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Gasprüfung mit einem Backofen


Masseur_Klaus am 27 Sep 2005 18:01:12

hallo zusammen,
ich war gerade mit meinem wohnmobil ( knaus travel liner 710 g ) bei einem gashändler zur prüfung.
ich hab die prüfung nicht bestanden :-( . Grund: der werkseitig eingebaute backoven von smev verfügt nicht über einen separaten kaminabzug. nach meinem anruf bei knaus braucht er das wohl auch nicht. aber der prüfer lies sich nicht erweichen und nahm rücksprache mit dem chef der GFVW würde ihm nochmal bestätigt das ein soler backofen ( wie knaus ihn ja in alle fahrzeuge verbaut ) ein separater kamin vorhanden sein muss.

hat jemand hier im forum schon ähnliche erfahrungen gemacht???

liebe grüße aus wuppertal

klaus

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Klein.philipp am 27 Sep 2005 18:27:39

Morgens,

auf der Caravan in Düsseldorf habe ich mir Backöfen angeschaut. Verschiedene Hersteller brauchen inzwischen keinen Aussenanschluß mehr bei verschiedenen Modellen. Schauen Sie mal auf der Homepage des Herstellers nach, da sollte etwas dazu zu finden sein.

Alle Backöfen hatten vorne unter dem Sichtfenster Lüftungsschlitze.

Ich hoffe das hat geholfen.

MFG
Philipp Klein

PS.: Bitte teilen Sie mit wie es ausgeht.

Masseur_Klaus am 27 Sep 2005 18:42:47

ja, die lüftungsschlitze habe ich auch, auch einen aufkleber das der ofen nur bei geöffnetem fenster betrieben werden darf. aber auch da hat sich der prüfer nix von angenommen. hab jetzt mal die fa. knaus angeschrieben, mal sehen was die so antworten.
laut dem prüfer sind solche "gefährlichen" backöfen im rest europas erlaubt, nur in deutschland muss ein separater abzug angeschlossen sein.

l.g.

klaus

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agu am 27 Sep 2005 18:58:49

Ich kenne die Gesetze nicht aber :

z.B. Carthago + N & B haben einen separaten Kamin für den Backofen.

Wenn kein Abzug vorhanden ist, wo geht denn die warme Abluft hin ?

Oh ich sehe grade Tabbert aus 1978. Ich fürchte, wenn der Backofen ähnlich alt ist, dass sich die Zulassungsvoraussetzungen garantiert geändert haben.

Gast am 27 Sep 2005 19:04:48

ich baue meinen smev am donnerstag ein. laut hersteller braucht er definitiv keinen kamin. begründung: die verbrannte gasmenge ist ein bruchteil derer die du z.b. auf deinem 3-flammigem kocher abfackelst...

kamin mache ich dennoch wegen der bratengerüche... :wink:

heiko

Zegu am 27 Sep 2005 20:10:23

Hi,

Meiner Meinung nach (so verstehe ich die DVGW und den DVFG) darfst Du ohne Kamin (für Abgas) nur Geräte zu Koch-Zwecken benutzen. Diese müssen eine Hinweisschild angebracht haben, welches darauf aufmerksam macht, dass es nur bei geöffnetem Fenster zu betreiben ist.
Weiter ist es so, dass Geräte zu Heiz-Zwecken grundsätzlich eine Abgasführung ins Freie haben müssen. Grund ist der unbeaufsichtigte Betrieb dieser Geräte.
Bei einem Kocher, oder Backofen ist der Betrieb aber immer beaufsichtigt und deshalb auch ohne Abgasführung ins Freie statthaft (Hinweisschild vorausgesetzt," .........für ausreichende Lüftung sorgen").
Desahalb haben die meisten Hinweisschilder (oder die Betriebsanleitung) den Zusatz, dass dieses Gerät nicht zu Heiz-Zwecken eingesetzt werden darf.

Ich (als Prüfer und Sachkundiger im Sinne des DVGW)) würde den Backofen, so wie bei Dir installiert, als gültige Installation abnehmen und Dir die Plakette erteilen.

Klein.philipp am 27 Sep 2005 20:35:17

Morgens,

was hat es den mit dem Alter des Womo zu tun? Wenn der Backofen egal ob alt oder jung dafür zugelassen ist, muss der Prüfer den Abnehmen. Aber ich muss gestehen, ich habe diese Backöfen dieses Jahr das erst mal gesehen. Der Aussenkamin war bisher der Grund warum ich nie drüber nachgedacht habe, keinen Platz dafür gehabt.

MFG
Philipp Klein

Beduin am 27 Sep 2005 20:37:45

[quote="Zegu":3hywohnmobilforumu3]
Bei einem Kocher, oder Backofen ist der Betrieb aber immer beaufsichtigt und deshalb auch ohne Abgasführung ins Freie statthaft
[/quote:3hywohnmobilforumu3]

Hey Zegu

mit diesem "immer" beim Backofen betrieb..................................
aber ich gehe mal davon aus das da nicht´s passieren kann?

Masseur_Klaus am 27 Sep 2005 21:41:12

sorry, hab mein profil noch nicht geändert gehabt, wir sind mittlerweile stolze besitzer eines knaus travel liners baujahr 1999.

l.g.

klaus

dokabastler am 28 Sep 2005 08:56:27

Hallo,

klar, gas ist ein wichtiges Thema: Dennoch
Es ist schon brutal, daß man im Womobereich (nicht nur bei gas) immer wieder auf solche Zulassungs- oder Prüfkompetenzprobleme stößt.........
bin gespannt wie das ausgeht......

vielleicht brauchen bald alle Gasherde eine Direktabsaugung..


Erinnert mich an die Auflastungsproblematik:
Mein alter Ford Transit Dethleffs-Alkoven (Pirat hieß der damals und hatte 46 kw.....) wurde von 2,8 to auf 3,5 to zGG aufgelastet vom Vorbesitzer..wie er das hingekriegt hat mit mir ein Rätsel.....diverse auch-Transit-Fahrer hatten mich eangerufen seinerzeit und geklagt, daß Ford für das Fahrgestell überhaupt keine Freigabe für eine Auflastung erteilt...andere wiederum berichteten von erfolgreichen Auflastungen auf 2,81 to, manche von 3,1 to.......ich weiß es bis heute nicht, muß wohl dumm sterben




günter

PeterDD am 28 Sep 2005 09:04:05

Hallo,

in meinem Wohnmobil Modell 2005 ist ein Cramer-Gasherd ohne Abgasabführung nach außen eingebaut. Die Nachschau in der Bedienunganleitung ergab, dass diese Gasherde mit Abgasabführung sowohl nach außen als auch nach innen ausgeliefert bzw. eingebaut werden.

Wahrscheinlich ist der Prüfer mit seinem technischen Wissen nicht auf den neusten Stand.


Peter

PeterDD am 28 Sep 2005 09:10:10

Hallo,

vielleicht sollte man die Gasprüfung bei der Firma machen lassen, die Knaus-Fahrzeuge mit Backofen verkauft. Die können doch dann schwerlich das Fahrzeug bei der Prüfung durchfallen lassen.


Peter

dokabastler am 28 Sep 2005 09:26:17

ja, wollt ich auch noch schreiben....fahr zu einem anderen Prüfer und frag vorher nach, wie der das sieht.......


günter

Klein.philipp am 28 Sep 2005 13:07:09

zwei mal die Gasprüfung zahlen, würde ich auch nicht machen wollen, nicht wegen des Geldes! Sondern wenn er so was macht, dann möchte er sich bitte Informieren und mir zeigen wo es steht, das es so nicht OK ist. Wiso muß ich als Kunde immer den Beweis antretten?

Zegu am 28 Sep 2005 19:12:14

Wiso muß ich als Kunde immer den Beweis antretten?


Richtig!

Der muss Dir beweisen, dass das nicht statthaft ist. Und wenn es sein muß mit dem nötigen Gesetzestext, oder der Vorordnung.
Übrigens: Wenn der Gas-Backofen eine DVGW Zulassung hat und für den Betrieb ohne Abgaskamin, in geschlossenen Räumen vorgesehen ist, so ist dem nichts entgegen zu setzen.

Camperfan am 28 Sep 2005 19:44:41

Hi all,

im warsten Sinne des Wortes "heisses" Thema.

Interessant.

Weiter, wie geht es aus?

Gast am 28 Sep 2005 21:47:22

Das Problem verstehe ich überhaupt nicht.

Im Vergleich gibt es doch tragbare Heizungsherde, die mit Gas betrieben werden. z. B. für Wohnungen. Wer einen solchen Ofen betreibt muß sich kundig machen, dass die Abgase im Raum bleiben. Das alles ist legal.

Ich würde den Prüfer ohne noch nachzuhaken einfach bei der zuständigen Behörde anzeigen. Begründet damit, dass er die Genemigung, mangels Fachwissen, vereitelt und so den Betreiber in eine strafbare Handlung zwingt.

Andererseits gebe ich wieder zu bedenken, dass die Gasprüfung sinnlos ist. Es soll mir einer Zahlen vorlegen, was die Gasprüfung wirklich verhindert, bzw. wieviel Schutz dadurch mehr geleistet ist.

lg
rup

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