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Beifahrerairbag abschalten Transit V Bj. 00 bis 06


dirkbu am 13 Jul 2013 15:59:20

Hallo zusammen,

ich habe ein Wohnmobil Hehn 580HS/F auf der Basis von einem Ford Transit 125T350.
Das Fahrzeug habe ich damals bei Hehn neu erworben. Leider ist das Unternehmen nicht mehr existent.
Erstzulassung: 11.2004
Zugelassen für 4 Personen

Nun habe ich Nachwuchs bekommen und muss also eine Babyschale transportieren.
Da mein Wohnmobil mit einer Rundsitzgruppe im Heck ohne Gurte ausgestattet ist, bleibt also nur der Beifahrersitz für den Transport der Babyschale. Es sei denn, es gibt eine andere kostengünstige Idee.
Nun ist leiderkein Schlüsselschalter zum deaktivieren des Beifahrerairbags beim Transport der Babyschale vorhanden und bei Ford komme ich nicht wirklich weiter.
Unter der Ablage beim Sicherungskasten auf der Beifahrerseite ist eine gelbe Steckverbindung für den Beifahrerairbag. Die könnte ich trennen, aber dann leuchtet natürlich die Airbagkontrollleuchte. Ich denke, dass dieser Weg auch nicht optimal und ganz legal ist. Bestimmt erlischt dann die Betriebserlaubnis und somit auch der Versicherungsschutz im Schadensfall.

Hätte jemand eine Lösung parat?

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gordan am 13 Jul 2013 16:29:09

Beifahrerairbag ist ein Bauteil des Basisfahrzeugs. Dass Ford da nicht helfen kann ist kaum zu glauben.
Ich werde zum anderen Ford Händler gehen, ansonsten Ford Werke direkt anschreiben und sich beschweren.

Viele
Gordan :hallo:

dirkbu am 13 Jul 2013 19:59:39

Andere Ford-Werkstätten? Natürlich schon erledigt. Darum habe ich geschrieben, dass ich bei Ford auch nicht weiter komme.
Die Antwort der Ford-Werke-Köln steht noch aus, aber ich kann mir schon denken, was darin stehen wird.

Darum frage ich ja hier, ob jemand eine Lösung parat hat.
Ich bin ja bestimmt nicht der Einzige, der diesen Transit als Basis und ein Baby hat.


Dirk

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rorei am 13 Jul 2013 23:03:49

Wenn Ford wirklich nicht helfen kann, lass doch einen Sitz der Rundsitzgruppe mit einem Sicherheitsgurt nachrüsten vom TÜV abnehmen und als zusätzlichen Sitz eintragen.
Roland

andwein am 14 Jul 2013 10:48:33

Mal ne Frage zum besseren Verständnis.
Du sagst, mit den Ford-Werkstätten kommst du nicht weiter.
Was hast du den gewollt, was sollten sie machen und was haben sie darauf geantwortet???
Andreas

dirkbu am 14 Jul 2013 13:02:45

rorei hat geschrieben:Wenn Ford wirklich nicht helfen kann, lass doch einen Sitz der Rundsitzgruppe mit einem Sicherheitsgurt nachrüsten vom TÜV abnehmen und als zusätzlichen Sitz eintragen.
Roland


Die Lösung scheidet aus. Quer zur Fahrtrichtung geht nicht. Das sind meine bisherigen zugelassenen 2 zusätzlichen Sitzplätze.
Und ein Gurtbock für 3 Punkt Gurte hinten bei einer Rundsitzgruppe in Fahrtrichtung haut auch nicht hin.

dirkbu am 14 Jul 2013 13:07:10

andwein hat geschrieben:Mal ne Frage zum besseren Verständnis.
Du sagst, mit den Ford-Werkstätten kommst du nicht weiter.
Was hast du den gewollt, was sollten sie machen und was haben sie darauf geantwortet???
Andreas


Airbagabschaltung "unmöglich" haben 2 Werkstätten geantwortet.
Laut GTÜ-Prüfer müsste der Airbäg ausgebaut werden, dazu eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ford her und das dann alles eingetragen werden.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ford wird das Hauptproblem werden.

Gast am 14 Jul 2013 18:36:12

Airbagabschaltung "unmöglich" haben 2 Werkstätten geantwortet.
Laut GTÜ-Prüfer müsste der Airbäg ausgebaut werden, dazu eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ford her und das dann alles eingetragen werden.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ford wird das Hauptproblem werden.


Wenn eine Airbag Abschaltung , nicht in einem Transit deines Typs eingebaut worden ist , dann haben die Werstätten absolut korrekt geantwortet !
Es ist halt so und Du musst Dich anderswo behelfen (Sitzmöglichkeit nachrüsten etc.)
Haftbar ist im Schadensfall immer die ausführende Werkstatt und glaube mir, es kommen Leute mit Peanuts , die man ermöglicht und am Ende wirds eine dicke Nuss :( ......
Was es nicht Original gibt (in diesem Typ, auch nicht als Zubehör ), wird nicht ver und umgebaut -> Bei Sicherheitsrelevanten hoch sensiblen Sachen wie Aibagdeaktivierung oder Ausbau schon gar nicht .

dirkbu am 14 Jul 2013 19:13:32

Sorry, aber die technische Lösung zur Abschaltung des Airbags wäre die einfachste Lösung.
Ggf. Steuergerät anders programmieren oder das vom Nachfolger einbauen und dazu den Schlüsselschalter, sowie noch eine zusätzliche Kontrollleuchte für den abgeschalteten Airbag.

Vor 9 Jahren hieß es ja auch noch, Airbag abklemmen, kein Problem!!!

Es kann doch nicht sein, dass mir Ford verweigert mit meinen Baby zu fahren! Mit einem normalen Kindersitz habe ich das Problem ja nicht mehr.
Da her bin ich mal auf die Antwort von den Ford-Werken gespannt

Gast am 14 Jul 2013 20:43:40

Da her bin ich mal auf die Antwort von den Ford-Werken gespannt

Poste bitte dann hier unbedingt die Antwort, ich bin auch gespannt was Die dazu sagen .
Aber wie gesagt : Einfach machbare Umbauten (auch Aibag Deaktivierung ,könnten evtl sogar bei einem "Vorkommniss " zur Händlerrüge führen -> viele lehnen daher die Maßnahme, kategorisch im Vorfeld , schon ab .

dirkbu am 14 Jul 2013 20:59:34

Ja, die Antwort von Ford werde ich hier posten.

Ich hatte eigentlich gehofft, dass es hier Leute mit dem selben Problem gibt.
Hehn Aufbau ist zwar selten, aber das Fahrgestell doch nicht.


Dirk

selbstschrauber am 14 Jul 2013 21:11:18

Also den Transit 00.-06 gab es auch ohne Beifahrerairbag, daher muss die ABE auch ohne Beifahrerairbag gültig sein. Wenn einfach abgeklemmt, gibt's ne Fehlermeldung. Es gibt m.W. aber "Dummy-Stecker" die statt des Airbags raufgesteckt werden und dem Steuergerät signalisieren, es sei ein Airbag angeschlossen. M.W. sind das nur Widerstände.
Das sollte eine fähige Werkstatt wissen, das Problem gibt es z.B. auch, wenn von einem 2 Sitzer vorne auf 3-Sitzer umgebaut wird, dann muss der Airbag auch totgelegt werden.
Es gibt für Diagnotikzwecke sogar ein Original Ford-Teil: --> Link

Also das geht schon, nicht abwimmeln lassen.

LG

Selbstschrauber

NAchtrag So was :
--> Link

dirkbu am 14 Jul 2013 22:15:13

Cool, danke für die Links, das ist schon mal ein guter Anfang....

Dethleffs 6731 am 15 Jul 2013 00:39:41

Hallo dirkbu,

technisch ist das abschalten/ abklemmen des Airbags kein Problem. Einfach Kabel abklemmen und anstellen des Airbags einen Widerstand dafür anschliessen. So wird dem Steuergerät ein vorhandener Airbag vorgegauckelt und die Kontrolllampe bleibt aus.
!! Die Kehrseite der Medaillie ist allerdings die rechtliche Seite !!
Kein vernünftiger Vertragshändler/ Werkstatt wird dir den Airbag abklemmen. Der Airbag ist Bestandteil der ABE, somit hat das Fz nach abklemmen keine ABE mehr. Was ist z.B. wen mal jemand (ausnahmsweise) auf dem Beifahrersitz sitzt und es passiert (es gibt ja immer mal "Murphis Law") ein Unfall und diese Person erleidet schwere Verletzungen???
Solange nichts passiert "kräht kein Hahn" danach, aber wenn..........


Bernd

selbstschrauber am 15 Jul 2013 06:25:10

Dethleffs 6731 hat geschrieben:Hallo dirkbu,

!! Die Kehrseite der Medaillie ist allerdings die rechtliche Seite !!
Kein vernünftiger Vertragshändler/ Werkstatt wird dir den Airbag abklemmen. Der Airbag ist Bestandteil der ABE, somit hat das Fz nach abklemmen keine ABE mehr.


Bernd


Eben nicht, da es den Transit auch ohne Beifahrerairbag gab. - Hatte ich aber auch schon geschrieben. Weiß ich genau, wir mussten den damals extra für rund 1000 DM extra bestellen und deshalb 6 Monate länger auf unser Womo warten, da Challenger damals erst alle Fahrgestelle ohne Airbag verarbeitete, bis sie neue Fahrgestelle bestellten, u.a. unseres. Deswegen haben wir auch den seltenen Fall, dass zwischen Herstelldatum des Fahrgestelles und Auslieferdatum des Womo nur 3 Monate liegen.

LG

Selbstschrauber

dirkbu am 16 Aug 2013 21:18:05

Tja, hier kommt nach langer Zeit die Antwort.
Damit habe ich mich natürlich nicht zufrieden gegeben und den Ford-Werken erneut geschrieben.
Ist schon traurig, das in der heutigen Zeit überhaupt so eine Antwort kommt.

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Für die unüblich lange Bearbeitungszeit entschuldigen wir uns in aller Form.

Leider können wir im vorliegenden Fall nicht behilflich sein. Eine Deaktivierungsfunktion für den Beifahrerairbag wird für diese Fahrzeugvariante nicht angeboten. Wir können lediglich anraten, sich direkt an den Fachhandel zu wenden um die Verfügbarkeit eines zulässigen Kindersicherungssystems zu prüfen.

Wir bedauern, Ihnen keine andere Nachricht zukommen lassen zu können.

Mit freundlichen n
xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Spezialist Ford Kundenzentrum
Technische Informationen u. Sonderanfragen

ahd250 am 16 Aug 2013 22:53:21

Halloundso,

dann bleibt Dir nur die "illegale" Stillegung mittels Widerstand. Ein ca 3,5 Ohm Widerstand gaukelt dem SG einen intakten Airbag vor. --> Link
Allerdings wirst Du dann selbst Hand anlegen müssen, oder jemanden suchen der Dir dabei behilflich ist, denn
Dethleffs 6731 hat geschrieben:!! Die Kehrseite der Medaillie ist allerdings die rechtliche Seite !!Kein vernünftiger Vertragshändler/ Werkstatt wird dir den Airbag abklemmen.

Es ist tatsächlich Fakt daß das Auto dadurch seine Betriebserlaubnis verliert. Wenn etwas passiert kann es massiven Ärger geben, insbesondere wenn Du das Fahrzeug so verkaufst, und den Käufer darüber nicht informierst. Der geht dann nämlich davon aus, daß er zwei intakte Airbags hat.......

drivetheglobe am 18 Aug 2013 22:33:00

Hi,

Ich hatte das gleiche Problem bei einem Toyota. Die Werkstätten wollen das nicht machen.
Wollten mir zuerst einen Schalter samt Einbau verkaufen.
Aber nach langem hin u. her und nachdem ich ihnen erklärt habe das es geht
gabs auf einmal den berühmten Stecker mit Widerstand (Offiziell nicht, ich durfte beim
Einbau nicht zusehen...) und dazu ein tolles Pickerl das auf das Beifahrerarmaturenbrett kommt
wo steht dass der Airbag ausgeschalten ist.
Noch 27 Unterschriften und schon konnte das Baby vorne sitzen....

Alles seeehr kompliziert, hochtechnisch, geheim und überhaupt !

lg

Gast am 19 Aug 2013 00:29:42

Als Vater von vier Kindern kenne ich die Problematik. Und ich habe auch den FT350/125.

Du kannst den Airbag sehr wohl stillegen lassen, das wird bei Umbauten für Sonderfahrzeuge (z.B. behindertengerechte Umbauten) auch gemacht. Du benötigst dann aber ein entsprechendes Gutachten des TÜV, weil sonst tatsächlich die ABE erlischt. Außerdem entstehen entsprechende Kosten. Ich würde das nicht machen.

Ich würde, auch wenn es sicherlich schmerzt, dazu raten, über den Kauf eines besser geeigneten Wohnmobils nachzudenken, damit ihr alle sicher unterwegs seid.

Ich hoffe für Euch, ihr findet eine gute Lösung. Viel Erfolg dabei.

andy75 am 06 Jun 2014 17:47:57

Hallo dirkbu,

wie ist denn die Sache weitergegangen? Stehe gerade vor dem selben Problem und würde den Airbag am liebsten mittels "Dummy Stecker" außer Betrieb nehmen.

Hast Du eine Lösung gefunden?



Andy

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