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Dem TE sollte bewusst sein, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Versicherung auch einen Gutachter "ihres Vertrauens" beauftragt. Wenn es dann zum Streit kommt hat auch das Gericht das Recht einen Gutachter " seines Vertrauens" zu schicken. D.h. das Fahrzeug kann erst nach Freigabe durch die Versicherung bzw. wenn ein Rechtsstreit notwendig ist, nach dem Rechtsstreit repariert werden. Da ich auch vor der Entscheidung stand Rückwand raus / ja /nein habe ich mich für nein entschieden. Ich würde so ein Fahrzeug nicht haben wollen. Alles rausbauen, Wand raus und neu rein alles einbauen, ob dann alle Schrauben 100%ig halten usw. Was ist wenn es in 5 Jahren undicht wird ? Also die Option würde ich sagen nein. Spachteln ist bis ca. 5mm eine übliche und fachgerechte Reparatur, egal was der Gutachter meint. Der Geschädigte wird dies mit Sicherheit hinnehmen müssen Ohne Fotos bzw. Daten wie tief die Beulen in der Seitenwand sind, kann ich dazu leider nicht mehr schreiben. Jeder Gutachter wird sofort sehen das da die Wand getauscht werden muß ,spachteln ist bei dem Schaden wertlos ,hält nicht lange Na aber.....wenn ich solch einen Aufprall nicht bemerke, dann sollte ich in mich gehen und mir die Frage stellen, ob der FS noch zu mir passt. Kann mir keiner erzählen, das man nüchtern so etwas nicht bemerkt. :wink: Ich würde die Seitenwand auswechseln lassen und zwar im Werk. Ob es als Unfallschaden gehändelt wird, bin ich mir nicht sicher, wenn ein Kotflügel im PKW gewechselt wurde, ist es auch kein Unfallschaden. Selbst wenn es einer sein sollte, kommst du immer noch besser, du hast ein ordentliches, vom Werk instand gesetztes Mobil. Wenn es dann in einigen Jahres verkaufst und es ist dicht, dann kannst du eigentlich nichts verlieren. Hallo, ich bin zwar kein Unfalleinstandsetzer, aber worin liegt grundsätzlich das Problem des Seitenwandtauschens ? Wieso müssen da alle Möbel raus ? Bei einer Werksbesichtigung habe ich unser Modell, das Fahrzeug komplett aufgebaut, OHNE Wände gesehen, fix und fertig, Installation, Hängeschränke usw. !!! Die Wände kamen erst zum Schluss von außen ans Fahrzeug. Wieso soll der Innenausbau jetzt raus. Wenn die Wand zum Schluss angebaut wurde, wieso soll ich die dann nicht wieder abnehmen können ??? Wie gesagt, bin kein Techniker. Da hast du recht Dieter, auch bei Eura werden als letztes die Wände angepasst, habe das noch nie anders gesehen. Hat offenbar der Gutachter festgestellt, dass die Einbauten demontiert werden müssen. Bei der Rückwand meines Hymers ist das so, da die Schränke, Bett etc. an der Rückwand befestigt ist Wenn ich mir die Bilder so angucke glaube ich nicht, dass die ganze Wand ab muss... Ich würde sagen die Außenhaut muss runter, dann sieht man ob vom Wandaufbau auch was beschädigt ist. Da dann evtl teilweise etwas austauschen, falls überhaupt nötig, neue Außenhaut drauf, fertig. Und natürlich die demolierten Profile. Das wäre mein Eindruck anhand der Bilder.
Eine Fahrerflucht gehört immer angezeigt.... oder willst Du, dass der nächste, der Dein Womo anfährt oder gar Dein Kind oder Enkel mit "ups, hat ja keiner gesehen, schnell weg..." verschwindet? Sollte der Verursacher getrunken haben, gehört er aus dem Verkehr gezogen, sollte er nüchtern gewesen sein und wirklich "nichts gemerkt" haben, auch. LG Leider werden hier gelegentlich ein paar Märchen erzählt... natürlich steht dir immer ein Anwalt und ein Gutachter zu, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Da braucht man sich keine Sorge wegen "Bagatelle" oder so zu machen - mal abgesehen davon ist der Schaden hier garantiert keine Bagatelle mehr. Ich würde jede Zusammenarbeit mit Versicherungen immer von einem Anwalt begleiten lassen. Auch wenn vielleicht erst mal nur beratend. Man sollte im Hinterkopf haben, dass bei den Versicherungen Profis arbeiten, die jeden Tag diese Geschäftsvorfälle bearbeiten. Der Geschädigte selbst ist in der Regel Laie mit begrenztem Wissen, begrenzter Erfahrung und begrenzter Zeit. Natürlich versuchen Versicherungen die Zahlung so klein wie möglich zu halten - das müssen sie, schließlich geht es um das Geld der Versichertengemeinschaft (keine Kasko/Versicherung trägt sich selbst). Finde ich auch völlig in Ordnung so, das ist kein falsches Handeln. Aber fahrlässig ist es immer, wenn man glaubt, man könne mit den Profis ohne Hilfe mithalten. Hoffe dein Schaden ist nur halb so schlimm. Man weiß ja leider auf den ersten Blick nie, was dahinter irgendwo verbogen oder gerissen ist. Was das Thema Fahrerflucht angeht bin ich auch der Meinung, dass diese angezeigt/gemeldet werden sollte. Auch wenn es für dich jetzt (hoffentlich) gut gelaufen ist - das war reines Glück; wenn er gekonnt hätte, hätte er sich aus dem Staub gemacht. So ein Verhalten ist eine Charakterfrage, das wächst sich vermutlich nicht einfach aus. Eine passende Strafe oder zumindest eine sehr deutliche Ermahnung seitens der Uniformierten könnte da durchaus heilende Wirkung haben. Natürlich ist Augenmaß gefragt.
B. Vorher aber den Urlaub machen. Es sei denn, es steht was Brauchbares rum. Ein Entfernen von der Unfallstelle ist, auich wenn man sich am anderen Tag meldet immer Fahrerflucht. Also anzeigen bitte.....dann kommt es zu Ermittlungen (Polizei fragt auch im Nachbarkreis was Sache war in der Nacht) auch der Schädiger wird befragt warum er die Unfallstelle verlassen hat ohne Meldung beim Geschädigten oder der Polizei. Es wird ermittelt in allen Richtungen (Alkohol,Drogen usw). Die Wahrheit wird ans Licht kommen..... Dem Schädiger ist zu raten sich sofort bei der Polizei zu melden und alles offenzulegen, was in der Nacht geschah. [quote="miwalter"]Leider werden hier gelegentlich ein paar Märchen erzählt... natürlich steht dir immer ein Anwalt und ein Gutachter zu, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Da braucht man sich keine Sorge wegen "Bagatelle" oder so zu machen - mal abgesehen davon ist der Schaden hier garantiert keine Bagatelle mehr. ist etwas Text aber in 2 min gelesen...und nicht von den Gebr. Grimm 8) --> Link
Bestätigt das, was ich schrieb, danke für die/eine Quelle! Vielen Dank für die Quelle Wir (meine Frau) haben beschlossen einen zu nehmen und haben heute noch einen Termin dort. Das Womo ist auf Sie angemeldet.
Hätte ich persönlich nicht gemacht, wird euch nicht wirklich was bringen. Wenn der Anwalt ein Gutachter ist und sich mit WoMos auskennt, dann ist es was anderes. Natürlich sind die Schränke und alle Einbauten an den Wänden befestigt, aber erst nach dem die Wand montiert wurde. Der RA ist kein Gutachter aber selber seit 20 Jahren Womo Fahrer. Lassen wir uns überraschen. Ich gebe weiter Bescheid. Mr. mctech, Du hast das jetzt schon richtig gemacht .... Mein Gutachter hat mich soeben informiert, daß er trotz mehrmaliger Anfrage bei Bürstner, keine Preise bekommen hat. Er vermutet, daß die wegen den Ferien unterbesetzt sind. Bei denen wird jetzt in der Saison auch einiges los sein. Immerhin hat er mich informiert, ohne das ich Nachfragen mußte. Harren wir der Dinge So Gutachten ist gekommen. Die Reparatur käme laut Bürstner auf 13800€ :( Mein Gutachter meint, daß ich vermutlich keinen Wertverlust bekommen werde, da mein Fahrzeug über 5 Jahre alt ist. Allerdings würde es wieder eine Sonderregelung geben bei Fahrzeugen mit langer Wertbeständigkeit und wenig Kilometer. Das will er versuchen. Diesen bekomme ich aber nur, wenn ich das Fahrzeug reparieren lasse. Ich weiß noch nicht, was ich machen soll. Reparieren, was denn sonst, es sei denn es ist Schrottreif. Es ist nett das Du uns weiter informierst, denn man kann daraus lernen, was ist wenn. Schreib mal was die Versicherung sagt, ich gehe ja davon aus, dass die einen eigenen Gutachter schickt und ich würde mich nicht wundern wenn der in der Summe stark nach unten abweicht. Ist meine Erfahrung, z.B. mit meinen beiden Beulen musste ich mich mit der Versicherung streiten, da dessen Gutachter nur den halben Schadenswert ermittelte. Ich an Deiner Stelle würde die Klappen gängig machen und es lassen, aber ich kenne Deine Einstellung nicht. Deshalb kannst das nur Du Entscheiden. Ich würde mir einmal aktuelle Wohnmobile anschauen und gucken, ob mir was gefällt. Und dann würde ich das unreparierte Wohnmobil mal kommentarlos zur Inzahlungsnahme anbieten. Wirklich ohne Kommentar und ohne ein Wort darüber fallen zu lassen, das es begutachtet wurde und das da noch Kohle fließt. Der Schaden kann ja auch dir passiert sein. :wink: Die Zeiten, fertige Wohnmobile vom Händlerhof zu holen sind grad gut. Und ich glaube fast, du wirst dir die Augen reiben, wie sich mancher Schaden zum Guten wenden kann. Wahrscheinlich mußt du mit der gegnerischen Versicherung noch über die Mehrwertsteuer streiten. Aber du hast ja wahrscheinlich eh einen Anwalt dran.
So etwas wollte ich auch schreiben :) . Entscheiden, wenn alle Daten auf dem Tisch liegen, auch ErsatzWomo. Rossi
... mir ist auch mal jemand hinten draufgebrummt 2006 laut Gutachten 11500 € Schaden, es wurde von der Gegnerischen Versicherung akzeptiert, von meinem Gutachter ! und ich habe die komplette Mehrwertsteuer mit ausgezahlt bekommen :D alles ohne Anwalt. Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn tatsächlich repariert wird, bei Abrechnung auf Gutachtenbasis wird nur der Nettobetrag erstattet ( § 249 Abs 2 S.2 BGB). Viele aus Nürnberg, Edgar früher wurde die Mwst. ausgezahlt (an privat). Ob es 2006 noch so war, weiss ich nicht. ein unabhängiger Gutachter wird von der Versicherung nie angezweifelt. Warum auch, sie hätten ihn vielleicht selbst beauftragt. Viele Versicherungen haben gar keine eigenen Gutachter mehr, bzw. die Gutachter sind überlastet. Da werden oft freie beauftragt. Der Geschädigte hat immer das Recht einen freien Sachverständigen zu beauftragen und muss nicht den Gutachter des Unfallverursachers akzeptieren. Grundsätzlich besteht das Recht auf freie Wahl des Gutachters. Einige Versicherung versuchen dies jedoch dadurch auszuhebeln, indem sie versuchen- orientiert an der Schadenshöhe - maximale Gutachtenkosten vorzugeben, die von ihnen erstattet werden. Für den Fall, dass der Geschädigte keinen eigenen GA bestellt, sondern dies der Versicherung überlässt, gilt diese Regelung natürlich nicht. Was wohl der Hintergrund dieser "Abschreckungspolitik" ist :? Viele aus Nürnberg, Edgar Ein GA sagte, dass ich das Fahrzeug sofort reparieren kann. Wenn die tatsächlich einen eigenen Gutachter wollen, muß der sich an meinen wenden und seine Bilder anfordern. MwSt. würde ich definitiv keine bei Auszahlung bekommen. Am WE baue ich mal die Schürzen ab und schau mir mal an wie es darunter aussieht. :? Das ist ja keine große Arbeit. Bürstner hat zu meinem GA (ohne Anfrage!!) gesagt, daß er seinem Kunden gleich sagen kann, daß er vor Mitte August/September nicht kommen kann. Schon heftig. Die müssen Arbeit ohne Ende haben. Jetzt geht's nur noch darum, ob die einen Wertverlust wegen des Alters akzeptieren. RA habe ich beauftragt. Empfahl mir mein GA Mein Chef empfahl mir unabhängig den gleichen. RA ist auch Womofahrer (Bus)
... war bei mir aber so ! habe auszahlen lassen und Womo sofort verkauft. Ich muß mich berichtigen, meine Frau sagte gerade es war 2005 . . . du kannst dir den Wert lt. Gutachten auszahlen lassen, dann reparieren lassen wenn du jemand kennst der dir das günstiger macht und dann die Rechnung bei der Versicherung einreichen. Sie zahlen dann die Mwst. nachträglich bei nachgewiesener Reparatur aus. Natürlich nur die, die angefallen ist. Und auch bei Ersatzbeschaffung. Sehe ich anders. --> Link Zitat: "Die angefallene Umsatzsteuer wird jedoch nur bei Vorlage der Reparaturrechnung erstattet. Der Geschädigte muss jedoch niedrigere tatsächliche Reparaturkosten dann nicht gegen sich gelten lassen, wenn diese darauf beruhen, dass der Geschädigte seiner Schadensminderungspflicht in überobligationsmäßiger Weise nachgekommen ist." es stellt sich ja die Frage wie das Womo sonst noch in der Reihe ist. Wenn alles top ist und man keinen gleichwertigen Ersatz bekommt würde ich es professionell reparieren lassen und nicht in irgendeiner Hinterhofwerkstatt für weniger Geld. Oder man muss halt leider in den sauren Apfel beissen und noch Geld in die Hand nehmen für was gut gebrauchtes, wenn man es hat. Im Endeffekt zeigt sich hier mal wieder deutlcih, dass jeder Unfall einem an die Brieftasche geht, egal ob man schuld hat oder nicht. Und ja, ich hätte dem Verursacher so richtig eine reingewürgt ! viel Glück bei der richtigen Entscheidungsfindung. lg Achim Ich hab mir grad mal die Bilder angeschaut. Ich würde die Tür und die Klappe erneuern, die Schürze und gut ist. An der Seitenwand kann ja nix ausbeulen, da haben die beim Gutachten sicherlich den kompletten Austausch berechnet. DAs würde ich nicht machen lassen, wer weiß ob die Kiste dann noch dicht ist. Vielleicht kann man unten die Kratzer und Dellen ja spchateln und beispritzen. Dass kann dann allerdings auch ein guter im HInterhof machen, da sollten sogar noch ein paar schöne Euros übrig bleiben. :roll: :!:
hmmm hab ich was anderes gesagt ? Bei uns ist es jedenfalls so, bei Abrechnung lt. Gutachten wird vom Auszahlungsbetrag die Mwst. abgezogen, bei nachgewiesener Reparatur wird sie nachträglich erstattet. Aber es gibt bestimmt Versicherungen die das anders handhaben, das weiß ich natürlich nicht. Erstmal Glückwunsch das du denjenigen erwischt hast Ist ja heute auch keine Selbstverständlichkeit mehr. ICh würde mit dem Anwalt erst einmal warten. Versicherung anrufen und Gutachten erstellen lassen, denke das sollten deine ersten Schritte sein. Und ich denke ganz wichtig ist eine offene und ehrliche Kommunikation zwischen dir und dem Autofahrer. Halte die Daumen das alles gut geht :)
:eek: Ömm...du hast hier gelesen, bevor du Tasten drücktest? |
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