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Crash-Sensor beim Gastank


ManfredGisela am 08 Mai 2013 14:36:34

Hallo Gasspezialisten im Forum,

Ich überlege mir den Einbau eines Gastanks oder 2 Tankflaschen in den Gaskasten.
Ich weiß nicht,ob beim Gastank auch der Crash-Sensor beim Heizen während der Fahrt vorgeschrieben ist. Bitte um Aufklärung von den Spezialisten. Danke im Voraus!

Manfred

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Kochgenie am 08 Mai 2013 14:37:48

so weit ich weis ja, sobald ein Gashahn offen ist braucht man den Crashsensor, ansonsten muss das Gas abgedreht sein.

Lancelot am 08 Mai 2013 15:18:05

Es ist abhängig vom Zulassungsdatum des Fahrzeugs, Stichtag wäre der 01.01.2007 :)

Jüngere Fahrzeuge brauchen einen Crashsensor für die Gasanlage, wenn diese tatsächlich während der Fahrt in Betrieb ist. Für ältere Fahrzeuge gilt Bestandsschutz, die brauchen keinen CS (=crashsensor).

Der ADAC sagt dazu : --> Link

Der Crashsensor ist nicht unumstritten (weil empfindlich), es soll Fahrzeuge geben, die kommen hervorragend auch "ohne" aus 8)

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schnatterente am 08 Mai 2013 15:27:26

Lancelot hat geschrieben:Der Crashsensor ist nicht unumstritten (weil empfindlich), es soll Fahrzeuge geben, die kommen hervorragend auch "ohne" aus 8)


Genau, wir könnten ohne CS sogar kochen und backen während der Fahrt ;-)

Kochgenie am 08 Mai 2013 15:30:13

schnatterente hat geschrieben:
Lancelot hat geschrieben:Der Crashsensor ist nicht unumstritten (weil empfindlich), es soll Fahrzeuge geben, die kommen hervorragend auch "ohne" aus 8)


Genau, wir könnten ohne CS sogar kochen und backen während der Fahrt ;-)



ja und sich während der Fahrt Kaffee kochen, weil ja nicht in der Anleitung steht das man das nicht darf :wink:

schnatterente am 08 Mai 2013 15:56:04

Kochgenie hat geschrieben:ja und sich während der Fahrt Kaffee kochen, weil ja nicht in der Anleitung steht das man das nicht darf :wink:


Aber Vorsicht, nicht den Kaffee bei jemand anderem auf die Hose kippen, das könnte eine Millionenklage nach sich ziehen. ;D

allerleirauh am 08 Mai 2013 16:22:16

moin.

ich hab k.a. was ein crash sensor ist..

mein gastank selbsteinbau wurde 2011 ohne diesen abgenommen und zugelassen.

lg magda

Kochgenie am 08 Mai 2013 16:23:35

ein crashsensor erlaubt dir während der fahrt zu heizen, denn bei einem aufprall ab 30km/h löst dieser aus und unterbricht die gaszufuhr. somit kein ausstömendes gas.

Lancelot am 08 Mai 2013 18:06:58

allerleirauh hat geschrieben:ich hab k.a. was ein crash sensor ist..


Guckst Du : --> Link

allerleirauh am 08 Mai 2013 18:25:39

Lancelot hat geschrieben:
allerleirauh hat geschrieben:ich hab k.a. was ein crash sensor ist..


Guckst Du : --> Link


oh, danke..
aber hier gehts doch um gastanks, oder?
ich kann jedenfalls auch ohne sensor heizen und kühlen.

kühlen darf ich aber gesetzlich nicht... und darauf achte ich schon sehr :)
aber heizen halt..

lg magda

edit sagt: grad gesehen.. mein zulassungsdatum liegt ja auch weeeiiit vor 2007..
nur der tankeinbau eben nicht.
insofern bin ich mal wieder OT unterwegs hier..sorry

Lancelot am 08 Mai 2013 18:34:55

allerleirauh hat geschrieben:aber hier gehts doch um gastanks, oder?


JAEIN :D

WO (in welchem Behältnis) Du Dein Gas lagerst und mitführst .. ist da erstmal wumpe.

Hier geht´s um die (neuere) Vorschrift, daß Du Gas beim fahren nur dann entnehmen darfst, wenn Du einen CS eingebaut hast (ohne CS - keine Gasentnahme beim fahren).

allerleirauh hat geschrieben:ich kann jedenfalls auch ohne sensor heizen und kühlen.


Klar kannst Du (und darfst mit Deinem Auto auch), aber die NACH 2007 könnten zwar, dürfen aber nicht :D

Allerdings : wer wills wie kontrollieren, so in voller Fahrt .. :nixweiss:

schnatterente am 09 Mai 2013 21:46:44

Lancelot hat geschrieben:Allerdings : wer wills wie kontrollieren, so in voller Fahrt .. :nixweiss:


Die Zivilstreife fährt mit gleichbleibender Geschwindigkeit neben dir her und schaut, ob du ihnen schon etwas schönes gekocht hast, wenn ja, wirst du angehalten, damit alle gemeinsam am Tisch speisen können. Und anschliessend werden die Punkte verteilt :-D

kurt2 am 10 Mai 2013 10:18:47

Lancelot hat geschrieben:Es ist abhängig vom Zulassungsdatum des Fahrzeugs, Stichtag wäre der 01.01.2007 :)

Für ältere Fahrzeuge gilt Bestandsschutz, die brauchen keinen CS (=crashsensor).


Hallo Wolfgang,

ich bin mir nicht sicher, ob Deine Aussage mit dem "Zulassungsdatum" stimmt.
Die Truma "Einbau- und Gebrauchsanweisung" der SecuMotion sagt auf Seite 2 unter Punkt Hinweise zum Betrieb der Gasanlage während der Fahrt: "Bei Motorcaravans ab Baujahr 01/2007 muss gemäß der Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG mit den Ergänzungen 2004/78/EG und 2006/119/EG für den Betrieb einer Flüssiggasheizung während
der Fahrt, eine Sicherheits- Absperreinrichtung vorgesehen werden" ...und weiter: "Für Fahrzeuge vor Baujahr
01/2007 gibt es keine Einschränkungen für den Betrieb der Gasanlage während der Fahrt." ......usw. (kann ja nachgelesen werden). --> Link

Die Gebrauchsanweisung spricht also von "ab Baujahr" und nicht von "ab Erstzulassung".

Dieser kleine, aber doch feine Unterschied könnte für viele WoMo- Käufer dieses Zeitraumes hinsichtlich der Inanspruchnahme der Altregelung von entscheidender Bedeutung sein.

Mein Fz z. B. hat Erstzulassung: 07/2007, wurde aber gem. Fz- Brief (Zeile 24) bereits am 26.01.2006 gebaut!!, fällt also unter den Bestandsschutz!

kurt2 am 10 Mai 2013 11:16:14

Noch ein kurzer Nachtrag.
Habe gerade nachgesehen. Vermutlich einschlägig ist hier die
"RICHTLINIE 2004/78/EG DER KOMMISSION vom 29. April 2004 zur Anpassung der Richtlinie 2001/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Heizanlagen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger und der Richtlinie 70/156/EWG des Rates an den technischen Fortschritt".

Die uns betreffende Textstelle wäre nachzulesen in: Art 3 Nr 5 i.V.m. (Teil B), Anhang VIII, Nr: 1.1.6.2.

Die EU stellte die Änderungsrichtlinie offenbar also auf Neufahrzeuge ab.

(Ist im Übrigen interessant, sich das mal durchzulesen, dann wird einem Einiges klar) :polit:

thomas56 am 10 Mai 2013 13:15:12

kurt2 hat geschrieben:Mein Fz z. B. hat Erstzulassung: 07/2007, wurde aber gem. Fz- Brief (Zeile 24) bereits am 26.01.2006 gebaut!!, fällt also unter den Bestandsschutz!

das glaube ich nicht!

Wei meiner Meinung nach neu zugelassene Fahrzeuge den neuesten Bestimmungen unterliegen.
Früher mussten Fahrzeuge schon nach einem Jahr der Abmeldung zum Baurat und da war schon der Bestandsschutz weg und alles gehörte auf den neuesten Stand. z.B. mussten bei alten Käfern die Gurte nachgerüstet werden oder bei Womos die kompletten Gasanlagen von 50mb auf 30mb geändert werden!

kurt2 am 10 Mai 2013 16:26:47

thomas56 hat geschrieben:
kurt2 hat geschrieben:Mein Fz z. B. hat Erstzulassung: 07/2007, wurde aber gem. Fz- Brief (Zeile 24) bereits am 26.01.2006 gebaut!!, fällt also unter den Bestandsschutz!


das glaube ich nicht!


Hallo Thomas,

Auszug aus der Einbau- und Gebrauchsanleitung der TRUMA SECUMOTION:

Hinweise zum Betrieb der Gasanlage während der Fahrt:
Bei Motorcaravans ab Baujahr 01/2007 muss gemäß der Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG mit den Ergänzungen 2004/78/EG und 2006/119/EG für den Betrieb einer Flüssiggasheizung während der Fahrt, eine Sicherheits- Absperreinrichtung vorgesehen werden, welche bei einem Leitungsabriss durch einen Unfall verhindert, dass ungewollt Gas austreten kann. Truma SecuMotion, mit entsprechend ausgelegter Gasinstallation, erfüllt in Verbindung mit Hochdruck-Gasschläuchen mit integrierter Schlauchbruchsicherung (SBS) alle relevanten Normen, Vorschriften und Richtlinien und erlaubt somit den europaweiten Betrieb der Gasanlage, auch während der Fahrt.

Für das Heizen während der Fahrt in Caravans empfehlen wir zur Sicherheit ebenfalls eine Sicherheitseinrichtung.
Für Fahrzeuge vor Baujahr 01/2007 gibt es keine Einschränkungen für den Betrieb der Gasanlage während der Fahrt.

Hier der Link dazu (etwas runterscrollen zu "Secumotion", dann Click auf + )
--> Link

thomas56 am 10 Mai 2013 17:11:33

Hallo Kurt,

und das erklärst du dann den Polizisten bei einer Kontrolle?
Oder steht das Bj. in deinen Papieren?

kurt2 am 10 Mai 2013 17:28:53

thomas56 hat geschrieben:Hallo Kurt,

und das erklärst du dann den Polizisten bei einer Kontrolle?
Oder steht das Bj. in deinen Papieren?


Halllo Thomas,
natürlich. Wie schon geschrieben: Kfz Brief Zeile 24.

Und den Auszug aus der Einbau- und Gebrauchsanleitung der Truma Secumotion habe ich mir ausgedruckt und führe ihn auch mit.

andwein am 15 Mai 2013 16:11:36

kurt2 hat geschrieben:Halllo Thomas,
natürlich. Wie schon geschrieben: Kfz Brief Zeile 24.
Und den Auszug aus der Einbau- und Gebrauchsanleitung der Truma Secumotion habe ich mir ausgedruckt und führe ihn auch mit.

Whow!!!
Andreas

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