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Zu viel Spekulation, zu wenig Fakten Statt vieler Diskussionen eine klare Rechtsprechung: --> Link Einfädeln heißt nicht Recht auf Reißverschluss. Niemand muss wegen dem Einfahrenden langsamer werden oder extra Lücken bilden. Der Einfahrende hat so einzufahren, dass er niemanden behindert oder zum Bremsen zwingt. Und nun zur Nutzung des Standstreifens: "Nachfolgend beginnt meistens ein Seitenstreifen, der entsprechend § 2 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung kein Bestandteil der Fahrbahn ist. Daher darf der Seitenstreifen nicht befahren werden, auch wenn der Beschleunigungsstreifen zum Einfädeln nicht ausreicht." Quelle: --> Link Der hierzu gehörende Gesetzestext ist hier: --> Link , der betreffende Teil ist Straßenverkehrsordnung 1960, Fassung vom 29. September 2011: § 2. Begriffsbestimmungen, Abs. 6c Damit ist eigentlich rein rechtlich alles gesagt, der Rest ist "moralische Auffassung". @raidy: Giovannibastanza, seines Zeichens Fahrlehrer, schrob hier unlängst folgendes:
Nun hätten wir dazu gerne die "bestätigte Rechtsprechung" mit Link und allem pipapo. Wenn der vor mir plötzlich bremst und am Ende des Beschleunigungsstreifens stehenbleibt, weil er die Lücke zum Einfädeln nicht sieht, die ich sehr wohl sehe, dann ist der Crash unvermeidlich. Außerdem müsste man dann nach spätestens der Hälfte der Beschleunigungsspur sich mit der Einleitung einer massiver Vollbremsung beschäftigen, statt weiterhin zu Beschleunigen, bzw. den rückwärtigen Verkehr zu beobachten, ergo: Praxisfremd. Ich sag mal so: Hätte der Typ nicht geklagt, der da in die Streckenkontrolle reingerauscht ist, dann gäbe es dieses Urteil nicht. Wäre die Streckenkontrolle nicht da gewesen, wo sie unglücklicherweise war, hätte von dem Vorfall niemand Notiz genommen. Ich glaube auch, dass die Rennleitung einen Unterschied machen kann, je nach dem in welcher Situation der Standstreifen mitbenutzt wurde. Mehr als das wollte ich eigentlich nicht sagen. Sollte ich zahlen müssen oder Punkte kriegen, für die eigenmächtige Verlängerung des Beschleunigungsstreifens, so lasse ich es euch wissen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass da eine überfahrene, dicke Linie schlimmer ist als ein (Beinahe-)Unfall. Aber das bringt uns ja auch wieder nahe ans Thema: Da herrscht anscheinend eine gewaltige Unsicherheit, was man denn nun auf diesem ominösen Beschleunigungsstreifen darf oder nicht darf. Und so unsicher wirken die Delinquenten oft. Spürbar beschleunigt wird oft erst, wenn sie tatsächlich auf der rechten Spur der Autobahn angekommen sind. Vielleicht lesen sie vorher Gesetzestexte? :D Lerneffekt für mich, damit ich auch die nächsten 500.000km überlebe: Am Anfang der Beschleunigungsspur peilen, ob die Bahn auch über ihr Ende hinaus frei ist, dann im Rückspiegel den Verkehr sortieren. CarbonUnit Ich wollte niemanden kritisieren, sondern nur die Fakten zeigen. Aber so ist die Rechtsprechung. Und wurde ein Präzedenzfall geschaffen ist dieser kaum noch aus der Welt zu schaffen. Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter werden sich darauf beziehen. Ob sie so Sinn macht, ob es dem normalen Leben entspricht ändert nichts an den bestehenden Urteilen. Oder wie ich unter heftigem Protest eines einzelnen schon einmal sagte: "Recht ist für mich nur etwas Geschriebenes, ich erlaube mir aber auch diese zu "interpretieren", so lange es nicht auf Gefahr und Kosten anderer geht." Wenn es sein muss, dann zahle ich halt ein paar Euro "Interpretationsgebühr". Die hat jeder von euch doch an der Parkuhr auch schon mal gezahlt. :ja: Und bevor ich eine grobe Scharfbremsung einleiten müsste, würde ich vermutlich auch den Standstreifen nutzen, wenn es denn gar nicht mehr anders geht. So viel zu Recht und Praxis. Aber nach über 1 Mio km hatte ich dieses Problem noch nie und somit finde ich die seitenlange Diskussion eher hypothetisch, aber lustig. :lach: So gesehen sind wir uns einig. Ich kann Raidy mal wieder nur zustimmen :) Mir ging es ja auch nicht darum, ob es sinnvoll ist, am Ende des Beschleunigungsstreifens abzubremsen. Das Weiterbeschleunigen auf dem Standstreifen ist meines Wissens ziemlich billig, so es denn überhaupt geahndet wird. Ich habe nur immer Probleme damit, wenn in Foren irgendeine Behauptung aufgestellt wird, ohne diese zu belegen. Im Zweifelsfall recherchiere ich selbst, was heute ja nicht mehr so schwierig ist. :wink:
Dies ist wohl richtig was du schreibst. Ich für meinen teil wechsle die Spur deshalb schon lange nicht mehr. Denn ich habe mich dadurch schon in sehr kritische Situationen gebracht. Wenn man eben nicht beschleunigen kann, oder will, sollte man eben hinten anschliessen. Was natürlich vielen nicht passt, denn wer fährt schon gerne hinter einem WOMO, auch wenn es nur für wenige hundert Meter ist. :D
Niemand, denn nur vor dem WoMo ist das Leben und das Licht... oder wieder ein WoMo :lol: Eher lustig ist auch dieses Phänomen: Da fährt man ganz entspannt mit Tempomat, irgendwas zwischen 90 und 110. Im Rückspiegel zeigt sich ein PKW und tut, was schon viele andere vor ihm getan haben: Er überholt, wenn auch mit sehr geringer Differenzgeschwindigkeit. Aber sei's drum, der Tempomat hält die Geschwindigkweit und wenn dem nicht der Motor platzt, wird er wohl vorbei kommen. Man beobachtet das Treiben interessiert von erhöhter Warte. Jetzt ist er vorbei, setzt sich davor und ... lupft ganz leicht den Gasfuß. Ein Tempomat macht sowas nicht (die mit Radar lass ich jetzt mal außen vor), also kriecht die Fuhre dem wieder hinten drauf. Das ist klassisches "Überholen, ohne einzuholen" oder er versucht, vor mir zu fahren, ohne wirklich schneller zu sein. Zur Auflösung des Dilemmas gibts drei Möglichkeiten: 1. Selbst dasTempo anpassen, nötigenfalls bis zum Stillstand 2. Flucht nach vorn mit Vollgas 3. Das Spiel mitspielen und so oft den wieder überholen, ohne das eigene Tempo zu erhöhen, bis er abfährt oder seinerseits die Möglichkeiten Eins oder Zwei ergreift. Aber das ist jetzt total Off-Topic. Wir waren ja beim Beschleunigungsstreifen, es scheint jedoch alles gesagt, nur möglicherweise noch nicht von Jedem. CarbonUnit Hallo, Leute ehe ich mich kleinlich damit beschäftige , was ihr im Einzelnen geschrieben habt ,und wenn ihr euch dabei auf Rechtsprechung aus 2003 und 2005 bezieht , noch einmal den folgenden Ausriß des ADAC zu dem Thema. Wobei natürlich Grundlage der Rechtsauseinandersetzung bleibt. -Es ist verboten den Seitenstreifen zu benutzen - Sollte es aber nur unter der Berücksichtigung von Unfallverhütung notwendig sein, einem Unfall mit unübersehbaren Folgen zu entgehen , dann darf in Ausnahmefällen so wie beschrieben verfahren werden. Vielleicht sollten Raidy, carbo und wolfherm schon festgestellt haben, wir haben zwischenzeitlich Ende 2012 in dieser Zeit wird fast täglich von Obergerichten durch Rechtsprechung die Situation verändert. Um das aber abzukürzen , wenn mir wieder mal solche Urteile unterkommen, stelle ich sie ein , damit einige Wissenslücken geschlossen werden können . Übrigens heißt der frühere Beschleunigungsstreifen schon seit längerer Zeit Einfädelungsstreifen , wolfherm. Auch deshalb , weil sich häufig Kraftfahrer darauf berufen haben,hirnlos nur Gas zu geben und in die Autobahn zu sausen. So hat eben oft manches auch seinen Grund. Zitat aus ADAC Verkehrsdienst. Ein Verstoß gegen das Benutzungsverbot der Standspur kann jedoch im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt des Notstands gerechtfertigt sein (§ 16 OWiG). Wenn eine Gefahr für Leib oder Leben nur so abgewendet werden kann, handelt der Fahrer nicht rechtswidrig, wenn das geschützte Interesse das beeinträchtigte Interesse wesentlich übersteigt. Wer also durch einen Blick in den Rückspiegel erkennen kann, dass ein „scharfes“ Abbremsen am Ende der Beschleunigungsspur die in geringem Abstand Nachfolgenden gefährdet, darf deshalb im Einzelfall auf der Standspur weiterfahren. ADAC, Juristische Zentrale Na,denne, viel Spaß und ei schönes Wochenende . Ich verbleibe aber so , wenn ich die zugrunde liegenden Urteile neueren Datums erwische , werde ich sie euch im Wortlaut mitteilen Man kann nicht von Jedem alles verlangen. Ciao. Giovanni. und wer es nicht erkennt ist tod, getötet durch Halswirbelbruch, hervorgerufen durch den nachfolgenden auffahrenden Autofahrer.. Hallo Giovanni, du überzeugst mich ohne " Wenn und Aber" WENN du ein aktuelleres anders klingendes Urteil einstellst. So lange aber sehe ich die von mir eingestellten Urteile als Fakten an, selbst wenn sie von 1960 wären. Mir sind keine Halbwertseiten von Urteilen bekannt, sondern nur neue Urteile durch neue Gesetzgebung oder neue/andere Rechtsprechung. Und so lange sind Aussagen ohne Belege sind eben nur Aussagen. Dass man gegen eine Verkehrsregel verstoßen darf, wenn man damit unmittelbar Leib und Leben retten kann ist selbstredend und für alle Verkehrsflächen gültig. Wenn ich einem auf die Straße rennenden Kind ausweichen muss, werde ich ganz bestimmt nicht vorher den Blinker setzen. :lach: Also ich genieße es geradezu nachmehr als 40 Jahren unfallfreien Fahrens, den Tempomat bis zur Schnappatmung der "Einfadellinnen/er. nicht zu berühren, wenn vor und hinter mir echt genug Platz ist. Und siehe da :eek: Sie akzeptieren das! Mal durch Beschleunigen, mal durch Vollbremsung. Aber klappen tut das immer tun....! Felix52 :) Giovanni, mir ist es total egal, wie die Spur bezeichnet wird. Hauptsache, der einfädelnde Fahrer gibt ordentlich Gas, damit er mit den auf der Autobahn fahrenden Fahrzeugen mithalten kann. Und vielleicht noch ein Hinweis, ich zitiere bewusst keine Urteile, weil die immer nur einen Einzelfall behandeln und deshalb nicht das Maß aller Dinge sein können. Sagt mal weiss denn eine/r hier im Forum,ob den giovannibastanza und UllrichS Brüder oder Verwandte sind :?: :eek: Zumindestens kommen sie mir doch ziemlich änlich vor :D
:top: ...... Genau das versteht eben nur nicht jeder. Von daher sind sie mit Vorsicht zu geniessen. Rücksicht, gepaart mit normalen Menschenverstand, .....dann klappt auch das Einfädeln. -wolfherm , wenn dir die Dimension von Oberlandesgerichtsurteilen bekannt ist , dann sollte dir auch bekannt sein , der ADAC zitiert kein Urteil eines AG. Übrigens , wenn du schnell genug den Streifen befährst handelst du wohl nur von Fall zu Fall richtig , denn in einer Reihe von Fahrzeugen kann vor dir auch mal eines abrupt bremsen. Aber da sprechen wir nicht drüber. -proudbadener: Auf solche Äußerungen kommen nur Leute die sonst nicht das geringste zu sagen haben , nur hetzen , statt Argumente zu benutzen. Übrigens die Ausführungen von Ulrich S finde ich auch manchmal grenzwertig. Das hindert mich allerdings auch nicht daran, mich gegen Nörgler und Rechtsverdreher zur Wehr zu setzen. Meistens sind das auch noch solche , die zum letzten Mal etwas von Verkehrsregeln gehört haben als sie vor 40 Jahren die Fahreraubnis erhielten oder die in der Sonntagszeitung unter Verkehrsnotizen lesen : Hund biß Polizisten , Polizist erteilte Bußgeld. Trotzdem , -Schönen Sonntag.- Giovanni. Lieber Giovanni, traue mir doch so viel fahrerisches Vermögen zu, dass ich beim Einfahren schon die "richtige" Geschwindigkeit wähle. Ich habe schon einige Unfälle hinter mir, aber noch keinen in einer Auffahrt. :D Noch einmal zu den Urteilen: Jedem Fall liegen Besonderheiten zugrunde. Wenn die im nächsten Fall auch so sind, könnte es sein, dass das nächste Gericht (auch ein OLG) vielleicht auch so entscheidet. Muss aber nicht so sein. Will mich aber mit einem ausgewiesenen Verkehrsrecht?perten wie dir nicht streiten. wolfherm, danke. Ich achte aber darauf , obwohl ich mir vorstellen kann , dass du den Unterschied kennst, dass ich auch für Andere verständlich bin. Aus meiner Erfahrung resutiert , die meisten Autofahrer können wohl ein Auto fahren , haben aber über die Nebenregelungen nur eine sehr zurückhaltende Ahnung. Du siehst es doch in diesem Forum täglich. Schlimmstenfalls sind dann letztendlich immer die anderen oder die Regeln oder beide dran Schuld. Wer hat denn schon soviel Einsicht anzuerkennen , dass die Regeln auch für ihn gemacht sind , nämlich dass er im Zweifelsfall zu seinem Recht kommt. Also , nichts für ungut und schönen Sonntag. Giovanni.
Ja es könnte so einfach sein, man kann aber auch 11 Seiten drüber diskutieren. :wink: Hallo Giovanni, ich habe ein Verständnisproblem mit deiner Diskussionskultur. Es ist auch nicht böse gemeint, aber ich versuche es dir mal zu erklären: Du schreibts: Stimmt nicht, es ist so........... Gleichzeitig akzeptiert du aber Gerichtsurteile nicht, da sie "veraltet" oder zu "Einzelfallbezogen" sind. Da magst du vielleicht sogar recht damit haben. Ich sehe darin aber zumindest mal eine rechtlich verbindliche Aussage eines Falles. Wenn du aber deine Ansicht als Fakt präsentierst, ohne die Richtigkeit der Fakten nachzuweisen, dann ist es doch auch nur eine Meinung. Somit könnte eigentlich jeder sagen was er will und die Diskussion dreht sich nur im Kreise. Denn beweisen muss er es ja nicht, das Urteile als Beweis ja offensichtlich nicht gelten. Und die exakte Auslegung von Gesetzestexten traue ich nur Rechtsanwälten, Staatsanwälten und dem Richter zu. Und wenn dem so ist, dann ist doch alles hier nur ein Streit um des Kaisers Bart. Mag sein, dass ich deshalb ein Problem habe, weil ich eher technisch veranlagt bin. Da gelten Aussagen nur, wenn man sie auch faktisch beweisen oder messen kann. Aber ich tue mich eben schwer damit zu sagen: Wenn A es so sagt, dann ist es auch so, egal was B sagt. Ich behaupte auch nicht, dass ich im Recht bin. Ich versuche es aber durch Fakten zu begründen. Fakten die du nicht zulässt und durch eine "Nur"-Aussage widerlegst. Nach welchen Kriterien sollte ein neutraler Leser nun beurteilen, wer recht hat? Sehe es bitte nicht als persönlichen Angriff sondern als ein Verständnisproblem meinerseits. :) Ach -raidy-du willst doch nur wieder ein bischen ätzen und wenn es möglich wäre ein klitzekleines bischen recht behalten. Soll ich dir denn nun wirklich noch den Unterschied erklären, was ein Urteil eines OLG bedeutet, glaube mir der ADAC wird wirklich kein Urteil eines AG verbreiten. So ganz stimmt da nämlich die Einzelfallentscheidung auch nicht, wenn gleiche oder ganz ähnlich gelagerte Fälle beurteilt werden sollen. Frag mal einen RA. Ich habe mich schon darum gekümmert und werde dir in einigen Tagen Gericht und Datum nennen . Du kannst doch nun wirklich nicht von mir erwarten , dass ich , wenn ich fast täglich Urteile lese, mir diese mit Ort und Datum merke . Aber warte es doch ab. Bis dahin , einen schönen Sonntag , egal ob du mir glaubst oder nicht. Giovanni.
Ich habe mich um einen sehr höflich Fragestil bemüht und dann kommt so eine ungehobelte Antwort. Das spricht Bände. Sich mit dir zu unterhalten macht für ich keinen Sinn mehr. Schreibe künftig was du willst, deine Meinung interessiert mich nicht mehr. :? Könnt ihr bitte eure persönlichen Dinge per KN klären. Wir waren hier bei der Einfädelspur....
haha, gibt doch so eine spezielle Funktion hier im Forum ....Ignorier.... Hab ich längst aktiviert. :D Ciao Didier
Sorry Tipsel, aber solangsam bin ich der Meinung das Ihr/ Du das klären müsst/musst, aber und ich betonne ausdrücklich aber, nicht mit raidy sondern mit G..... Basta...
Giovanni du hast schon Recht zu Typen wie Dir hab ich echt nichts mehr zusagen, es wäre eh verschenkte Zeit :!: :!: Die mir im gegensatz zu Dir zum hetzen zu Wertvoll ist und das sogar ohne jegliche Argumente. Das Thema an sich scheint sich ja erledigt zu haben. |
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