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Uups - Wasserschaden eben entdeckt 1, 2


line am 25 Dez 2005 22:50:55

Mitte November habe ich mir einen Ford Riviera 461, EZ 1994 gekauft. Im Kaufvertrag habe ich extra vermerken lassen, daß das Fahrzeug trocken ist. Mündlich wurde mir zugesichert, daß "alles funktioniert".

3 Tage später sind wir mit dem Teil nach Andalusien gefahren. Dort angekommen versagte die automatische Einstiegshilfe den Dienst, auch mußten wir neben ein paar anderen Kleinigkeiten (ist halt kein Neuwagen) festestellen, daß die Aufbaubatterie nicht vom Motor geladen wird. Auf der Rückfahrt brach uns dann rechts vorne der Querlenker. Die Reparatur für Querlenker und neue Batterie kostete schlappe 1.700,- Euro

Bis dahin verbucht ich die Sachen als Pech, zumal ich froh war, daß wir bei dem Querlenkerbruch durch sehr glückliche Umstände nicht verletzt wurden.

Heute fing ich an, das WoMo mal komplett sauber zu machen. Hierfür flog alles raus und ich inspizierte jeden Quadratzentimeter. Und dann passierte es. Es war schon dunkel und beim Aussteigen fielen mir ein paar "Knubbel" am Dach direkt über dem Ausstieg auf. Es sah so aus, als wären Sandkörnchen unter der stoffartigen Bezug. Ich rieb eine ganze Weile und plötzlich knirschte es.

Da war er, der Wasserschaden.

Vermutlich ist der Pilz für die Dunstabzugshaube undicht, denn dort ist das Sperrholz (nehme an, daß es Sperrholz ist) feucht auf ca. 15 Quadratzentimeter. Bin mir auch ziemlich sicher, daß der Schaden schon älter ist. Da es schon dunkel war, konnte ich das nicht näher untersuchen. Werde das wohl morgen mal machen.

Nun ist mir aber der Geduldsfaden geplatzt. Werde wohl nach den Feiertagen den Verkäufer anrufen und ihn um eine Stellungnahme bzw. eine Reduktion bitten, denn eigentlich will ich das WoMo behalten. Wenn er damit nicht ein verstanden ist, werde ich wohl ein Gutachten machen müssen.

Aber Ihr hier seid die Profis. Was empfehlt Ihr mir in meinem sicherlich sehr unglücklichen Fall???

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Eileen am 25 Dez 2005 23:21:00

Aber Ihr hier seid die Profis. Was empfehlt Ihr mir in meinem sicherlich sehr unglücklichen Fall???


Nix Anruf
Nix Gutmuetigkeit
Nix Vertrauen

Wenn der Verkaeufer eine ehrliche Haut waere, dann haettest du jetzt ein trockenes Mobil ohne sonstige (schwere) Schaeden ...also isser keine :(

Einschreiben ...alles nur schriftlich und mit harten Bandagen. Du hast schon genug Goodwill und Geld investiert ...jetzt ist Schluss.

Soviel aus meiner Erfahrung

Viel Glueck und gute Nerven

Klein.philipp am 25 Dez 2005 23:59:09

Morgens,

ich würde Ihn darüber telefonisch informieren und Ihn Fragen wie er sich dazu steht. Zumal schon 1700 Euros an Reparatur waren. Eventuell weis der Verkäufer wirklich nichts.

Sollt es aber Probleme geben, oder er nicht einsichtig sein, nicht selber schreiben, sondern schreiben lassen, sprich Anwalt, darauf wir es dann sowieso auskommen. Glaub mir, ist Nervenschonender.

Ich hoffe er ist wie unser Verkäufer damals, selber unwissend gewesen, und gibt sofort eine Kostendeckung, nach dem er es gesehen hat. Wenn nicht schnell Gutachter über den Anwalt dranlassen, jede Menge Bilder machen, und den Schaden beseitigen lassen. Kostet zwar erst mal eigenes Geld, aber wenn es so ist wie geschhilder, wird da bestimmt ein Anteil von den 1700 + antei jetziger schaden bei rauskommen.

Sollte der Händler nicht recht wollen, würde ich den Wagen Komplett überprüfen lassen, wer weis, ich hoffe es zwar nicht, aber eventuell gibt es noch andere Mängel?

Ich hoffe für euch das beste, alles wird schnell Gut.

Frohe Weihnachten
Philipp Klein

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Nasenbär am 26 Dez 2005 00:05:12

War das Fahrzeug nicht von privat?

Gast am 26 Dez 2005 00:06:13

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, nicht lange damit warten und darauf hoffen das alles gut wird, sondern handeln und gleich den Anwalt einschalten. Zumindest wenn der Händler nicht sofort einlenken will und mit sich reden lässt. Erspart Dir sicher eine ganze Menger Ärger und nicht so viel graue Haare.

line am 26 Dez 2005 00:29:39

Habe das WoMo von privat gekauft.

Mein Anwalt ist ein sehr guter Freund, der bisher jeden Prozeß für mich gewonnen hat. Und außerdem bin ich in der Rechtschutzversicherung. Also vor dem Klageweg habe ich keine Angst und wahrscheinlich auch ganz gute Chancen eine Minderung durchzubekommen.

Ich habe selber Jura studiert, von daher weiß ich, daß Prozesse nicht das gelbe vom Ei sind. Außerdem bin ich ziemlich sicher, daß der private Verkäufer nicht bösartig oder arglistig gehandelt hat. Von daher überlege ich schon, ihm eine "Chance" zu geben.

Eileen am 26 Dez 2005 00:35:42

Ja, von privat ...mhm ...da wuerde ich vielleicht auch erst mal freundlich anrufen. Mit 'nem Anwalt als Freund kann man sich so einen Luxus ja auch leisten :D :D :D

Oloeschi am 26 Dez 2005 09:10:30

Ich hatte dir ja schon mit dem Querlenker den Tip der Kostenbeteiligung/oder vollen Übernahme durch den Vorbesitzer geraten.
Hoffendlich verlierst du nicht die Lust an dem Ford.Aber man sollte bei einem Wohnmobilkauf sich gründlich Zeit nehmen um alles zu Inspizieren und Ausprobieren.
So kann man wenn nötig sofort im Vorraus Probleme abklären.

line am 26 Dez 2005 10:23:28

Hoffendlich verlierst du nicht die Lust an dem Ford.


Nein, keine Sorge. Nachher wird der Rest des Wagens gesäubert und das TV-Gerät eingebaut.


Aber man sollte bei einem Wohnmobilkauf sich gründlich Zeit nehmen um alles zu Inspizieren und Ausprobieren.


Ja, Du hast sicherlich recht. Aber aus Schaden wird man klug. Allerdings war diese Stelle eigentlich gar nicht erkennbar, denn es gibt keine Wasserränder oder ähnlich auffälliges zu sehen, eben nur diese kleinen "Pickel". Und auf unserer Andalusienfahrt hat es auch nur einmal geregnet. Erst wenn Du mit der Hand darüber fährst kannst Du etwas Feuchtigkeit spüren und wenn Du dann mit dem Daumen auf das Sperrholz drückst, fühlst Du, daß da etwas "morsch" ist.

Nachher werde ich versuchen den Pilz abzudichten und dann kommt noch zusätzlich eine Folie großflächig drübergeklebt.

xcheck am 26 Dez 2005 12:49:51

Naja, du hast ein elf Jahre altes Auto und somit auch einen 11 Jahre alten Querlenker gekauft, du kannst natürlich nicht mehr erwarten.
Sollte dir dein Verkäufer allerdings zugesichert haben das der Wagen trocken ist, so muss er natürlich für eventuelle Schäden einstehen. Hier geht es natürlich um die genaue Formulierung, der Verkäufer kann natürlich auch den Motor gemeint haben.
Somit musst du nur noch beweisen das zum Zeitpunkt der Übergabe der Wasserschaden schon bestanden hat und wenn du selber Jura studiert hast, dann weißt du das du ein richterliches Gutachten brauchst.
Also nicht vorher reparieren oder selber einen Gutachter beauftragen.


xcheck

mittelmeertaucher am 26 Dez 2005 13:45:50

Hallo Line,
ich denke, da dies ein Privatkauf war, hast du beinahe keine Möglichkeit Geld zurückzufordern. Im Vertrag steht bestimmt "gekauft wie gesehen und Probe gefahren" und wenn im Vertrag weitersteht das der Wagen trocken ist, dann war er zu diesem Zeitpunkt auch vielleicht trocken, das Gegenteil ist schwer zu beweisen. Zudem schreibst du ja selber das die Stelle gar nicht erkennbar war.

Hoffentlich verdirbt dir das ganze Theater jetzt nicht den Spaß am Wohnmobil fahren.

Immer schön die Ohren steif halten.

von Kurt dem Mittelmeertaucher

Nasenbär am 26 Dez 2005 17:54:08

Hallo Line, da dein bester Freund ja Anwalt ist und du selber Jura studiert hast, wirst du beim Aufsetzen des Kaufvertrages ja auf die Formulierung geachtet haben. Aber, wenn da unter Auschluss von Gewährleistung steht, was bei Privatpersonen ja möglich ist, hast du nur Chancen bei arglistiger Täuschung. Die liegt ja, wie du selber weiter oben schreibst, nicht vor. Also hast du auch keine, egal, wieviel Ärger du noch mit dem Teil hast.
Meine Aussage in dem anderen Thread, ich würde als Verkäufer Zugeständnisse machen, betraf nur den Fall einer gütlichen Einigung. Wenn ich aber hier das alles so lese, würde ich mein Recht als Verkäufer sehen und dir garnichts geben. Rechtsanwälte regeln nichts gütlich.

rs270550 am 27 Dez 2005 11:14:33

Ich möchte Dich nicht enttäuschen, aber bei einem "Privat-Verkauf" sieht die Sache anders aus, als wenn Du bei einem Händler kaufst. Schließlich ist der private Verkäufer kein FACHMANN und kann sich IMMER damit herausreden, daß er den Schaden garnicht als Schaden angesehen hat!!
Zumal Du selbst sagst, daß die Pickelchen sehr klein sind und Dir selbst erst nach genauerer Untersuchung als Wasserschaden aufgefallen sind.
Natürlich sollte man versuchen, wenigstens einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen, aber das wäre reine Kulanz und ich persönlich würde dieses nicht machen, da ich dadurch evtl. einen "verschwiegenen" Schaden eingestehe. Aber probiere es auf jeden Fall.
,
Rolf

line am 27 Dez 2005 14:27:39

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt habt Ihr aller Voraussicht nach Recht, zumindest was die Schäden an Querlenker, Kupplung, Trittstufe ... betrifft.

Bei dem Wasserschaden sieht die Sache allerdings etwas anders aus: Dadurch, daß der Passus der Wagen sei trocken aufgenommen wurde, sicherte der Verkaüfer ein Eigenschaft des Fahrzeuges zu. Diese Eigenschaft ist nicht gegeben, also besteht eine Ersatzpflicht des Verkäufers.

Allerdings muß ich nachweisen, daß der Schaden schon vor Verkaufsdatum bestand. Dies ist für mich allerdings sehr eindeutig, auch wenn im Klagefall dies durch einen Gutachter bewiesen werden muß.

Wenn der Verkäufer von dem Wasserschaden gewußt hat (glaube ich aber nicht),nennt man das Betrug und dies hat bei einer Strafanzeige meinerseits neben den zivilrechtlichen auch noch strafrechtliche Konsequenzen.

Wenn er nicht davon gewußt hat, muß er den Wasserschaden reparieren lassen. So einfach ist das. Ok, Recht haben und Recht bekommen sind oft 2 Paar Stiefel, aber da ich im Rechtschutz bin, lasse ich es auch auf einen Prozeß ankommen. Ich kann ja eh nur gewinnen.

Aber ich werde dem Verkäufer erst einmal eine Chance geben, die Sache außergerichtlich aus der Welt zu schaffen.

[Admin] am 27 Dez 2005 15:36:08

Unter der Voraussetzung, daß ein trockenes Fahrzeug zugesichert wurde, sehe ich kein Prozessrisiko deinerseits.Der Verkäufer tut also gut daran, sich mit Dir zu einigen.

Nasenbär am 27 Dez 2005 17:56:10

Ich würde auch deinen Text in dem anderen Thread nicht vergessen. Du hast ja dem Wohnmobil so einiges zugemutet. Es ist doch weder ein Lastesel noch ein Geländewagen. :wink:
Und ob man es als erwiesen sehen kann, ob das Womo bei Übergabe schon feucht war, glaube ich nicht. Schliesslich hat es ja, wie du schreibst, dauernd geregnet und da bist du mit dem mit 1 Tonne beladenen Mobil die Steigung im Gelände hoch, na ja, vieleicht hat der Verkäufer das ja schon abkopiert :wink:
Obwohl ich am Anfang voll auf deiner Seite war, sehe ich die Sache jetzt anders.

rs270550 am 27 Dez 2005 18:13:56

Einfach probieren, ansonsten kennt Ihr ja meine Meinung. Wir hatten hier einen Fall mit Osmose, Schaden 3.500.-€, im Vertrag stand "Osmosefrei"!
Der Verkäufer sagte ganz einfach:Ach das ist also Osmose? Da habe ich als Laie keine Ahnung von! Und bekam vor Gericht RECHT. Trotzdem mal anklopfen!
,
Rolf

Gast am 27 Dez 2005 19:17:24

Hallo in die Runde

Line ich habe heute Deine ganze Leidensgeschichte gelesen, deshalb habe ich in einem anderen Threat mal die Frage nach einem speziellen Womo Kaufvertrag an alle gestellt, wo solche Dinge wie Osmose? ( keine Ahnung was das ist) und Wasserschäden, Vorschäden etc. darin vorkommen. Damit die rechtlichen Standpunkte für jeden klar sind, ob Verkäufer oder Käufer und es gibt evtl. ein besseres Gefühl beim Kauf.

Lass den Kopf nicht hängen, ich würds auch erst mal auf der Zwischenmenschlichen Ebene versuchen, solltest Du jedoch bemerken das da einiges verschwiegen wurde ( beim Kauf ) würde ich jegliche Mittel gegen den Verkäufer einsetzen, Du hättest schliesslich auf dem Weg von Spanien nach Hause draufgehen können!! Das solltest Du nicht vergessen.

Trotzdem alles Gute und ein hoffentlich erfolgreicheres 2006

Hannes

Nasenbär am 27 Dez 2005 19:30:49

So ein Kaufvertrag ist ja gut und schön. Aber will den jeder Verkäufer /Käufer auch unterschreiben? Was soll da drin stehen, wer soll vor dem anderen geschützt werden. Wer ist den Schützendwerter? :eek:
Habt ihr nicht auch schon von Fällen gehört, wo nicht der Verkäufer sondern der Käufer der ist, der den anderen übervorteilen will?
" Das Fahrzeug ist trocken" Woher soll der Verkäufer das wissen? Hat der alle Verkleidungsteile abgebaut und hinter die Kulissen geschaut? Ich als Verkäufer könnte noch nicht einmal bei einem Neufahrzeug unterschreiben. Es würde darauf hinauslaufen, dass man, wie üblich, schreibt, dem Verkäufer ist dies und das nicht bekannt. Also auch kein Schutz.

line am 27 Dez 2005 20:00:03

@ Nasenbär
Deine Ansicht ist ganz interessant, da Du die Sache auch mal von einer anderen Seite beleuchtest.

Aber stell Dir mal vor, ich hätte das WoMo nicht gekauft. Dann hätte der Verkäufer jetzt oder in naher Zukunft ein WoMo mit
einer Aufbaubatterie, die nicht lädt,
einer defekte elektrische Trittstufe,
einen gebrochenen Querlenker mit defekter Lenkung,
einer durchrutschende Kupplung
und zu guter letzt einen Wasserschaden

Was glaubst Du, was ein Käufer für ein WoMo in einem derartigen Zustand gezahlt hätte?

Natürlich bin ich 4.400 km damit gefahren, davon ca. 2.400 mit ca. einer Tonne Zuladung. Dafür habe ich vorher aber alles mögliche ausgebaut und war damit im rechtlich zulässigen Bereich. Wenn ein WoMo dies nicht aushält (dafür ist es ja gebaut), dann gehört es auf den Schrott und nicht auf die Straße. Oder was glaubst Du warum ich ein Vermögen ausgegeben habe?

Im übrigen wäre der Querlenker in jedem Fall gebrochen, es hat laut Werkstatt gar nichts mit der Beladung zu tun gehabt. Und die anderen Defekte wären auch ohne unsere Andalusienfahrt geschehen.



" Das Fahrzeug ist trocken" Woher soll der Verkäufer das wissen? Hat der alle Verkleidungsteile abgebaut und hinter die Kulissen geschaut? Ich als Verkäufer könnte noch nicht einmal bei einem Neufahrzeug unterschreiben. Es würde darauf hinauslaufen, dass man, wie üblich, schreibt, dem Verkäufer ist dies und das nicht bekannt. Also auch kein Schutz.


Also ich bitte Dich. Ich kaufe ein Fahrzeug mit bestimmten Eigenschaften und dafür gebe ich Geld aus (nicht zu wenig, übrigens). Ist eine Eigenschaft nicht vorhanden, so zahle ich dafür weniger. Diese Eigenschaft (Fahrzeug ist trocken) wurde zugesichert, schriftlich und mündlich. Wenn der Verkäufer es nicht weiß, dann soll er dies auch nicht zusichern - ich hätte den Wagen dann übrigens nicht gekauft!

Glaubst Du nicht, daß ich schon genug gestraft bin mit den in den letzten 6 Wochen festgestellten Mängeln? Die Kleinigkeiten, die ebenfalls defekt sind, habe ich hier noch gar nicht aufgezählt (immerhin ist der Wagen 11 Jahre alt). Ich schätze, daß ich in einer regulären Werkstatt ohne den Wasserschaden mindestens 3.000,- Euro für die Reparatur aller oben genanten Schäden zahlen muß. Und trotzdem muß ich meinem Schutzengel noch danken, denn die Sache hätte anders ausgehen können.

Im übrigen habe ich mit dem Verkäufer schon gesprochen. Es war ihm sehr peinlich, daß sich die Sache so entwickelt hat. Ich habe ihm ein faires Angebot gemacht, das er sich überlegen möchte. Nimmt er es an - prima. Wenn nicht, freut sich mein Anwalt auf einen sehr interessanten Fall, bei dem ich sehr gute Chancen habe als Gewinner rauszukommen. Dann geht es nicht mehr um Moral oder dergleichen, dann wird die Sache mit allen Möglichkeiten vor Gericht ausgetragen.

Gast am 27 Dez 2005 20:38:54

bei dem ich sehr gute Chancen habe als Gewinner rauszukommen


Was dann aber unter Umständen auch Jahre dauern kann...

line am 27 Dez 2005 20:48:23

Was dann aber unter Umständen auch Jahre dauern kann...


Grins ...
Na ja, Jahre wird es nicht gleich dauern, aber durch alle Instanzen können schon mal 1 bis 1 1/2 Jahre ins Land ziehen. Aber Achtung, was wenige wissen: Die Zinssätze, die die unterlegene Partei zusätzlich zu der vom Gericht festgelegten Schadenersatzsumme zu zahlen hat, sind mittlerweile gewaltig. Wenn ich das Geld in der Zwischenzeit auf die Bank bringe, würde ich nicht einmal 1/3 der Zinsen bekommen.

Von daher ist diese Wartezeit gut angelegtes Geld - wenn ich gewinne. Aber wenn es nach mir geht, lassen wir die Rechtsverdreher aus dem Spiel.

[Admin] am 27 Dez 2005 20:52:41

ich weiß nicht, was Dein Freund macht, ich möchte ihm auch nicht "zu nahe treten" - aber such Dir einen Vertragsrechtler, Deine Chancen erhöhen sich damit statistisch um 57% :wink:

dokabastler am 28 Dez 2005 16:31:06

Hallo,

hier auch mein Senf dazu:
Anscheinend hast Du einen ehrlichen Verkäufer...er wird sich sicher auf eine Minderung oder eine Beteiligung an der Reparatur einlassen...und diese außergerichtliche Einigung ist sicher viel besser als der gnadenlose Gang vor Justizia...zumal ich mir ob Deiner Chancen da gar nicht sicher bin...Du könntest da auch schwer abblitzen, bzw. das Gericht wird eh auf einen Vergleich drängen...und den kannst Du vermutlich auch früher haben..

Ich bin nun seit ca. 3 Jahren hier im Forum und hab viele Womofahrer kennengelernt und auch viele Womos privat angeschaut und durch einen eigenen Wassereinbruch bin ich unfreiwillig zum "Experten" in Sachen Wasser im Womo geworden........ich behaupte, daß mindestens 30% der rumfahrenden Womos schon Wassereinbrüche hatten oder haben (sei es entdeckt und beseitigt, unentdeckt oder entdeckt und absichtlich nicht beseitigt...letztere Exemplare stehen allerdings besonders häufig zum Verkauf....)......natürlich steigt das Risiko mit dem Alter des Womos...


Ansonsten noch viel Spass beim Womofahren....

günter

Nasenbär am 28 Dez 2005 17:37:36

Ihr habt bestimmt meine Meinung schon mit bekommen :wink: Eigentlich kann kein Verkäufer unterschreiben, dass das Wohnmobil dicht ist. Woher will der das denn wissen? Wenn er es dennoch tut, ist er dumm und der Käufer unfair, dass er es verlangt hat. Denkt daran, jeder von euch kann auch mal Verkäufer sein. :)

line am 28 Dez 2005 18:34:23

Wenn er es dennoch tut, ist er dumm und der Käufer unfair, dass er es verlangt hat.


Na ja, Nasenbär - das ist jetzt nicht wirklich nett von Dir. Ich habe nicht verlangt (sondern gefragt), daß der Passus in den Kaufvertrag kommt. Ich habe mich vorher - vor allem hier im Forum - erkundigt und festgestellt, daß Wasserschäden an WoMos für mich am wenigsten kalkulierbar sind. Also stand für mich fest, daß ich nur ein WoMo kaufen werde, das trocken ist. Ich habe den Verkäufer weder geschlagen noch ihm gedroht. Und das hat dann mit Unfairnis nichts zu tun! :twisted:

Und nicht zu vergessen: Wir hatten verdammt viel Glück, als der Querlenker bei 90 km/h auf der Autobahn brach. Schau Dir mal das



Bild an und stell Dir vor, wie es Dir ergangen wäre. Wenn der Vorbesitzer den Wagen einmal in den gut 3 Jahren, die er das KFZ besaß, in eine Fachwerkstatt gebracht hätte, wäre dies garantiert nicht geschehen (Aussage von Ford).

Wie auch immer, jetzt warte ich ab, was passiert, dann wissen wir alle Bescheid. Mein Anwalt ist sich übrigens sehr sicher, was die Erfolgschancen anbetrifft.

Gast am 28 Dez 2005 18:41:54

Recht so Line

ich bin mittlerweile auch der Meinung das jeder bei einem Kauf von einem Kraftfahrzeug die Karten offen legen sollte. Gerade in Deinem Beispiel, war es wohl ein ungewolltes russisches Roulettes!! Nach einem Kauf oder Verkauf von einem KFZ, WOMO oder wie auch immer. sollte sich im nachhinein jeder noch in die Augen schauen können, klingt naiv aber sollte es nicht mehr der Fall sein können, hat Käufer oder Verkäufer die Konsequenzen zu tragen. Schade aber wahr.

Hannes

Gast am 28 Dez 2005 18:52:47

@Nasenbär

Lieber Nasenbär,

genau das ist der Grund warum viele Anfänger fürchterlich auf die Schnauze fallen. Genau diese Einstellung!!!!

Sei mir nicht böse, aber von Dir würde ich mir niemals ein Wohnmobil kaufen.


Hannes

Nasenbär am 28 Dez 2005 18:58:18

Hallo line, Friede :) das ist doch nur meine Meinung und hat nichts mit dir und deinem Wohnmobil zu tun. Obwohl ich durch deine Geschichte etwas zum Nachdenken über das Thema gekommen bin :wink:
Ich meine ja nur, ein Wohnmobilbesitzer kann garnicht sicher sein, ob da in irgendeiner Ecke Feuchtigkeit ist. Selbst, wenn man eine Dichtigkeitsprüfung gemacht hat, kann sich Wasser noch irgendwo versteckt haben. Eine Dichtigkeitsprüfung würde ich jedenfalls als Voraussetzung eines Kaufs machen. Das kostet nicht viel und man kann ruhigen Gewissens das Ergebnis in den Vertrag aufnehmen.
Also, bitte mir nicht böse sein :)

Nasenbär am 28 Dez 2005 19:15:10

Hallo Hannes, bitte erklär mir das mal. Ich hoffe nicht, dass mein Beitrag missverstanden wurde. Ich rede doch von Fairness. Auf beiden Seiten. Das Fahrzeug muss sich angesehen werden. Ein gebrauchtes Fahrzeug hat keinen Neuzustand mehr. Mängel, die dem Verkäufer bekannt sind und die Funktion beeinträchtigen, werden dem Käufer mitgeteilt, usw.
Also, wenn man ein günstiges Wohnmobil sucht, wird man sich bei privat umsehen. Die Händler verkaufen an privat keine älteren Wohnmmobile mehr. Wegen dem Gewährleistungsrecht gehen die in den Export. Und solche Fahrzeuge findet man dann tw. auf dem Privatmarkt. Diese Fahrzeuge sind aber dadurch nicht besser.
Aber, es geht ja im Grunde nur darum, dass ein Verkäufer meiner Meinung nach garnicht garantieren kann, dass alles dicht ist. Und, damit ich mich nicht im Kreise drehe, wars das von mir zum Thema :)

Nasenbär am 28 Dez 2005 19:17:07

Nochmal an line: Kannst du dein Bild bitte editieren und auf eine Grösse bringen, dass man nicht seitwärts scrollen muss?

Friedrich am 28 Dez 2005 19:29:12

Bei meinem Tabbert hatte ich vor 3 Wochen bei DEKRA. Alles i.O. bis auf den Vermerk: Spurstange links leichtes Spiel. Mein Hinweis auf doch bitte sofortiger Instandsetzung wurde mit dem Bemerken abgetaqn, daß das Fahrzeug ja nun bis zu einer deutlichen Beanstandung gefahren werden könne.
Diesse Feststellung ließ mir keine Ruhe. Im Interesse der Bereifung wurde in einer anderen Werkstätte mit größter Selbstverständlichkeit die Spurstange sofort gewechselt.
Natürlich hat dies einen Firmenwechsel zur Folge. Ob die Verkehrssicherheit in Fage gestellt war, weiß ich nicht. Ich war froh, daß die Rep. sofort ausgeführt wurde. Mein altes WoMo muß halt perfekt sein damit ich meinen
"Seelenfrieden" habe.

:roll: :roll:

Georg350 am 29 Dez 2005 08:51:59

Ich muß mich jetzt auch mal hierzu äußern und den Unmut einiger Schreiber auf mich nehmen.
Die Argumentation, daß das Fahrzeug in einer Fach(Ford)werkstatt hätte erfolgen müssen um den Schaden am Querlänger zu vermeiden, halte ich für nicht richtig. Wozu gibt es eine TÜV-Untersuchung ??
Ich habe vor 4 Wochen meinen 13 Jahre alten FFB einem Händler in Zahlung gegeben. Der Preis ist geringer gewesen als an privat. Ich habe das Fahrzeug 3 Jahre gehabt und gepflegt und in Fachwerkstätten pflegen lassen. Aber ich weiß doch nicht , was in den 10 Jahren davor von den 4 Vorbesitzern gemacht wurde.
So stellte sich auch bei der Übergabe heraus, daß an den hinteren Ecken im Wohnbereich und an der Unterseite, das Holz weich wurde. Also Feuchtigkeitsschaden. Bei so einem altem Fahrzeug macht doch keiner mehr eine Feuchtigkeitsmessung. Hier entscheidet nur der Geruch und Gesamteindruck. Die Messung ist doch nur im Garantiezeitraum interessant.
Ich bin der Meinung, dass jedes Fahrzeug, was über die Nutzungsdauergrenze von 10 Jahren kommt, irgend welche Mängel hat.
Dies muß ich akzeptieren und entsprechend niedriger ist auch der Preis gegenüber einem Neufahrzeug. In dieser Diskussion entsteht der Eindruck, daß man das Recht auf seiner Seite hat und nach über 10 Jahren Nutzung die Gebrauchseigenschaften eines Neufahrzeuges fordern kann.

MfG
Georg350

Roman am 29 Dez 2005 09:02:52

@Georg350 :daumen2:





Roman

line am 29 Dez 2005 09:49:11

Die Argumentation, daß das Fahrzeug in einer Fach(Ford)werkstatt hätte erfolgen müssen um den Schaden am Querlänger zu vermeiden, halte ich für nicht richtig. Wozu gibt es eine TÜV-Untersuchung ??


@ Georg 350
Sicherlich hast Du mit einem Großteil recht, bei dem was Du schreibst. Allerdings gibt der TÜV keine Garantie darauf, daß das Fahrzeug im verkehrstüchtigen Zustand ist.

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer begraben. Es ist völlig klar, daß ein 10 Jahre altes Auto nicht mehr in dem Zustand ist, in dem vor 10 Jahren war. Da gibt es Beulen, schlechten Lack, durchgesessene Sitz, x km auf dem Tacho ... Dafür zahlt man ja auch entsprechend weniger. Soweit ist das absolut normal.

Befindet sich das Fahrzeug aber nicht im verkehrstüchtigen Zustand, geht sogar eine Gefährdung von dem KFZ aus, kann das uU anders aussehen. Stell Dir vor, Du kaufst für Deine Tochter ein Auto mit frisch TÜV, stellst vor dem Kazf fest, daß die Lenkung schwer geht. Der Verkäufer sagt Dir aber, daß das an der fehlenden Servolenkung läge. Du bist beruhigt, denn Du fährst seit 10 Jahren KFZs mit Servolenkung, weißt also gar nicht mehr, wie schwer die Lenkung war. Außerdem bist Du ja beruhigt, denn der Wagen hat ja frisch TÜV.
Zwei Wochen nach dem Kauf überschlägt sich Deine Tochter mit dem Teil, bleibt aber unverletzt. Das WoMo hat Totalschaden, Deine Tochter nur einen leichten Schrecken. Bei der Untersuchung des Autos findet man die Ursache für den Überschlag: Die Lenkung war kaputt. Außerdem sagt man Dir, daß das Auto eine Servolenkung hat.
Und jetzt geh davon aus, daß der Verkäufer wirklich nicht wußte, ob das KFZ eine Servolenkung hat, oder nicht. Jetzt möchte ich Dich sehen, der sich dann sagt: Mist, das war teuer. Aber der arme Verkäufer (mit ner Menge Kohle in der Tasche), der hat ja keine Schuld. Pech gehabt! zu wenig gebetet!

Na ja, lange Rede kurzer Sinn: Es kommt immer darauf an, ob man das aus Ver- oder aus Käufersicht sieht. Der Kaufpreis spielt natürlich auch noch eine recht große Rolle. Und ein pauschales Urteil darf man sich eh nie bilden - es kommt immer auf den Einzelfall an.


So und damit beende ich meine Kommentare zu diesem Thema, bis es entweder zu einer gütlichen Einigung gekommen ist, oder mein Anwalt den Prozeß gewonnen (oder verloren hat). Natürlich poste ich das Ergebnis hier.[/b]

Beduin am 29 Dez 2005 09:54:36

line hat geschrieben: Natürlich poste ich das Ergebnis hier


Bei uns zieht es sich jetzt schon fast 2 Jahre hin, :evil: :twisted: ist jetzt in die zweite Instanz gegangen.
Schau mer mal

BPHennek am 29 Dez 2005 10:20:05

Einigt Euch halt außergerichtlich, dann dauert es nicht s0 lange... :D

dokabastler am 29 Dez 2005 11:19:53

Hallo,

recht geben will ich "Nasenbär" v.a. hinsichtlich der Dichtigkeitsgarantie...

wie gesagt, ich bin in der Hinsicht gebranntes, aber daher auch erfahrenes Kind.......ich krabble ständig in und um das Auto um evtl. macken und Feuchtigkeitsschäden zu sehen...möglichst im Anfangsstadium....

Beim evtl. Verkauf meines Womos würde ich nie einen bekannten Schaden verschweigen....aber ich würde auch nicht 100% ausschließen können, daß das Mobil nicht doch irgendwo ein Feuchtigkeitsproblem hat, das ich selbst noch nicht gefunden habe............



günter

Nasenbär am 29 Dez 2005 11:47:07

Danke, Günter :)
Ich habe mich wahrscheinlich teilweise missverständlich ausgedrückt. Jemand schreibt das, was ich meinte und bekommt Anerkennung, ich eher Ablehnung. Ich bin eine ehrliche Haut, von mir kann (konnte) man ruhigen Gewissens was kaufen. Leider kommt die Persönlichkeit beim Schreiben in Foren manchmal unklar rüber, wenn man sich nicht auch persönlich kennt.

mittelmeertaucher am 29 Dez 2005 11:58:25

line hat geschrieben:
Wenn der Vorbesitzer den Wagen einmal in den gut 3 Jahren, die er das KFZ besaß, in eine Fachwerkstatt gebracht hätte, wäre dies garantiert nicht geschehen (Aussage von Ford).

Wie auch immer, jetzt warte ich ab, was passiert, dann wissen wir alle Bescheid. Mein Anwalt ist sich übrigens sehr sicher, was die Erfolgschancen anbetrifft.


Hallo line,
es kommen immer mehr einzelheiten an den Tag. Mich wundert das du ein so teures, 11 Jahre altes Fahrzeug kaufst, das in den letzten 3 Jahren nicht einmal in der Werkstatt war und eine Dichtigkeitsprüfung hattest du auch nicht machen lassen :?: aber im Vertrag mit aufgenommen daß das Fahrzeug trocken ist. Und wenn ich schon so ein altes Fahrzeuk kaufe nehme ich einen Kumpel mit oder was es auch gibt, das Fahrzeug vor einem Kauf in einer Werkstatt begutachten lassen, kostet ca. € 50-100.
Ich hatte schon vorher bemerkt das ich der Meinung bin das du keine Chance hast und der Meinung bin ich immer noch.
Zum Thema Rechtsanwalt: Meiner war 105% überzeugt das ich mit meinem Hund nicht aus der Wohnung geklagt werden kann und was passierte, Prozess hochhaus verloren.
Wo sich dein Anwalt sehr sicher sein kann ist, das er sein Geld auf jeden Fall bekommt egal wie der Prozess ausgeht.

Trotzdem wünsche ich dir einen guten Rutsch ins neue Jahr 2006 und das alles besser wird.

Kurt der Mittelmeertaucher

Gast am 29 Dez 2005 12:43:10

Einigt Euch halt außergerichtlich, dann dauert es nicht s0 lange...


Solche schlauen Sprüche können nur von Leuten kommen, die davon nicht betroffen sind...

jeebee1 am 29 Dez 2005 12:53:38

Hallo line,

wir kennen uns bereits aus dem Hyundai4wd Forum! War allerdings schon
länger nicht mehr dort aktiv, hab ja mittlerweile keinen Terracan mehr!
Dein Ärger mit dem Womo tut mir leid, hoffe dein Terracan ist zuverlässiger! :D :D

Grüß mir das Hyundai Forum!! :D

Beduin am 29 Dez 2005 13:59:24

BossCatOne hat geschrieben:
Einigt Euch halt außergerichtlich, dann dauert es nicht s0 lange...


Solche schlauen Sprüche können nur von Leuten kommen, die davon nicht betroffen sind...


Gell, wie wenn wir das nicht als erstes versucht hätten :?

Beduin am 29 Dez 2005 14:00:32

Nasenbär hat geschrieben: Ich bin eine ehrliche Haut, von mir kann (konnte) man ruhigen Gewissens was kaufen. Leider kommt die Persönlichkeit beim Schreiben in Foren manchmal unklar rüber, wenn man sich nicht auch persönlich kennt.


Beidesmal JA

:)

:(

trobs am 30 Dez 2005 22:54:42

Hallo Line,ich möchte hierzu auch meine Meinung schreiben,

1. Deine letzteren Zeilen klingen mehr nach Anwaltsdeutsch
2.Wenn der Wasserschaden(und um den geht es vor Gericht) so groß bzw.eigentlich klein ist und von Dir wie beschrieben entdeckt wurde mußt Du mit dem Richter sehr viel Glück haben
3.Ich verstehe Deine Wut und Enttäuschung,vorallem wenn einem so der Schrecken in den Knochen steckt wie nach Euren Ereignissen,ich glaube trotzdem erstmal das es der beste Weg ist auf einer gütlichen Einigung
Ich wünsche viel Glück!

Möchte an dieser Stelle von einem anderen Kauf berichten,in Kurzfassung.
Im Frühjahr fuhr ich mit einem Kollegen 250km,weil dieser ein günstiges Womo suchte und auch bereit war ein bischen zu basteln.Der Verkäufer war am Telefon sehr nett und sagte man könne sofort in den Urlaub damit und seine Frau wolle etwas zu Essen machen wegen unserem weitem Weg.
Am Womo fand ich dann einige Mängel,sowohl technisch als auch am Aufbau,der Verkäufer war sehr erschrocken und man konnte ihm wirklich abnehmen das er keine Ahnung hatte,im Gegenteil man merkte wie peinlich ihm das war.Wir sagten das mein Kollege das Womo für die Hälfte des Preises trotzdem kaufen würde,nach Absprache mit seiner Frau kam der Verkäufer und entschuldigte sich für die peinliche Situation und senkte!unser! Angebot wegen des weiten Weges nochmals um mehrere Hunderter.
Will damit schreiben das es wirklich Leute gibt die keine Ahnung haben und ich glaube er hätte auch unterschrieben das sein Womo trocken ist.

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