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GLP-Gasflaschen


Gast am 14 Nov 2012 12:59:52

Die Gastankflaschen sollen ja nach Angaben der Vertreiber fest mit dem Fahrzeug verbunden werden, da sie dann als Gastanks angesehen werden. Nur wer kann das?
Der TÜV hat eine Anweisung wie Gastanks zu befestigen sind, und dies ist 90% der Fälle bei den Flaschen nicht möglich.

Hier mal ein Hinweiß







Also sind unsere Verschraubungen eigendlich Blödsinn, außer für die Vertreiber.

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Gast am 14 Nov 2012 14:10:36

hallo willy 13,

welche Rechtsgrundlage soll das denn sein. Gibt es da eine nigelnagelneue Verordnung, also so etwas wie eine "TA Flüssiggas"? Ich hab mal nach einer solchen gegoogelt, aber nichts verbindliches gefunden.

Gast am 14 Nov 2012 14:18:36

Wenn man die Flaschen als Tank gelten sollen, dann wird dafür auch die Vorschriften für Tanks anzuwenden sein. Der TÜV für seine Beschäftigten diese Vorlagen herausgegeben, welches die Anforderungen an die Befestigung von Gastanks sind. Dies ist nur eine Grundlage welche zur Eintragung von Treibstofftanks sowie Versorgungstanks beachtet werden soll.

Ich wollte nur mal verdeutlichen, wie sinnlos die Versuche sind die Flaschen als Tanks im Gaskasten zu befestigen, "Blechschauben in Plaste", es gibt leider vieles was man ausnutzen kann um daraus einen Gewinn zu erziehlen.


Der TÜV meint zur Befestigung der Tankgasflaschen folgendes:...Zur Befestigung orientiert sich das Arbeitsblatt G607 an der ECE R 67 bzw. 115.

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Gast am 14 Nov 2012 14:32:14

rundefan hat geschrieben:hallo willy 13,

welche Rechtsgrundlage soll das denn sein. Gibt es da eine nigelnagelneue Verordnung, also so etwas wie eine "TA Flüssiggas"? Ich hab mal nach einer solchen gegoogelt, aber nichts verbindliches gefunden.


hab gerade nochmals in den Schriften des TÜV nachgesehen, da gibt es als einziges dieses"Merkblatt " Flüssiggasanlagen (LPG), Anforderungen an Flüssiggasanlagen zum Antrieb von Kraftfahrzeugen; Fahrzeug 750-Berichtigung"

Bestell-Nr.: MB FZMO 0750-Berichtigung
Ausgabedatum 12.08

leider ist nicht ersichtlich, welche Rechtsgrundlage zu solchen Aussagen führt . Außerdem scheint mir das aktuell angegebene Ausgabedatum auch nicht mehr das Neueste zu sein ( Dez. 2008 )

dieter2 am 14 Nov 2012 14:34:36

So ein Quatsch :(

Dann müßten ALLE Gasflaschen nach den Kriterien befestigt werden.
Warum dürfen normale Leihflaschen bei einen Unfall rausfliegen und Tankflaschen nicht ?

Denn eine Tankflasche ist im Betrieb auch nur eine normale Gasflasche.

Es soll doch nur verhindert werden das die Tankflasche nicht frei betankt werden kann um ein überfüllen durch schräg stellen zu verhindern.

Da kann man wieder sehen wie wir von Idioten bevormundet werden :lach:

Dieter

Gast am 14 Nov 2012 14:38:11

rundefan hat geschrieben:
rundefan hat geschrieben:hallo willy 13,

welche Rechtsgrundlage soll das denn sein. Gibt es da eine nigelnagelneue Verordnung, also so etwas wie eine "TA Flüssiggas"? Ich hab mal nach einer solchen gegoogelt, aber nichts verbindliches gefunden.


hab gerade nochmals in den Schriften des TÜV nachgesehen, da gibt es als einziges dieses"Merkblatt " Flüssiggasanlagen (LPG), Anforderungen an Flüssiggasanlagen zum Antrieb von Kraftfahrzeugen; Fahrzeug 750-Berichtigung"

Bestell-Nr.: MB FZMO 0750-Berichtigung
Ausgabedatum 12.08

leider ist nicht ersichtlich, welche Rechtsgrundlage zu solchen Aussagen führt . Außerdem scheint mir das aktuell angegebene Ausgabedatum auch nicht mehr das Neueste zu sein ( Dez. 2008 )


Ich habe es in den akuellen Anlager zur Stvzo gefunden,

PS, so jetzt auf Reisen!!!!

Gast am 14 Nov 2012 15:01:18

Ich muss hier weiterschreiben, weil die Funktion " Beitrag ändern" nicht funktioniert.

Die im Merkblatt beschriebenen Forderungen nach zu bestehenden Beschleunigungskräften beziehen sich auf die Abnahmen von Flüssiggastanks ( LPG/GPL- Tanks in Fahrzeugen ), die z.B. in Radmulden befestigt werden, bzw. befestigt sind. Da ist die Forderung auch berechtigt. Man denke an einen Heckaufprall, Gastank ist mit mehreren Haltern und Schrauben an der Plastikwanne des Reserve-Rades befestigt. Wahrscheinlich wird diese Mulde zerstört, der Tank fällt auf die Strasse. Dem Tank wird vermutlich nichts gravierendes passieren, wohl aber den Leitungen. Da könnte es schon ziemlich brenzlig werden.

Befestigung mit Haltewinkel im Gaskasten: Bei mir ist dieser in Fahrtrichtung gesehen, an der vorderen Wand meiner Garage eingebaut. Der Gaskasten ist aus 6 mm schichtverleimten Sperrholz. Darin sind die 5mm Stahlwinkel verschraubt. Gäbe es einen Heckaufprall, "nur" meine Garage würde beschädigt, ist ein herausfallen der Tankflascshen aus dem Gaskasten eher unwahrscheinlich. Wären es keine Tankflschen mit der geforderten Befestigung, würde die einfache Gurtsicherung der Leihflaschen von der Zulassungsbehörde als ausreichend angesehen.
Meiner Meinung nach wird da ein Gespenst aufgezeigt, was eher nicht wahrscheinlich erscheint. Mit einem solchen Merkblatt werden die TÜV-Prüfer nicht schlauer, sondern eher verunsichert. Wie sollten sie bei einem Womo entscheiden, wenn bei Leihflaschen am vorgesehenen Einbauort ein Gurtband zur Befestigung reicht, bei mit selben Medium gefüllten Tankflaschen am identischen Einbauort und zusätzlicher Sicherung durch Befestigungswinkel aber plötzlich bestimmte Beschleunigungskräfte überstanden werden müssen? Ich find so etwas einfach schwachsinnig!
Da ist auch die Anlage in der STVzO nicht besser!

mv4 am 14 Nov 2012 15:29:24

na Werner ...das Reisemobil wird dann einen aufwändigen Chrash-test unterzogen.. :D :D :D

im Prinzip entscheidet das jeder Prüfer für sich ...solange alles original ist zb. Gurtbändchen und 2 popelige Holzschrauben ist alles i.O. ...weil das haben ja andere so abgenommen. Wenn aber was nicht mehr Original ist...zb, einbau eines Gastankes..wird halt genauer geschaut...ist ja auch gut so!
Das Edelstahl-Band hält die 20G locker aus...es sind ja auch mindestens 2 Bänder...

Gast am 14 Nov 2012 15:37:17

Nochmals ein Nachtrag:

Wer mal diesen Blödsinn nachlesen mag: einfach einmal googeln nach " was-der-tuev-so-prüfen-muesste.pdf", geht so ungefähr auf Seite 14 los. Wie man so etwas, anscheinend ungeprüft in die Anlagenzur STVzO bringen kann...., eigentlich ´ne tolle Leisung vom TÜV, wieder neue Pfründe. Allerdings bezieht sich das ganze tatsächlich auf Flüssigkeitstanks von Gasanlagen, die der Fortbewegung dienen, also Treibstoffe, ähnlich dem normalen Benzin- oder Dieseltanks.

Ist daher aus meiner Ansicht nicht auf die LPG-Tankflaschen für uns Mobilisten anwendbar.

@mv4

Du hast ja Recht, aber die ganze, Williy, nicht Böse werden, Panikmache bezieht sich ausschließlich auf Treibstofftanks für LPG. Einfach diese PDF-Datei mal zu Gemüte führen.

Das mit dem Crash-Test: vor oder nach dem Aufprall :D :D

gregevi am 14 Nov 2012 15:42:24

Ok, geht vielleicht am Thema Befestigung Gasflasche vorbei, doch auch hier fragt niemand nach Sicherheit.
Und das in Europa.

--> Link

Gregor

mv4 am 14 Nov 2012 15:46:09

das mag so stimmen Werner...aber es gibt ausser einen anderen Ventil keinen technischen Unterschied zwischen einen LPG Gastank zum Heizen/Kühlen/Kochen..und einen zum Antrieb von Verbrennungsmotoren. Ist halt wieder typisch deutsch...Die ganze Sache mit den Tankanlagen für Reisemobile/Wohnwagen wird ab nächsten Jahres vermutlich eh anders geregelt..ich sage nur Einbau durch einen anerkannten Fachbetrieb.

pilote600 am 14 Nov 2012 15:56:14

In einem guten Wohnmobil stehen die Gasflaschen (Tankflaschen) in Fahrtrichtung an einer Holzwand (würde Behaupten die hält die 20g gut aus) nach rechts und links sind es somit nur noch die 8g die aufzufangen sind, warum sollten dass Holzschrauben nicht können??????

xs650 am 14 Nov 2012 17:41:12

was hat der TÜV in meinem Gaskasten zu suchen, ich würde mal behaupten nix. Und ja, ich habe eine gültige Gasprüfung, das muss dem Prüfer reichen.

Matthias

thomas56 am 14 Nov 2012 17:47:08

Die Verschraubung der Tankflaschen soll nur sicherstellen, dass die Flaschen nicht mal eben ohne Werkzeug zum betanken aus dem Fach genommen werden können!

Gast am 14 Nov 2012 17:58:22

xs650 hat geschrieben:was hat der TÜV in meinem Gaskasten zu suchen, ich würde mal behaupten nix. Und ja, ich habe eine gültige Gasprüfung, das muss dem Prüfer reichen.

Matthias


:daumen2:

Ich hab die Gasprüfung sogar beim TÜV machen lassen, da musste der gute Mann ja an meinen Gaskasten. Der hat weder gestutzt, noch etwas gesagt, als ich ihm sagte, die Flaschen würden Außenbetankt.

andwein am 15 Nov 2012 18:27:25

pilote600 hat geschrieben:In einem guten Wohnmobil stehen die Gasflaschen (Tankflaschen) in Fahrtrichtung an einer Holzwand (würde Behaupten die hält die 20g gut aus) nach rechts und links sind es somit nur noch die 8g die aufzufangen sind, warum sollten dass Holzschrauben nicht können??????

Übersetzt du die 20g/8g mit Gramm/Gewicht oder mit der Abkürzung für g-Kraft bzw. g-Beschleunigung/Verzögerung??
Eine 11kg Füllung + 12kg Stahlflasche haben eine Masse von 23kg. Das Ganze mal 20g (g-Kraft) ergibt meiner Meinung nach 460kg g-Beschleunigung, die dann von den Schrauben gehalten werden muss.
(oder liege ich falsch?) Vielleicht stimmt jetzt was mit den Maßeinheiten nicht??
Die Anforderungen habe ich bei meinen Recherchen auch gefunden, ich habe sie aber auf LPG-Anlagen für den Treibstofftank verstanden und deshalb für Campinggasanlagen als nicht relevant betrachtet. Ein Fehler??
Fragend, Andreas

pilote600 am 15 Nov 2012 19:01:04

andwein hat geschrieben:
pilote600 hat geschrieben:In einem guten Wohnmobil stehen die Gasflaschen (Tankflaschen) in Fahrtrichtung an einer Holzwand (würde Behaupten die hält die 20g gut aus) nach rechts und links sind es somit nur noch die 8g die aufzufangen sind, warum sollten dass Holzschrauben nicht können??????

Übersetzt du die 20g/8g mit Gramm/Gewicht oder mit der Abkürzung für g-Kraft bzw. g-Beschleunigung/Verzögerung??
Eine 11kg Füllung + 12kg Stahlflasche haben eine Masse von 23kg. Das Ganze mal 20g (g-Kraft) ergibt meiner Meinung nach 460kg g-Beschleunigung, die dann von den Schrauben gehalten werden muss.
(oder liege ich falsch?) Vielleicht stimmt jetzt was mit den Maßeinheiten nicht??
Die Anforderungen habe ich bei meinen Recherchen auch gefunden, ich habe sie aber auf LPG-Anlagen für den Treibstofftank verstanden und deshalb für Campinggasanlagen als nicht relevant betrachtet. Ein Fehler??
Fragend, Andreas


14kg Gas in Alu unter 20kg = 480kg die gegen eine 2cm Dicke Wnd drücken
und 160kg rechts und Links

Gast am 15 Nov 2012 19:28:54

Gemeint ist die Erdbeschleunigung "g", die an den Polen g = 9,83m/s² beträgt, in Mitteleuropa bei 9,81m/s" liegt.
Die auftretende Belastung F( Kraft) = Masse x Beschleunigung
In dem Beispiel 11 kg Gas + 12 kg Flasche = 23 kg
Auftretende Kraft = 23X(9,81x20)=ca.460 kg

Ich hoffe, nun verlangt keiner von mir eine Dimensionsgleichung, damit man das mit der Erdbeschleunigung und der Masse auch noch richtig errechnen kann :)

Aber warum die Angst um die Festigkeit der Schrauben. Es ist ja nicht jeweils nur eine holzschraube eingesetzt, sondern bei meinem Befestigungswinkel sind vier Schrauben benutzt worden, also ist die elastung je Schraube nur noch 115 kg. Das müsste halten.

bestager am 15 Nov 2012 20:11:55

Moin,

da muß man statisch etwas weiter denken.
460 kg : 4 = 115 kg, das ist richtig, aber die Wand wird mit 460 kg belastet.

Wie stark ist sie und wie ist sie befestigt ?

Da habe ich bei manchen Mobilen meine Bedenken, daß sie diese Belastung
aushält.

, Charly

andwein am 16 Nov 2012 11:01:14

Lag ich doch richtig.
Aber ob das Ganze auch für Campinggasanlagen oder für 11kg Tankflaschen gilt ist für mich immer noch offen.
Andreas

Gast am 16 Nov 2012 11:58:01

@ bestager,
es handelt sich um einen verschraubten und verklebten Gaskasten mit ca. 6 mm dicken schichtverleimten Holzplatten ( früher auch unter der Bezeichnung Sperrholz bekannt ) Qualität sicher ausreichend, welche Holzart aber unbekannt.

Hier eine Skizze der Gaskastenwand

byemmy am 16 Nov 2012 12:10:38

willy13 hat geschrieben:Die Gastankflaschen sollen ja nach Angaben der Vertreiber fest mit dem Fahrzeug verbunden werden, da sie dann als Gastanks angesehen werden. Nur wer kann das?
Der TÜV hat eine Anweisung wie Gastanks zu befestigen sind, und dies ist 90% der Fälle bei den Flaschen nicht möglich.

Hier mal ein Hinweiß

Also sind unsere Verschraubungen eigendlich Blödsinn, außer für die Vertreiber.



Was zum Teufel sin denn nun GLP Gastankflaschen schon wieder ... blickt doch keiner mehr durch ... oder meint ihr LPG Gastankflschen ...?

mv4 am 16 Nov 2012 12:43:08

schaust du hier mal....

--> Link

Gast am 16 Nov 2012 16:26:39

byemmy hat geschrieben:Was zum Teufel sin denn nun GLP Gastankflaschen schon wieder ... blickt doch keiner mehr durch ... oder meint ihr LPG Gastankflschen ...?


Hallo byemmy,

GLP wird meist in F, B, E, I usw. also eher den Ländern mit romanischen Sprachen für Flüssiggas gesetzt. Bei uns heißt das dann eben LPG,ebenso wie in GB, DK, N usw.

Die Bezeichnung GPL-Tankflasche meint also im Klartext eine LPG-Tankflasche. Hoffe Dir das einfach erklärt zu haben.

bestager am 16 Nov 2012 19:42:50

rundefan hat geschrieben:@ bestager,
es handelt sich um einen verschraubten und verklebten Gaskasten mit ca. 6 mm dicken schichtverleimten Holzplatten ( früher auch unter der Bezeichnung Sperrholz bekannt ) Qualität sicher ausreichend, welche Holzart aber unbekannt.

Hier eine Skizze der Gaskastenwand



Moin,

das sieht doch gut aus. Dazu kommen noch die beiden Schottwände,
die im Fall eines Falles auch noch Lasten aufnehmen, und die Verleimung
bringt zusätzliche Stabilität.

Auf der Messe in D´dorf habe ich z.T. abendteuerliche Konstruktionen
gesehen, wo man die Tankflaschen nicht entsprechend der Vorschriften
befestigen könnte.

, Charly

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