Dan-Hu am 07 Jan 2013 17:49:03 UlrichS hat geschrieben:Auch darf die Polizei in den Kofferraum sehen oder ins Handschuhfach schauen oder auch ins Klo eines Wohnmobiles nachschauen ob dort eine Person ist die sich versteckt. ( Wenn ich Verkehrsteilnehmer bin )
Nein, nur wenn Gefahr im Vollzug ist. Wenn ich mein Warndreieck und Verbandkasten unter dem Sitz habe dürfen die Polizisten ohne Verdacht nicht das Auto oder den Kofferraum durchsuchen. Ich rede hier von der deutschen Polizei - im Ausland kenne ich mich nicht aus.
kurt2 am 07 Jan 2013 18:09:50 Dan-Hu hat geschrieben: Nein, nur wenn Gefahr im Vollzug ist. Wenn ich mein Warndreieck und Verbandkasten unter dem Sitz habe dürfen die Polizisten...............
Hallo Dan-Hu, Gefahr ist immer im Vollzug :D :D !! :lach: Nur wenn sich die Gefahr im "Verzug" befindet, könnte dies Maßnahmen eines "Hibe der Sta" rechtfertigen. :bia: :bia:
Dan-Hu am 07 Jan 2013 22:06:30 kurt2 hat geschrieben:Dan-Hu hat geschrieben: Nein, nur wenn Gefahr im Vollzug ist. Wenn ich mein Warndreieck und Verbandkasten unter dem Sitz habe dürfen die Polizisten...............
Hallo Dan-Hu, Gefahr ist immer im Vollzug :D :D !! :lach: Nur wenn sich die Gefahr im "Verzug" befindet, könnte dies Maßnahmen eines "Hibe der Sta" rechtfertigen. :bia: :bia:
:lol: :lol:
urmel71 am 07 Jan 2013 22:18:06 Acki hat geschrieben: "Schuhe werde ausgezogen!"
dann sollte man ab sofort auch noch Gästepuschen mitführen?
SteffenBerlin am 07 Jan 2013 23:42:07 kurt2 hat geschrieben:"Hibe der Sta" :bia: :bia:
So nebenbei: seit dem 01.09.2004 heißt es Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft. MfG Steffen
Gast am 08 Jan 2013 00:08:13 Ich gehe jetzt mal leicht O.T., aber nur leicht, da Polizei im Titel steht.
Unsere Polizisten haben einen harten Job. Sie müssen täglich sich mit Betrunkenen, schwer Drogenabhängigen, Gewalttätern und asozialen Elementen herumschlagen. Oft haben sie hunderte Überstunden auf dem Buckel und werden dann noch für irgend welche lins/rechts/mitte/oben/unten-Demos eingesetzt. Oder sie müssen sich mit Schlägern an Fußballstadien oder anderen Veranstaltungen herum schlagen. Diejenigen, welche die Polizei dumm anmachen halten sich an keine Regeln. Umgekehrt aber muss der Polizist sich immer korrekt verhalten, egal wie er beleidigt oder angespuckt wird. Ich finde jeder Polizist hat es verdient, dass wir ihn bei einer Verkehrskontrolle das Leben nicht zu schwer machen, ihn respektvoll behandeln und nicht unnötig provozieren. Um nichts auf dieser Welt würde ich deren Job machen wollen, bin aber dankbar dass es sie gibt.
Und wenn er höflich fragt, ob er einen Blick ins WoMo werfen darf, dann lasse ich ihn auch einen Blick ins WoMo werfen und werde mich nicht auf meine möglichen Rechte berufen.
Nur wenn er meint Rambo spielen zu müssen, werde ich ihm den Rechtsstaat in Ruhe erklären. Noch nie ist mir in den letzten 30 Jahren ein Rambo-Polizist im Straßenverkehr begegnet. Das war aber nicht immer so. Zu Zeiten der RAF hatte jeder Polizist in Stuttgart weiche Knie bei jeder Verkehrskontrolle, immer eine Hand an der Waffe und von Höflichkeit war keine Spur. Damals fand ich dies unverschämt und war kein "Bullenfreund". Heute weiß ich, welch einen Dreckjob die damals hatten.
Ich sehe in der Polizei den Freund und Helfer. Auch wenn er mir mit 20€ Ticket auf die Sprünge helfen muss, dass man hier nicht so schnell fahren darf. Er macht nicht anders als seinen Job. Und 99,9% machen es gut.
Sorry fürs O.T.
Georg
tober am 08 Jan 2013 00:13:38 raidy hat geschrieben:Ich gehe jetzt mal leicht O.T., aber nur leicht, da Polizei im Titel steht.
Unsere Polizisten haben einen harten Job. Sie müssen täglich sich mit Betrunkenen, schwer Drogenabhängigen, Gewalttätern und asozialen Elementen herumschlagen. Oft haben sie hunderte Überstunden auf dem Buckel und werden dann noch für irgend welche lins/rechts/mitte/oben/unten-Demos eingesetzt. Oder sie müssen sich mit Schlägern an Fußballstadien oder anderen Veranstaltungen herum schlagen. Diejenigen, welche die Polizei dumm anmachen halten sich an keine Regeln. Umgekehrt aber muss der Polizist sich immer korrekt verhalten, egal wie er beleidigt oder angespuckt wird. Ich finde jeder Polizist hat es verdient, dass wir ihn bei einer Verkehrskontrolle das Leben nicht zu schwer machen, ihn respektvoll behandeln und nicht unnötig provozieren. Um nichts auf dieser Welt würde ich deren Job machen wollen, bin aber dankbar dass es sie gibt.
Und wenn er höflich fragt, ob er einen Blick ins WoMo werfen darf, dann lasse ich ihn auch einen Blick ins WoMo werfen und werde mich nicht auf meine möglichen Rechte berufen.
Nur wenn er meint Rambo spielen zu müssen, werde ich ihm den Rechtsstaat in Ruhe erklären. Noch nie ist mir in den letzten 30 Jahren ein Rambo-Polizist im Straßenverkehr begegnet. Das war aber nicht immer so. Zu Zeiten der RAF hatte jeder Polizist in Stuttgart weiche Knie bei jeder Verkehrskontrolle, immer eine Hand an der Waffe und von Höflichkeit war keine Spur. Damals fand ich dies unverschämt und war kein "Bullenfreund". Heute weiß ich, welch einen Dreckjob die damals hatten.
Ich sehe in der Polizei den Freund und Helfer. Auch wenn er mir mit 20€ Ticket auf die Sprünge helfen muss, dass man hier nicht so schnell fahren darf. Er macht nicht anders als seinen Job. Und 99,9% machen es gut.
Sorry fürs O.T.
Georg
:daumen2: 100% zustimmung. Und die "originellen" -Ich kenne meine Rechte- Sprüche von so manch einem Hören die bestimmt zum ersten mal und finden das ganz Lustig. 8) Genauso wie jeder andere auch dem irgendeiner sagen will wie er seinen Job zu machen hat.
Puschel am 08 Jan 2013 00:17:32 :daumen2:
Danke Raidy,
dem ist nichts, aber auch wirklich gar nichts mehr hinzuzufügen.
Michael
brainless am 08 Jan 2013 00:26:56 Hallo raidy,
deinen Post finde ich aber vollkommen unangebracht hier - aus folgenden Gründen: - differenzierte Betrachtungsweise - kein "Hörensagenwissen" - kein Stammtischgelaber
Auch bei Klausimaus wundert es mich, daß er sich noch ein zweites Mal meldet - eigentlich vergebliche Liebesmüh. :roll:
Lese ich mir hingegen blumige Posts eifriger Derrickgucker durch, finde ich den üblichen Forumsjargon und bin nicht so verunsichert. :mrgreen:
Ich weiß, daß Du meinen Post richtig einordnest,
Volker :wink:
Gogolo am 08 Jan 2013 00:44:33 @Georg
das hast du wunderbar geschrieben - dem ist m.E. absolut nichts hinzuzufügen.
BTW: Auf meiner großen Womo-Asienreise sind ganze Kohorten von Zöllnern und Polizisten ins Gogolobil gegangen. An Grenzübergängen zu Russland, Mongolei, China, Kirgisien, Usbekistan, Turkmenistan, Iran, Armenien und Georgien kommst du nicht durch, ohne dass das ein ganzer Stab von Zöllnern und Grenzbeamten im und am Fahrzeug Kontrollen durchführt. Wenn ich da gefragt hätte, ob sie wohl ihre Stiefeln ausziehen würden, die hätten mich nicht nur verständnislos ausgeschaut (wenn sie mich verstanden hätten), sie hätten mich auch mindestens ausgelacht (oder vieleicht sehr viel eingehender kontrolliert). Diese Beamten hatten auch alle Zeit der Welt, wir waren mit 18 Fahrzeugen am usbekischen Grenzübergang (und wir waren an diesem Tag die einzigen Fahrzeuge!!!) schon um 9 Uhr vormittags - das letzte Fahrzeug ist um 18:30 fertig geworden. Da schauten mal die Zöllner die Fotos der Reise auf dem Laptop an, da entdeckten sie in einem Kühlschrank bei einem schweizer Wohnmobilisten eine Flasche Wein (worauf der Grenzbeamte seine Kollegen rief und dann mit dem Wohnmobilfahrer gemeinsam die Flasche ausgeleert wurde). Das braucht so seine Zeit. Da werden gegenseitig Zigaratten angeboten und man macht ein "Schwätzchen" mit Händen und Füßen weil keiner die Sprache des anderen spricht. Lustig und abenteuerlich war es. Ich würde auf keine dieser Kontrollen verzichten wollen...
Bei den Kontrollen durch die Polizei in diesen Ländern unterwegs wollten diese alle auch ins Fahrzeug schauen - zu 99,9% nur aus reiner Neugierde. Die Dokumente waren absolut zweitrangig. Auch diese Kontrollen waren alle sehr kurzweilig, lustig und trugen auch zur Völkerverständigung bei. Selbst als ich eine Strafe wegen zu schnellem Fahren in Usbekistan zahlen musste, wurde dies für ein nettes Schwätzchen genutzt (die Strafe - 10€ in bar) wurde von mir unter Agenzwinkern im Gegenzug zur Rückgabe des Führerscheines gezahlt. Lustig war es!
Korrekte europäische Kontrollen können mich in keinster Weise aufregen. Wären alle Kontrollen so lustig und locker wie auf dieser Reise, dann würde ich sogar gerne kontrolliert werden...
Habe die Ehre
Gogolo
Puschel am 08 Jan 2013 01:54:44 Auch Dir lieber Gogolo,
vielen,vielen Dank für Deinen Beitrag. Wenn viele mit dieser Deiner Einstellung durch die Welt oder auch nur durch unser kleines Deutschland reisen würden, wäre das zusammenleben auf SP, CP, Hausgemeinschaften und auch grösseren Gemeinschaftsverbänden wesesentlich einfacher. Muss den jeder in Deutschland erst mal auf SEINE Rechte pochen? Übrigens: Würd schon mal irgendwann mal wieder von Deinem " Bullensp...a" probieren. Aber Ihr seid ja nur noch unterwegs.Kein Neid---ich gönne es Euch.
@ raidy Finde deinen Beitrag überhaupt nicht O.T. Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Nochmals Danke.
Michael
Gast am 08 Jan 2013 04:04:34 Dan-Hu hat geschrieben:UlrichS hat geschrieben:Auch darf die Polizei in den Kofferraum sehen oder ins Handschuhfach schauen oder auch ins Klo eines Wohnmobiles nachschauen ob dort eine Person ist die sich versteckt. ( Wenn ich Verkehrsteilnehmer bin )
Nein, nur wenn Gefahr im Vollzug ist. Wenn ich mein Warndreieck und Verbandkasten unter dem Sitz habe dürfen die Polizisten ohne Verdacht nicht das Auto oder den Kofferraum durchsuchen. Ich rede hier von der deutschen Polizei - im Ausland kenne ich mich nicht aus.
Komisch ich sehe immer ( zum Beispiel als ich gewogen wurde ) das die Polizei wie selbstverständlich andere LKW`s im Führerhaus durchsucht, auf der Ladefläche herumgeht und alles kontrolliert auch die Ladungssicherung. Ich sehe wie man in Kastenwagen reingeht und dort bei Handwerkerfahrzeugen in die schränke schaut etc. --> LinkAuch darf die Polizei nach dem Schengener Abkommen 30 km tief in "fremden" Land Kontrollen durchführen uns ist dabei nicht zimperlich. Zollkontrollen bzw. Kontrollen werden da ziemlich resolut durchgeführt und ich bin ganz klar der Ansicht das dies mit Rechtsgrundlage geschieht. Bei einem begründeten Verdacht einer Ordnungswidrigkeit darf die Polizei gemäß § 102 StPO iVm § 46 OWiG Kfz`s durchsuchen und ein begründeter Verdacht ist schnell konstruiert. Klar das ohne jeden begründeten Verdacht, ohne Zollkontrolle etc. Wohnmobile nicht einfach durchsucht werden dürfen ( nur so aus Spaß )
Dan-Hu am 08 Jan 2013 12:50:29 UlrichS hat geschrieben:Klar das ohne jeden begründeten Verdacht, ohne Zollkontrolle etc. Wohnmobile nicht einfach durchsucht werden dürfen ( nur so aus Spaß )
Dann sind wir ja einer Meinung! :-)
reihenga am 08 Jan 2013 19:36:43 Hallo zusammen Wenn es möglich wäre eine Betretung, Durchsuchung etc definitiv zu verhindern, wie manche es sich wünschen, dann könnten finstere Buben das ja auch in Anspruch nehmen. Und nach Serieneinbrüchen/einem Anschlag/Menschenschmuggel usw, kommen dann die Sprüche/ Berichte über die unfähige, dumme Polizei. Wir selber aber werfen ihr durch unsere Gesetzgeber Knüppel zwischen die Beine. Ich weiß auch nicht was ich von einem Betretungsverbot habe, hebt das mein Selbstwertgefühl? Viele Reinhold
elinor am 08 Jan 2013 19:47:34 Noch 'ne Anekdote am Rand:
Auch wir fanden fogende Begebenheit lustig :)
Bei der Einreisekontrolle Eurotunnel in Calais nach GB wir das WoMo von den Immigration Officers kontrolliert ob illegale Einwanderer versteckt sind. Der Beamte am Kontrollschalter zog uns zur Kontrolle raus und schickte uns einen wohl noch unerfahrenen farbigen Beamten, der uns ckecken sollte. Garage ging ja noch, aber als ich ihm die Aufbautür öffnete, verbellte ihn unsere 20 kg Collie - Arlarmanlage :D (Völlig harmlos). Widerwillig stieg er ein und wurde nun freundlich von 45 kg Rottie-Mix (schwarz, völlig harmlos) begüßt. Die Kontrolle war ziemlich schnell beendet :D
Sellten so gelacht wie hinterher. Ich vermute, der officer, der ihn zu uns geschickt, tar dies aus Übungsgründen aus dem Hänger am Innenspiegel ist zu erkennen, daß Hunde im WoMo sind :D
Gast am 08 Jan 2013 21:14:59 Hallo, statt nun zu diskutieren, ob die Staatsmacht ins Wohnmobil rein darf oder nicht, finde ich Begebenheiten bei der Kontrolle auch viel lustiger. Polizisten im In- und Ausland wollten immer nur Papiere sehen und haben manchmal nach dem Woher und Wohin gefragt, besonders gerne bei meiner Polenreise 2006 ( --> Link). Aber das lief immer korrekt ab. Mitunter wirkten die Herrschaften angespannt, wie 1996 nach einem ETA-Bombenattentat in Cordòba. Aber das ist sicherlich kein Wunder. Manchmal wurden seltsame Fragen gestellt, wie eben 2006 in Polen, als man eines Sonntagnachmittags gleich zwei Mal wissen wollte, ob ich Fahrrad gefahren wäre. Ein Zöllner war auch mal drin im Auto. Das war 1999 bei der Einreise nach Weißrussland. Der hat jeden Schrank aufgemacht und sich alles genau angesehen. "Beschlagnahmt" hat er letztendlich eine halbe Packung Salzstangen. Erst wollte er die ganze Packung, aber weil das, zusammen mit Cola, meine Durchfallmedizin sein sollte, haben wir uns auf Fifty-Fifty geeinigt. Die Salzstangen hat er dann den anderen aus der Gruppe als Muster für das gezeigt, was er gerne "beschlagnahmen" würde. Das war eher witzig, als ärgerlich. CarbonUnit
gerd-ll am 09 Jan 2013 02:24:54 wen ich kontrolliert werde dann ist das nun mal so und ich seh da keinen Grund nicht kooperativ zu sein ich hab schließlich nichts zu verbergen.....
der Mann in Uniform Macht einfach seinen Job....dafür wird er bezahlt und ich will ja nicht das er abends nach Hause geht und das Gefühl hat er hat sein Geld umsonst bekommen......
Gast am 09 Jan 2013 06:51:50 binkebernd hat geschrieben:.......kommen einem so manche Gedanken hinter dem Lenkrad. Wenn ich mit meinem Wohnmobil von der Polizei angehalten werde und die Selbe nun mein Wohnmobil betreten möchte...darf sie das ohne Hausdurchsuchungsbefehl???? Ein Wohnmobil ist doch auch eine Wohnung - deshalb doch wohl WOHN-mobil.
es wurde lediglich versucht dem TE eine Antwort auf seine Frage zu geben, dass die Polizei in der Regel nur ihren Job macht wird wohl jedem klar sein.
Dan-Hu am 09 Jan 2013 10:40:23 Ich will ja Grundsätzlich der Polizei auch nicht die Arbeit erschweren!
Es geht hier aber meiner Meinung nach um den 13. Artikel des Grundgesetzes "Unverletzlichkeit der Wohnung".
Also wenn die Herren einen Grund haben meine Wohnung oder auch Wohnmobil zu durchsuchen, dann sollen Sie sich bitte den entsprechenden Beschluss holen. Da bin ich dann der letzte, der denen im Wege steht.
Wie hier einige auf dieses Grundrecht mit leichten Schulterzucken verzichten kann ich nicht verstehen.
btw: Ich habe auch nichts zu verbergen, aber das ist ja auch nicht die Frage.
ganderker am 09 Jan 2013 10:43:08 Dan-Hu hat geschrieben: Wie hier einige auf dieses Grundrecht mit leichten Schulterzucken verzichten kann ich nicht verstehen.
man hat sehr viele Rechte Tag für Tag. Und man ist -zum Glück- in der guten Situation, abwägen zu dürfen, wo und wann man auf seinem Recht besteht. Ist auch eine Frage der Persönlichkeitsstruktur :D Das fängt beim bevorrechtigten Einfahren in eine Kreuzung an und hört........
tigershark am 09 Jan 2013 11:01:37 Dan-Hu hat geschrieben:Es geht hier aber meiner Meinung nach um den 13. Artikel des Grundgesetzes "Unverletzlichkeit der Wohnung".
Hallo Dan-Hu was steht eigentlich in der Zulassungsbescheinigung deines Wohnmobils? Wohnung? Oder doch eher: Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. (o.Ä.) Hast du beim Einwohnermeldeamt einen Zweitwohnsitz "Wohnmobil" angemeldet? Schau mal nach, bzw. denk mal drüber nach. Soviel zum Thema § 13 GG Peter
Dan-Hu am 09 Jan 2013 11:15:35 tigershark hat geschrieben:Dan-Hu hat geschrieben:Es geht hier aber meiner Meinung nach um den 13. Artikel des Grundgesetzes "Unverletzlichkeit der Wohnung".
Hallo Dan-Hu was steht eigentlich in der Zulassungsbescheinigung deines Wohnmobils? Wohnung? Oder doch eher: Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. (o.Ä.) Hast du beim Einwohnermeldeamt einen Zweitwohnsitz "Wohnmobil" angemeldet? Schau mal nach, bzw. denk mal drüber nach. Soviel zum Thema § 13 GG Peter
Hallo Peter, ob ein Wohnmobil nun im Sinne des Grundgesetzes eine Wohnung ist vermag ich nicht zu beantworten. Gefühlt ist sie das aber für mich wenn ich damit unterwegs bin. Das ist sicher bei fast allen hier so. Es gibt übrigens eine Urteil vom Bayrischen Verfassungsgerichtshofs eben solche Durchsuchungen für Rechtswidrig erklärt hat. Hierbei wird allerdings nicht auf Artikel 13 gesprochen: 6. Die konkrete Beurteilung der polizeilichen Durchsuchung seines Pkw am Abend des 10. April 2002 durch das Verwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichtshof verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Art. 101 und Art. 100 in Verbindung mit Art. 101 BV.
Hier mal der Link dazu, aber mit der Bitte sich alles durchzulesen. Am Anfang wird nämlich das revidierte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg zitiert. Die hatten noch der Polizei Recht gegeben. Aufgrund dessen wurde dann die Verfassungsbeschwerde eingeleitet. --> Link
Dan-Hu am 09 Jan 2013 11:21:17 Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Köln definiert die Wohnung im Sinne des Artikel 13 übrigens so: b) Sachlicher Schutzbereich: Wohnung: Jeder Raum, den der Einzelne der allgemeinen Zugänglichkeit durch räumliche Abschottung entzieht und zur Stätte seines Lebens und Wirkens bestimmt (Privaträume, Geschäftsräume, befriedetes Besitztum) - geschützt sind auch Nebenräume der Wohnung (Dachboden, Keller, Garage), Zelte, Ferienhäuser, Wohnboote, Wohnmobile, Hotelzimmer - Geschäftsräume, die in der eigenen Wohnung liegen (Küchenkanzlei) oder dem unkontrollierten Zutritt (Arztpraxis) entzogen sind, fallen stets in den Schutzbereich. Dies gilt nicht bei allg. Zugänglichkeit z.B. in Läden während der Geschäftszeiten (Einwilligung) - nicht: Autos, Strandkörbe, Hafträume, Krankenhauszimmer - Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften nur bei Lauschangriff von außen oder bei Betreten, um Abhöreinrichtung aufzustellen - Schutzbereich gewährleistet nur das Recht, in der Wohnung ungestört und unbeobachtet zu tun und zu lassen, was einem beliebt, nicht aber, aus der Wohnung heraus Handlungen vorzunehmen, die in den Rechtsbereich anderer eingreifen
tigershark am 09 Jan 2013 12:10:48 Hallo Dan-Hu
Es steht wohl außer Frage, dass (fast) jeder Wohnmobilnutzer sein Fahrzeug als seine (fahrende) Ferienwohnung ansieht. Das geht mir genau so.
Vielleicht kommt ja tatsächlich auch der § 13 GG in Betracht (unser Gesetzgeber ist ja heutzutage „großzügig“)
Letztendlich handelt es sich bei einem Wohnmobil aber um ein Kraftfahrzeug und um die Frage ob dieses von Polizeibeamten betreten werden darf.
Dazu wurden ja hier bereits diverse Aussagen gemacht.
Nehmen wir aber ruhig mal an, das Wohnmobil wird einer Wohnung gleich gesetzt:
Es sieht so aus, dass ein Polizeibeamter (oder auch eine Polizeibeamtin:-) bei einem „begründeten Tatverdacht“ sowohl ein Kraftfahrzeug als auch eine Wohnung durchsuchen darf. Wie letztendlich dieser Tatverdacht aussieht und begründet wird kommt sicherlich auf den Einzelfall an. Es ist durchaus richtig, dass bei einem Widerspruch des Betroffenen (gegen die Durchsuchung) ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich. Das ist durch diverse Gerichtsurteile belegt.
Die Frage die dann auftaucht ist aber doch: du wirst zur Nachtzeit angehalten (auf der Fahrt in den Urlaub – nicht parkend) der / die Polizeibeamte/in „möchte“ dein Wohnmobil betreten und du verlangst einen Durchsuchungsbeschluss: wie lange möchtest du dort warten?
Dann kommt wieder mal die Sache mit dem Wald und wie man dort hineinruft. Wenn es wirklich „hart auf hart“ kommt und sowohl du dich als auch der Polizeibeamte sich stur stellen, dann wirst du schon eine lange Zeit am Anhalteort verbringen müssen. Ob sich dieser Aufwand lohnt?
Peter
PS: ein interessantes Urteil, aber: auch nur eine Einzelfallentscheidung, bei der übrigens auch angegeben ist:
7. Soweit der Beschwerdeführer im Übrigen eine Verletzung von Rechten aus Art. 99 Satz 2, Art. 102 Abs. 1 und Art. 106 Abs. 3 BV geltend macht, sind diese für die Be¬urteilung der Rechtssache nicht einschlägig. Namentlich lag hier noch keine Frei¬heitsbeeinträchtigung vor. Ebenso wenig stellt der Fahrgastraum seines Pkw eine Wohnung dar.
Gast am 09 Jan 2013 12:15:31 Ist das jetzt die Aufgabe einer FH für Verwaltung? ob die dieses so definieren oder in China ein Sack Reis umfällt ist wohl gleichbedeutend!!!! Einer FH steht eine solche defination im übrigen gar nicht zu, da dort in der Mehrzahl juristische Laien mit Halbwissen am Werk sind.
rolfwam am 09 Jan 2013 12:21:54 Genau! So wie hier immer wieder :D *problemnichversteh*
Gast am 09 Jan 2013 12:38:14 Dan-Hu hat geschrieben:Es gibt übrigens eine Urteil vom Bayrischen Verfassungsgerichtshofs eben solche Durchsuchungen für Rechtswidrig erklärt hat. Hierbei wird allerdings nicht auf Artikel 13 gesprochen: 6. Die konkrete Beurteilung der polizeilichen Durchsuchung seines Pkw am Abend des 10. April 2002 durch das Verwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichtshof verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Art. 101 und Art. 100 in Verbindung mit Art. 101 BV.
Hier mal der Link dazu, aber mit der Bitte sich alles durchzulesen. Am Anfang wird nämlich das revidierte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg zitiert. Die hatten noch der Polizei Recht gegeben. Aufgrund dessen wurde dann die Verfassungsbeschwerde eingeleitet. --> Link
Vielen Dank für den Link - aber ich lese das Urteil offenbar anders als Du. In dem Urteil ging es um die Durchsuchung der Koffer u.ä. Ganz klar und unmissverständlich steht da fast ganz am Ende unter Punkt 7 ( über Sondervotum ): Namentlich lag hier noch keine Freiheitsbeeinträchtigung vor. Ebenso wenig stellt der Fahrgastraum seines Pkw eine Wohnung dar.Und das ist es was ich u.a. auch in meinem Link ( --> Link ) auf meiner Homepage geschrieben habe, dass wenn das Fahrzeug als Fahrzeug unterwegs ist, es sich auch Rechtlich um ein Fahrzeug handelt. ( nix mit Unverletzlichkeit der Wohnung ) Anders ist ein Wohnmobil zu beurteilen wenn es tatsächlich zu Wohnzwecken dient, denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist immer ausschlaggebend als was tatsächlich etwas genutzt wird und nicht als was es eingetragen wird. Dies bedeutet das ein Wohnmobil z.B. auf einem Campingplatz nicht mehr Mobil ist und eindeutig als Wohnung Verwendung findet und damit das GG im Sinne der Unverletzlichkeit der Wohnung greift.
Gast am 09 Jan 2013 12:49:05 Dan-Hu hat geschrieben:Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Köln definiert die Wohnung im Sinne des Artikel 13 übrigens so: b) Sachlicher Schutzbereich: Wohnung: Jeder Raum, den der Einzelne der allgemeinen Zugänglichkeit durch räumliche Abschottung entzieht und zur Stätte seines Lebens und Wirkens bestimmt (Privaträume, Geschäftsräume, befriedetes Besitztum) - geschützt sind auch Nebenräume der Wohnung (Dachboden, Keller, Garage), Zelte, Ferienhäuser, Wohnboote, Wohnmobile, Hotelzimmer.....
Ja aber nicht wenn ein Wohnmobil auf der auf der Strasse als Fahrzeug unterwegs ist, denn dann wird es Rechtlich zum Fahrzeug. Auch ein Zelt darf durchsucht werden wenn es zusammengefaltet im Koffer durch den Zoll gebracht wird oder im Fahrzeug liegt usw. Die Ausführungen der Fachhochschule wiedersprechen meinen Ausführungen nicht. tigershark hat geschrieben:Die Frage die dann auftaucht ist aber doch: du wirst zur Nachtzeit angehalten (auf der Fahrt in den Urlaub – nicht parkend) der / die Polizeibeamte/in „möchte“ dein Wohnmobil betreten und du verlangst einen Durchsuchungsbeschluss: wie lange möchtest du dort warten?
=Keine Wohnung - bleibt Fahrzeug - keine Unverletzbarkeit der Wohnung, auch wenn Du Parkst und auf der Strasse drin schläfst.
Gast am 09 Jan 2013 13:12:28 Wenn ich manche hier so lese, würde ich gerne mit einer blauen Uniform auf der Straße stehen und einigen mal richtig das Leben schwer machen, nur so aus Spaß an der Freude.
Bei manchen würde es mir ein Vergnügen bereiten dem Straßenverkehrsamt mitzuteilen das bei diesen der Eindruck entsteht das die charakterliche Fähigkeiten zum führen eines Kraftfahrzeuges doch sehr vermisst wird, und dieses mal überprüft werden sollte.
Auch das Warndreieck sowie die Warnlampe mit den richtigen Batterien würde mich interessieren, wobei ich die zul. Gewichte des Fahrzeuges bestimmt nicht unbeachtet lassen würde.
Wie weit zusätzliche Anbauten rechtens sind, würde ich mit einer Mängelkarte beim TÜV prüfen lassen, z.b. Markise, Fahrradträger usw.
Ich glaube es gäbe genug Spielraum im rechtlichen Rahmen manch einem richtig schön den Tag zu versauen und ich würde dafür sogar noch bezahlt.
ganderker am 09 Jan 2013 14:09:09 willy13 hat geschrieben:.
Ich glaube es gäbe genug Spielraum im rechtlichen Rahmen manch einem richtig schön den Tag zu versauen und ich würde dafür sogar noch bezahlt.
jou, unsereinem bleibt halt leider weiterhin nur, Apfelsinen mit dem Daumen einzudrücken, verkehrt rum hinzulegen oder Tetrapacks leicht aufzureißen und sich drauf zu freuen, dass andere sich den Einkaufswagen/Tasche versauen :D
Gast am 09 Jan 2013 14:16:34 jou, unsereinem bleibt halt leider weiterhin nur, Apfelsinen mit dem Daumen einzudrücken, verkehrt rum hinzulegen oder Tetrapacks leicht aufzureißen und sich drauf zu freuen, dass andere sich den Einkaufswagen/Tasche versauen :D
[/quote] :eek: :abgelehnt: :wall: :vogel: Wem fällt denn so ein Schwachsinn ein ? :
chrisk am 09 Jan 2013 14:37:24 Ich hoffe ja, dass alle die ihre Rechte so gut kennen auch ihre Pflichten nicht gänzlich fremd sind.
ganderker am 09 Jan 2013 14:42:39 Freetec 598 hat geschrieben: Wem fällt denn so ein Schwachsinn ein ? :
Jürgen von der Lippe :D :D :D aber das macht er nur, wenn er gute Laune hat, sagt er :D
Gast am 09 Jan 2013 15:13:14 Leicht, aber nur ganz leicht, Off Topic zitiere ich mal aus Rolfwams Signatur: Internetforen beweisen: es gibt ein Leben nach dem Hirntod! Was zu beweisen war... :D
Ein Versuch, zum Thema zurück zu kehren: Ich habe bisher nur normale Verkehrskontrollen erlebt. Dabei wurde nach den Papieren gefragt, eventuell nach Alkoholkonsum, manchmal nach dem Woher und Wohin. Aber ein kontrollierender Polizist wollte noch nie mein Wohnmobil betreten. Anders sieht das beim Zoll aus und in Weißrussland wird es wohl keinen Widerspruch gegen staatliche Maßnahmen geben. Wenn ja, weiß der Delinquent, was ihn erwartet. Das hier verlinkte Urteil beweist mir, dass unser Rechtsstaat durchaus noch funktioniert. Auch wenn der Fahrer einen "nicht mitteleuropäischen Haarschnitt" hat und der Beifahrer Faruk mit Vornamen heißt. Ganz ohne Ironie finde ich das gut und richtig.
Außerdem ist doch die Frage "Was passiert, wenn die Polizei mein WoMo durchsuchen will?" rein hypothetisch. Oder irre ich mich da? Gibt es konkrete Fälle einer polizeilichen WoMo-Durchsuchung, die über die Betrachtung von Verbandskasten und Warndreieck hinausgehen?
Wie manche in diesem Forum das schon tun, habe ich vor, im Wohnmobil zu leben. Es wäre dann also meine Wohnung im Sinne des §13GG. Und da möchte ich ganz persönlich wissen, warum diese von den Staatsorganen nach was durchsucht wird, wohlgemerkt jenseits dessen, was bei einer Verkehrskontrolle relevant ist. Wenn man mir das vernünftig erklären kann, bin ich durchaus kooperationsbereit. Alles andere ist staatliche Willkür.
CarbonUnit
beatjoos am 09 Jan 2013 15:33:48 willy13 hat geschrieben:Wenn ich manche hier so lese, würde ich gerne mit einer blauen Uniform auf der Straße stehen und einigen mal richtig das Leben schwer machen, nur so aus Spaß an der Freude.
Bei manchen würde es mir ein Vergnügen bereiten dem Straßenverkehrsamt mitzuteilen das bei diesen der Eindruck entsteht das die charakterliche Fähigkeiten zum führen eines Kraftfahrzeuges doch sehr vermisst wird, und dieses mal überprüft werden sollte.
...
Ich glaube es gäbe genug Spielraum im rechtlichen Rahmen manch einem richtig schön den Tag zu versauen und ich würde dafür sogar noch bezahlt.
Du verzeihst mir, wenn ich auf Grund der hier zitierten Zeilen an deiner charakterlichen Eignung zum Polizeiberuf zweifle. Rachsucht, Neid und Schadenfreude haben in diesem Beruf nichts zu suchen. Ein Polizist sollte sein Handeln voll und ganz in den Dienst seines Landes und seiner Gesetze stellen. Aber bedenkt bitte, dass die Uniform aus einem Menschen keine Maschine macht (respektive machen sollte). Beat
Gast am 09 Jan 2013 15:35:05 Seit 1967 habe ich den alten 3er Führerschein. Diese Zeit habe ich beruflich fast ausschließlich im Außendienst verbracht und habe dabei ca.3,5 Millionen Kilometer hauptsächlich auf Deutschlands Straßen zurück gelegt. Dabei hat mich die Polizei ganze 3 x nach den Papieren gefragt, das dritte mal vor einigen Jahren auf dem Heimweg von Südfrankreich mit dem WOMO irgendwo in Frankreich. Es war mir immer eine Freude, ein paar Worte mit den Beamten zu wechseln und ihnen einen guten Tag zu wünschen. Meine Frau fährt seit fast 40 Jahren Auto, auch täglich 60 Km ihre in die Dienststelle und zurück und wurde noch nie ! kontrolliert bzw. von der Polizei aufgehalten. Somit können wir nur das allerbeste über Polizeikontrollen sagen :D :lol:
Gast am 09 Jan 2013 15:37:03 beatjoos hat geschrieben:willy13 hat geschrieben:Wenn ich manche hier so lese, würde ich gerne mit einer blauen Uniform auf der Straße stehen und einigen mal richtig das Leben schwer machen, nur so aus Spaß an der Freude.
Bei manchen würde es mir ein Vergnügen bereiten dem Straßenverkehrsamt mitzuteilen das bei diesen der Eindruck entsteht das die charakterliche Fähigkeiten zum führen eines Kraftfahrzeuges doch sehr vermisst wird, und dieses mal überprüft werden sollte.
...
Ich glaube es gäbe genug Spielraum im rechtlichen Rahmen manch einem richtig schön den Tag zu versauen und ich würde dafür sogar noch bezahlt.
Du verzeihst mir, wenn ich auf Grund der hier zitierten Zeilen an deiner charakterlichen Eignung zum Polizeiberuf zweifle. Rachsucht, Neid und Schadenfreude haben in diesem Beruf nichts zu suchen. Ein Polizist sollte sein Handeln voll und ganz in den Dienst seines Landes und seiner Gesetze stellen. Aber bedenkt bitte, dass die Uniform aus einem Menschen keine Maschine macht (respektive machen sollte). Beat
@ Beat :daumen2: :daumen2: :daumen2: :sky:
Gast am 09 Jan 2013 16:08:56 BRD= bundesrepublik deutschland und NICHT bananenrepublik deutschland, der erste freiheitlich demokratische RECHTSSTAAT auf deutschen boden. an die gesetze, insbes an grundrechte hat sich auch gerade die polizei zu halten und diese zu respektieren. ich habe kein verständnis für obrigkeitshörige speichelleckerei, auch hier nicht. 1.wir sind bisher außer beim zoll, nie kontrolliert worden, angehalten ja, einmal hat ein junger beamter gefragt,l ob er mal so ein Womo bewsitigen darf. wir habens ihm gewährt nach dem ausziehen der schuhe, dann gab es eine unterhaltung. wir haben ihm versucht zu erklären warum wir damit rumfahren. 2. selbst wenn ich eine gartenhütte im sinne des tierschutzes z.b. zur sicherstellung eines hundes öffnen muß wird hierfür eine anordnung benötigt lästig. aber richtig lg olly
Dan-Hu am 09 Jan 2013 16:17:24 Ich denke man kann das alles auch kurz zusammenfassen:
Ich kann den (deutschen) Polizisten den Zutritt zu meinem WoMo/Pkw verwehren, wenn ich will.
Wenn er trotzdem will, muss er sich eine Verfügung holen.
Alles andere sind persönliche Meinungen, Einschätzungen oder Mutmaßungen.
Gast am 09 Jan 2013 16:19:41 Hoffentlich verwechselt hier niemand Höflichkeit, Anstand und Respekt vor dem Menschen in Uniform mit Speichelleckerei. Und einige, die hier den Mund reichlich vollnehmen ob ihrer vermeintlichen Rechte, werden im Angesicht eines strengen Polizisten oft ganz schnell ganz klein, wie mir ein Freund immer wieder berichtete, der viele Jahre in Regensburg die Abteilung Kapitalverbrechen leitete. Wie sagt man so schön in Bayern: Der Ober sticht den Unter und in dem Fall hat ein Polizist im Dienst immer noch mehr Rechte als der gemeine Bürger. Ich habe es schon weiter oben geschrieben, das ich kein Problem damit habe, daß wenn ein Polizist oder ein Zöllner glaubt, mein WOMO oder meinen PKW durchsuchen zu müssen, es ihm auch zu gestatten, denn ich habe nichts zu verbergen und er macht es auch nicht aus Vergnügen, denn er macht nur seine Arbeit wie Du und ich. Ist aber nur meine private Meinung.
Dethleff 1 am 09 Jan 2013 17:02:57 Freetec 598 hat geschrieben:beatjoos hat geschrieben:Acki hat geschrieben:Beat, manchmal ist nicht wichtig, was Gesetz ist, sondern was funktioniert! :wink:
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Je besser ein Kontrollorgan die eigenen Gesetze kennt, desto weniger muss es sich von renitenten Bürgern bieten lassen. :wink: Wer bescheid weiss, muss keine Angst vor Beschwerden haben, auch wenn sie ganz oben eingereicht werden. Beat
Und wer nichts zu verbergen hat, muß auch keine Kontrollen fürchten. :) In unser WOMO dürfen alle Kontrollorgane rein, die rein wollen. Ist allerdings erst einmal passiert, als französiche Polizisten/Zöllner ? in Südfrankreich nach Migranten gesucht haben. Anschließend wurde das WOMO auch noch auf einem Autobahnparkplatz mit Hilfe eines mobilen Röntgengerätes geröntgt.
genau das ist mir voriges Jahr von Spanien kommend auch passiert,,sie fragten mich wo ich hin fahre und von wo ich komme,,natürlich wie das österreichische Völklein ist,,ehrlich !! sagte ich,komme von Spanien und bin wieder richtung Österreich'''als sie hörten Spanien wurde sie hellhörig und meinten ich muß durch das Röntengerät fahren,,natürlich fanden sie nichts ausser meine leere Briefdasche gggg :razz:
Gast am 09 Jan 2013 17:25:19 Dan-Hu hat geschrieben:Ich denke man kann das alles auch kurz zusammenfassen:
Ich kann den (deutschen) Polizisten den Zutritt zu meinem WoMo/Pkw verwehren, wenn ich will.
Wenn er trotzdem will, muss er sich eine Verfügung holen.
Alles andere sind persönliche Meinungen, Einschätzungen oder Mutmaßungen.
Siehst Du so, ich nicht, aber da die zahlreichen Beiträge alle neben dem Thema sind ( Das Thema bzw. die Frage hieß, wie ist die Rechtslage - gilt für WOMO`s das Recht der geschützten Wohnung ) hat sich das Thema für mich erledigt. Der Bay. Verw. Gerichtshof hat sich klar und eindeutig geäußert und zwar dahingehend wie auch die andere höchstrichterliche Rechtsprechung in der Sache ergangen ist. Grundsätzlich finde ich das aber prima das erstmals doch einige geschrieben haben, dass sie massiv kontrolliert wurden ( Röntgengerät ). Ich hatte mal geschrieben das wir mal auf die Waage mussten und waren mehr oder weniger die einzigen die sich derart äußerten.
Gast am 09 Jan 2013 17:56:43 @peter zitat: Hoffentlich verwechselt hier niemand Höflichkeit, Anstand und Respekt vor dem Menschen in Uniform mit Speichelleckerei.
anstand und respekt muß der mensch in uniform vor dem gesetz haben und seinen amtseid + die gesetze des landes für welches er dient beachten. dazu gehört insbes die grundrechtsbeachtung. er darf höflich fragen, hat aber zu respektieren und nicht nur zu akzeptieren, wenn ihm sein wunsch abgeschlagen wird. das ist der unterschied zwischen einem rechtsstaat und einer bananenrepublik. wenn mir auch ein noch so strenger polizist blöd kommt, hätte ich innerhalb weniger minuten entweder meinen anwalt oder unseren sohn auch anwalt an der strippe. nach einem solchen telefonat, sind die herren in uniform sicher umgänglich. einer der uniformierten bei einer pkw-kontrolle, bei der es um das schild "anlieger frei" ging, wurde seinerzeit urplötzlich lammfromm nachdem ich meinen anwalt und freund auch um 23:00 an der strippe hatte ich gehe aber konform damit, dass grundsätzlich dem uniformierten in abhängigkeit von dessen benehmen gütlich einigen sollte. lg olly
beatjoos am 09 Jan 2013 18:10:04 Ich liebe Drohungen mit dem Anwalt, behindert haben sie mich noch nie. :wink:
Beat
Gast am 09 Jan 2013 18:31:17 Ja und dann die Drohung mit Dienstaufsichtbeschwerde, aber jede Behörde braucht Papier auf dem WC :lol:
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