4711Moorhuhn am 18 Dez 2014 20:06:23 Hallo zusammen, da das neue Wohnmobil über 3,20cm hoch ist greift die ADAC Plus Mitgliedschaft leider nicht mehr. Jetzt habe ich heute ein Angebot der ERGO Versicherung für 292,00€ Jahresbeitrag bekommen. Habt Ihr einen solchen Truck Schutzbrief? Und was zahlt Ihr dafür? an alle
Gogolo am 18 Dez 2014 22:13:51 ich zahle für den Schutzbrief gar nix - der ist in meiner Kfz-Versicherung (auch Womo über 3,20m) enthalten! Es wäre vielleicht günstiger für dich, die Versicherung zu wechseln, aber die Wechselfristen bei den Versicherungen sind ja erst kürzlich verstrichen... Habe die Ehre Gogolo
4711Moorhuhn am 18 Dez 2014 22:19:08 Gogolo hat geschrieben:ich zahle für den Schutzbrief gar nix - der ist in meiner Kfz-Versicherung (auch Womo über 3,20m) enthalten! Es wäre vielleicht günstiger für dich, die Versicherung zu wechseln, aber die Wechselfristen bei den Versicherungen sind ja erst kürzlich verstrichen...
Habe die Ehre
Gogolo
Hallo, bei der Versicherung wurde mir gesagt, dass Sie mir bei meinem Fahrzeug nur einen Zusatz-Schutzbrief anbieten können. Der Schutzbrief für meinen Versicherungsvertrag würde das Fahrzeug nicht abdecken.
petmail am 19 Dez 2014 00:37:33 Also mein Wohnmobil ist (mit Zubehör) 3,40m hoch und bei meiner Versicherung ist der Schutzbrief auch inklusive!
Die besten aus MeckPom. :? Peter
Baer26 am 19 Dez 2014 07:57:18 Hallo Trucker ;-)
Welche Versicherung habt Ihr, die den Schutzbrief > 3,2m inklusive haben?
Viele Bär
Gogolo am 19 Dez 2014 09:49:31 Nürnberger Versicherung über Agentur Jahn und Partner, Mehring - --> LinkWeiterer Vorteil: Versicherungsschutz auch in der Türkei und Marokko, nach Voranmeldung auch ohne Zusatzkosten in Afrika und auch in Asien Habe die Ehre Gogolo
petmail am 19 Dez 2014 10:18:16 Ich bin schon seit vielen Jahren bei der Itzehoer-Versicherung. Die ist zwar nicht die billigste aber ich bin mit der Betreuung sehr zufrieden.
Die besten aus MeckPom. :daumen2: Peter
kurt2 am 19 Dez 2014 10:18:30 Gogolo hat geschrieben:ich zahle für den Schutzbrief gar nix - der ist in meiner Kfz-Versicherung (auch Womo über 3,20m) enthalten! Es wäre vielleicht günstiger für dich, die Versicherung zu wechseln, aber die Wechselfristen bei den Versicherungen sind ja erst kürzlich verstrichen... Habe die Ehre Gogolo
Hallo, interessantes Angebot von Jahn u. Partner. Zitat: "Euroschutzbrief beitragsfrei in der Vollkasko enthalten (ohne Gewichts-, Längen- oder Höhenbegrenzung)". Voraussetzung ist also die Vollkasko- Vers., die der TE bei, wie er schreibt, seinem "neuen" WoMo wohl abschließen wird. Deshalb wird auch eine "Wechselfrist" vermutlich nicht von Bedeutung sein. Zur Wechselfrist wäre im Übrigen bei bestehenden Verträgen noch zu beachten: Hat sich im Vorjahresvergleich der neue Betrag erhöht, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht für die von der Erhöhung betroffene Versicherungsart oder den gesamten Vertrag. Die außerordentliche Kündigung muß 1 Monat nach Zugang der neuen Rechnung beim Versicherer eingehen.
Gast am 19 Dez 2014 13:10:48 Moin, :) .....ich weiß, es wird bei unserer deutschen Bürokratie schwer sein eine eindeutige Aussage zu bekommen, schon gar nicht, wenn die Zeit bei einem Schadensfall Entscheidungen nötig macht. Bei den Alpas steht 3,23m als Höhe in den Papieren, sollte man die Anbauten haben. Der Adac-Plus verweisst dann auf den teuren Truckservice, wegen nur 3cm. Da aber bei unserem Alpa ein Vollluftfahrwerk eingebaut wurde, kann man ihn unter das erforderliche Maß absenken. Meine Anfrage beim Adac deswegen war so beantwortet worden: Bei einem Schadensfall werden die Maße abgefragt und wenn, auch wenn in den Papieren etwas anderes steht, es möglich ist daß das Fahrzeug durch ein Luftfahrwerk abgesenkt werden kann, dann wird abgeschleppt. Wenn das möglich ist, dann müßte es auch möglich sein, bei Wohnmobilen die durch Luftablassen des Reifendrucks auf das erforderliche Maß kommen können. Also für Womos die auch nur ein paar cm drüber sind und der Abschleppdienst sich querstellt, könnte das doch eine Möglichkeit sein.....??? Wird oder wurde so etwas schon gemacht? :)
Lancelot am 19 Dez 2014 13:26:34 maddin53 hat geschrieben: Wird oder wurde so etwas schon gemacht? :)
:ja: Ich kenne einen Fall mit Rückführung eines Womos aus der GR .. weil "zu hoch" wurde zunächst der Rücktransport per Fahrzeug-Tieflader abgelehnt. Dann aber wurde vor Ort die SAT-Schüssel demontiert (= "Höhenverlust von 18 cm), damit war die Gesamthöhe unter 3,20 m, der Rück-Transport wurde problemlos durchgeführt. Klar : Aufwand (der Demontage) gegen Ertrag (Kosteneinsparung) muß halt passen :)
Gast am 19 Dez 2014 13:54:12 ...da ist der Aufwandt schon erheblich! Wenn die Zeit dafür da ist und das Womo nicht auf der BAB steht. Aber meine Gedanken und Fragerei beim ADAC ging eigentlich mehr dahin, wie reagiert werden kann und zwar von den Abschleppern. Hat ja nicht jeder den gleichen Wissensstand und vielleicht auch Horizont. Da ich ja deswegen 5x neu mit einer anderen wissenden Person beim Adac verbunden wurde und jedesmal, bis auf das eine Mal, die Aussage vom Post vorher, auf Unwissen und Hilflosigkeit gestoßen bin, die Möglichkeit des Absenkens, ein Eintrag in der Adac-Plusmitgliedschaft erst dann nachträglich eingetragen werden kann, wenn eine echte Schadensmeldung vorliegt. Haken und Ösen..... Die bestimmt kompetente Dame die die positive Aussage getroffen hatte, habe ich bestimmt dann nicht am Telefon... :)
Lancelot am 19 Dez 2014 13:59:05 maddin53 hat geschrieben: ... Die bestimmt kompetente Dame .. habe ich bestimmt dann nicht am Telefon... :)
Mußt Du auch nicht - Du hast ja DICH :D DU sagst denen < 3,20 m (egal wie Du´s anstellst : luft ablassen oder demontieren), Hauptsache "drunter" :ja: Klar : Du bist dann auch dafür verantwortlich, daß es so ist :!: Wenn der Tieflader-Fahrer nachmißt und feststellt, da´die Höhenbeschränkung nicht eingehalten wird, sieht´s schlecht aus ... Er wird nicht befördern, Du wirst den Einsatz zahlen (müssen). Aber so lange die Höhe wirklich paßt ... :gut:
xbmcg am 19 Dez 2014 14:02:27 Die Ami's choppen und channeln recht gern... --> LinkEin WoMo als Low-Rider wäre doch mal was neues :mrgreen:
Gast am 19 Dez 2014 14:18:10 ...wäre ich eine Dame würde der Abschlepper bestimmt auf andere Maße achten. Bin ich aber nicht! :lach: Männer sind da im Nachteil! ;D Natürlich hast du Recht! Jetzt bleibt trotzdem noch die Frage, ob das auch nur mit dem Luftablassen wirklich akzeptiert werden würde. Nicht jeder hat ein Luftfahrwerk! Und den Adac will ich deswegen nicht nochmal ansprechen. :roll: aber ich sachmal:auf dem neusten Stand und das es absenkbare Fahrwerke gibt, könnten sie schon sein.
Lancelot am 19 Dez 2014 14:46:12 maddin53 hat geschrieben: Jetzt bleibt trotzdem noch die Frage, ob das auch nur mit dem Luftablassen wirklich akzeptiert werden würde.
Nochmal :) Egal durch welche Maßnahme : das Ergebnis zählt :!: Zum Zeitpunkt des Transports mußt Du unter 3,20 sein .. (eigentlich : muß die Gesamthöhe der Tieflader-Fuhre - mit normaler/üblicherLadehöhe 0,80 m - nicht höher als 4,0 m sein) Nur das zählt - nicht die "Papierlage".
Gast am 19 Dez 2014 15:35:01 :)
...ich sehe da ja auch so, weil es einfach logisch ist. Jetzt würde ich mir nur wünschen, jeder der in die Verlegenheit kommen könnte sollte das wissen, bevor er abgezockt wird!
fangixx am 19 Dez 2014 16:23:42 Lancelot hat geschrieben:Zum Zeitpunkt des Transports mußt Du unter 3,20 sein ..
Hallo, wenn ich micht recht erinnere, sehen das die AVBs anders vor. Hier wird der Versicherer sich eine Kopie des KFZ-Scheins geben lassen und darin die Höhe ablesen. , M
Lancelot am 19 Dez 2014 17:18:14 fangixx hat geschrieben: Hier wird der Versicherer sich eine Kopie des KFZ-Scheins geben lassen und darin die Höhe ablesen.
Steht WO :?: Wär doch auch total realitätsfremd - wenn ein Auto lt. Schein 3,19 m hoch ist und eine SAT-Schüssel mit 18 cm auf dem Dach hat ... der iss zu hoch ! Egal, was das Papier sagt, die nächste Brücke wird´s abrasieren ... (eventuell). Also muß es andersrum (Papier sagt "zu hoch", aber durch Demontage oder ähnlich wird die Mühle niedriger) auch gelten. REAL nicht über 3,20 m hoch ... :)
Gast am 19 Dez 2014 17:44:48 Einspruch! Die Satantenne wäre dann nachträglich aufgebaut. Die Eintragung ist dann schlicht falsch. Nach Abbau der Antenne hätte ich sowieso keine Probleme mehr, da unter 3,20m wie in den Papieren vermerkt. Primär war aber meine Frage nach dem Trick des Luftablassens bei eingetragenen knapp über 3,20m. Angenommen 3,23m eingetragene Höhe plus nachträglich aufgebaute Sat mit 18cm. Die Satanlage kann ich abbauen, bleiben 3,23m. Ergo Luftablassen, oder absenkbares Fahrwerk!.....Denke ich! :)
Lancelot am 19 Dez 2014 17:56:11 maddin53 hat geschrieben: ....Denke ich! :)
ICH denke : egal durch was ... Hauptsache unter 3,20 m Höhe ... :D Werde aber jetzt hier aussteigen .. :ja:
Gast am 19 Dez 2014 17:58:27 :D
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