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Hallo, Letztes Jahr kaufte ich mich mein erstes Wohnmobil. Es ist ein '95-er Iveco Allrad in gutem Zustand. Zwischen 1996 und 2012 waren laut Papiere alle Gasinspectionen gemacht worden. Diese Woche ging ich zum ersten Mal zum TüV. Hatte die vorher gefragt ob die auch Gasinspektion machen könnte, da in meine Papiere unterschiedliche Firmen eingetragen waren. Aber beim TüV ginge es auch sagte man mir. Wenn der Inspektor aber die Gasflaschen sah, war seine Reaktion: 'Die prüfe ich jetzt nicht. Regler und Schlauche sind aus 1996. Und die dürfen maximal zehn Jahre alt sein. Machen Sie das erst in ordnung und melden Sie sich dann wieder.' Die Firma die die letzte Inspektion gemacht hat, ist 700 Kilometer bei uns entfernt, sonnst wäre ich da mal hin gegangen um zu fragen weshalb die das nicht eher bemerkt hatten. Aber jetzt meine Frage, wo geht es falsch? Kann sich jeder Gas-Inspektor nennen. Werden die noch von jemand überwacht? Anlage wurde in 2006, 2008, 2010 und 2012 geprüft und in Ornung befunden, obwolh ab 2006 Regler und Schlauche mehr als zehn Jahre alt waren. Habt ihr sowas auch wohl einmal erfahren obder wie geht das? Zahlt man etwas extra und bekommt dafür die Genehmigung? Regler und Schläuche sind bei uns auch weit älter. Die Werkstatt, zu der ich dann fahre, hat zwar auch schon gemeckert, aber da alles dicht ist und die Schläuche soweit in Ordnung sind gabs bisher trotzdem immer die Plakette für die Gasprüfung. Und wenn die gültig ist guckt der Tüv auch nicht weiter nach der Gasanlage... Hat der Vorbesitzer evtl. die Anschlüsse getauscht und die neuen behalten? Will ja niemandem was unterstellen, aber ich glaube die Gasprüfer sind sehr gewissenhaft, denn sie haften ja für ihre Arbeit. Und Gas ist doch ne recht wichtige Angelegenheit und Vorschriften müssten meiner Meinung nach von jedem Gasprüfer eingehalten werden. Da setzt sich doch keiner ne Laus in den Pelz (hoffe ich). Hallo, das ist ja der Sinn einer Prüfung. Wenn ältere Schläuche im Rahmen der Prüfung für o.K befunden werden sollte de Plakette vergeben werden, fallen Sie im Rahmen der Prüfung durch gibt es keine Plakette. Alt heißt ja nicht automatisch defekt, neuwertig heißt nicht automatisch dicht. Der Prüfer möge seine Hausaufgaben machen und tatsächlich prüfen, diese Sachkunde sollte er haben. Bei mir, bzw dem WoMo :mrgreen: steht auch jetzt die Gasprüfung an; vorab kurz mit dem Prüfer gesprochen "ich komm demnächst vorbei, kannst Du schon mal vorab schauen ob alles klar ist..." Kurzer Blick von ihm in den Gaskasten, gefolgt von einem netten Lächelnund der Aussage "vergiß es, schraub erstmal die alten Klamotten ab, neue rein und dann reden wir wieder..." Klare Aussage: älter als 10 Jahre geht nicht - geprüft wird erst wenn die Hausaufgaben gemacht wurden.
Ich habs so verstanden, dass alte Anschlüsse unzulässig sind und es eine Vorschrift übers Alter gibt. Wenn dem nicht so ist, und es keine Vorschrift gibt, müsste der Prüfer prüfen. Stimmt. Nur mal so zur Erinnerung an alle - aus den Sicherheitsbestimmungen des TÜV. Gilt also auch für die Prüfung "Anlageteile, die Verschleiß oder Alterung unterliegen, wie z.B. Druckregeleinrichtungen, Schläuche oder Absperreinrichtungen, sind bei nicht mehr sicherer Funktion auszutauschen. Druckregelgeräte und Schlauchleitungen sind spätestens 10 Jahre nach Herstellungsdatum gegen neue auszuwechseln." Es ist wohl nur eine Sollvorschrift, dass Schläuche und Regler nicht älter als 10 Jahre sein sollen. Habe mir aber nicht die Mühe gemacht das jetzt heraus zu suchen und zu überprüfen. Mein Wohnmobilfritze der früher die Gasprüfung machte, hat das als Mussvorschrift ausgelegt, so konnte er neue Schläuche und Regler (überteuert) verkaufen. Der Gas- Wasser- Installateur zu dem ich nun gehe meinte: Ich guck mir das an, wenn es nicht spröde ist und einen guten Zustand hat, ist das für mich ok. Hat mich letztes mal nach 10 Jahren so durchgewunken. Wie es diesmal nach 12 Jahren sein wird, erfahre in 3 Monaten.Evtl. kaufe ich vorher noch nen neuen Regler und Schlauch. Für die Bedenkenträger: Jaja die Vorschrift hat ihren Sinn. Also austauschen, am besten aber schon nach 5 Jahren. Eure alten Teile nehme ich dann gerne zu kostenlosen Entsorgung. Mit dem Dekra hatte ich es übrigens zufällig auch davon als ich mit unserem Mondeo dort war, weil ein Wohnwagenkunde nach der Möglichkeit der Gasprüfung fragte. Der Prüfer meinte nur: "Beim Wohnwagen gehört das nicht zur HU Prüfung, uns ist es im Grunde egal wie lange der Gas-Tüv abgelaufen ist. Beim Wohnmobil müssen wir aber eine gültige Gas-Prüfung haben". Ich fragte nach dem Sinn dieser Unterscheidung. Dazu konnte er nur Schulterzucken. - Meine Vermutung ist, dass der Unterschied darin liegt, dass im Wohnwagen während der Fahrt keine Personen sind, im Wohnmobil schon. Nützt allerdings auch nix, wenn der Wohnwagen im Stand auf dem CP hoch geht. LG Selbstschrauber PS Seit über 20 Jahren haben wir Campingfahrzeuge, es gab noch nie eine Undichtigkeit oder ein Problem bei der Gasprüfung. Am Wohnwagen meines Vaters haben wir allerdings nach 20 Jahren mal "freiwillig" einen porösen Schlauch ausgetauscht. Aha, also doch. Dann darf eigentlich kein Prüfer eine Anlage mit diesen 10 Jahre alten Schläuchen abnehmen. Warum tun manche ihre Arbeit schlampig, wenn es um Sicherheit und entsprechende Vorschriften geht? Egal warum.... da bleibt tatsächlich nix anderes übrig, als neue Anschlüsse zu besorgen, denn der vorherige Prüfer wird es kaum zugeben, wenn er tatsächlich Mist gemacht haben sollte. Und wenn der Vorbesitzer getauscht hat, wird ers natürlich auch nicht zugeben. Hmm, hat sich überschnitten. Also doch keine Vorschrift. Eigentlich brauchts keine Kann-Vorschrift, denn dann ists garkeine Vorschrift, sondern eher ne Empfehlung. Ich musste die Duomatic auch nach 10 Jahren abklemmen. Und, dann noch was, uns ist es passiert, dass der TÜV/Dekra die Gasprüfung für ein gewerblich angemeldetes Fahrzeug (Imbisswagen) nicht gemacht hat obwohl wir vorher einen Termin vereinbart hatten und die Anlage ok war. :-( musste ich also wieder wegfahren, die Gasprüfung woanders machen und wieder hin. Mit den 10 Jahren stimmt (Schlauch + Regler) Habe Ende 4/2014 meine Gasplakette bekommen, mit dem Hinweis Gas muss vor Tüv geprüft werden. Hallo Mein Triomatic mit allen Schläuchen mit dem Aufdruck 03 musste letztes Jahr weichen,wenn auch die Anlage bis Ende des Jahres zulässig war, es wurde ein einfacher Regler mit neuem Schlauch für 14 Eure eingebaut und die Messung durchgeführt. (Den Regler habe ich immer noch drin, muss halt umschließen) Vorher hat er sich alle Geräte und Geräteanschlüsse angeschaut, auf Funktion geprüft wie es sich gehört, beim Backofen stellte er fest, dass der anstatt mit einem Metallrohr nur mit einem Gasschlauch verbunden war und auch kein Sperrhahn hatte, kurze Hand wurde der Backofen erst mal Stillgelegt und auch in dem Heft vermerkt.(Zwei Wochen später wurde Ordnungsgemäß angeschlossen) Das Womo hatte ich mit frischer Gasprüfung ein Jaht davor gekauft, krass nicht war. Es scheint viele schwarze Schafe auf dem Prüfermarkt zu geben. Caravanregler,Fahrzeugregler 30 mbar mit 40 cm Schlauch / 2014 für 21,89 Euronen. Gesehen am 16.05.2014 um 16:18 Uhr. Wobei nur meine übliche Quelle befragt wurde. Wo genau ist das Problem? Der jeweilige Prüfer ist diesem Augenblick schlicht und ergreifend "Gott", man sollte ganz genau das machen was er verlangt. Wie teuer ist einem die eigene Zeit? Ich diskutiere nicht wegen 20 Euro... Die 10-Jahres Vorschrift geistert im Internet herum, gedruckt oder als offiziellen Download habe ich sie auch nicht vorliegen. Die G 607 steht auch im Gas-Prüfheft, eventuell da mal nachsehen, in meinem alten Heftchen steht nichts von 10 Jahren maximaler Nutzungsdauer von Schlauch und Regler. Aus besonderem Grund ist mein Heft auch so alt wie das Fahrzeug und daher von 1996. Dennoch enthält es eine gültige Gasprüfung und das Auto trägt einen gültigen Stempel. Gasprüfer in diesem Fall sind Menschen wie Du und Ich, daher haben sie Schwächen, auch wenn das nicht sein soll. Prüfer können auch die sein, die einem den Schlauch verkaufen. Die Prüfung zum Prüfer dürfte ähnlich aufwendig wie eine Mofa-Prüfbescheinigung sein. Wer diese Prüfung abgelegt hat, kann darüber sicherlich etwas sagen. Ich könnte so ein Prüfer sein, weil ich Gasleitungen errichten und prüfen darf, ohne Aufsicht, ganz allein. Nur bezieht sich das auf Erdgas. Jammern und nach dem Schuldigen fragen kostet jedenfalls viel zu viel Zeit. Bye Nur mal so zur Ergänzung: 2013 wurde die G 607 überarbeitet. So gibt es auch neue Plaketten. Die G 607 gibt es wohl im Netz, aber nur nach Kasse! Jeder will verdienen. :) Das die Duomatic nach 10 Jahren raus muss ist Herstellerforderung. Einen einfachen Regler und Schlauch zu tauschen ist ja nicht das Problem und kostet auch nicht viel. Anders sieht es da schon aus, wenn wie bei uns die Duomatic verbaut ist, mit 12 V Versorgung gegen das Einfrieren... Da wirds schon teuer das alles zu tauschen... Jepp Und den Hinweis mit unserem Imbisswagen habe ich gegeben, da der TÜV sich an der gewerblichen Zulassung aufgehängt hat.... Also falls einer sein Womo erkenntlich auf die Firma angemeldet hat.....
Nein, es ist keine Sollvorschrift. Nach 10 Jahren müssen die Teile raus, egal in welchem Zustand. Wohlgemerkt, ich verteidige nicht die Vorschrift, ich konstatiere nur. Bei Rot nicht über die Ampel zu fahren ist übrigens auch keine "Soll-Vorschrift" Andreas
Man könnte den Eindruck bekommen, dass Du den TÜV für eure Nachlässigkeit verantwortlich machen möchtest. Ein Unternehmen, das ein Frites Mobil betreibt ist halt etwas anderes, als ein privater Wohnmobilbetreiber. Verantwortliche in einem Unternehmen wissen, dass Betriebe einer berufsgenossenschaftlichen Aufsicht unterliegen, deren Regeln strenger gefasst sind als Regeln für den privaten Bereich. Habt ihr mit der Berufsgenossenschaft Probleme gehabt und habt es dann beim TÜV versucht? Du hast als Womofahrerin bestimmt das gelbe Gasheft. Da steht auf einer Seite als Fußnote. Flüssiggasanlage in gewerblich genutzten Fahrzeugen müssen der Unfallverhütungsvorschrift UVV „Verwendung von Flüssiggas“ (BGV D34) entsprechen.
Ich möchte die Aussage von Andreas unterstützen. Das steht auch im gelben Gasheft Punkt 4.7 Instandhaltung. Es kostet nicht viel Mühe das Kleingeschriebene im Gasheft mal durchzulesen. Da stehen all diese Dinge, die für unsere Gasanlage bei Betrieb und Prüfung relevant sind. Es schützt vor Irrglauben. Scout Moin, ich hatte schon ganz schlaue Gasprüfer, die wollten eine 9 Jahre alte Duomatic nicht abnehmen, mit der Begründung, dass die Duomatic in einem Jahr 10 Jahre ist und raus muss, er aber jetzt für 2 Jahre unterschreiben muss. Gleichzeitig wollte er mir eine "neue" Duomatic einbauen, die lt. Herstellerdatum 2 Jahre alt war. :? [quote="andweinNein, es ist keine Sollvorschrift. Nach 10 Jahren müssen die Teile raus, egal in welchem Zustand. Wohlgemerkt, ich verteidige nicht die Vorschrift, ich konstatiere nur. Bei Rot nicht über die Ampel zu fahren ist übrigens auch keine "Soll-Vorschrift" Andreas[/quote] Fundstelle zum selber nachlesen? LG Selbstschrauber Hi, kann meinen Beitrag nicht mehr editieren. Es scheint sich die Norm, das DVGW Arbeitsbaltt G 607 im Jahre 2013 geändert zu haben. Nach der alten Norm G 607 war es nur eine Sollvorschrift, jetzt ist es wohl eine Mussvorschrift. Die neue Norm selbst habe ich nur kostenpflichtig gefunden, aber dies hilft auch weiter: --> Link LG Selbstschrauber Nu klinke ich ich auch mal ein ;-) 10 Jahre ist Vorschrift. Und ich finde es echt heftig/traurig das darüber so ein wind gemacht wird wie z.b. die sehen noch gut aus, die machen das mit absicht um zu verkaufen.... Ey 10 Jahre ist eine lange zeit für das Thema Gas was lebensgefährlich ist. Wenn man z.b. eine duokontroll oder so hat mit einbau 500 euro mal hochgerechnet. Das sind 50 Euro im Jahr, 4.20 euro im Monat !!! Das ist doch ein Witz bei dem teuren Hobby und die meisten haben nur einen Gasschlauch mit Druckminderer. Daher verstehe ich das echt nicht. Bei Reifen ist es doch auch das thema... Es sind alles Teile die Leben auslöschen können und daher sollte jeder der darüber meckert mal etwas überlegen. Möchte keinen irgendwie angreifen nur das ist meine meinung und ich denke auch vieler anderen hier. So, fertig :-)
Dieses Arbeitsblatt gilt mindestens seit 2006. Es war in dem DVGW Arbeitsblatt G 607 (neu) schon immer enthalten und was darin steht ist schon immer ein MUSS. In dem alten DVGW Arbeitsblatt G 607 (alt) war darüber überhaupt nichts enthalten. Das ist in dem Forum bestimmt schon eintausenddreihundertfünfundsechzigkommdreiundzwanzig Mal erklärt worden. Irgendwann muss das doch auch der größte Skeptiker verinnerlicht haben. Ich habe es weiter oben schon geschrieben. Das kann jeder nachlesen, der ein gelbes Gasheft sein Eigen nennt und des Lesens mächtig ist. Gasheft zumindest nach 2006. Das Kleingeschriebene ist ein Auszug aus dem DVGW Arbeitsblatt G 607 (neu). Punkt 4.7 Instandhaltung. Scout Hallo, interessant ist in dieser Vorschrift folgender Satz: "Druckregelgeräte und Schlauchleitungen sind spätestens 10 Jahre nach Herstellungsdatum gegen neue auszuwechseln". Das bedeutet nicht 10 Jahre nach Einbau, sondern nach deren Herstellungsdatum. Lag er schon mal 2 Jahre bei "Berger" und CO verbleiben noch 8 Jahre!!!!!!!! bis der TÜV euch scheidet. Gleiches gilt natürlich für "Neufahrzeuge" (die schon 2 Jahre beim Händler standen). Das bedeutet nicht 10 Jahre nach Einbau, sondern nach deren Herstellungsdatum. Lag er schon mal 2 Jahre bei "Berger" und CO verbleiben noch 8 Jahre!!!!!!!! bis der TÜV euch scheidet. Gleiches gilt natürlich für "Neufahrzeuge" (die schon 2 Jahre beim Händler standen).[/quote] Das ist ja auch richtig so, denn die Teile altern ja überall, unabhängig davon ob sie schon verbaut wurden, oder nicht [quote="federhaus" Das ist ja auch richtig so, denn die Teile altern ja überall, unabhängig davon ob sie schon verbaut wurden, oder nicht[/quote] Ja genau, wollte nur sensibilisieren, damit man beim Kauf das Herstellungsdatum beachtet (und sich nicht selbst besch....).
Das ist normal, ein normaler Sachkundiger f. Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen darf von Hause aus gewerbliche Fahrzeuge ( Imbisswagen etc.) nicht abnehmen. Dafür gibt es einen extra Lehrgang mit extra Prüfung und bevor ich es vergesse --> extra Kosten, das Wichtige dabei, ganz andere Haftungsfragen bei der Haftpflichtversicherung. Na Leute, ich kann nicht sagen dass ich keine Antworte/Kommentare bekommen habe. Dank dafür. Jetzt weiss ich bescheid. Wird mir nie mehr passieren ;-) Was kostet denn der Spaß alle 10 Jahre, mal umgerechnet ist das pro Jahr auch nicht die Welt. Bei Reifen diskutiere ich auch nicht, die fliegen auch nicht erst runter, wenn das Profil weg ist.
Das mag ja sein, es ist nur ärgerlich, wenn man telefonisch einen Termin macht und natürlich explizit sagt was gemacht werden soll und dann beim Termin heißt es machen wir nicht. Worauf ich eigentlich hinauswollte ist Folgendes: es soll den ein oder anderen geben, der sein Womo gewerblich angemeldet hat und denjenigen könnte selbiges treffen. Habe mir den gesamten Thread durchgelesen und versucht, mir fundierte Klarheit zu verschaffen. Soll, kann, muß von Bestimmungen kann doch nicht der Weisheit letzter Schluss bezüglich des Zeitablaufes v. Regler u. Schläuchen, den ominösen 10 Jahre sein. Dieser Zeitablauf von 10 Jahren nach Herstellung ist eindeutig in der gültigen DIN EN 1949 ( Festlegung für die "INSTALLATION" von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen......) geregelt, also eine Gerätebestimmung. Die berühmte G 607 regelt den "BETRIEB und PRÜFUNG" dieser Anlagen, wobei dort u. a. die Erstprüfung u. die Nachprüfung alle 2 Jahre beschrieben ist. Ein Gerät, dessen max. Betriebszeit abgelaufen ist, ist, egal wie gut oder schlecht es noch ist, nicht mehr verwendbar, die gesamte Anlage ist damit nicht mehr verwendbar u. muss vom Prüfer reklamiert bzw. darf nicht abgenommen werden. Wenn solche überalterten Anlagen trotzdem abgenommen wurden .......? In jedem (Un-)Falle hätte der letzte Prüfer mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen. Gr.R Noch was: bei gewerblichen Nutzungen kommen zu den technischen Forderungen noch die der Berufsgenossenschaften hinzu, die ja Körperschäden der Betreiber bzw. Beschäftigten finanziell übernehmen müssen. Lustig: Der einzige Unterschied zwischen meiner gewerblich gemeldeten Cessna (Vercharterung) u. der privat gemeldeten war neben den höheren Nachprüfungskosten, daß die gewerbliche Feuerlöscher, San-Pack u. Hackebeilchen an Bord haben mußte. Gr.R
Wie weiter oben schon erwähnt steht das in dem DVGW Arbeitsblatt G 607 (neu) unter Punkt 4.7 Instandhaltung. In der DIN EN 1949 ist darüber nichts geschrieben. Scout Meine Secu Motion hatte den Geist aufgegeben und ich habe sie gegen die Duo Control CS getauscht die 9 Jahre alten Schläuche (Fahrzeug Bj. 2007) habe ich gleich mitgewechselt. Die nächste Gasprüfung kann also kommen und ich habe ein gutes Gefühl, auf das „gute Aussehen“ der Gasschläuche würde ich mich nicht verlassen. Sicherheit sollte Vorrang haben, wenn manche Prüfer die Gesetzeslage nicht kennen ist das schon sehr bedenklich. Peter Noch etwas.
Es kommt nicht darauf an wer als Eigentümer in die Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, sondern welche Nutzung. In meiner Zulassungsbescheinigung steht z.B. SO.KFZ WOHNM.UEB.2,8 T. (Sonder Kfz Wohnmobil) Bei eurem Fritesmobil steht dann als Nutzung vielleicht „Sonder Kfz Verkaufsfahrzeug“ in der Zulassungsbescheinigung. Scout Hallo Scout, Du hast recht !! G 607, 4.7, auch schon vor '06. Bin einer Fehlinformation aufgesessen. Widerrufe meine diesbezügliche Aussage. Mit bestem Dank u. freundl. , Richi. Ich brinhe jetzt erst einmal etwas Verwirrung in das Ganze..... Eine Norm ist nichts anderes als eine Richtlinie. Wenn man Sicherheit durch andere Maßnahmen erreicht, so darf auch entgegen der Norm gehandelt werden. Wenn also der fachkundige Gasprüfer entscheidet 12 Jahre alte Schläuche und Regler mit einem Siegel zu versehen weil er sich sicher ist, das wegen Einbauort und der damit einhergehenden UV- und Wärmebelastung eine stark unterdurchschnittliche Alterung stattgefunden hat, dann kann er das grundsätzlich schon einmal machen. Er hat dann halt ein massives juristisches und finanzielles Problem, wenn ein Unfall passiert, aber nur dann. Und da er genau dieses vermeiden will gehen wohl fast alle hin und übernehmen kein Risiko und freuen sich über den zusätzlichen Euro. Ich habe mal eine Zeit lang Zulassung von Medizintechnik gemacht. Da geht auch viel ausserhalb der IEC 601. Wird dann auch abgesichert durch Protokolle, FMEA etc. bis zum Abwinken. Und manchmal kommt dann eben auch raus das es nicht geht. Bon Voyage
So ist es, das Arbeitsblatt wurde modifiziert (2012/2013?), im Sprachgebrauch "G 607 neu" Andreas
... Sonder KFZ hieß das mal vor 40 Jahren :) das heißt heute " Sonstige KFZ Wohnmobil " :D mein ja nur ma so... Hierzu eine Erläuterung. Es gab ein Arbeitsblatt G 607 von 1984 bis 2005. Der Titel war „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ Hier in den Diskussionen als DVGW Arbeitsblatt G 607 (alt) bezeichnet. Es gibt ab 2005 ein Arbeitsblatt G 607. Hier in den Diskussionen als DVGW Arbeitsblatt G 607 (neu) bezeichnet. Der Titel ist: Flüssiggas-Anlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen - Betrieb und Prüfung Die Arbeitsblätter werden aktuellen Erfordernissen angepasst. So wurde das Arbeitblatt 2013 überarbeitet ist aber noch im Entwurfsstadium, als noch nicht gültig. Wird aber kommen. Worin besteht der wesentliche Unterschied zwischen Alt und Neu? Das hängt mit dem Inkrafttreten der EN 1949 2006 zusammen. Vor diesem Termin war in der alten G 607 die Installation, der Betrieb und die Prüfung der Gasanlage beschrieben. Dieses Arbeitsblatt galt nur für Deutschland. Mit der EN 1949 wurde europaweit die Installation der Gasanlage geregelt. Für Deutschland wurde es die DIN EN 1949. Da jetzt die Installation der Gasanlage in einer EN Norm geregelt war, musst die Installation aus dem Arbeitsblatt G 607 herausgenommen werden. Deshalb gibt es ab 2005 ein Arbeitsblatt G 607 in dem nur noch der Betrieb und Prüfung der Gasanlage beschrieben sind. Die Vorschrift eines 10 jährigen Austausches von Regler und Schläuchen ist schon in der ersten Ausgabe 2005 enthalten. Falschinformation beim Googeln. Gibt man in Google die Suchbegriffe. „dvgw arbeitsblatt g 607“ ein, bekommt man dieses Dokument angeboten. --> Link Dies hat den Titel "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ und ist das alte ungültige Arbeitsblatt. Manche User können dies nicht erkennen und benutzen dies in ihren Diskussionen. Scout
Ich finde solche Richtigstellungen als notwendig. Vielen Dank! Scout |
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