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Unterstellen Versicherung


horst_1 am 19 Okt 2012 12:23:20

Hallo Freunde, wir haben unsere erste Tour mit dem neuen Womi gemacht. Nach ca 3 Jahren Abstinenz ein tolles Gefühl. Es ist ein Esterel 24 auf 315 Cdi und es fährt sich fast wie ein PKW. Mit dem Verbrauch von ca. 12 L bei einer Geschwindigkeit zwischen 110-120 kmh bin ich zufrieden. Aber jetzt, wir haben Saisonkennzeichen und das Womi soll in die Scheune, Versicherung sagt : wenn die Scheune abbrennt habe ich in der Ruhezeit keinen Schutz, es sei denn der Scheuneninhaber hat die Sache Versichert. Was sagt Ihr dazu.
Horst

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reisemobl am 19 Okt 2012 12:31:10

Hallo, ich habe mein Womo auch in der Scheuer abgestellt, ob der Vermieter versichert ist weiß ich nicht. Da mein Fahrzeug das ganze Jahr angemeldet ist, denke ich besteht auch Versicherungsschutz. Warum sollte eine Versicherung bezahlen, wenn das Fahrzeug nicht angemedet ist ??? Bei einem Saisonkennzeichen ist doch nur die Saison versichert, oder sehe ich das falsch??? :?: :?: :?: :!: :!: :!:

tober am 19 Okt 2012 12:35:03

horst_1 hat geschrieben: Aber jetzt, wir haben Saisonkennzeichen und das Womi soll in die Scheune, Versicherung sagt : wenn die Scheune abbrennt habe ich in der Ruhezeit keinen Schutz, es sei denn der Scheuneninhaber hat die Sache Versichert. Was sagt Ihr dazu.
Horst


Ließ Dir Deinen Versicherungsvertrag durch was da drinnsteht. Und frage den Scheunenbesitzer wie er Versichert ist. Und dann spreche mit Deinem Versicherungsmann darüber.

Ohne irgendwelche angaben zu deinem Vertrag, sowohl Versicherung als auch Scheunenbesitzer wirst Du hier viele antworten bekommen die recht unterschiedlich sind und "sehr unverbindlich". :wink: Das Hilft dann nicht wirklich. 8)

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Gast am 19 Okt 2012 12:37:59

wenn die Scheune abbrennt habe ich in der Ruhezeit keinen Schutz
Die Versicherung wird wohl Recht haben .
Dann lass das Fahrzeug das ganze Jahr versichert -> sind "Pfennige" an Mehrbeitrag :!: --->>>

ansonsten wird sich die Versicherung 100%tig um Ihren Pflichtbeitrag bei einem Schaden drücken , wenn das Womo in einer Scheiune steht wo keine Versicherung abgeschlossen ist :!:
Bei Vollkasko und bestehendem ganzjährigen Versicherungsschutz bekommst Du dein Geld immer :!: :!: auch wenn die Scheune nicht versichert sein sollte ..
Ich habe mich erkundigt

Ich finds nur absolut bescheuert , wenn`s an 3 Pfennigen fehlt und die Versicherung des Scheunenbesitzers dafür einspringen soll :?
Der muß dann immer die teure Versicherung umlegen und so wirds bald unerschwinglich einen Stellplatz zu ergattern oder es findet sich keiner der Vermietet -> obwohl genug Scheunen leerstehen ...

Lass das Teil ganzjährig versichert -> es geht :wink:

Ich gehe hier von Privatvermietern aus -> Gewerbemässige Vermieter haben eh eine Versicherung, denke ich

Altmaerker39638 am 19 Okt 2012 12:43:09

Hallo!
Hier bei uns stehen viele WoMoBi in Scheunen der Bauern in der Umgebung.
Ich ebenso, da es also private "Anbieter" sind, haben die keine Versicherung die ein WoMoBi einschließen, durch meine Jahreszulassung bin ich aber versichert.
Also mit Saisonkennzeichen sehe ich bei "Privat" könnte ein Problem entstehen; denn warum sollte der Untersteller so eine Versicherung abschließen - oder er erhöht dementspechend die Preise ?

berni1 am 19 Okt 2012 13:02:55

Die Ruheversicherung müßte doch eigentlich gelten wenn die Fahrzeuge abgemeldet bzw. ein Saisonkennzeichen vorhanden ist

--> Link

pipo am 19 Okt 2012 13:40:20

Ruheversicherung heisst Haftpflicht, bzw. bei abgeschlossener Teil-
Vollkasko = Teilkasko, also in der Ruheversicherung max.
Teilkaskoschutz versichert.

Scheunenbrand = Vollkaskoschaden = Ätsch, Versicherung zahlt nicht.

Nächste Instanz Besitzer Scheune-> Gebäudehaftpflicht, aber auch nur in
bestimmten Konstellationen.

Ansonsten zivilrechtliche Schritte gegen Brandverursacher.


peter

mikaele am 19 Okt 2012 13:41:31

Ich denke Bernie und Wikipedia haben Recht.
LG Mikaele

chrisk am 19 Okt 2012 13:50:53

Auszug aus den Versicherungsbedingungen der RMV (Kravag), wird bei anderen Gesellschaften kaum anders aussehen:

Umfang der Ruheversicherung
Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst
- die Haftpflichtversicherung und die Umweltschadensversicherung,
- die Teilkasko, wenn für das versicherte Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkasko bestand, sowie darüber hinaus Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter, wenn für das versicherte Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Vollkasko bestand.

Lancelot am 19 Okt 2012 13:53:04

chrisk hat geschrieben:.. sowie darüber hinaus Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter, wenn für das versicherte Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Vollkasko bestand.


Dazu braucht´s aber "Vorsatz" .. wenn aber z.B. ein technischer Defekt die Bude abgefackelt hat ... :( :(

haballes am 19 Okt 2012 13:58:33

Ich bezweifle, daß der Scheunenbesitzer eine Inhaltsversicherung für seine "Mieter" abschließt, vor allem, ob sie ausreicht.

Vor einiger Zeit wurde meine Firma abgefackelt und ich bekam wegen gut und regelmäßig nachgeprüften Versicherungen umfangreich alles ersetzt.

Die Vereine, die bei mir Räume gemietet hatten, haben alles was an Inventar bei mir eingelagert war, verloren. Zivilrechtliche Klagen gegen den Brandstifter und meine Bude waren jeweils erfolglos.


Lieber mit Ganzjahreskennzeichen und dem schriftlichen Siegel der Versicherung, daß sie bei Brand der Lagerstätte das Fahrzeug ersetzt, oder einen offiziell deklarierten Unterstellplatz anmieten, wo diese Fragen schriftlich in Verträgen fixiert sind.

Ein ganz wichtiger Unterschied ist, daß Gebäudeversicherungen auf Neuwert ausgerichtet sind. KFZ Versicherungen auf Zeitwert.


Es sollte sich mal ein Kenner der Branche hier einmischen. Ist ein wichtiges Thema. :!:

chrisk am 19 Okt 2012 14:02:37

Muss man den netten Bauern halt dazu "bewegen", dass er zugibt die Hütte in bößer Absicht angezündet zu haben 8)

Summa summarum wird also die Versicherung eine Zahlung verweigern.
Ich kenne da noch einen Fall aus der Verwandschaft, wo die Versicherung einen zugelassenen Oldtimer mit VK, abgestellt in einer Lagerhalle mit dem Brand der Lagerhalle in einen Totalverlust überging, nicht zahlte weil dieser nicht explizit in den Lagerunterlagen erwähnt war.
Hätte der Oldtimer einen Meter vor der Halle geparkt, wäre alles kein Problem gewesen.
Es nützt also auch nicht immer, dass das Gebäude versichert ist.

Gast am 19 Okt 2012 16:58:58

pipo hat geschrieben:Ruheversicherung heisst Haftpflicht, bzw. bei abgeschlossener Teil-
Vollkasko = Teilkasko, also in der Ruheversicherung max.
Teilkaskoschutz versichert.

Scheunenbrand = Vollkaskoschaden = Ätsch, Versicherung zahlt nicht.

Nächste Instanz Besitzer Scheune-> Gebäudehaftpflicht, aber auch nur in
bestimmten Konstellationen.

Ansonsten zivilrechtliche Schritte gegen Brandverursacher.


peter

so in etwa war auch die Aussage meiner Versicherung :!:
ansonsten gibts hier wirklich nur eine Möglichkeit hier 100% sicher zu sein .
Lieber mit Ganzjahreskennzeichen und dem schriftlichen Siegel der Versicherung, daß sie bei Brand der Lagerstätte das Fahrzeug ersetzt, oder einen offiziell deklarierten Unterstellplatz anmieten, wo diese Fragen schriftlich in Verträgen fixiert sind.

horst_1 am 19 Okt 2012 21:46:36

Puh, da sollte ich wohl schnell reagieren denn das Womi muss am Ende des Monats von der Straße sein. Bei der Konstellation der Antworten wird es, das Womi, einen Winter im Freien verbringen. Die Scheunenbesitzer, zumindest schon mal einer hat sofort gesagt : ich habe keine Versicherung dafür. Teilweise sind sie schon im Gewerbe mit der Vermietung und sollten sich schon mal Gedanken über eine Vers. "umlagefähig" machen.
Horst

deedee am 23 Okt 2012 12:46:42

Habe mich mit meinem Versicherungsmenschen konkret wegen dieser Frage kurzgeschlossen.
Ergebnis:
Mein WoMo ist Vollkasko 1000.- EUR und Teilkasko 150.- EUR versichert.
Und zwar AUCH während der Ruhephase im Winter, also AUßERHALB des Saison-Zyklus's.
Würde also die Scheune, in der mein WoMo abgestellt ist, abbrennen, tritt meine Versicherung ein und erstattet den (Zeit-) Wert des Fahrzeuges.
Sollte jemand für den Brand verantwortlich gemacht werden können, wird sich die Versicherung nach Begleichung des Schadens an diesen halten, um wiederum IHREN Schaden ausgleichen zu können.
Würde auch in den AGBs stehen unter Buchstabe <H> (hab da aber noch nicht nachgeschaut ....).

Gast am 23 Okt 2012 13:18:36

Das ganze ist mit Vorsicht zu genießen.

Die Vollkasko greift meines Wissens nur nur bei Sturm, Hagel, und Vandalismus, sowie Diebstahl.
Bei Unterstellung in einem fremden Gebäude und Schädigung durch Gebäudeteile, muß der Eigentümer des Gebäudes zahlen (kann er das?/ist das Gebäude für diesen Zweck versichert? - ist die Nutzung überhaupt als Womohalle genehmigt?).

Ich weiß das es oft so gemacht wird, aber es gab (ich glaub es war im Sauerland) in jüngerer Zeit einen Fall wo in einer Scheune zig Womos abgefackelt waren - Versicherung hat nicht gezahlt da die Scheune nicht als
Womostellplatz versichert und genehmigt war.

Kai

bernhardm am 23 Okt 2012 14:51:25

kzac hat geschrieben:Die Vollkasko greift meines Wissens nur nur bei Sturm, Hagel, und Vandalismus, sowie Diebstahl.

Sturm und Hagel zahlt die Teilkasko (TK), Vandalismus die Vollkasko (VK), Diebstahl die TK. Selbst verschuldete Unfälle zahlt die VK, Glasschäden und Fahrzeugbrand die TK. Wenn der Verursacher des Schadens nicht zu ermitteln ist (klassisch Fahrerflucht), zahlt die VK und meines Wissens zahlt die VK auch, wenn der Verursacher nicht zahlen kann (z.B. wenn ein Fußgänger keine Haftpflicht hat).

kzac hat geschrieben:Bei Unterstellung in einem fremden Gebäude und Schädigung durch Gebäudeteile, muß der Eigentümer des Gebäudes zahlen (kann er das?/ist das Gebäude für diesen Zweck versichert? - ist die Nutzung überhaupt als Womohalle genehmigt?).

Er muss. Wenn er nicht kann ist er pleite, ob die Nutzung so zulässig war ist nebensächlich.

kzac hat geschrieben:Ich weiß das es oft so gemacht wird, aber es gab (ich glaub es war im Sauerland) in jüngerer Zeit einen Fall wo in einer Scheune zig Womos abgefackelt waren - Versicherung hat nicht gezahlt da die Scheune nicht als Womostellplatz versichert und genehmigt war.


Logisch... zumindest mit der Versicherung sollte man das eindeutig klären. Übrigens vermute ich auch, dass bei einer Brandstiftung am Gebäude nicht die Gebäudehaftpflicht für Schäden an fremdem Eigentum (z.B. WoMos in der Scheune oder Autos vor der Scheune auf der öffentlichen Strasse) aufkommt.

Die eigene Vollkasko ist ein ziemlich guter Schutz, auch wenn Selbstbeteiligung und die höhere Versicherungsprämie durch Wegfall des Schadenfreiheitsrabattes zunächst weh tun. Lohnt eben erst bei höheren Schäden und kaum für 1500Eur.

haballes am 23 Okt 2012 15:06:39

bernhardm schrob:
...dass bei einer Brandstiftung am Gebäude nicht die Gebäudehaftpflicht für Schäden an fremdem Eigentum (z.B. WoMos in der Scheune oder Autos vor der Scheune auf der öffentlichen Strasse) aufkommt. ...

Doch. Es wird eine Summe festgelegt, für den Gebäudeübergriff.
Selbst die Abtragung von löschwasserverseuchtem Grund und der Abriß ist geregelt. Die Gebäudeversicherung ist eine Pflichtversicherung und dies zum Schutz auch der umliegenden Anlieger, die die Situation ja nicht beeinflussen können.

Lediglich der Gebäudeinhalt muß explizit seperat versichert werden. Da wird Brandschutz und Auflage geprüft. Es geht darum, ob Gefahrgut, brennbare Stoffe, Kraftfahrzeuge usw. gelagert werden und dementsprechend wird eine Summe festgelegt.

Aus wirklich selbsterfahrener Erfahrung kann ich dazu noch berichten, das der jeweilige Schadensregulierer der belasteten Versicherung dafür bezahlt wird, möglichst nur 70% der abgeschlossenen Summe auszuzahlen. Für etwa 90% mussten wir damals kämpfen wie die Löwen.

Der einfache Milchbauer von nebenan wird sich keine Gedanken machen, was mit den paar "Wohnwagen" in seiner Halle dann geschieht. Und er wird den Aufschlag für Kraftfahrzeuge, Gasflaschen usw. seltenst der Versicherung nachmelden.

Und kann man ihm letztendlich zivilrechtlich Täuschung nachweisen (schwierig), ist er dann pleite, so soll man einem nackten Bauern mal in die Tasche greifen.

Unbedingt abklären und nur auf Papier gemeißeltes hält hier Bestand.

Gast am 24 Okt 2012 10:28:16

Ich häng mir hier einfach mal dran - frech wie ich bin 8)

Wir sind ja neu im dem Thema und haben uns ja erst Ende August auf dieses Thema WoMo eingelassen.
Im Moment bin ich total hin und her gerissen, ob wir das Womo durchgehend angemeldet lassen oder
eben auf Saisonkennzeichen 4-10 umstellen.

Auf der einen Seite fahren wir definitiv nicht wieder vor April und könnten so natürlich ein paar ( eher etliche)
Euros sparen, auf der anderen Seite bin ich halt ein sehr ängstlicher Mensch stelle mir vor was alles schlimmes
passieren könnte - und dann ein Fahrzeug quasi unversichert (auch wenn es ja nicht so ist) in fremder
Umgebung stehen zu haben :eek: :eek:

Lt. Versicherung ist ja die Teilkasko weiter aktiv, also Schutz vor Brand, Hagel Diebstahl gegeben, aber die
finden doch bestimmt einen Weg .... :(

Pffff - schwer

Knuffel am 24 Okt 2012 10:40:22

jv75 hat geschrieben:Lt. Versicherung ist ja die Teilkasko weiter aktiv, also Schutz vor Brand, Hagel Diebstahl gegeben, aber die
finden doch bestimmt einen Weg .... :(

Pffff - schwer


Ich schmeisse einfach mal den beliebten und umstrittenen Begriff "umfriedetes Grundstück" für die Ruheversicherung ein.. Das war damals mein Grund, allein wegen Diebstahl kein Saison Kennz. zu nehmen. Die 280,-€ für 4 Monate würd ich gern sparen, nur wenns Womo weg ist, isses weg... Und ein abgemeldetes KFZ kann man ja nicht versichern...

Gast am 24 Okt 2012 11:43:45

steht ja in einer Scheune auf einem Privatgrundstück - müsste / sollte ja eigentlich reichen, aber wer weiss schon wie das wieder definiert wird.

Knuffel am 24 Okt 2012 11:45:37

jv75 hat geschrieben:steht ja in einer Scheune auf einem Privatgrundstück - müsste / sollte ja eigentlich reichen, aber wer weiss schon wie das wieder definiert wird.


Es darf während der Ruhezeit kein fremder ans Auto kommen, im Prinzip müsste der Bauer den Schlüssel abgeben an den, der sein Womo da drin hat - was schon schwierig wird wenn mehrer da drin sind.

horst_1 am 24 Okt 2012 16:55:35

Na, haben wir denn keinen Juristen oder Versicherungsfachmann-Frau unter uns. Wenn ich hier quer lese und ich habe mit Versicherungen schon mal Probleme gehabt wird mir flau im Magen.
Horst

Gast am 24 Okt 2012 17:16:40

Ich denke ich gehe auf Nummer Sicher - und bleib bei der Ganzjahresanmeldung...

bernhardm am 24 Okt 2012 20:21:12

haballes hat geschrieben:Die Gebäudeversicherung ist eine Pflichtversicherung und dies zum Schutz auch der umliegenden Anlieger, die die Situation ja nicht beeinflussen können.

Die Gebäudeversicherung ist keine Haftpflicht, und ausserdem nicht (mehr) (überall?) pflicht.

In meiner Gebäudeversicherung sind keine Fremdschäden enthalten - für die habe ich eine Haftpflicht. Nur - warum soll meine Haftpflicht bezahlen, wenn der Schaden ursächlich durch Brandstiftung entstand? Für diese Schäden (samt dem Brandschaden bei mir) haftet eigentlich der (in dem Fall unbekannte) Täter. Wenn der Brand durch einen technischen Defekt an meinem Haus entsteht, muss natürlich die Haftpflicht Fremdschäden begleichen.

horst_1 am 27 Okt 2012 23:50:37

So, ich habe bei meinem Ver-makler angerufen und genau danach gefragt:Antwort : und auch per Schrift : Sofern VOR dem Ruhezeitraum eine Kaskoversicherung bestand, haben Sie im Ruhezeitraum Teilkaskoschutz. Nach aussage einer netten Mitarbeiterin wurde diese Frage an einem Tag dreimal gestellt. Als wieder Hinlegen und Feierabend.
Horst

pipo am 28 Okt 2012 10:41:08

horst_1 hat geschrieben:haben Sie im Ruhezeitraum Teilkaskoschutz.

Und was deckt die Teilkasko bei Brandstiftung, Diebstahl oder
Beschädigung durch Brandstiftung der Scheune / Halle ab?

Oder zahlt die Teilkasko, egal welche Umstände zum Schaden geführt
haben sofort?
DAS ist doch hier die Frage :wink:


peter

schaetzelein am 29 Okt 2012 17:19:43

wenn bei einem Brand ein Verursacher festgestellt werden kann, dann wird die Versicherung natürlich bei ihm Regress nehmen. Die Kasko-Versicherung ist aber immer vorleistungspflichtig ! Bei Brand natürlich die Teilkasko-Versicherung, die immer in einer Vollkasko enthalten ist und bei der "keine" Rückstufung erfolgt !

...und das ist ein Auszug aus den Bedingungen meiner Versicherung

Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst
- die Kfz-Haftpflichtversicherung,
- die Fahrzeugteilversicherung, wenn für das versicherte
Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine
Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung bestand.
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
H.1.5
Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. einem abgeschlossenen Hofraum oder einem sonstigen, nicht frei zugänglichen Gelände) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.3 leistungsfrei.


Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?
H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind,
gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf
dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).
H.2.2 Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1.4 und H.1.5.
H.2.3 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter
zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks
in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten
im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder wegen der
Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden.

harubang am 29 Okt 2012 22:56:16

laggelin hat geschrieben:Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. einem abgeschlossenen Hofraum oder einem sonstigen, nicht frei zugänglichen Gelände) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen.

Genau so steht's auch in meinen Versicherungsbedingungen.
Da mein WoMo in einem Carport abgestellt ist, der direkt von der (Anlieger-)Straße her zugänglich ist, habe ich mal bei meiner Versicherung angefragt, was denn konkret unter einem "umfriedeten Abstellplatz" zu verstehen ist, ob ich nun noch ein Tor vor die Einfahrt oder den Carport bauen muß.
Die Antwort war salomonisch und lief darauf hinaus, das Fahrzeug mit einer Kette zu sichern, "die nicht den Eindruck erweckt, mittels eines Bolzenschneiders schnell aus dem Weg geräumt werden zu können."

Das sieht jetzt so aus:



Schützt halt bedingt vor Diebstahl (Bolzenschneider gibt's solche und solche - und auch anderes sehr handlich und effektiv!).
Bleibt noch zu hoffen, dass der Carport nicht mal in Flammen aufgeht!


Rolf

Knuffel am 30 Okt 2012 13:06:04

harubang hat geschrieben:Schützt halt bedingt vor Diebstahl (Bolzenschneider gibt's solche und solche - und auch anderes sehr handlich und effektiv!).
Bleibt noch zu hoffen, dass der Carport nicht mal in Flammen aufgeht!


Rolf


Hoffentlich vergisst Du nicht mal Dein Womo loszuketten ;)
Und was passiert wenn der gemeine Dieb die Kette nicht bemerkt und einfach losfahren will? Ist der Carportpfosten stark und stabil genug um das Womo festzuhalten? Reisst die Kette, bricht was am Womo ab (kann nicht erkennen wo Du sie befestigt hast) oder schleift der Dieb womoöglich auf der Flucht Dein Carport noch hinterher? :wink: Kann man ein Carport eigentlich gegen Diebstahl versichern :?: :D

Gast am 30 Okt 2012 13:37:22

berni1 hat geschrieben:Die Ruheversicherung müßte doch eigentlich gelten wenn die Fahrzeuge abgemeldet bzw. ein Saisonkennzeichen vorhanden ist

--> Link


Das hat mir meine Versicherung soeben bestätigt.
Wenn die Halle/Scheune/Garage mit unserem WOMO mit Saisonkennzeichen
(03 -10) abbrennt, zahlt meine Teilkasko!
Die Einsparung pro Monat beträgt 1/12 d.h. wir sparen nicht nur ein Drittel Versicherungsbetrag,
sondern ebenso ein Drittel Steuer pro Jahr.

harubang am 30 Okt 2012 23:00:54

Knuffel hat geschrieben:Hoffentlich vergisst Du nicht mal Dein Womo loszuketten ;)

Nein!
Ist der Carportpfosten stark und stabil genug um das Womo festzuhalten?

Spannende Frage, aber sehr wahrscheinlich hält der Pfosten samt Schuh!
(kann nicht erkennen wo Du sie befestigt hast)

Um den ALKO Rahmen geschlungen!

rudi-m am 31 Okt 2012 12:29:05

Hmmm,

das mit der Versicherung im Ruhezeitraum hat mir keine Ruhe gelassen. Ich bin RMV - versichert (Haftpflicht und Vollkasko) mit Warmduscherkennzeichen 04-10. Ich habe einen Stellplatz beim Bauern in der Nähe, wo das Fahrzeug bei Nichtbenutzung mit anderen Mobilen und den Gerätschaften des Bauern abgestellt ist.

Nun habe ich die Versicherung gefragt ob ich im Ruhezeitraum bei folgendem Schadenfall versichert bin.

1.Die Scheune des Bauern brennt durch Blitzschlag oder technischen Defekt. Mein Mobil erleidet einen Schaden durch herabfallende Dachbalken und Löschwasser.

2.Die Scheune des Bauern brennt durch Brandstiftung. Mein Mobil erleidet einen Schaden durch herabfallende Dachbalken und Löschwasser.

3.Die Scheune des Bauern brennt durch Blitzschlag oder technischen Defekt. Mein Mobil fängt Feuer und erleidet einen Brandschaden.


Nun hier die Antwort der Versicherung, da dies aus der schriftlichen Antwort nicht klar zu entnehmen war, mit zusätzlicher telefonischer Rücksprache.

zu1. Kein Versicherungsschutz, der Schaden ist nicht mut oder böswillig entstanden und es ist kein Brandschaden an meinem Fahrzeug. Anmerkung der Versicherungsfrau: Solch ein Schaden würde auch die Vollkasko im aktiven Versicherungszeitraum nicht regulieren :?:

zu 2. Der Versicherungsschutz ist gegeben, der Schaden wurde mut bzw. böswillig herbeigeführt.

Zu 3. Der Versicherungsschutz ist gegeben, da es sich hier um einen Fahrzeugbrand handelt.

LG

Knuffel am 31 Okt 2012 13:19:12

Also musst Du nach einem Gewitter schnell dahin fahren und falls die Halle brennt die Feuerwehr etwas aufhalten :-o

klaus1968peter am 31 Okt 2012 14:41:27

Jetzt wollt ich grad ein neues Thema eröffnen, dann hab ich dieses hier gesehen und schließ mich mal an.

Also:

Wir hatten bisher unser WoMo bei einem Bauern in der Holzscheune stehen.
Dieses Jahr wurde das Anwesen verkauft und ein neuer Besitzer ist nun da.
Er möchte auch weiterhin WoMo’s etc. in die Scheune einstellen, jedoch gibt es
ein Problem mit der Tiefgaragenverordnung.
Demnach dürfte er keine Motorisierten Fahrzeuge in einer Holzscheune unterstellen,
braucht Feuerlöscher ohne ende bla bla bla.
Da der neue Eigentümer sehr genau ist, (könnte Beamter sein) will er
alles nach Recht und Gesetz, Mehrwertsteuer und Schriftlichen Vertrag machen.
Er dachte sich auch das er die WoMo’s in eine gegenüberliegende, kleinere Garagenanlage
unterstellen könnte, die zwar gemauerte Wände hat aber sonst auch aus Holz besteht.
Dies scheitert jedoch an der Durchfahrtshöhe der Tore.

Meine frage ist nun:
Gibt es eine Möglichkeit für den Besitzer auf legalem Wege diese Tiefgaragenverordnung zu umgehen?

Oder sollte ich mich nach einer neuen Abstellmöglichkeit umsehen,
was ich aber nicht gerne mache, da der Stellplatz nur 20 € im Monat kostet.
Ach ja, unser WoMo ist ganzjährig Versichert mit VK.

rudi-m am 02 Nov 2012 12:05:40

Knuffel hat geschrieben:Also musst Du nach einem Gewitter schnell dahin fahren und falls die Halle brennt die Feuerwehr etwas aufhalten :-o


Neee, ich hoffe darauf, daß die anderen Mobilisten aus der Halle dies erledigen :D :D

Aber im Ernst, wenn ich die Versicherungsfrau richtig verstanden habe, gibt es keinen Versicherungschutz im Brandfall, ohne Fahrzeugbrand oder Mut und Böswilligkeit.

Viele

Gast am 03 Nov 2012 13:37:55

klaus1968peter hat geschrieben:Wir hatten bisher unser WoMo bei einem Bauern in der Holzscheune stehen.
Dieses Jahr wurde das Anwesen verkauft und ein neuer Besitzer ist nun da.
Er möchte auch weiterhin WoMo’s etc. in die Scheune einstellen, jedoch gibt es
ein Problem mit der Tiefgaragenverordnung.
Demnach dürfte er keine Motorisierten Fahrzeuge in einer Holzscheune unterstellen,
braucht Feuerlöscher ohne ende bla bla bla.


Wieso denn Tiefgaragenverordnung - ist doch oberirdisch??
Je nach Bundesland wird erstmal zwischen Klein- Mittel und Großgaragen unterschieden. Klar gibt es da Anforderungen, id.R. feuerhemmendes (F30) Tragwerk. Kan natürlich bei ner Holzscheune in Geld gehen.

Kai

klaus1968peter am 03 Nov 2012 14:11:03

Ich versteh das auch alles nicht.
In eine Scheune darf man demnach nur Fahrzeuge ohne Motor einstellen.

Gast am 03 Nov 2012 14:23:49

Versicherungen versichern sich vor Versicherungsschäden der Versicherten indem sie ihre Versicherungen mit kaum lesbaren Versicherungs-Absicherungen gegen das versichert sein von Schadensfällen absichern. Die nennt man dann AGB.

klaus1968peter am 03 Nov 2012 14:42:19

raidy hat geschrieben:Versicherungen versichern sich vor Versicherungsschäden der Versicherten indem sie ihre Versicherungen mit kaum lesbaren Versicherungs-Absicherungen gegen das versichert sein von Schadensfällen absichern. Die nennt man dann AGB.



Bist du dir da ganz sicher? :kuller:

bussi1256 am 03 Nov 2012 14:47:14

Hallo,
bei uns in Rh-Pf. ist es zur Zeit ganz schlimm geworden.
Die Politiker brauchen sehr viel Geld, deshalb werden gerade die Scheunen geprüft ob sie untervermiedet (z.b. Womo/Caravan) sind.
Wenn ja, wurde es für den Bauer teuer wenn er nicht gewerblich angemeldet war. Baulich wurde auch geprüft z.B. Feuerlöscher, feste Bodenplatte u.s.w. Viele Bauern vermieten deshalb nicht mehr.
bussi

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