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Keine Ruheversicherung? Womo in Winterschlaf


mmknipser am 22 Okt 2013 17:14:16

Meine Frau und ich haben gerade unser erstes eigenes Wohnmobil gekauft. Der Vorbesitzer ist gestorben, seine Frau hat wenig Ahnung. Auch in Versicherungsfragen.

Ausgangslage: Womo ist jetzt abgemeldet, steht in einer Halle über Winter, ist noch Vollkasko versichert. In einigen Tagen kündigt die Vorbesitzerin auch die Versicherung.

Wir melden das Womo erst im April mit Saisonkennzeichen 4-10 an, ebenfalls Vollkasko.

Ist das Womo über Winter versichert oder nicht (Diebstahl, Marderbiss, Feuer usw.)? Ich habe was von Ruheversicherung gelesen, die angeblich auch nach Abmeldung 18 Monate weiterbesteht ...

Die Vorbesitzerin sagt jedoch, sobald sie die Versicherung kündigt, endet diese auch. Das habe ihr die Versicherung explizit bestätigt.

Bedeutet das, ich sollte meine Vollkasko sofort beantragen?

Vielen Dank allen, die sich in dem Bereich auskennen und mir Tipps geben können.

LG

Mario

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wolfherm am 22 Okt 2013 17:16:38

Dafür muss das Womo versichert sein. Wenn der Vorbesitzer die Versicherung kündigt, gibt es ja keine Versicherung. Setze dich am besten mal mit einer Agentur in Verbindung und melde das Womo mit Saisonkennzeichen an.

Gast am 22 Okt 2013 17:23:25

ich steige auch gerade vom ganzjahreskennzeichen auf saisonkennzeichen um und hatte auch überlegt, jetzt nur abzumelden und dann im frühjahr mit saisonkennzeichen wieder anzumelden.
mir wurde von der versicherung abgeraten, denn den winter über hätte ich dann keinen schutz gegen diebstahl, feuer usw......
die ruheversicherung würde nur beim saisonkennzeichen zum tragen kommen.

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thorti2005 am 22 Okt 2013 18:07:53

Hallo
Kenne ich anders von meiner Versicherung.Ich Zahle meinen Beitrag Jährlich und wenn ich nach 7 Monaten das Fahrzeug abmelde werde ich gefragt ob die ruhe Versicherung laufen soll oder nicht.Sprich ich würde nach der Abmeldung ja Geld für die Übrigen Monate bekommen,nehme ich das Geld nicht läuft automatisch die Ruheversicherung und der übrige Betrag wird bei neu Anmeldung gutgeschrieben.In deinen fall wird es wohl aber schwierig weil das Fahrzeug ja noch nicht auf dich angemeldet war bzw. ist.
Ich würde mich an deiner Stelle wirklich mal an deinen Versicherungsmenschen wenden der wird dir bestimmt weiter helfen.

Gast am 22 Okt 2013 18:31:21

Wie wäre es, die Versicherung zu übernehmen, nun allerdings mit Saisonkennzeichen?
Dann wäre auch die Ruheversicherung gewährleistet.
Ansonsten mit Deinem Vers.-Makler Deines Vertrauens das WOMO jetzt mit dem
Saisonkennzeichen anmelden.
Ob das so geht, weiß ich allerdings nicht.

Gast am 22 Okt 2013 18:41:59

wenn man ab- und später wieder anmeldet greift aber evtl. ein neuer tarif.
das sollte auch nicht vergessen werden. bei mir waren´s ca. 90,- € differenz von alt- zu neuvertrag.

mmknipser am 22 Okt 2013 18:55:00

Danke schon mal für die guten Tipps. Versicherung übernehmen ist keine Option, die bestehende ist massiv zu teuer, da keine reine Womo-Versicherung.

Dann werde ich die RMV mal anmailen.

dieter2 am 22 Okt 2013 19:16:07

mama tembo hat geschrieben:wenn man ab- und später wieder anmeldet greift aber evtl. ein neuer tarif.
das sollte auch nicht vergessen werden. bei mir waren´s ca. 90,- € differenz von alt- zu neuvertrag.



Der Vertrag bleibt bestehen wie er ist,der ruht nur.
Wenn´s teurer wird ist es eine normale Prämienanpassung.

Dieter

Knuffel am 25 Okt 2013 16:19:55

Melde es doch einfach jetzt schon an mit Saisonnkennzeichen. Du bezahlst dann zwar noch für ein 5 Tage dieses Jahr, aber die paar Euro sollten einem die Ruhe, zu wissen das man versicher ist, doch Wert sein...?

mmknipser am 25 Okt 2013 16:29:47

Ja, so werden wir es machen. Wir haben ein Angebot von RMV über ca. 10 Euro/Monat für die Ruheversicherung.

Womodu am 18 Nov 2020 18:38:45

Hallo,
Ich habe mein Womo abgemeldet und von der HUK mitgeteilt bekommen, dass eine RUHE VERSICHERUNG besteht, bei der neben Fahrten zur Hauptuntersuchung auch Fahrten zur Sicherungsprüfung hierdurch abgedeckt sind.
Nun habe ich von PEUGEOT im Rahmen einer Rückrufaktion die Info erhalten, das Identifizierungsschild in einer Werkstatt auf deren Kosten austauschen zu lassen.
Fällt dies unter Sicherungsprüfung und ist mein Pepper versicherungsrechtlich abgesichert?
Gruß
Olaf

pipo am 18 Nov 2020 18:46:05

Womodu hat geschrieben:Fällt dies unter Sicherungsprüfung und ist mein Pepper versicherungsrechtlich abgesichert?

Du darfst mit einem abgemeldeten Fahrzeug zur Zulassungsstelle und zum TÜV fahren. Mehr nicht und immer nur auf dem kürzesten Weg..

duca250 am 18 Nov 2020 18:49:20

...und auch nur, wenn er eine eVB-Nr. hat.

schaetzelein am 18 Nov 2020 19:07:38

Womodu hat geschrieben:Hallo,
Nun habe ich von PEUGEOT im Rahmen einer Rückrufaktion die Info erhalten, das Identifizierungsschild in einer Werkstatt auf deren Kosten austauschen zu lassen.
Olaf


wenn`s so pressiert wegen dem Schild, musst du dir ein Kurzzeitkennzeichen auf der Zulassungsstelle besorgen. Ansonsten darfst du nicht mit deinem FZG am Straßenverkehr teilnehmen. Oder du wartest damit bis dein FZG wieder zugelassen ist. Vielleicht gönnt dir die Werkstatt aber ein eigenes rotes Kennzeichen. Aber aufgepasst, dafür gibts keinen Kaskoversicherungsschutz...jedenfalls nicht automatisch.

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