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Hallo, ich hab jetzt auch schon ein bischen rumgesucht aber nichts zu dem Thema gefunden... Falls doch, wäre ein link super! Und zwar hab ich nen alten Fiat 280, der für 6 Personen eingetragen ist. Jedoch sind hinten ja keine Gurte drin. Jetzt ein paar Fragen-vielleicht weiß das jemand: 1. Das Wohnmobil hat ja hinten mehr Sitzplätze. Gibt es eine Vorschrift, wo da dann die 4 Personen hinten sitzen müssen? 2. Wenn jetzt nur 2 hinten mitfahren-gibt es da dann eine Vorschrift (z.B. am Tisch entgegen der Fahrtrichtung oder sich gegenüber am Tisch, etc.) 3. Wenn hinten 2 mitfahren-müssen die sich hinsetzen oder dürfen die sich auch "hinlümmeln"? 4. Wäre auch liegen und Schlafen auf besagten Sitzen erlaubt? (quer zum Tisch ist noch eine Sitzbank-das verleitet natürlich sich hinzulümmeln und da die Beine hochzulegen) 5. Wäre auch das Schlafen im Bett erlaubt (bei mir über der Fahrerkabine) 6. Wenn man zu zweit fährt. Muß der Beifahrer vorne sitzen? Beim Auto habe ich ja auch die Wahl... Bitte keine Diskussion über Unfallrisiko oder wo der ungefährlichste Sitzplatz wäre oder sowas in der Richtung. Mir geht es nur alleine um das Rechtliche! Also wann wäre ein Bußgeld fällig wenn wie was wäre... Vielen Dank!
K.A. aber sie müssen auf jeden Fall auf richtigen Sitzplätzen sitzen. Bett o.ä. ist tabu und soweit ich weiß muss der Beifahrer vorne sitzen, es sind zunächst die "begurteten" Plätze zu nutzen. Moin, also wir haben auch 6 Sitzplätze eingetragen(war mir wichtig) 2 Vorne , 2 Diniette(mit 3 Punkt Gurten)...und 2 hinten jeweils links und rechts....ohne Gurt....wie gesagt alles eingetragen..... Wir legen schon Wert darauf das hauptsächlich diese Sitze auch wärend der Fahrt eingenommen werden....klar lässt sich zwischendurch mal rumlaufen nicht vermeiden(ausser der Fahrer;-)) Aber mal ehrlich...was interessiert dich der rechtliche Rahmen wenn die Sicherheit nicht im Vordergrund steht??!! Vor jeder Kontrolle kann sich wenn es sein muss Jeder wieder da hinsetzen wo es erlaubt ist!!!!!Auch wenn er vorher wo auch immer "Gelümmelt" hat!!! Ach sorry...denke das nur das Fahren offiziell auf den im Schein ausgewiesenen Sitzplätzen erlaubt ist....schlafen (liegen)dürfte nicht ok sein Ich hab auch nen 280er. In meiner Anleitung steht genau drin wo man während der Fahrt zu sitzen hat. Ob der Beifahrer zwingend vorn sitzen muß weiß ich nicht. Wobei wenn nicht ists ja kein Beifahrer mehr. :D Wobei ich die Sitze mit Gurt durchaus bevorzugen würde. Bei mir sind 2 Sitze entgegen der Fahrtrichtung, und wenn dann mal meine Kids (11 und 14) mit dabei sind gibts nur Nerverei. Also darf einer auch in Fahrtrichtung sitzen. Aber andere Plätze sind tabu, liegen auch, und lümmeln..... naja... Es dürfen nur so viele Personen mitfahren, wie Anzahl der Gurte ist. Dabei kann aber jeder sitzen, wo er will. Mit Ausnahme des Fahrers ... der sollte schon auf dem Fahrersitz sitzen .... :mrgreen: Also: Gurte nur vorn / Fahrer-/Beifahrersitz = max. 2 Personen zulässig. Während der Fahrt MÜSSEN alle Insassen angegurtet sein ... ergo ... Problem gelöst? Ne, unsere alten Kisten haben Bestandsschutz. Wenn 6 eingetragen dürfen auch 6 drin sitzen. Sag doch mal bitte was dein Womo für ein Baujahr ist. Mein Bus ist Bj 1989 und unterliegt dadurch keiner Gurtpflicht. Eingetragen sind 5 Sitzplätze davon 2 auf einer IKEA Couch quer zur Fahrtrichtung. Uwe
Sorry, das ist ziemlicher Käse. Da darf ich quasi garnicht mehr mit meinem ollen Käfer fahren oder wie?? :lol: Bei meinem altem Stand es so drin ... Erst alle Sitze mit Gurt belegen(hatte ja nur auf Fahrersitz und Beifahrersitz Gurte) -> dann die Dinette (hinten keine Gurte) bei 4 Personen dürfen sich die Personen nicht Gegenübersitzen und wenn dann nur versetzt-> Bei 6 Personen ist die Dinette zu besetzten und die Seitenbank darf nicht (Quer zur Fahrtrichtung) benutzt werden -> beim fahren natürlich :D ... Bei jetzigen habe ich 4 Gurtplatze 2 x vorn -> da ist alles Klar 2x hinten nebeneinander -> Da er aber auch für 6 Personen zugelassen ist gibt es dort eine Sitzordnung für Passagiere im Fond -> 2 x angeschnallt auf der 4èr Dinette -> 1x auf der 2èr Dinette in Fahrtrichtung und 1x gegen die Fahrtrichtung gegenüber des angeschnallten Passagiers der 4èr Dinette -->> Es gibt schon irgendwo eine Sitzordnung die Vorgesehen ist :!: Bei älteren Mobilen werden die oft nur vergessen oder die Beschreibung gar nicht erst mitgegeben. Gilt der Bestandsschutz immer, auch bei Ummeldung? Im Jahr 2002 hatte ich mir einen Westfalia Sven Hedin (Baujahr 1986) gekauft, der hatte 6 Sitzplätze mit Gurten. In meinem Fahrzeugschein waren dann aber nur zwei Sitzplätze eingetragen. Später habe ich mit dem Fahrzeug noch eine Überraschung erlebt. 2004 wurde bei der Hauptuntersuchung keine Plakette erteilt, weil die Eberspächer Standheizung und eine Anhängerkupplung nicht eingetragen seien (beide waren schon bei Auslieferung und Erstzulassung 1986 vorhanden). Ich bin dann in die Nachbarstadt gefahren - "Ohne erkennbare Mängel" und zahlreiche Bemerkungen des Prüfers über den ausgezeichneten Erhaltungs- und Wartungszustand. tibe Der Bestandchutz gilt auch bei Ummeldung. Was sollen sonst z.B. Oldtimerfahrer machen? Das ist ja ans Fahrzeug gebunden, nicht an den Halter.
Hast Nachtragen lassen oder fährst jetzt mit "Bescheisser TÜV" :?: weil ->
Moin, ich habe am 05.11.2012 unseren Frankia HK 440 Bj. 1989 umschreiben lassen. Im Fahrzeugschein sind 5 ! Sitzplätze eingetragen, d.h. das 3 Personen auf der 4er Dinette quer!!! zur Fahrtrichtung sitzen müssen. Auszug aus Was ist wie - StVZO, Moravia-Verlag, Abschnitt 8.5 Wohnmobile § 35a StVZO: "Im Fahrzeugbrief ist in Ziffer 12 nur die Anzahl der Sitzplätze anzugeben, die während der Fahrt besetzt werden dürfen. Sitzplätze, die während der Fahrt nicht besetzt werden dürfen, sind entsprechend zu kennzeichnen. Alle Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, müssen den Vorschriften des § 35a StVZO entsprechen, wobei für den Fahrersitz auch die Anforderungen der Führerhausrichtlinie (s. Blatt S 38) anzuwenden sind. Bei der Beurteilung der Sitzfestigkeit ist die EG-Rili 74/408/EWG (s. Blatt M 1.15) heranzuziehen. Maße von Sitzen s. Anm. Sitzkissen- und Rückenlehnenpolster sind gegen Verrutschen zu sichern. Für vor 1992 zugelassenen Wohnmobile (Erstzulassung des Basisfz) gelten folgende Anforderungen: Für alle Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, sind geeignete Haltemöglichkeiten vorzusehen, z.B. – bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit für Sitze, vor denen sich keine gepolsterten Abstützmöglichkeiten befinden; – geeignete Abstützungen für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Sitzplätze – Kopfstützen für Sitzplätze, die entgegen der Fahrtrichtung angeordnet sind. Für ab dem 1.1.1992 erstm. i. Verk. kommende Wohnmobile (Erstzulassung des Basisfz) gelten die Vorschriften des § 35 a StVZO in der entsprechenden Fassung: – geprüfte Verankerungspunkte und bauartgenehmigte Sicherheitsgurte für alle in Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätze – bei allen weiteren Sitzplatzanordnungen gelten weiterhin die vorgenannten Anforderungen. Bei Wohnmobilen mit zGG > 2,5 t genügt für die hinteren Sitze die Ausrüstung mit Verankerungen zur Anbringung von Beckengurten und mit Beckengurten. Bei der Prüfung der Gurtverankerungen sind ggf. die zusätzlichen Belastungen durch Zusatzfunktionen des Sitzes (z.B. Staukästen o.ä.) zu berücksichtigen, wenn sich Gurtverankerungen am Sitz befinden. Zusätzliche Belastungen durch Befestigung von sonstigen Ausrüstungsteilen im Bereich der Gurtverankerungen sind in gleicher Weise zu berücksichtigen." Ah-ok-vielen Dank schon mal für die Antworten! Auch wenn die z.T recht verwirrend und gegensprüchlich sind... Deswegen frag ich ja nach, weil ich keinerlei Ahnung über die Sitzverteilung habe! Im Fahrzeugschein stehen eben 6 Personen-aber eben auch keinerlei Angaben, wo die zu sitzen haben... Und Anleitung? Hab ich nicht... Ist ein alter Fiat 280 BJ. 1984 Aber vielleicht weiß ja auch noch einer mehr-also wie die Gesetzeslage wirklich ist... Danke! Hallo Carsten, das Auto ist schon lange nicht mehr in meinem Besitz. Ich hatte allerdings die Original Bestellung und Rechnung aus dem Jahr 1986 vorliegen und auch alle anderen Unterlagen der Hauptuntersuchungen - das waren ja einige von 1989 bis 2002. Die Hauptuntersuchung sollte als Werkstatt-TÜV in Verbindung mit einer Inspektion erfolgen, der Werkstattmeister hat mich dann ein bißchen betröppelt angerufen, technisch gab es ja nichts auszusetzen. Ich habe nie Unterlagen dieser TÜV-Vorstellung gesehen und nie nachgeprüft, wie es jetzt dazu kam, daß das nach 18 Jahren auffällt. Die Standheizung war ja übrigens nicht nur Auslieferungszustand, sondern sogar Bestandteil der Serienausstattung des Sven Hedin. Ist das überhaupt ein "Bescheißer-TÜV"? Das Fahrzeug wurde doch ohne jeden Vorbehalt vorgestellt? Genau so, wie es eben war, da wurde nichts verändert oder für den TÜV an- oder abgebaut.
Na das hätte ich so sicher nicht akzeptiert! Erkundige dich da mal und lass das wieder ändern. Gut-wenn Du eh nur zu zweit fährst oder alleine ist es ja egal. Aber wenn du das Ding später mal verkaufen willst, kann das ein echtes Hindernis sein... Das kenne ich normalerweise nur von dem her, wenn ich nen VW-Bus mit 6 Sitzen als LKW eintragen lassen will. Da sind dann nachher nur 2 Sitzplätze drin. Ich habe es erst später gesehen, und es war mir den Aufwand doch nicht wert. Zumal man diese Plätze unter Sicherheitsaspekten wirklich nicht gebrauchen konnte. Da waren Beckengurte, die vordere Sitzbank bzw. die Vordersitze waren aber voll im "Schwingbereich" des Oberkörpers, und ich will auch nicht wissen, wie sich die Tischplatte verhalten hätte, wenn die so wie vorgesehen verstaut wäre. Also schwere Verletzungen wären da vorprogrammiert. Aber für zwei Personen war das Auto sehr gut, ich trauere ihm schon noch ein bißchen nach.
Ähh-jetzt kenn ich mich gar nicht mehr aus! Wie soll ich da was kennzeichnen? Aufs Polster einsticken:"Kein Sitzplatz" oder wie :-) Mein WoMo ist BJ. 1984 und ist im Orginalzustand! Da ist weder ein Polster gegen verrutschen gesichert, noch Gurte noch irgendwelche Abstützungen noch Kopfstützen. Und bisher hat der TÜV mir da auch noch nie irgendwas von Nachrüsten erzählt... Gibt es da irgendeinen Gesetzestext, wo das wirklich so explizit gefordert wird, dieses Nachzurüsten? Also ich kenn das von meinem Auto (Heckflosse BJ 1964). Da gibt es keine Nachrüstpflicht... Du mußt nichts nachrüsten, dein Womo ist Bauartbedingt so zugelassen wie es auf dem Hof steht. Bei mehr als 2 Personen im Womo ist es egal wo die anderen Passagiere sitzen,Sitzplätze sind ja genug vorhanden. Über das Schlafen im Womo und die versicherungrechtlichen Konsequenzen urteilte das OLG Hamm ( 9 U 174/95) : Beifahrern, die es sich unterwegs auf einer Liegefläche bequem machen, wird bei einem Unfall ein Mitverschulden von 20 % zugerechnet.
Hui-danke! Da kennt sich einer aus! Super! Da bin ich schon erleichtert, wenn ich da nix machen muß! Ich will dich nicht reizen, aber scheinbar kennst du dich ja recht gut aus und ich hätte dazu dann noch eine Frage. Wie ist das mit Liegefläche gemeint? Ich bin Nachtfahrer und meine Freundin klappt bei weiteren Reisen auch oft den Sitz zurück und schläft dann (vorne-angeschnallt). Das ist dann aber immer noch ein Sitz und keine Liegefläche-oder? Und wie ist das mit dem "Mitverschulden" gemeint? Also wenn sie schläft-egal wo-kann sie doch deswegen kein Mitverschulden am Unfall treffen! (Eher das Gegenteil: Ich hab meine Ruhe beim fahren und muß mir nicht irgend ein "Geschnatter" anhören :-) Wahrscheinlich fahr ich deswegen gerne Nachts...) Mit "Liegefläche" ist das Bett oder eine Sitzbank gemeint. Wer vorne sitzt und dort schläft der darf das auch gern tun, allerdings gebe ich zu bedenken das man bei einem Unfall eventuell unter dem Gurt durchrutschen kann. Was natürlich durch den nach hinten geklappten Sitz begünstigt wird. Zum Thema Mitverschulden: Angenommen der Schlafende wird bei einem unverschuldeten Unfall verletzt, dann hat er ja Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung. Die Versicherung wird aber in diesem Fall die Sachleistung um 20% mindern da der Schlafende nicht angeschnallt auf einem Sitz gesessen hat und er somit eine Mitschuld an seinen Verletzungen trägt.
Nee nee, NIX KÄSE ... Ich gehe / ging davon aus, dass es sich nicht um ein Fz handelte, in dem noch gar keine Gurte SERIENMÄßIG eingebaut worden waren .... Bei Oldtimer OHNE Gurte braucht / kann man sich ja nicht anschnallen. Wobei ich haber gehört habe, dass bei einem nachträglichen Einbau von Gurten in einen Oldtimer das H-Kennzeichen NICHT verloren geht, weil es sich um sicherheitsrelevante Umbauten handelt. Aber wegen Gurt/e hier im WoMo ... iss ja nu geklärt ....
Alles klar-so ist das gemeint... Super! Danke für die Antwort! Jetzt muß ich nur noch rauskriegen, ob es bei meiner Schüssel irgendeine Vorschrift gibt, wer wo zu sitzen hat und ob man auch hinten sitzen darf und der Beifahrersitz unbelegt bleiben darf... Moin, ich hab mal meinen Schein kopiert...N&B Bj. 1996 6700.... Ich würde mal losgelöst vom schlafen etc. hier davon doch ausgehen das ich mit 6 Personen im Womo fahren darf....wenn auch die hinteren Sitzplätze keine Gurte haben??!!!! ![]()
Ne, darf nicht! Wurde hier doch schon mal geschrieben, erst sind die Sitze mit Gurt zu belegen
In unserem Fhz.-Schein steht nur 5 Sitzplätze einschließlich Führerplatz/Notsitz, da steht aber nicht wo gesessen werden muß bzw. das der Beifahrer unbedingt vorn sitzen muß. Es besteht also freie Sitzplatzwahl (wo habe ich das nur schon mal gehört?) :D Also vom Verstand her würde ich die Sitze mit Gurt erst mal besetzen. Und der Rest sitzt oder liegt numal auf dem Schleudersitz. Risiko.... Oder gibts ne bessere Lösung?
so ist es richtig, das sagte man mir auch auf dem TÜV 2010 und 2012. Ich hatte 6 Sitzplätze bei meinem Ducato 280, Frankia Aufbau von 1986, Beifahrer ist klar und der Rest hinten nach belieben. So ist es sogar im original Verkaufskatalog von Frankia bebildert und beschrieben. Fahr doch zum TÜV, die sagen es dir zu 100% wie es richtig ist, mir würde das genügen. Du kannst es dir auch schriftlich von einem Techniker/Prüfer geben lassen, kostet so um die 50 €.... |
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