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Hagelschaden am Neuwagen beim Hersteller


old_motz am 03 Jul 2014 22:04:43

Hallo,
wende mich hier mit einer besonderen Frage an euch. Weiß nicht, ob ich hier die richtige Kategorie erwischt habe.

Unser Womo (Neufahrzeug) wurde bestellt im Januar 2014. Kurz vor der Auslieferung bekomme ich die Meldung, dass das Fahrzeug auf dem Werksgelände des Herstellers durch Hagel beschädigt wurde. Das Gutachten wird die Tage erstellt. Ich weiß noch nichts genaues über die Höhe des Schadens. Ich frage hier insbesondere alle, die Erfahrung mit Hagelschäden haben: Wie sollten wir vorgehen, um sicher zu gehen, dass wir nur auf den Schönheitsfehlern sitzen und nicht auch gravierende technische Mängel zu beklagen haben (Undichtigkeit etc.). Wonach sollten wir uns für den uns angekündigten aber noch nicht festgelegten Preisnachlass orientieren?
Bestimmt werde ich noch etwas genauer fragen, wenn wir das Gutachten auf dem Tisch zu liegen haben, es wäre aber schön, wenn ich anhand eurer Meinungen mir ein Bild machen könnte.

Vielen Dank
Jörg

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Frostnase am 03 Jul 2014 22:14:53

Ich denke mal, dass wichtigste wäre als erstes einmal zu wissen was beschädigt wurde! Nur das Dach oder gingen Hekis zu Bruch = Wasserschaden im Innenraum

Spassvogel am 03 Jul 2014 22:45:22

Ich persönlich würde dieses Mobil nicht kaufen und vom Vertrag zurücktreten. Wie Du geschrieben hast ist es ein Neuerwerb, für das Du sicher Dein schwer verdientes Geld lassen musst. Auch wenn es einen Preisnachlass gibt und eine fachliche Instandsetzung......wie willst Du es handhaben bei einem Weiterverkauf??? Du musst den Schaden angeben und das drückt dann den möglichen Verkaufspreis ganz kräftig. Neufahrzeug erwerben mit Schäden würde mir Bauchschmerzen bereiten.
Thomas

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jorgito am 03 Jul 2014 23:14:23

es kommt doch in erster linie auf den umfang des schadens an. also mit einem "normalen" hagelschaden und einem kräftigem preisnachlaß könnte ich wunderbar leben. was nützt es das dach zu reparieren, und in 6 monaten hast du wieder einen hagelschaden. sind die seitenwände aber auch betroffen...bzw. gibt es undichtigkeiten dann würde ich die droschke auf dem hof stehen lassen.

grüßle

det203 am 03 Jul 2014 23:22:33

Ohne Hersteller und Gutachter zu kennen, würde ich mir da nicht ins Hemd machen!
Was soll groß passiert sein? Kaputte Hekis werden ausgetauscht und Löcher in der Außenhaut wird es schon nicht geben, sonst würde man das Fahrzeug nicht ausliefern und auf dem "Oberdeck" sehe ich die Schäden sowieso eher selten. Der Wertverlust ist genau jetzt als Neufahrzeug am höchsten, bei einem Wiederverkauf nach halbwegs normaler Haltedauer minimiert sich das eher. Wenn ich Zweifel an der Höhe der Wertminderung hätte, würde ich im Zweifel mit einem unabhängigen Gutachter ran gehen. Kostet vielleicht ein paar Euronen, aber könnte sich lohnen.
Der Hersteller hat sicherlich auch nicht sonderlich großes Interesse das Fahrzeug abermals verkaufen zu müssen und wird demnach auch der Versicherung Druck machen.

Dnik am 04 Jul 2014 00:02:34

Spassvogel hat geschrieben:Ich persönlich würde dieses Mobil nicht kaufen und vom Vertrag zurücktreten. ... Auch wenn es einen Preisnachlass gibt und eine fachliche Instandsetzung......wie willst Du es handhaben bei einem Weiterverkauf??? Du musst den Schaden angeben und das drückt dann den möglichen Verkaufspreis ganz kräftig.


So einfach ist das nicht. Fachgerecht reparierte Schäden müssen beim wiederverkauf nicht angegeben werden. Ein Rücktritsrecht in dem Sinne gibt es nicht sofern der Hersteller den Mangel ordnungsgemäß behebt.
Genau genommen hast du Glück (oder Pech), dass du überhaupt von dem Schaden erfährst. Sehr viele Fahrzeuge haben bei der Produktion Mängel, die anschließend behoben werden und von denen der Endkunde vor dem Kauf gar nichts mit bekommt.

Allerdings kann ich dich verstehen. Wenn ich was Neues kaufe und von vornherein weis, dass es schon repariert wurde ... :evil: :twisted:

rolf51 am 04 Jul 2014 00:07:18

Hallo,
welch eine Frage. Was will ich, ein neues, beschädigtes, oder gebrauchtes Fahrzeug. Selbst mit Preisnachlass würde ich es nicht kaufen.

Mann am 04 Jul 2014 06:31:10

Hallo,
welch eine Frage.
Kommt immer auf den Nachlass an, ich würde einen Kauf nicht ausschliessen.

morena am 04 Jul 2014 07:15:36

wenn kein Wasserschaden dabei war und die Dellen nur oben sind würde ich den maximalen Preisnachlass verhandeln...Ich denke bei Neuwagen wird die Zahl entsprechend hoch .

Für das eingesparte Geld dann die Dachfläche großzügig mit Solar Anlage verschönern :D
und sich freuen und keine "Bauchschmerzen" entstehen lassen/zulassen , denn de nächste Hagel kommt bestimmt irgendwan wieder...

haballes am 04 Jul 2014 08:03:07

:) Da geht richtig was im Preis.
Man könnte vorschlagen, den Schaden mal von einem freien Gutachter ermitteln zu lassen.
Dazu ist der Wagen gebaut und könnte auch heile nur mit Nachlaß unters Volk.

40% wären nicht frech.... :D Mehr wie Hausverbot geht nicht. :lach:

silent1 am 04 Jul 2014 08:20:38

haballes hat geschrieben:
.... :D Mehr wie Hausverbot geht nicht. :lach:


Darauf wird es bei der Forderung nach 40% hinauslaufen :ja:

Asterixwelt am 04 Jul 2014 08:31:06

Erst mal das Gutachten ansehen und dann sehen wir weiter.

frajop am 04 Jul 2014 08:38:51

Hi,
wie ist es denn rechtlich? MUSS er das Fahrzeug nehmen? Hat er nicht Anspruch auf ein 'fabrikneues' Fahrzeug, d.h. neu und schadensfrei? Weiß das jemand?

Ich persönlich würde bei einem nur leichten Schaden verhanden.


Frank

topolino666 am 04 Jul 2014 08:40:41

Hallo!

Ich frage mich hier:
- wird hier sicher über JEDES Fahrzeug ein eigenes Gutachten erstellt?
- habe ich als "zukünftiger Besitzer" ohne weitetes ein Recht auf die Gutachteneinsicht?
- glaubt Ihr dass der Hersteller dafür versichert ist: Bei der Werksführung bei Dethleffs meine ich dass angesprochen wird dass die Fahrzeuge NICHT versichert sind, bzw die Prämie hierzu horrend hoch wäre: -> deswegen stehen die Fahrzeuge dort unter Dach. Auch hatten wir doch diesen / letzten Winter einen Tröd mit den eingestürzten Dächern irgendwo im "Ostblock" ;-) ?

viking92 am 04 Jul 2014 08:48:39

Wird er überhaupt jemals ein Gutachten bekommen?
Die Frage ist doch, ist das Womo denn überhaupt schon sein Eigentum?
Hätte sich der Hersteller nicht gemeldet & mit der Wahrheit rausgerückt, wäre der Grund der Lieferverzögerung nie bekannt gewesen.

Möchte nicht wissen, wie hoch die Dunkelziffer bei den "hagelfreien Womos" ist, denen evtl. beim Hersteller selbiges widerfahren ist. :wink:


Asterixwelt am 04 Jul 2014 08:53:09

Wie der Spruch lautet, "was ich nicht weis macht mich nicht heiß".

haballes am 04 Jul 2014 09:12:37

frajop hat geschrieben:Hi,
wie ist es denn rechtlich? MUSS er das Fahrzeug nehmen? Hat er nicht Anspruch auf ein 'fabrikneues' Fahrzeug, d.h. neu und schadensfrei? Weiß das jemand?

Ich persönlich würde bei einem nur leichten Schaden verhanden.


Frank


Er hat ein Recht auf die Auslieferung nach Kaufvertrag. Wenn er das Teil mit Hagelschäden bestellt hat, muß er es auch annehmen.

Liefert der Händler es mit diesem Zubehör aus muß der Kunde dies nicht akzeptieren.
!!!Wichtig ist es, niemals vor Klärung irgendeine Unterschrift zu leisten.
Und noch besser ist es den Grund, warum man seinerzeits den Kaufvertrag nicht erfüllt unbedingt schriftlich einzureichen.
Bei Geschäften, gerade in diesen Höhen, da hören jegliche mündlichen Absprachen auf. Es sei denn, man gehört zu den Geissens.

rinto am 04 Jul 2014 09:32:59

Die Abnahmepflicht des Käufers ist - mal wieder - in der Rechtsprechung nicht einheitlich.

Die Rspr unterscheidet zwischen "fabrikneu" und "neuwertig". Führt der HERSTELLER eine Reparatur durch, so soll das Fahrzeug nach Auffassung einiger Gerichte wider fabrikneu sein, so dass der Käufer zur Abnehme verpflicht ist, für ein Dritter eine Reparatur durch, so ist das Fahrzeug nur noch neuwertig und der Käufer soll nicht zut Abnahme verpflichtet sein.

Der BGH wiederum meint, bei wesentlichen Mängeln könnte ( auf kommt wie immer auf die Einzelheiten an ) eine Abnahmepflicht entfallen.

Bei "fabrikneu" besteht im Falle der Weiterveräußerung keine Hinweispflicht auf die durchgeführte Reparatur, bei "neuwertig" hingegen schon ( vergleichbar einem reparierten Unfallschaden ).

Im Falle der Abnahme des Fahrzeuges in unraparierten Zustand gegen Nachlass ist zu beachten, dass für einen weiteren Hagelschaden keine Deckung bei der Kaskoversicherung mehr besteht und bei Abschluss des Vertrages dieser bestehende Schaden angegeben werden muss.

Viele aus Nürnberg, Edgar

Dnik am 04 Jul 2014 10:20:01

wie ist es denn rechtlich? MUSS er das Fahrzeug nehmen? Hat er nicht Anspruch auf ein 'fabrikneues' Fahrzeug, d.h. neu und schadensfrei? Weiß das jemand?


Habe ich oben ja schon geschrieben. Er hat kein Anrecht darauf. Der Hersteller hat das Recht nachzubessern und das tuen die auch. Abgesehen davon erfolgt die Übernahme ja auch erst nachher. Deswegen schrieb ich ja das er im Grunde Pech hat, dass er das überhaupt erfahren hat. Du erfährst ja auch nicht, dass es bei der Endkontrolle Probleme mit deinem Fahrzeug gab und etwas nachgebessert werden muss.

Ein Freund von mir hat seinen Neuwagen ein wenig später bekommen. Da er in dem Laden arbeitet hat er nachgucken können woran es liegt. Es gab Lackfehler die beseitigt werden mussten. Wie sich sicher jeder vorstellen kann wird da nicht das ganze Auto entlackt und neu lackiert sondern die einzelne Stelle ausgebessert.

silent1 am 04 Jul 2014 10:40:04

Dnik hat geschrieben:

Ein Freund von mir hat seinen Neuwagen ein wenig später bekommen. Da er in dem Laden arbeitet hat er nachgucken können woran es liegt. Es gab Lackfehler die beseitigt werden mussten. Wie sich sicher jeder vorstellen kann wird da nicht das ganze Auto entlackt und neu lackiert sondern die einzelne Stelle ausgebessert.


Da gäbe es aber Freude mit mir :ja:
Ein Sportkamerad hatte bereits den Abholtermin für seinen neuen PKW mit dem Händler vereinbart. Das Fahrzeug stand dort auf dem Gelände.
2 Tage vor dem Termin ruft der Händler an und teilt mit:
In der Nacht seien von einigen Fahrzeugen die Räder entwendet worden. Er bat meinen Bekannten doch einmal vorbei zu kommen.
Die Täter hatten einfach irgendwo am Schwelle die Fahrzeuge hochgehoben (Schweller eingedrückt) und dann auf den Bremsscheiben abgesetzt (Schäden auch dort und am Unterboden).
Der Händler wollte den Schaden instand setzen und hat einen Nachlass von 3000 € angeboten (keine 10% vom NP)
Der Kollege war sogar fast soweit das Angebot anzunehmen. Nur weil Ihm viele Leute abgeraten haben hat er es schlußendlich nicht gemacht.
Von Verpflichtung zu Abnahme war von vornherein nicht die Rede.
Zu weiteren Zugeständnissen war der Händler übrigens auch nicht bereit - keine 40% o.ä.)

friedwardt am 04 Jul 2014 13:19:21

Ich denke er wird ein Fahrzeug mit neuem Dach und ggf. neuen Wänden bekommen. Dann sieht man nichts mehr und er bekommt auch keinen Nachlass und muß das Fahrzeug so abnehmen. Wenn man noch Fehler feststellt werden diese behoben. Das er nun weiß das das Fahrzeug einen Vorschaden hatte ist unerheblich. Da das nicht einer Vollkaskoversicherung mit geteilt wurde, kann er auch neue Hagelschäden seiner Versicherung melde. Ein Nachlaß vom Händler wäre eine freiwillige Angelegenheit.

dieter2 am 04 Jul 2014 17:07:39

Ich war im Berufsleben viel in den Autowerken unterwegs.
Wenn die Neufahrzeuge vom Band rollen kommt es schon vor das da kleinere Unfälle passieren.
Da gibt es meist eine extra Abteilung die so was repariert.
Das merkt kein Kunde das da schon neue Kotflügel und Dergleichen dranrepariert wurden.
Die sind beim ausliefern wieder neu.

Vor Jahren, zur Zeit der mechanischen Tachos, hab ich sogar gesehen das Tachos zurück gespult wurden,
durfte eigendlich keiner sehen.
Aber wenn ein Neuwagen als Taxi ein paar Mal durchs Werk fährt sind ruck zuck 30-50 Km auf den Tacho.
Und die Händler nehmen die nicht mehr ab, nur bis unter 10 km.

Dieter

old_motz am 05 Jul 2014 00:09:26

Danke für die Anworten, werde weiter Infos liefern, wenn ich neues weiß. Der Gutachtertermin ist vor 10 Tagen gewesen, und wir müssen weiter warten auf Infos. Man muss leider dem Hersteller alles mühselig aus der Nase ziehen, ich weiß nicht, ob 2 oder 200 Fahrzeuge betroffen sind, keinerlei Infos wann wir mit dem Gutachten zu rechnen haben, alles ziemlich dünn.

Der alte Motz

rorei am 05 Jul 2014 21:06:04

Das sagt doch schon alles, man spielt nicht mit offenen Karten und will dich über den Tisch ziehen.
Der kassiert von der Versicherung die Rep.-Kosten und will dich abspeisen.
Roland

wolfherm am 05 Jul 2014 21:10:48

rorei hat geschrieben:Das sagt doch schon alles, man spielt nicht mit offenen Karten und will dich über den Tisch ziehen.
Der kassiert von der Versicherung die Rep.-Kosten und will dich abspeisen.
Roland



Wie kommst du darauf? Das ist beim Hersteller passiert. Da werden die Fahrzeuge in der Regel nicht teilkaskoversichert stehen. Da wird dann repariert und ein fabrikneues Fahrzeug ausgeliefert. Soll der Hersteller jetzt mit etlichen Käufern bei vielen Händlern einzelne Aufklaerungsgespraeche führen?

Nur nicht immer alles gleich schlecht reden. Abwarten und prüfen, wenn das Fahrzeug kommt.

old_motz am 10 Aug 2014 15:14:47

Hallo,
wollte mich zwischendurch mal melden.
Der Stand ist:
Weil lange nichts passiert ist, habe ich schriftlich eine Frist gesetzt. Und siehe da, endlich Anwort, nach 1 1/2 Monaten. Natürlich kann der Hersteller in der gesetzten Frist kein neues WoMo liefern. Aber das Gutachten habe ich endlich bekommen. Leider in Kurzform ohne Fotos. Also habe ich noch mal eine Kopie des vollständigen Gutachten angefordert. Das heißt weiter warten.
Angeboten wurde mir eine Reparatur oder genau ein der Reparaturkosten entsprechenden Nachlass von knapp 10 % vom Neupreis.
Unser Gefühl sagt uns aber, dass wir eigentlich ein neues Fahrzeug haben wollen. Zumal die Geschichte einfach nicht rund läuft. Auch sieht das Kurzgutachten echt seltsam aus. Am Rand steht auf allen Seiten "MUSTER" :confused:
Fortsetzung folgt...

der alte Motz

kurt2 am 10 Aug 2014 18:21:41

Hallo,
wenn ich Deinen Eingangsfred richtig verstanden habe, suchst Du einen Königsweg, der Dir juristisch einwandfrei Deine Rechte gegenüber dem Verkäufer/Hersteller aufzeigt.
Weil es hier um sehr viel Geld geht, Du offenbar den richtigen Weg (den Du aber zur Wahrung Deiner Rechte unbedingt gehen mußt) nicht kennst, rate ich Dir unbedingt, zu einer "Erstberatung" bei einem auf diesm Gebiet versierten Anwalt.
Die Erstberatung ist auch nicht zu teuer, ist verhandelbar und per Gesetz auf 190 Euro plus MwSt. gedeckelt. --> Link
Im Rahmen dieser Erstberatung wird Dir ein guten Anwalt auch den richtigen (Verfahrens-)Weg, die zu beachtenden Fristen etc. erläutern.

Einen auf Wohnmobile spezialisierter RA (U. Dähn) ist hier im Forum mit dem Nick "Mückenstürmer" aktiv. --> Link

Ich denke, dass in Deinem Fall eine Rechtsberatung unumgänglich ist und auch lohnt.

Beduin am 10 Aug 2014 18:39:01

friedwardt hat geschrieben:Ich denke er wird ein Fahrzeug mit neuem Dach und ggf. neuen Wänden bekommen..


Weisst du was das für ein Aufwand ist?
Könnte mir nicht vorstellen das auch nur ein Hersteller das macht! Die werden die Fahrzeuge entweder zu kleistern, glaube ich eher weniger,je nach Lichteinfall u Quali der Arbeit ist es fast immer zu sehen, wenn nicht gleich, dann später oder aber, wovon ich ausgehe, die eben mit Hagelschaden verkaufen u fertig.
Wenn er dir 10% anbietet, denke ich nicht das der Schade sehr gross ist. Werden ein paar Dellen auf dem Dach sein. Rat wg eigenem Gutachter ist auch gut. Wäre interessant zu lesen was der raus bringt
Dann vielleicht wirklich das Geld nehmen u vielleicht sogar die flexiblen Solarplatten drauf machen, die sind zudem Hagelresistent --> Link

SteffenBerlin am 10 Aug 2014 21:38:58

Ich bin in einer ähnlichen Situation (eine Seitenwand sollte getauscht werden) vom Kaufvertrag zurückgetreten. Ich habe mein Kaufwunsch noch einmal überdacht und kurze Zeit später, beim Caravan Salon bei einem anderen Händler und Hersteller erneut bestellt. Der lieferte fristgemäß. Ich habe meine Entscheidung nicht bereut. Okay, zudem war ich rechtschutzversichert.

MfG Steffen

old_motz am 18 Feb 2015 15:55:59

Hallo, an alle, die hier teilgenommen haben. Der Sommer war letzte Jahr für uns sehr stressig (das hatte nicht nur mit dem Hagelschaden zu tun). Deswegen habe ich mich nicht mehr gemeldet. Sorry!
Die Geschichte ist gut ausgegangen:
Wir haben ein ausführliches Gutachten mit Fotos bekommen, aber auf denen war nicht besonders viel zu erkennen.
Ein weiterer Brief von uns, dass wir vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, weil trotz Reparatur ein "merkantiler Minderwert" (ein Begriff, der mir von einem Anwalt genannt wurde) besteht, wurde positiv beantwortet. Eigentlich hatte ich abschließend das Gefühl, dass ich viel zu viel Aufwand betrieben habe. Meine Ansprechpartner beim Hersteller waren völlig entspannt und locker, das lief dann eigentlich alles problemlos.
Da das von uns gewählte Fahrzeug immer noch unser Favorit war, und der Hersteller für den Hagel ja nichts kann, haben wir einen neuen Vertrag abgeschlossen und nun ist es soweit. Im März holen wir den Wagen ab.
Noch mal Danke für eure (An)Teilnahme.

der alte Motz

Asterixwelt am 18 Feb 2015 16:04:43

Hallo Motz,

man kann ja jetzt sagen Ende Gut alles Gut. Bis März 15 ist es nicht mehr so lang. Wünsche Euch viel Glück und Spaß mit den neuen WOMO.



Michael

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