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Gasflaschen müssen ab dem 1.8. beim Fahren geschlossen sein 1, 2


Gast am 11 Aug 2013 14:16:41

...irgendwie scheint hier niemand zu wissen worum es eigendlich geht bei dieser neuen Verordnung.

Immer wieder tauchen die Hinweise auf die alte Verordnung auf, die Unterscheidet zwischen EZ vor und nach 2007...

Davon steht aber nix in der neuen Verordung zumindest nicht in dem Link vom TE.

Also ...wo finden wir diese neue Verordnung zum nachlesen??? :gruebel:

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schnatterente am 11 Aug 2013 14:18:35

Und nun? Der 1.8. ist eh schon vorbei, ihr könnt eure Flaschen wieder aufdrehen ;D

Gast am 11 Aug 2013 14:19:26

schnatterente hat geschrieben:Und nun? Der 1.8. ist eh schon vorbei, ihr könnt eure Flaschen wieder aufdrehen ;D

:lach: :lach: :lach:

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Sahli am 11 Aug 2013 16:16:10

tobi02 hat geschrieben:ät Sahli
krieg dich wieder ein und leg nicht alles auf die Goldwaage was hier gepostret wird.
.
na sowas da hab ich doch tatsächlich :ironie: vergessen zu setzen. also ich war nie ausgeklinkt. :D und auch ich fühle mich als europäer, aber nicht unions europäer.
noch was. meine mutter stammt aus dem saarland :thema:

thoba am 11 Aug 2013 17:42:21

nethunter hat geschrieben:Also ...wo finden wir diese neue Verordnung zum nachlesen??? :gruebel:


Hier zum Beispiel : --> Link

thomas56 am 11 Aug 2013 18:10:22

nethunter hat geschrieben:Immer wieder tauchen die Hinweise auf die alte Verordnung auf, die Unterscheidet zwischen EZ vor und nach 2007...


nach neuem Gesetz ist das Baujahr nicht mehr relevant. Jetzt bleiben in jedem Wagen die Flaschen geschlossen auch wenn man nur zum Entsorgen fährt. Die neuen Fahrzeuge bekommen die Gaskästen jetzt aus Glas, damit man von aussen sieht, dass die Kappe drauf sitzt. :ja:

schnatterente am 11 Aug 2013 18:10:58

Irgendwann kommt die Vorschrift: "Beim Kochen müssen die Gasflaschen geschlossen sein!" :ja:

thomas56 am 11 Aug 2013 18:17:51

Indukitionsherd benötigt auch kein Gas! :D

Sina1 am 11 Aug 2013 18:18:15

... sind meine Alugastankflaschen nun Flaschen, die geschlossen bleiben müssen oder Tanks, die offen bleiben können, oder nichts von beiden, so dass ich von der Verordnung nicht betroffen bin???

lg

thomas56 am 11 Aug 2013 18:24:53

ich schätze mal, dass jeder Gasbehälter gemeint ist, egal ob Flasche oder Tank.

Gast am 11 Aug 2013 19:22:21

OK,
ich glaube das das hier noch niemand gelesen hat oder nicht verstanden hat:
STVZO Stand 07/2013



§ 35c Heizung und Lüftung
(1) Geschlossene Führerräume in Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen ausreichend beheizt und belüftet werden können.
(2) Für Heizanlagen in Fahrzeugen der Klassen M, N und O und ihren Einbau gelten die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen.
(3) Während der Fahrt dürfen mit Flüssiggas (LPG) betriebene Heizanlagen in Kraftfahrzeugen und Anhängern, deren Verbrennungsheizgeräte und Gasversorgungssysteme ausschließlich für den Betrieb bei stillstehendem Fahrzeug bestimmt sind, nicht in Betrieb sein und die Ventile der Flüssiggasflaschen müssen geschlossen sein.

Dieses besagt das dies nur Heizungen betrifft die ausschlisslich für den Betrieb im Stand konstruiert wurden...zu Recht!
Alle Heizungen die vom Hersteller eine Freigabe zum Betrieb während der Fahrt haben betrifft dies nicht.
Ich weis nicht was ihr so für Heizungen habt, meine beiden Trumas dürfen beide während der Fahrt betrieben werden, die eine nur mit Kaminaufsatz.


peter

Gast am 11 Aug 2013 19:24:58

Nachtrag:
Die Interpretation in dem link vom TE ist falsch.

Dieses zur Klarstellung.


Gast am 11 Aug 2013 21:00:11

Gilt das auch für Gasbetriebene Autos? :lach:

schnatterente am 11 Aug 2013 21:27:51

raidy hat geschrieben:Gilt das auch für Gasbetriebene Autos? :lach:

Ja, die können jetzt während der Fahrt nicht mehr kochen :-D

udob am 12 Aug 2013 09:09:09

Aber auch gilt § 72,

Übergangsvorschrift:
nur für Fahrzeuge die ab 1.8.2013 zugelassen wurden.

Gast am 12 Aug 2013 10:59:24

Ein tolles Beispiel dafür, das dieses Forum wirklich amüsant und lustig ist, zur Klärung von Sachfragen aber nur sehr eingeschränkt in der Lage ist.

Maggie am 12 Aug 2013 12:04:57

Ihr Spielkinder :lol: :kuller:

wolfherm am 12 Aug 2013 12:07:24

Kann denn jetzt mal ein fachkundiger User die wirkliche Rechtslage kurz skizzieren? :D

berny2 am 12 Aug 2013 12:12:18

berniebo hat geschrieben:für die offenen Gasflaschen genügt es auch, einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen.
Meine Frau fährt deshalb nur mit angezogener Sicherheitsweste und ständigem Blickkontakt zur Gasnische mit.
Hat sich bisher bestens bewährt.

Wie üblich, nach spätestens dem zwanzigsten Beitrag (also wenn offensichtlich niemandem mehr etwas Sinnvolles einfällt) wird ein seriöses Thema ins Lächerliche gezogen. :evil:

freiheit2013 am 12 Aug 2013 13:28:14

berniebo hat geschrieben:wir versuchen gerade, die Gasnische so zu vergrößern, dass meine Frau auch noch Platz darin hat. Das wäre dann das Optimum an Sicherheit. Währen der Fahrt unterhalten wir uns dann über Handy mit Freisprechanlage.




Ist Deine Frau so explosiv? :evil: WOW!

Tipsel am 12 Aug 2013 13:36:02

Scheinbar ists Thema erschöpft und ich mach mal zu, bevor hier im Fachthread nur noch gewitzelt wird.
Falls jemand ernsthafte neue Erkenntnisse hat, müssten wir nochmal über die Weiterführung und Bereinigung des Threads nachdenken. Dann bitte KN an einen Mod.

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