willi_chic hat geschrieben:mindestens ein Jurist hat sich dazu hier schon geäußert
Gib mal einen Tip bitte, mueckenstuermer war es ja anscheinend nicht.
Gib mal einen Tip bitte, mueckenstuermer war es ja anscheinend nicht. lieber UlrichS,
da hast Du Dir ja mit der Definition des Mangels nach ISO9000 das dünnste Brett aus wikipedia rausgesucht... schau doch mal nach "Mangel (Recht)", und wenn Du Dir das alles geduldig reingezogen hast, wirst Du nicht schlauer sein, denn es können gelten: - Vereinbarter Beschaffenheit (§ 434 I 1 BGB) - Eignung zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung (§ 434 I 2, Nr. 1 BGB) - Eignung zur gewöhnlichen Verwendung (§ 434 I 2, Nr. 2 BGB) - Unsachgemäße Montage (§ 434 II 1 BGB) - Mangelhafte Montageanleitung (§ 434 II 2 BGB) viel Spaß, zäh bist Du ja grüße klaus
Hab´schon, danke! :wink:
Hallo Klaus, ja und nein, denn die Definition ist ja überall gleich. Auch nach § 434 BGB muss der gemietete Gegenstand sich zur vorausgesetzten Verwendung eignen. Auch muss der gemietete Gegenstand eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Dies bedeutet, dass der Mieter sehr wohl davon ausgehen konnte, dass wenn er ein Küchenfenster öffnet, die geöffnete Tür nicht dagegen schlägt. Auch das Mängel hinsichtlich der Gebrauchsanleitung - nicht wie Du schreibst Montageanleitung - denn meines Wissens wollte der Mieter ja kein Wohnmobil erst montieren und dann erst damit in den Urlaub fahren. :D Ich stelle mir gerade die Kommentare hier vor, wenn das gleiche passiert wäre, aber unter anderen Umständen.
Jemand gibt sein neues Womo z.B. In der Werkstatt ab und der Händler haut ein paar Macken rein. Dann weigert er sich, für den Schaden aufzukommen mit den hier angebrachten Begruendungen ................ :lol: Schon interessant so manche Sichtweisen hier. Wenn ich irgendwo Dellen reinhaue, dann hafte ich auch dafür. Was kann denn der Vermieter dafür, dass der Mieter den Mietgegenstand beschädigt. Trollo
Na ja,ich gehe davon aus das in der Werkstatt kundige Leute arbeiten. Aber ein Mieter,womöglich noch das erste Mal,rechnet doch nicht damit das man die Tür nicht aufmachen darf,warum auch immer :roll: Dieter
Hmm .. wenn Du mit Deinem PKW in der Garage stehst und die Tür öffnest und soweit aufreißt, daß die Tür eine Delle hat ... Ist DAS ein Konstruktionsmangel oder "Dusseligkeit" .. :wink: :ironie: Eigentlich hätte der Hersteller den Öffnungswinkel auch begrenzen können ... (auf was ?) Ich könnte ja die Meinung der "Mieterunterstützer" noch verstehen, wenn 1 Delle vorhanden wäre- aber bei 6 Dellen ? Nach dem ersten Mal müsste man doch merken, dass da irgendwas nicht ganz passt ??
Was mich aber immer noch interessiert und völlig untergegangen ist: liegt eigentlich ein Gutachten oder KV über den Schaden vor ? Irgendwie hat sich der TE anscheinend aus seinem Thema ausgeklinkt. Viele aus Nürnberg, Edgar
... und ist damit "klüger" als wir ... :D
Nagut,ein anderes Beispiel. Du leist Dir ein Leihwagen bei Interrent. Der Wagen hat eine Antenne so dämlich montiert das die beim öffnen der Kofferraumhaube abbricht. Was machst Du,die Antenne bezahlen :roll: Dieter
Ja klar , was sonst .. :nixweiss: Ich seh doch beim öffnen (hoffentlich), daß da was "nicht paßt" ... Natürlich ein Konstruktionsmangel. Der Lieferant der Garage muss sofort verklagt werden, wenn er den Kunden nicht nachweisbar darauf hingewiesen hat, dass die Autotüren nur bis kurz vor der Wand geöffnet werden dürfen! :D
Hab selber an unserem Auto so eine "Scheiß-Konstruktion": beim öffnen der linken Heckgaragentür und gleichzeitigen Landstromanschluß steht der Deckel der Einspeisung soweit vor, daß (wenn ich nicht aufpasse) die aufschlagende Tür den Plastikdeckel "erwischt" und zerstört ... hat mich genau EINEN Deckel gekostet - jetzt weiß ich´s und halt die Tür fest und häng sie ein, da passiert nix mehr. Trotzdem eine selten dämliche Konstruktion ... aber ist das ein "Mangel" im Sinn von Gewährleistungsmangel oder so .. sicher nicht! Man muß halt aufpassen ... :roll:
Ich würde mich gerne mit der Frage anschließen, wie denn der Vermieter auf das defekte Lattenrost reagiert hat? Bei mir trifft die Aufbautür auf den Unterflurkastendeckel, falls dieser offen und eingerastet ist. Ich habe mich noch nie gefragt ob ich Hymer verklage, würde daher gerne eine Musterklage abwarten. :wink: hallo UlrichS,
mit dem Recht ist das so eine blöde Sache, da kommts auf jedes Wort an: - vereinbart - vertraglich vorausgesetzt - gewöhnliche Verwendung - unsachgemäß - vorausgesetzte Verwendung - gleichen Art üblich ist - nach Art der Sache erwarten kann wobei sich die juristische Deutung meist noch vom allgemeinen Sprachgebrauch erheblich unterscheidet wir hatten da mal vor einigen Jahren in unserer Eigentümergemeinschaft einen Rechtstreit, es ging um den simplen Unterhalt einer Böschung, nach 3 Seiten anwaltlichen Ergüssen über den Unterschied zwischen "erhalten" und "bewahren" mit tiefen Rückgriffen auf die Sprachentwicklung der letzten 500 Jahre wußte ich nicht mehr gehöre ich zur Seite der Kläger oder Beklagten grüße klaus Natürlich Dusslichkeit, damit muss jeder Kraftfahrer rechnen und aufpassen. Bei normaler Aufmerksamkeit muss jedem so etwas klar sein :roll: Ich würde den Schaden nicht bezahlen - Garantiert nicht. Da kann er sich warm Klagen, wenn ich den Kofferraum öffnen will und die Antenne bricht ab, was haben ich damit zu tun ? Da fällt mir nix mehr ein. :eek: :(
Er hat schon bezahlt, mit der Kaution,
Andersherum, Du wirst Klagen müssen. Der Vermieter hat ja die Kaution schon. Er hat sie sich doch vorher geben lassen und jetzt wissen wir auch wieder warum. :wink: Gibt es auch eine Kaution, die nachher bezahlt wird ??
Viele aus Nürnberg, Edgar Äh das ändert nichts an der Beweispflicht, die Kaution muss er zurück zahlen, wenn er meint, er habe Geld für einen Schaden zu erhalten und damit das Recht die Kaution einzubehalten ist er in der Beweispflicht.
Wenn ich den Schaden zugebe, ob ich dies bei der Tür machen würde weiß ich nicht, das würde ich erst einmal mit Unwissenheit bestreiten und vortragen das wahrscheinlich die Beulen schon vorher gewesen sein können, da z.B. in der Ausstellung andere die Tür vor das Fenster geknallt haben könnten. Wie es letztlich ausgeht :gruebel: Eine neue Tür wie gesagt würde er von mir nicht kriegen, über eine faire Wertminderung könnte man sich unterhalten, in Verbindung auf eine Mangelhaftigkeit des Mietgegenstand ( also z.B. 200 - 300 € ) ulrich,
die türbeulen können nicht vorher dagewesen sein, sonst stünden sie ja im abholübergabeprotokoll. wenn sie doch schon da waren und der mieter hat sie nicht gesehen - pech gehabt. ob und wie und überhaupt ist eigentlich gar keine frage - die frage ist nur: wieviel? grusz hartmut Ich hätte ja mal gerne ein Foto oder einen Grundriss von dem Mobil gesehen. Der Beweis ist doch die 6-fach eingedellte Aufbauwand.
Davon wird es Fotos geben und später gibt es eine Reparaturrechnung (oder Kostenvoranschlag, oder Gutachten) zum verrechnen der Kaution. Aus die Maus. Wenn es dem Mieter nicht schmeckt , muss er wohl den juristischen Weg gehen. Ich gehe davon aus, dass der Umgang mit der Kaution in dem Mietvertrag festgehalten ist.
hier was zum angucken: --> Link Aber wie auch immer,das Recht und Gesetz meistens nichts mit Logik und
gesunden Menschenverstand zu tun hat wissen wir doch mittlerweile alle :roll: Dieter
Klappt leider nicht mit dem Link Wie man so etwas bauen und ausliefern kann ohne den Öffnungswinkel der Tür zu begrenzen, ich verstehe es nicht. :( :roll: Oder diesen hier :roll:
--> Link Habe vor so ein Mobil zu kaufen. Aber dank dieses Tröds ist die Gefahr erkannt :wink: Dieter
Ich denke nach diesem Thread ist das Auto jetzt quasi unverkäuflich. Wahrscheinlich hat der Besitzer ebenfalls den Thread gelesen und dadurch erkannt was für eine Fehlkonstruktion er doch gekauft hat und jetzt hat er das fast neue Auto schnell in Zahlung gegeben.... Wenn man bei Mobile.de die TIs betrachtet findet man jede Menge mit den Problem.
Auch renommierte Hersteller wie LMC,Hymer und viele andere. Würde fast sagen 70 Prozent. Alle längeren die vorne eine Seitenbank haben. Dieter Jetzt habe ich doch noch ein Foto aus unserem Urlaub gefunden:
![]() Romantik PUR :D
... oder (vermutlich) die Küche wie bei "punky"! topolino Matthias Hallo zusammen,
passend zum Thema, vor allem in Bezug auf Hinweispflicht, Urteile aus den USA. 1. Bekannt ist ja schon länger die Geschichte mit der Katze in der Mikrowelle: Eine ältere Frau wollte eben ihren Liebling darin trocknen und musste das Ableben des Tieres registrieren. Dafür bekam sie Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil dieses Verhalten nicht explizit in der Gebrauchsanweisung verboten worden war. 2. Jetzt direkt in Bezug zu obigem Fall: Ein Fahrer eines neuen Wohnmobils brachte es fertig, auf der ersten Ausfahrt den Tempomat einzustellen, den Fahrersitz während der Fahrt zu verlassen , um sich in der Küche einen Kaffee zuzubereiten. Das Mobil landete logíscher Weise bald darauf in einem Graben - mit Totalschaden. Jetzt zum Lachen oder Heulen, je nach Veranlagung, das irrsinnige Urteil eines US-Gerichtes: Der Fahrer bekam neben einem neuen Mobil noch Schmerzensgeld und Ausfallgeld für entgangene Freuden. Begründung: Es stand nicht in der Bedienungsanleitung, dass man nach Einstellen des Tempomats trotzdem am Steuer sitzen bleiben muss. Fazit: der TE hätte in den USA gute Chancen, nicht nur seine Kaution, sondern noch Geld zusätzlich zu bekommen. Wolfgang
Hallo, läßt sich anhand der Begründungen diverser US- Urteile der IQ der Bevölkerung erahnen? Demnächst wird wohl drüben noch gesetzlich geregelt werden müssen dass, wenn jemand stirbt, dieser auch dauerhaft tot zu sein hat. Irrsinn. @ whorn:
Tja, sowas gehört klar in die Abteilung "Urban Legends" / "Moderne Märchen". Falls Du eine -verläßliche- Quelle nennen kannst, werde ich mich für meinen Fehler entschuldigen............ Volker :wink:
Eigentlich Allgemeinbildung. z.B.: --> Link
Ich raff's nicht Thomas - was hat Dein Link mit dem Tempomaten-Dummy zu tun? Volker :wink: Irgendwie schon lustig: der TE stellt ein Thema in den Raum, die übrigen User lassen sich auf nunmehr 9 Seiten zu diesem Thema aus- und was hört man vom TE ? Nix !
Hat ihm die Diskussion weitergeholfen, hat er sie überhaupt noch verfolgt oder war die Frage nur als Beschäftigungstherapie für den Rest der Truppe gedacht ? Viele aus Nürnberg, Edgar
Der denkt noch darueber nach, wie man die Tueren anordnen muesste, damit nichts passiert :eek: |
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