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Vertuschter Wasserschaden - wer haftet? 1, 2, 3


nils93 am 07 Feb 2013 10:39:07

Ich halte euch auf dem Laufenden... Danke an alle

@Tobi: es gibt einen Grundsatz im Strafrecht der heißt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht....


Schau mehr mal wies weitergeht - bisherige Erstinfos bei Rechtsauskunftsstellen bestärken mich und die Meining der meisten von euch

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dieter2 am 07 Feb 2013 10:57:00

nils93 hat geschrieben:Ich halte euch auf dem Laufenden... Danke an alle

@Tobi: es gibt einen Grundsatz im Strafrecht der heißt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht....



Der Grundsatz gild aber nicht unbedingt beim Gebrauchtwagenverkauf.

Schäden die man nachweislich nicht kennt kann man nicht angeben.
Und natürlich nicht für haften.

Hat jetzt mit dieser Sache aber nichts zu tun.

Dieter

hartmut am 07 Feb 2013 10:58:00

Na die Bilder sind ja wirklich krass.
Folie unterm Unterboden hab ich jetzt noch nie gehört.
Vielleicht kannst Du ja sehen ob diese Folie auch bis unter den Fahrzeugrahmen geht also vor aufsetzen des Bodens auf das Fahrgestell angebracht wurde, dann müsst das vom Hersteller sei.

Hartmut

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nils93 am 07 Feb 2013 12:45:53

Ja. Die Folie ist auch dort zwischen Rahmen und Boden.

Gast am 07 Feb 2013 13:10:30

Hast Du denn den Verkäufer schon mal angerufen????

mv4 am 07 Feb 2013 14:16:39

nils93 hat geschrieben:Ja. Die Folie ist auch dort zwischen Rahmen und Boden.


sag mal lest ihr gar nicht die beiträge?...er hat doch schon mehrmals geschrieben das der Verkäufer sich nicht mehr meldet...weder tele..noch per mail

franz_99 am 07 Feb 2013 14:48:43

ja und was macht man dann?

mv4 am 07 Feb 2013 14:53:11

sorry nils ich meinte Kerstin und Stephan...mit meinen zitat

flairmichel am 07 Feb 2013 14:59:04

so eine Folie auf dem Unterboden hat Dethleffs übrigens auch und
manchmal sind da "Überaschungen" drunter-schaut mal in den ecken...


lg
Michel

Gast am 07 Feb 2013 15:09:27

mv4 hat geschrieben:sorry nils ich meinte Kerstin und Stephan...mit meinen zitat


:oops: Ich habe es wirklich überlesen!! :oops:

Und der Beitrag war von Stephan!! Sag bloß nichts meiner Frau!! Sonst kriege ich wieder Schläge :cry:

wolfherm am 07 Feb 2013 15:15:22

Es geht auch nicht darum, ob er es wusste. Wenn er eine Eigenschaft zusichert, muss das Fahrzeug diese Eigenschaft auch aufweisen. Ansonsten hat er ein Problem.

Trollo am 07 Feb 2013 15:26:29

franz_99 hat geschrieben:ja und was macht man dann?



........ab zum Anwalt und hier nicht lang rumlamentieren.

Erinnert mich langsam irgendwie an UlrichS. die (unendliche) Geschichte ........... :roll: ...........


Trollo

franz_99 am 07 Feb 2013 15:34:49

ja die war aber schon noch etwas länger, lange würde ich aber auch nicht auf eine Reaktion warten

Trollo am 07 Feb 2013 15:40:01

franz_99 hat geschrieben:ja die war aber schon noch etwas länger, lange würde ich aber auch nicht auf eine Reaktion warten



..........stimmt, ist aber auch noch nicht zu Ende ...... :D

Im Übrigen würde ich am Fahrzeug nunmehr gar nie nix mehr machen und schon gar nicht alles hier so offen diskutieren.


Trollo

franz_99 am 07 Feb 2013 15:54:54

da stimme ich dir zu

tobi02 am 07 Feb 2013 18:54:55

brainless hat geschrieben:@tobi02:
Wie gesagt - ich bin kein Rechtsverdreher.



Genau,

deswegen würde ich an deiner Stelle auch nicht so abenteuerliche Statements loslassen:
"........musst du ihm nachweisen das er zum Zeitpunkt des Verkaufes davon gewusst hat."


Laßt den Nils doch Rat einholen bei Leuten, die etwas davon verstehen.
Wenn ihr ihn zusätzlich verunsichert, hilft es ihm absolut nix,


Volker :wink:


Nö - ich hab meine Meinung dazu gesagt. Falsche Meinungen gibt es nicht. - höchstens andere. :lol:

Selbstverständlich muss er damit zum Anwalt gehen. Der wird ihm schon sagen was er machen soll oder nicht. Und ob er was dabei zurück bekommt oder nicht oder wie viel oder ob er rückabwickeln kann weiss er frühstens wenn in einem halben Jahr der Gerichtstermin gelaufen ist.
Der wird ihm auch sagen ob er anfangen kann wenigstens die vorhandene Substanz zu sichern oder ob das Teil weitergammeln mus bis nach dem Urteil.

So long... :wink:

schwabencamper am 07 Feb 2013 19:54:52

In meiner mobile.de-Beschreibung stand auch: "absolut trocken", auch im Kaufvertrag wurde kein Wasserschaden angegeben.
Der Verkäufer hat es auch so vom Vorbesitzer gekauft, musste es aber wegen Todesfall hergeben.
Vor 1 Woche hing ein Wassertropfen am Pilzlüfter in der Nasszelle.
Da ich auch meine rissige Duschwanne nach der Anleitung von elge instandsetzen möchte, habe ich heute angefangen, die Schränke und Ablagen in der Nasszelle wegzubauen. Dann kam die Überraschung :eek: :

Im Fach für den Fäkalientank steht zentimeterhoch das Wasser

Bin mal gespannt, wie der Boden unter der Duschwanne aussieht. Die werde ich morgen ausbauen.
Der Verkäufer darf sich über Post freuen.
Wie ist eigentlich das WC befestigt?

Bergbewohner1 am 07 Feb 2013 20:19:17

Ihr kauft ein "billiges" Mobil und ihr zieht nicht mal die Kasette raus, dann sind die Verkäufer schuld.
Wenn man ohne Gewährleistung kauft, dann hat man die Beweisplicht, ist ja nicht neu. Einen Erfolg ereicht man meiner Erfahrung nach nur bei so einem Vertrag, wenn man arglistige Täuschung auch wirklich beweisen kann. Aber es muß jeder selbst wissen, was er tut.
So ein zerlegtes Fahrzeug kann man nicht wieder zurück geben, außerdem muß man auch hier, falls man recht hat, dem Verkäufer ein Nachbesserungsrecht etc.einräumen.

schwabencamper am 07 Feb 2013 20:40:22

[quote="Waldtroll"]Ihr kauft ein "billiges" Mobil und ihr zieht nicht mal die Kasette raus, dann sind die Verkäufer schuld.
quote]
Wie kommst Du darauf, dass wir die Kassette nicht herausgezogen hätten?
Haben wir aber! Und da war alles trocken. Das Fahrzeug stand seit August in einer Halle.
Nur etwas Dreck und Rost war zu sehen, und das dachte ich, sei normal. Kann ja auch mal was verschüttet werden.

wullebulle am 07 Feb 2013 21:53:36

Hallo schwabencamper,

das sind absolut häßliche Bilder.

Ich glaube, Deine Chancen sind nicht so schlecht.
Zum einen, der Verkäufer kann sich nicht so einfach rausreden, er hätte das nicht gewusst. Er hat Dir nachweislich ein Fahrzeug verkauft,
das nicht dem entsprochen hat, was Du gekauft hast (in dem Mobile-Ausdruck steht was von trocken, und das was Du fotografiert hast, ist
sicher nicht trocken). Somit ist eine wesentliche zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt. Du musst lediglich nachweisen, das der Schaden schon
vorher bestanden hat. Hier reicht aber oft schon der sogenannte Anschein. Also wenn Holz in der kurzen Zeit nicht so verschimmeln
kann, ist das vollkommen ausreichend.

Bei dem Schaden würde ich Dir aber auch den sofortigen Gang zum Rechtsanwalt empfehlen, die bereits vorgenannte Idee mit dem ADAC ist sehr gut,
die können dir einen Spezialisten empfehlen.

Lass hören, wie es weitergeht

der Freisteher

nils93 am 08 Feb 2013 20:37:45

Hallo. Habe mir jetzt bei drei Rechtsanwälten (ADAC, Versicherung, u.ä.) Rat eingeholt. Alle sagen das Gleiche: wer eine Eigenschaft wie bspw. Trocken zusichert und damit wirbt...so wie in der Beschreibung des Verkaufstextes....der muss diese Eigenschaft auch gewährleisten. In Schadensersatzfragen spielt es dabei keine Rolle ob der Verkäufer davon gewusst hat. Wer etwas behauptet muss sich seiner Sache sicher sein. Ein Gewährleistungsausschluss hilft da auch nicht weiter. Wenn man eine arglistige Täuschung nachweisen kann...wie bspw eine bewusste Verschleierung...dann wird man auch strafrechtliche Aspekte prüfen lassen müssen. Mal sehen wie die Reaktion auf meinen Brief ist.

wolfherm am 08 Feb 2013 21:21:48

Sag' ich doch. Was man verspricht, muss man auch halten.

pipo am 09 Feb 2013 09:56:00

nils93 hat geschrieben: Mal sehen wie die Reaktion auf meinen Brief ist.

Ich hoffe Du hällst uns auf dem laufenden..

fuzzy am 09 Feb 2013 10:26:58

ich hab ja schon viel Kernschrott gesehen in meinem Leben, aber das Teil ist der Gipfel ! Der Boden ist ja komplett Torf und stellenweise schon garnicht mehr vorhanden.

Ich würde mir so langsam Gedanken über die gesamte Stabilität des Aufbaus machen und wenn man sich anschaut was das an Wasser innerhalb kürzester Zeit im WC Fach ist.
Donnerwetter das muß ja ein Riesenloch sein !

Schon mal nachgesehen wo das herkommt ? Ist es nur der Pilzlüfter, oder das Seitenfenster ? Kann ich kaum glauben.

Für mich sieht die Platte und auch der Kleber relativ neu aus und serienmäßig verbaut das kein Hersteller so.

Hier ist ganz viel kriminelle Energie am Werk gewesen.

Wünsche Dir viel Glück !

Händler und Preis ?

Gast am 09 Feb 2013 11:03:00

fuzzy hat geschrieben:Der Boden ist ja komplett Torf und stellenweise schon garnicht mehr vorhanden.


fuzzy hat geschrieben:Ich würde mir so langsam Gedanken über die gesamte Stabilität des Aufbaus machen und wenn man sich anschaut was das an Wasser innerhalb kürzester Zeit im WC Fach ist.


Hallo fuzzy,

das sind zwei verschiedene Womo`s.

Das Erste ist von nils93 und das mit dem Wasser im WC Fach gehört schwabencamper.

Dieter

fuzzy am 09 Feb 2013 11:04:27

uups danke überlesen, Danke ! egal kriminelle Energie ist das mit der Platte auf jeden Fall

Gast am 09 Feb 2013 11:18:34

fuzzy hat geschrieben:kriminelle Energie ist das mit der Platte auf jeden Fall


Ich denke, das sehen alle so.

Ich würde mir auch Gedanken um die Stabilität des Aufbaus machen, bei dem Schaden! :(

nils93 am 22 Feb 2013 20:42:59

Verkäufer bestreitet alles - Erstschreiben war trotz Verweis auf gängige Rechtsprechung erfolglos. Jetzt geht's hält zum Anwalt

Trollo am 22 Feb 2013 21:04:09

nils93 hat geschrieben:Verkäufer bestreitet alles - Erstschreiben war trotz Verweis auf gängige Rechtsprechung erfolglos. Jetzt geht's hält zum Anwalt



......schei.e :cry:

Aber das wuerde ich jetzt schon aus Prinzip durchziehen.

Ist Dir Ulrich Daehn bekannt?

Er kann bestimmt helfen.

Viel Glueck und Erfolg

Trollo

nils93 am 23 Feb 2013 21:15:42

Stehe mit Herrn Daehn in Kontakt ... Gehe davon aus, dass er mich vertritt.

petermann am 23 Feb 2013 23:47:06

nils93 hat geschrieben:Stehe mit Herrn Daehn in Kontakt ... Gehe davon aus, dass er mich vertritt.



Sehr gute Wahl. :top:


Peter

Bergbewohner1 am 24 Feb 2013 17:33:35

Dann wünsche ich dir viel Erfolg. Wie wird es von statten gehen :?:
Rückgabe nicht mehr möglich, Fahrzeug zerlegt
Fahrzeug muß stehen bleiben, weil Gutachter erst kommen muß, Gericht muß den bestellen, sonst braucht er nicht anerkannt werden,
Kosten nach Schaden-mußt du bezahlen, es sei denn du gewinnst
Wenn Gutachter zu dem Schluß kommt, Verkäufer konnte es nicht wissen, dann hoffe ich, du hast eine Rechtsschutz die die Kosten deckelt. Der gegnerische Anwalt wird zBsp schreiben: sie sind doch Mitglied im WoMo Forum und da haben sie nicht im Vorfeld nach einem Wasserschaden geschaut :?: da sind doch mehr als genügend Beiträge dazu geschrieben usw.der Verkäufer bringt eventuell auch noch einen "glaubwürdigen" Zeugen, der dich belastet .......
Du wirst viele Nerven lassen und dich zum Schluß fragen, hat es sich gelohnt.
Habe noch keinen Beitrag gefunden, wo einer schreibt, habe richtig Recht bekommen, außer bei ein oder zwei, wo die Kisten gewandelt wurden. Da war aber dann auch Garantie und Gewährleistung drauf.
Halte uns aber trotzdem auf dem Laufenden, denn der Ausgang ist sicher für viele interessant.

rolfwam am 24 Feb 2013 18:08:19

Ach, weil man Mitglied im Womoforum ist und da Beitraege ueber Wasserschaeden sind hat man schlechtere Chancen vor Gericht??
Ja nee is klar....

brainless am 24 Feb 2013 18:11:31

@ Waldtroll:

Tja Werner,

mal wieder einer von den unnötigen Beiträgen: Er hilft dem bedauernswerten Kollegen überhaupt nicht. :evil:

Ganz im Gegenteil - es steht auch noch Unfug drin:
...Gutachter erst kommen muß, Gericht muß den bestellen, sonst braucht er nicht anerkannt werden


Wie kommst Du denn auf dieses schmale Brett? :roll:
Lt. ZPO sollen in Deutschland öffentlich anerkannte und vereidigte Sachverständige für Gutachten herangezogen werden - aber das ist nicht zwingend. Natürlich muß der Auftrag auch nicht vom Gericht erfolgen - er kann genausogut durch eine der Parteien geschehen.
Überlaß doch einfach den weiteren Gang der Dinge den Leuten, die es angeht und die sich wirklich auskennen: Unserem Kollegen und seinem Anwalt 8) ,


Volker :wink:

nils93 am 25 Feb 2013 16:31:29

Waldtroll hat geschrieben:Wenn Gutachter zu dem Schluß kommt, Verkäufer konnte es nicht wissen, dann hoffe ich, du hast eine Rechtsschutz die die Kosten deckelt...


Es geht hier meiner Meinung nach um eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft: Trocken!

Bergbewohner1 am 25 Feb 2013 18:10:08

Ist schon gut Volker, werden ja sehen wie es ausgeht, ich habe es deshalb geschrieben, weil es mir so es ergangen ist. Hatte auch vor paar Jahren einen gerichtlich zugelassenen Sachverständigen, den hat die Gegenseite abgelehnt, weil vom Gericht nicht bestellt, es wurde vom Richter ein neues Gutachten in Auftrag gegeben, Rechtsschutz hat dann 2 mal bezahlt, wollte nur aufzeigen, das es schwierig wird.
Deshalb war dein Kommentar überflüssig: @mal wieder einer von den unnötigen Beiträgen: bloß gut das du nur nicht überflüssige Beiträge schreibst, sondern nur wissenschaftliche Abhandlungen :schlaumeier:

nils93 am 26 Mär 2013 20:34:44

Wir bereiten eine Klage vor. Damit ist die Saison für uns beendet bevor sie begonnen hat...haben keine andere Wahl.
Melde mich wieder wenn's was Neues gibt

elias-04 am 26 Mär 2013 23:02:32

[quote="Waldtroll"]Gericht muß den bestellen, sonst braucht er nicht anerkannt werden,[/quote]

Hallo,
das ist meines Wissens tatsächlich so. Nicht selten kommen beide Parteien mit einem Gutachten, das die eigene Position stützt. Beide Gutachten können als "Parteienvortrag" (ich glaube so heißt das) angezweifelt werden. Das Gericht hat die Möglichkeit, selber einen Gutachter zu bestellen, der dann als neutral gilt. Nicht selten läuft das genauso ab. Nicht selten dauert das alles ewig. Ein Anwalt wird Dir darüber aber sicher genaue Auskunft geben können.

, Achim

Beduin am 27 Mär 2013 07:43:01

War mit meiner Clementine ja auch vor Gericht und da war es mit dem Gutachter genau so wie Werner es geschrieben hat. Richtig "Recht" nach meiner Auffassung :) habe ich damals nicht bekommen.
Allerdings mit meinem Deth und meiner Lady, letztere wurde ohne RA vom Händler gewandelt und beim ersten bekam ich die hälfte vom Geld wieder raus.
Drücke dir die Daumen und wünsche dir viel Glück
Axo, und beim Deth, der musste laufen, war auch mein einzigstes. Da sagte keiner das der stehen bleiben muss, wurde auch nichts angerechnet

Bergbewohner1 am 27 Mär 2013 18:23:54

Genau so ist es Ina, wer noch nicht vor Gericht, denkt es geht da "rechtens" zu, weit gefehlt.
Wer immer davon profitiert, ist der Anwalt :!: ganz gleich wie es ausgeht.

starlight am 27 Mär 2013 19:37:16

Waldtroll hat geschrieben:Genau so ist es Ina, wer noch nicht vor Gericht, denkt es geht da "rechtens" zu, weit gefehlt.
Wer immer davon profitiert, ist der Anwalt :!: ganz gleich wie es ausgeht.


Hallo,
ganz genau so ist es; Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei Dinge; Ich habe beruflich sehr viel mit Gerichten zu tun und weiß wovon ich spreche. Jeder Richter ist darauf bedacht, ja kein Urteil fällen bzw. schreiben zu müssen.
Trotzdem wünsche ich der/dem Kläger(in) viel Glück.

nils93 am 04 Apr 2013 20:53:40

Hallo aus dem Schwarzwald.
Die Klage beim zuständigen Gericht ist vorbereitet und muss noch eingereicht werden. Ich bin zuversichtlich...aber wie sagte unser Kaiser Franz 1990: "schau mer mal"... ich vertraue da voll und ganz in das Gutachten und die Gerichte.

Da wir uns etwa zwei Jahre auf dieses Urlaubsjahr gefreut und vorbereitet haben, sind wir zu dem Entschluss gekommen eine finanzielle Kniebeuge zu machen und wir haben uns heute beim ZUVERLÄSSIGEN Händler eine anderes Womo gekauft. Es ist ein Flair 7400 von Nissmann&Bischhoff auf Fiat Ducato. Wer will bekommt nächste Woche Bilder aus meinem Profil. Das Teil ist absolut TOP und mit Garantie...wir (2 Erwachsene und 3 Kinder) freuen uns nun doch unseren geplanten Urlaub auszuführen. :D :) :D :)

Alles andere wird die Zeit zeigen. Ein bisschen Gottvertrauen und die Hoffnung auf Gerechtigkeit unterstützen uns dabei.
Wir melden uns spätestens wenn über die Klage entschieden wurde.

abba am 04 Apr 2013 21:02:32

Dann gratuliere ich Dir zu Deinem neuen Wohnmobil und wünsche Dir allzeit gute Fahrt und keinen erneuten Ärger.

nils93 am 07 Jul 2013 15:06:57

Vergangenen Freitag war die Verhandlung vor dem Landgericht in meiner Zivilrechtssache.

Ergebnis: Kurz vor der tatsächlichen Entscheidung der Richterin (dem Sprachgebrauch und den Tatsachen nach hätte sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit meinem Antrag auf Rückabwicklung zugestimmt) hat der Verkäufer "sich offenbart"....möchte das nicht nähers erläutern aber das Bild von dem nackten Mann dem man in die Taschen greifen möchte beschreibt es ziemlich trefflich. Wir haben uns mehr oder weniger auf eine geringe "Entschädigungsleistung" geeinigt und das Thema ist damit abgehakt....mit großen Verlusten auf meiner Seite :cry:

Nächstes Mal investiere ich 60 Euro und lass mir ein Dekra oder Tüv Gutachten anfertigen.

Wer ein Bastlermobil sucht zum Wiederaufbau => einfach bei mir melden, die Bilder sind ja hier noch gepostet.

Gast am 07 Jul 2013 16:01:39

Herzliches Beileid, ich hätte mich nicht "geeinigt". Ein Grundsatz ist, dass wenn man sich "einigt" man immer eine Widerrufsfrist eintragen läßt um in Ruhe überlegen zu können. Innerhalb dieser Frist ( meistens 4 Wochen ) kannst Du dann jederzeit sagen, nee die Klage soll fortgesetzt werden.

Dann hast Du einen Titel für 30 Jahre und das Fahrzeug brauchst Du nicht zurückgeben sondern kannst es verwerten, denn Rückabwicklung bedeutet Zug um Zug und wenn er kein Geld hat, bleibt das WOMO deins. Ob er in den nächsten 30 Jahren erbt, wieder zu Geld kommt muss man dann sehen.

Der Gerichtsvollzieher schaut 4 mal im Jahr in seine Taschen ( Taschenpfändung ) und auf sein Konto, so was kann ganz schön nerven.

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