heiinjoy hat geschrieben:@suzlj80,
und wenn § 211 StGB wegfällt, kann ich Dich ermorden, ohne das ich bestaft werde :mrgreen: .
Heiinjoy
Hallo heiinjoy
Bist du überhaupt im öffentlichen Dienst?
Ich kann mir nicht vorstellen das sich ein im öffentlichen Dienst angestellter Beamte zu solchen Äusserungen hinreissen läßt !
Das ist doch Richter Hold oder Zwei bei Kalwass Niveau! Wenn doch, muß man sich über überhaupt nichts mehr wundern.
An alle anderen
Aber es gleitet ab, darum nochmals wer kann die Paragraphen,Gesetze,Verordnungen hier nennen. Es sollte sich doch hier jemand finden lassen der kompetent genug ist diese Sache zumindest im Ansatz zu klären.
Und es geht EU-Recht vor nationalem Recht sprich wenn ich in einem EU-Staat eine Strassenzulassung habe kann diese nicht durch nationale Vorschriften aufgehoben werden.
Ich nenn jetzt nochmals ein Beispiel das ich hier im Forum schonmal gepostet habe aber es passt halt hier hin.
Hier bei uns in Schweden kann ich einen Doppelstöcker-Reisebuss zu einem Personenkraftwagen Klasse 2 umtypisieren wenn ich es als
Wohnmobil ausbaue und dann, kann ich das mit dem gewöhnlichen B-Führerschein, gemacht vor 1996 europaweit fahren(Gibt sogar Vordrucke in Deutsch die man mit sich führen sollte damit der gewöhnliche Dorfpolizist auch Bescheid weiss) und hier kommt jetzt das Entscheidende! Das geht nur im Zusammenhang mit der Umtypisierung , wenn dieser Bus als Reisebuss typisiert ist darf dasselbe Fahrzeug nicht mit B gefahren werden.
Und auf genau das will ich hinaus! Wenn das in England als Anhänger typisiert ist, kann das nirgendwo in der EU aufgehoben werden.
Wenn es fundiert ist lasse ich mich gerne eines besseren belehren.(Gesetze,Paragraphen,Vorschriften keine persöhnlichen Befindlichkeiten)
mfg
Mario