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Im Weg stehendes Fahrzeug bewegen erlaubt? 1, 2


Lancelot am 07 Aug 2014 09:43:32

Ganzalleinunterhalter hat geschrieben:

Dann fährt er vorsichtig seine Gabeln aus, lupft das Auto


:D :D

Auf dem Bild kommen die Dimensionen des Parkroboters irgendwie nicht gaaanz richtig ... 8)
Besser sieht man´s DA : --> Link

Cooles Teil .. :gut:

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Robinson62 am 07 Aug 2014 09:44:57

Mir hat in so einer Situation mal folgendes geholfen: Auf dem Kennzeichenhalter stand das Autohaus, ich habe dort angerufen und nach der Handynummer des Halters gefragt. Erst wollte die Dame sie mir nicht geben, da hab ich gesagt, dann muss ich die Polizei rufen und Ihr Kunde bekommt Ärger, da hat sie mir die Nummer gegeben. Ich habe angerufen und in 3 Minuten war der Fahrer da und hat sich entschuldigt...

MfG Robinson

rkopka am 07 Aug 2014 09:54:07

underdog hat geschrieben:ich würde das Fahrzeug 20 m die Strasse entlang rollen und dort zulässig abstellen.
...
Zu meiner Idee, es ist kein Diebstahl, es ist keine Sachbeschädigung, sollten Beschädigungen vorhanden sein, müsste es nachgewiesen werden, dass diese auf die Benutzung meiner Vorrichtung zurückzuführen sind.

Bin kein Jurist. Aber wenn ein Dieb das Auto klaut, herumfährt und dann in der Nähe abstellt, ist das technisch gesehen, das gleiche, was du machen willst ! Würdest du das als OK ansehen ? Nur weil er evt. den verbrauchten Sprit nachtankt ?

Und wenn du ungefragt an ein fremdes Auto gehst, bist sicher DU in Beweisnot im Fall eines Schadens. Das Problem haben ja schon die offiziellen Abschlepper, und die dürfen das ! Also ohne Fotos und Zeugen zum Aufnahmedatum... bist du wohl dran.
Einfaches Abschleppen dürfte ja auch nicht so einfach sein. Bei Handbremse muß glaube ich die Achse angehoben werden. Auch einige Automatiken mögen das gar nicht.

RK

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Gast am 07 Aug 2014 10:13:15

rkopka hat geschrieben:Und wenn du ungefragt an ein fremdes Auto gehst, bist sicher DU in Beweisnot im Fall eines Schadens.

Wenn er das Auto verschiebt, das schon 10 Tage unbenutzt da steht, ist es die Frage, ob sich der Besitzer überhaupt noch genau erinnert, wo er seine Kiste abgestellt hat. Evtl. merkt er gar nicht, dass sein Fahrzeug um 20 m verschoben wurde. Ich würd's machen, allerdings sehr diskret, es muss ja nicht das ganze Wohnviertel mitbekommen.

Chuck Norris hätte es schon lange gemacht! :D

mv4 am 07 Aug 2014 10:16:00

nach 10 Tagen kann er noch froh sein das es vollständig da steht....es gibt Gegenden da dauert das keine 2 h und es steht nur noch die hälfte da...oder gar nicht mehr.

Lancelot am 07 Aug 2014 10:16:25

tztz2000 hat geschrieben:Chuck Norris hätte es schon lange gemacht! :D


Bestimmt :!:
Aber : der olle Chuck wohnt ja auch "in Fernsehen" .. da iss die Rechtslage doch anders, glaub ich .. ;D

brawo1 am 07 Aug 2014 10:35:38

tztz2000 hat geschrieben:Evtl. merkt er gar nicht, dass sein Fahrzeug um 20 m verschoben wurde. Ich würd's machen, allerdings sehr diskret, es muss ja nicht das ganze Wohnviertel mitbekommen.

Das Problem wird vermutlich sein, dass der Fahrer einen Gang eingelegt oder die Bremse angezogen hat und dann wird es halt mit dem Verschieben nicht klappen.
Aber davon abgesehen, ich denke, dass die Zulassungsstelle einem schon die Anschrift des Halters mitteilen wird, wenn man denen das Problem schildert und wenn nicht, wie schon mehrmals hier geschrieben, Anruf bei der Polizei.

Jagstcamp-Widdern am 07 Aug 2014 10:39:22

man könnte auch ein kleines schwarzes kästchen mit panzertape an den unterboden kleben und dann die rennleitung rufen... :idea:
garantiert ist dann die karre ruckzuck weg und die ganze strasse hat grosses kino :ja:

mv4 am 07 Aug 2014 10:46:16



so was gibt es in den Staaten als Wecker zu kaufen....kommt aber sicher aus Schiena...

Gast am 07 Aug 2014 11:05:27

mv4 hat geschrieben:so was gibt es in den Staaten als Wecker zu kaufen....kommt aber sicher aus Schiena...

Alibaba hat sowas, aber 132$ ist mir der Scherz auch nicht wert.
--> Link

underdog am 07 Aug 2014 11:09:08

Der Wecker ist ja cool!

In unserem Rechtssystem muss ich meine Unschuld nicht beweisen, wir sind hier nicht im Irak.
Sollten Ermittlungen fälschlicherweise meine Schuld beweisen, wird die Sache natürlich kritisch.

Zur der Problematik der technischen Seite, die Handbremse wirkt üblicherweise auf die Hinterräder, ohne eingelegten Gang sind dann die Vorderräder eines Fronttrieblers frei. Die UltraDeLuxe-Vorrichtung würde alle Räder ca. 2-3 cm anheben und fertig, dann hindert nichts mehr.

Zeugen sind zur Sicherheit nicht erwünscht, aber bei meinem Glück...

Andere Frage, zu diesem schönen Wecker: Ich habe keine Alarmanlage und ich halte auch nichts davon, um das Getröte kümmert sich sowieso niemand. Wenn man den Innenraum des Wohnmobils entsprechend ausrüstet und das Eindringen einer Person erkannt werden kann, ist das dann wohl statthaft, eine kitschige Bombenattrappe in Gang zu setzen? Einfach ein Klotz mit überdimensioniertem Zählwerk von 99 auf 0 zählend mit Piepton im gleichen Takt? Könnte einfache Naturen erschrecken...

haballes am 07 Aug 2014 11:18:25

Fremdes Eigentum zu betreten oder zu bewegen ist strafbar.

Es greift zum Beispiel

:wink: --> Link

Wer zum Beispiel die Hartwig-Johannson eines Höllenengel ein wenig verrücken möchte, weil dann der Smart mit auf die Parklücke passt, braucht anschließend einen guten Zahnarzt.
Ist es die Maschine eines Rechtsanwaltes, der das bemerkt, wird nebem dem Versuch des Diebstahls so ziemlich jeder Kratzer eben bei diesem Versuch entstanden sein.
Nicht einmal mehr ein ordentlich geparkter kleiner Anhänger darf vom Bürger angelangt werden.
Ganz ehrlich, wer sich an meinen Fahrzeugen ungefragt zu Schaffen machen würde, der müßte einige Freizeit für eingeleitete juristische Schritte opfern.
Ich ticke schon aus, wenn ungefragt bei uns Personen auf´s Grundstück gehen. Seitdem wir so viele osteuropäische Fachkräfte in unserem Land beherbergen,
ist mein Mißtrauen einfach erschüttert. :lach:

Eigentum hat übrigens auch einen Vorteil.
Man darf zum Beispiel nackt Wohnmobil fahren.
Wichtig ist es nur, angemessen angezogen auszusteigen.

Gast am 07 Aug 2014 11:26:20

haballes hat geschrieben:Eigentum hat übrigens auch einen Vorteil.
Man darf zum Beispiel nackt Wohnmobil fahren.

Aber man muss dabei angeschnallt sein! :D
--> Link

Aber um noch mal ernsthaft auf's Thema zurückzukommen: Verschieben ohne Beschädigung ist keine Sachbeschädigung!
Deshalb schrub ich auch von diskretem Vorgehen. Wenn das nicht möglich ist, z. B. in einer belebten Strasse, dann nicht.

Jagstcamp-Widdern am 07 Aug 2014 11:27:43

man darf NICHT nackt autofahren !!!

(zumindest nicht nackt an den füszen - hab schonmal 20 mark bezahlt, als ich bei einer verkehrskontrolle baren fuszes ausgestiegen bin...)

underdog am 07 Aug 2014 11:33:45

Fremdes Eigentum zu betreten oder zu bewegen ist strafbar.

Es greift zum Beispiel

:wink: --> Link


Dein Link ist nicht anwendbar.

Es ist eine einfache Störung der Besitzausübung. Es ist die verbotene Eigenmacht.

Das Betreten eines Grundstücks ist eine ganz andere Hausnummer.

Aneignung, Diebstahl, Beschädigung, alles ganz andere Dinge.

Die Sache mit dem guten Zahnarzt, wie niedlich, man darf gegen die Störung der Ausübung des Besitzes an einer Sache auch mit Gewalt vorgehen, diese muss aber angemessen sein, sonst ist man selbst wieder im Gesäß.

Es ist in der Tat so und das ist der Fortschritt unseres Rechtssystems, der einfache Bürger hat fast kein Recht zur Ausübung von Gewalt.

Unser aller Bauchgefühl liegt leider oft daneben.

Es wäre natürlich extrem hilfreich es würde mal ein echter Jurist sich der Sache annehmen und klipp und klar sagen, das geht, das geht nicht.

nanniruffo am 07 Aug 2014 11:41:42

underdog hat geschrieben:Es wäre natürlich extrem hilfreich es würde mal ein echter Jurist sich der Sache annehmen und klipp und klar sagen, das geht, das geht nicht.


wie oft willst Du die richtige Antwort nun eigentlich noch hören, oder glaubst Du grundsätzlich nur Richtern des BGH ?

dauerndes und (fast wäre mir rausgerutscht) penetrantes Nachfragen ändert an der Sachlage nichts.

s-48 am 07 Aug 2014 11:42:57

Moin und Hallo.Am besten Du schiebst die Karre beiseite und berichtest uns dann vom Ergebnis!! Schönen Ernie

underdog am 07 Aug 2014 11:55:43

Moin und Hallo.Am besten Du schiebst die Karre beiseite und berichtest uns dann vom Ergebnis!! Schönen Ernie


Mir steht diese Vorrichtung nicht zur Verfügung.

wie oft willst Du die richtige Antwort nun eigentlich noch hören, oder glaubst Du grundsätzlich nur Richtern des BGH ? dauerndes und (fast wäre mir rausgerutscht) penetrantes Nachfragen ändert an der Sachlage nichts.


Die wirkliche wahre Sachlage und wie entschieden würde, kann ich nicht ablesen. Jammer nich.

Es wäre eine eigenmächtige Handlung meinerseits die mir nicht zusteht, es wäre eine Störung der Besitzausübung. Das ist mein Kenntnisstand.
Wie das geahndet würde ist mir unbekannt. Das Thema ist hiermit für mich erledigt.

Jetzt würde mich noch die Antwort auf die Bombenattrappe interessieren.

rkopka am 07 Aug 2014 12:03:56

katze-bruno hat geschrieben:(zumindest nicht nackt an den füszen - hab schonmal 20 mark bezahlt, als ich bei einer verkehrskontrolle baren fuszes ausgestiegen bin...)

Das sind sich wohl nicht mal die Juristen einig.

Zitat --> Link:

"Die Rechtsprechung ist bezüglich dem Thema “Barfuß Auto fahren” nicht eindeutig. Das Auto fahren mit leichtem Schuhwerk oder Barfuß ist nicht generell verboten. Die StVO (Straßenverkehrsordnung) gibt in dem § 23 Absatz 1 vor, dass der Autofahrer für die Sicherheit des Fahrzeuges verantwortlich ist. Hieraus konkludieren einige Richter, dass der § 23 Absatz 1 als eine Vorschrift für festes Schuhwerk zu verstehen sei. Oberlandesgerichte wie Celle oder Bamberg hingegen verstehen den § 23 Absatz 1 StVO nicht als richtungsweisend, um das Barfuß Auto fahren zu verbieten und interpretieren den § 23 Absatz 1 StVO nicht als feste Regel. Das Barfuß Auto fahren ist demnach nicht generell verboten."

Dann ist aber wieder die Streitfrage: was ist "festes Schuhwerk" ? Ohne genaue Kriterien verschiebt sich so nur die Schwelle. Wie dick muß die Sohle sein, wie hoch darf der Absatz sein ? Auch Skistiefel sind eindeutig "festes" Schuhwerk, aber sicher nicht zum Fahren geeignet.

Bei einem Unfall sieht die Sache mit der Schuldfrage wieder etwas anders aus.

RK

Kritischhinterfragt am 07 Aug 2014 12:20:09


WomoRadler am 07 Aug 2014 12:35:49

underdog hat geschrieben:Jetzt würde mich noch die Antwort auf die Bombenattrappe interessieren.

Oha, das wird dann richtig teuer. Grober Unfug, Vortäuschung einer Straftat ... Plus Inrechnungstellung des erweiterten Polizeieinsatzes. :ja:

Gast am 07 Aug 2014 13:43:32

Boah, 65 Beiträge, Respekt. :eek: :cry:

pool2004 am 07 Aug 2014 13:47:14

Ich bin auch erstaunt das man(n) sich zu diesem Thema so auslassen kann.
:respekt:
VG Uwe

Variophoenix am 07 Aug 2014 14:21:17

Nun, mir hatte mal einer vor 30 Jahren meinen Parkplatz zugeparkt. Ich kam ca. um 01.00 Uhr nach Hause und konnte dadurch nicht parkieren.
Wie habe ich das gelöst? Ich habe die Karre zuerst geschupfst und festgestellt das nur der Gang reingelegt war. Dann bin ich auf den Boden und habe unters Auto gefasst und den Gang rausgenohmen. Dann habe ich dir Karre mitten auf eine Wiese geschoben. Das wars. Hat nie mehr einer bei mir falsch geparkt. Gab auch keinen schaden am Auto.

reihenga am 07 Aug 2014 14:26:27

underdog hat geschrieben:Vor den Bäumen befinden sich Baumschutzbügel, daher kann man wohl von einem legalen Parkplatz ausgehen, ob der allerdings für das Gewicht eines Wohnmobils zugelassen ist, weiß ich nicht, er ist nicht befestigt.


Hallo
Selbst bei P-Schildern halb Strasse halb Bordsteinerhöhung ist nach meiner Kenntnis für Fahrzeuge über 2,8 t das Befahren/Parken auf dem Bordstein verboten, es sei denn es ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Also wird es in Deinem Falle offiziell erst recht so sein.
Viele Reinhold

Frostnase am 07 Aug 2014 17:10:03

Ich bin dafür:

Underdog sollte das Fahrzeug bewegen und in 3 Jahren sehen wir das Ergebnis in der Sparte "Gerichtsurteile" :lol:

rinto am 07 Aug 2014 17:27:11

hokeyass hat geschrieben: Gab auch keinen schaden am Auto.


Könnte es sein, dass damals die Technik weniger empfindlich war ?

Irgendwie nervt das Thema langsam ein bisschen...

Oder will underdog das Sommerloch überbrücken ? Hat underdog überhaupt ein Womo ( diesmal die richtigen Tasten erwischt :D )

Fragen über Fragen.

Oder sollte die Eingangsfrage - wieder Erwarten - doch ernst gemeint sein ?

Verratnix am 07 Aug 2014 17:30:44

Ich glaube es ist eher eine theoretische Frage, hätte er sein Womo bewegen wollen/müssen hätte er längst was unternommen.

underdog am 07 Aug 2014 17:35:44

Underdog hat das eigene Wohnmobil bewegt, rückwärts über den Gehweg fahrend, mit vermutlich bis zu 3100 kg, und das war abgrundtief böse!

Es gibt in Sichtweite ein Zeichen 315-68, das was ich Seitenstreifen nenne ist demnach ein Teil des Gehwegs, wobei man dort nur mit großer Nervenstärke gehen könnte, weil das matschig und löcherig wäre und alle paar Meter ein Baum im Weg steht. Aber was weiß ich schon von Gehwegen. Das Parken ist jedenfalls nur mit Fahrzeugen bis 2,8 Tonnen erlaubt, Schande über mich. Am Anfang der Strasse steht seit Jahren ein Wohnmobil mit 6,5 m auf der Seite, das hat bestimmt auch mehr als 2,8 Tonnen, weiter die Strasse runter steht seit einiger Zeit abends ein 7,5 Tonner halb auf dem Gehweg. Das sind Beispiele die man sieht und nicht hinterfragt.

Daher wäre das Aktivieren der Polizei aus dem Glashaus heraus erfolgt. Durch meine illegale Aktion habe ich einigen Leuten einiges an Kosten erspart. So kann das natürlich nicht weitergehen, ich muss das Wohnmobil anders abstellen, ich arbeite daran.

Zu meiner Bombenattrappe im Wohnmobil,

, das wird dann richtig teuer. Grober Unfug, Vortäuschung einer Straftat ... Plus Inrechnungstellung des erweiterten Polizeieinsatzes. :ja:


ist das wieder nur Bauchgefühl und/oder gesunder Menschenverstand oder ist das eine belastbare Aussage?

Grober Unfug, was soll das sein? Belästigung der Allgemeinheit? In meinem Wohnmobil gibt es keine Allgemeinheit, das ist dafür dann doch zu klein, da gibt es nur einen oder mehrere Einbrecher.
Vortäuschung welcher Straftat? Ich deklariere meine "Bombe" als Kunstwerk, die Kunst ist frei.
Polizeieinsatz? Der/die Einbrecher rufen die Polizei weil sie beim Einbruch eine vermeintliche Bombe bemerkt haben? Meine Fantasie reicht dafür nicht aus.

Versuche es gern nochmal.

brawo1 am 07 Aug 2014 18:19:01

WomoRadler hat geschrieben:Oha, das wird dann richtig teuer. Grober Unfug, Vortäuschung einer Straftat ... Plus Inrechnungstellung des erweiterten Polizeieinsatzes. :ja:

underdog hat geschrieben:ist das wieder nur Bauchgefühl und/oder gesunder Menschenverstand oder ist das eine belastbare Aussage?

Ich würde mir mal § 126 StGB, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, durchlesen --> Link. Für dich würde der Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1, Ziffer 6 und dort der § 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zutreffen.

Du würdest aus meiner Sicht durch deine Handlung wider besseren Wissens die Verwirklichung der in § 308 StGB angeführten Straftat vortäuschen, Prost Mahlzeit, ich möchte nicht in deiner Haut stecken.

underdog am 07 Aug 2014 18:20:46

Bin ich blöd? Es gibt keinen Sprengstoff und es gibt keine freiwilligen Zeugen. Bleib mal auf dem Teppich.

Es gibt ein Gerät das piept und Zahlen anzeigt, so ein Gerät ist nicht verboten, oder?

Lancelot am 07 Aug 2014 18:25:12

underdog hat geschrieben:Bin ich blöd?


Nein - Du hast den Scherz nicht verstanden :)

Gemeint war wohl, eine Bombenattrappe unter das wegzuschleppende Fahrzeug zu legen, die Polizei zu rufen ...
Die hätten dann mittels Sprengkommando schon dafür gesorgt, daß der Blockierer "weg" wäre .. 8)

Ein Scherz ...

underdog am 07 Aug 2014 18:29:00

Grumpf...

Wenn da wer nicht lesen kann tut mir das leid.

Die Maschine/das Kunstwerk befindet sich im Innern des Wohnmobils und wird aktiviert sobald jemand sich (widerrechtlich) Zugang verschafft hat. Es gibt keinen Sprengstoff es wird keine Explosion herbeigeführt, eventuell macht sich der Bösewicht ins Hemd, das ist aber wohl in Ordnung.

brawo1 am 07 Aug 2014 18:42:12

underdog hat geschrieben:Bin ich blöd? Es gibt keinen Sprengstoff und es gibt keine freiwilligen Zeugen. Bleib mal auf dem Teppich.

Es gibt ein Gerät das piept und Zahlen anzeigt, so ein Gerät ist nicht verboten, oder?

Du täuschst mit dieser Bombenattrappe --> Link eine Straftat vor und dies reicht völlig aus. Der Besitz mag nicht verboten sein, aber die Anwendung im öffentlichen Raum macht dich zum Straftäter, siehe auch hier --> Link und hier --> Link
Sobald ein Passant die Attrappe in deinem Mobil erkennt und die Polizei verständigt, bist du dran, dies kann sogar der Einbrecher sein, der anonym die Polizei anruft.

Aber davon abgesehen schlage ich dir vor, in Zukunft nicht mehr derartige Postings zu setzen, da dir ja schon im voraus bekannt ist, dass nur du die richtigen Antworten hast und die anderen alle falsch liegen. Von mir gibt es zu diesem Thema nichts mehr zu sagen, die anderen werden sich ihr Teil schon denken.

wolfherm am 07 Aug 2014 18:42:57

Moderation:So, gibt es noch etwas WIchtiges hier? Oder kommen wir vom Hölzchen aufs Stöckchen?

Da die Rechtslage ja klar ist, sollten wir hier mal zu machen, bevor noch ein Atomkrieg in die Überlegungen einbezogen wird.


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