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Vertuschter Wasserschaden - wer haftet? 1, 2, 3


nils93 am 04 Feb 2013 11:32:02

Habe ein Womo gekauft mit der ausdrücklichen Eigenschaft "trocken" - das stand genau so in der Verkäufer- Beschreibung im Text auf mobile . de drin. Der Kaufvertrag beinhaltet nur das übliche wie keine Garantie u.ä. - ist ein Kaufvertragsmuster von diesem Verkaufsportal.
Auffällig ist noch, dass Vorkehrungen getroffen wurden um das Erkennen zu erschweren...bspw. Anbringen von Abdeckungen damit die Sicht auf die entsprechende Stelle nicht möglich ist.

Habe ich nun den schwarzen Peter weil ich mich auf die schriftliche Beschreibung verlassen habe? Oder ist der Verkäufer auch mit in die Pflicht zu nehmen? Wer kennt sich aus bzw. hat Erfahrung bzgl. Rechtsstreit? Danke

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

mv4 am 04 Feb 2013 11:34:19

Hallo Nils...deine Metallplatte?...spreche mal User Mückenstürmer an...der ist Anwalt und versteht was davon.

Tipsel am 04 Feb 2013 13:19:29

Ists denn wirklich noch nass, oder ists ein reparierter Wasserschaden?

Kann es sein, dass der Verkäufer davon nichts wusste, weil er das Auto schon so übernommen hat?

Anzeige vom Forum


nils93 am 04 Feb 2013 14:41:49

Hi Tipsel. Es ist noch nass...definitiv...Wassereintritt am Fenster in der Nasszelle. Ob Vorbesitzer etwas wusste ? Habe keine Ahnung. Hab ihn vor zwei Tagen informiert und er hat sich noch nicht gemeldet. Ich denke aber schon, denn er hatte erst investiert ( AHK, Dachfenster) und dann verkauft, nach nur insgesamt 8 Monaten Besitz....mir hat er gesagt Verkauf ist wg. Unerwartetem Familienzuwachs...

Bergbewohner1 am 04 Feb 2013 17:46:15

Wenn du den Mobile Text noch hast, dann sofort eine Frist setzen, Rücknahme oder Kostenbeteiligung-natürlich mit Einschreiben und Rückantwort, wenn nichts kommt, dann Anwalt.Wenn du den Text nicht mehr hast, kannst du den Wasserschaden selbst schlucken.
Verstehe aber trotzdem nicht, warum kauft man ein Wohnmobil ohne Feuchtigkeit zu messen, es wird seitenweise drüber geschrieben.

nils93 am 04 Feb 2013 18:48:19

Hi Waldtroll. Danke für deine Mitteilung...du hast natürlich Recht wg Feutigkeitsmessung...aber jetzt ist schon zu spät.... :x

pipo am 04 Feb 2013 19:26:43

nils93 hat geschrieben:Habe ein Womo gekauft mit der ausdrücklichen Eigenschaft "trocken" - das stand genau so in der Verkäufer- Beschreibung im Text auf mobile . de drin.

Tchja da hilft nur ein Fachanwalt um die Lage zu klären.
Rein gefühlsmässig sieht es garnicht mal so schlecht für Dich aus.

kurt2 am 04 Feb 2013 19:54:59

nils93 hat geschrieben:
Habe ich nun den schwarzen Peter weil ich mich auf die schriftliche Beschreibung verlassen habe? Oder ist der Verkäufer auch mit in die Pflicht zu nehmen? Wer kennt sich aus bzw. hat Erfahrung bzgl. Rechtsstreit? Danke


Halli Nils,
das hier ist die richtige Net-Seite für Dich: --> Link .

Viel Glück

gunther11 am 05 Feb 2013 11:54:39

Dies ist ein versteckter Mangel.
Wenn der Vorbesitzer der einzige Eigentümer ist, dann muss er ja die Platten hineingelgt haben, dies ist dann Vorsatz. Evt. auch Betrug.

Ich würde:
- Kostenvoranschlag besorgen
- Kosten geltend machen bzw NAchbesserung verlangen

Die Beschreibung des Angebotstextes ist hilfreich, aber ich denke bei Vorsatz (sonst müsste es im Vertrag stehen) kommt man auch ohne weiter.

Wenn die auch nur zucken, sofort auf Vorsatz hinweisen und umgehend RA beauftragen.

So etwas ist eine riesen Sauerei und man sollte mit massiven Geschützen vorgehen. Hau rein und lass uns wissen

Bergbewohner1 am 05 Feb 2013 17:12:17

Lasse die Kirche im Dorf, Gunther, mir reinhauen machst du meistens mehr kaputt, als was es Nutzen bringt.
Wenn das Fahrzeug zum Kaufzeitpunkt trocken war und der Wassereintritt inzwischen abgedichtet ist, aber der eigentliche Schaden nicht fachmännisch repariert wurde, dann kannst dem Verkäufer ja mal vor Gericht unterstellen, das er dich getäuscht hat.
Da wirst du aber dein Wunder erleben, wenn du einen "guten" Richter findest, dann kommt max. ein Vergleich raus, hinter wird man dann sagen. das hat sich aber gelohnt :D
Dann kommen noch die lieben Anwaltskosten, Gutachten etc. dazu, gar nicht davon zu reden, was es an Nerven kostet.

Bergbewohner1 am 05 Feb 2013 17:32:17

Hallo nils93, habe gerade in deinem anderen Thread gelesen, Feuchtigkeit vorhanden ist, wenn du es ernst meinst, müßtest du mit Fotos dem Verkäufer, eine angemessenen Frist von ca. 10 Tagen setzten, um sich dazu zu äußern.
Das kannst du auch ohne Anwalt, dieser kostenplichtige Schritt bleibt dir immer noch, Hast du den mobile Text noch :?:

nils93 am 05 Feb 2013 18:15:32

Hi Waldtroll. Den Mobiletext habe ich als Druck. Wassereitrit ist noch da ( bei dem Regenwetter deutlich erkennbar) und muss auch schon mehrere Monate andauern. Es ist nicht nur Feucht, sondern auch Morsch und Faul. Habe es wg der Metallabdeckung nicht bemerkt beim Betreten. Ich Versuchs mal mit nem Brief und einer Forderung....dann gehe ich zum Anwalt....

Trollo am 05 Feb 2013 18:48:32

Moin,

Na dann scheint es ja recht eindeutig.

Wenn der Verkäufer schlau ist, nimmt's er das Teil umgehend zurueck.

Viel Glueck!

Trollo

nils93 am 05 Feb 2013 19:09:14

Hier die Bilder

Sahli am 05 Feb 2013 19:21:19

nils93 hat geschrieben:Hier die Bilder
wo ??????? hier nix bilder. :D

nils93 am 05 Feb 2013 19:47:13



So sah´s aus als ich den aufgeklebten PVC Boden abgezogen hatte. Die Metallplatten haben nach oben für einen gewissen Halt gesorgt.

nils93 am 05 Feb 2013 19:49:00



Nach dem Hochklappen eines Teils der Metallplatte...

nils93 am 05 Feb 2013 19:50:54



Nasszelle - - - - hier kommt das Wasser vmtl. durch das Seitenfenster

nils93 am 05 Feb 2013 19:54:24



So siehts jetzt aus...da hält nix mehr.

Beduin am 05 Feb 2013 20:03:47

Aufrichtiges Beileid! und viel Glück bei der Verhandlung!

franz_99 am 05 Feb 2013 20:10:32

Mahlzeit, wandeln oder viel, ganz viel Arbeit

Gast am 05 Feb 2013 20:20:22

Das ist wirklich tragisch und eine Riesensa..... :eek: :eek: :eek:
Zum :cry:
Als Laie würde ich sagen,
das ist vorsätzlicher Betrug und einen guten Sachverständigen
sowie einen ebensolchen Fachanwalt einschalten.
Ich sage nicht welchen..... :D
Interessant wäre auch der Kaufvertrag, was da so alles drinsteht
bzw. nicht drin steht.

roomer am 05 Feb 2013 20:25:35

Puuuh,

ich spühre hier auch ne Menge krimineller Energie des Verkäufers.....stelle mir vor das uns das passiert wäre.....ich würde toben.

Aber kann nur raten ...such dir nen Rechtsbeistand.....selbst wenn du es reparieren kannst....gehts hier um Vertuschung von Mängeln. Vor allem wenn ich drüber nachdenke was das gesundheitlich bedeutet hätte...Ihr wärt so losgefahren und schlaft in so nem Biotop

topolino666 am 05 Feb 2013 20:29:38

Hallo!

Auf dem Bild auf dem das Blech hochgezogen wurde sieht man da direkt auf die Straße??? :eek:



topolino
Matthias

nils93 am 05 Feb 2013 20:36:27

Nö nicht die Strasse....das sind die Steine mein esParkplatzes :cry:

selbstschrauber am 05 Feb 2013 21:45:30

Ach du Sch...
Aufrichtiges Beileid, aber ich denke, mit dem Schadensbild dürfte die Sach- und Rechtslage klar sein, sofern der Verläufer Erstbesitzer war.
Viel Erfolg

Selbstschrauber

thomas56 am 05 Feb 2013 22:01:29

selbstschrauber hat geschrieben:mit dem Schadensbild dürfte die Sach- und Rechtslage klar sein

Kennst du die Argumentation der Gegenpartei, weisst du ob der Kaufpreis 80,-€ oder 24.000,- war, hast du den schriftlichen Kaufvertrag
und die mündlichen Verhandlungen nebst Zeugen aufgezeichnet? 8)
Vor einer Vorabverurteilung höre ich immer gerne beide Seiten und schlage mich nicht auf die, die am lautesten heult!
Wer für die Klausuren nicht lernt........................ :ja:

selbstschrauber am 05 Feb 2013 23:31:46

thomas56 hat geschrieben:
selbstschrauber hat geschrieben:mit dem Schadensbild dürfte die Sach- und Rechtslage klar sein

Kennst du die Argumentation der Gegenpartei, weisst du ob der Kaufpreis 80,-€ oder 24.000,- war, hast du den schriftlichen Kaufvertrag
und die mündlichen Verhandlungen nebst Zeugen aufgezeichnet? 8)
Vor einer Vorabverurteilung höre ich immer gerne beide Seiten und schlage mich nicht auf die, die am lautesten heult!
Wer für die Klausuren nicht lernt........................ :ja:


Natürlich verfüge ich nur über die Informationen die der TE hier preisgegeben hat. Irgendwie hatte ich die Aussage von Gunther11 noch im Hinterkopf, der was von Erstbesitz schrieb. Wenn das so wäre, kann ja nur der Verkäufer diese eingebaut haben, die Wahrscheinlichkeit, dass das das Werk war, dürfte gegen 0 tendieren. Wenn das so ist, muss der Verkäufer was vom Schaden gewusst haben. Der TE schreibt aber, der Verkäufer hatte den Wagen nur 8 Monate, ergo wohl kein Erstbesitz. Das hatte ich bei meinem Post übersehen. Somit besteht die Möglichkeit, dass der Vorbesitzer des Verkäufers den Schaden vertuschte. Du hast meinen Text nur teilweise zitiert, den Vorbehalt: "Sofern der Verkäufer Erstbesitzer war" hatte ich ja ausdrücklich gemacht
Egal, es wird was vom Sachmängelausschluss geschrieben, andererseits behauptet, der Wagen sei trocken. Ein Widerpruch der Chancen bietet. Ob der Wagen 80 oder zig tausend Euro kostete, spielt dabei keine Rolle.
Deinen letzten Satz verstehe ich gar nicht, was für Klausuren?

Ich sehe es allerdings nicht als meine Aufgabe an, das Problem hier vertiefend zu behandeln. Hier im Forum bin ich in meiner Freizeit, nicht in meiner Profession.


LG

Selbstschrauber

kastello am 06 Feb 2013 01:43:08

Meiner Meinung nach ist nur dieser Satz wichtig:
….gekauft mit der ausdrücklichen Eigenschaft "trocken" - das stand genau so in der Verkäufer- Beschreibung im Text auf mobile . de drin…..
Da das Womo nicht trocken ist, ist es ein vergleichbarer Fall, wie im
BGH-Urteil zu eine Aktion bei Ebay.
--> Link
Ich würde, wie in dem Artikel beschrieben verfahren.



___________________
bis dann
Peter

Beduin am 06 Feb 2013 07:21:02

Wird aber schwierig wenn er die Anzeige von Ebay nicht mehr hat??!!
Weil soweit ich mich erinnere stand im Kaufvertrag nicht von trocken. Weil ich ja auch schon auf die Schnauze gefallen bin druckte bzw speicherte ich mir die Anzeigen ja ab.
Meine aber irgendwo gelesen zu haben das man die Orginal Anzeige von Ebay bekommen kann.

Gast am 06 Feb 2013 08:00:02

Absoluter Mist, was Dir passiert ist .
Eine Frage ? hast du das Womo nicht einmal besichtigt ? So wie der Boden verfault ist,wäre es jedem Laien aufgefallen, wenn er unters Womo geschaut hätte .Denn der Rahmen war sicher nicht einmal verkleidet,von unten. :!: Die Euphorie über ein neues Womo geschaut lassen viele blind werden.Ich hoffe für dich, das du halbwegs aus der Sache rauskommst .

kastello am 06 Feb 2013 10:23:26

Beduin hat geschrieben:Wird aber schwierig wenn er die Anzeige von Ebay nicht mehr hat??!!
Weil soweit ich mich erinnere stand im Kaufvertrag nicht von trocken. Weil ich ja auch schon auf die Schnauze gefallen bin druckte bzw speicherte ich mir die Anzeigen ja ab.
Meine aber irgendwo gelesen zu haben das man die Orginal Anzeige von Ebay bekommen kann.


Richtig, aber Nils schreib:

von nils93 » 05 Feb 2013 17:15:32

Hi Waldtroll. Den Mobiletext habe ich als Druck............

__________________
bis dann
Peter

nils93 am 06 Feb 2013 10:47:23

meier923 hat geschrieben:Absoluter Mist, was Dir passiert ist .
Eine Frage ? hast du das Womo nicht einmal besichtigt ? So wie der Boden verfault ist,wäre es jedem Laien aufgefallen, wenn er unters Womo geschaut hätte .Denn der Rahmen war sicher nicht einmal verkleidet,von unten. :!: Die Euphorie über ein neues Womo geschaut lassen viele blind werden.Ich hoffe für dich, das du halbwegs aus der Sache rauskommst .


Natürlich habe ich mir das Ding von unten angeschaut. Der Boden ist von dieser Seite mit einer Art Kunststofffolie überzogen. Scheint ab Werk so zu sein. Diese ist noch heile und ich habe einen Teil davon abgerissen.

Wir werden sehen was passiert....der Verkäufer hat sich noch nicht gemeldet.

Trollo am 06 Feb 2013 11:31:53

Moin Nils93,


ich bewundere Deine Geduld .............................. .


Trollo

nils93 am 06 Feb 2013 12:04:09

Hi Trollo

Trollo hat geschrieben:ich bewundere Deine Geduld .............................. .



Ich habe drei Kinder (alles Mädchen) ... Mich bringt so schnell nichts aus der Ruhe... :D

außerdem haben wir noch einen Wohnwagen rumstehen, somit ist auch der Urlaub nicht in Gefahr :lol:

mv4 am 06 Feb 2013 12:40:20

zitat "Der Boden ist von dieser Seite mit einer Art Kunststofffolie überzogen"...das ist wohl der hochgelobte Gfk Boden..Wasserdicht versiegelt

sula48 am 06 Feb 2013 13:23:19

Hallo Nils,
so wie ich das hier lese, hat der Verkäufer von dem Schaden gewußt und das ist dann arglistige Täuschung. Wie Waldtroll schon schreibt, setze eine Frist und fordere ihn zur Stellungnahme auf.
Wenn du so nicht weiterkommst, kannst du ja immer noch zum Anwalt.

Viel Erfolg

Gast am 06 Feb 2013 17:28:26

nils93 hat geschrieben:
meier923 hat geschrieben:Absoluter Mist, was Dir passiert ist .
Eine Frage ? hast du das Womo nicht einmal besichtigt ? So wie der Boden verfault ist,wäre es jedem Laien aufgefallen, wenn er unters Womo geschaut hätte .Denn der Rahmen war sicher nicht einmal verkleidet,von unten. :!: Die Euphorie über ein neues Womo geschaut lassen viele blind werden.Ich hoffe für dich, das du halbwegs aus der Sache rauskommst .


Natürlich habe ich mir das Ding von unten angeschaut. Der Boden ist von dieser Seite mit einer Art Kunststofffolie überzogen. Scheint ab Werk so zu sein. Diese ist noch heile und ich habe einen Teil davon abgerissen.

Wir werden sehen was passiert....der Verkäufer hat sich noch nicht gemeldet.
aha dann kann man gucken wie man möchte , es ist dann nichts zu sehen. Wusste ich nicht, das es so etwas gibt.

Bergbewohner1 am 06 Feb 2013 17:58:57

mv4 hat geschrieben:zitat "Der Boden ist von dieser Seite mit einer Art Kunststofffolie überzogen"...das ist wohl der hochgelobte Gfk Boden..Wasserdicht versiegelt

So sieht der hochgelobte GFK Boden nicht aus :!:

tobi02 am 06 Feb 2013 18:05:53

Was ich jetzt nicht ganz verstanden habe - ist die Metallplatte reingelegt worden um den vorhandenen Schaden zu verdecken oder ist die immer drin und es hat darunter gegammelt.

Ich denke das es fast unmöglich ist dem Verkäufer Vorsatz nachzuweisen. Der muss, meines Wissens, nur löhnen wenn er dir den Schaden verschwiegen hat und davon zum Zeitpunkt des Verkaufes wusste. Stell dir mal vor der Wagen hatte noch andere Vorbesitzer. Wie will man das nachweisen. Fast unmöglich.

Ausserdem ist immer zu bedenken das die Wahrscheinlichkeit das der Verkäufer mitliesst recht gross ist. Ich würde mich daher in Bezug auf die eigenen Massnahmen ein wenig zurück halten!

brainless am 06 Feb 2013 20:43:04

Ich habe drei Kinder (alles Mädchen) ... Mich bringt so schnell nichts aus der Ruhe...


Hi Nils,

mit Töchtern sollte man auch nachsichtiger sein, als mit Verkäufern, deren Verhalten zumindest zweifelhaft ist.
Wenn Du ADAC-Mitglied bist, kannst Du eine kostenlose Rechtsberatung verlangen - nimm sie in Anspruch.
Das kostet nix, bereitet aber zumindest dem Verkäufer Unbehagen und ist eine gute Vorbereitung auf den ersten Besuch beim Anwalt, der dich später vertritt.

Viel Erfolg,


Volker :wink:

nils93 am 06 Feb 2013 20:53:18

tobi02 hat geschrieben:Was ich jetzt nicht ganz verstanden habe - ist die Metallplatte reingelegt worden um den vorhandenen Schaden zu verdecken oder ist die immer drin und es hat darunter gegammelt.

Ich denke das es fast unmöglich ist dem Verkäufer Vorsatz nachzuweisen. Der muss, meines Wissens, nur löhnen wenn er dir den Schaden verschwiegen hat und davon zum Zeitpunkt des Verkaufes wusste. Stell dir mal vor der Wagen hatte noch andere Vorbesitzer. Wie will man das nachweisen. Fast unmöglich.

Ausserdem ist immer zu bedenken das die Wahrscheinlichkeit das der Verkäufer mitliesst recht gross ist. Ich würde mich daher in Bezug auf die eigenen Massnahmen ein wenig zurück halten!


Hi Tobi.
Erst ist Wasser rein, dann hat's gegammelt...macht's auch immer noch...und dann kam die Platte rein. Warum legt man unnötig 25 kg Eisen ins Auto, wenn' s auf jedes Kilo ankommt?..wg Überladung...

Der Wagen hatte tatsächlich noch einen anderen Vorbesitzer....MEIN Verkäufer hat mir aber ein trockenes Womo versprochen und lt Beschreibung verkauft...ist vlt ne Vorsatzfrage in irgendwelchen Strafverfahren aber keine Schadensersatzfrage in zivilrechtlichen Angelegenheiten....man darf ja nur verkaufen was man hat und wie es ist...nicht wie man es gerne hätte....in der Hoffnung dass es keiner merkt.

JEDER darf lesen was hier geschrieben wird. ICH möchte mit offenen Karten 'spielen' da darf auch der Verkäufer wissen ob und von welchem Anwalt er Post bekommt, oder nicht?

tobi02 am 06 Feb 2013 22:09:05

Wie gesagt - ich bin kein Rechtsverdreher. Aber ganz so einfach ist es nicht.

Wenn dir jemand eine Karre verkauft die durchgegammelt ist musst du ihm nachweisen das er zum Zeitpunkt des Verkaufes davon gewusst hat. Sonst ist Essig.
Ist ja beim Unfallschaden auch so. Wenn der Verkäufer den Wagen zB. nur 1 Jahr hatte und davor noch x andere Vorbesitzer musst du deinem Verkäufer nachweisen das er davon gewusst hat. Ansonsten behauptet der einfach. "Ich wusste davon nix. Hat wohl einer der Vorbesitzer gemacht". Dann liegt der schwarze Peter bei dir. Mit viel Glück hat er das in der Vertragswerkstatt aus dem Checkheft gemacht und die sagen auch noch für dich aus. So oder so ähnlich wird das bei dir auch sein. Da hilft es überhaupt nicht zu sagen er darf das nicht weil er mir das so versprochen hat. Wenns nicht im Vertrag drin steht kannste das eh fast knicken. Für jeden Zeugen den du beibringen kannst wird er auch einen aufbieten der beim Kauf dabei war.

PS:
bei mir kommt es nicht auf jedes Kilo wegen Überladung an. Ich habe voll aufmunitioniert noch einige 100 über. :mrgreen:

Nille am 06 Feb 2013 23:13:08

Puuh, dass sieht ja echt übel aus. Eine Idee wäre es vielleicht den vorherigen Vorbesitzer zu kontaktieren. Evtl. kann dieser ja bestätigen, dass er deinen Verkäufer über den Wasserschaden informiert hat.

brainless am 06 Feb 2013 23:59:58

@tobi02:
Wie gesagt - ich bin kein Rechtsverdreher.



Genau,

deswegen würde ich an deiner Stelle auch nicht so abenteuerliche Statements loslassen:
"........musst du ihm nachweisen das er zum Zeitpunkt des Verkaufes davon gewusst hat."


Laßt den Nils doch Rat einholen bei Leuten, die etwas davon verstehen.
Wenn ihr ihn zusätzlich verunsichert, hilft es ihm absolut nix,


Volker :wink:

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