ganderker am 11 Sep 2013 08:24:38 andreas24106 hat geschrieben: Und nun der Witz an der Sache: Klar kommt der Nachbar dort bei Gegenverkehr nicht durch! Hat nicht ein einziges Fahrzeug, nicht mal ein Fahrrad.
vielleicht hat er Angst, dass der für ihn bestimmte Krankenwagen einige Minuten verliert?? :D :D
Fiatia am 11 Sep 2013 09:44:40 Hallo liebe Foristen,
unabhängig von dem eigentlichem Thema, ist es mal wieder eine Freude, die Beiträge des fabelhaften haballes zu genießen.
Seine Schreibe lässt Humor, Witz und auch ein Que(ä)ntchen Ironie erkennen. Er sollte im Wechsel mit Herr Martenstein den wöchendlichen Beitrag im Zeitmagazin* schreiben.
*) Eine Erläuterung für BILD-Leser: Das Zeitmagazin ist die Beilage der ZEIT, die wöchendlich am Donnerstag erscheint.
Freundliche
Fiatia , dessen Nachbarn min. 200 Meter weit weg wohnen.
Gast am 11 Sep 2013 09:45:21 wir hatten auch mal ein derartiges Problem in BW und nicht in BY (Baurecht ist Landesrecht!) abstellen meines Womo auf meinem grundstk, mit davorliegendem öffentl längsparkplz mein nachbar nörgelte und wollte mich durch abstellen seines pkw davor ärgern lösung 1-nachbar mitgeteilt (noch höflich), dass ich rausfahren will 2-keine Reaktion --> zugang mittels cops+anwalt gelöst, blöd nur für den Nachbarn, weil einfahrtsrecht galt 3-Stadt aufgefordert , über Anwalt parkplz zu demarkieren, fuzzi vom Ordnungsamt wollte auf dicke ärme folge habe ihm erklären müssen, dass anlage eines parkplz. in bw genehmigungsfrei ist, wenn er im baufenster etc. liegt und man von ihm als beamten erwarten kann, dass er Vorschriften lesen und verstehen kann 4-längsparkplz wurde nach 1 Woche demarkiert + ergebnislose Dienstaufsichtsbeschwerde gegen beamten eingeleitet, weil nachbar + Beamter im vorstand vom gleichen verein waren (spezlwirtschaft), kosten für mich 150 E für 2h demarkierungsfirma 5-nachbar hat nie wieder ein wort mit mir geredet, war mir egal Fazit erkundige dich, ob die anlage von stellplz in By genehmigungsfrei ist bzw ob in deinem B-plan bzw satzung etwas geregelt ist. Pech hat man in hessen, als erbe der regelwut hat man dort nur sehr wenig Freiheiten und an unsere profialtruisten: ob ein Anwohner jetzt nicht mehr parken kann oder nicht war mir egal, denn in diesem baugebiet sind die bauplz derart groß geschnitten, dass jeder die Möglichkeit hat auf seinem eigenen grdstk ausreichend stellplz zu schaffen. wir hatten z.b. 6 stellplz bei 4 Autos incl womo lg olly
yvonnegoldy am 11 Sep 2013 10:08:45 flanelly hat geschrieben:Mein Wohnmobil (Kastenwagen) steht auf meinem Grundstück und niemand hätte das Recht, es mir zu verbieten. Zum einen habe ich Platz genug, kann sogar rangieren und wenden, zum anderen ist mein WoMo auch mein Alltagsfahrzeug, da ich kein anderes Auto besitze. 8) Genauso sehe ich das auch! :D Viele aus Lübeck flanelly
dieterk am 11 Sep 2013 12:04:16 womi11 hat geschrieben:hm- es ist doch eine Bauordnung und keine Parkordnung , oder? Kann mir vorstellen, dass es bei einem Wohnwagen anders ist, als beim Wohnmobil. Wenn keine Saisonkenz. dran sind, sollte es keine Probleme geben- schließlich könnte man ja täglich damit fahren....
eben nicht, zumindest bei uns im Bundesland. Deswegen habe ich ja dieses Beispiel gebracht. Der gute Mann von Bauamt, heute mittlerweile der Bauamtsleiter, hat extra darauf hingewiesen: Fahrzeug abstellen, egal ob Wohnwagen oder Auto, heisst Stellplatz. Dieser ist in diesem Bereich, da außerhalb der bebaubaren Fläche gem. Bebauungsplan (war genau eingezeichnet mit roten Linien), verboten. Mein Wohnwagen ist auch ganzjährig zugelassen und ich könnte ihn jederzeit anhängen und wegfahren. Hat ihn aber nicht interessiert. Antwort war: es ist wie es ist, dort verboten, basta. Dieter Ps.: dachte nachher nur: wer viel fragt, kriegt vielleicht auch viel dumme Antworten, hätte das Teil einfach ohne viel zu überlegen, dort abstellen sollen.
thomas56 am 11 Sep 2013 12:17:04 das hängt auch damit zusammen, weil ein Campingfahrzeug mehr steht als es fährt. Und diese 4m hohe Wand ist nicht in jedem Blickfeld gewünscht. Wenn das Fahrzeug immer unterwegs ist, würde es ja keinen stören. :wink: Die meisten Camper die ich auf Grundstücken sehe, stehen an der Grundstücksgrenze und bei Grenzbebauung muss man bis 3m-Abstand noch unter 3m in der Höhe bleiben. Und in einigen Gebieten in D wird eben der (Dauer) Camper als "Bauwerk" gesehen. :ja:
chrwi am 11 Sep 2013 18:16:45 eben nicht, zumindest bei uns im Bundesland. Deswegen habe ich ja dieses Beispiel gebracht. Der gute Mann von Bauamt, heute mittlerweile der Bauamtsleiter, hat extra darauf hingewiesen: Fahrzeug abstellen, egal ob Wohnwagen oder Auto, heisst Stellplatz. Dieser ist in diesem Bereich, da außerhalb der bebaubaren Fläche gem. Bebauungsplan (war genau eingezeichnet mit roten Linien), verboten. Mein Wohnwagen ist auch ganzjährig zugelassen und ich könnte ihn jederzeit anhängen und wegfahren. Hat ihn aber nicht interessiert. Antwort war: es ist wie es ist, dort verboten, basta. Dieter In die gleiche Richtung geht die spontane Antwort des hiesigen Bauamtes: Das Abstellen des womos setzt das Vorhandensein eines genehmigten Stellplatzes voraus - egal ob angemeldet oder nicht. Die Zahl der Stell- oder Garagenplätze ist in der Bauordnung pro Haus und in der individuellen Baugenehmigung festgelegt. Dabei sind besondere Umstände wie Lage im Baugebiet, ausreichender Raum, schützenswerte Bäume (Bodenverdichtung) und die Gefahr der Versiegelung des Grundes zu berücksichtigen. Da die übliche Stellplatzzahl durch eine Doppelgarage bereits ausgeschöpft ist, sei ein Antrag auf einen weiteren Stellplatz zu stellen. Ob das erfolgreich sein wird? LG chrwi
Gast am 11 Sep 2013 18:32:27 Hallo chrwi, Ich würd es zumindest versuchen. Gegen die vermeindliche Versiegelung kann man sich ja helfen, z.B. mit Rasen-Gitter-Steinen oder mit wasserdurchlässigem Pflaster.
Nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. Es sei denn, der Bauamtsleiter ist mit dem Nachbarn verwandt, da hilft nur auswandern.
WomoRadler am 11 Sep 2013 19:49:02 chrwi hat geschrieben: Da die übliche Stellplatzzahl durch eine Doppelgarage bereits ausgeschöpft ist, sei ein Antrag auf einen weiteren Stellplatz zu stellen.
LG chrwi
Das ist zumindest der übliche Weg. Der Antrag kann dann mit Auflagen genehmigt werden, oder wird abgelehnt. Mit Genehmigungen zieren sich die Ämter allerdings, da sie keine Präzedenzfälle schaffen wollen. Denn dann kommen die Nachbarn und argumentieren: "Warum darf der ... und ich nicht?" Alles nicht so einfach. Aber da muss man durch.
Gast am 11 Sep 2013 21:04:54 Ich habe nach einigen Auseinandersetzungen mit der Stadt meinen Abstellplatz und später auch mein Carport genehmigt bekommen,alles im grünen Bereich.Das Problem war die ca 200m entfernte Pizzeria,deren Gäste parkten immer wieder meine Einfahrten ( PKW und Womo ) zu trotz deutlicher Beschilderung " Einfahrt Tag und Nacht freihalten". Auch die Bitte an den Wirt auf seine Gäste einzuwirken blieb erfolglos.Danach habe ich es dann in Selbsthilfe geschafft das meine Einfahrten von der Stadt mit Pollern bestückt wurden so das sie jetzt immer frei bleiben.178 Anzeigen und 21 abgeschleppte Fahrzeuge haben für so viel Ärger gesorgt das die Stadt eingegriffen hat. Arno
matthiast4 am 12 Sep 2013 07:21:13 pipo hat geschrieben:...cut... Ideale Voraussetzungen für einen gemeinsamen Dialog :roll: Und sich vorher zu Informieren hat noch niemanden geschadet :!:
Es ist sicher nie zu spät eine gemeinsame Lösung zu finden, aber nur zu: Auf ihn mit Gebrüll!!
Gast am 12 Sep 2013 10:54:07 rosselarno hat geschrieben:... 21 abgeschleppte Fahrzeuge ...
Hat da wenigstens die Polizei abschleppen lassen, oder mußtest Du das auch noch auslegen?
Gast am 12 Sep 2013 20:57:34 Die Polizei macht da gar nichts,ich mußte selbst auslegen,habe aber immer mein Geld bekommen.Der Wirt der Pizzeria hat mir mit einer Anzeige wegen Geschäftsschädigung gedroht,war aber zu feige seine Drohung war zu machen.
Arnlo
wibbing am 15 Sep 2013 23:44:55 Hallo,
Als wir vor dem Haus 2 neue Parkplätze einrichten wollten, weil es in der Strasse viel zu wenig Parkraum gibt, haben wir vorsichtshalber beim Bauamt angefragt, ob das evtl. genehmigt oder angezeigt werden muss. Die Antwort war: Die Parkplätze sind zwingend vorgeschrieben und unzulässig. Eine Genehmigung oder Anzeige ist nicht erforderlich.
Auf die Frage ob wir darüber einen Bescheid bekommen könnten, antwortete die nette Dame: so einen Schwachsinn würde sie nicht bescheiden aber wir sollen die Parkplätze bauen, sie werden ja gebraucht. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich ein Protokoll über diese mündliche Auskunft anfertige und zu den Akten abhefte.
m.f.g. Lothar
P.S. wir sind hier in Hessen
Gast am 16 Sep 2013 21:50:44 Ä Lothar zitat : Die Parkplätze sind zwingend vorgeschrieben und unzulässig versteh ich nicht wieso wenn sie vorgeschrieben sind sie dann unzulässig? zulässig wäre richtig
aber du bringst hier bebaungsplan der in deinem fall das mit den parkplz regelt und LBO, durcheinander. der b-plan regelt wo und wie viele parplz du brauchst, nicht die LBO. einfaches Beispiel zur Differenzierung LBO/B-plan: in BW schreibt die LBO 1,5 je WE parplz vor, im B-plan regelt die kommune aber, dass sie je WE nur 1 parkplz verlangt mit der Begründung gute ÖPNV-Anbindung. aber wenn ich auf meinem Grundstück im baufenster etc noch platz habe, kann ich ohne Genehmigung parkplz errichten, und im unbeplanten ohnedies lg olly
felix52 am 16 Sep 2013 22:05:08 Fiatia hat geschrieben:Hallo liebe Foristen, *) Eine Erläuterung für BILD-Leser: Das Zeitmagazin ist die Beilage der ZEIT, die wöchendlich am Donnerstag erscheint. Freundliche Fiatia , dessen Nachbarn min. 200 Meter weit weg wohnen.
. Ich wollte gerade selbst einen Beitrag in diesem Tröd niederschreiben und habe mir nochmal dazu alle Posts durchgelesen. Spass muss sein. Deshalb gibt es den O.T. Bereich. Aber das o.g. Zitat ist schofelig, arrogant und intolerant! Also erspare ich mir meinen Beitrag. Allerdings kann ich diesen, den letzten Satz Deines Zitats, durchaus nachvollziehen: " Fiatia , dessen Nachbarn min. 200 Meter weit weg wohnen."
Gast am 17 Sep 2013 07:14:38 Aber das o.g. Zitat ist schofelig, arrogant und intolerant! ....wie die BILD :kuller: Zum Thema? Laut Bauordnung in unserer Gemeinde ist ein Stellplatz auf dem Grundstück vorgeschrieben. Obwohl ich, wie die meisten Nachbarn auch, eine Garage habe. Auf dem Stellplatz steht nun das Womo drauf, keiner hat sich bislang über die Größe oder ähnliches beklagt, obwohl von Amts wegen regelmäßig Begehungen stattfinden. Jetzt habe ich noch bei der Bauverwaltung angefragt, ob ich es mit einem Carport überdachen dürfe. Antwort: Bis 150m² ! Nebengelass ohne Baugenehmigung möglich. Kurz überschlagen - habe erst 30 m² ausgenutzt, also Feuer frei für 10x4m Carport! Nächsten Montag kommt das Holz :ja: Fazit: Hab meine Gemeinde ganz doll lieb 8)
Jagstcamp-Widdern am 17 Sep 2013 08:13:26 noch eine rechtliche ergänzung: immer mehr kommunen gehen dazu über, für das niederschlagswasser abwassergebühren zu erheben. dazu wird die grundstücksfläche "gewichtet" bzgl. unterschiedlicher versiegelungsgrade. dabei interessiert es die einen "schei.." ob das regenwasser vom carport z.b. in die hecke vom grundstück oder in eine regentonne fliesst... carport mit dach = vollversiegelt! Stellplatz beton, asphalt, rechteckpflaster, plattenbeläge = vollversiegelt! stellplatz schotter, "ökopflaster"...= meistens teilversiegelung 50%!
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