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Polizeikontrolle 1, 2, 3


beatjoos am 09 Jan 2013 18:46:07

Nein, mein Arbeitgeber nimmt Beschwerden sehr ernst. Die landen nicht im Rundordner. Aber wenn man weiss was man tut, kann man sein Vorgehen begründen und braucht Beschwerden nicht zu fürchten.

Beat

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bjoernm am 09 Jan 2013 18:46:25

dodo66 hat geschrieben:@peter
zitat: Hoffentlich verwechselt hier niemand Höflichkeit, Anstand und Respekt
vor dem Menschen in Uniform mit Speichelleckerei.

anstand und respekt muß der mensch in uniform vor dem gesetz haben und seinen amtseid + die gesetze des landes für welches er dient beachten. dazu gehört insbes die grundrechtsbeachtung. er darf höflich fragen, hat aber zu respektieren und nicht nur zu akzeptieren, wenn ihm sein wunsch abgeschlagen wird.



liest sich so, als müsste nur dein gegenüber dir (bzw. dem Gesetz) Anstand und Respekt entgegen bringen - besonders wenn er Uniform trägt.
Du klingst ein wenig verbittert und erweckst den Eindruck, als wäre die Welt gegen dich...

...just my 2 Cents... :lol:

Mondmann am 09 Jan 2013 18:49:50

willy13 hat geschrieben:Wenn ich manche hier so lese, würde ich gerne mit einer blauen Uniform auf der Straße stehen und einigen mal richtig das Leben schwer machen, nur so aus Spaß an der Freude.

Bei manchen würde es mir ein Vergnügen bereiten dem Straßenverkehrsamt mitzuteilen das bei diesen der Eindruck entsteht das die charakterliche Fähigkeiten zum führen eines Kraftfahrzeuges doch sehr vermisst wird, und dieses mal überprüft werden sollte.

Auch das Warndreieck sowie die Warnlampe mit den richtigen Batterien würde mich interessieren, wobei ich die zul. Gewichte des Fahrzeuges bestimmt nicht unbeachtet lassen würde.

Wie weit zusätzliche Anbauten rechtens sind, würde ich mit einer Mängelkarte beim TÜV prüfen lassen, z.b. Markise, Fahrradträger usw.

Ich glaube es gäbe genug Spielraum im rechtlichen Rahmen manch einem richtig schön den Tag zu versauen und ich würde dafür sogar noch bezahlt.

Hallo Willy,
da wüsst ich Dir so einen Maulhelden, nur Vorsicht, der ruft ob Tag oder Nacht seinen
Anwalt oder seinen Sohn, auch Anwalt, an. :lol: :lol:

Liebe

Mondmann

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thomas56 am 09 Jan 2013 19:13:05

ich vermisse den gegenseitigen Respekt, hilfreiches Verhalten und miteinander von beiden Seiten, welches ich noch bis Ende der 80er erfahren durfte. Polizei -dein Freund und Helfer-, war für mich wirklich noch so.
Seit nun über 20 Jahren, habe ich das (Wohl)Gefühl nicht mehr, habe öfter Schikane oder irgendwelche Willkür vermutet und seit dem eine innere Barriere aufgebaut und bei dem Gefühl von ungerechtfertigen Gehabe werde ich auch mal laut oder renitent, da ist es mir auch egal, wer den längeren Atem oder Arm hat.
Respektvoll empfinde ich einen rechhaberischen Mittzwanziger mit Strähnchen und Ohring auch nicht, da bin ich wohl zu alt für.
Woher die Wende rührt, weiß ich nicht, lags an der "Wende", Politik oder nur an den Menschen selber? :nixweiss:

ottomar am 09 Jan 2013 20:26:21

thomas56 hat geschrieben:ich vermisse den gegenseitigen Respekt, hilfreiches Verhalten und miteinander von beiden Seiten, welches ich noch bis Ende der 80er erfahren durfte. Polizei -dein Freund und Helfer-, war für mich wirklich noch so.
Seit nun über 20 Jahren, habe ich das (Wohl)Gefühl nicht mehr, habe öfter Schikane oder irgendwelche Willkür vermutet und seit dem eine innere Barriere aufgebaut und bei dem Gefühl von ungerechtfertigen Gehabe werde ich auch mal laut oder renitent, da ist es mir auch egal, wer den längeren Atem oder Arm hat.
Respektvoll empfinde ich einen rechhaberischen Mittzwanziger mit Strähnchen und Ohring auch nicht, da bin ich wohl zu alt für.
Woher die Wende rührt, weiß ich nicht, lags an der "Wende", Politik oder nur an den Menschen selber?


Bei allem Respekt, aber überprüfe doch einmal, inwiefern Du Dich geändert hast. Die von Dir benannte "Wende" könnte, wenn man Deine Ausführungen liest, auch in einem Wandel Deinerseits liegen, über dessen Ursachen hier nicht zu spekulieren ist.

Nebenbei: Hast Du bemerkt, dass Deine Äußerung über Mittzwanziger mit Strähnchen und Ohrring auch nicht gerade davon zeugen, dass die Zeiten obrigkeitsstaatlichen Denkens wilhelminischer Prägung überwunden sind? Was erwartest Du denn von Polizeibeamten? Strahlten diese mehr Respekt für Dich aus, wenn sie auf oben bezeichnete modische Accessoires verzichteten? Falls dem so sein sollte, wäre ich an einer Begründung interessiert.

Der Hauptmann von Köpenick lasst grüßen!

Ottomar

Gast am 09 Jan 2013 20:38:41

@bjoernm
falsch, BEIDE müssen sich benehmen polizist+bürger
auch ein polizist muss es hinnehmen, wenn er den kürzeren zieht
es ist rechtslage, dass der polizist das Womo ohne richterliche anordnung nicht zu betreten hat, wenn man als eigentümer nicht einverstanden ist. damit basta, das hat der polizist zu beachten+zu respektieren. er wäre sogar verpflichtet einen kollegen, der sich widerrechtlich verhält daran zu hindern, ohne wenn und aber. er hat sich nicht als schimanski oder rambo für arme aufzuführen. er hat einen amtseid darauf geleistet und sich verpflichtet die gesetze zu achten, es ist nun mal so rechtslage. diese rechtslage gilt für bürger und polizist. ich hab es auch schon erlebt, als ich zusammen mit der polizei unterwegs war und ein tier aus schlechter haltung erlösen wollte, wir unverrichteter dinge von dannen zogen bis letztendlich eine richterliche verfügung vorlag. es gab zwar einige anhaltspunkte für die schlechte haltung, es hat aber niicht ausgereicht um sofort zuzuschlagen. schade das tier mußte 1 tag länger leiden. schwer zu verstehen+ärgerlich, aber es ist eben rechtslage, und das "wohnungsrecht" ist eben ein grundgesetzlich garantiertes recht .
lg
olly

Gast am 09 Jan 2013 20:44:07

nachtrag: der polizist hat die aufgabe gesetze durchzusetzen. er verlangt gesetzkonformes verhalten. folglich ist er verpflichtet sich gesetzeskonform zu verhalten. hierzu gehört es auch, dass er sich an regelungen hält, die ihm vielleicht nicht in den kram passen, seine dienstlichen rechte beschneiden usw.
lg
olly

brainless am 09 Jan 2013 21:29:32

@ Freetec 598:

Wie sagt man so schön in Bayern:
Der Ober sticht den Unter und in dem Fall hat ein Polizist im
Dienst immer noch mehr Rechte als der gemeine Bürger.


Mag ja sein,

daß man so in Bayern sagt - falsch bleibt es dennoch:
Ein Polizist ist ein gemeiner Bürger, genauso wie ein Richter, ein Müllmann, ein Chefarzt oder ein Wohnwagenhändler.
( Obwohl........bei dem letzten bin ich mir nicht so sicher :mrgreen: )

Um seinen Dienst gesetzeskonform ausüben zu können, mag er besondere Vollmachten bekommen - aber besondere Vollmachten bekommt auch jeder Verkäufer, der eigenverantwortlich Abschlußgespräche führen darf.
Ein Polizist ist nicht mehr als jeder andere Bürger diesen Landes. Gottseidank.

Respekt ist meines Erachtens zu kurz gekommen: Der gegenseitige Respekt vor der Person, nicht vor einem/-r Anzug/Uniform.
Ich begegne jedem erst einmal mit Respekt, egal welche Hautfarbe, Haarfarbe, Ohrring oder Lippenpiercing, mit Wohnwagen oder Reisemobil.
Damit bin ich bisher prima gefahren.
Sollte jemand diesen Respekt nicht verdienen, bleiben mir Alternativen: Entweder ignorieren oder in die Schranken verweisen.


Volker :wink:

Gast am 09 Jan 2013 22:08:12

:daumen2: :daumen2: Volker, das letzte mal als wir bürger mit besonderen rechten und bürger ohne rechte hatten ist glücklicherweise 65 jh her
lg
olly

Dan-Hu am 09 Jan 2013 23:16:04

Hallo Volker,

das war alles andere als "hirnlos" ! :-)

Gast am 10 Jan 2013 08:37:54

@ dodo66


Hallo,

Ich hab mal ein bißchen gegurgelt und das hier gefunden:

Polizeiaufgabengesetz: § 22 und 23 :

--> Link

Widerlegt doch einige forsche Behauptungen,
die hier gemacht wurden und klärt eindeutig die Fronten. :D

Fazit:
Was ein Polizist darf, darf ein "Verkäufer" bestimmt und noch lange nicht ! :D

Gast am 10 Jan 2013 08:42:24

dodo66 hat geschrieben:nachtrag: der polizist hat die aufgabe gesetze durchzusetzen. er verlangt gesetzkonformes verhalten. folglich ist er verpflichtet sich gesetzeskonform zu verhalten. hierzu gehört es auch, dass er sich an regelungen hält, die ihm vielleicht nicht in den kram passen, seine dienstlichen rechte beschneiden usw.
lg
olly



Das ist unbestritten. :ja:

ganderker am 10 Jan 2013 09:25:06

Freetec 598 hat geschrieben:
Polizeiaufgabengesetz: § 22 und 23 :


Widerlegt doch einige forsche Behauptungen,................



na, das ist doch *nur* das BAYRISCHE Polizeigesetz, dort gehen doch die Uhren anders, sagen uns zumindest die Bayern :D :D :D

beatjoos am 10 Jan 2013 09:30:12

Aber auch Bayrische Gesetze dürfen nicht gegen das Grundgesetz verstossen.

Beat

Gast am 10 Jan 2013 09:31:21

ganderker hat geschrieben:
Freetec 598 hat geschrieben:
Polizeiaufgabengesetz: § 22 und 23 :


Widerlegt doch einige forsche Behauptungen,................



na, das ist doch *nur* das BAYRISCHE Polizeigesetz, dort gehen doch die Uhren anders, sagen uns zumindest die Bayern :D :D :D


Richtig,
aber was heißt da *nur* ?
Bayern hat die niedrigste Kriminalitätsrate in der ganzen Republik ha ! :D :D :D
Da scheinen die Polizisten wohl nicht alles falsch gemacht zu haben. :D

Gast am 10 Jan 2013 09:36:12

beatjoos hat geschrieben:
Aber auch Bayrische Gesetze dürfen nicht gegen das Grundgesetz verstossen.


Beat


:eek: Wer sagt denn sowas ?
Wo verstoßen denn Bayerische Gesetze gegen das Grundgesetz ?
Ich kannte mal einen bayerischen Politiker, (Innenminister, stammte aus dem Heimatdorf meiner EX) der meinte, er könne nicht immer und überall mit dem Grundgesetz unterm Arm herum laufen.
Aber das ist schon lange her und der Gute ist schon lange oben bei seinem Spezi F J S . :D

volker57 am 10 Jan 2013 09:45:34

Bei Gestzen sollte man nicht aufhören zu lesen, wenn man gefunden hat was einem passt.

denn im bayrischen PAG steht aber auch:

"§ 24
Verfahren bei der Durchsuchung von Wohnungen
(1) Durchsuchungen von Wohnungen dürfen, außer bei Gefahr im Verzug, nur durch den Richter angeordnet werden. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend"

Volker

beatjoos am 10 Jan 2013 10:00:17

Freetec 598 hat geschrieben:Wo verstoßen denn Bayerische Gesetze gegen das Grundgesetz ?


Bayrische Gesetze verstossen nicht gegen das Grundgsetz. Ich habe mit meinem Satz nur das despektierliche "nur" entkräften wollen. :wink: Ich gehe davon aus, dass alle Ländergesetze dem übergeordneten Grundgesetz entsprechen.

Beat

beatjoos am 10 Jan 2013 10:02:31

volker57 hat geschrieben:Bei Gestzen sollte man nicht aufhören zu lesen, wenn man gefunden hat was einem passt.

denn im bayrischen PAG steht aber auch:

"§ 24
Verfahren bei der Durchsuchung von Wohnungen
(1) Durchsuchungen von Wohnungen dürfen, außer bei Gefahr im Verzug, nur durch den Richter angeordnet werden. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend"

Volker


Und wo liegt die für uns neue Erkentnis in deinem Beitrag. :wink:

Beat

Sina1 am 10 Jan 2013 10:04:18

Wenn das Wohnmobil hier für Einige als Wohnung mit allen Rechten gilt, wie ist es dann mit den Pflichten? Zahlt Ihr GEZ und eventuell Zweitwohnungssteuer?
:mrgreen:
LG

Gast am 10 Jan 2013 10:04:32

volker57 hat geschrieben:Bei Gestzen sollte man nicht aufhören zu lesen, wenn man gefunden hat was einem passt.

denn im bayrischen PAG steht aber auch:

"§ 24
Verfahren bei der Durchsuchung von Wohnungen
(1) Durchsuchungen von Wohnungen dürfen,
außer bei Gefahr im Verzug
, nur durch den Richter angeordnet werden. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend"

Volker


Und was heißt das ?
Bei Gestzen sollte man nicht aufhören zu lesen, wenn man gefunden hat was einem passt.

Durchsuchungen von Wohnungen dürfen,
außer bei Gefahr im Verzug
,


Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ! :D

Wenn der oder die Polizei-Beamte(n) zu der Erkenntnis kommt, kommen, es sei "Gefahr im Verzug",
wird er/sie die Wohnung, gemeinsam mit einem oder mehreren Kollegen
betreten und sich, falls dann noch erforderlich, nach der Durchsuchung die richterliche Anordnung besorgen !
Fazit:
Dann wurde die Wohnung eben ohne richterliche Anordnung durchsucht.
Wurde dann ein Vergehen gefunden oder ein Verbrechen verhindert, ist die Sache gelaufen
und wenn nicht auch, auch wenn der Wohnungsinhaber sich anschließend bei
Gericht beschweren kann.
Ob es dem Wohnungsinhaber passt oder nicht !
Beispiele für solche Geschichten kann man allenthalben in der Presse lesen.
Auch wenn es manchen Leuten nicht passt ! :wink:

ganderker am 10 Jan 2013 10:29:48

Freetec 598 hat geschrieben:Aber das ist schon lange her und der Gute ist schon lange oben bei seinem Spezi F J S . :D


letztes Mal OT von mir (konnte nicht anders): *oben* ist reine Mutmaßung, nach menschlichem Ermessen kann das durchaus (beim FJS) auch anders sein :D :D :D :D

Gast am 10 Jan 2013 10:34:00

ganderker hat geschrieben:
Freetec 598 hat geschrieben:Aber das ist schon lange her und der Gute ist schon lange oben bei seinem Spezi F J S . :D


letztes Mal OT von mir (konnte nicht anders): *oben* ist reine Mutmaßung, nach menschlichem Ermessen kann das durchaus (beim FJS) auch anders sein :D :D :D :D


Da bin ich vollkommen bei Dir und auch für mich ist das Thema jetzt durch. :)

volker57 am 10 Jan 2013 10:36:13

Es wäre schön wenn unsere arbeit so einfach wäre.

hierzu:
"Copyright © 2013 BVerfG
Zitierung: BVerfG, 2 BvR 1444/00 vom 20.2.2001, Absatz-Nr. (1 - 67), --> Link
Frei für den privaten Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

L e i t s ä t z e
zum Urteil des Zweiten Senats vom 20. Februar 2001
- 2 BvR 1444/00 -


a) Der Begriff "Gefahr im Verzug" in Art. 13 Abs. 2 GG ist eng auszulegen; die richterliche Anordnung einer Durchsuchung ist die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme.
b) "Gefahr im Verzug" muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen nicht aus.
Gerichte und Strafverfolgungsbehörden haben im Rahmen des Möglichen tatsächliche und rechtliche Vorkehrungen zu treffen, damit die in der Verfassung vorgesehene Regelzuständigkeit des Richters auch in der Masse der Alltagsfälle gewahrt bleibt.
a) Auslegung und Anwendung des Begriffs "Gefahr im Verzug" unterliegen einer unbeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Die Gerichte sind allerdings gehalten, der besonderen Entscheidungssituation der nichtrichterlichen Organe mit ihren situationsbedingten Grenzen von Erkenntnismöglichkeiten Rechnung zu tragen.
b) Eine wirksame gerichtliche Nachprüfung der Annahme von "Gefahr im Verzug" setzt voraus, dass sowohl das Ergebnis als auch die Grundlagen der Entscheidung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Durchsuchungsmaßnahme in den Ermittlungsakten dargelegt werden. " oder lhttp://www.jurablogs.com/de/bundesverfassungsgericht-staerkt-richtervorbehalt-entnahme-blutprobe.
wegen Punkt 2 mussten bei den amtsgerichten in NRW teilweise zusätzliche Breitschaftsdienste für richter eingesrichtetwerden

Das aktiver Zöllner im Vollzugsdienst kann ich nur sagen :

Wohnmobil = Wohnung im Sinne von Art. 13 GG
Betreten nur mit richterlichem Beschluß, oder zur unmittelbaren Gefahren abwehr für Leib und Leben, oder bei dem Verdacht, dass Beweismittel vernichtet werden könnten.

Im übrigen gehen die Rechte von Zollbeamten in einigen Bereichen, gedeckt durch das Zollverwaltungsgestz, weiter, als die der Polizei. Nicht umsonst wird von der Polizei nach dem Warndreieck und dem Verbandskasten gefragt, denn diese befinden sich ja häufig im Kofferraum.
Es gab schon Fälle der Weigerung der Kofferraum Öffnung, da hat die Polizei uns um Hilfe gebeten.

Volker

volker57 am 10 Jan 2013 10:39:23

Es wäre schön wenn unsere arbeit so einfach wäre.

hierzu:
"Copyright © 2013 BVerfG
Zitierung: BVerfG, 2 BvR 1444/00 vom 20.2.2001, Absatz-Nr. (1 - 67), --> Link
" oder --> Link.
wegen Punkt 2 mussten bei den amtsgerichten in NRW teilweise zusätzliche Breitschaftsdienste für richter eingesrichtetwerden

Das aktiver Zöllner im Vollzugsdienst kann ich nur sagen :

Wohnmobil = Wohnung im Sinne von Art. 13 GG
Betreten nur mit richterlichem Beschluß, oder zur unmittelbaren Gefahren abwehr für Leib und Leben, oder bei dem Verdacht, dass Beweismittel vernichtet werden könnten.

Im übrigen gehen die Rechte von Zollbeamten in einigen Bereichen, gedeckt durch das Zollverwaltungsgestz, weiter, als die der Polizei. Nicht umsonst wird von der Polizei nach dem Warndreieck und dem Verbandskasten gefragt, denn diese befinden sich ja häufig im Kofferraum.
Es gab schon Fälle der Weigerung der Kofferraum Öffnung, da hat die Polizei uns um Hilfe gebeten.

Volker

Dan-Hu am 10 Jan 2013 16:30:20

Schön mal von jemanden was zu lesen, der sich wirklich gut auskennt, danke dir! :-)

brainless am 10 Jan 2013 16:33:25

Hallo Volker,

ich habe eine Frage:
a) Der Begriff "Gefahr im Verzug" in Art. 13 Abs. 2 GG ist eng auszulegen; die richterliche Anordnung einer Durchsuchung ist die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme.


Mit der "nichtrichterlichen Anordnung" ist doch die "staatsanwaltliche Anordnung" gemeint, richtig?

Denn so nach "Stammtisch Law and Order" hätten's ja hier einige gern, daß der Polizeibeamte sich einfach über unsere Grundrechte hinwegsetzen und seine illegitime Durchsuchung nachträglich sanktionieren lassen kann.
Jeder Schwarzfahrer in der Strassenbahn wird bestraft, auch wenn er sich nachträglich ein Ticket kaufen will....

Danke für deine Antwort,


Volker :wink:

rabi am 10 Jan 2013 16:57:01

@brainless:
Ich wär gerne dabei, wenn du den "Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft" (früher "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft") bei "Gefahr im Verzug" den Zutritt zu deinem Wohnmobil versuchst zu verwehren. :mrgreen:

Wer das ist, kannst du hier nachlesen: --> Link
Und das die das unter bestimmten Umständen dürfen, steht z.B. hier: --> Link

Aber ich vermute fast, dass dich das auch nicht überzeugt. :? Wenn es mal dazu kommen sollte bei dir, wäre es schön, wenn du den Ablauf auf Video dokumentierst und uns zur Verfügung stellst. Ich schaue mir solche lustigen Begebenheiten immer gerne an. :D

brainless am 10 Jan 2013 17:06:38

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:
Ich hatte mich explizit an Volker (Volker57) gewendet - weil ich genug gelesen habe von Halbwissen und Hörensagen,


Volker :wink:

volker57 am 10 Jan 2013 20:04:19

Im übrigen sollte man hier eventuell auch einmal erwähnen, das es durchaus einen Unterschied zwischen einer Durchsuchung und einem Betreten zum Zwecke einer Kontrolle (klar definierte Maßnahme z.B., Kontrolle ob alle Waren ordnungsgemäß gestellt/angemeldet wurden) gibt. Diese Maßnahme erstreckt sich nur auf die in einer Lex-Spezialis (bay.PAG oder ZollV) genannten Aufgaben und ist nicht generell gegeben weil ich eine Uniform trage. Auch eine Landespolizei ist nicht für alle Straftaten zuständig.

@brainless: nichtrichterlich bedeutet eben auch die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft kann diese Gefahrenabwehrmaßnahme anordnen weil diese Gefahr eben so gravierend sein muß, dass sie keinen Aufschub dulden kann. "Die richterliche Anordnung dauern zulange", kann eben nicht als Begründung herhalten (siehe auch --> Link

schönen Abend noch

Volker

eisbaerchen am 10 Jan 2013 21:14:12

Hm,
erstaunlich was aus so einer einfachen Frage werden kann. :D
Da kann ich nur hoffen, dass sich alle im Alltag auch immer so korrekt, respektvoll und gesetzeskonform
benehmen. 8)
Wenn man einige hier liest könnte man fast meinen, das herscharen von ordnungshütern nur darauf aus sind
Wohnmobile zu betreten. :D
Last sie doch betreten wenn sie wollen, das dauert vielleicht ein paar Minuten. Wenn ihr sie nicht lasst dauert
das bestimmt länger.


eisbaerchen :dance2: :dance2: :dance2: Helmut

Gast am 10 Jan 2013 22:19:33

@eisbärchen
es handelt sich um wenige fälle, es geht aber m.e. ums prinzip, um die rechtslage, um ds rambohafte fehlverhalten einiger weniger beamte und wenn ich das so lese ist das in bayern aber anders, dort ist die welt dank 50jh csu noch in ordnung oder auch nicht :D

@peter wieso verkäufer?? ich war mit der polizei zur sicherstellung von in freiem gehaltenen tieren unterwegs, konnte sie aber nicht für diese sicherstellen, weil tiere im gebäude
lg
olly

pegasus1955 am 21 Jan 2013 22:00:59

Ich glaube, wenn Ihr vor der Fahrt die Cannabis-Pflanzen hinter den Fenstern wegstellt, ist das Ganze eine sehr theoretische Frage! :mrgreen:

Gast am 22 Jan 2013 07:44:48

pegasus1955 hat geschrieben:Ich glaube, wenn Ihr vor der Fahrt die Cannabis-Pflanzen hinter den Fenstern wegstellt, ist das Ganze eine sehr theoretische Frage! :mrgreen:

:lol: guter Hinweis, ein uneinsichtiger Dachgarten könnte auch eine Lösung sein

daffi2222 am 22 Jan 2013 08:12:56

Haben denn die Beamten jetzt schon Hellseherische Fähigkeiten? :lol:

Ich fordere das gläserne Mobil :lach:

eisbaerchen am 22 Jan 2013 20:21:16

daffi2222 hat geschrieben:Haben denn die Beamten jetzt schon Hellseherische Fähigkeiten? :lol:

Ich fordere das gläserne Mobil :lach:


Nee, lieber nicht. Nicht auszudenken welch schockierende Anblicke einem da aufgenötigt werden :D :D



eisbaerchen :dance2: :dance2: :dance2: Helmut

daffi2222 am 22 Jan 2013 21:15:48

Haha, da kommt der Wohnmobilist ungeschminkt wie er wirklich ist.

Nur die Kontrolle wird ihm erspart; der Beamte hatte noch nicht gefrühstückt. :lach:

Das bringt mich auf eine Idee :twisted:

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