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Anhängerlast


blo am 25 Feb 2015 23:11:57

Wer kann mir bei folgender Frage behilflich sein?
Mein WoMo, 3achser, hat 5000 kg zul. Gesamtgewicht, Leergewicht 3875 kg.
Der Anhänger hat ein Leergewicht von 400 kg und ein Gesamtgewicht von 1500 kg.
Wieviel kg darf ich tatsächlich auf den Anhänger transportieren um nicht insgesamt überladen zu sein?
Würde mich über eine kompetente Antwort freuen,
, blo

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Fehmarnklaus am 25 Feb 2015 23:16:38

Ich würde mal sagen 1100 kg darfst Du auf den Hänger laden eventuell die Stützlast von ca. 75 kg noch abziehen .

silent1 am 25 Feb 2015 23:25:07

Mein Flair- ebenfalls ein Dreiachser hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 4500kg.
Als ich mein Anhängekupplung unterbauen ließ wurde mir gesagt das bei der Basis Duc 230 ohne bauliche Veränderung das Gesamtgewicht mit Anhänger von 5200 kg nicht ûberschritten werden darf.
Bei Ausnutzung der Fahrzeug Gesamtlast darf mein Anhänger also 700 kg wiegen.
Du solltest für eine zuverlässige Antwort Angaben zu Deiner Basis machen.

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ALoisius am 25 Feb 2015 23:56:40

Die Anhängelast steht im Feld O.1 für den gebremsten Anhänger und in O.2 für den ungebremsten Anhänger.
Dein Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1500 Kg ist ein gebremster Anhänger.
Diese 1500 Kg darfst du erst einmal nicht überschreiten. Sollte in O.1 ein geringeres Gewicht stehen, so darfst du dieses Gewicht nicht überschreiten.
In Feld 21 ist ein Gesamtzuggewicht eingetragen. Dieses setzt sich zusammen aus den Gesamtmassen deines WoMo und deinem Anhänger. Dieses Gewicht darfst du natürlich ebenfalls nicht überschreiten.
Die Aufrechnung der Stützlast, egal ob der Wert des Anhängers oder der des WoMo genommen wird, darf nicht mehr in Abzug gebracht werden, also nicht mehr dem WoMo zugerechnet werden.

Beispiel:
Gesamtzuggewicht 6000 Kg. Dann entfallen 5000 Kg auf dein WoMo (dieser Wert ist fix!) plus 1000 Kg für deinen Anhänger. Macht in deinem Fall eine Zuladung von 600 Kg.


:)

amino am 26 Feb 2015 00:08:25

Dein Womo kannst du bis 5000kg beladen und den Anhängern nochmals soviel wie der bzw dein Womo ziehen darf


also 1100kg

thomas56 am 26 Feb 2015 01:22:03

ALoisius hat geschrieben:Die Aufrechnung der Stützlast, egal ob der Wert des Anhängers oder der des WoMo genommen wird, darf nicht mehr in Abzug gebracht werden, also nicht mehr dem WoMo zugerechnet werden.


Warum nicht? :gruebel:
Wenn ich eine amtliche Stützlast von z.B. 100kg mit einem voll beladenem Hänger ausnutze, drücken 100kg auf der HA. Wenn ich den Hänger verkehrt belade, kann die HA entlastet werden. Zieht man jetzt den Durchschnitt?

a.miertsch am 26 Feb 2015 11:03:12

3875+100+400=4375; Gesamtzuggewicht??=6000; 6000-4375= 1625; Somit liegt das Gesamtgewicht des Hängers innerhalb des zul.Gesamtzuggewichtes. Also musst du jetzt von deinem Hängergewicht lediglich die 400 abziehen und du bist bei 1100. Wenn die Beladung deines Zugfahrzeuges 125 übersteigt, musst du den darüber liegenden Betrag von der Hängerzuladung abziehen. So würde ich das errechnen. Ob die 100 Stützlast vom Hängergewicht abgezogen werden, weil beim Zugfahrzeug bereits hinzugezogen, ist strittig, macht am Ergebnis aber weniger als zehn% aus. Alle Zahlen in Kg ausgedrückt.
Praktischer Weise musst du in jedem Fall mit dem urlaubsklaren Mobil auf die Waage, erst dann kannst du errechnen wie viel oder wenig du auf den Hänger packen kannst/darfst.
Albert

Baer26 am 26 Feb 2015 20:44:41

Ja genau: Das enge Limit ist meist das zulässige Zug-Gesmat-Gewicht. Vermutlich die o.g. 6 Tonnen. Fahrzeug plus Anhänger max. 6 Tonnen.
Schau mal im Schein.

ALoisius am 26 Feb 2015 21:19:33

thomas56 hat geschrieben:Warum nicht? :gruebel:
Wenn ich eine amtliche Stützlast von z.B. 100kg mit einem voll beladenem Hänger ausnutze, drücken 100kg auf der HA. Wenn ich den Hänger verkehrt belade, kann die HA entlastet werden. Zieht man jetzt den Durchschnitt?


Hallo Thomas,
diese Regelung ist aus der Fahrerlaubnisverordnung. Da heißt es:
Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten.

Diese Regelung ist bei den 3,5to Fahrzeugen eminent wichtig. Würde ein 3,5to Sprinter mit Anhänger fahren und man würde die Stützlast zum Sprinter hinzurechnen, wäre eine andere Fahrerlaubnis (C1 oder C1E) erforderlich.
OT:
Dieses Thema ist aber ein, z.Zt. unendliches Thema. Viele, wenn nicht alle Kästen mit 3,5to und verbauter AHK haben in Feld 21 stehen, dass die Stützlast der Gesamtmasse in Feld F.2 zugerechnet werden muss.
Die EU-Regulierungs-Wut machte dies möglich, ich möchte nicht wissen, wieviele (Unwissende) auf unseren Straßen mit ihren Kästen + Anhänger (ich rede nicht nur von WoMo-Fahrer) ohne gültige Fahrerlaubnis durch die Gegend fahren.
Aber die Hoffnung, dass dies geändert wird ist groß. Im Rahmen einer Homologisierung soll dieser Unsinn wieder geändert werden.


Wickinger am 27 Feb 2015 00:09:08

Die 100kg Stützlast sind nur für die Belastung der Hinterachse relevant. Beim ziehen eines Hängers erhöht sich die hintere Achslast um 100kg.(Steht bei mir in der COC).

ALoisius am 27 Feb 2015 10:49:02

Nicht nur....
Die Erhöhung der Achslast im Anhängerbetrieb wird in Feld 21 ebenfalls eingetragen. Genauso wie die Erhöhung der zul. Gesamtmasse.
Auch hier stellt sich wieder die Frage, wer denkt denn daran an der Hinterachse einen höheren Lastindex zu fahren?

a.miertsch am 27 Feb 2015 11:55:37

[quote="thomas56
]
Warum nicht? :gruebel:
Wenn ich eine amtliche Stützlast von z.B. 100kg mit einem voll beladenem Hänger ausnutze, drücken 100kg auf der HA. Wenn ich den Hänger verkehrt belade, kann die HA entlastet werden. Zieht man jetzt den Durchschnitt?[/quote]
ät thomas 56,
Theoretisch und auch praktisch möglich, den Hänger so oder so zu beladen. Nur ist das Gespann bei einer Stützlast < oder = null nicht
mehr fahrbar. Die erste Kurve wird dir zum Verhängnis. Je mehr Last auf der Kugel, desto sicherer lässt das Gespann sich fahren. Vorderrad getriebenen Fahrzeugen sind da allerdings auch schon wieder Grenzen gesetzt bezüglich ihrer Traktion.
Albert

friedwardt am 27 Feb 2015 13:19:07

Da du wahrscheinlich einen Dukato mit Alko Fahrwerk hast, wird das Gespanngewicht entscheident sein. Ich glaube es liegt bei 5400 KG. Wenn dein Wohnmobil 3875 KG leer wiegt, kannst du 1525 KG dranhängen, aber nur wenn es leer ist. Bei jeder weiteren Zuladung ändert sich natürlich das Verhältnis. Wieviel dein zulässiges Gespanngewicht ist, steht im Motoraum auf einem silbernen Schild. Wahr jedenfalls bei mir so. Realistisch Betrachtet denk ich das du garnichts auf den Hänger laden kannst, da das reale Leergewicht des Womo schon erheblich höher sein wird.

buccaneer am 27 Feb 2015 15:45:48

blo hat geschrieben: ...Mein WoMo, 3achser, hat 5000 kg zul. Gesamtgewicht, Leergewicht 3875 kg.
Der Anhänger hat ein Leergewicht von 400 kg und ein Gesamtgewicht von 1500 kg.
Wieviel kg darf ich tatsächlich auf den Anhänger transportieren um nicht insgesamt überladen zu sein? ...

angenommen, die erlaubte Anhängelast entspricht dem zGG des Anhängers, dann darfst Du m. E. auf den Ahänger 1.100 kg zuladen (1.500-400 Leergewicht)
--> Link
--> Link
--> Link

Gast am 27 Feb 2015 17:24:39

Meine Laienantwort ist: Gelesen hatte ich vor längerem in einer Womozeitschrift, dass die Aufliegelast vom Zuggewicht abgezogen werden muß. Das wäre bei einer nachträglich angebauter Hängekupplung der Fall. Vom Werk eingebaut steht es ja eigentlich schon richtig in den Papieren.
Nur die 100kg Aufliegelast sind, je nach Überstand des Aufbaus hinten, erheblich mehr Gewicht als nur die 100kg auf der Hinterachse, durch die Hebelwirkung. Daran denkt wahrscheinlich keiner, wenn er nicht direkt auf der Waage steht. Ich würde max. 1000kg laden. Aber ob das richtig ist?? :nixweiss:

zappa am 28 Feb 2015 12:33:26

Noch eine Bemerkung zur Stützlast:
Diese wird in den Papieren häufig fälschlicher weise mit +100Kg ausgewiesen. Dies ist nicht richtig. Das + muß weg, wenn die Stützlast 100 Kg beträgt, muß diese in die angegebenen Nutzlast des Zugfahrzeugs eingerechnet werden. Das bedeutet, daß der Zugwagen weiterhin nur gesamt (z.B.) 3500 kg. auf die Waage bringen darf! Sonst würde die HA z.B. statt 2000 jetzt 2100 Kg tragen dürfen und dies wäre fatal, denn dann stimmt nichts mehr, bei vielen Fahrzeugen nicht einmal mehr die Traglast der Bereifung!
Ich habe daher seinerzeit diese irreführende Angabe vom TÜV austragen lassen! Z

tober am 28 Feb 2015 19:02:05

zappa hat geschrieben:Noch eine Bemerkung zur Stützlast:
Diese wird in den Papieren häufig fälschlicher weise mit +100Kg ausgewiesen. Dies ist nicht richtig. Das + muß weg,


Muss nicht. Wurde hier schon geklärt. Giovanni hat das für uns gemacht 8) 8)

zappa am 01 Mär 2015 11:56:54

Diese wird in den Papieren häufig fälschlicher weise mit +100Kg ausgewiesen. Dies ist nicht richtig. Das + muß weg, [/quote]

Zitat: Muss nicht. Wurde hier schon geklärt. Giovanni hat das für uns gemacht 8) 8)[/quote]

In der Suchfunktion konnte ich Giovannis Klärung nicht finden. Was hat er denn geklärt?
Er wird auch unterweg nicht dabei sein, wenn man in einer Kontrolle z.B. in Ösiland auffällt. Z

Gast am 01 Mär 2015 12:04:21

Hallo,

ich habe auch eine nachträglich eingebaute Anhängerkupplung.

In Feld o.1 steht bei mir 1600 Kg. In Feld 21 steht: Falls Werkseitig montiert: AHK: GEN. E4*94/20+2071*Zu 20: Bis 2760 Je nach Ausrüstung **.

Kann mir die Vielleicht mal jemand in die Normale Deutsche Sprache übersetzen.

Das Womo hat ein zzG. von 3,5 Tonnen. Was darf ich jetzt definitiv noch für einen Anhänger ziehen?



Pascal

blo am 01 Mär 2015 13:24:35

Ein großes DANKESCHÖN an alle Kollegen, die mir mit ihren Beiträgen sehr geholfen haben.
Jetzt weis ich, was ich zuladen darf. Habe eine Menge durch Eure Beiträge gelernt.
Beste aus Ostwestfalen

ALoisius am 01 Mär 2015 13:45:13

Moin Pascal
In Feld o.1 steht bei mir 1600 Kg.

... bedeutet, Du darfst ein Anhänger ziehen bis 1,6 to Gesamtmasse
In Feld 21 steht: Falls Werkseitig montiert: AHK: GEN. E4*94/20+2071*

... bedeutet, es darf oder ist eine Anhängerkupplung montiert. Der Buchstaben/Zahlencode ist die Genehmigungsnummer der AHK. E4 z.B. bedeutet, dass dieses Teil in den Niederlanden genehmigt wurde.
Zu 20: Bis 2760 Je nach Ausrüstung

... bedeutet, die maximale Höhe deines WoMo mit allen Anbauteilen wie z.B. SatAnlage.

tober am 01 Mär 2015 14:59:50

zappa hat geschrieben:In der Suchfunktion konnte ich Giovannis Klärung nicht finden. Was hat er denn geklärt?
Er wird auch unterweg nicht dabei sein, wenn man in einer Kontrolle z.B. in Ösiland auffällt. Z



Hier der Link --> Link

Gast am 01 Mär 2015 16:24:37

Danke für die Aufschlüsselung.

Hier wird ja immer über das Gesamtzuggewicht geschrieben. Trifft das bei mir dann nicht zu? Bzw. wäre mein Gesamtzunggewicht dann:

zzg. Womo: 3,5 Tonnen
zzg. Anhänger 1,6 Tonnen

Gesamtzugewicht: 5,1 Tonnen?

pwglobe am 01 Mär 2015 20:52:51

Bei meinem Womo vor Auflastung:
Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand 4000kg
Größte Anhängelast gebremst 1300kg
Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 5300kg
Nach Auflastung:
Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand 4500kg
Größte Anhängelast gebremst 1300kg
Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 5800kg
Mein Anhänger hat:
Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand 1500kg
Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs ( Leermasse) 350kg
Bedeutet Zuladung von 1150kg
In Verbindung mit unserem WOMO bei voller Zuladung (4500kg) aber nur 950kg Zuladung für den Anhänger, um die Gesamtmasse von 5800kg nicht zu überschreiten, da die maximale Urlaubsmasse unseres Womos aber nur bei 4200kg liegt bleibt es bei den 1150kg beim Anhänger.
Gesamtmasse der Fahrzeugkombination dann 5500kg mit Smart.

ALoisius am 02 Mär 2015 01:28:12

Hallo Pascal,
wenn in deiner Zulassungsbescheinigung keine niedrigere Zuggesamtmasse angegeben ist, ist deine Rechnung richtig.

Noch eine Anmerkung hierzu:
Giovannis Erklärung (...)

Die Ausführung des KBA sind nur richtig für den Bereich der Zulassungsordnung.
Fahrerlaubnisrechtlich sind diese schlichtweg falsch!

tober am 02 Mär 2015 09:29:40

Noch eine Anmerkung hierzu:
Giovannis Erklärung (...)

Die Ausführung des KBA sind nur richtig für den Bereich der Zulassungsordnung.
Fahrerlaubnisrechtlich sind diese schlichtweg falsch!


Folgendes kann man in Giovannis Beitrag Lesen: Die Form der Eintragung in die Fahrzeugpapiere ändert nach Auffassung des KBA nicht die technisch zulässige Gesamtmasse (in ihrem Fall 3.500kg), sondern gestattet lediglich im Anhängerbetrieb eine Überschreitung derselben.

zappa am 02 Mär 2015 11:00:26

Ne, das können die so nicht meinen oder gestatten, denn bei Fahrzeugen mit einer zulässigen HA Last von 2 To. können keine weiteren 100 Kg gestattet werden, wenn die Bereifung z.B. den üblichen Traglastindex 109 hat: 109 = 1030kg. maximal also gesamt 2060 Kg. Das wäre absolut undeutsch. Z

tober am 02 Mär 2015 14:33:11

zappa hat geschrieben:Ne, das können die so nicht meinen oder gestatten,


Doch, können DIE schon. Das +100kg bedeutet nur das man es darf, nicht das man es muss. Natürlich darf/kann man erwarten das der Lastindex der Reifen ausreichend ist. Leztlich ist dafür aber der Halter/Fahrer zuständig. Mein Womo und Auto schaffen locker über 100km/h obwohl in der Stadt nur 50/30 erlaubt sind. Da bin ich als Fahrer verantwortlich das ich nicht schneller fahre.
Wenn 109er Reifen drauf sind darf halt nur 2060KG statt 2100 auf der Hinterachse sein. Man darf auch Reifen haben deren Geschwindigkeitsindex unter der V/max des Fahrzeuges liegt.

Gast am 02 Mär 2015 14:42:54

Danke für eure Antworten

brainless am 04 Mär 2015 00:50:48

pwglobe hat geschrieben:Bei meinem Womo vor Auflastung:
Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 5300kg
Nach Auflastung:
Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 5800kg




Hallo Peter,

wieso konnte Dir eine erhöhte zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination eingetragen werden?
Hast Du auch sicherheitsrelevante Komponenten wie z.B. Bremsanlage und Stoßdämpfer modifizieren lassen?


Volker ;-)

dieter2 am 05 Mär 2015 14:12:09

zappa hat geschrieben:Ne, das können die so nicht meinen oder gestatten, denn bei Fahrzeugen mit einer zulässigen HA Last von 2 To. können keine weiteren 100 Kg gestattet werden, wenn die Bereifung z.B. den üblichen Traglastindex 109 hat: 109 = 1030kg. maximal also gesamt 2060 Kg. Das wäre absolut undeutsch. Z


Das ist bei den Ducatos 250 so.

Bei mir steht auch in der COC, zulässige Hinterachslast +100 kg bei Anhängerbetrieb u. zulässges Gesamtgewicht +100 kg bei Anhängerbetrieb.
Mit den serienmäßigen Reifen der größe 215/70 R15 C
Und das als 3,5 tonner oder als 3,85 tonner, wurde mit beiden Gewichten so beim KBA homologisiert.

Dieter

pwglobe am 07 Mär 2015 14:28:47

Brainless hat geschrieben
wieso konnte Dir eine erhöhte zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination eingetragen werden?
Hast Du auch sicherheitsrelevante Komponenten wie z.B. Bremsanlage und Stoßdämpfer modifizieren lassen?

Hab ich, bei Goldschmitt
Luftfederung hinten und Auflastung mit Eintragung,
Selbst eingebaut: Schraubenfedern vorn, Gasdruckstoßdämpfer hinten und vorn
Danach beim TÜV vorgeführt und neue Gesamtmasse der Fahrzeugkombination eintragen lassen.
War vorher nur in der EWG Übereinstimmungserklärung eingetragen.
Es ist möglich beim Ducato 250 mit Heavy Fahrwerk eine Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von 6000kg eintragen zu lassen, wenn die Anhängelast von 2000kg nicht überschritten wird.

ulenspeugel am 09 Mär 2015 16:51:51

Wenn ich das , was hier schon geschrieben wurde , und was Giovanni vom Ministerium gebloggt hat noch einmal auf die Frage beziehen darf , dann fehlen in der Eingangsfrage erstmal zwei Angaben , nämlich welche Anhängelast und welches Zuggewicht ist in dem Doc und in der COC eingetragen ?
Ohne diese Angaben ist eine zuverlässige Aussage nicht zu treffen .
Wenn diese Daten vorliegen können wir erstmal sein Problem klären und dann die unter Spalte 22 Doc 1 eingetragenen +100 Bei Anhängerbetrieb.
Einverstanden ?
Grüzzi . Ulenspeugel

tober am 09 Mär 2015 17:02:06

Er (der TE) hat am 1.März gepostet das sein problem dank des Forums gelöst wurde. Danach hat man hier noch "gefachsimpelt" ;D Stammtisch sozusagen :D :lol:

ulenspeugel am 09 Mär 2015 17:40:41

Tober , da sind so viel Unklarheiten und Unrichtigkeiten genannt worden , dass sich selbst ein Fachmann kaum mehr durchfindet .
Z. B. hat niemand Alarm geschrien als Aloisus schieb; bei 100 kg Gewichtsüberschreitung wäre der FS Klasse C /CE erforderlich . Ist natürlich nicht richtig , dann hat man eine Angabe nicht eingehalten , aber dafür braucht man nicht einen anderen FS . Allein ausschlaggebend sind die Angaben in dem Doc 1 , die muss der FE Inhaber einhalten . Sonst müsste ein kontrollierender Polizist, der den FS kontrolliert immer eine Taschenwaage bei sich haben .
Grüzzi Ul.

ulenspeugel am 09 Mär 2015 18:03:30

Noch eine Richtigstellung für den Stammtisch :
Herausgegeben von der Fa. Kuhnert , Anhängerbau .

Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus §42 STVZO ist aber zu entnehmen, dass die "gezogene Anhängelast" sich auf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers bezieht. Dieses ergibt sich auch aus § 42 Abs.1 Satz 2 StVZO: "Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.

zum §42 der STVZO

im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3)
zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies,
wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des
Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der
Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und
ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden.
Grüzzi Ulenspeugel

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