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Motorrad Heckträger + Tüv


exc525@gmx.de am 06 Okt 2003 08:45:50

Hallo / An die Experten
Als stolzer Besitzer eines wohl selbstgebautem Motorrad Trägers stellt sich mir nun die Frage , ob eine Tüv Eintragung zwingend vorgeschrieben ist !
Gehört habe ich, daß Anbauten die sich ohne Werkzeug entfernen lassen nicht als Fahrzeugbestandteil sondern als Zuladung gelten !!
Ist dem so ?

Vielen Dank
Micha

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Gast am 06 Okt 2003 11:46:33

Das Ding braucht auf jeden Fall eine ABE, da Eigenbau wirst Du sowas nicht haben. Also ist eine Eintragung notwendig da sich beim Anbau die Fahrzeugabmessungen verändern. Darüber hinaus ist so ein Motorradträger ja durchaus etwas was die Verkehrssicherheit eines Womos und anderer Verkehrsteilnehmer beeinflußt ! Also ab zum TÜV, wäre allerdings deutlich besser gewesen vorher mit dem TÜV zu reden.
Erfolgt keine Eintragung gibts spätestens bei einer Kontrolle Probleme und bei einem Unfall ist der Versicherungsschutz hin !
Es gibt zwar Leute die sagen, no risk no fun ... aber bezüglich Auto sollte sowas aus dem Verkehr gezogen werden.

dokabastler am 06 Okt 2003 18:35:36

Hi,

ich bin morgen wieder mal beim TÜV wegen meiner Umbaumaßnahme.
Da frage ich mal wegen einer Motorradbühne- mich interessiert das auch.

An meinem alten Womo (Alkoven) hatte ich hinten eine große (damals mit dem Fahrzeug mitgekaufte) demontierbare, ziemlich große Kiste dran.
Die war auf gleicher Höhe wie ein Mot-träger, mittig unter dem Radlträger, hat das Fahrzeug ca. 60/70 cm länger gemacht, war mit Halterungen an den Anhängerkupplungsträgern befestigt. Sie verdeckte daher keine Lichter aber immerhin das Nummernschild.
Aussage des TÜV: Zusatznummernschild dran, ansonsten kein Problem, da "Gepäck".

Ich bin mit dem Ding nur 1x in Urlaub, hatte immer ein schlechtes Gefühl, ich hab immer darauf gewartet, daß uns ein Ösi-Schutzmann oder ein Carabinieri um ein paar Hundert Schilling oder um ein paar Hunderttausend Lira erleichtert wegen Verkehrsgefährdung.
Was hätte da die mündliche TÜV-Aussage gegolten??
Ein paar Mit-Wohnmobililsten haben mich unterwegs auch angesprochen. teilweise hatten sie auch Mot-träger oder Kisten dran und wußten nicht ob Ihres oder meins EIntragungspflichtig/frei ist.
Da der Deckel der Kiste dann auf der alten Brennerstraße aufgegangen ist hat mich das Ding so genervt, daß ich es nie wieder montierte. Damit war das Problem erledigt.

Ich versuch das nun zu klären.

Ich glaub aber, daß Eyvindur recht haben muß. Motorradträger verlängern die Kiste, verdecken die Beleuchtung, beeinflussen das Gesamtgewicht und so - kann mir nicht vorstellen, daß man das so einfach "dranschrauben" kann. V.a. wenns ein Eigenbau ist wo keiner garantiert, daß das Ding sich nicht auflöst, wenn ein Roller drauf ist.

Im Verkehrswesen deckt aber andererseits vieles der Paragraph ab, der besagt, daß der Halter/Fahrer ist für die Verkehrssicherheit verantwortlich ist.
Ich werde sehen.

Schöne

dokabastler

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achimHH am 06 Okt 2003 19:52:12

Hallo ........
auch mein erster Motrrädträger war von mir selbst gebaut.....
hatte keine Probleme, bei sämtlichen Kontrollen usw.....
Wurde auch beim Tüv nicht beanstandet.....
aber das war 1991 -93......... also gut 10 Jahre her.....

Am Sprinter 1997, habe ich einen gekauften Motorradträger am
Fahrzeug angebaut.
Der wurde und musste eingetragen werden!
Das Fahrzeug musste also zum Baurat (Tüv)...
war aber kein Problem....

am längsten hat das bezahlen gedauert. :lol:

achim

alex am 06 Okt 2003 20:54:25

hi dokabastler

[Aussage des TÜV: Zusatznummernschild dran, ansonsten kein Problem, da "Gepäck".

Ich bin mit dem Ding nur 1x in Urlaub, hatte immer ein schlechtes Gefühl, ich hab immer darauf gewartet, daß uns ein Ösi-Schutzmann oder ein Carabinieri um ein paar Hundert Schilling oder um ein paar Hunderttausend Lira erleichtert wegen Verkehrsgefährdung.
Was hätte da die mündliche TÜV-Aussage gegolten??


grad bei uns brauchst du keine sorge haben,denn da gilt ein ohne werkzeug demontierbarer traeger genauso wie ein dachtraeger und ist NICHT typisierungspflichtig (TÜV)

meine motoradbuehne ist auch selbst gemacht mit 100x200 cm
und hatte noch nie probleme


mfg

alex

ross am 08 Jan 2004 21:59:12

hallo,
also ich wollte auch noch mal meinen Senf dazu geben...
Ich habe an meinem HYmer einen Sawiko LAstenträger mit 150 kg angebaut . Da gab es auch eine ABE dazu wo noch ausdrücklich darauf hin gewiesen wird das trotzt der ABE zusätzlich eine Abnahme vom TÜV erfolgen muss.
DAs habe ich dann auch gemacht hat etwas um die 30 € gekostet und erst dann kannst DU sicher wieder auf dei Straße....

Martin

Gast am 09 Jan 2004 19:14:09

Ein Gepäckträger (Roller/Motorradträger) oder sonstwas der/das fest mit dem Fahrzeug verbunden ist verändert die Maße und Masse des Fahrzeuges und muß damit eingetragen werden.
Ein Träger/Kiste/Box usw. nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden braucht nicht eingetragen zu werden.

Was an den Trägern eingetragen werden muss, egal ob fest oder nicht, ist eigentlich nur die Änderung der Beleuchtungsanlage. Denn die ist in ihrer Beschaffenheit genau vorgeschrieben.
Oder der Träger braucht eben eine ABE.
dm

exc525@gmx.de am 11 Jan 2004 02:44:19

:( Also ,es ist jetzt nicht so,daß ich weiß was ich nun machen soll !!

Am besten setze ich den Träger nach E-Bay hinein ,und nutze weiterhin meinen Anhänger :oops: :oops:

sollte Interesse bestehen hieran- Fotos kann ich schicken
E-mail an : [bitte keine Mailadressen posten]


Micha

Gast am 11 Jan 2004 11:27:11

Ist eigentlich ganz einfach: Fahr zum TüV, trag den Träger ein und du bist auf der sicheren Seite.
Mehr als nein sagen können die nicht. Das "nein" müssen sie begründen und du besserst nach.

dm

Michael K am 12 Jan 2004 13:48:34

Hallo
Ich habe hinten auch eine Motoradbühne, die MUßTE eingetragen werden.
Ich habe eine 150 Kg zulassung. Hatte alles der Vorgängergemacht.
Ich wollte aber eine zuladung von 180 Kg haben.
Der Tüv sagt dann, das dann das gewicht auf der VorderAchse gemessen
wird, da die ja nicht zuviel entlastet werden darf. Wenn dann das alles
im rahmen der möglichkeiten liegt wird auch das gemacht.
Es soll ca. 70 Euro kosten.

Achja, meiner ist auch selbst gebastelt und wenn ich 2 Schrauben entferne kann ich das Ding aus der Halterung schieben.

Gast am 12 Jan 2004 15:33:49

Wie gesagt, selbstgebaute Bühnen müssen eingetragen werden, wenn sich dadurch die Beleuchtungseinrichtung verändert. Bei der Gelegenheit werden auch die Gewichte festgelegt.
Gekaufte Bühnen haben eine ABE die u. a. bescheinigt, dass die Beleuchtung den Vorschriften entspricht. Und in der ABE stehen bereits die Gewichte.

Siehe z.B. ein demontierbarer Fahrradträger, der nicht die Beleuchtung betrifft. Der hat keine ABE und braucht nicht eingetragen werden. Hier bist du trotzdem als Halter selber für die Gewichte verantwortlich.
Baust du einen Fahrradträger mit Beleuchtung z.B. auf die Hängerkupplung braucht du wieder Eintrag oder ABE.

Hast du einen Träger mit ABE musst du selber auf die Achlasten achten, eben auch auf die Entlastung der Vorderachse. Bei den Trägern mit ABE stehen in der ABE auch die zulässigen Höchstlasten in Abhängkeit zum Basisfahrzeug. Mein Träger hat z.B. bei einem Ducato nur 150 kg Traglast, auf meinem Sprinter (Heckantrieb, kurzer Überhang) aber 300 kg. Den Träger darf ich dann eben nur so weit beladen, dass die Achslasten noch hinkommen.
Aber auch diesen Träger werde ich, obwohl mit ABE bei nächster Gelegenheit eintragen lassen. Dann ist man auf alle Fälle auf der sicheren Seite.

Achso, dass gilt natürlich alles nur für Deutschland. Wie das der Carabinieri oder Bobby oder oder sieht ??????
dm

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