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motorradtraeger
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Nutzungsausfall bei Totalschaden


bergziege1 am 25 Apr 2014 08:26:38

Wer hat schon praktische Erfahrungen?
Am Sonntag ist ein andreses Womo bei uns hinten aufgefahren. Der Gutachter ist der Meinung, das es auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinaus läuft. Das genaue Ergebnis wird noch einige Tage dauern.
Jetzt meine Frage: Habe ich Anspruch auf Nutzungsausfall, da ja das Womo ausschliesslich für private zwecke genutzt wird.
Hinzu kommt, das wir eigentlich am 04.05. für 3 Wochen nach Frankreich fahren wollten. Was jetzt natürlich ins Wasser fällt.
Wir haben am Montag einen Termin beim RA und da wäre es vieleicht hilfreich wenn mann vergleichbare Fälle vorweisen kann, mit einem positiven Ergebnis.

Dietmar

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xs650 am 25 Apr 2014 08:43:27

Beim Womo bin ich mir nicht sicher aber bei einem unverschuldetem Motorradunfall bekam ich keinen Cent, weil ich auch noch ein Auto angemeldet hatte.

Matthias

Ganzalleinunterhalter am 25 Apr 2014 08:57:17

Hier wurde --> Link es Ausführlich behandelt:

--> Link

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stumpi am 25 Apr 2014 10:26:10

Da es sich hier um ein Freizeitfahrzeug handelt, besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfall.

aus der Pfalz
die Stumpis

bergziege1 am 26 Apr 2014 12:24:35

Das kein anspruch auf Nutzungsausfall besteht, kann ich in keinster weise nachvollziehen. Zum einem fallen momentan unsre WE fahrten weg, auch mussten wir unseren Urlaub nächste Woche streichen.
Die Wiederbeschaffung für ein gleicheswertiges Womo ist auch aufwendiger und somit mit mehr kosten verbunden als für einen gleichwertigen PKW.

Werde am Montag darüber mit unseren Anwalt reden und gegebenen falls eine Klage anstreben.

Dietmar

kurt2 am 26 Apr 2014 12:33:43

bergziege1 hat geschrieben:Werde am Montag darüber mit unseren Anwalt reden und gegebenen falls eine Klage anstreben.
Dietmar


Hallo Dietmar,
hier ein Ansprechpartner der auf diese Dinge spezialisiert ist. --> Link

JoergR am 26 Apr 2014 15:28:19

Hallo,
auch wir hatten letztes Frühjahr das Pech das und ein Lieferwagen in unser gerademal 8 Wochen altes Wohnmobil gefahren ist. Unser WoMo brauchte danach eine neue Seitenwand und auch die Rückwand muste getauscht werden. Laut Gutachten sollte die Reperatur 17 Werktage dauern. Da im Werk bei LMC leider vor unserem Sommerurlaub keine Termine mehr frei waren konnte unser WoMo erst danach zur Reperatur gebracht werden.
Die Reperatur dauerte dann aber etwas länger, 10 Wochen sind es geworden :eek: . Dadurch ist unser Herbsturlaub leider ausgefallen. Einen Anspruch auf ein Leihfahrzeug ist uns von der Versicherung leider verwehrt worden. Auch einen Anspruch auf Nutzungsausfall wurde uns verweigert, da wir ja noch einen PKW hatten. Leider :cry: :cry:

mueckenstuermer am 12 Jun 2014 13:09:59

bergziege1 hat geschrieben:
Werde am Montag darüber mit unseren Anwalt reden und gegebenen falls eine Klage anstreben.

Dietmar


Und?! Was hat er denn nun gesagt?

Re_tep am 12 Jun 2014 16:57:21

mueckenstuermer hat geschrieben:Werde am Montag darüber mit unseren Anwalt reden und gegebenen falls eine Klage anstreben.
Dietmar

Und?! Was hat er denn nun gesagt?


...fragt wer? :?: :?: :?: :roll:

Ich könnte jetzt lösen, aber wenn der TE ohnehin schon zum Anwalt gelaufen ist, ohne vorher mit den Menschen (der Versicherung) zu sprechen (so etwas nennt man Kommunikation) und nur weitere Kosten verursacht (Rechtsanwaltsgebühren), die der Versichertengemeinschaft in Form von Versicherungsprämien wieder umgelegt werden, dann sehe ich daran keinen Sinn.

Btw: Bei einem Gegenstandswert von 10.000 EUR kommen schnell über 1.800 EUR an Rechtsanwaltsgebühren nach RVG aussergerichtlich zusammen! Da muß man (unsereins) lange für stricken, gell? Die Versicherung muß dafür im Jahr alleine 6 alte Opis mit Ihren Golf-Plus mit 35% Schadenfreiheitsrabatt versichern; natürlich dürfen die dann in dem Jahr keine Schäden produzieren. Ist krass, gell? Sollte man sich mal vor Augen führen, bevor man sofort den Gang zum Anwalt empfiehlt. Keiner von uns will höhere Prämien zahlen, dann sollte man aber auch diese Dinge wissen.

dieter2 am 12 Jun 2014 17:08:51

Re_tep hat geschrieben:...fragt wer? :?: :?: :?: :roll:

Ich könnte jetzt lösen,


Du warst dabei :roll:

Klar geht man in so einen Fall zum RA, währe mein erster Weg nach den Unfall.

Da las ich mich doch nicht von der gegnerischen Versicherung beraten :abgelehnt:

Dieter

rinto am 12 Jun 2014 19:47:07

Hallo Re_tep,

was soll uns Dein Beitrag sagen ?

Dass Rechtsanwälte überbezahlt sind ? Dass die gegnerische Versicherung immer nur das Wohl des Geschädigtem im Auge hat ?

Es hat schon seinen Grund, dass die Gericht Anwaltskosten in der Regel als erstattungsfähige Kosten betrachten, da ansonsten die "Waffengleichheit" zwischen den Versicherungen ( die ein eigenes Heer von Juristen beschäftigen ) und dem Geschädigten nicht zu erreichen ist.

Falls Du das anders siehst- gerne !

Aber rede denjenigen, die sich fachkundigen Rat besorgen wollen, kein schlechtes Gewissen ein mit irgendwelchen Hochrechnungen ( von alten Opas und deren Prämien ), die vorne und hinten nicht haltbar sind.

Das sagt einer, der auch zu den "überzahlten" Rechtsverdrehern gehört, der in der tägliche Praxis sieht, wie Regulierungen ohne Anwalt laufen- irgendwann landen nämlich auch alle die beim Anwalt, die am Anfang das Gespräch mit der gegnerischen Versicherung gesucht haben und dann feststellen mussten, dass diese- welche Überraschung aber auch- in erster Linie daran interessiert war, die zu regulierenden Beträge so gering als möglich zu halten. Seltsamerweise bleibt dabei das Interesse des Geschädigten auf der Strecke.....

Viele aus Nürnberg, Edgar

mueckenstuermer am 12 Jun 2014 20:54:23

Für den Ausfall eines Freizeitfahrzeuges gibts es in der Regel keine Nutzungsentschädigung. Ausnahmen sind möglich.

Bei einem Wert von 10.000€ beträgt die RAGebühr nicht 1900€ sondern in der Regel 870€. Davon darf der Anwalt sofort 137€ Umsatzsteuer abführen, die allen Bürgern zugute kommt. Der RA hat durchschnittlich 60% Kosten, womit Arbeitsplätze geschaffen werden. Bleiben ca. 300€. Davon muss der RA seine Alterversorgung, Krankenkasse, Pflegeversicherung usw. Bezahlen, ohne dass ihm ein Arbeitgeber noch 50% dazu gäbe! Auf den Rest zahlt der RA dann Einkommensteuer. Bleiben ca. 130€ für allgemeine Lebenshaltungkosten und, ganz wichtig, riesige Vermögensbildung.

So viel zu den Fakten. Ihr seht, so ein Unfall ist ein Riesengeschäft, vor allem für die Staatsgemeinschaft, denn an jeder Stelle wird abkassiert.

Und wer sich über RA Kosten ärgert, muss sich halt vom Gegner betuppen lassen oder, noch besser, eine Verkehrsrechtschutzversicherung abschließen. Im hier maßgeblichen Fall allerdings unnötig, da die Versichertengemeinschaft dafür aufkommt.

thomas56 am 12 Jun 2014 21:16:35

"Bei einem Wert von 10.000€ beträgt die RAGebühr nicht 1900€ sondern in der Regel 870€. Davon darf der Anwalt sofort 137€ Umsatzsteuer abführen, die allen Bürgern zugute kommt. Der RA hat durchschnittlich 60% Kosten, womit Arbeitsplätze geschaffen werden. Bleiben ca. 300€. Davon muss der RA seine Alterversorgung, Krankenkasse, Pflegeversicherung usw. Bezahlen, ohne dass ihm ein Arbeitgeber noch 50% dazu gäbe! Auf den Rest zahlt der RA dann Einkommensteuer. Bleiben ca. 130€ für allgemeine Lebenshaltungkosten und, ganz wichtig, riesige Vermögensbildung."


Sauerei für was man sich hier abrackern muss! :cry:
Und der Sprit für den Eura geht auch noch ab! :D

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