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Ebay Wohnmobile Versteigerung


schnatterente am 11 Okt 2014 13:17:13

Mich würde mal interessieren, ob schon mal jemand (vielleicht auch noch ohne vorheriger Besichtigung) ein Wohnmobil bzw. ein Campingfahrzeug bei Ebay ersteigert hat. Wenn ja, wie waren da die Erfahrungen oder gab es Probleme. Wir selbst hatten einen alten Hymer Camp65 und einen VW T3-Bus vor geraumer Zeit ersteigert. Der Bus war ein wenig blauäugig, hat aber bis zum Motorschaden durchgehalten :-D Mit unserem Hymer-Alkoven sind wir 2 Jahre unterwegs gewesen und waren auch recht zufrieden. Diesen haben wir ebenfalls blind ersteigert, würden wir aber (seit dem Forum) nicht mehr machen, denn da wurde schon mal ein Wasserschaden behoben und das Dach sah dementsprechend silikonverschmiert aus :eek:

Also erzählt mal: Pleiten, Pech oder Glücksgriffe...

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Lancelot am 11 Okt 2014 13:27:27

schnatterente hat geschrieben:Mich würde mal interessieren, ob schon mal jemand (vielleicht auch noch ohne vorheriger Besichtigung) ein Wohnmobil bzw. ein Campingfahrzeug bei Ebay ersteigert hat.


HIER :!: Volle Pleite :(

Fahrzeug war angepriesen als "Originalzustand, sauber, trocken, ohne Rep-Stau, keine Tiere,"

Vorgefunden haben wir eine total versiffte Möhre, komplett verbastelt (Elektrik, Bad von links nach rechts, Kassetten-Toi raus und Marine WC rein, ganz mistig gemacht, undicht, sichtbare Wasserspuren am Dachhimmel, an den Klappen, Service seit 2 Jahren überfällig, Bremsen total runter". Gaaanz zum Schluß dann noch ein Büschel Hundehaare, die Besitzer derselben wollten unbedingt mit rein in "ihr" Auto ..

Dafür bin ich Depp von IN nach Koblenz gefahren, Geld dabei, Frau dabei (wollten Farzeug gleich mitnehmen).

War dann ein etwas "geräuschintensiver" Nachmittag auf dem Hof dort ... :wall:
Hab das auch gemeldet bei Ebay :roll:

viking92 am 11 Okt 2014 14:21:26

Moin,

selbiges hatte ich letztes Jahr auch erlebt.
Hatte mir hier einen WOWA für Schwägerin angeschaut, der auf Ebay lief.
Lt. Inserat alles top....bla bla bla....
Hingefahren & einmal an den Rangiergriffen gerüttelt: Torf! :twisted:
Die gesamte Front war feucht.
Natürlich war es dem VK absolut nicht bekannt :wink:


Anzeige vom Forum


schneutzl am 11 Okt 2014 14:25:35

Wir haben 2007 im Herbst unser erstes eigenes Womo bei eBay zum Mindestpreis von 7000€ gekauft. Wir haben es uns vorher genau angeguckt und getestet, sind dazu 120km pro Strecke gefahren. Für den Preis war es voll okay, wir haben es ein paar Tage später abgeholt und sind sofort nochmal in Urlaub gestartet. In Polen hatten wir einen Bremszylinderschaden, der wurde dort für kleines Geld repariert und gleichzeitig das Radlager ausgetauscht. Das war's dann aber auch schon bis auf eine neue Wasserpumpe im Motor 1 Jahr später und einmal unkomplizierten TÜV. Wir waren jedes Jahr länger als 3 Monate damit weg, es war schon zuverlässig.
2010 haben wir es nach 40000km wieder bei eBay abgestoßen und nach vielen Anfragen 3500€ bar auf Tatze bekommen. Wenn wir nicht diese **** Umweltzone vor der Tür hätten, wären wir noch ein, zwei Jahre länger damit herumgefahren.

Gast am 11 Okt 2014 19:09:08

Es gibt doch in der heutigen Zeit , nicht wirklich noch Jemanden der ein Fahrzeug BLIND ersteigert oder kauft :kuller:
Sorry Leute , wer da auf den Ar... fällt hat verdient :!:
Da spielt es keine Rolle ob bei Ebay oder sonst wo .

Gast am 11 Okt 2014 19:23:12

... nix ersteigert, sondern zum " Höchstpreis " gekauft :D

Lancelot am 11 Okt 2014 20:18:14

meier923 hat geschrieben:Es gibt doch in der heutigen Zeit , nicht wirklich noch Jemanden der ein Fahrzeug BLIND ersteigert oder kauft :kuller:


Doch doch .. ich tu das regelmäßig :)
Wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß und realistisch beschrieben wurde (das sind wirklich die Mehrzahl :ja: ), dann kauf ich - wenn der Preis stimmt :!:
Wenn ich dann aber hinkomme und die Möhre hat NULL Verwandtschaft mit der Beschreibung .. ja dann gibt´s Ärger : zum einen bei dem Anbieter (hab mal einen besonders dreisten Fall verklagt auf Kostenersatz ... nix rausgekommen dabei, nur weitere Spesen produziert, bei dem Typen war nix zu holen), zum anderen aber schon auch bei mir, weil ich x-hundert Kilometer durch die Gegend gegurkt bin wegen NIX :wall:

schnatterente am 11 Okt 2014 20:39:27

Lancelot hat geschrieben:Wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß und realistisch beschrieben wurde (das sind wirklich die Mehrzahl :ja: )

Eben, wenn auch schon in der Beschreibung z.B. die kleinen Macken und Probleme mit beschrieben wurden und kein "20 Jahre altes Neufahrzeug" verkauft wird, warum sollte man da nicht blind kaufen. Außerdem kann man bei Nichtübereinstimmung nach der Ersteigerung immernoch zurücktreten und bleibt max. auf den Fahrtkosten sitzen. Und die würden so oder so entstehen, entweder bei Vorabbesichtigung oder bei einer Fehlersteigerung ;-)

Gast am 12 Okt 2014 07:03:43

Ja,Ja und dann auf einen nicht bekannten Wasserschaden verklagen -> PGH (Pech gehabt ) , denn Ich und die Meisten schreiben den Berühmten Satz unter die Auktion ,auch das , das vorher besichtigt werden MUß :!:
Wenn einer dann bei mir kommt gibts keine Disskussion -> er MUß es nehmen - hätte ja Besichtigen können (hab auch schon über Ebay Womo verkauft !) Gab Nachher auch noch Ärger weil Motor angeblich kaputt und drohte mit Anwalt :lol: -> blind gekauft und ich bestand auf eine Besichtigung und fragte Ihn vor Geldübergabe ob er es auch möchte (ja , so bin ich ;D ) und hinterher Theater ...Es gibt aber auch IDEOTEN , die können nicht mal Auto fahren .....(Mein Gedanke bei der Probefahrt, als er im 5 Gang bei 30 kmh schalten wollte.....
Der Dödel liest bestimmt hier mit , mein Forum Aufkleber war auch noch drauf -> Ich habe besten Gewissens alles beschrieben und hinterher son Theater -> wollte sicherlich den Preis drücken , denn mein Womo wurde nach dem Verkauf im Ruhrgebiet gesichtet von Mitgliedern die mich kennen -> Preistreiber/drücker, unliebsame Zeitgenossen und Betrüger gibt es Überall und von daher schrieb ich obige Zeilen und Würde NIE ungesehen kaufen -> Nicht mal von meinem Bruder - könnten ja Schäden vorhanden sein , von dennen ich NICHTS WEISS (musste der Käufer meines letzten Mobils auch feststellen , das ein Wasserschaden vorhanden war von dem ich nichts wusste !).....

macagi am 12 Okt 2014 07:26:57

Wohnmobil nicht, aber Roller.
1 Jahr alt, bei einem Händler einer anderen Marke (wurde sicher in Zahlung gegeben). Habe den Händler noch recherchiert, alles ok. Bin mit Geld und Überführungskennzeichen mit der Bahn hingefahren, dann mit Roller nach Hause, lief alles superglatt.

Der Preis war gut, habe den Roller dann noch fast 10 Jahre gefahren, war nichts dran.

Paul am 12 Okt 2014 10:50:48

Ich habe wiederholt meine WoMo per ebay verkauft - und hatte nie Ärger damit!
Eben alles gut beschrieben.

Gekauft habe ich wiederholt Motorräder - auch ohne Besichtigung.

In beiden Fällen jedoch:
Vorher Kontaktaufnahme, weitere Fotos ausgetauscht, Detailinformationen (z.B. wollte ein WoMo-Käufer die cm-genauen Ausmaße der Heckgarage und der Tür dazu....)

Ja, wie Lancelot schreibt:
Stimmt der Zustand nicht mit der Beschreibung überein, handelt es sich nicht um das ersteigerte Produkt und wird einfach nicht abgenommen.
Dazu:
Richtigen Kaufvertrag machen, in dem alle Mängel aufzuführen sind. Dieser Vertrag ist dann bindend und für evtl. Folgen der Maßstab.

macagi am 12 Okt 2014 16:07:18

Ein E-Bike habe ich auch mal unbesehen gekauft. Laut Beschreibung Zustand wie neu.
Das was auch fast so, Zustand makellos, bis auf .....den Akku. War 3/4 geladen, und nach 100m den Berg rauf leer....also hin. Der Verkäufer hat das wohl nicht gewusst, aber sofort eingesehen dass das Bike so nicht Neuzustand hatte.....Kauf rückgängig gemacht, kein Problem.

korikorakorinthe am 16 Okt 2014 11:24:06

Habe auch mal einen Roller ungesehen gekauft, vorab Geld überwiesen und mir per Spedition schicken lassen (war 700 km weit weg).
Ich dachte ich hätte ein Superschnäppchen gemacht.
Als der Roller dann ankam, war ich entsetzt !
Zwischen den Bildern und der Realität klafften Welten,obwohl die Bilder nicht gefaked waren (v.a versteckter massiver Rost unter den Verkleidungen etc.).
Hab den Roller dann gleich wieder mit großem prozentualen Verlust weiterverkauft.
Da der Verlust in absoluten Zahlen jedoch "nur" ca. 250 EUR betrug, war hab ich mich nur kurz geärgert und unter "Erweiterung des Erfahrungsschatzes " abgehakt.

Fazit:
Ich kaufe NIE mehr etwas ungesehen !

Wenn ich ein bei ebay zu versteigerndes Fahrzeug vorher besichtige würde, müsste von vorneherein die Möglichkeit bestehen, dass ich das es dann auch gleich (als Sofortkauf) kaufen kann (außer es ist gleich um die Ecke).

Jagstcamp-Widdern am 17 Okt 2014 09:16:58

ich habe schon mehrere autos (pkw) und moppeds "blind" in der bucht gekauft und hatte noch nie ein problem.
das letzte war vor einem jahr ein 200.-€ corsa, der mit weiteren 200 neuen tüv hatte und der seitdem dem extremexpressverschleisztest meiner tochter (18) wacker standhält.

im allgemeinen achte ich aber drauf, dasz die karre nicht mehr als 200 km entfernt steht, wenns dann doch ein voller "eimer" ist, bleibt der halt stehen und ich habe 400km umsonst verblasen.

das letzte Womo habe ich über ebay blind vertickt - keine probleme....

Stefan-Claudia am 06 Nov 2014 19:26:37

Hallo, es gibt ein aktuelles Urteil über ebay - Aktionen, die vorzeitig beendet werden
und für Anbieter und Bieter gleichermaßen interessant sein dürften, denn :

Wenn ein Verkäufer die Versteigerung vorzeitig aus nicht zulässigen Gründen beendet, muss er dem bislang Höchstbietenden Schadensersatz zahlen, wie das Oberlandesgericht Hamm in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil erklärte.

in diesem Fall war es zwar ein Gabelstabler, aber das spielt keine Rolle.

Eine Gewerbetreibende aus dem Kreis Minden-Lübbecke stellte einen gebrauchten Gabelstapler mit einem Startpreis von 1 Euro in der Internatauktion des Anbieters Ebay zum Verkauf ein. Die Anbieterin hatte die Auktion jedoch vorzeitig beendet, nachdem Angebote in Höhe von 301 Euro eingegangen waren. Sie verkaufte den Gabelstapler stattdessen privat für 5.355 Euro. Dem Höchstbieter muss sie nun rund 5.000 Euro Schadensersatz zahlen. (AZ: 28 U 199/13)

Den gesammten Beitrag der NW vom 6.11.2014 gibt es hier : --> Link

mfG Stefan

katja-jiscon am 06 Nov 2014 22:13:49

Hallo,

geht auch umgedreht?

Habe unser altes WoMo ins Netz gestellt,
ein Händler hat dies unbesehen gekauft :)
er ist ca. 500 km mit dem Zug angereist!

Kai

petra1508 am 07 Nov 2014 02:29:49

HUHu

Meinn t3 womo haben ich blind gekauft , und es war guter kauf, läuft seit 3 jahren ohne probleme alles geht , sogar werkstatt lobt das er super zusammen ist für das bj , das einzige farbe aber kommt auch noch . Petra

schnecke0815 am 07 Nov 2014 04:08:36

Als erstes sollte man beachten das man nicht bei sondern über ebay kauft. Ebay ist lediglich die Angebotsplattform auf denen man seine Angebote einstellen kann.
Eben diese Angebote hängen einzig und allein von der Ehrlichkeit des Verkäufers ab. Hier entscheidet sich ob ein Sofortkauf oder der Gewinn einer Auktion zum Reinfall wird oder nicht.
Es ist relativ einfach die seriösen von den schlechten Angeboten zu trennen:
Ausführliche und detallierte Beschreibung.
Viele und aktuelle Fotos die alle vom Anbieter stammen müssen (Heute hat jedes Handy eine Kamera).
Bewertungsprofil - hier sollte man auch darauf achten was gekauft wurde und wie lange der Anbieter schon bei ebay angemeldet ist.
Den Verkäufer anschreiben und ggfs. um weitere Details bitten, diese liegen dann in schriftlicher Form vor.
Wer diese und weitere Punkte beachtet liegt schon relativ weit vorn.

Stefan-Claudia hat geschrieben:
Wenn ein Verkäufer die Versteigerung vorzeitig aus nicht zulässigen Gründen beendet, muss er dem bislang Höchstbietenden Schadensersatz zahlen, wie das Oberlandesgericht Hamm in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil erklärte.


Der beschriebene Fall gilt aber nur für Auktionen, nicht für Sofortkauf und wenn der Verkäufer die Rechtslage gekannt hätte wäre es für ihn/sie ein einfaches gewesen ein Höchstgebot auf den eigenen Artikel abzugeben, dann die Auktion abzubrechen und somit jeder Schadenersatzforderung aus dem Wege zu gehen.
Zudem gilt dies nur bei Artikeln die nach wie vor den Zustand und die Eigenschaften wie bei Beginn der Auktion haben.

Bernd

schnatterente am 07 Nov 2014 19:37:11

schnecke0815 hat geschrieben:wenn der Verkäufer die Rechtslage gekannt hätte wäre es für ihn/sie ein einfaches gewesen ein Höchstgebot auf den eigenen Artikel abzugeben, dann die Auktion abzubrechen und somit jeder Schadenersatzforderung aus dem Wege zu gehen.

Stimmt, wäre eine Möglichkeit.

Paul am 09 Nov 2014 20:57:20

Gebote auf eigene Angebote sind unzulässig.
Fraglich ist für mich - ohne jetzt das Urteil gelesen zu haben, ob hier der Verkäufer eine der häufig anzutreffenden Klauseln verwendet hat, wonach derArtikel auch auf anderen Plattformen angeboten wird und ggf. dort vorab verkauft wird.
Geht das - oder etwa auch nicht?
Womöglich nur deshalb nicht, weil es gegen ebay-Bestimmungen verstößt?
Dann wäre ebay aber als Regelungsgeber nicht nur eine Vermittlungsplattform, sondern würde über vorgegebene rechtliche Bedingungen in das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer eingreifen...

Pechvogel am 09 Nov 2014 21:38:30

Im Zweifelfall könnte dem Verkäufer aber zufällig auffallen daß etwas gravierendes am Wohnmobil nicht funktioniert.
Dann hätte er dem Höchstbietenden entweder einen Mangel absichtlich verschwiegen ( was strafbar wäre ) oder der Höchstbietende hätte eine Möglichkeit den Preis ´zu drücken´ ( was lt. Ebay-Grundsätzen verboten ist ).

Daher kann der Verkäufer, wenn ihm, während das Angebot läuft, ein ´neuer´ gravierender Fehler auffällt, den Artikel aus dem Verkauf / der Auktion nehmen.

Und das wird leider viel zu oft gemacht ( und wer will das mit dem plötzlich auftretenden Mangel wiederlegen? )



Dirk

schnecke0815 am 10 Nov 2014 07:00:32

Paul hat geschrieben:Gebote auf eigene Angebote sind unzulässig.
Fraglich ist für mich - ohne jetzt das Urteil gelesen zu haben, ob hier der Verkäufer eine der häufig anzutreffenden Klauseln verwendet hat, wonach derArtikel auch auf anderen Plattformen angeboten wird und ggf. dort vorab verkauft wird.


Moin Paul,

Du kennst doch bestimmt einen Nachbarn oder Familienmitglied welches einen Acc. hat - darüber läßt sich dann schon auf eigene Artikel bieten.

Mit dem Einstellen eines Angebotes gibst Du Deine Verkaufsabsicht bekannt, erstellst also ein Angebot. Mit Abgabe eines Gebotes gibt der Bieter eine Willenserklärung
zum Kauf ab. Ebay ist nur die Plattform, quasi der Auktionator. Solche von Dir genannten Klauseln sind rechtlich nicht zulässig wie so manches in den jeweiligen Angeboten.

Bernd

Jagstcamp-Widdern am 10 Nov 2014 09:46:00

das problem ist nur, wenn ein "strohmann" den artikel ersteigert und man bricht nicht ab, wird die verkaufsprovision fällig...

tammy99 am 10 Nov 2014 09:54:21

Moin,

die Provision bei Fahrzeugen ist aber nicht sooo hoch. Ich glaube max. 99€+Bearbeitungsgebühr.

LG
Fred

schnecke0815 am 11 Nov 2014 07:14:33

katze-bruno hat geschrieben:das problem ist nur, wenn ein "strohmann" den artikel ersteigert und man bricht nicht ab, wird die verkaufsprovision fällig...


Keine Frage, da hast Du recht - ist aber billiger als in dem auf der ersten Seite benannten Schadenersatz in Höhe von € 5.000 und Du bist auf der sicheren Seite.

brainless am 21 Nov 2014 17:59:37

schnecke0815 hat geschrieben:......ob der Verkäufer eine der häufig anzutreffenden Klauseln verwendet hat, wonach derArtikel auch auf anderen Plattformen angeboten wird und ggf. dort vorab verkauft wird.

Eine solche Klausel ist nichtig, weil sie den der Auktion zugrundeliegenden Bedingungen entgegen steht.
Dieser Sachverhalt ist auch bereits von einem OLG bestätigt worden. Es geht darum, daß die Beteiligten durch ihre Teilnahme an der Auktion die Bedingungen des Plattformanbieters anerkennen.



Mit dem Einstellen eines Angebotes gibst Du Deine Verkaufsabsicht bekannt, erstellst also ein Angebot. Mit Abgabe eines Gebotes gibt der Bieter eine Willenserklärung zum Kauf ab.


Das gilt im Einzelhandel bei zur Schau gestellten Verbrauchsgütern mit Preisauszeichnung. Dort kann der Anbieter das Kaufangebot eines Interessenten ablehnen - wenn er denn dumm ist. :mrgreen:
Bei ebay gilt, daß (bei einer "normalen" Auktion) der Bieter, der zum vorher festgelegten Zeitpunkt des Auktionsendes das höchste Gebot abgegeben hat, der Erwerber des Auktionsgegenstandes ist.
Sollte der Anbieter vorzeitig eine Auktion beenden, weil der Auktionsgegenstand sich plötzlich im Zustand verändert/verschlechtert hat oder verloren gegangen ist, hat der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende dennoch Anspruch auf diesen Gegenstand.
Der Anbieter muß, falls verlangt, den Nachweis führen, daß höhere Gewalt ihn an der Erfüllung des vorliegenden Kaufvertrages hindert.


Volker

PS: Ratschläge zum offensichtlichen Auktionsbetrug würde ich nicht so leichtsinnig publizieren, Bernd.

giovannibastanza am 21 Nov 2014 18:43:58

Egal , was gekauft oder ersteigert wird , von E.. kann man keine Hilfe erwarten :
Ich habe eine gebrauchte Rangierhilfe ersteigert , meine erste und letzte Tat in diesem Milieu .
Als die p/Post ankam war ein Deckel kaputt , keine ABE und sie sah schlimm aus .
Bei der Beschreibung natürlich super .
Als ich den Verkäufer anrief, setzt der sich natürlich auf die Hinterbeine und teilte mit : Privatverkauf kein Anspruch auf Rücknahme.
Dann habe ich mich über den Verkäufer bei E.. beschwert , die waren sehr entgegenkommend und haben mir jede erdenkliche Hilfe angeboten .
Passiert ist nix .
Dann sollte ich eine Beurteilung des Verkäufers einreichen , habe ich auch wahrheitsgemäß geschrieben : Ich fühle mich betrogen und würde bei ihm nie wieder etwas kaufen .
Daraufhin die schnellste E-Mail - Verbindung die ich jemals gehabt habe :
So geht das nicht , das könnte ich nicht schreiben , denn so würde niemand wieder etwas bei ihm kaufen.
Nun ratet mal , wie oft ich wohl dort noch mal etwas kaufe oder ersteigere ?
Einmal macht jeder mal einen Fehler , beim zweiten Mal ist es Dummheit.
TI statt Pudelmütze .
Giovanni.

Lancelot am 21 Nov 2014 18:50:47

Giovanni ... wenn Du bei jedem "ersten Mal", das nicht sooo optimal läuft, gleich NIE WIEDER brüllst ... :nixweiss:
Bei DEM VK würde ich auch nix mehr kaufen, aber deshalb das ganze System abzulehnen ... :roll:

PS : Zipfelmütze für TI

:D

dieter2 am 21 Nov 2014 20:23:31

Ich kaufe sehr viel über Ebay, aber nie von Privat, nur Händler.

Die Ebayhändler wo ich bis jetzt gekauft habe waren immer korrekt, auch bei Rücksendungen.
Auch aus China wo ich öfters kaufe, immer korrekter Ablauf.

Aber ein Womo zu ersteigern ohne vorher zu Besichtigen,das ist schon mehr als mutig :ja:

Dieter

thomas56 am 21 Nov 2014 22:13:46

Was ich bei ibä nicht so gut finde, ist, dass ich einen Käufer nicht schlecht bewerten kann!

eaglesandhorses am 21 Nov 2014 23:34:34

Früher ging das ja ...

schnecke0815 am 22 Nov 2014 09:10:19

brainless hat geschrieben:Bei ebay gilt, daß (bei einer "normalen" Auktion) der Bieter, der zum vorher festgelegten Zeitpunkt des Auktionsendes das höchste Gebot abgegeben hat, der Erwerber des Auktionsgegenstandes ist.

PS: Ratschläge zum offensichtlichen Auktionsbetrug würde ich nicht so leichtsinnig publizieren, Bernd.


Auch bei ebay kann man legal Bieter ausschließen (z.B. Lieferung nur nach Deutschland).

Danke für Deinen Ratschlag aber wenn wir hier die Details schon auseinander dividieren habe ich keine Scheu davor auch die "legalen" Möglichkeiten der Umgehung aufzuzeigen.
Rechtlich gibt es genügend Argumente dieses von mir aufgezeigte Verhalten zu erklären.

giovannibastanza hat geschrieben:Als die p/Post ankam war ein Deckel kaputt , keine ABE und sie sah schlimm aus .
Bei der Beschreibung natürlich super .


Eine Beschreibung sollte höchstens nur das eine Bein sein auf dem man steht wenn man sich für einen Artikel interessiert - Bilder sagen mehr als tausend Worte.
Man sollte bei der Vielzahl der Angebote auch ruhig ein wenig Geduld haben. Wenn man einen bestimmten Artikel nicht bekommt wird nächste Woche bestimmt ein
noch Besserer angeboten, mit Glück auch noch günstiger.
Die Auktionen laufen meistens über mehrere Tage - Zeit genug um mit dem Anbieter ausgiebig Kontakt aufzunehmen.
Wer die vorhandenen Möglichkeiten der Information nicht ausschöpft sollte nicht das System kritisieren.

Bernd

P.s. Ich bin in meiner langjährigen Ebay Vergangenheit 2x beschissen worden - bezahlt und Ware wurde nicht geliefert (PayPal gab es damals noch nicht).
Durch persönlichen Einsatz (Besuch beim Verkäufer) :evil: ist mir aber kein Schaden enstanden. Allerdings ist mir, wenn mich jemand betrügen will kein Weg zu weit.

dieter2 am 22 Nov 2014 11:19:19

Ratschläge zum offensichtlichen Auktionsbetrug würde ich nicht so leichtsinnig publizieren


Das es Betrug ist das ein Bekannter den Artikel ersteigert kann ich mir nicht vorstellen.
Jeder darf bieten, selbst Bekannte oder Verwandte :ja:

Und bevor ich einen 1000 € Artikel für 50 € abgebe kommt Plan B :wink:
Noch besser ist es natürlich gleich einen Mindestpreis festlegen.

Dieter

thomas56 am 22 Nov 2014 11:23:09

dieter2 hat geschrieben:Noch besser ist es natürlich gleich einen Mindestpreis festlegen.


oder gleich den Startpreis auf 1000,- setzen, wenn man min. 1000,- haben will. :wink:

Stephan2703 am 24 Nov 2014 23:07:28

Hallo,
einen Wohnwagen habe ich mal bei ebay blind ersteigert. Mulmig war es uns schon aber die Beschreibung war dermaßen detailiert und seriös das wir es riskiert haben. War dann auch ein schönes Teil und hat uns mehrere Jahre ohne Probleme gedient. Beim Verkauf hat ihn auch ein Ebayer blind ersteigert und es gab keine Reklamationen.

Dann hatte ich einen Land Rover Serie III, bei Ebay UK ersteigert. War ein Abenteuer der besseren Art und hat trotz megaviel Arbeit (die eingeplant war) richtig Spaß gemacht.

Zu guter letzt habe ich in einer Bierlaune in den letzten Sekunden auf einen Trabi 400 Euro geboten und bekam den Zuschlag. War ein heißes Teil, 6 Jahre Scheune hinter sich und trotzdem sofort Tüv bekommen. Hab ihn nach 3 Monaten für etwas mehr weiterverkauft.

Mittlerweile bin ich fertig mit der Schrauberei.

Ein Wohnmobil blind bei ebay...... eher nicht. Ist zuviel Geld im Spiel.

,
Stephan

Jagstcamp-Widdern am 25 Nov 2014 09:46:17

vor 2 wochen habe ich ein e30 cabrio nach intensiven telefonaten und nach der zusendung von zig fotos "blind" ersteigert.
die bekannten mängel waren: verdeck schlecht, heizungskühler undicht.
am letzten samstag habe ich das teil geholt - und sowohl ich, als auch die holde sind voll begeistert.
dass sich das leder in neuzustand befindet, hatte ich nicht erwartet, dass das fahrzeug nach reparatur ein echter "zweier" wird, auch nicht...
gesucht habe ich über ein jahr, angeguckt ca. 15...
leider wurde die transaktion abgebrochen... 8)

MyBalou am 16 Dez 2014 23:22:11

ich habe vor jahren mal ein altes womo an der holländischengrenze für 1000 euro gekauft. hatte ein kaputtes fenster und darum einen feuchtschaden. habe ihn repariert. danach hat es dann beruflich nicht so mit viel frezeit geklappt, so dass wir das womo dann bei ebay reingesetzt haben. versteigert für 3500euro. gekauft von einem spanier. das geld hat er vorab überwiesen, ich ihm dann papiere gesendet. er kam dann mit kleinem stoffbeutel mit brotdose und ner flasche wasser mit dem flieger. hat seine kennzeichen rangeschraubt und ist abgefahren. wir haben vielleicht drei sätze miteinander geredet. emails waren per google übersetzt. ich habe nix mehr gehört und auch keine info ob er jemals zunhause angekommen ist.....

dieter2 am 17 Dez 2014 00:29:41

thomas56 hat geschrieben:Was ich bei ibä nicht so gut finde, ist, dass ich einen Käufer nicht schlecht bewerten kann!

Das ist auch gut so.

So kann der Verkäufer keine Rachebewertung vornehmen :D

Dieter

barnie1234 am 09 Nov 2015 13:47:59

Hallo,
wir selbst haben 2 Wowa ohne Besichtigung und zuletzt ein Wohnmobil mit Besichtigung gekauft. Die WoWa angehangen und nach Berlin gefahren. Ware beide ok. Das Mobil nach der Besichtigung Abholtermin vereinbart. Am Tag der Abholung von den Besitzern derart nett empfangen worden. Wurden erst einmal zum Essen eingeladen, danach wurde alles genau erklärt. da wir nicht nachts mit dem neuen Mobil fahren wollten, hatten wir in der Nähe ein Zimmer gebucht. Wir wurden hingebracht und am nächsten Morgen wieder abgeholt. Der Vorbesitzer parkte mir das 7 Meterteil auf der Straße, seine Frau füllte unsere Kaffeekanne und der Herr des Hauses spendierte noch eine Tankfüllung. Wir waren und sind noch immer begeistert von unserem Tripp nach Köln. Seitdem sind wir stolze Besitzer eines Traummobils.

WomoRadler am 09 Nov 2015 15:26:33

Ich hatte mir letztes Jahr ein Navi gegönnt. Ebay Kleinanzeigen.
Aus der spärlichen Beschreibung ging hervor, daß das Navi neu und ein Geburtstagsgeschenk sei. Wird nicht benötigt. Deshalb Verkauf. Ich in Vorkasse getreten, nach über 1 Woche angemahnt wo die Ware bleibt. Es wurde sich entschuldigt und Paket sei unterwegs.
Das Gerät kam dann bei mir in noch versiegelter Originalverpackung an. Bezahlt hatte ich etwas mehr als die Hälfte des NP.

Ein anderes mal hatte ich an einer Auktion teilgenommen. In den letzten Minuten bot ich fleißig mit, der Preis stieg sprunghaft in die Höhe und überstieg alsbald auch mein selbst gesetztes Limit. Wenige Minuten nach Auktionsende kam eine mail, ich könnte diesen Artikel zum Preis meines letzten Gebotes kaufen. :!: Versuchen kann mans ja mal :lol:
Das war für mich die letzte Auktion. Seitdem kaufe ich nur noch gegen Festpreis.

brainless am 09 Nov 2015 15:33:04

WomoRadler hat geschrieben:Wenige Minuten nach Auktionsende kam eine mail, ich könnte diesen Artikel zum Preis meines letzten Gebotes kaufen.


Dann habe ich immer einen Gegenvorschlag gemacht und war -meistens- erfolgreich damit.

:!: Versuchen kann mans ja mal :lol:


Was der Verkäufer versuchen kann, kann ich schon lange.... 8)


Das war für mich die letzte Auktion. Seitdem kaufe ich nur noch gegen Festpreis.


Wieso? Festpreise sind sooo langweilig,



Volker ;-)

xbmcg am 09 Nov 2015 15:38:25

WomoRadler hat geschrieben:...Wenige Minuten nach Auktionsende kam eine mail, ich könnte diesen Artikel zum Preis meines letzten Gebotes kaufen. :!: Versuchen kann mans ja mal :lol:
Das war für mich die letzte Auktion. Seitdem kaufe ich nur noch gegen Festpreis.


Das passiert schon mal, dass der Ersteigerer zurücktritt, häufiger ist es so, dass der Verkäufer mehrere gleiche
Artkel hat und sich eine 2. Auktion ersparen will - die kostet ja auch noch Gebühren bei e-Bay und Zeit.
Insofern ist das OK - denke ich - wenn er auch an den 2. ein Angebot macht. Man muss es ja nicht annehmen
und man war bereit, so viel dafür auszugeben.

WomoRadler am 09 Nov 2015 15:42:10

brainless hat geschrieben:Dann habe ich immer einen Gegenvorschlag gemacht und war -meistens- erfolgreich damit.


Volker

Nö, ist nicht mein Ding, da ich solches Geschäftsgebaren nicht auch noch fördern möchte.

edit
Von einem 2. Artikel war vom Verkäufer nicht die Rede. Der hatte wohl mit seinem Kumpel die Gebote künstlich hochgetrieben. Zudem kam die email schon Minuten nach Angebotsende.

brainless am 09 Nov 2015 16:21:27

Hallo Siggi,

lies Dir meinen Beitrag noch mal durch.
Eine Förderung dieses Geschäftsgebarens läge dann vor, wenn ich das Angebot des Verkäufers 1:1 akzeptieren würde,


Volker

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