Hi,
ich bin morgen wieder mal beim TÜV wegen meiner Umbaumaßnahme.
Da frage ich mal wegen einer Motorradbühne- mich interessiert das auch.
An meinem alten
Womo (Alkoven) hatte ich hinten eine große (damals mit dem Fahrzeug mitgekaufte) demontierbare, ziemlich große Kiste dran.
Die war auf gleicher Höhe wie ein Mot-träger, mittig unter dem Radlträger, hat das Fahrzeug ca. 60/70 cm länger gemacht, war mit Halterungen an den Anhängerkupplungsträgern befestigt. Sie verdeckte daher keine Lichter aber immerhin das Nummernschild.
Aussage des TÜV: Zusatznummernschild dran, ansonsten kein Problem, da "Gepäck".
Ich bin mit dem Ding nur 1x in Urlaub, hatte immer ein schlechtes Gefühl, ich hab immer darauf gewartet, daß uns ein Ösi-Schutzmann oder ein Carabinieri um ein paar Hundert Schilling oder um ein paar Hunderttausend Lira erleichtert wegen Verkehrsgefährdung.
Was hätte da die mündliche TÜV-Aussage gegolten??
Ein paar Mit-Wohnmobililsten haben mich unterwegs auch angesprochen. teilweise hatten sie auch Mot-träger oder Kisten dran und wußten nicht ob Ihres oder meins EIntragungspflichtig/frei ist.
Da der Deckel der Kiste dann auf der alten Brennerstraße aufgegangen ist hat mich das Ding so genervt, daß ich es nie wieder montierte. Damit war das Problem erledigt.
Ich versuch das nun zu klären.
Ich glaub aber, daß Eyvindur recht haben muß. Motorradträger verlängern die Kiste, verdecken die Beleuchtung, beeinflussen das Gesamtgewicht und so - kann mir nicht vorstellen, daß man das so einfach "dranschrauben" kann. V.a. wenns ein Eigenbau ist wo keiner garantiert, daß das Ding sich nicht auflöst, wenn ein Roller drauf ist.
Im Verkehrswesen deckt aber andererseits vieles der Paragraph ab, der besagt, daß der Halter/Fahrer ist für die Verkehrssicherheit verantwortlich ist.
Ich werde sehen.
Schöne
dokabastler