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Nein, mein Arbeitgeber nimmt Beschwerden sehr ernst. Die landen nicht im Rundordner. Aber wenn man weiss was man tut, kann man sein Vorgehen begründen und braucht Beschwerden nicht zu fürchten. Beat
liest sich so, als müsste nur dein gegenüber dir (bzw. dem Gesetz) Anstand und Respekt entgegen bringen - besonders wenn er Uniform trägt. Du klingst ein wenig verbittert und erweckst den Eindruck, als wäre die Welt gegen dich... ...just my 2 Cents... :lol:
Hallo Willy, da wüsst ich Dir so einen Maulhelden, nur Vorsicht, der ruft ob Tag oder Nacht seinen Anwalt oder seinen Sohn, auch Anwalt, an. :lol: :lol: Liebe Mondmann ich vermisse den gegenseitigen Respekt, hilfreiches Verhalten und miteinander von beiden Seiten, welches ich noch bis Ende der 80er erfahren durfte. Polizei -dein Freund und Helfer-, war für mich wirklich noch so. Seit nun über 20 Jahren, habe ich das (Wohl)Gefühl nicht mehr, habe öfter Schikane oder irgendwelche Willkür vermutet und seit dem eine innere Barriere aufgebaut und bei dem Gefühl von ungerechtfertigen Gehabe werde ich auch mal laut oder renitent, da ist es mir auch egal, wer den längeren Atem oder Arm hat. Respektvoll empfinde ich einen rechhaberischen Mittzwanziger mit Strähnchen und Ohring auch nicht, da bin ich wohl zu alt für. Woher die Wende rührt, weiß ich nicht, lags an der "Wende", Politik oder nur an den Menschen selber? :nixweiss:
Bei allem Respekt, aber überprüfe doch einmal, inwiefern Du Dich geändert hast. Die von Dir benannte "Wende" könnte, wenn man Deine Ausführungen liest, auch in einem Wandel Deinerseits liegen, über dessen Ursachen hier nicht zu spekulieren ist. Nebenbei: Hast Du bemerkt, dass Deine Äußerung über Mittzwanziger mit Strähnchen und Ohrring auch nicht gerade davon zeugen, dass die Zeiten obrigkeitsstaatlichen Denkens wilhelminischer Prägung überwunden sind? Was erwartest Du denn von Polizeibeamten? Strahlten diese mehr Respekt für Dich aus, wenn sie auf oben bezeichnete modische Accessoires verzichteten? Falls dem so sein sollte, wäre ich an einer Begründung interessiert. Der Hauptmann von Köpenick lasst grüßen! Ottomar @bjoernm falsch, BEIDE müssen sich benehmen polizist+bürger auch ein polizist muss es hinnehmen, wenn er den kürzeren zieht es ist rechtslage, dass der polizist das Womo ohne richterliche anordnung nicht zu betreten hat, wenn man als eigentümer nicht einverstanden ist. damit basta, das hat der polizist zu beachten+zu respektieren. er wäre sogar verpflichtet einen kollegen, der sich widerrechtlich verhält daran zu hindern, ohne wenn und aber. er hat sich nicht als schimanski oder rambo für arme aufzuführen. er hat einen amtseid darauf geleistet und sich verpflichtet die gesetze zu achten, es ist nun mal so rechtslage. diese rechtslage gilt für bürger und polizist. ich hab es auch schon erlebt, als ich zusammen mit der polizei unterwegs war und ein tier aus schlechter haltung erlösen wollte, wir unverrichteter dinge von dannen zogen bis letztendlich eine richterliche verfügung vorlag. es gab zwar einige anhaltspunkte für die schlechte haltung, es hat aber niicht ausgereicht um sofort zuzuschlagen. schade das tier mußte 1 tag länger leiden. schwer zu verstehen+ärgerlich, aber es ist eben rechtslage, und das "wohnungsrecht" ist eben ein grundgesetzlich garantiertes recht . lg olly nachtrag: der polizist hat die aufgabe gesetze durchzusetzen. er verlangt gesetzkonformes verhalten. folglich ist er verpflichtet sich gesetzeskonform zu verhalten. hierzu gehört es auch, dass er sich an regelungen hält, die ihm vielleicht nicht in den kram passen, seine dienstlichen rechte beschneiden usw. lg olly @ Freetec 598:
Mag ja sein, daß man so in Bayern sagt - falsch bleibt es dennoch: Ein Polizist ist ein gemeiner Bürger, genauso wie ein Richter, ein Müllmann, ein Chefarzt oder ein Wohnwagenhändler. ( Obwohl........bei dem letzten bin ich mir nicht so sicher :mrgreen: ) Um seinen Dienst gesetzeskonform ausüben zu können, mag er besondere Vollmachten bekommen - aber besondere Vollmachten bekommt auch jeder Verkäufer, der eigenverantwortlich Abschlußgespräche führen darf. Ein Polizist ist nicht mehr als jeder andere Bürger diesen Landes. Gottseidank. Respekt ist meines Erachtens zu kurz gekommen: Der gegenseitige Respekt vor der Person, nicht vor einem/-r Anzug/Uniform. Ich begegne jedem erst einmal mit Respekt, egal welche Hautfarbe, Haarfarbe, Ohrring oder Lippenpiercing, mit Wohnwagen oder Reisemobil. Damit bin ich bisher prima gefahren. Sollte jemand diesen Respekt nicht verdienen, bleiben mir Alternativen: Entweder ignorieren oder in die Schranken verweisen. Volker :wink: :daumen2: :daumen2: Volker, das letzte mal als wir bürger mit besonderen rechten und bürger ohne rechte hatten ist glücklicherweise 65 jh her lg olly Hallo Volker, das war alles andere als "hirnlos" ! :-) @ dodo66 Hallo, Ich hab mal ein bißchen gegurgelt und das hier gefunden: Polizeiaufgabengesetz: § 22 und 23 : --> Link Widerlegt doch einige forsche Behauptungen, die hier gemacht wurden und klärt eindeutig die Fronten. :D Fazit: Was ein Polizist darf, darf ein "Verkäufer" bestimmt und noch lange nicht ! :D
Das ist unbestritten. :ja:
na, das ist doch *nur* das BAYRISCHE Polizeigesetz, dort gehen doch die Uhren anders, sagen uns zumindest die Bayern :D :D :D Aber auch Bayrische Gesetze dürfen nicht gegen das Grundgesetz verstossen. Beat
Richtig, aber was heißt da *nur* ? Bayern hat die niedrigste Kriminalitätsrate in der ganzen Republik ha ! :D :D :D Da scheinen die Polizisten wohl nicht alles falsch gemacht zu haben. :D
:eek: Wer sagt denn sowas ? Wo verstoßen denn Bayerische Gesetze gegen das Grundgesetz ? Ich kannte mal einen bayerischen Politiker, (Innenminister, stammte aus dem Heimatdorf meiner EX) der meinte, er könne nicht immer und überall mit dem Grundgesetz unterm Arm herum laufen. Aber das ist schon lange her und der Gute ist schon lange oben bei seinem Spezi F J S . :D Bei Gestzen sollte man nicht aufhören zu lesen, wenn man gefunden hat was einem passt. denn im bayrischen PAG steht aber auch: "§ 24 Verfahren bei der Durchsuchung von Wohnungen (1) Durchsuchungen von Wohnungen dürfen, außer bei Gefahr im Verzug, nur durch den Richter angeordnet werden. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend" Volker
Bayrische Gesetze verstossen nicht gegen das Grundgsetz. Ich habe mit meinem Satz nur das despektierliche "nur" entkräften wollen. :wink: Ich gehe davon aus, dass alle Ländergesetze dem übergeordneten Grundgesetz entsprechen. Beat
Und wo liegt die für uns neue Erkentnis in deinem Beitrag. :wink: Beat Wenn das Wohnmobil hier für Einige als Wohnung mit allen Rechten gilt, wie ist es dann mit den Pflichten? Zahlt Ihr GEZ und eventuell Zweitwohnungssteuer? :mrgreen: LG
Und was heißt das ?
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ! :D Wenn der oder die Polizei-Beamte(n) zu der Erkenntnis kommt, kommen, es sei "Gefahr im Verzug", wird er/sie die Wohnung, gemeinsam mit einem oder mehreren Kollegen betreten und sich, falls dann noch erforderlich, nach der Durchsuchung die richterliche Anordnung besorgen ! Fazit: Dann wurde die Wohnung eben ohne richterliche Anordnung durchsucht. Wurde dann ein Vergehen gefunden oder ein Verbrechen verhindert, ist die Sache gelaufen und wenn nicht auch, auch wenn der Wohnungsinhaber sich anschließend bei Gericht beschweren kann. Ob es dem Wohnungsinhaber passt oder nicht ! Beispiele für solche Geschichten kann man allenthalben in der Presse lesen. Auch wenn es manchen Leuten nicht passt ! :wink:
letztes Mal OT von mir (konnte nicht anders): *oben* ist reine Mutmaßung, nach menschlichem Ermessen kann das durchaus (beim FJS) auch anders sein :D :D :D :D
Da bin ich vollkommen bei Dir und auch für mich ist das Thema jetzt durch. :) Es wäre schön wenn unsere arbeit so einfach wäre. hierzu: "Copyright © 2013 BVerfG Zitierung: BVerfG, 2 BvR 1444/00 vom 20.2.2001, Absatz-Nr. (1 - 67), --> Link Frei für den privaten Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts. L e i t s ä t z e zum Urteil des Zweiten Senats vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 - a) Der Begriff "Gefahr im Verzug" in Art. 13 Abs. 2 GG ist eng auszulegen; die richterliche Anordnung einer Durchsuchung ist die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme. b) "Gefahr im Verzug" muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen nicht aus. Gerichte und Strafverfolgungsbehörden haben im Rahmen des Möglichen tatsächliche und rechtliche Vorkehrungen zu treffen, damit die in der Verfassung vorgesehene Regelzuständigkeit des Richters auch in der Masse der Alltagsfälle gewahrt bleibt. a) Auslegung und Anwendung des Begriffs "Gefahr im Verzug" unterliegen einer unbeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Die Gerichte sind allerdings gehalten, der besonderen Entscheidungssituation der nichtrichterlichen Organe mit ihren situationsbedingten Grenzen von Erkenntnismöglichkeiten Rechnung zu tragen. b) Eine wirksame gerichtliche Nachprüfung der Annahme von "Gefahr im Verzug" setzt voraus, dass sowohl das Ergebnis als auch die Grundlagen der Entscheidung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Durchsuchungsmaßnahme in den Ermittlungsakten dargelegt werden. " oder lhttp://www.jurablogs.com/de/bundesverfassungsgericht-staerkt-richtervorbehalt-entnahme-blutprobe. wegen Punkt 2 mussten bei den amtsgerichten in NRW teilweise zusätzliche Breitschaftsdienste für richter eingesrichtetwerden Das aktiver Zöllner im Vollzugsdienst kann ich nur sagen : Wohnmobil = Wohnung im Sinne von Art. 13 GG Betreten nur mit richterlichem Beschluß, oder zur unmittelbaren Gefahren abwehr für Leib und Leben, oder bei dem Verdacht, dass Beweismittel vernichtet werden könnten. Im übrigen gehen die Rechte von Zollbeamten in einigen Bereichen, gedeckt durch das Zollverwaltungsgestz, weiter, als die der Polizei. Nicht umsonst wird von der Polizei nach dem Warndreieck und dem Verbandskasten gefragt, denn diese befinden sich ja häufig im Kofferraum. Es gab schon Fälle der Weigerung der Kofferraum Öffnung, da hat die Polizei uns um Hilfe gebeten. Volker Es wäre schön wenn unsere arbeit so einfach wäre. hierzu: "Copyright © 2013 BVerfG Zitierung: BVerfG, 2 BvR 1444/00 vom 20.2.2001, Absatz-Nr. (1 - 67), --> Link " oder --> Link. wegen Punkt 2 mussten bei den amtsgerichten in NRW teilweise zusätzliche Breitschaftsdienste für richter eingesrichtetwerden Das aktiver Zöllner im Vollzugsdienst kann ich nur sagen : Wohnmobil = Wohnung im Sinne von Art. 13 GG Betreten nur mit richterlichem Beschluß, oder zur unmittelbaren Gefahren abwehr für Leib und Leben, oder bei dem Verdacht, dass Beweismittel vernichtet werden könnten. Im übrigen gehen die Rechte von Zollbeamten in einigen Bereichen, gedeckt durch das Zollverwaltungsgestz, weiter, als die der Polizei. Nicht umsonst wird von der Polizei nach dem Warndreieck und dem Verbandskasten gefragt, denn diese befinden sich ja häufig im Kofferraum. Es gab schon Fälle der Weigerung der Kofferraum Öffnung, da hat die Polizei uns um Hilfe gebeten. Volker Schön mal von jemanden was zu lesen, der sich wirklich gut auskennt, danke dir! :-) Hallo Volker, ich habe eine Frage:
Mit der "nichtrichterlichen Anordnung" ist doch die "staatsanwaltliche Anordnung" gemeint, richtig? Denn so nach "Stammtisch Law and Order" hätten's ja hier einige gern, daß der Polizeibeamte sich einfach über unsere Grundrechte hinwegsetzen und seine illegitime Durchsuchung nachträglich sanktionieren lassen kann. Jeder Schwarzfahrer in der Strassenbahn wird bestraft, auch wenn er sich nachträglich ein Ticket kaufen will.... Danke für deine Antwort, Volker :wink: @brainless: Ich wär gerne dabei, wenn du den "Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft" (früher "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft") bei "Gefahr im Verzug" den Zutritt zu deinem Wohnmobil versuchst zu verwehren. :mrgreen: Wer das ist, kannst du hier nachlesen: --> Link Und das die das unter bestimmten Umständen dürfen, steht z.B. hier: --> Link Aber ich vermute fast, dass dich das auch nicht überzeugt. :? Wenn es mal dazu kommen sollte bei dir, wäre es schön, wenn du den Ablauf auf Video dokumentierst und uns zur Verfügung stellst. Ich schaue mir solche lustigen Begebenheiten immer gerne an. :D Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Ich hatte mich explizit an Volker (Volker57) gewendet - weil ich genug gelesen habe von Halbwissen und Hörensagen, Volker :wink: Im übrigen sollte man hier eventuell auch einmal erwähnen, das es durchaus einen Unterschied zwischen einer Durchsuchung und einem Betreten zum Zwecke einer Kontrolle (klar definierte Maßnahme z.B., Kontrolle ob alle Waren ordnungsgemäß gestellt/angemeldet wurden) gibt. Diese Maßnahme erstreckt sich nur auf die in einer Lex-Spezialis (bay.PAG oder ZollV) genannten Aufgaben und ist nicht generell gegeben weil ich eine Uniform trage. Auch eine Landespolizei ist nicht für alle Straftaten zuständig. @brainless: nichtrichterlich bedeutet eben auch die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft kann diese Gefahrenabwehrmaßnahme anordnen weil diese Gefahr eben so gravierend sein muß, dass sie keinen Aufschub dulden kann. "Die richterliche Anordnung dauern zulange", kann eben nicht als Begründung herhalten (siehe auch --> Link schönen Abend noch Volker Hm, erstaunlich was aus so einer einfachen Frage werden kann. :D Da kann ich nur hoffen, dass sich alle im Alltag auch immer so korrekt, respektvoll und gesetzeskonform benehmen. 8) Wenn man einige hier liest könnte man fast meinen, das herscharen von ordnungshütern nur darauf aus sind Wohnmobile zu betreten. :D Last sie doch betreten wenn sie wollen, das dauert vielleicht ein paar Minuten. Wenn ihr sie nicht lasst dauert das bestimmt länger. eisbaerchen :dance2: :dance2: :dance2: Helmut @eisbärchen es handelt sich um wenige fälle, es geht aber m.e. ums prinzip, um die rechtslage, um ds rambohafte fehlverhalten einiger weniger beamte und wenn ich das so lese ist das in bayern aber anders, dort ist die welt dank 50jh csu noch in ordnung oder auch nicht :D @peter wieso verkäufer?? ich war mit der polizei zur sicherstellung von in freiem gehaltenen tieren unterwegs, konnte sie aber nicht für diese sicherstellen, weil tiere im gebäude lg olly Ich glaube, wenn Ihr vor der Fahrt die Cannabis-Pflanzen hinter den Fenstern wegstellt, ist das Ganze eine sehr theoretische Frage! :mrgreen:
:lol: guter Hinweis, ein uneinsichtiger Dachgarten könnte auch eine Lösung sein Haben denn die Beamten jetzt schon Hellseherische Fähigkeiten? :lol: Ich fordere das gläserne Mobil :lach:
Nee, lieber nicht. Nicht auszudenken welch schockierende Anblicke einem da aufgenötigt werden :D :D eisbaerchen :dance2: :dance2: :dance2: Helmut Haha, da kommt der Wohnmobilist ungeschminkt wie er wirklich ist. Nur die Kontrolle wird ihm erspart; der Beamte hatte noch nicht gefrühstückt. :lach: Das bringt mich auf eine Idee :twisted: |
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