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Heute Nacht wurde meine Womo angefahren - was tun 1, 2


mctech am 13 Apr 2014 14:32:45

Heute morgen bin ich mit meinem Hund auf Gassitour gegangen und stelle beim vorbeilaufen am Womo fest, daß so ein Dreckspatz reingefahren ist. :eek: Mein Womo stand in unserer Einfahrt. Nicht an der Straße. Es war nebenan eine größere Geburtstagsfeier im Gang. Erst auf Nachfragen wurde mir gesagt wer reingefahren ist. Dieser kam auch umgehend vorbei und hat mir ein Schuldeingeständnis unterschrieben und mir gleich Kopien vom Ausweis, Versicherung und KFZ-Papiere gebracht. Dafür hab ich keine Polizei geholt. Ich hoffe, daß das kein Fehler war. Aber ich habe mittlerweile auch Zeugen.

Meine Fragen an Euch sind:

1. Lohnt es sich trotzdem diese Sache über einen Rechtsanwalt Regeln zu lassen?
Einen Sachverständigen mit Womo-Kenntnissen kenne ich zum Glück. Der kommt gleich am Montag.

2. Wie wird eine Seitenwand eigentlich repariert? Kann die beim Womo einfach ausgebeult werden? Ich weiß nicht ob Innereien beschädigt sind, da sein Auto stark beschädigt ist. (Kofferraum verzogen, Stoßstange gebrochen, Seitenwand und Heckleuchte eingedrückt)
Am Womo ist die Gaskastenklappe sowie die Staufachklappe eingedrückt. Der Längsschweller und Radkastenverkleidung sind gebrochen und mehrere langgezogene Dellen, die mir Sorgen machen.
vielleicht kann mir einer einen Tipp geben.

Schaden am Womo Zwischen den beiden Klappen sieht man die langgezogene Delle (ca. 30cm und 3mm tief)






Schaden am Auto

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Gast am 13 Apr 2014 14:46:53

So einen ähnlichen Schaden hatte ich auch, das waren mehrere tausend Euro was das gekostet hat.

Einfach ausbeulen geht natürlich nicht.

felix52 am 13 Apr 2014 14:58:25

Sorge dafür, dass er den Schaden seiner Versicherung meldet. Dann würde ich erstmal mit Denen sprechen, wie es weitergeht. Wenn das Alles zeitnah abläuft, reichst Du
Dein Gutachten ein. Bis dahin ist wohl ein Anwalt eher nicht zwingend nötig.


Felix52 :)

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Gast am 13 Apr 2014 15:04:58

Der Kollege kann froh sein, dass du ihn nicht angezeigt hast wegen Fahrerflucht. Dann würde er jetzt nämlich laufen.

LK54 am 13 Apr 2014 15:13:42

Am besten einem Verkehrsrechtsanwalt übergeben.
Kein Ärgern . Und die Versicherung versucht auch keine Tricks. Optimal.
Unfälle werden nur noch so abgewickelt.
Lg
Lothar

Gast am 13 Apr 2014 15:19:35

Das ist sicherlich allen klar.

Ich würde / habe immer im Schadensfalle Ruhe bewahrt. Mich erkundigt und den Schaden erst mal selbst angeschaut. Wie sieht es innen aus, sind innen die Klappen verformt ?

Wenn nur aussen Schäden sind wird das gespachtelt und neu lackiert, kein Problem. --> Link

Bei mir wurde das im Herstellerwerk ganz toll gemacht, da sieht man nichts mehr. Kunstoffteile müssen immer erneuert werden, kosten nicht viel.

Musst Du Dir überlegen ob Du das Geld nehmen willst oder es reparieren lassen willst.

Warte mal ab was der Gutachter schreibt, drauf achten das die Wertminderung auch benannt wird. Bei mir waren das 1500 €, die bekommst Du zusätzlich da die Karre ja ein Unfallwagen ist trotz fachgerechter Reparatur.

LK54 hat geschrieben:Unfälle werden nur noch so abgewickelt.
Aha :D Wenn Du es sagst.

Wir wickeln unsere Unfälle immer alleine ab, haben beste Erfahrungen damit. Meiner Tochter ist auch jemand hinten an der roten Ampel reingefahren weil telefoniert wurde ....

Haben wir auch ohne Anwalt gemacht, Zeitersparniss und das Geld ist sofort auf dem Konto. Soll aber jeder machen wie er mag, meiner Erfahrung nach bringt der Anwalt wenn alles normal läuft gar nichts. Wofür soll der Anwalt genau da sein ?

travelrebell am 13 Apr 2014 15:20:42

erst mal alles mit dem Gutachter besprechen, dann weiter sehen...ob du reparierst oder nach Gutachten abrechnest ? in einfach gelagerten Fällen wenn die gegener. Versicherung dir die Regulierung vollständig und zügig zusagt, braucht sie die RA Kosten von dir -nicht- übernehmen....

mctech am 13 Apr 2014 15:53:29

Vielen Dank für die vielen (unterschiedlichen) Antworten.
Das ist sehr interessant.

Ich werde morgen, nach dem der Gutachter da war, weiter Entscheiden.

Das mit dem Spachteln und lackieren ist interessant. Ich habe jetzt leider im Nachhinein gesehen, dass in der Ecke am Radlauf das Blech auch so vergrumbelt (mir fällt kein besserer Ausdruck ein) ist. Aber das soll der Gutachter anschauen. Die Klappen, Blenden und Schürzen könnte ich evtl. selber erneuern.
Eine Reparatur der Klappe vom Gaskasten wird nicht möglich sein, da der Rahmen leider verzogen ist.

Ich gebe Euch Bescheid wie alles weiterläuft. Ist vielleicht auch mal für später Geschädigte Interessant.

DANKE an Euch alle

Was mich am meißten Ärgert - Letztes Jahr war ich einmal 5 Tage weg - in 3 Wochen hätte ich meinen Sommerurlaub "2013" und jetzt das

rainer2 am 13 Apr 2014 15:56:51

wie dir einige schon geraten haben - Anwalt und dann Gutachten. Und DU beauftragst den Gutachter! Die Versicherungen haben ihren Gutachter schon in den Startlöchern warum solltest du schlechter dastehen. Wir wickeln genügen Unfälle jedes Jahr ab und glaube mir ohne Anwalt stehst du immer schlecht da. Den Anwalt muß übrigens die Gegnerische Versicherung zahlen. Zum Thema selber regulieren behaupte ich einfach das die mit Anwalt besser bedient gewesen wären es aber wohl nicht besser wissen

Gast am 13 Apr 2014 16:55:04

Ich würde auf jeden Fall so in den Urlaub fahren, die Klappen werden doch wohl gängig sein oder ?

Vielleicht kann man mit kleinem Aufwand ansonsten nach der Begutachtung das gängig machen.

rainer2 hat geschrieben: Zum Thema selber regulieren behaupte ich einfach das die mit Anwalt besser bedient gewesen wären es aber wohl nicht besser wissen
Ich behaupte dagegen, dass die die so etwas schreiben gar nicht in der Lage sind darzulegen, warum eine Abwicklung mit Anwalt vorteilhafter sein soll.

Da wir eine Firma haben, haben wir in den letzten 30 Jahren so an die 100 Unfälle abgewickelt mit und ohne Anwalt. Wenn uns die Versicherung mitgeteilt hat, dass die Haftung unstrittig ist und die Versicherung reguliert muss die Versicherung meines Wissens auch nicht unbedingt in jedem Fall einen Anwalt bezahlen.

Auf jeden Fall aber, macht ein Anwalt in diesen Fällen ( wie auch beim TE ) keinen Sinn.

Der Gutachter wird eine Summe benennen, nach der der Geschädigte abrechnen kann ( sich das Geld auszahlen lassen kann ). Wird das Fahrzeug repariert mit MwSt ansonsten ohne.

Habe noch nie gehört, dass mit Anwalt zum Beispiel noch 10 % mehr bezahlt wird.

Mit Anwalt bekommt man auf jeden Fall die 25 € Pauschale für die Unfallabwicklung nicht.

sperling am 13 Apr 2014 16:55:38

Also ich würde es wie UllrichS halten. Die Versicherungsdaten des Gegeners hast Du ja wohl. Dann ruf doch mal bei deren Schadenschnellhilfe an und frag einfach mal nach der Vorgehensweise.
Mir ist in mein Fahrzeug ein junger Mann rückwärts hineingefahren, der war aber nicht so feige wie Dein Schädiger, ist also nicht auf und davon, sondern in das Restaurant gekommen, in dem wir saßen. Ich hab mich nett mit ihm unterhalten,den Schaden gemeinsam angesehen und dann hat er, auf meinen Rat, die Polizei gerufen, damit eine Vorgangsnr. im Tagebuch vorhanden ist. Anschließen erhielt ich noch die Versicherungsdaten. ( Mein Fahrzeug war am linken Fender und an der unteren Wandverkleidung eingedrückt,aber keine Klappen beschädigt).
Am nächsten Morgen habe ich Bilder des Schadens gemacht und nach dem Telefonat mit der Verusacherversicherung an die entsprechende Stelle/ den entsprechenden Sachbearbeiter gemailt mit der Frage, wann zu diesem Schaden ein Versicherungsgutachter käme. Nach meiner Schilderung schätzte mein Händler den Schaden auf ca. 4000 €, allerdings, mit dem Hinweis, dies eben ohne Besichtigung, mögliche Schadenshöhe bei Reparatur ggf. auch höher, wenn Innenbeschädigung. Damals, also vor drei Jahren, hat die Verischerung des Unfallgegners nur entschieden, ich könne auch ohne Gutachter den Schaden bei meinem Händler reparieren lassen und ggf. den Schaden mit der Schadensnummer der Versicherung abrechnen lassen. Fotos lägen ja nun bei ihnen vor, das ginge so in Ordnung. Hab ich dann so gemacht.

Meine Frage bezügl. des geplanten Urlaubs: gehen die beschädigten Klappen nicht doch noch zu bewegen und sin abschließbar? In dem Fall, dass sie noch nutzbar sind, aber eben beschädigt, würd ich alles Nötige anleihern und die Reparatur des Schadens erst zum Zeitpunkt "X" ausgeführen lassen.

Die Frage nach Anwalt, bzw. der Hinweis darauf , unbedingt einen Anwanlt hinzuzuziehen kommt hier immer, spätestens im zweiten oder dritten Posting. Geht vieles auch ohne gleich gut zu regeln.

haballes am 13 Apr 2014 17:01:29

Ich mache alle Unfallangelegenheiten über den Anwalt.
Da Versicherungen sparen möchten, ist es zur Werterhaltung des Fahrzeugs einfach sinnvoller.
Und man spart Zeit und schreibt sich nicht die Finger krumm.

Der sichtbare Schaden am Wohnmobil ist übrigens keine Kleinigkeit.

friedwardt am 13 Apr 2014 17:14:54

Wenn da keine Feuchtigkeit reinkommt würde ich die Lampe ersetzen und dann damit in Urlaub fahren und danach reparieren lassen.

thorti2005 am 13 Apr 2014 17:19:19

Hallo
Hatte ja auch schon ein paar kleinere Schäden wo ich nicht Schuld war.Ich hab das immer meinen Versicherungsmarkler mitgeteilt und dieser kümmerte sich immer um die Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung.
Gutachten wurde immer gemacht von einen privaten Gutachter und auch nach diesen abgerechnet.Vergiss nicht wenn du das Fahrzeug reparieren lasst das dir ein Leihwagen oder für die Tage der Reperatur ein Entschädigungsgeld zusteht.
Bei den anderen Thema das wohl Fahrerflucht im Spiel steht würde ich nicht so kleinlich reagieren (war bei mir jetzt schon 3 mal der Fall und jedes mal blieb ich auf den Schaden sitzen).Allerdings musst du das selber entscheiden.

hast29 am 13 Apr 2014 17:35:59

...hast du vom Unfallgegner die Versicherungsnummer?
Ruf da direkt an. Frag wie es weitergeht, die brauchen vorab einen Kostenvoranschlag.
Dann würde ich es ordentlich reparieren lassen....schon wegen der Dichtigkeit...
Geh zu einem Händler deines Vertrauens, unterschreib bei denen das du die die Rechte an sie abgibst ..und dann machen die das schon.
Du gibst dein Auto ab und ölst es ab...und gut...keinen weiteren Ärger mit der Versicherung.

Nille am 13 Apr 2014 17:43:51

Wir haben im Juni letzten Jahres einen von uns verursachten HP-Schaden von insgesamt 53k€ und 5 Geschädigten innerhalb von 7 Tagen ohne Anwalt abgewickelt. Nur ein Gegner machte jetzt noch zwei Verfahren nötig, da er seiner Meinung nach 52 € zu wenig Fahrtkostenerstattung bekam und jetzt noch statt der bereits von unserer Versicherung bezahlten 500 € Schmerzensgeld lieber 1000 € haben möchte.

Es hängt also viel von der Versicherungsgesellschaft ab. Ich würde erstmal das Gutachten abwarten und mir parallel ein Angebot von einer Werkstatt in Deiner Nähe einholen. Danach kann man entscheiden ob man nach Gutachten abrechnet oder ob die Werkstatt der Meinung ist, dass die Reparatur deutlich teurer oder billiger als im Gutachten wird.

Eine Schadensabtretung solltest Du dir gut überlegen, hat nicht immer Vorteile. Und wenn die Versicherung nicht zahlt, dann ist die Werkstatt auch schnell bei Dir um die Reparatur bezahlt zu bekommen.

Der Pfosten der Dir reingefahren ist hat aber großes Glück, dass Du eine soziale Ader hast....anderen Leuten in das Fahrzeug fahren und dann einfach abhauen ist schon ein Frechheit! Normal gehört so etwas angezeigt, der Verdacht liegt ja nahe, dass auch Alkohol im Spiel war...

Ostwestfale am 13 Apr 2014 18:02:25

Ich verstehe nicht, warum du ihn nicht wegen Fahrerflucht angezeigt hast.

So langsam gewöhnen sich nämlich dann die Verursacher dran, dass ihnen Schlimmstenfalls eine ordnungsgemäße Regulierung des Schadens droht wenn sie sich verpissen.
Die haben dann die Wahl sich zu verpissen und davon zu kommen oder schlimmstenfalls den Schaden über die Versicherung abrechnen zu müssen.

Das Ergebnis sind jede Menge Leute die Fahrerflucht begehen weil die bei dieser Vorgehensweise ja nur gewinnen können und der Gegner dann auf seinem Schaden sitzen bleibt.

Bon Voyage

BadHunter am 13 Apr 2014 18:47:33

Ich wüsste nicht, warum man hier einen Anwalt einschalten sollte!
Die Sache ich klar, der Verursacher ist einsichtig. Jetzt erstmal mit der gegnerischen Versicherung sprechen ob die ein Gutachten wollen oder ob ein Kostenvoranschlag reicht, dann entsprechend Gutachter hinzuziehen oder Kostenvoranschlag von einer Fachwerkstatt erstellen lassen.
Ich denke nicht, dass es da bei der Abwicklung irgendwelche Probleme geben wird, da der Verursacher ja eindeutig ist und dessen Versicherung den Schaden zu zahlen hat.
Sollten sich irgendwelche Probleme abzeichnen kann man immernoch mit Anwalt drohen oder einen einschalten.
Aber wenn das immer von vornherein jeder macht darf man sich auch nicht wundern, wenn die Versicherungsbeiträge ständig steigen!
Bisher habe ich in meinen 26 Jahren Autofahrerdasein erst einmal einen Anwalt gebraucht, weil der Unfallgegner uns gleich am Anfang komisch kam...

Ganzalleinunterhalter am 13 Apr 2014 18:48:26

thorti2005 hat geschrieben:Vergiss nicht wenn du das Fahrzeug reparieren lasst das dir ein Leihwagen oder für die Tage der Reperatur ein Entschädigungsgeld zusteht.
.


Leihwagen bei WOMO gibt es offensichtlich nicht, wurde hier in verschiedenen Tröds schon des öfteren erörtert.
Ich verstehe auch nicht, warum nicht sofort die Rennleitung eingeschaltet wurde. Dass auch noch Zeugen vorhanden sind, die den Unfall in der Situation noch gedeckt haben ist Hammer.

Falls Du vorhast mit dem unreparierten Womo trotzdem in Urlaub zu fahren, wäre es sinnvoll den Schaden vorab amtlich bestätigen zu lassen - nicht dass im Ausland Dir die Polizei dann etwas anhängen will.

felix52 am 13 Apr 2014 19:23:40

Ich rate zur Vernunft.
Es gibt doch schon genug "Nachbarschaftsstreitigkeiten", an denen immer nur die Anwälte verdienen.
Du hast alle notwendigen Fakten und ein wie auch immer abgefasstes Schuldeingeständnis.
So, wie u.a. Jens und ich es gesagt haben, ist ein Anwalt jetzt noch nicht nötig.
Versuche mal z.B., einen Anwalt dann bezahlt zu bekommen, wenn entweder beide Unfallpartner bei der gleichen Versicherung Mitglied sind, oder, wie eben Jens es gesagt hat, ein Anwalt garnicht nötig ist, weil die gegnerische Versicherung zeitnah zahlungsbereit ist. Im Gegenteil: Spart die gegnerische Versicherung
dadurch Geld, dass ein Sachbearbeiter (m/w) abwickelt ohne Einschaltung der eigenen Verzögerungsrechtsabteilung, sind durchaus 200 € für den "eigenen
sonstigen Aufwand" fällig an Dich. Wenn Du nicht voreilig einen Rechtsvertreter beauftragst. Und dann klappts auch mit dem Nachbarn... :wink:

felix52 am 13 Apr 2014 19:31:17

Ganzalleinunterhalter hat geschrieben: Falls Du vorhast mit dem unreparierten Womo trotzdem in Urlaub zu fahren, wäre es sinnvoll den Schaden vorab amtlich bestätigen zu lassen - nicht dass im Ausland Dir die Polizei dann etwas anhängen will.


Ich würde einfach das Gutachten mit den Fotos mitnehmen... :ja:

derkleinste02 am 13 Apr 2014 23:01:00

Also ich würde gegnerische Versicherung anrufen und abchecken ob der Schäden gemeldet ist
Danach würde ich einen Gutachter denn ich auswähle (das ist mein Recht als geschädigter) beauftragen.
Und dann gib es alles deinem Anwalt und er wird sich bestens darum kümmern.
Jetzt wird der eine oder andere sagen durch diese Verfahrensweise würden die Vers. Beiträge steigen!
Aber das macht uns alle nicht ärmer !
Letztendlich geht es um dein euer Wohnmobil !
Um noch lange daran Freude zu haben solltest du es vernünftig abwickeln und reparieren lassen von einer fachwerkstatt .

BadHunter am 14 Apr 2014 08:14:38

derkleinste02 hat geschrieben:Und dann gib es alles deinem Anwalt und er wird sich bestens darum kümmern.
Jetzt wird der eine oder andere sagen durch diese Verfahrensweise würden die Vers. Beiträge steigen!
Aber das macht uns alle nicht ärmer .

Sorry, selten so einen Quatsch gelesen... Was würde der Anwalt dann mehr machen als die Unterlagen an die Versicherung zu schicken? Na gut, seine eigene Rechnung noch dazulegen... Das kann doch nun wirklich jeder selbst.
Wenn Dir die Versicherungsbeitraege der nächsten Jahre egal sind kannst Du gern meine Erhöhungen mit übernehmen, ich schick Dir dann die Rechnung zu!
Anwälte sind dazu da, bei Streitigkeiten und in Rechtsfragen eingeschaltet zu werden, und das kann man ja gern machen wenn es dazu kommt, aber vorher würde nur einer gewinnen, der Anwalt.

BadHunter am 14 Apr 2014 08:18:06

Noch etwas: sobald man einen Anwalt beauftragt gibt man jegliche eigene Handlungsfähigkeit auf! Denn dann kommuniziert die gegnerische Versicherung NUR noch mit dem Anwalt, man selbst bekommt von denen nicht mehr die geringste Auskunft!

dramme73 am 14 Apr 2014 08:46:48

Den Grund dafür, alles möglichst schnell dem Anwalt zu übergeben liegt darin, dass die Versicherungen oft ( nicht immer) bei einer eigenen Regelung sich sehr sperrig zeigen. Erst nach Einschaltung eines Anwalts sind sie zu einer befriedigenden Regelung bereit.

haballes am 14 Apr 2014 09:48:43

Da mein Fuhrpark schon häufiger in Unfälle verwickelt ist, als das Einzelfahrzeug des Privatmanns, erlaube ich mir das Urteil, daß ich mit Einschaltung eines Rechtsanwaltes mehr aus einem Unfall heraushole als das ich es auf ziviler Weise regele. Im Moment habe ich zum Beispiel einen Prozeß laufen, wo mir die gegnerische Versicherung vorschreiben möchte, das verunfallte Fahrzeug in eine Lackiererei einer anderen Stadt zu verbringen, da dort die AW günstiger ist. Wenn ich den Schriftverkehr meines Anwaltes mit meinen Gehaltskosten umrechne, dann lohnt sich das schon, ihn zu bemühen. Vor allem, weil ich weiß, das er das gewinnen tut.
Wäre ich bei allem ein guter, sparsamer, nachsichtiger und kostensparend denkender Bürger, dann hätte ich nicht das Wohnmobil, was ich jetzt fahre.

Keiner hat den Unfallgegner gezwungen, den Schaden zu verursachen. Nicht der Geschädigte macht uns Kosten, der Verursacher ist der Böse.
Und in obiger Sache, bin ich ziemlich sicher, das er sich verdrückt hätte, wäre die Sache nicht so offensichtlich nachzuweisen gewesen.

Gast am 14 Apr 2014 12:21:04

ät haballes: Wenn es die Nachbarstadt ist kann ich mir vorstellen, dass die Versicherung obsiegt. Denn der Geschädigte hat grundsätzlich eine Schadensminderungspflicht die höchstrichterlich entschieden wurde und an die sich sogar alle Foris halten müssen.

ät all: Die Schadensminderungspflicht kann im Einzelfall, eben bei klarer Rechtslage und Zahlungsbereitschaft der Versicherung tatsächlich auch so ausgelegt werden, dass Anwaltskosten nicht von der Versicherung des Schädigers übernommen werden müssen.

Leider wird auch diese Tatsache von einigen Schreibern hier verschwiegen.

Wenn einige hier behaupten das ein Anwalt oft oder immer "mehr rausholt" ist das Quatsch. Wenn die Versicherung einmal zickt, geben wir die Sache auch dem Anwalt, aber das ist nicht der Normalfall.

Der Normallfall ist das man sich erst einmal über einen Sachverständigen über die Schadenshöhe und den Umfang der Reparatur informiert. Hier ist es immer gut wenn man selbst das Gutachten bekommt, was nicht der Fall ist wenn man einen Anwalt hat. Normalerweise bezahlt dann die Versicherung zeitnah einen Abschlag von 2/3 des Schadens und nach Prüfung 2 - 3 Wochen den Rest oder sagt, dass ein zweiter Gutachter ran soll. Dann kommt eben noch ein Gutachter und man bekommt auch dies Gutachten.

Dann muss man gucken was man macht, den Fall hatte ich und habe Hymer als Hersteller um Stellungnahme gebeten. Der Kostenvoranschlag war dann noch etwas höher als das höchste Gutachten. Letztlich hat die Versicherung nach Kostenvoranschlag Hymer abgerechnet und uns das Geld ohne MwSt überwiesen. Alles ohne Anwalt, waren so in etwa 5 tsd.

Ja es war der "Beulenschaden" --> Link

Wenn andere andere Erfahrungen haben - ok. Wenn die Schadensabwicklung "hängt" würde ich auch den Anwalt zu Hilfe nehmen.

thatslife am 14 Apr 2014 12:57:11

Aufgrund einschlägiger Erfahrung würde ich den Schaden nachträglich bei der Polizei melden und einen Anwalt einschalten.

thatslife

BadHunter am 14 Apr 2014 13:06:31

Ich habe z.B. auch selbst schon die Erfahrung gemacht, dass der ganze Vorgang durch das Einschalten eines Anwaltes viel länger gedauert hat als nötig gewesen wäre, da jeder Schriftwechsel nur noch über den Anwalt läuft und man selbst eben keine Auskünfte von der gegnerischen Versicherung bekommt.
Im Nachhinein hätte ich das lieber alles selbst geregelt, vielleicht unterm Strich den einen oder anderen Euro weniger bekommen, aber der eigentliche Schaden wäre wesentlich schneller bearbeitet gewesen und die Kosten für Reparatur, Ersatzwagen usw., also alle Kosten, die sonst mit dem Schaden in Zusammenhang stehen, wäre genauso gezahlt worden wie mit Anwalt. Lediglich bei Schmerzensgeld oder irgendwelchen Ausfallkosten wären es vielleicht ein paar € weniger geworden, aber selbst das kann man natürlich nicht so sagen, weil ich davon ausgehe, dass die Versicherung das genauso auf Anforderung gezahlt hätte.
Und, wie schon oft gesagt: wenn sich Probleme auftun kann man den Schritt zum Anwalt immernoch gehen. Vielleicht ist bis dahin der eigentliche Schaden am Fahrzeug schon behoben und bezahlt, weitere Kosten kann man dann immernoch über Anwalt geltend machen, aber zumindest ist das Fahrzeug dann schon wieder voll einsatzbereit.

Gast am 14 Apr 2014 13:46:30

thatslife hat geschrieben:Aufgrund einschlägiger Erfahrung würde ich den Schaden nachträglich bei der Polizei melden und einen Anwalt einschalten.
Genau, sonst wäre ja auch das Nachbarschaftsverhältnis ungetrübt. So ist man dann auf Jahrzehnte als "Petze" in der ganzen Strasse wohlbekannt und wird auch nicht mehr gegrüßt.

thorti2005 am 14 Apr 2014 18:09:49

Ulrich S
Gegenantwort
Keiner hätte was gemerkt oder mitbekommen und der Nachbar wäre davon gekommen.Du bleibst auf deinen Schaden sitzen und zahlst mal schnell 3-4000€ aus deiner eigenen Tasche.Ich will mal dein Gesicht sehen wenn du früh aus den Haus kommst und dein Auto demoliert ist und keiner hat was gesehen.Ich hatte die die Situation schon von den Auto meiner Frau (gut das Auto war nicht viel Wert) und wir blieben auf den Schaden sitzen.Ich gehe gerne für irgendwelche Idioten in die Arbeit die meinen sich nicht Verantworten zu müssen (Achtung Ironie).

Gast am 14 Apr 2014 19:48:15

Sehe ich alles so wie Du, aber das alles ändert nichts daran, dass er jetzt seinen Schaden bezahlt bekommt und das es rein spekulativ ist, ob er sich gemeldet hätte oder nicht.

Sicherlich hätte der Gastgeber seinem Gast auch noch einige Takte erklärt ( oder auch nicht )

Weiß man alles nicht.

Weiß man auch nicht ob der Schädiger nach einigen Tagen mit einem großen Freßkorb kommt oder einer Einladung in ein Restaurant oder oder...

Schnell wirft man mit Steinen, aber wenn man selbst die arme Sau ist, kann man glücklich sein, dass es mit einem blauen Auge ausgeht.

Mehr an Versicherung und den eigenen Schaden hat man ja am Bein.

Letztlich muss der TE entscheiden wie er sein Nachbarschaftsverhältnis gern künftig haben will und dies wollte ich klarstellen.

Bergbewohner1 am 14 Apr 2014 20:24:05

So was spachteln ist murx, macht man nur bei Hagelschaden, wenn man was an geld raus bekommen will. Bei einem nicht verschuldeten Unfall, würde ich auf keinem Fall Spachteln lassen, das kann bei der kleinsten Berührung platzen.

mctech am 14 Apr 2014 21:33:06

Eine sehr interessante Diskussion.

Heute Mittag war der Sachverständige da und hat sich die Sache begutachtet. Ich habe zur Sicherheit das Auto so stehen lassen wie es war inkl. Den Glasscherben am Boden.

Er sagte, daß eine sogenannte "Smartrepair" Reparatur nicht in Frage kommt, sondern die komplette Seitenwand ersetzt werden müßte inkl. den Serviceklappen und den beiden Schürzen. das finde ich schon mal gut. Es sind keine Innereien beschädigt.
Die Versicherung hat sich auch gemeldet und mir den gemeldeten Schäden bestätigt.

Er gab mir verschieden Tipps zur Reparatur und den weiterverfahren.

A.) Fahrzeug im Werk reparieren und ohne Anwalt alles verrechnen. Hab mit Bürstner telefoniert. Könnte das Fahrzeug frühestens ab August bringen. Allerdings wäre es schwer das Auto wieder zu verkaufen, da ich ja den Unfall angeben muß und wenn ich von mir aus gehe, würde ich nie ein Auto mit ausgewechselter Seitenwand kaufen. Hätte ich immer mißtrauen.

B.) Den Kostenvoranschlag (in Verbindung mit einem RA) kassieren und das Auto mit dem Schaden verkaufen abzgl. den ersetzten Kosten. Es gäbe angeblich immer Händler die sowas suchen.

C.) Den Kostenvoranschlag (in Verbindung mit einem RA) kassieren und die Blenden und Klappen erneuern, die Dellen lassen und das Auto weiterfahren.

D.) Wie C, aber und die Dellen über Smartrepair machen und weiterfahren.

Den RA empfiehlt er im Falle einer Auszahlung, da die Versicherungen dann gerne Abzüge (außer natürlich der MWST.) macht.

Mein Sachverständiger meint, daß dieses Smartrepair nicht das beste wäre. Es würde zwar wie neu aussehen, aber kann nach 1-2 Jahren wieder abplatzen, da die Außenhaut nicht lackiert sondern foliert ist. Hab ich gar nicht gewußt.

Er schätzt vorab grob mit ca. 8-9tsd. an Reparaturkosten. Es müßten die ganzen Einbauten (Küche, Bad, Hochbett und Achränke) ausgebaut werden und die komplette Seitenwand ausgebaut werden.

Ich habe noch keine Ahnung was gut ist. Irgendwie ist alles blöd. Ich warte jetzt das Gutachten ab.
Ich wollte den Argos ja mal verkaufen, da es uns zu einem Elegance hinzieht, da wir eigentlich keinen Alkoven brauchen. Aber noch nicht jetzt.

Auf jeden Fall bin ich mit dem Sachverständigen sehr zufrieden! Er hat wirklich Ahnung!
Wenn mal einer eine Sachverständigen im Großraum Heidelberg braucht, kann er mich gerne Anschreiben, dann gebe ich die Adresse weiter.

Gast am 14 Apr 2014 21:51:09

Smart-Repair bedeutet normalerweise ausbeulen und nicht Spachteln.

Geh mal davon aus, dass auch die Versicherung einen "guten Gutachter" hat :D

mctech hat geschrieben:Ich warte jetzt das Gutachten ab.
Warte aber auch das Gutachten des Versicherungsgutachter ab.

Sina1 am 15 Apr 2014 06:47:20

UlrichS hat geschrieben:So ist man dann auf Jahrzehnte als "Petze" in der ganzen Strasse wohlbekannt und wird auch nicht mehr gegrüßt.


Umgekehrt.... warum wohl hat sich der Verursacher nicht sofort gemeldet, warum haben die Zeugen, also auch der eigene Nachbar nicht sofort geklingelt bzw. ihren Gast dazu gezwungen? Da ist doch was faul dran.... aufgrund der vorangegangenen Party wäre es wahrscheinlich, dass der Verursacher unter Alkohol stand und erst mal seinen Rausch aus schlafen wollte oder dass er gar mit Billigung des Nachbarn (ach, das ?loch hat genug Kohle...) die Fahrerflucht begangen hat.

LG

Ostwestfale am 15 Apr 2014 06:48:27

felix52 hat geschrieben:Ich rate zur Vernunft.
Es gibt doch schon genug "Nachbarschaftsstreitigkeiten", an denen immer nur die Anwälte verdienen.
Du hast alle notwendigen Fakten und ein wie auch immer abgefasstes Schuldeingeständnis.
So, wie u.a. Jens und ich es gesagt haben, ist ein Anwalt jetzt noch nicht nötig. :wink:


Schon ein seltsames Verständnis von Recht.
Zum einen war es nicht der Nachbar und zum anderen ist Fahrerflucht eine Straftat.

Wo herrscht bei dem Thema noch ein gutes Miteinander?
Der Verursacher hat ganz klar versucht sich vor der Schadensregulierung zu drücken und den TE auf
dem Schaden sitzen zu lassen.

Da gibt es kein Pardon.

Bon Voyage

Gast am 15 Apr 2014 11:12:07

Ostwestfale hat geschrieben:Der Verursacher hat ganz klar versucht sich vor der Schadensregulierung zu drücken und den TE auf
dem Schaden sitzen zu lassen.
Da gibt es kein Pardon.


... das nehme ich auch an !

eaglesandhorses am 15 Apr 2014 11:25:36

Sehe ich genau so!!!

Gast am 15 Apr 2014 11:34:54

... und wenn der Unfallverursacher was getrunken haben sollte . . .

hätte er zumindest einen Zettel mit seiner Anschrift " und ich wars ich melde mich morgen " in den Briefkasten schmeißen sollen / müssen !

dann hätte die ganze Angelegenheit anders ausgesehen, ist meine Meinung.

viking92 am 15 Apr 2014 12:50:04

mctech hat geschrieben:Den RA empfiehlt er im Falle einer Auszahlung, da die Versicherungen dann gerne Abzüge (außer natürlich der MWST.) macht.


Hab ich grad hinter mir, nachdem die HUK etliche ominöse Posten vom Gutachten abzog.
Erst nach Hinweis, das ich die Sache ansonsten einem Anwalt übergebe, wurden z.b. die "Verbringungskosten" (die sie zahlen müssen) auch beglichen.
Karrt mir nochmal wer ins Auto & ich höre nur HUK oder HUK24...gehts gleich zum Anwalt. :twisted:


willi_chic am 15 Apr 2014 14:47:12

Fakt ist:

- Versicherungen sind keine Unternehmen der öffentlichen Wohlfahrt, sie sind deshalb bemüht den Schaden für die Versichertengemeinschaft gering zu halten (oder den Gewinn für die Aktionäre zu mehren)
- ja nach Sicht der Dinge kann die Schadenshöhe bei 500 oder 10.000 € liegen
- mctech hat jetzt einen Haufen nichtverschuldeten Ärger und Arbeit
- Versicherungen sind geübter im Umgang mit Schäden als der Geschädigte, ist halt eine Frage wie oft man das am Tag macht

Fazit: ich würde einen Anwalt konsultieren, der mir Arbeit abnimmt und ein Gegengewicht zur Routine und Erfahrung der Versicherung darstellt, insbesondere bei der Interpretationsmöglichkeit der Schadenshöhe

ob man den Unfallflüchtigen jetzt anzeigt, ist Gewissenssache, denn Unfallflucht heißt Verlust der Fahrerlaubnis, Regress bei der Schadensregulierung, Geldstrafe

grüße klaus

mctech am 15 Apr 2014 17:12:55

Naja, von meiner Frau habe ich auch schon einen Anpfiff erhalten, aber es handelte sich um eine ältere Person die mir dann wirklich Leid tat und nachdem ich die Daten hatte wollte ich nichts mehr polizeilich unternehmen.

Aber meine Frage an Euch ist, was würdet Ihr machen, wenn es Euer Fahrzeug wäre??? A oder B oder C oder D oder ganz was anderes.


A.) Fahrzeug im Werk reparieren und ohne Anwalt alles verrechnen. Hab mit Bürstner telefoniert. Könnte das Fahrzeug frühestens ab August bringen. Allerdings wäre es schwer das Auto wieder zu verkaufen, da ich ja den Unfall angeben muß und wenn ich von mir aus gehe, würde ich nie ein Auto mit ausgewechselter Seitenwand kaufen. Hätte ich immer mißtrauen.

B.) Den Kostenvoranschlag (in Verbindung mit einem RA) kassieren und das Auto mit dem Schaden verkaufen abzgl. den ersetzten Kosten. Es gäbe angeblich immer Händler die sowas suchen.

C.) Den Kostenvoranschlag (in Verbindung mit einem RA) kassieren und die Blenden und Klappen erneuern, die Dellen lassen und das Auto weiterfahren.

D.) Wie C, aber und die Dellen mit Spachteln und Lackieren reparieren und weiterfahren.


Ich tendiere im Moment nicht mehr zu A, weil ich das Fahrzeug mit Sicherheit schwieriger wieder verkauft bekomme, wenn jemand hört, daß da eine komplett neue Seitenwand drin ist.

Nille am 15 Apr 2014 17:36:41

F. mich zurücklehnen und das Gutachten abwarten.....danach dann entweder B. (mit oder ohne Anwalt) oder D., die Klappen aber alt lassen und mit lackieren lassen.

Gast am 15 Apr 2014 18:02:59

Sina1 hat geschrieben:Umgekehrt.... warum wohl hat sich der Verursacher nicht sofort gemeldet, warum haben die Zeugen, also auch der eigene Nachbar nicht sofort geklingelt bzw. ihren Gast dazu gezwungen?
Ich gehe mal davon aus, dass der Gast so betrunken war das der nicht gemerkt / richtig wahrgenommen hat das er beim Wenden mit seinem Fahrzeug vor das WOMO gefahren ist.

Da kann auch ein Bordstein gewesen sein oder ein Stein gelegen haben oder sonst was.

Es ist spekulativ anzunehmen, dass der Gastgeber etwas wusste oder ob der Fahrers nun 100 %ig etwas war genommen hat.

Ich wäre auch grundsätzlich vorsichtig mit Behauptungen das der Fahrer betrunken ist, der Schuss kann sonst in Verleumdung nach hinten losgehen.

Es gibt hunderte von Verfahren gegen LKW Fahrern die nicht bemerkt haben das sie einen PKW halb plattgefahren haben aber denen nicht nachzuweisen ist, dass sie es bemerkt haben müssen.

Denn letztlich ist nur Unfallflucht strafbar wenn der Schädiger den Schaden nachweislich bemerkt haben muss.

Bei lauter Musik und etwas Alkohol und Ablenkung ( nette Damen im Auto die ebenfalls erzählen sie haben nichts gemerkt ) kann es passieren, dass der Schädiger erklärt er habe den Unfall nicht als Anstoß mit einem anderen Fahrzeug wargenommen sondern dachte er sei mit dem Reifen auf ein Hinderniss getroffen.

Erst am nächsten Tag habe er den Unfall erkannt und sich sofort gemeldet.

Ich wäre also anstelle des TE vorsichtig mit meinen Behauptungen - meine Meinung.

Letztlich hilft eine Anzeige wegen Fahrerflucht aber nicht bei der Schadensabwicklung sondern schafft nur Feindschaften.

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