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Übernachten mit dem Wohnmobil nur auf erlaubten Plätzen ?? 1, 2


Tinkerbelle2105 am 14 Aug 2013 10:43:12

Hallo

wir werden für eine Woche ein Wohnmobil mieten und möchten nach Mecklenburg Vorpommern und an die Ostsee fahren. Auch haben wir uns den Wohnmobilstellplatzatlas besorgt. Soweit alles ok. Nur habe ich eine Frage: Kann man auch einfach an einem schönen abgelegenen Plätzchen ein/zwei Tage bleiben? :?: :?: Es würde mich sehr interessieren, was Eure Erfahrungen sind. Wir sind noch neu, hatten es aber schon immer vor, mit dem Wohnmobil zu verreisen und wenn es uns gefällt, wird das bestimmt noch öfter so sein. Danke erstmal :wink:

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Gast am 14 Aug 2013 10:47:22

wenn du niemanden störst warum nicht?
Die moralisch höher angesiedelten Forenteilnehmer werden dir sicher abraten, ich denke du musst es selbst entscheiden.

Gast am 14 Aug 2013 10:52:13

Das Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft ist auf jedem Parkplatz erlaubt, sofern kein explizites WoMo-Verbot besteht. Es bezieht sich aber dann nur auf das Übernachten ohne Campingähliches Verhalten. Also es darf nichts draußen stehen. Selbst das Ausrichten der SAT-Antenne kann dem Zweck der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft widersprechen. Also maximal: parken und schlafen. Und somit nur für eine Nacht.
Allerdings hat sich bei mir noch nie jemand beschwert, und das obwohl mir schon öfters Polizei und Förster begegnet sind. Es hängt eben sehr stark davon ab, wie rücksichtsvoll dieses "Parken" stattfindet. Leider gibt es auch Zeitgenossen, die meinen neben einem Touri-Highlight in der Innenstadt ihr Dauerlager aufschlagen zu müssen, obwohl es SP in der Nähe gibt. Juristisch gesehen ist dies eine zweckfremde Verwendung des Parkplatzes und könnte geahndet werden. Das Zauberwort heißt Rücksicht und Augenmaß.

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Lancelot am 14 Aug 2013 11:01:25

Ob´s mit "moralisch höher angesiedelten" was zu tun hat ... :roll:

Du kannst dort stehen, wo es

- nicht ausdrücklich verboten ist
- keinen anderen stört
- Du kein Hindernis für andere bist

Am besten wär´s, Du machst Dich so unauffällig wie möglich. Dann darfst Du "zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" dort übernachten. Im eigenen Interesse solltest Du da auch auf Sicherheit achten - also auf dem Hauptparkplatz zum lokalen Rotlichtviertel wär´s vermutlich nicht soo ideal, zumindest isses nicht besonders ruhig.

Was nicht geht : Du darfst dort nicht campen - also keine Stühle, Tische, Markise raus und ähnliches ..

In der Praxis wirst Du feststellen, daß es in Feriengebieten gar nicht so einfach ist, einen entsprechenden Platz zu finden. Fahr daher lieber ein wenig ins Hinterland ..

haballes am 14 Aug 2013 11:06:53

Wir haben es bis vor Kurzem eigentlich immer gemacht. Sogar mit Wohnwagengespann.

Und nie Probleme gehabt. Die Trittstufe ragt nur beim Ein/Aussteigen auf den Bürgersteig, die Fenster sind maximal auf Lüftungsstufe, draußen hört man keine Mucke, bei beginnender Dunkelheit werden die Rollos genutzt und keine Flüssigkeiten treten aus.
Innen wird ein normales Leben mit Kochen, Fernsehen usw. gelebt.
Und wir achten beim Wildstehen, das wir allein stehen. Nicht mit anderen Campingfahrzeugen.


Mehr und mehr nutzen wir Stellplätze, weil sie meist sehr schön liegen, man mit der Ver/Entsorgung kein Problem hat und ich mit gutem Gewissen dem Ort einen kleinen Obolus entrichten kann, als Dankeschön.

thomas56 am 14 Aug 2013 11:25:23

Muss denn das mit der Pseudomüdigkeit, der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit immer weiter ausgereizt werden?
Wie lange sollen sich die Ordnungshüter noch absabbeln und auch noch verar...en lassen?
Das wildes Campen in D verboten ist, weiß jeder und wenn die Hottentottenmentalität weiter um sich greift, wird irgendwann auch das Übernachten auf nicht vorgesehenden Plätzen unter Strafe verboten. :?
Und wem ist dann geholfen? :eek:

Lancelot am 14 Aug 2013 11:29:34

thomas56 hat geschrieben:Das wildes Campen in D verboten ist, weiß jeder ..


Weiß jeder .. :ja:

HIER geht´s aber doch nicht um "campen", sondern um ne einfache Übernachtung, oder ?

thomas56 am 14 Aug 2013 11:41:54

Lancelot hat geschrieben:HIER geht´s aber doch nicht um "campen", sondern um ne einfache Übernachtung, oder ?

"Kann man auch einfach an einem schönen abgelegenen Plätzchen ein/zwei Tage bleiben? "
Alles klar! :D

Lancelot am 14 Aug 2013 11:48:34

Klar :!:

Hatte ich jetzt so nicht verstanden .. :oops:

Gast am 14 Aug 2013 11:49:39

Naja, Probleme gibt's doch nur, wenn man Streß macht:

1) Quer über drei PKW Parkplätze parken
2) das Wohnmobil mit massiven Pallhölzern wasserwagengerecht ausrichten
3) Markise, Tisch und Stühle rauskramen und so anderen den Parkplatz wegnehmen
4) schön grillen, mit den weißen Grillanzündern
5) WC-Tank nachts im Dunkeln ganz geheim in die Botanik kippen, wo am nächsten morgen jeder sieht, was los was
6) Grau- und Nudelwasser quer über den Parkplatz laufen lassen
7) die volle 120 Liter Mülltüte in den 30 Liter Müllereimer quetschen
8) vorm Abfahren die Gillkohle noch eben auf dem Parkplatz vergraben oder hinter die Sitzbank kippen, die Zigarettenreste gleich dazu
9) auf Unmutsreaktionen von genervten Mitmenschen wie Klaus Kinski reagieren
10) das unter 1 bis 6 beschriebene in der Parkbucht in einem Wohngebiet machen

Alles so schon erlebt.

Ansonsten haben wir in Deutschland noch nie Probleme gehabt, wenn wir irgendwo "frei" übernachtet haben. Im Gegenteil, wir haben so schon nette Leute kennengelernt. Mit ein bischen Fingerspitzengefühl ist das gar kein Problem.

Ich wünsche Euch einen schönen Urlaub.

Gast am 14 Aug 2013 12:09:03

wo kein Kläger da kein Richter! D.h., solange niemand gestört wird gibt es in der Regel auch keine Probleme. In der Regel wird sich auch niemand daran stören wenn man mit dem Campingstuhl vor dem Auto sitzt und es sich gut gehen lässt. Geeignete und schöne Plätze zu finden ist manchmal nicht ganz einfach. Es hat eine ganze Weile gedauert bis ich eine Art Gespür entwickelt hatte. Mit dem richtigen Feeling ist das frei stehen (Campen) in der BRD kein Problem. In den letzten 15 Jahren hatte ich zumindest in Deutschland, Österreich u. Schweiz noch nie einen Campingplatz oder Stellplatz benötigt. Wenn übrhaupt wurde ich in der Vergangenheit nur von Privatpersonen schräg angequatscht. Ordnungshüter od. Polizisten haben mich noch nie angesprochen.

Engis am 14 Aug 2013 13:04:09

Schließe mich Seppl uneingeschränkt an.
Nur ein Tip:

Frag einfach die Leute in der Nähe.
Hat schon des öfteren dafür gesorgt, dass

- wir einen noch besseren Platz bekamen (... dort hinten ist noch viel schöner und ihr habt eine tolle Aussicht...)
- wir ein gutes Gefühlt hatten (man hat nichts dagegen)
- wir angeboten bekamen, nach dem Wohnmobil zu schauen, wenn wir spazieren gehen.

Nicht jeder ist "böse" und meist kommt man mit den Menschen ins Gespräch und dann gehen Sachen, die man vorher nicht für möglich gehalten hat.

Einmal bekamen wir einen "Geheimtip" von der Kneipenwirtin, von dem Stellplatz träume ich heut noch!


Jürgen

blade01 am 14 Aug 2013 13:12:33

Also mein Tip wäre:

Stelle Dich hin, wo immer Du willst und das abstellen/Parken von Womos nicht ausdrücklich untersagt ist oder Du gegen eine generelle Richtlinie (z.B. Reststraßenbreite) verstößt.

17 Jahre - keine Kontrolle, kein Ärger und keine Gefahren sonstiger Art.
Wenn Du drei Tage stehen willst, dann steh einfach 3 Tage. Wenns es jemanden stört, wirst Du es merken - was sollte den schlimmstenfalls passieren? Wenns obersaublöd läuft, gibts ein schmales Ticket - haste halt pech gehabt, aber die Wahrscheinlichkeit tendiert gegen null. Im Ausland sähe es teilweise anders aus.

EasyAmerica am 14 Aug 2013 13:14:37

aldebaran hat geschrieben:1) Quer über drei PKW Parkplätze parken
2) das Wohnmobil mit massiven Pallhölzern wasserwagengerecht ausrichten
3) Markise, Tisch und Stühle rauskramen und so anderen den Parkplatz wegnehmen
4) ...


Wie ich in der Zeitung lese, wird diese Darstellung so manch einer als rassistisch empfinden. :mrgreen:

Bergbewohner1 am 14 Aug 2013 19:07:39

thomas56 hat geschrieben:Wie lange sollen sich die Ordnungshüter noch absabbeln und auch noch verar...en lassen?
Das wildes Campen in D verboten ist, weiß jeder und wenn die Hottentottenmentalität weiter um sich greift, wird irgendwann auch das :eek:

Wie bist denn du drauf :?: Woher weißt du das sog. Ordnungshüter abgesabbelt werden.

Gast am 14 Aug 2013 21:38:11

Tinkerbelle2105 hat geschrieben: Es würde mich sehr interessieren, was Eure Erfahrungen sind.
Unsere Erfahrungen sind so, dass es in jedem Land Bereiche gibt wo Du Bedenkenlos so stehen kannst und es gibt Bereiche wo Du schnell ein Bussgeld bekommst.

Wenn Du zum Beispiel in Füssen oder an der Küste stehst, kann Dich das schnell sehr viel Geld kosten.

Ansonsten irgendwo im Land interessiert das keinen.

Fakt ist, auch in Deutschland: Übernachten im Wohnmobil ist Sondernutzung und ausser um auf einer Reise zu schlafen und dann weiterzufahren - verboten.

--> Link

Nach unserem aktuellen Einbruch ( --> Link ) werden wir noch mehr CP anfahren.

Gast am 14 Aug 2013 22:21:35

UlrichS hat geschrieben:Fakt ist, auch in Deutschland: Übernachten im Wohnmobil ist Sondernutzung und ausser um auf einer Reise zu schlafen und dann weiterzufahren - verboten.


Lest doch bloß mal Eure eigenen Links und hört auf, hier Halbwissen als Fakten zu verbreiten. Das was Du sagst ist schlicht und ergreifend falsch.

"Auch das Übernachten zum Zwecke der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit fällt - wie oben bestätigt - unter gewissen Voraussetzungen darunter." steht in Deiner eigenen Quelle. Das bedeutet "es kommt drauf an", aber nicht "verboten". Sowas nennt man eine Grauzone.

In der Praxis gilt das, was Wikipedia so ausdrückt:

"Im Allgemeinen wird in Deutschland die einmalige Übernachtung toleriert, so lange dadurch nicht der Verkehr behindert wird, örtliche Parkvorschriften eingehalten und keine Gegenstände wie zum Beispiel Campingmöbel, Grills oder Markisen außerhalb des Wohnmobils aufgestellt werden. Zumindest in einem Einzelfall wurde jedoch auch die einmalige Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit als Sondernutzung gewertet, da die Fahruntüchtigkeit erst nach dem Abstellen des Wohnmobils durch Alkoholgenuss bewusst herbeigeführt worden war."

Es stört mich, wenn anderen Usern mit so einem Unsinn Angst einjagt wird, anstatt sachlich zu informieren.

Gast am 14 Aug 2013 22:57:59

aldebaran hat geschrieben:Es stört mich, wenn anderen Usern mit so einem Unsinn Angst einjagt wird, anstatt sachlich zu informieren.


So isses!! :daumen2: :daumen2: :daumen2:

Gast am 14 Aug 2013 23:04:01

Habt ihr eigentlich bemerkt, dass der Titel "Übernachten..." und nicht "Campen..." heißt. :ironie:
Hier wird wieder so viel vermischt. Übernachten ist Parken und Schlafen. Alles andere ist nicht Übernachten.

Gast am 15 Aug 2013 01:47:58

Hallo,

ein wichtiger Zubehörartikel fehlt, damit wir solche Diskussionen wirklich etwas entspannter führen können: Ein Transportwagen, speziell für Bedenken. Dann müssen sich unsere Bedenkenträger damit nicht so abschleppen und können ihre Bedenken ganz bequem auf einem Bollerwagen hinter sich her ziehen.
Und zum Thema:
Ein bisschen die Augen aufmachen, nicht erst im Dunkeln mit der Stellplatzsuche anfangen und den gefundenen Platz mit den Augen eines Passanten oder Anwohners daraufhin abklopfen, ob der sich gestört fühlen könnte.
Ich stehe seit über 20 Jahren frei, wenn auch nicht ausschließlich, und bin noch nie irgendwo rausgeklopft worden. Mehr zum Thema auch hier: --> Link
Wer mit Grauzonen und Ermessensspielräumen nicht umgehen kann, der möge sich an Paragraphen klammern.
Ein Beispiel für irgendwas Schreckliches, das Freistehern passiert ist, findet sich immer, wenn man nur lange genug sucht. Einfach mal ausprobieren. Ich war zu Anfang immer wieder überrascht, wie wenig das Auto mit mir darin beachtet wird.


CarbonUnit

suli am 15 Aug 2013 07:56:13

Übernachten im Wohnmobil ist eine Sondernutzung ??? Hier gilt: Es kommt darauf an! Auf jeden Fall ist es keine Sondernutzung, wenn das Übernachten nicht auf öffentlich gewidmeter Verkehrsfläche stattfindet. Z. B. am Strand ist es schon mal keine Sondernutzung, ebenfalls nicht auf einem Wanderparkplatz usw. usw. . Wer stellt sich schon an den Straßenrand ?
Bleibt mal locker. Wer von den 60.000 Usern hier hat schon mal ein Verwarnungs- oder Bußgeld deshalb in Deutschland bezahlt ?

Gast am 15 Aug 2013 09:13:14

carbonunit hat geschrieben:ein wichtiger Zubehörartikel fehlt, damit wir solche Diskussionen wirklich etwas entspannter führen können: Ein Transportwagen, speziell für Bedenken.


Aber jetzt nicht über Anhängelasten bei 3,7t-Wohnmobilen diskutieren: :)

--> Link

Gast am 15 Aug 2013 12:16:39

Ich verstehe diese immer wiederkehrende Problematik nicht.Es kann doch so kein Problem sein auf einen SP oder CP zu fahren ,es gibt doch wirklich genug.Wenn jeder Wohnmobilist sich einfach dort hin stellt wo es ihm gefällt,dann gute Nacht.

Arno

zezo am 15 Aug 2013 13:31:20

rosselarno hat geschrieben:....Wenn jeder Wohnmobilist sich einfach dort hin stellt wo es ihm gefällt,dann gute Nacht.

Arno


denke der Platz wird langsam knapp, vor allem für unflexible Wohnmobilisten. Bin gestern am Stellplatz Nürnberg-Kilianstr. vorbeigefahren, hoppla und kein "Gute Nacht" demnächst? Im Bereich der Zufahrt zum Stellplatz auf der Wiese rechts vor dem Stellplatz standen 2-reihig die Womos im Park, teilweise schattig unter den Bäumen.

Servus

Gast am 15 Aug 2013 14:27:27

aldebaran hat geschrieben: Zumindest in einem Einzelfall wurde jedoch auch die einmalige Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit als Sondernutzung gewertet, da die Fahruntüchtigkeit erst nach dem Abstellen des Wohnmobils durch Alkoholgenuss bewusst herbeigeführt worden war."
Angst einjagen - was für ein Unsinn !

Du hast es doch selbst geschrieben, dass die Polizei / Ordnungsamt etc. selbst entscheiden.

Ich hatte auch ausdrücklich von Regionalen Unterschieden geschrieben - Füssen, Ostsee usw. benannt.

Übrigens steht nicht jeder Bussgeldbescheid der wegen einer Sondernutzung erteilt wird einzeln im Internet. Aber ich weiß, erstens dass es keineswegs ein Einzelfall ist und zweitens das in einigen Regionen die Polizisten / Ordnungsamt Mitarbeiter speziell auf WOMO`s geschult werden.

Inhalt - sinngemäß:

Der Problematik der sog. „Wohnmobilparkplätze“ bzw. „-häfen“ die trotz ausdrücklichem Angebot immer noch von einigen Schw....... nicht genutzt werden soll und muss entgegengetreten werden.

Soweit ein Wohnmobil wie jedes andere Kfz am fließenden oder ruhenden Verkehr teilnimmt, gilt das Straßenverkehrsrecht.

Zum ruhenden Verkehr zählt das Parken, insbesondere das Abstellen auf einem zugelassenen Parkplatz, soweit darin nicht "gewohnt" wird. Wohnen ist eine Sondernutzung die nicht geduldet wird.

Zum ruhenden Verkehr wird auch eine - selbst über eine Nacht dauernde Fahrtunterbrechung mit Übernachtung im Fahrzeug gerechnet, wenn diese Übernachtung nur zum
Zwecke der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erfolgt. Objektiv erforderlich dafür sind eine fahrbedingte Ermüdung und sofortige Weiterreise - spätestens unverzüglich am Morgen nach der Übernachtung. Erforderlich ist dabei, daß diese Übernachtung nur zum Zwecke der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erfolgt. Es ist hier auch zu Prüfen ob dem Fahrzeugführer nicht zuzumuten ist einen entsprechend eingerichteten Stellplatz anzufahren.

Und klar geht es hier auch um Einnahmen für die CP und Stellplätze.

Gast am 15 Aug 2013 14:34:05

rosselarno hat geschrieben:Ich verstehe diese immer wiederkehrende Problematik nicht.Es kann doch so kein Problem sein auf einen SP oder CP zu fahren ,es gibt doch wirklich genug.Wenn jeder Wohnmobilist sich einfach dort hin stellt wo es ihm gefällt,dann gute Nacht.
Na ob die Nacht dann so gut wird. Oft werden WOMO`s zumindest in Strandnähe ja auch abgefackelt. Dann ist die Nacht schnell zu Ende.

--> Link

wolfherm am 15 Aug 2013 14:38:38

Boh eh.....

Lancelot am 15 Aug 2013 14:39:28

UlrichS hat geschrieben:
Oft werden WOMO`s zumindest in Strandnähe ja auch abgefackelt.


:roll: :roll: :roll:

Hab gehört, die Ortschaften in Strandnähe sparen sich jetzt die Straßenbeleuchtung ...

Gast am 15 Aug 2013 14:46:30

Das kann ich nicht bestätigen, nur das a) die Polizisten und Ordnungshüter aufgehetzt werden - sag ich jetzt mal - etwas gegen "Freisteher", "Gulliabwässerer" u.a. zu unternehmen und das b) einige "Bürger" zur Selbstjustiz greifen, da aus deren Sicht nicht ausreichend etwas gegen "Freisteher" unternommen wird.

Lancelot am 15 Aug 2013 14:48:17

.. und "abfackeln" empfindest Du als Selbstjustiz .. :?:

Irgendjemand sieht da was falsch .. :wall:

Gast am 15 Aug 2013 14:51:07

Siehst Du "abfackeln" nicht als Selbstjustiz ?

Oder wie Dürfen wir Deinen Beitrag verstehen.

Man kann doch nicht einfach ein WOMO in dem Leute am Strand auf der Strasse übernachten, tagsüber schwimmen gehen einfach so abfackeln :eek:

franz_99 am 15 Aug 2013 14:51:59

:vogel:

Lancelot am 15 Aug 2013 14:53:27

UlrichS hat geschrieben:Siehst Du "abfackeln" nicht als Selbstjustiz ?


Nein .. ich seh das als Straftat eines Einzelnen, Verblödetem an ..

.. und das hat mit "Freistehen" garnix zu tun ..

.. und mit "oft" schon gleich überhaupt nicht ...

franz_99 am 15 Aug 2013 14:55:30

Moderation durch Tipsel:beleidigenden Text entfernt


thomas56 am 15 Aug 2013 14:58:18

UlrichS hat geschrieben:Man kann doch nicht einfach ein WOMO in dem Leute am Strand auf der Strasse übernachten, tagsüber schwimmen gehen einfach so abfackeln :eek:

Kommt auf die Marke drauf an. Wenn viel Holz verbaut wurde und es draussen kühler wird........?

haballes am 15 Aug 2013 15:01:15

Moderation:Bitte Leute. Wir wollen freundlich bleiben. Und das Thema auf dem Schirm halten. Keine Märchenstunde.


Gast am 15 Aug 2013 15:02:28

Lancelot hat geschrieben:Nein .. ich seh das als Straftat eines Einzelnen, Verblödetem an .. .. und das hat mit "Freistehen" garnix zu tun ..
Passiert leider öfter das ein WOMO abgefackelt wird und natürlich ist das eine Straftat eines Einzelnen. Ich habe nicht das Gegenteil geschrieben. Aber leider denken viele die dort wohnen ähnlich und es ist eine Frage der Zeit bis wieder mal einer ausrastet.

Meine Meinung - leider :roll:

Aber das lohnt sich nicht darüber zu diskutieren - sorry.

Thomas56 - Ich kann über solche Straftaten gar nicht lachen, nicht nur das Menschen die im WOMO übernachten massiv gefährdet sind, Eigentum bedeutet sicher jedem etwas. Selbst wenn so etwas Betrunkene tun, da zeigt sich doch das die krank sind. Da kommt dann Neid usw. zusammen, auch hier ein WOMO wollte "nur" übernachten.

suli am 15 Aug 2013 15:25:52

Zurück zum Ausgangsthema:
--> Link

Die Rede ist aber immer vom "öffentlichen" Verkehrsraum.

biauwe am 15 Aug 2013 15:29:54

suli hat geschrieben:Zurück zum Ausgangsthema:
--> Link



Danach liegt also bei einer einmaligen Übernachtung in aller Regel keine Sondernutzung, sondern noch Gemeingebrauch vor. Mithin ist das einmalige Übernachten im allgemeinen Straßenraum in jedem Falle zulässig, es sei denn, an der konkreten Stelle des öffentlichen Verkehrsraumes besteht ein allgemeines Parkverbot für dieses Fahrzeug.

Diese bundesrechtlichen Regelungen können durch Landesgesetze nicht eingeschränkt werden. Auch Landschaftspflegegesetze, wie sie zum Teil existieren, können so ohne weiteres das einmalige Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen und öffentlichen Straßen nicht einschränken.

Etwas anderes gilt, wenn campingähnliches Leben stattfindet, also das Aufstellen von Tischen, Stühlen, das Herausdrehen der Markise oder das Aufbauen eines Vorzeltes. Das ist kein Parken mehr, sondern Sondernutzung, die ohne Genehmigung nicht erlaubt ist.

Gast am 15 Aug 2013 15:53:02

Tatsache ist ( Zitat aus dem Link) : Das Ruhen und Übernachten im Wohnmobil im öffentlichen Verkehrsraum auf Reisen zum Zwecke der Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit ist erlaubter Gemeingebrauch, darüber hinaus aber genehmigungspflichtige Sondernutzung; Hentschel „Straßenverkehrsrecht“, 39. Auflage zu § 12 Rdnr. 42 a) m.w.Nw. sowie Wolfgang Berr, „Wohnmobile und Wohnanhänger“, Rdnr. 465 ff.

Dem stimme ich zu und dies hatte ich ja auch geschrieben.

biauwe hat geschrieben:Danach liegt also bei einer einmaligen Übernachtung in aller Regel keine Sondernutzung, sondern noch Gemeingebrauch vor. Mithin ist das einmalige Übernachten im allgemeinen Straßenraum in jedem Falle zulässig
Das stimmt so leider nicht - in keinem Land in Europa - auch nicht in Deutschland.

suli am 15 Aug 2013 16:09:30

OK, dann eben ganz spitzfindig:

Das Ruhen und Übernachten ist keine Sondernutzung, solange sie der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient (die selbst geschaffene Fhruntüchtigkeit z. B. durch Alkohol einmal außen vor gelassen). Wache ich dann "fahrtüchtig" auf, muss ich mich ohne zu rasieren und ohne Kaffee, sofort ans Steuer setzen und los fahren - dann ist alles gut. :D (... aber ein bisschen welt- und realitätsfremd)

Gast am 15 Aug 2013 16:51:42

suli hat geschrieben:ohne zu rasieren ... sofort ans Steuer setzen und los fahren


... denn rasieren ist Sondernutzung.... :)

Gast am 15 Aug 2013 16:55:01

Der tiefere Sinn dieser ins extreme geführten Diskussion liegt........?

Gast am 15 Aug 2013 17:18:09

raidy hat geschrieben:Der tiefere Sinn dieser ins extreme geführten Diskussion liegt........?
:confused: :nixweiss: :gruebel:

Gast am 15 Aug 2013 17:31:57

...wer viel fragt
bekommt viel Antwort :lol:

vg gerald

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