mehr Geld im Jahr verbrenne, auch wenn ich es gerne tu.
pipo am 04 Jul 2012 09:31:02 willi_chic hat geschrieben:wer den Unterschied zwischen eigener Dussligkeit und Fehlkonstruktion nicht begreifen mag, kann ja klagen.
Vielleicht liegt ja auch ein Montagefehler vor :gruebel:
peter
akojah am 04 Jul 2012 09:38:26 rolf51 hat geschrieben:Hallo,
es gibt halt schwachsinnige Aufbauten. Noch heute sind solche Aufbauten (Neu) auf dem Markt. Wenn Kunden dies akzeptieren kann es doch nicht falsch sein? Ansonsten würden diese sich nicht verkaufen und somit vom Markt verschwinden. > ein Hinweis auf die Gefahrstellen wäre für mich angebracht > wenn ich ein Mobil miete, schau ich es mir gründlich an > mache mich ein wenig mit der Technik vertraut > wenn ich einen Schaden verursache, muss ich dafür gerade stehen
In unserer Gesellschaft sind meistens die anderen Schuld oder es wird eine Absicht unterstellt.
Du hast es gut auf den Punkt gebracht. "Schwachsinnige Aufbauten..."-Da fällt mir ein Satz des Bürstner-Chefs ein , den ich vor kurzem in einer Womo-Zeitschrift gelesen habe :"Wir können Teilintegrierte".
Scheinbar können sie es doch nicht ganz so gut. Möglicherweise ließt ja auch jemand von Bürstner hier mit, und irgendwann hören wir von einer Austauschaktion Klapp-gegen Schiebefenster. Der Hersteller hat bei diesem Modell wohl nicht bedacht, das das Fahrzeug auch von (Wohnmobil)unerfahrenen Leuten gemietet werden kann. Ansonsten hätte man dort a: eine Option Schiebe-statt Klappfenster im Konfigurator und b: eine detailiertere Bedienungsanleitung erstellt, die auf die kritischen Stellen der Bedienung eingeht.
Aber der Mieter ist hier der Dumme, weil er vom Vermieter ein serienmäßiges Fahrzeug gemietet hat, und es durch unerfahrenheit unabsichtlich beschädigt hat. Das Ideale wäre eine Kostenübernahme von Seiten des Herstellers. "Wir sind nahe am Kunden und lernen gerne hinzu"
Gast am 04 Jul 2012 09:38:44 dieter2 hat geschrieben:In den USA würde der Mieter noch eine Abfindung bekommen weil der Vermieter nicht auf den Mangel aufmerksam gemacht hat :wink:
Überlegt doch mal. Die Familie kommt auf den SP an,die Frau will Kaffee kochen und macht das Fenster auf,die Kinder wollen ins Freie und benutzen die Tür,wo zu sie ja auch da ist. Und schon rumst es :roll:
Weil damit kein Mensch rechnen muß :( Außer der Vermieter weist darauf hin,dann passiert sowas auch nicht.
Also ganz klar,es hat keine vollständige Einweisung vom Vermieter gegeben,selber Schuld.
Ab zum Gericht :)
Dieter
m.E. mit grössten Erfolgsaussichten. Der MIETER wird in diesem Falle auch vor deutschen Gerichten Recht bekommen.
thomas56 am 04 Jul 2012 09:41:08 willi_chic hat geschrieben:wer den Unterschied zwischen eigener Dussligkeit und Fehlkonstruktion nicht begreifen mag, kann ja klagen.
damit ist es auf Dauer nicht getan.
Es fehlen einfach die Harmonisierungsrichtlinien.
Es sollte schnellstens die CE-Kennzeichnung für Wohnmobile eingeführt werden!
thomas56 am 04 Jul 2012 09:44:29 willi_chic hat geschrieben:wer den Unterschied zwischen eigener Dussligkeit und Fehlkonstruktion nicht begreifen mag, kann ja klagen.
damit ist es auf Dauer nicht getan.
Es fehlen einfach die Harmonisierungsrichtlinien.
Es sollte schnellstens die CE-Kennzeichnung für Wohnmobile eingeführt werden! :D
Gast am 04 Jul 2012 09:50:52 haballes hat geschrieben:Ganz klar ist, daß kollidierende Türen und Fenster (vor allem so gewollt konstruiert am Aufbau, wenn es wenigstens noch der Übergang Fahrerhaus/Aufbau gewesen wäre.)nicht in unsere heutige Zeit passen. Man akzeptiert und registriert solche "Baufehler" in unserer achso perfekten Welt gar nicht und bekommt einen Riesenschreck, wenn man es dann unbewusst ruckartig mit den Konsequenzen feststellen muss.
Dazu ist ein Mieter vielfach mit der Situation eh erstmal überfordert. Er hat halt, mal abgesehen vom großen Auto, eine Menge Dinge in kurzer Zeit zu beachten, die ein Besitzer viel relaxter angehen kann.
Nach dem Text der Qualitätsmanagement-Norm ISO 9000 liegt ein Mangel immer dann vor, wenn ein Gerät (oder genauer: ein Arbeitsergebnis) zu seinem vorgesehenen Zweck nicht in vollem Umfang geeignet ist.
Wenn ich ein Wohnmobil miete, muss ich keinesfalls mich vergewissen, dass bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit die Aufbautür vor das geöffnete Aufstellfenster schlägt. Wenn dies dann passiert, wie es dem TE passiert ist muss natürlich geklärt werden, ob die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs nun finanziell vom Mieter ausgeglichen werden muss.
Ob ein Fahrzeug mangelhaft ist oder nicht, wird von einem Sachverständigen festgestellt. Wenn der Mangel offensichtlich ist, also der Mieter dies bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit sehen konnte, stimme ich zu, dass er bezahlen muss.
Ich bin nicht der Ansicht, dass der Vermieter auf Kosten des Mieters, auf eine neue Tür bestehen kann, wenn der Mangel die eigendliche Ursache des Schadens ist.
Fakt ist, es war weder ein Hinweis vorhanden, noch eine Begrenzung des Öffnungswinkels. Mindestens eines davon hätte aber vorhanden sein müssen.
Sprüche wie, sinnlose Klagen etc. finde ich in diesem Zusammenhang unangebracht.
Gast am 04 Jul 2012 10:05:50 akojah hat geschrieben:irgendwann hören wir von einer Austauschaktion Klapp-gegen Schiebefenster. Der Hersteller hat bei diesem Modell wohl nicht bedacht, das das Fahrzeug auch von (Wohnmobil)unerfahrenen Leuten gemietet werden kann.
Meines Wissens hat der Hersteller den Öffnungswinkel der Aufbautür begrenzt und somit das Problem bereits erledigt.
Nur der Mieter soll derzeit den Schaden bezahlen, was ich Gerichtlich überprüfen lassen würde. Auch das der Herstelelr den Mangel bereits bei nachfolgenden Modellen beseitigt hat, spricht für ein Anerkenntnis das ein Mangel vorliegt.
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