ENTDECKER am 31 Okt 2012 15:00:29 johnny333 hat geschrieben: Nein! Auch eine Auflaufbremse beim Anhänger wird umgelenkt. Das heißt die Bremse wird durch ZUG und nicht durch DRUCK angesteuert! Johnny
Das habe ich schon kapiert, da wir auch einen Wohnwagen mit Auflaufbremse haben, aber das Seil hängt mir zu sehr durch. Da reicht doch der Weg (Auflaufgestänge) nicht aus um das Seil über eine Umlenkrolle zu spannen. Und ich meine das hängende Seil und nicht das komplette Bremskabel wie z.B. beim Fahrrad.
Wenn das System im gezogenen Fzg. (Bremskraftverstärker) aktiviert werden sollte, wie funktioniert das ohne Zündung?
Christian
apollo am 31 Okt 2012 16:03:01 ollybär hat geschrieben:toysi53 hat geschrieben:http://youtu.be/Q97q6QBrrKA
Als PKW ohne Antrieb darf er eigentlich legal nur “abgeschleppt” werden und nicht “geschleppt”. Das ist eben mal wieder typisch deutsch und nicht zu begreifen.
Das hat mit typisch deutsch überhaupt nichts zu tun sondern ist in allen EU-Ländern ähnlich geregelt. Wenn in einigen Ländern geschleppt werden darf, dann ist es entweder geduldet oder eine Grauzone. Diese Vorrichtungen sind Bastellösungen und ich bin froh, dass es bei uns nicht zugelassen ist.
Ich kenne die Zulassungsvorschriften der anderen EU-Staaten nicht und würde pauschal eine solche Aussage nicht treffen, und Deutschland ist schon mal überhaupt nicht die heilige Kuh nach der sich alle richten müssen. Wäre ja noch schöner.
Und beim Begriff Bastellösung ist schon intressant zum Mond haben die Amis es geschafft und diese Systeme werden auf dem Gesamten Amerikanischen Kontinent genutzt ohne Probleme muss wohl eine gelungene Bastellösung sein.
mfg apollo
suzlj80 am 31 Okt 2012 21:56:51 Hallo heiinjoy
Mich würde interessieren welche gesetzliche Grundlage hierfür herangezogen wird um die Weiterfahrt zu verbieten ?
mfg
Mario
heiinjoy am 01 Nov 2012 08:44:49 @suzlj80,
§ 33 StVZO. Ist eine OWiG, Verwarnungsgeld € 25,- bei fahrlässiger Begehung. Zur Verhinderung einer OWiG muß die Weiterfahrt untersagt werden. Es können noch mehr Tatbestände hinzukommen, wenn z.B. das gezogene Fahrzeug nicht gebremst ist, der Führerschein nicht ausreicht usw.. Konkret kann ich Deine Frage nur für einen konkreten Fall beantworten.
Heiinjoy
johnny333 am 01 Nov 2012 10:24:30 ENTDECKER hat geschrieben:(...)Wenn das System im gezogenen Fzg. (Bremskraftverstärker) aktiviert werden sollte, wie funktioniert das ohne Zündung?
Christian
Dann habe ich dich nur falsch verstanden.
Der Bremskraftverstärker wird nicht benötigt, wie vorher schon erklärt wurde. Das ist nur eine "komfort"-Funktion, ein kräftiges Bein oder ein ausreichen dimensionierte Bremsmechanismus reicht dann auch.
Es gibt jedoch viele verschiedene Systeme. Die Amis lassen zum Beispiel einfach den Motor mitlaufen. Dann funktionieren auch wieder alle Assistenzsysteme. Der Grund dafür sind auch die häufig verwendeten Automatikgetriebe in Amerika. Die müssen gekühlt werden, das geht entweder über den Motor (billig) oder über eine zusätzliche Pumpe (teuer), also läuft der Motor mit.
Das kann man natürlich aus politischen, moralischen und umwelttechnischen Gründen in Deutschland niemals nicht machen.
Johnny 8)
suzlj80 am 02 Nov 2012 02:27:36 Hallo heiinjoy
Ja ganz klar bleiben wir erstmal bei diesem Fall.
War dieses zu ziehende Fahrzeug als Einheit mit der Deichsel typisiert ,zugelassen ?
Meine Frage deshalb weil es ja scheinbar anfangs auch in England Probleme mit der Zulassung gab.
Laut Hersteller wurden aber alle Vorschriften erfüllt und die so geschleppten Fahrzeuge werden als Anhänger anerkannt !
Wie gesagt habe das von der Herstellerseite und es würde jetzt auch keinen Sinn machen irgendwelchen dazupassenden Gesetzestext in England zu suchen da das mit meinen Schulenglischkentnissen sowiso nicht richtig zu übersetzen wäre.
Es fällt einem ja manchmal schon schwer Gesetzestexte in der Muttersprache richtig zu verstehen.
Wenn dem so wäre müßte ja hier in diesem Fall die gegenseitige Anerkennung in der EU zum tragen kommen? Es gibt ja viele Sachen die in Deutschland möglich sind und in anderen Ländern nicht. Ebenso natürlich umgekehrt und trotzdem kann man mit diesen Fahrzeugumbauten usw. europaweit fahren.
Wie dem auch sei ,rein theoretisch müßte es auf jeden Fall möglich sein mit dieser Vorrichtung ein Auto zu schleppen wenn es unter 750 kg Eigengewicht hätte laut deinem erwähnten Paragraphen.
Mario
Gast am 02 Nov 2012 03:50:58 Da gibt es tausend Sachen die dagegen sprechen. Zunächst müsste der Fahrer einen LKW Führerschein haben, denn hier sind ja vier Achsen vorhanden.
Des weiteren ist das schleppen von Fahrzeugen in D auf Autobahnen grundsätzlich nicht erlaubt usw...
heiinjoy am 02 Nov 2012 08:32:18 @ suzlj80,
in meinem konkreten Fall war die Zugvorrichtung nach EG-Norm und in GB zugelassen und damit auch in den Ländern der EU. Das Problem besteht darin, dass es sich beim Schleppen um eine Verhaltens- und nicht um eine Zulassungsnorm, die durch die gengenseitige Anerkennung gedeckt ist, handelt. Diese ist von Land zu Land unterschiedlich. Daher ist und bleibt es in D verboten, auch für durchreisende Ausländer.
Die Anhängelast bleibt hier zunächst mal außen vor. Das ist in anderen §§ geregelt. Die von Dir erwähnten 750 kg sind die höchstens erlaubten ungebremsten Anhängelasten. Der "Anhänger" war jedoch gebremst und somit entfällt diese Einschränkung.
Klartext: Auch ein PKW (KFZ) von unter 750 kg (Leermassse) darf in D nicht geschleppt werden, da Verhaltensregel.
Heiinjoy
Gast am 02 Nov 2012 09:12:27 UlrichS hat geschrieben:Da gibt es tausend Sachen die dagegen sprechen. Zunächst müsste der Fahrer einen LKW Führerschein haben, denn hier sind ja vier Achsen vorhanden.
Des weiteren ist das schleppen von Fahrzeugen in D auf Autobahnen grundsätzlich nicht erlaubt usw...
Dies ist früher mal so gewesen, jeder der seinen alten grauen Führerschein gegen den Plaste-Karten-Führerschein umgetauscht hat darf auch Anhänger mit mehr als einer Achse fahren.
mit Schlepperlaubnis ist die gestattet, auch auf BAB
suzlj80 am 03 Nov 2012 01:23:42 Hallo heiinjoy
Ich kann deinen Ausführungen in Richtung Verhalten einfach nicht folgen.
Wir haben eine Fahrzeugkombination die in einem EU-Mitgliedsstaat als Zugfahrzeug und Anhänger gilt.
Wir haben eine gegenseitige Anerkennung in der EU.
Ergo wir schleppen nicht sondern wir ziehen.
Ebenso kann ich deine Erklärung zum 750 kg Hänger nicht verstehen.
Ich habe noch nie irgendwo gelesen das ein leichter Hänger bis 750 kg nicht gebremst sein darf oder dadurch seinen Status zu einem schweren Hänger ändert.
Hast du hier irgendwelche Quellen, Verordnungen,Gesetzte,Paragraphen ?
Mario
saltun am 03 Nov 2012 10:17:52 Hallo,
beim Vorwärtsfahren funktioniert das, hab das selber schon gesehen.
ABER:
Wie geht das Rückwärtsfahren?
Schon mit einem gewöhnlichen Vierachshänger ist das schwierig genug,
vor allem wenn man das Ding hinter dem Womo überhaupt nicht sieht und
noch dazu kommt, dass sich die Vorderräder des gezogenen Pkw völlig un-
kontrolliert bewegen können!
lg Günter
haballes am 03 Nov 2012 10:44:06 :wink: Zweiachshänger meinst du, ich denke, er knickt zwar störrischer, aber genauso wie einer mit Deichsel. Und eine Rückfahrkamera sollte schon wegen der Ankuppelei sein.
Zum Rangieren ist der Wagen schnell ab und dann viel flexibler zu handhaben als ein Zwillingsradhänger.
Rückwärtsfahren sollte man auch nicht überbewerten. Überleg mal, wie oft zum Beispiel ein Gelenkbus des öffentlichen Nahverkehrs zurücksetzt. :wink:
Mir fällt das so auf, seit ich meinen 7 Zöller vorm Lenkrad hab, wie wenig man mit einem Reisemobil zurücksetzt.
saltun am 03 Nov 2012 11:20:29 haballes hat geschrieben::wink: Zweiachshänger meinst du, .
Natürlich "Zweiachshänger" :oops: Rückwärtsfahren sollte man auch nicht überbewerten. Wenn wir auf schmalen Land- oder Bergstraßen unterwegs sind - gar nicht so selten! Und jedesmal an oder abkuppeln?? Das ist dem Video nach doch ganz schön auf- wendig! Überleg mal, wie oft zum Beispiel ein Gelenkbus des öffentlichen Nahverkehrs zurücksetzt.
Die dürfen das eigentlich gar nicht!
lg Günter
heiinjoy am 03 Nov 2012 20:26:06 @ suzlj80,
die IntVo regelt die gegenseitige Anerkennung der techn. Ausstattung, Führerscheine usw.
die Anhängelast darf bis 750 kg zGG ungebremst sein
ein gebremster Anhänger ist ab 1 kg zGG natürlich möglich
Jeder Staat regelt seine Verhaltensreglen aber selbst, z.B. setzt die Geschwindigkeiten für bestimmte Straßen, Fzg. oder Fzg.-Kombinationen fest
Unter die Verhaltensregeln fällt halt auch der angesprochene Sachverhalt.
Heiinjoy
suzlj80 am 08 Nov 2012 02:20:23 Hallo heiinjoy
Ich denke es macht keinen Sinn hier noch weiter zu diskutieren. Da du dich auf einen Sachverhalt berufst, der bei gegenseitiger Anerkennung nicht gegeben sein kann, würde es ja darauf hinauslaufen das weder das Bußgeld noch die Untersagung der Weiterfahrt rechtens gewesen wäre. Dies stellt meine persöhnliche Meinung dazu dar, nicht mehr und nicht weniger.
Mario
heiinjoy am 08 Nov 2012 06:43:40 @suzlj80,
stimme Dir zu. Eine weitere Diskussion macht mit Dir keinen Sinn. Behalte Du Deine Meinung und ich mein Wissen.
Heiinjoy
tober am 08 Nov 2012 09:03:47 suzlj80 hat geschrieben:Hallo heiinjoy
Ich denke es macht keinen Sinn hier noch weiter zu diskutieren. Da du dich auf einen Sachverhalt berufst, der bei gegenseitiger Anerkennung nicht gegeben sein kann, würde es ja darauf hinauslaufen das weder das Bußgeld noch die Untersagung der Weiterfahrt rechtens gewesen wäre. Dies stellt meine persöhnliche Meinung dazu dar, nicht mehr und nicht weniger.
Mario
Hallo , Du hast Dich da in eine Richtung verrannt die heisst - Irgendwo in der Eu erlaubt heisst auch in D erlaubt. FALSCH ! Einfaches Beispiel (zugegeben etwas"komisch") In England können Panzer als Landwirtschaftliche Fahrzeuge ganz Legal zugelassen werden. Natürlich ohne Funktionierende Kanone oder MG. Lass damit mal nen Engländer Hier fahren oder kauf einfach so ein Teil von einem Engländer und gehe zur Zulassungsstelle. :D Wie heiinjoy ausführte - Der Führerschein ist EU-weit geregelt. Aber die "Strassenbenutzung" kann jedes Land selber Regeln.
JamesBond am 14 Nov 2012 10:26:39 Es ist noch die Frage offen, ob der Kilimeterzähler bei dem geschleppten Fahrzeug mitläuft.
Ich meine mich zu erinnern, wenn ich damals, um Sprit zu sparen, den Motor während der Fahrt ausgeschaltet hatte, um gerade noch um die letzte Kurve zu kommen, zählte der km-Zähler weiter. Aber sicher bin ich mir jetzt nicht.......
.......vielleicht sollten man bei jeder zweiten Ausfahrt, das Auto umdrehen. :lach:
daffi2222 am 14 Nov 2012 10:49:20 Muss man alles kopieren was andere Länder haben? Ob ich den PKW nun direkt hinter dem Womo habe oder auf einem Anhänger macht für mich keinen Unterschied.
Wir haben Cola von den Amis, wir haben Kaugummi von den Amis. Nur :ja: die dicken Kinder und das Kaugummi am Schuh, das will wieder keiner haben.
Wasch mich, aber mach mich nicht nass
mantishrimp am 14 Nov 2012 11:01:07 daffi2222 hat geschrieben:Muss man alles kopieren was andere Länder haben? Ob ich den PKW nun direkt hinter dem Womo habe oder auf einem Anhänger macht für mich keinen Unterschied.
Wir haben Cola von den Amis, wir haben Kaugummi von den Amis. Nur :ja: die dicken Kinder und das Kaugummi am Schuh, das will wieder keiner haben.
Wasch mich, aber mach mich nicht nass
Wir haben aber nicht die großen Stellplätze der Amis. Von daher würde es schon Sinn machen, ein Womo + Anhänger + PKW braucht halt jede Menge Platz!
daffi2222 am 14 Nov 2012 11:05:36 Ich stelle mir das gerade vor. Womo10 m der Platz schon jetzt zu eng. Dann rechts den PKW und links den Inhalt der Garage. Ob man diese Menschen mögen wird?
1) Womo plus Anhänger mit Pkw drauf. 2 Plätze 2) Womo mit Anhänger ohne Pkw drauf. 2 Plätze 3) Womo. Mit PKW. 2 Plätze 4) Womo ohne Pkw 1 Platz( und wenn Du wiederkommst ist kein Platz weil dort jemand anderes steht) :twisted:
johnny333 am 14 Nov 2012 11:36:35 Deine Rechnung ist falsch. Ein Womo mit Anhänger und PKW benötigt 3 Plätze, weil der PKW ja auch mal abgeladen wird.
Oder anders gesagt: Womo +PKW = 1,5 Plätze Womo + Anhänger= 1,5 Plätze Womo + Anhänger + PKW= 2 Plätze
Ich war gerade wieder auf einem engen Platz, auf den gerade ein Womo passte. Hätte ich einen PKW dabei, hätte ich ihn auf den angrenzenden Parkplatz stellen könne. Hätte ich einen zusätzlichen Anhänger dabei gehabt, wäre ich sicherlich von den wachsamen und ordnungsliebenden Womo-Fahrern gelyncht worden - oder ein paar Tage später hier im Forum.
Ich finde es lächerlich, dass diese Geschichte aufgrund einer Lappalie in unseren Gesetzen, nicht durchsetzbar ist. Wenn dadurch die Kriminalität steigt, Menschen getötet oder verletzt werden oder der Verkehr gefärdet wird. OK. Das gehört verboten. Aber nur weil ein PKW per Gesetz nicht geschleppt sondern nur abgeschleppt werden darf? :mrgreen:
Aber so ist das halt. Wer ist für eine Petition? Ach nee, zu viel Arbeit. Da fahr ich lieber mit dem Rad. :twisted:
Johnny
daffi2222 am 14 Nov 2012 11:45:44 johnny333 hat geschrieben:Deine Rechnung ist falsch. Ein Womo mit Anhänger und PKW benötigt 3 Plätze, weil der PKW ja auch mal abgeladen wird.
Oder anders gesagt: Womo +PKW = 1,5 Plätze Womo + Anhänger= 1,5 Plätze Womo + Anhänger + PKW= 2 Plätze
Ich war gerade wieder auf einem engen Platz, auf den gerade ein Womo passte. Hätte ich einen PKW dabei, hätte ich ihn auf den angrenzenden Parkplatz stellen könne. Hätte ich einen zusätzlichen Anhänger dabei gehabt, wäre ich sicherlich von den wachsamen und ordnungsliebenden Womo-Fahrern gelyncht worden - oder ein paar Tage später hier im Forum.
Ich finde es lächerlich, dass diese Geschichte aufgrund einer Lappalie in unseren Gesetzen, nicht durchsetzbar ist. Wenn dadurch die Kriminalität steigt, Menschen getötet oder verletzt werden oder der Verkehr gefärdet wird. OK. Das gehört verboten. Aber nur weil ein PKW per Gesetz nicht geschleppt sondern nur abgeschleppt werden darf? :mrgreen:
Aber so ist das halt. Wer ist für eine Petition? Ach nee, zu viel Arbeit. Da fahr ich lieber mit dem Rad. :twisted:
Johnny Wenn das erlaubt wird, dann werden die Osteuropäer nur noch Autos nach Hause schleppen. Stell dir das bitte vor. Dazu käme, um das Verhindern, bestimmt 10 neue Gesetze. Nur für 100 Personen die Soetwas machen können, bzw. wollen. Denn mehr werden es kaum. Wenn das so weitergeht, leben alle im Womo, denn dort haben sie mehr Luxus als Zuhause.
johnny333 am 14 Nov 2012 12:14:10 daffi2222 hat geschrieben: Wenn das erlaubt wird, dann werden die Osteuropäer nur noch Autos nach Hause schleppen. Stell dir das bitte vor. Dazu käme, um das Verhindern, bestimmt 10 neue Gesetze. Nur für 100 Personen die Soetwas machen können, bzw. wollen. Denn mehr werden es kaum. Wenn das so weitergeht, leben alle im Womo, denn dort haben sie mehr Luxus als Zuhause.
Sorry, aber ist das ernst gemeint? Oder fehlt da ein Ironie-Smiley?
daffi2222 am 14 Nov 2012 13:05:23 Ich weiß nicht. Würdest Du das für abwegig halten? Weit bin ich wohl nicht von den Möglichkeiten. Über Dinge die sich auf Autobahnen abspielen kann ich ein Buch schreiben. Leider wäre nicht alles zu lachen.
rorei am 14 Nov 2012 18:24:50 JamesBond hat geschrieben:Es ist noch die Frage offen, ob der Kilimeterzähler bei dem geschleppten Fahrzeug mitläuft.
Ich meine mich zu erinnern, wenn ich damals, um Sprit zu sparen, den Motor während der Fahrt ausgeschaltet hatte, um gerade noch um die letzte Kurve zu kommen, zählte der km-Zähler weiter. Aber sicher bin ich mir jetzt nicht.......
Zu Zeiten wo Autos noch eine Tachowelle und mech. Tacho hatten, zählen natürlich die Km weiter. Bei neumodischem Gelump ( alles elektronisch ) zählt der Tacho nicht weiter vorausgesetzt, man muss zum Schleppen nicht den Zündschlüssel in eine Stellung bringen wo wieder sämtliche Signale vorhanden sind wie beim Anschleppen im Winter. Roland
Gast am 14 Nov 2012 18:34:28 Hallo,Johnny
Ich weiß nicht wo Dein Problem liegt.Kauf Dir einfach einen Wohnwagen,stell ihn ab wo es Dir gefällt und fahr mit Deinem Zugwagen wohin Du willst,ist kein großer Unterschied zu einem Womo mit geschlepptem PKW dahinter,denk mal darüber nach.
Arno
apollo am 14 Nov 2012 18:56:07 rosselarno hat geschrieben:Hallo,Johnny
Ich weiß nicht wo Dein Problem liegt.Kauf Dir einfach einen Wohnwagen,stell ihn ab wo es Dir gefällt und fahr mit Deinem Zugwagen wohin Du willst,ist kein großer Unterschied zu einem Womo mit geschlepptem PKW dahinter,denk mal darüber nach.
Arno
Mehr gibts dazu nicht zu sagen. Und wenn die Stellplätze mal wieder zu klein sind nehmen wir halt 2. :mrgreen: mfg apollo
suzlj80 am 14 Nov 2012 23:40:38 Hallo An heiinjoy Das ich meine Diskussion beende hat einfach damit zu tun das du auf keines meiner Argumente überhaupt eingegangen bist. Ganz klar kann man sich auf den Standpunkt stellen es ist halt so! Aber das war vor 20 Jahren so ohne internet usw. Damals als der gewöhnliche Streifenpolizist noch gott war! Aber vielleicht hast du hier etwas versäumt, diese Zeiten sind vorbei und mit Verlaub ich Zweifle den Wissenstand eines gewöhnlichen verkehrs.. was auch immer an ! Sogar Anwälte spezialisieren sich ? du auch ? Nochmals ! wENN § 33 nicht zutrifft auf was berufst du dich An Tober Bei uns in Schweden wird sowas sogar als PKW typisiert jetzt nenn mir bitte die Gesetzte , Vorschriften usw. warum ich damit in Deutschland nicht fahren dürfte ? Herzliche Mario
johnny333 am 15 Nov 2012 09:38:47 rosselarno hat geschrieben:Hallo,Johnny
Ich weiß nicht wo Dein Problem liegt.Kauf Dir einfach einen Wohnwagen,stell ihn ab wo es Dir gefällt und fahr mit Deinem Zugwagen wohin Du willst,ist kein großer Unterschied zu einem Womo mit geschlepptem PKW dahinter,denk mal darüber nach.
Arno
Sehr lustig. Gibt es eigentlich noch richtige Argumente gegen das System, außer solche Sprüche? :twisted: Aber gut, dass mir jemand erklärt, wie ich Urlaub machen soll.
Ostwestfale am 15 Nov 2012 11:22:52 heiinjoy hat geschrieben:Habe vor ca. 3 Wochen einen Niederländer mit einem solchen Gespann auf der A 61 Richtung Niederlande gesehen. Zugegeben, das Teil ist genial, aber schweine teuer. Das Handling ist sehr einfach. Leider mußte ich die Weiterfahrt unterbinden und es wurde ein Bußgeld fällig, es ist hier in D nicht erlaubt. Und jetzt schlagt auf mich ein :twisted: :twisted: .
Heiinjoy
Nunja, das eine ist die Innenaufgabe. Aber damit stehen wir genauso blöd da wie wir hier über die Asfinag, österreichische, schweizer oder französische Polizei schimpfen. Wir sind also keinen Deut besser. Und ich dachte im Ausland erlaubte Sachen wären automatisch bei uns auch erlaubt wenn man diese als Ausländer hier nur temporär nutzt. Dann haben die Ö-ler ja doch Recht, wenn Sie für den fehlenden Bindestrich in den Papieren 500€ verlangen. Wir machen ja den gleichen Blödsinn. Schade mit unserem Rechtsstaat. Bon Voyage
Gast am 15 Nov 2012 12:15:50 Hallo Ich habe am letzten Wochenende so ein Teil, an einem Belgischen Reisemobil, auf der A2 gesehen. Ich fand es einfach genial. Wenn es bei uns zugelassen wäre würde ich es mir sofort zulegen.
mv4 am 15 Nov 2012 12:19:43 hat der Glück das er heiinjoy nicht in die Hände gefallen ist. :D
Gast am 15 Nov 2012 12:20:51 Habe ich mir auch gedacht .
pilote600 am 15 Nov 2012 12:39:54 Hi,
wieviele Diskussionen gibt es in diesem Forum zum Thema "Tempo 100"??????
eine solche Diskussion gibt es in Amiland nicht, dafür dürfen die mit solchen Teilen fahren, also so unbegrenzt sind deren Möglichkeiten auch nicht!
Gast am 15 Nov 2012 13:03:30 Wenn es daran scheitert dass welch auch immer ein Paragraph dem Gerät im Wege steht, hilft nur dass jemand der ein wenig geschick im Formulieren von juristischen Texten hat, eine Online-Petition entwirft, einreicht und die erforderlichen Befürworter findet die diese Petition auch zeichnen.
Paul am 15 Nov 2012 13:32:40 Der Verweis auf "nimm einen PKW + Wohnwagen" geht völlig an der Sache vorbei! Allein das Fahren im WoMo mit dem vielen Platz um einen herum, der Möglichkeit, mal aufzustehen (um etwas aus dem Wohnbereich zu holen - oh je, wahrscheinlich ist ads verboten....), mitfahrende Hunde sich bewegen, einige Schritte gehen und Wasser trinken können (das ist in PKW einfach nicht möglich), die geringere Länge, der geringere Platzbedarf auf Parkplätzen gegenüber einem Gespann, das gänzlich andere (bessere) Verhalten bei starkem Seitenwind - wer schon mal die Gespanne gesehen hat bei der Autobahnstrecke in Frankreich von Poulouse über Carcassone bis Marseille/Aix, wie die bei den seitlichen Windböen (Fallwinde?) hin und her schlenkern: Nein, das Fahren im Wohnmobil ist ganz anders, ein Verweis auf "nimm doch PKW + WoWa passt da einfach nicht, ist eine ganz andere Art des Reisens. Dann kann auch die Empfehlung lauten: Nimm Bahn/Flugzeug und miete Dir vor Ort einen PKW - ist genauso "anders".
heiinjoy am 15 Nov 2012 15:26:38 @suzlj80,
und wenn § 211 StGB wegfällt, kann ich Dich ermorden, ohne das ich bestaft werde :mrgreen: .
Heiinjoy
JamesBond am 15 Nov 2012 17:17:57 Millim hat geschrieben:Wenn es daran scheitert dass welch auch immer ein Paragraph dem Gerät im Wege steht, hilft nur dass jemand der ein wenig geschick im Formulieren von juristischen Texten hat, eine Online-Petition entwirft, einreicht und die erforderlichen Befürworter findet die diese Petition auch zeichnen.
Und was schätzt Du wieviele so ein Gerät brauchen und unterzeichnen?????
Paul am 15 Nov 2012 17:40:28 JamesBond hat geschrieben:Millim hat geschrieben:Wenn es daran scheitert dass welch auch immer ein Paragraph dem Gerät im Wege steht, hilft nur dass jemand der ein wenig geschick im Formulieren von juristischen Texten hat, eine Online-Petition entwirft, einreicht und die erforderlichen Befürworter findet die diese Petition auch zeichnen.
Und was schätzt Du wieviele so ein Gerät brauchen und unterzeichnen?????
aus dem gleichen Grund wird es auch keine "Massen" geben, die dann künftig Richtung Osteuropa fahren würden.... Ernsthaft: Im Moment mag es nicht zulässig sein. Aber: Was spricht dagegen?
Gast am 15 Nov 2012 17:46:12 @ Peter
Das ist eine gute Frage, wir haben aktuell eine AHK und den neuen haben wir gleich mit AHK bestellt. Wir haben meist einen Anhänger mit Moped drauf hinten dran. Die Option einen PKW anzuhängen finde ich interessant. In GB habe ich mir das Prinzip angeschaut, war aber schon über die gesetztlichen Hürden in D im Bilde. Wieviele so eine Petition zeichen würden.....keine Ahnung. Da meine Frau einen Suzuki Alto fährt wäre das eine gute Kombination, also würde ich diese Petition sicher zeichnen.
Jürgen
mv4 am 15 Nov 2012 17:55:22 das hier ist aus dem Goldschmittforum:
"Antwort von Dieter Goldschmitt 25.10.2012, 15:13:12 Antworten
Hallo Indiansummer, hallo Erich,
Im Moment warten wir noch auf einen Prototypen. Fest steht, dass das Teil in Italien, Holland und England zugelassen ist und dort auch schon im Einsatz ist. Da dies eine eigenständige Entwicklung von Goldschmitt Italien ist, können wir die Zulassung nicht eins zu eins übertragen. Inzwischen gibt es vom deutschen TÜV aber eine Freigabe für die Zugvorrichtung. Das Problem besteht lediglich darin, dass der geschleppte PKW kein Anhänger ist. Als PKW ohne Antrieb darf er eigentlich legal nur “abgeschleppt” werden und nicht “geschleppt”. Das ist eben mal wieder typisch deutsch und nicht zu begreifen. Es ist genauso unlogisch wie die Tatsache, dass ein Motorrad mit Anhänger auf der Autobahn nur 60 km/h fahren darf, ein 20-Tonnen-Reisebus aber 100 km/h.
Wir sind aber dran.
LG Dieter"
apollo am 15 Nov 2012 18:06:45 pilote600 hat geschrieben:Hi,
wieviele Diskussionen gibt es in diesem Forum zum Thema "Tempo 100"??????
eine solche Diskussion gibt es in Amiland nicht, dafür dürfen die mit solchen Teilen fahren, also so unbegrenzt sind deren Möglichkeiten auch nicht!
Wie schnell darf den auf US-Autobahnen gefahren werden ?????? (75 M sind so um die 120 Kmh) :mrgreen: Und das mit angehängtem Auto und daran noch ein Boot was dort völlig legal ist. mfg apollo
Gast am 15 Nov 2012 18:53:57 :evil: johnny333 hat geschrieben:rosselarno hat geschrieben:Hallo,Johnny
Ich weiß nicht wo Dein Problem liegt.Kauf Dir einfach einen Wohnwagen,stell ihn ab wo es Dir gefällt und fahr mit Deinem Zugwagen wohin Du willst,ist kein großer Unterschied zu einem Womo mit geschlepptem PKW dahinter,denk mal darüber nach.
Arno
Sehr lustig. Gibt es eigentlich noch richtige Argumente gegen das System, außer solche Sprüche? :twisted: Aber gut, dass mir jemand erklärt, wie ich Urlaub machen soll.
Ich habe Dir nicht erklärt wie Du Urlaub machen sollst sondern meine Meinung geäußert.Ich verstehe nicht weshalb Du mit einer Sturheit ohne gleichen auf diesem Thema herumreitest,dieses System ist hier verboten und damit ist jede weitere Diskussion ohnehin obsolet. Arno
pilote600 am 15 Nov 2012 19:05:19 apollo hat geschrieben:pilote600 hat geschrieben:Hi,
wieviele Diskussionen gibt es in diesem Forum zum Thema "Tempo 100"??????
eine solche Diskussion gibt es in Amiland nicht, dafür dürfen die mit solchen Teilen fahren, also so unbegrenzt sind deren Möglichkeiten auch nicht!
Wie schnell darf den auf US-Autobahnen gefahren werden ?????? (75 M sind so um die 120 Kmh) :mrgreen: Und das mit angehängtem Auto und daran noch ein Boot was dort völlig legal ist. mfg apollo
War noch nie in Amiland, aber ich dachte immer das da 55 Meilen/h (88 km/h) Limit sind ???????
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