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[quote="carbonunit"]Hallo ............ An einem Schild stand der Preis, aber keine Kasse des Vertrauens. ..................... kasse des Vertrauens????????? :lol: :lol: :lol: noch nie gehört, aber man lernt ja nie aus ____________________ Bis dann Peter Zu den hier geschriebenen Beispielen kann ich nichts sagen, wenn keiner zum kassieren kommt und keine Anweisung vorhanden ist denke ich muss man nichts zahlen. Wir kennen es zum Beispiel so, dass am Stellplatz ein Häuschen ist und ein Schild, dass bei Benutzung des Stellplatzes eine Tagesgebühr von z.B. 10 € anfällt ( für max. 24 h Aufenthalt ) Das Häuschen ist z.B. vom 8 -10 und von 16 - 18 Uhr besetzt. Kurz nach 18:00 Uhr kommen mehrere Wohnmobile, fahren zur Entsorgung und nutzen die, tanken Wasser kostenlos für Kunden, stellen sich hin und schließen sich an Strom an ( ist inkl. ). Morgens um 7:00 Uhr fahren sie dann wieder. Am Stellplatz ist eine Kamera die alles aufgezeichnet hat, habe ich selbst gesehen. Für den Stellplatzeigentümer lohnt es sich nicht, die Adresse ermitteln zu lassen etc. aber er erteilt Hausverbot und schreibt die Kennzeichen auf eine negativ Liste und weist bei der Einfahrt darauf hin, dass Fahrzeuge die auf der negativ Liste stehen, hier Hausverbot haben. Das war das was ich ok fand und auch so kenne. Kasse des Vertrauens ist z.B. die Pommesbude XYZ da und da.
Eine Kasse des Vertrauens ist dann doch etwas anderes... Ach Uli, ne Pommesbude.... :lol: raidy hat eine auf dem Bild.... Oder so, kenne aber unter dem Begriff Kasse des Vertrauens auch das man zu einer nahegelegenen Verkaufstelle ( Kiosk, Schnellimbiss oder so ) gehen kann. Ich meine mit der Kasse des Vertrauens irgendein Behältnis, in dem man seinen Obolus versenkt, aber kein Parkscheinautomat. So wie die Tonne auf dem Bild von raidy. Sowas war jedenfalls nicht da, sonst wär's ja einfach gewesen. Hallo, leute wo leben wir eigentlich, 21.jahrhundert, internet, plastikgeld und fast jeder hat schon einen kleinen pc in seiner hand- oder hosentasche :eek: da kommt ihr mit kasse des vertrauens, bargeld und manuellem kassieren ;D Die technischen möglichkeiten einer bargeldlosen elektronischen bezahlung mit plastikgeld, mit mobiltelefon, mit smartphone-app oder fahrzeugkennzeichen scannen usw. gibt es schon, warum werden sie nicht genutzt :?: :?: :?: Beispiele: autopass in N, park-app in Trondheim, mautbezahlung mit kreditkarte Dann schreit ihr wieder, das das die stellplatzgebühren in die höhe treibt :twisted: Mit eurer stromrechnung bezahlt ihr doch auch die errichtung von windparks und solaranlagen, den ausbau des leitungsnetzes - da kommt kein aufschrei, nein nur :cry: Ich brauche immer nur in D zwingend €urobargeld in der tasche, schon wenn man mal auf eine öffenliche toilette muß, oder V/E-statioen, stromsäulen und parkautomaten. Und nun noch zum thema Pranger: Der größte pranger ist doch wohl jetzt das internet :!: schön anonym kann man da jeden und alles positiv oder negativ bewerten, mobben usw. walter, was nützen mir (als stellplatzbetreiber) die "neuen" bezahlmethoden ? gar nix - wenn der platz keine schranke hat, die erst nach dem bezahlen aufgeht! ansonsten kostets nur zusätzliches geld! wenn keine schranke da ist, muss trotzdem jemand gucken, ob das teil auf platz 27 bezahlt hat (egal, ob mit kasse des vertrauens, am imbiss oder per handy...) zu automaten mit schranke: die freiheitsliebenden womo-fahrer wollen keine schranke - und ein automat, der nicht da ist, wird auch nicht laufend von irgendwelchen hirnis aufgebrochen. was glaubt ihr eigentlich warum die ordnungsämter noch parkplätze oder die öffis noch ihre strassenbahnkunden kontrollieren, obwohl alles so toll bargeldlos möglich ist...??? das ist generell ein Thema, wo ich immer wieder was lese, sogar Antworten schon verfasst hatte, aber dennoch nicht abschickte, jetzt möchte ich dann aber doch mal:
Ja nun, spätestens, wenn man rausfahren will, muss man doch bezahlt haben, da sich die Schranke nicht öffnet. Ist doch nichts anderes, als in jedem Parkaus oder Parkplatz mit Schranke, oder irre ich da? :roll:
Mhmm.....wenn man immer auf alles eingehen will, es jedem Recht machen möchte, kommt man als Betreiber aber irgendwann auch nicht mehr weiter. Wenn ich als Betreiber sag, da kommt ne Schranke hin, kommt da auch eine hin. Die paar wenigen, die das stört, mögen bitte weiter fahren. Und das Aufbrechen der evtl. vorhandenen Automaten.......könnte natürlich sein, dass dies in einer Gegend, wo keine Sau ringsherum ist, schon stattfindet, aber was sollen den da für Summen drin sein? Ausserdem sprichst Du weiter unten auch von bargeldlosem Zahlungsverkehr...... :) Aber auch hier? Man muss das eine kleinere Übel evtl. einkalkulieren, um das größere, nämlich das nichtbezahlen, zu vermeiden.
Der Verleich hinkt imo schon sehr. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!? Bei so einem Vergleich drehen wir uns aber nur im Kreis. Da ist zum Einen der öffentliche Personennahverkehr, zum Anderen der Stellplatzbetreiber, auch öffentlich, aber meist in privater Hand, bzw. von einer Gemeinde verpachtet, etc. zum bezahlautomat mit schranke: eine solche investition (ohne den laufenden unterhalt, geschweige denn mit einem funktionierenden notdienst, ohne die dann erforderliche komplette einfriedung...) beläuft sich auf 15 t€ aufwärts. :roll: wenn also ein sp 200 tage im jahr geöffnet ist und ich durch automat/schranke jeden tag einen potentiellen zechpreller zum bezahlen kriege, macht das bei 6.-€/einheit/nacht mehreinnahmen von 1200.-€/anno vor steuern. dies bedeutet im umkehrschluss, dasz ich die erstinvestition schon nach schlappen 13 jahren drin hätte.... :eek: nee, da stift ich lieber eine kerze für den bettelarmen kollegen... :D
Spart zudem auch Strom auf dem Platz! :D Klar ist die Investition nicht gerade gering.......ok. njehme alles zurück und behaupte das Gegenteil! Also Schranke geht ja mal gar nicht 8) Ein (gebührenpflichtiger) Stellplatz ist ein Parkplatz auf dem man übernachten (+entsorgen,…) kann. Es ist davon auszugehen, dass er in einer attraktiven Lage liegt – sonst würde ja keiner hinfahren. Wenn man niemanden vor Ort hat benötigt man eben einen Parkschein-Automaten oder eine Schranke. Zur Vorbeugung von Vandalismus kann man auch eine (nicht öffentliche) Kamera im Eingangsbereich installieren Jeder private oder öffentliche Parkplatz wird so betrieben. Wer heutzutage (noch) mit dem Auto in die Stadt fährt, der hat sich daran gewöhnt ein Ticket zu ziehen. Fehlen diese Einrichtungen muss der Betreiber davon ausgehen (kalkulieren), dass ein gewisser Anteil nicht bezahlt (Realität). Dann hat er aber auch Kosten gespart. Der Betreiber muss auch berücksichtigen, dass Reisemobilbesitzer aktuell offenbar nicht bereit sind 8,--10,-/Nacht zu bezahlen (bettelarm oder geizig? ). Dazu gab es ja auch schon Erhebungen in Branche-Zeitschriften. Wenn ich als Betreiber nicht investieren kann bzw. die Kosten auf die Gebühr nicht umlegen kann/will oder nicht ausreichend öffentlich subventioniert werde sollte ich mir überlegen ob es überhaupt möglich ist den Platz wirtschaftlich zu betreiben. Durch einen öffentlichen Pranger wird der Betreiber nicht einen Euro mehr verdienen. Es ist für mich eher ein Zeichen von Hilflosigkeit. Ein professioneller Zechpreller wird sich durch so eine Liste sowieso nicht abschrecken lassen (durch eine Anzeige schon eher).
Vielleicht ist es auch einfach zuviel für ein Stück Straße auf das ich mich stelle - mehr wird ja oft nicht geboten - 20 Mark richtiges Geld zu wollen. Ich sehe da einen Widerspruch zwischen Preis und Leistung. Wie hoch schätzt ihr denn die Prozentzahl an Stellplatzprellern? Ich denke, dass es keine 2% sind, aber lassen wir es jetzt ruhig mal 5% sein. Ein SP mit 10 Plätzen und angenommenen 50% Gesamtbelegung (extrem positive Annahme) über das Jahr macht 5€ * 180 Tage * 10 Fahrzeuge = 9000€ Brutto. 9000€ klingt zuerst nach viel Geld, ist es aber nicht. Denn so ein SP mit V+E kostet richtig Geld. Davon 5% Preller sind 450€. Für 450€ lohnt ich überhaupt keine Schutzmaßnahme wie Kameraüberwachung, Schranke, täglicher Platzwart oder ähnliches. Wie schon ein Vorredner sagte, wird dies unter den Gemeinkosten abgebucht und auf die G+V aufgeschlagen. Oder noch extremer gesagt, WIR zahlen diese 5%, was in 5€ ca. 25 Cent ausmacht. Dies ist genau so beim Einkaufen im Supermarkt, dort werden die Ladendiebstähle auch auf die Kalkulation aufgeschlagen. Moralisch richtig ist diese sicher nicht, aber eben völlig marktüblich. Ich glaube auch überhaupt nicht an den Sinn solcher Prangerlisten, in denen die Autonummern von Prellern aufgeführt sind, weil 1) Wie kommt die Gemeinde an diese Autonummern? Vom Hörensagen Dritter wäre ja extrem unseriös. 2) Wie sollte die Gemeinde den Halter ermitteln? Dies lohnt sich doch vom Aufwand wegen 5€ gar nicht. 3) Ein Preller sucht sich einfach jedes mal einen anderen SP. Wozu auch sollte er zu einem geprellten zurück? 4) Ein "schlauer" Preller meldet sein WoMo alle 2 Jahre auf eine andere Autonummer um, dann steht er auf keiner Liste mehr. wer systematisch prellt, den stören solche Listen überhaupt nicht. Er weiß schon, wie er es treiben kann. Wirklich helfen könnte hier nur eine andere rechtliche Betrachtung der SP-Prellerei. Wenn sie nicht mehr unter Parken ohne Parkschein, sondern unter "Betrug, Diebstahl,...." definiert würde und mit völlig anderen Geldbußen und/oder Punkten versehen, dann könnte es vielleicht helfen. Aber im jetzigen Status wird eine kleine Gemeinde keine Fahndung nach den Prellern betreiben, keine teuren Schranken ö.ä installieren und keine Prangerlisten mit Daten von Hören-Sagen veröffentlichen. Zudem bin ich der Meinung, dass wir hier von keinen 2% aller WoMo-Fahrer reden, was die obige Kalkulation nochmals richtig verschlechtern würde.
EINGEHUNGSBETRUG, ja eine sehr gute und schlaue Lösung! Die Lösung halte ich grundsätzlich auch für gut. Aber Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. :eek: die 30% will ich auch nicht glauben, aber ansonsten ist die idee von den kollegen im norden nicht schlecht! aber dann brauchen die auch eine kamera- und leute, die nix anderes zu tun haben, als kennzeichen zu vergleichen!
Jetzt ist noch zu klären, wer begeht denn nun der EINGEHUNGSBETRUG, ist es der Halter, der Fahrer oder gar die Beifahrerin??? Eine Halterhaftung gibt es im deutschen Rechssystem nur im ruhenden Verkehr, als nicht im Falle eines Eingehungsbetrug. Dies wird der Ra. auch den Leuten aus ? erklären, der EIngehungsbetrug ist zwar eine Straftat aber sie fällt nicht unter den ruhenden Verkehr, man muß also genau wissen wer diese Straftat begangen hat. Ein Schaden ersatz verfahren vor dem Zivilgericht, macht bei einem eingestellten Strafverfahren, weil man den Täter nicht ermitteln konnte auch wenig Sinn, den auch dort gibt es keine Halterhaftung. Und im weiteren, da die Gerichte zb. in NRW kein Verfahren eröffnen wegen 65.-€. Also der Stellplatzbetreiber täte gut daran, sich um eine anständige Lösung der Zahlung zu bemühen. @ Willy113, verstehe nicht so ganz deine ausführungen. :? wer Eingehungsbetrug begeht ist doch unstrittig wohl der, der das fahrzeug auf den platz fährt. wenn man die definition mal in ruhe durchliesst, ist das was schlachtholm macht schon in sich schlüssig. --> Link ________________ bis dann Peter
@ Willy113, Einfach den Beitrag oben, - noch einmal in Ruhe lesen und durchdenken. moin gemeinde, muss mal das alte teil wieder hochholen, wir haben ja jetzt 5 wochen im probebetrieb (weil die v/e immer noch nicht angeschlossen ist) geöffnet: die bisherigen wohnmobilen gäste sind zum imbiss getrabt oder haben die kasse des vertrauens benutzt, obwohl die im moment zugegebenermaszen noch nicht ganz leicht zu finden ist... :oops: ein problem haben wir aber noch mit pkw - nicht die einheimischen sondern touristen am wochenende. die stellen manchmal ihr auto auf einen freien platz, laden ihre fahrräder ab und radeln los! wenn wir die leute treffen, sprechen wir sie an, wenn nicht, kriegen sie einen freundlichen zettel ("privat, nur wohnmobile, gebührenpflichtig...") unter den scheibenwischer. jeztz werden wir den platz noch deutlicher beschildern (absolutes halteverbot / wohnmobile frei/gebührenpflichtig). wenn dann immer noch pkw parken, was kann ich dann als privatmensch tun? die "blaue fraktion" lacht sich doch schlapp, wenn wir die anrufen... mein partner denkt an eine "radkralle" - auf den streit bin ich aber nicht aus... Wenn es euer privater Stellplatz ist, könnt ihr eine Gebührentafel aushängen, die Kennzeichen notieren und das Geld einfordern. (Kleingewerbe anmelden) Da die Kennzeichenhalter ermittelt werden müssen, kann ein Anwalt mitverdienen. Machen in unserer Stadt viele Geschäfte in der Innenstadt. Das eigenmächtige Blockieren mit Radkralle oder Zuparken kann zur Nötigung ausgelegt werden. Eine elektronische Schranke, wo man frei rein, aber nur mit Kohle rauskommt, ist dagegen legal. tja zwänn, ich will aber eigentlich keine kohle von den pkw-parkern, sondern ich will, dasz die da gar nicht parken... mach es ueber den Preis, gleich viel wie ein Wohnmobil, wer nicht zahlt Foto und zum Anwalt
--> Link In Wesel ist ein Stellplatz, ein sehr guter, da müssen die Wohnmobilisten die Kette wegmachen und wieder dranhängen. Ich selber bin erstmal weitergefahren. Mit dem Mobil. Dann hab ich mich getraut. Nach mir habe ich 7 andere Mobile gezählt, die ebenfalls so gehemmt auf den Platz fuhren. PKW´s waren dort nicht. Je nachdem, wo euer Platz ist, wirst du es nicht wirksam verhindern können. Auf meinem heimischen Schulhof parken auch immer mal wieder Spaziergänger und tun unschuldig, wenn ich dann die noch vorhandene Schranke runter mach, abschließe und so tu, das ich dachte es wär Besuch von meinen Söhnen. Ich würde es mit einem großen Schild versuchen, wo ein durchgestrichenen PKW drauf ist und ein nicht durchgestrichenes Wohnmobil. Darunter eine Erklärung. Mit der obig von mir beschriebenen Geldeintreibung bekommst du die ortskundigen Querulanten in den Griff. Ein abschließbarer Parkbügel, wo es gegen die Anmeldung im Imbiss den Zahlencode fürs Schloß gibt, das ging auch. in Amberg ists genau so, da muss man auch die Kette weg machen und wieder einhängen, das mit der kette geht nicht, da uns die zufahrt nicht gehört. vor die eigentlichen sp ne kette würde 80lfm kette bedeuten... parkbügel schrecken ersma ab (auch die womos) und selbst wenn die sich nicht abschrecken lassen gibts chaos, wenn zeitgleich mehrere anreisen und nicht direkt auf den jeweiligen sp drauf fahren können... das abschleppschild von acki ist gut und schön, aber wie sieht es rechtlich aus, wenn ich die konsequenz durchziehe - also wirklich abschleppen lasse? und wenn ihr jemanden an den Zeiten an dem die Autos kommen, denke das ist immer zu bestimmten Zeiten, jemanden hinstellt zum kontrollieren, schreckt doch ab, es findet sich bestimmt ein Rentner oder Hausfrau. Zeitung lesen oder sonst irgendwas kann man ja auch draussen machen. Beim Abschleppen vom Privatgrund trägst du erst einmal die Kosten und musst die dann wieder einfordern. Außerdem muss man da auch wieder die Verhältnismäßigkeit beachten. Beispiel: In der Nachbarschaft blockierte ein fremder PKW eine Ausfahrt. Da das da öfter vorkam, hat der Eigentümer des Grundstücks einen Abschlepper bestellt und das Fahrzeug abschleppen lassen. Die Kosten von gut 150 Euro wollte er vom Halter des Fahrzeuges zurück haben. Der hat nicht gezahlt und die Sache ging vor Gericht. Da stellte sich dann heraus, dass der Grundstückseigentümer mit seinem Wagen zum Einkaufen in den Ort wollte. Das Gericht hat dann entschieden, er hätte sich ein Taxi nehmen können und die Kosten dafür (wesentlich geringer als die Schlepperkosten) zurückfordern können. Also, immer eine heikle Sache und mit viel Aufwand und Ärger verbunden. Erst mal klar und eindeutig und vor allem deutlich beschildern.Das ist M.E. Grundvoraussetzung um das Problem zu lösen. Wenn das nicht fruchtet hilft der von Kochgenie schon erwähnte Rentner. ätt katze-bruno: Zuerst würde ich in der Zufahrt zum SP ein "Verkehrszeichen Verbot für Kraftwagen Nr. 251" aufstellen und darunter ein Hinweisschild "Wohnmobile frei". Bei uns Deutschen wirken solche Verbotsschilder immer noch recht gut. :D Dann würde ich mit den von dir genannten "etwa 80 Metern" den Stellplatz deutlich sichtbar von dem übrigen Platzbereich abtrennen: - alle 10 m eine alte Autofelge, mit Beton ausgegossen, mit einem 120 cm hohen Stahlpfosten aufstellen, - diese "Halter" mit einer einfachen, aber wirkungsvollen rot-weißen Gliederkette verbinden. Die Zufahrt ist "amtlich gesperrt", der Stellplatzbereich ist klar für Wohnmobile reserviert und deine Investitionen hierfür betragen weniger als 300,- €......................und Du hast Ruhe, Volker ;D In Dizum kommt ein Kassierer. Es steht geschrieben, dass er zwischen 18.00 und 20.00 Uhr kommt. Wir beeilten uns und waren um 18.00 Uhr zurück. Da war schon ein Zettel an der Scheibe mit der Bitte umgehend im örtliche Lädchen oder im Fremdenverkehrsverein zu bezahlen. Am nächsten Morgen hat das Büro geschlossen und wir suchen den kleinen Laden. Als wir dort unseren Zettel vorzeigten, konnte die ältere Dame damit nichts anfangen und holte ihren Mann. Da der auch nicht wußte wie das nun geht und keine Unterlagen hatte, baten wir darum uns irgendeinen Nachweis auszustellen, dass wir bezahlt haben. Da suchte er einen Quittungsblock und wir erhielten eine normale Quittung. Ganz anders geht es in Werdum (bei Neuharlingersiel). Man geht zum örtlichen Wirt. Zuerst trägt er alle Daten in eine Liste ein, die man mit Unterschrift bestätigt. Dann füllt er noch pro Person Formulare für den Fremdenverkehr aus und stellt dann Kurkarten aus. Alles muss nochmal von allen mitreisenden Personen unterschrieben werden. Zum Schluß gibt es noch eine säuberlich ausgefüllte Karte für das Fahrzeug, wenn in der Nacht die Kontrolle kommt. Christel So richtig schlau bin ich jetzt noch nicht geworden.... Vielleicht sei vorweg gesagt, daß wir gerade erst ein WoMo gekauft haben und mit dem betagten Schätzchen nun loslegen wollen. Da ich generell dazu tendiere, mich an Regeln zu halten und dazu natürlich auch sicherlich gerne beim nächsten Mal willkommen bin, stellt sich die Frage nach dem Bezahlen/Davonstehlen/Vergessen zu zahlen egtl nicht. Wie verfährt man denn nun wenn ggf trotz Recherchen und Nachfragen niemand zuständig/erreichbar ist und man weiterfahren mag/will/muß??? Schließlich will man sich ja nicht auf diversen Aushängen/Black Lists wiederfinden. Die ich darüber hinaus -sofern berechtigt- für gut befinde. Wobei da wieder das Problem anfängt: wo beginnt die "Rechtmäßigkeit"?! Also sprach der Walfisch zum Thunfisch: "Was sollen wir tun, Fisch?" Sparch der Thunfisch zum Walfisch: "Du hast die Wahl, Fisch!" :-) |
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