daffi2222 am 26 Nov 2012 14:54:04 rabi hat geschrieben:UlrichS hat geschrieben: Gilt aber nicht für Privatfahrzeuge, hier sind alle damit einverstanden und jeder kann so viele Fotos aus dem Fahrzeug machen wie er will.
Das du geltendes Recht immer so interpretierst, wie es dir in den Kram passt, habe ich auch schon bemerkt. Aber ist mir eigentlich egal. Ich wollte dich nur darauf hinweisen. Zu deinem zweiten Teil des Satzes: Ich als Verkehrsteilnehmer bin nicht damit einverstanden, dass du mein eventuelles Fehlverhalten aufzeichnest und bei der Polizei zur Anzeige bringst. Solltest du das mit mir mal machen, vermute ich, dass das die letzte Aufzeichnung mit deiner Kamera war, weil ich spätestens dann rechtlich dagegen vorgehen würde. :ja:
Ulrich glaubt leider, das die Kamera nur die Verfehlung anderer Aufzeichnet.,das tut sie bestimmt nicht. Was aber viel lustiger wird, ist doch, wenn der Gutachter sich das Video ansieht und ihm sagt, er hätte Schuld, weil er einen Fehler gemacht hat. Wetten, das Video ist sofort verschwunden. Begründung : Datenschutz.
Gast am 26 Nov 2012 16:45:06 daffi2222 hat geschrieben:Ulrich glaubt leider, das die Kamera nur die Verfehlung anderer Aufzeichnet.,das tut sie bestimmt nicht.
Habe ich nie behauptet, ich habe lediglich behauptet das sie nicht gegen mich aussagen wird. rabi hat geschrieben:Das du geltendes Recht immer so interpretierst, wie es dir in den Kram passt, habe ich auch schon bemerkt. Aber ist mir eigentlich egal. Ich wollte dich nur darauf hinweisen. Zu deinem zweiten Teil des Satzes: Ich als Verkehrsteilnehmer bin nicht damit einverstanden, dass du mein eventuelles Fehlverhalten aufzeichnest und bei der Polizei zur Anzeige bringst. Solltest du das mit mir mal machen, vermute ich, dass das die letzte Aufzeichnung mit deiner Kamera war, weil ich spätestens dann rechtlich dagegen vorgehen würde. :ja:
Gern kannst Du vermuten, ich vermute das Gegenteil und entscheiden wird letztlich das Gericht. Wenn meine Frau im Auto filmt und diese Aufnahme einen Beweis für mich darstellt, mache ich diesen vor Gericht geltend. Nicht mehr und nicht weniger mache ich, was das Gericht darauf macht ist nicht meine Sache. Ich habe übrigens auch Links: --> Link
viking92 am 26 Nov 2012 16:49:01 Da bin ich Egoist: Ich halte stumpf auf der rechten Spur das Tempo. Pkw`s haben rechts ein Pedal, was in den meisten Fällen noch genügend Spiel nach unten hat & bei LKW geb ich halt Gas oder bremse und lasse ihn rein.
thomas56 am 26 Nov 2012 16:53:45 viking92 hat geschrieben: bei LKW geb ich halt Gas oder bremse und lasse ihn rein.
das weiß der LKW aber nicht und bleibt auch unsicher. Deswegen signalisiere ich ihm mit der Lichthupe, dass er ausscheren kann. :ja:
Labrador am 26 Nov 2012 16:54:14 UlrichS hat geschrieben:Ich habe ja kurz nach der Wohnmobilanschaffung auch eine "Blackbox" eingebaut, die ich über einen Schalter einschalte.
Ich glaube, den Einbau kann man sich sparen. Gerichtsverwertbar ist das allemal nicht. Wer glaubt einen brauchbaren "Beweis" vor Gericht haben zu müssen kann sich ja den Unfalldatenspeicher von Kienzle --> Linkeinbauen lassen :D
Gast am 26 Nov 2012 16:56:47 Quatsch mit Soße !
Meine Aufnahmen sind vor Gericht verwertet worden, das Gericht hat gestaunt und war begeistert, die Polizei und die Versicherung hat sich sehr nett bedankt ( mit Geschenken in meine Richtung )
viking92 am 26 Nov 2012 17:04:28 thomas56 hat geschrieben:viking92 hat geschrieben: bei LKW geb ich halt Gas oder bremse und lasse ihn rein.
das weiß der LKW aber nicht und bleibt auch unsicher. Deswegen signalisiere ich ihm mit der Lichthupe, dass er ausscheren kann. :ja:
ok, wenn absehbar ist, das er sich vor mir setzt......dann sieht er es schon das ich mich zurückfallen lasse...hoffe ich mal :D Bis jetzt gings immer. Nichts gegen unsere franz. Freunde, aber bei den Auffahrten verfallen sie regelmässig in einen Tiefschlaf....aber in den Kreisverkehren, da werden sie schlagartig hellwach :D
Labrador am 26 Nov 2012 17:05:24 UlrichS hat geschrieben:Quatsch mit Soße !
Meine Aufnahmen sind vor Gericht verwertet worden, das Gericht hat gestaunt und war begeistert, die Polizei und die Versicherung hat sich sehr nett bedankt ( mit Geschenken in meine Richtung )
Ein Gericht wird dies definitiv nicht anerkennen. Jeder klevere Anwalt würde sich krumm und albern lachen. Da gehört schon mehr dazu als das Gerät nur einzubauen. :wink:
rolfwam am 26 Nov 2012 17:12:58 UlrichS hat geschrieben: Wenn meine Frau im Auto filmt und diese Aufnahme einen Beweis für mich darstellt, mache ich diesen vor Gericht geltend.
Deine Frau filmt auch noch??? Wie geil ist das denn? Ich sach nur "Superstau" mit Ottfried Fischer. :lol: Du hast mir wieder mal den Tag gerettet! :D
daffi2222 am 26 Nov 2012 17:22:11 UlrichS hat geschrieben:Gogolo hat geschrieben:Ich würde dieses System aber niemals abwertend Denunziationskameras nennen...
Ich glaube nicht das ein vernünftiger Bürger das auch so sieht, Überwachungskameras gibt es überall und wird es immer mehr geben. Meine Kamera ist mein Zeuge, egal ob ich im Fahrzeug bin oder nicht. Wenn ich will nutze ich meinen Zeugen, mein technischer Zeuge wird niemals gegen mich aussagen. :D Also ein guter Zeuge :D Übrigens haben in den USA die Polizisten auch "Zeugen" auf dem Kopf, also Kameras die alles mitfilmen ( wie ich gehört habe ) Bei dem Wert den unser Wohnmobil hat, würde es mir nicht im Traum einfallen ohne "Blackbox" zu fahren.
Ulrich, lies mal was Du geschrieben hast. Dann lies was ich schrieb.
thomas56 am 26 Nov 2012 17:23:40 rolfwam hat geschrieben:Du hast mir wieder mal den Tag gerettet! :D
vielleicht macht raidy noch eine Fotomontage dazu? :D
daffi2222 am 26 Nov 2012 17:30:02 Mein letzter Komentar zu diesem Thema.
Ulrich, soviel Doppelmoral habe ich selten gelesen. Hoffe Dir bleibt das Glück treu, denn anders wirst Du nicht viel weiterkommen.
Gast am 26 Nov 2012 18:20:28 Habe ich gelesen, dass was Du geschrieben hast ist unwahr. Es verstößt weder gegen den Datenschutz wenn ich damit filme noch zeichnet die Kamera nicht meine theoretischen Verfehlungen auf. Nur bestimme ich ob der Inhalt verwertet wird, so wie ich bestimme ob sie eingeschaltet ist oder nicht, so bestimme ich auch über den Inhalt des Speichers. daffi2222 hat geschrieben:Ulrich glaubt leider, das die Kamera nur die Verfehlung anderer Aufzeichnet.,das tut sie bestimmt nicht.
Habe ich nie behauptet - hatte ich bereits geschrieben. daffi2222 hat geschrieben:Mein letzter Komentar zu diesem Thema.
Ulrich, soviel Doppelmoral habe ich selten gelesen. Hoffe Dir bleibt das Glück treu, denn anders wirst Du nicht viel weiterkommen.
Ich vermag keine Doppelmoral zu erkennen und offenbar kannst Du es auch nicht erklären, deshalb ist Schweigen vielleicht wirklich besser. :D Meine Kamera = Mein Zeuge - macht niemals eine Zeugenaussage gegen mich.
creativi am 26 Nov 2012 18:36:52 urmel71 hat geschrieben:War es in der DDR nicht sogar verboten, einem Einfädelnden auf der Autobahn auszuweichen? Nun, wenn dem so war, hätte man dieses ja echt übernehmen können, weil echt sinnvoll :-)
*räusper* wir hatten doch nicht mal eine Einfädelspur.
creativi am 26 Nov 2012 18:39:19 wolfherm hat geschrieben:Im Zweifel muss der auf der Beschleunigungsspur warten...
Warten? Aber nicht anhalten. Ich finde das sogar noch ein wenig schlimmer, da man damit sicher nicht rechnet.
Mark48 am 26 Nov 2012 19:11:05 Kann meinem Vorredner nur zustimmen. Eine Einfädelspur ist dazu da Geschwindigkeit aufzunehmen, um sich in den fließenden Verkehr einzuordnen - ohne den fließenden Verkehr zu nötigen. Auch hier gilt der § 1 der STVO.
HandyCleo am 26 Nov 2012 19:19:03 creativi hat geschrieben:Warten? Aber nicht anhalten
oh doch....laut STVO ist am Ende der Einfädelspur nötigenfalls anzuhalten und bei einer geeigneten Lücke einzuziehen. Wie gesagt es heisst "nötigenfalls" also nicht wie in anderen Ländern grundsätzlich !
a.miertsch am 26 Nov 2012 19:29:25 creativi hat geschrieben:urmel71 hat geschrieben:War es in der DDR nicht sogar verboten, einem Einfädelnden auf der Autobahn auszuweichen? Nun, wenn dem so war, hätte man dieses ja echt übernehmen können, weil echt sinnvoll :-)
*räusper* wir hatten doch nicht mal eine Einfädelspur.
Da muß ich dich korrigieren . Die A9 hatte in der Auffahrt Dessau Süd eine solche. War aber die Einzige mir bekannte. Warum? In den späten 50iger Jahren wurden da Autorennen veranstaltet, da brauchte man diese zusätzliche Fahrbahn, damit die Schnauferl nicht zu langsam waren, wegen der engen Kurven. :D ;D :lach: Lang war die allerdings nicht. Albert
Gast am 26 Nov 2012 20:01:40 JamesBond hat geschrieben:Ja, oder sie sind zu blöd zum Gas geben und brauchen die dreifache Länge der Einfädelungsspur. :?
Da gebe ich Dir vollkommen Recht ->> Es gibt aber auch solche Deppen , die machen eine Vollbremsung mit dem PKW nur weil diese zu Ende ist :twisted: -->> Und unser eins braucht halt öfters mal, mit dem Womo, auch die Paar Meter auf dem Standstreifen um vor den LKW zu kommen :mrgreen:
barbier68 am 26 Nov 2012 20:20:10 rolfwam hat geschrieben:UlrichS hat geschrieben: Wenn meine Frau im Auto filmt und diese Aufnahme einen Beweis für mich darstellt, mache ich diesen vor Gericht geltend.
Deine Frau filmt auch noch??? Wie geil ist das denn? Ich sach nur "Superstau" mit Ottfried Fischer. :lol: Du hast mir wieder mal den Tag gerettet! :D
Mariiaa.......Kamera!!!!!!! :lol: Aber mal im Ernst so schlecht ist eine BlackBoxCam nun auch nicht. In Russland scheint jeder so ein Teil zu haben. Youtube ist voll damit. --> Link
sujokain am 26 Nov 2012 20:37:22 Nochmal --> Link, das Halten auf Einfädelspuren ist unzulässig .
Nille am 26 Nov 2012 20:44:03 @UllrichS
Urmele?? Was soll das bedeuten?
Erklär mir (und vielleicht noch ein paar anderen Usern) doch bitte mal wie Du es hinbekommen hast, dass bei dem gerichtsverwerteten Video auch das Gesicht der Fahranfängerin zu erkennen ist...sonst kann dann wohl kein Anwalt oder Richter das Ding auch nur im Ansatz als Beweis akzeptieren.
Für mich bleibt das alles unklar...aber das geht mir ja bei deinen Geschichten nicht zum ersten Mal soo..
Gast am 26 Nov 2012 20:47:55 sujokain hat geschrieben:Nochmal --> Link, das Halten auf Einfädelspuren ist unzulässig .
Quatsch Unterscheide Halten ( z.B. um eine Person aussteigen zu lassen ) von Anhalten ( Verkehrsbedingt )
Gast am 26 Nov 2012 20:51:19 Nille hat geschrieben:Erklär mir (und vielleicht noch ein paar anderen Usern) doch bitte mal wie Du es hinbekommen hast, dass bei dem gerichtsverwerteten Video auch das Gesicht der Fahranfängerin zu erkennen ist...sonst kann dann wohl kein Anwalt oder Richter das Ding auch nur im Ansatz als Beweis akzeptieren.
:D :D :D Man sollte es nicht glauben ... :D Ich zeichne keine Personen auf, es sei denn die laufen gerade zufällig da durch, ich zeichne Fahrzeuge und deren Bewegungen auf und wenn mir diese nicht gefallen gibt's Stress. Fahrzeuge haben zwar keine Gesichter aber KENNZEICHEN und die werden mit aufgenommen. Nille hat geschrieben:Für mich bleibt das alles unklar...aber das geht mir ja bei deinen Geschichten nicht zum ersten Mal soo..
Tja :roll: das ist denn eben so
Nille am 26 Nov 2012 20:58:58 UlrichS hat geschrieben:..
Ich zeichne keine Personen auf, es sei denn die laufen gerade zufällig da durch, ich zeichne Fahrzeuge und deren Bewegungen auf und wenn mir diese nicht gefallen gibt's Stress. Fahrzeuge haben zwar keine Gesichter aber KENNZEICHEN und die werden mit aufgenommen.
Ist klar....nur wurde das Verfahren ja gegen die Fahrerin geführt und jeder Anwalt hätte sofort einen Beweis gefordert das die Beklagte gefahren ist.....ich glaub da nix von!
Gast am 26 Nov 2012 21:36:30 Natürlich wurde die Person von der Halterin als Fahrerin genannt und die Person hat erklärt, dass Sie gefahren ist - ist das so schwer.
Stefan-Claudia am 26 Nov 2012 21:58:52 Es ist doch schon komisch in unserem so deutschen Land, welchen Respek der Bewohner selbigen Landes so einem weißen Strich, der ehrfürchtig :
DIE DURCHGEZOGENE LINIE
genannt wird, entgegengebracht wird. Man kann ja mal etwas zu schnell fahren, verkehrt parken oder wild pinkeln, aber die DURCHGEZOGENE LINIE wird ehrfurchtsvoll beachtet wie das 11 Gebot. :evil:
Stefan
urmel71 am 26 Nov 2012 22:05:03 Stefan-Claudia hat geschrieben: aber die DURCHGEZOGENE LINIE wird ehrfurchtsvoll beachtet wie das 11 Gebot. :evil:
wenn es einem anschliessend besser dabei geht :-)
daffi2222 am 27 Nov 2012 06:57:11 Stefan-Claudia hat geschrieben:Es ist doch schon komisch in unserem so deutschen Land, welchen Respek der Bewohner selbigen Landes so einem weißen Strich, der ehrfürchtig :
DIE DURCHGEZOGENE LINIE
genannt wird, entgegengebracht wird.
DURCHGEZOGENE LINIE wird ehrfurchtsvoll beachtet wie das 11 Gebot. :evil:
Stefan
Nicht immer. Immer mehr Irre fahren über den Seitenstreifen um am Stau vorbeizukommen. Das kommt immer mehr in Mode. Oder was noch besser kommt, da wird der Seitenstreifen zum Überholstreifen.
klausevert am 27 Nov 2012 07:12:49 Das wäre ja mal ne Aufgabe für unsere Scheriffs, aber irgendwie hab ich den Eindruck, die überwachen lieber mich :D
daffi2222 am 27 Nov 2012 07:28:59 Leider schaffen die es nicht mehr, weil sie als Zeugen für jeden Kram bei Gericht geladen werden. :lach: Da jeder heute den Videobeweis hat, muss ja das drumherum geklärt werden. In Hamburg vor dem Elbtunnel hat man das mal gemacht. Alle Fahrzeuge angehalten und die Personalien festgestellt, Anzeige verfasst. Da stellte sich schnell heraus, das man, ob der Anzahl der " Teilnehmer" beim Seitenstreifenfahren machtlos war. Traurig aber wahr.
matthiast4 am 27 Nov 2012 08:01:42 UlrichS hat geschrieben:sujokain hat geschrieben:Nochmal --> Link, das Halten auf Einfädelspuren ist unzulässig .
Quatsch Unterscheide Halten ( z.B. um eine Person aussteigen zu lassen ) von Anhalten ( Verkehrsbedingt )
Der Vorgang des verkehrsbedintgen Anhaltens heißt WARTEN, so ist das alles etwas klarer abgegrenzt
giovannibastanza am 27 Nov 2012 17:13:47 matthias , das ist so nicht richtig , Warten ist an einer Ampel bei -Rot - oder an einer geschlossenen Schranke stehen bleiben und darauf warten , dasss eine andere farbe kommt oder die schranken sich heben . Halten ist die gewolte Unterbrechung der Bewegung . Auf Einfädelungstreifen und Seitenstreifen ist Halten unzulässig. Sollte ein Einfädelungsstreifen zu Ende sein und das Einfädeln war nicht möglich, darf nach bestätigter Rechtsprechung auf dem Seitenstreifen weitergefahren werden und dann auf den Hauptfahrsteifen übergewechselt werden. Hier ist die Rechtsprechung von dem höheren Gefahrenpotential ausgegangen das entsteht , wenn jemand am Ende des Streifens abrupt anhält. Giovanni.
rabi am 27 Nov 2012 17:29:34 giovannibastanza hat geschrieben:Sollte ein Einfädelungsstreifen zu Ende sein und das Einfädeln war nicht möglich, darf nach bestätigter Rechtsprechung auf dem Seitenstreifen weitergefahren werden und dann auf den Hauptfahrsteifen übergewechselt werden. Hier ist die Rechtsprechung von dem höheren Gefahrenpotential ausgegangen das entsteht , wenn jemand am Ende des Streifens abrupt anhält. Giovanni.
Hast du dafür auch eine Quelle? Ich kenne nur gegenteilige Aussagen.
creativi am 27 Nov 2012 20:03:13 giovannibastanza hat geschrieben:Sollte ein Einfädelungsstreifen zu Ende sein und das Einfädeln war nicht möglich, darf nach bestätigter Rechtsprechung auf dem Seitenstreifen weitergefahren werden und dann auf den Hauptfahrsteifen übergewechselt werden. Hier ist die Rechtsprechung von dem höheren Gefahrenpotential ausgegangen das entsteht , wenn jemand am Ende des Streifens abrupt anhält. Giovanni.
Kurz nach der Wende habe ich an einer Verkerhrakademie meinen "gesamtdeutschen" Berufskraftfahrer gemacht. Und ich bin mir ziemlich sicher das es so gelehrt wurde. Wie gesagt, es ist schon lange her, aber so habe ich es in Erinnerung. Andreas
creativi am 27 Nov 2012 20:06:23 a.miertsch hat geschrieben:Da muß ich dich korrigieren . Die A9 hatte in der Auffahrt Dessau Süd eine solche. War aber die Einzige mir bekannte. Warum? In den späten 50iger Jahren wurden da Autorennen veranstaltet, da brauchte man diese zusätzliche Fahrbahn, damit die Schnauferl nicht zu langsam waren, wegen der engen Kurven. :D ;D :lach: Lang war die allerdings nicht. Albert
Ja da magst du recht haben... Ausnahmen bestätigen die Regel. Wenn ich mich recht entsinne gab es auch auf der Autobahn (Nr.?) Auffahrt Wandlitz eine komplette Sperrung der rechten Fahrspur (als Einfädelspur) damit die hohen Herren auffahren konnten.
Gast am 27 Nov 2012 22:57:01 Wenn ich mich recht entsinne gab es auch auf der Autobahn (Nr.?) Auffahrt Wandlitz eine komplette Sperrung der rechten Fahrspur (als Einfädelspur) damit die hohen Herren auffahren konnten.
Korrekt , Die A11 :D -> fahre da fast jedes WE dran vorbei....Die konnten sogar 2 Spurig auffahren :lach: Ansonsten stimmt es -->> Das überwechseln auf die linke Fahrbahn war in der DDR verboten :!: -> hat aber auch so gut geklappt -> mein Trabant oder später mein Skoda rissen ja auch nicht beim Beschleunigen den Asphalt auf :lol: Einfädeln gin da Problemlos -> wie schon geschrieben , gab ja auch nicht so viele Autos und kein Tag verging ,wo man nicht eine Verkehrskontrolle sah :!:
giovannibastanza am 28 Nov 2012 17:41:37 hallo, Rabi, entschuldige, aber so häüfig komme ich nicht dazu zu lesen. §18 STVO Erläuterungen zu Absatz 2.2 ist Grundlage für die häufigere Rechtsprechung. Dem Sinne nach : Kann der Fahrsteifen nur mit Gefährdung anderer gewechselt werden, muss auf die Eingliederung verzichtet werden. Es wurde hier darauf verwiesen , dass in der DDR der Wechsel des Fahrstreifens, um einen anderen in die Autobahn reinfahren zu lassen verfolgt wurde . Das stimmt , aber es gab dazu keine definierte Begründung in der STVO der DDR. Die Polizei , die sich natürlich jede Option einfallen ließ um von Westdeutschen Devisen abzugreifen , stützte sich auf das -Rechtsfahrgebot- und sagte einfach ganz flott , -ohne Grund den Fahrstreifen gewechselt und vom Rechtsfahrgebot -abgewichen ,macht x -GUte DM- . Giovanni.
Gast am 29 Nov 2012 19:52:29 also wenn ich mein geliebtes schweden verlasse fählt mir immer wieder auf wie eilig es doch gewisse personen haben und wehe dem der ihnen in den weg kommt. manche leute machen einen echt sauer. abdrängen nötigen und dann noch den mittelfinger hinterher. schön ist es nicht..... :evil:
a.miertsch am 29 Nov 2012 20:08:35 Alexandersson hat geschrieben:also wenn ich mein geliebtes schweden verlasse fählt mir immer wieder auf wie eilig es doch gewisse personen haben und wehe dem der ihnen in den weg kommt.
manche leute machen einen echt sauer. abdrängen nötigen und dann noch den mittelfinger hinterher.
schön ist es nicht..... :evil:
Deswegen fahre ich auch so gern nach Schweden. :daumen2: Albert
giovannibastanza am 30 Nov 2012 14:40:18 Alexanderson, deshalb fahren deine Landsleute auch , wenn sie einmal nach Deutschland kommen,ihr Auto bei uns gerne mal aus und auffälligerweise gern und andauernd auf der linken Spur. Du siehst es kommt auf den Focus an. Aber wenn man direkt an der A7 wohnt, jeden Tag diese Autobahn befährt , kann man das auf diesem Schwedenboulevard gut beobachten. Giovanni.
Gast am 30 Nov 2012 15:21:15 hat dich den schon mal einer meiner lanzleute ausgebremst oder ist wild pöbelnd hinter dir hergefahren? ich bin sicher du hast nicht mal einen mittelfinger .... gesehen......
nun will ausdruecklich darauf hinweisen das ich nicht die deutschen meinen sondern ich empfinde es alls störend das manche menschen egal wo sie nun herkommen sich nicht unter kontrolle haben und das bei 180kmh.
schnell fahren kann man wohl nicht wirklich mit nötigen und beleidigen vergleichen.
rabi am 30 Nov 2012 16:11:48 giovannibastanza hat geschrieben:hallo, Rabi, entschuldige, aber so häüfig komme ich nicht dazu zu lesen. §18 STVO Erläuterungen zu Absatz 2.2 ist Grundlage für die häufigere Rechtsprechung. Dem Sinne nach : Kann der Fahrsteifen nur mit Gefährdung anderer gewechselt werden, muss auf die Eingliederung verzichtet werden. Giovanni.
Öhmm...seit wann ist der Pannenstreifen (Standspur) ein Fahrstreifen???? Und eine Quelle hast du immer noch nicht genannt, sondern nur deine Interpretation des §18. Ich kenne nur dieses hier: --> LinkWie das rechtlich in der DDR war, ist mir eigentlich ziemlich egal. Das ist Geschichte. Natürlich fahre ich auch auf dem Standstreifen weiter, wenn es sein muß. Ich wollte nur wissen, woher du dein Wissen hast, dass dieses erlaubt ist. So richtig überzeugt hast du mich nicht. ;D
Stefan-Claudia am 30 Nov 2012 23:33:12 Hallo liebe Fories
im Kreuz Bielefeld, geformt wie ein klassisches Kleeblatt will ich aus BI kommend auf die A2 auffahren und habe auf dem kleinen Stück Asphalt, welches einerseits meiner Beschleunigung dient und den Wunsch auf die linke Spur zu wechseln um auf die AB zu kommen, und dem kleinen Stück Asphalt, welches anderseits anderen der Entschleunigung dient und dem Wunsch auf die rechte (Abbiege)-Spur zu wechseln
einen 40-Tonner neben mir, der mir trotz voller Beschleunigung und frühzeitiger Betätigung der Blinker bis zum letzten Meter keinen Raum zum einscheren gab, sodass ich gezwungen war bei vollem Tempo auf dem mir zur Verfügung stehenen geschriffelten Standstreifen nach links zu brettern.
Gild dort nun rechts vor links oder Vorfahrt achten ???
Gast am 01 Dez 2012 01:46:48 rabi hat geschrieben:Natürlich fahre ich auch auf dem Standstreifen weiter, wenn es sein muß. Ich wollte nur wissen, woher du dein Wissen hast, dass dieses erlaubt ist. So richtig überzeugt hast du mich nicht.
Ohne rechtskundig zu sein, könnte ich mir vorstellen, dass es in etwa so gehandhabt wird: "Verlängern" des Beschleunigungsstreifens zum Einfädeln: OK "Verlängern" des Verzögerungsstreifens, also im Stau 500m oder so vor der Ausfahrt auf die Standspur: Nicht OK Immer vorrausgesetzt, es passiert nichts weiter, so wie im hier mehrfach verlinkten Beispiel mit der Streckenkontrolle, gerammt beim "Verlängern" des Beschleunigungsstreifens. Also nochmal Karo-Einfach: Sieht mich die Polizei beim eigenmächtigen Verlängern des Beschleunigungsstreifens bei dichten Verkehr, wird wohl nichts passieren. Erwischen sie mich aber, wenn ich 500m vor der Ausfahrt schon auf den Standstreifen fahre, um am Stau vorbei zu kommen, gibt es wohl Ärger. Meine subjektive Interpretation, kann falsch sein, musss es aber nicht. CarbonUnit
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