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hallo
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Remora Fahrzeugkupplung, mal wieder typisch deutsch 1, 2, 3


JamesBond am 15 Nov 2012 19:47:58

rosselarno hat geschrieben:.......dieses System ist hier verboten und damit ist jede
weitere Diskussion ohnehin obsolet.

Arno



Nö, sehe ich überhaupt nicht so.

Wenn´s Dich nicht interessiert, dann lass es einfach.

Wir diskutieren hier auch über Sachen die z.Z. noch verboten sind :wink:

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apollo am 15 Nov 2012 20:40:37

pilote600 hat geschrieben:
apollo hat geschrieben:
pilote600 hat geschrieben:Hi,

wieviele Diskussionen gibt es in diesem Forum zum Thema "Tempo 100"??????

eine solche Diskussion gibt es in Amiland nicht, dafür dürfen die mit solchen Teilen fahren, also so unbegrenzt sind deren Möglichkeiten auch nicht!



Wie schnell darf den auf US-Autobahnen gefahren werden ?????? (75 M sind so um die 120 Kmh) :mrgreen:
Und das mit angehängtem Auto und daran noch ein Boot was dort völlig legal ist.

mfg apollo



War noch nie in Amiland, aber ich dachte immer das da 55 Meilen/h (88 km/h) Limit sind ???????


War mal ist aber auch schon eine Weile her, ein Bekannter war gerade mit seinem Moho drüben
und hatt sich auch erschrocken alle :mrgreen: selbst die großen Trucks fahren diese Geschwindigkeiten.

mfg apollo

suzlj80 am 16 Nov 2012 01:25:08

heiinjoy hat geschrieben:@suzlj80,

und wenn § 211 StGB wegfällt, kann ich Dich ermorden, ohne das ich bestaft werde :mrgreen: .




Heiinjoy


Hallo heiinjoy

Bist du überhaupt im öffentlichen Dienst?
Ich kann mir nicht vorstellen das sich ein im öffentlichen Dienst angestellter Beamte zu solchen Äusserungen hinreissen läßt !
Das ist doch Richter Hold oder Zwei bei Kalwass Niveau! Wenn doch, muß man sich über überhaupt nichts mehr wundern.

An alle anderen

Aber es gleitet ab, darum nochmals wer kann die Paragraphen,Gesetze,Verordnungen hier nennen. Es sollte sich doch hier jemand finden lassen der kompetent genug ist diese Sache zumindest im Ansatz zu klären.
Und es geht EU-Recht vor nationalem Recht sprich wenn ich in einem EU-Staat eine Strassenzulassung habe kann diese nicht durch nationale Vorschriften aufgehoben werden.
Ich nenn jetzt nochmals ein Beispiel das ich hier im Forum schonmal gepostet habe aber es passt halt hier hin.
Hier bei uns in Schweden kann ich einen Doppelstöcker-Reisebuss zu einem Personenkraftwagen Klasse 2 umtypisieren wenn ich es als Wohnmobil ausbaue und dann, kann ich das mit dem gewöhnlichen B-Führerschein, gemacht vor 1996 europaweit fahren(Gibt sogar Vordrucke in Deutsch die man mit sich führen sollte damit der gewöhnliche Dorfpolizist auch Bescheid weiss) und hier kommt jetzt das Entscheidende! Das geht nur im Zusammenhang mit der Umtypisierung , wenn dieser Bus als Reisebuss typisiert ist darf dasselbe Fahrzeug nicht mit B gefahren werden.
Und auf genau das will ich hinaus! Wenn das in England als Anhänger typisiert ist, kann das nirgendwo in der EU aufgehoben werden.

Wenn es fundiert ist lasse ich mich gerne eines besseren belehren.(Gesetze,Paragraphen,Vorschriften keine persöhnlichen Befindlichkeiten)

mfg
Mario

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beatjoos am 16 Nov 2012 03:26:26

suzlj80 hat geschrieben:
heiinjoy hat geschrieben:Und auf genau das will ich hinaus! Wenn das in England als Anhänger typisiert ist, kann das nirgendwo in der EU aufgehoben werden.

Wenn es fundiert ist lasse ich mich gerne eines besseren belehren.


Wenn du für das angehängte Fahrzeug einen amtlichen Fahrzeugausweis bringst, der es als Anhänger ausweist, darfst du es europaweit auch als Anhänger mitführen. Sonst nicht.

Beat

ollybär am 16 Nov 2012 10:01:32

beatjoos hat geschrieben:
suzlj80 hat geschrieben:
heiinjoy hat geschrieben:Und auf genau das will ich hinaus! Wenn das in England als Anhänger typisiert ist, kann das nirgendwo in der EU aufgehoben werden.

Wenn es fundiert ist lasse ich mich gerne eines besseren belehren.


Wenn du für das angehängte Fahrzeug einen amtlichen Fahrzeugausweis bringst, der es als Anhänger ausweist, darfst du es europaweit auch als Anhänger mitführen. Sonst nicht.

Beat


In diesem Link
--> Link
ist die Stellungnahme des britischen Department for transport abgedruckt. Es geht daraus hervor (letzter Absatz), dass ein solches geschlepptes Fahrzeug in Grossbritanniene vom Department for transport "als Anhänger angesehen wird, dass es hierfür aber keine gesetzliche Grundlage in Form von Paragraphen oder Normen gibt".
Das ist die bereits erwähnte Grauzone, bzw. Duldung. Deshalb gibt es auch ausserhalb von GB keine Anerkennung dieser Fahrzeugkombination.

mv4 am 16 Nov 2012 10:31:43

so wie ich das lese ist wohl das Hauptproblem das Bremsen...im Falle eines abrisses der A-Deichsel ...aber auch das Problem kann gelöst werden...nur eine frage der zeit.
Wenn das Fahrzeug unter 750kg Eigenmasse hat...kann das jetzt schon so genutzt werden.

beatjoos am 16 Nov 2012 12:58:19

ollybär hat geschrieben:Das ist die bereits erwähnte Grauzone, bzw. Duldung. Deshalb gibt es auch ausserhalb von GB keine Anerkennung dieser Fahrzeugkombination.


Nein, das ist geltendes englisches Recht. Weil so ein geschlepptes Fahrzeug nich den geltenden Normen für Anhänger entpricht, erhält so ein geschlepptes Fahrzeug keine Anhängerzulassung und kann daher nicht als Ahnhänger freizügig im Ausland verkehren.

Beat

heiinjoy am 16 Nov 2012 16:21:34

@suzlj80,

mit Deinem Kommentar gehst Du weit unter die Gürtellinie.
Meinen Vergleich hast Du nicht verstanden.
Ich klinke mich jetzt hier aus.

Heiinjoy

daffi2222 am 16 Nov 2012 18:58:03

heiinjoy hat geschrieben:@suzlj80,

mit Deinem Kommentar gehst Du weit unter die Gürtellinie.
Meinen Vergleich hast Du nicht verstanden.
Ich klinke mich jetzt hier aus.

Heiinjoy



Ich bin ja immer anderer Meinung. Nur eines sollte man doch bedenken: Auch ein Polizist oder auch jeder andere Beamte ist auch Mensch. Heiinjoy hat ja aufgeklärt. Ich fand das nicht nötig. Warum darf ein jeder hier Blödeln nur die Amtspersonen nicht. Ich fand das recht lustig. Muss mir den § mal raussuchen.

Bei jedem anderen wäre nicht so ein Kommentar gekommen.

Das hier geschriebene stellt nur die Meinung des Schreibenden dar. Ähnlichkeiten mit Wirklichkeit oder FANTAsie ist rein zufällig und das ist gewollt.

madden am 21 Nov 2012 09:46:22

Läuft der Tacho vom geschleppten Fahrzeug eigentlich weiter?

chrisk am 21 Nov 2012 10:35:00

pilote600 hat geschrieben:War noch nie in Amiland, aber ich dachte immer das da 55 Meilen/h (88 km/h) Limit sind ???????


55 Meilen pauschal ist schon lange her. Bundesstaatenabhängig geht es von 55 Meilen bis 85 Meilen.
Angeblich gibt es sogar in einigen Bundesstaaten vereinzelt gar keine Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Interstates. So habe ich es mal gelesen. So steht das auch auf einer anderen Seite hier: --> Link

JamesBond am 21 Nov 2012 13:12:06

madden hat geschrieben:Läuft der Tacho vom geschleppten Fahrzeug eigentlich weiter?


Die Frage wurde doch schon auf Seite 5 beantwortet.... :wink:

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