|
Hilft dein Kommentar in der Sache irgendwem weiter? Ich starte mal den Versuch das Ganze etwas verständlicher darzustellen.
So steht es in der Richtlinie 2007/46/EG Anhang XI Anlage 1 --> Link Das bedeutet, dass ein Kraftfahrzeug der Klasse N1 zum Kraftfahrzeug der Klasse M1 werden kann. Ein Sprinter KaWa ist als Basis ein N1 Fahrzeug, wird durch den Ausbau zum M1 Fahrzeug. Ein Ducato Fahrgestell wird vom N1 Fahrzeug, nach dem Aufbau zum Wohnmobil ein M1 Fahrzeug. Entscheidend für uns WoMo-Fahrer ist die Tatsache, dass das Basisfahrzeug ausschlaggebend ist. Diese Regelung gilt aber nur die N1 Fahrzeuge mit einer zGM > 2500KG! Zum Verständnis kann man beim KBA den Ablauf einer Typengenehmigung verfolgen. --> Link Hier ist am Beispiel WoMo die Verwandlung von N1 zum M1 verständlich beschrieben. Ein bisschen schwierig zu verstehen, wenn man nur das liest was andere irgendwo schon gelesen haben. Quellen helfen! Daniela, dir vielen Dank für die Hinweise. Daniela/Aloysius, das ist soweit alles Ok . Da es aber im Anhang 11 der Richtlinie 2007 /46 EG sthet und ich noch nicht soviel Zeit hatte sie aufzumachen , bitte ich euch da selber nachzusehen oder zu warten bis ich von massgeblicher Seite eine Klarstellung bekomme . In dieser Ausnahme wird definitiv auf die N1 Fahrzeuge über 2,5t zGm.eingegangen ( Kfz. im Gütertransport als Grundfahrgestell ) , als nicht mit diesem RDKS auszurüsten , aber zum Beispiel solche die von vorn herein als M Fahrzeuge hergestellt sind ( Personen bis 8 + Fahrer oder darüber , z.B. Karmann auf VW Transporter Fahrgestell ) und M G müssen es haben. Wenn ihr noch etwas Geduld habt , ich bekomme im Laufe der Woche eine Mitteilung darüber. So einfach wie hier stellenweise darüber geschrieben wird , ist es leider nicht . Wir können eigentlich immer nur davon ausgehen: Uns betrifft es überhaupt nicht , derjenige der es ab 1.11.14 zulassen will muss es wissen . Aber etwas mehr zu wissen als andere ist auch nicht verkehrt , oder ? Giovanni. Vielen Dank Giovanni --> Link Das ist die einfache verständliche Auslegung die geprüft und autorisiert ist , die ich finden konnte . Diesollte für den Hausgebrauch reichen. Giovanni. Hallo, ich habe Schwierigkeiten mit der Übertragung . Ich versuche es mal direkt: Ab wann müssen Neufahrzeuge mit RDKS ausgerüstet sein? Ab dem 1. November 2014 sind in Neuwagen RDKS Pflicht, so will es die EU. Sie sollen für mehr Sicherheit und weniger Kraftstoffverbrauch sorgen. Welche Neufahrzeuge müssen definitiv mit RDKS ausgerüstet sein? PKW und Geländewagen. Müssen Reisemobile mit RDKS ausgestattet sein? Nur ca. 10 % der Reisemobile müssen mit RDKS bei der Neuzulassung ausgerüstet sein. Diese Reisemobile wiegen entweder weniger als 2,5 t oder sind auf einem sogenannten M1-Basisfahrzeug aufgebaut. Hierbei handelt es sich z. B. um die Modelle VW California oder Mercedes Marco Polo. Warum besteht für die meisten Reisemobile keine Ausrüstungspflicht? Es ist bei der Frage der Verwendung von RDKS nicht erheblich ob Reisemobile als M1-Fahrzeuge zugelassen werden, sondern auf welchem Basisfahrzeug diese aufgebaut sind. Werden sogenannte „Nutzfahrzeugchassis“ der Klassen N1 und N2 verwendet und bringt das Reisemobil mehr als 2,5 t auf die Waage (z. B. Fiat Ducato, Ford Transit, Mercedes Sprinter), hat der europäische Gesetzgeber RDKS nicht vorgeschrieben. Der Caravaning Industrie Verband bewertet die Nutzung von RDKS auch in Reisemobilen grundsätzlich positiv. Nur eine gesetzliche Verpflichtung besteht für die überwiegende Mehrheit nicht. Giovanni. Hallo Giovanni, vielen Dank für die Ausführungen. Allerdings hat sich da ein (Verständnis-) Fehler eingeschlichen:
Neu in den Verkehr gebrachte Fahrzeuge muss es heißen. Für die Fahrzeuge, die "Neuzugelassen" (CoC) sind, gilt diese Regelung schon seit Nov. 2012! Aloisius, versuch mal hiermit und überlass solcher Pressestelle eine gewisse redaktionelle Freiheit . Wir wissen alle das Erstzulassungen gemeint sind . --> Link Ich hoffe das klappt nun, denn gestern hatte ich mächtige Probleme mit der Übertragung. Giovanni. |
Anzeige
|