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TÜV im Ausland 1, 2


Anjuli am 14 Mär 2015 20:17:15

Hallo zusammen,

wir wollen uns ja ein Wohnmobil kaufen und mit diesem auch längere Zeit im Ausland unterwegs sein. Es wird wahrscheinlich über 3,5 to haben und somit ja jedes Jahr zum TÜV müssen. Was machen wir wenn wir nicht in DE sind und zum TÜV müssen? Gibt es die Möglichkeit das im EU Ausland machen zu lassen? Was passiert wenn man ohne TÜV erwischt wird? :?: So ein Jahr ist ja schnell vorbei… Mit dem Schiff hat man solche Probleme ja nicht.

aus Bonarie

Gast am 14 Mär 2015 20:28:16

Bei der Rückkehr nach Deutschland unmittelbar hinter der Grenze eine TÜV Station bzw. eine Werkstatt aufsuchen und die Hauptuntersuchung durchführen lassen.

Gast am 14 Mär 2015 21:53:39

Man sollte! Konsequenzen bei einer Kontrolle sind teuer und schmerzhaft und bei einem verschuldeten/unverschuldeten Unfall übelst bis Existenzzerstörend.

Der TÜV ist nicht legal im Ausland zu bekommen.

In Ungarn z.B. wird einem das Fahrzeug (ausländische Zulassung) an Ort und Stelle stillgelegt und die Kennzeichen abgenommen.

Gast am 14 Mär 2015 22:28:20

Berni57 hat geschrieben:Quatsch,hinter der Grenze wo steht das?
Berni57


Da bei Grenzübertritt der §29 StVZO wieder von Belang ist, muss die Hauptuntersuchung unverzüglich, also ohne schuldhafte Verzögerung, durchgeführt werden.

Die Weiterreise über eine größere Strecke widerspricht dem Begriff "unverzüglich". Allerdings könnte die Uhrzeit (außerhalb der üblichen Öffnungszeiten) oder auch der Wochentag (z.B. ein Sonn- oder Feiertag) die Weiterfahrt ermöglichen, denn wenn die Durchführung der Hauptuntersuchung aufgrund der Uhrzeit oder des Sonn- oder Feiertages nicht möglich ist, liegt keine schuldhafte Verzögerung vor.

Quelle: KIRSCHBAUM StVZO - Kommentar
(Ein wörtliches Zitat kann ich aufgrund von Copyrightbestimmungen nicht einfügen)

brawo1 am 14 Mär 2015 23:20:42

Berni57 hat geschrieben:Quatsch,hinter der Grenze wo steht das?

Da gibt jemand eine vernünftige und nachvollziehbare Antwort und die wird einfach mit "Quatsch" abgetan, da kann ich mich nur wundern.

RichyG am 15 Mär 2015 07:43:33

Stimmt Wolf,
Leider wie so oft hier. Der Ton läßt zu wünschen übrig.
Schönen Sonntag wünscht Richy

rolfwam am 15 Mär 2015 09:29:26

Die Türken kommen doch auch seit geraumer Zeit in den Genuss der TÜV-Prüfung. So richtig TÜV, mit z.T. deutschen Prüfern. Wäre es nicht in diesem Fall möglich? Oder geht das nur im Land der Zulassung?

Gast am 15 Mär 2015 09:43:55

rolfwam hat geschrieben:Die Türken kommen doch auch seit geraumer Zeit in den Genuss der TÜV-Prüfung. So richtig TÜV, mit z.T. deutschen Prüfern. Wäre es nicht in diesem Fall möglich? Oder geht das nur im Land der Zulassung?


Es gibt eine PTI-Richtlinie der EU zur regelmäßigen Überwachung der Fahrzeuge.

Verschiedendlich werden, wenn die Anforderungen an den Prüfbericht erfüllt sind, diese Untersuchungen anerkannt, wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden soll. Das betrifft dann allerdings nur EU-Staaten. Die Türkei fällt dann raus.

Für ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug gilt §29 StVZO, der im Grunde eine Umsetzung der PTI-Richtlinie darstellt, aber auf nationalem Recht basiert. Aus diesem Grund, wenn auch technisch nicht nachvollziehbar, kann eine Untersuchung aus anderen Ländern als der BRD nicht die Untersuchung nach §29 StVZO ersetzen. Nach meiner Einschätzung wird sich auch das irgendwann ändern und an das europäische Recht angleichen, bleibt nur die Frage wann?

RichyG am 15 Mär 2015 09:56:22

Aber solange ich mich im Ausland aufhalte ist es wohl egal, ob ich nen gültigen TÜV-Stempel auf dem Kennzeichen habe oder nicht - oder?
Richy

pipo am 15 Mär 2015 10:01:34

RichyG hat geschrieben:Aber solange ich mich im Ausland aufhalte ist es wohl egal, ob ich nen gültigen TÜV-Stempel auf dem Kennzeichen habe oder nicht

Dann würde ich Ungarn, Tschechien und Polen weiträumig meiden.Hier sind hohe Geldstrafen oder sofortige Stillegung fällig :ja:

Gast am 15 Mär 2015 10:41:00

RichyG hat geschrieben:Aber solange ich mich im Ausland aufhalte ist es wohl egal, ob ich nen gültigen TÜV-Stempel auf dem Kennzeichen habe oder nicht - oder?
Richy


Grunsätzlich greift die Vorschrift nach §29 StVZO nur im Inland. Versichungsrechtlich kann das Ganze aber anders aussehen.

pipo hat geschrieben:Dann würde ich Ungarn, Tschechien und Polen weiträumig meiden.Hier sind hohe Geldstrafen oder sofortige Stillegung fällig :ja:


Wenn die jeweiligen Länder in Ihre Vorschriften eine gültige PTI-Untersuchung nach dem jeweilen Landesrecht des Zulassungslandes fordern, dann wäre Geldstrafen oder Stillegung möglich.

RichyG am 15 Mär 2015 10:48:16

Danke für die Info Daniela! Bist Du vom Fach???
Und, vielleicht hab ich es ja überlesen, was ist denn eine PTI-Untersuchung???
Richy

Gast am 15 Mär 2015 11:18:49

RichyG hat geschrieben:Danke für die Info Daniela! Bist Du vom Fach???
Und, vielleicht hab ich es ja überlesen, was ist denn eine PTI-Untersuchung???
Richy


Zu 1. Ja, siehe Profil
Zu 2. Periodic Technical Inspection

RichyG am 15 Mär 2015 11:38:15

Nochmals Danke Daniela!
Richy

Anjuli am 17 Mär 2015 00:41:51

Vielen Dank für die Informationen. Vielleicht gibt es in einigen Jahren etwas EU einheitliches.. bis dahin..

gruß
Elke

fitnessingo am 17 Mär 2015 20:28:28

Hallo,Viele Deutsche gehen in Spanien mit der D-Zulassung hier zum S-Tüv ,aus VERS.Gründen

nuvamic am 17 Mär 2015 20:34:35

fitnessingo hat geschrieben:Hallo,Viele Deutsche gehen in Spanien mit der D-Zulassung hier zum S-Tüv ,aus VERS.Gründen

Wofür steht das "VERS." in deinem Satz?

fitnessingo am 17 Mär 2015 21:04:23

Aus Versicherungstechnischen Gründen,

brawo1 am 17 Mär 2015 22:55:21

fitnessingo hat geschrieben:Hallo,Viele Deutsche gehen in Spanien mit der D-Zulassung hier zum S-Tüv ,aus VERS.Gründen

Die deutsche Versicherung möchte ich gerne kennenlernen, die im Falle eines Falles einen ausländischen TÜV anerkennen wird. Diese Deutschen in Spanien sollen ruhig weiterträumen.

Gast am 18 Mär 2015 07:35:56

Hallo,

das sehe ich auch so wie Wolf.
Die Versicherungen werden sich immer aus der Verantwortung (Leistung) stehlen, wenn sie eine Chance dazu sehen!!!

Wer also länger als ein Jahr D fern bleiben will, muss sich nach einem speziellen Versicherungsschutz umsehen ?!!

Sonnige Zeiten
gerwulf

gtom am 23 Mär 2015 08:06:08

Wenn es um die Versicherung geht bei einem Fahrzeug ohne gültigen Tüv weil das Teil im Ausland ist würde ich ganz einfach der Versicherung diesen Umstand vor Eintritt der Situation mitteilen...
Manchmal hilft es wenn man seinem Gegenüber einfach gewisse Umstände erklärt und dann erst was macht anstatt sich den Kopf darüber zu zerbrechen was passieren würde wenn.....

Der Versicherer wird sich garantiert bei Euch Melden wenn er damit nicht einverstanden ist...

Kurzes Anschreiben...

Name, Anschrift,
KFZ Kennzeichen, Typ
Versicherungsnummer

Sehr geehrte...

wir starten am 1.1. eine längere Reise. Dabei wir vorraussichtlich der TÜV Termin im Ausland überschitten.

mit freundlichem



Thomas

kurt2 am 23 Mär 2015 10:56:40

Hallo,
Bauchgefühl ersetzt nicht die Faktenlage.

SV geregelt in der „RICHTLINIE 2009/40/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Mai 2009 über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger“.

Behandelt wir die gegenseitige Anerkenntnis im Kapitel I, Art.3, Abs 2.
Ausnahmen: ff.

Pfad:
Google: EU-Richtlinie 2009/40/EG; 1. Treffer (Eur-LEX) anklicken (PDF Download)

Gast am 23 Mär 2015 13:01:34

Hallo Kurt,

ich bin zwar kein Jurist, würde den von Dir angeführten Text aber so interpretieren, dass jeder Mitgliedsstaat die technische Überprüfung eines anderen Staates für dort zugelassene Fahrzeuge anerkennt, als habe er selber überprüft. Ich würde daraus nicht ableiten, dass man ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug auch im Ausland rechtsgültig überprüfen lassen kann.

Ist aber auch nur so ein Bauchgefühl :?

Liebe

Klaus

kurt2 am 23 Mär 2015 13:43:07

Hallo Klaus,
Deine Einlassung (Bauchgefühl) trifft zu. :ja:

Der TE (Anjuli) schreibt im Eröffnungsbeitrag: „ aus Bonarie“.
Bonarie liegt zwar in der Südsee, ist politisch jedoch eine Insel der Niederlande.
Auf Grund der expliziten Wohnortbezeichnung nehme ich an, dass es sich bei Anjuli um einen niederländischen Staatsbürger handelt.

Weiterhin schreibt Anjuli ein WoMo kaufen und im EU- Ausland eine größere Reise machen zu wollen. Deshalb darf A., als niederländischer Staatsbürger, mit einem in den NL zugelassenen WoMo und der dort durchgeführeten Fahrzeuguntersuchung in alle EU-Länder reisen. Die Fahrzeuguntersuchung einschließlich der temp. Gültigkeit wird überall anerkannt.

Textstelle:
Jeder Mitgliedstaat erkennt den in einem anderen Mitgliedstaat erteilten Nachweis darüber, dass ein im Hoheitsgebiet des betreffenden anderen Mitgliedstaats zugelassenes Kraftfahrzeug, ein Kraftfahrzeuganhänger oder ein Sattelanhänger einer technischen Untersuchung, die mindestens den Anforderungen dieser Richtlinie entspricht, mit positivem Ergebnis unterzogen worden ist, in der gleichen Weise an, als hätte er diesen Nachweis selbst erteilt.

Weitergehende ges. Regelungen sind mir nicht bekannt.

andwein am 23 Mär 2015 13:50:10

Ich bin auch ganz bestimmt kein Jurist, aber ich sehe mit meinem gesunden Menschenverstand einen signifikanten Unterschied zwischen:
die TÜV-Gültigkeit meines Reisefahrzeuges läuft während meines Auslandsaufenthaltes ab und
Anerkennung einer (noch) gültigen TÜV Untersuchung durch einen Durchreisestaat.
Andreas

Gast am 23 Mär 2015 14:32:22

Die hier zitierte EG-Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
In Deutschland ist das der §29 StVZO sowie die Anlage VIII und VIIIa StVZO.

Wenn Teile einer EG-Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt wurden, kann man die BRD vor dem europäischen Gerichtshof verklagen. Weitere Rechte aus der EG-Richtlinie sind aber nicht abzuleiten.

Ein weiteres Problem ist, dass die Prüfberichte in der Regel einen Bezug zum nationalen Recht des Mitgliedstaats haben. Wie soll also nun festgestellt werden, ob die nationalen Vorschriften die EG-Richtlinie vollständig umsetzen. Vor diesem Problem stehen häufig die Zulassungsbehörden, wenn z.B. ein Belgier ein bisher in Belgien zugelassenes Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung in Deutschland zulassen will. Auf dem Prüfbricht steht was von königlicher Richtlinie aber keinen Hinweis auf die EG-Richtlinie.

gtom am 23 Mär 2015 14:33:34

kurt2 hat geschrieben:Hallo,
Bauchgefühl ersetzt nicht die Faktenlage.
Google: EU-Richtlinie 2009/40/EG; 1. Treffer (Eur-LEX) anklicken (PDF Download)


Google ersetzt nicht das richtige Verständniss der Richtlinie...

Die Richtlinie regelt die Art und Weise wie (ggfls künftige) nationale Gesetze zu fassen sind um EU-Einheitliche Standards zu gewährleisten...

Die HU ist für national (D) zugelassene Fahrzeuge (gemäß Stvzo und Fzv) in D bei der Benutzung von öffentlichen Straßen vorgeschrieben.
Sie gilt NICHT für im Ausland zugelassene Fahrzeuge.

Insbesondere gelten Bestimmungen der StvZO NICHT für ausländische Fahrzeuge sofern von dem Fahrzeug keine Akute Gefährdung ausgeht oder zu erwarten ist.
Genau so verhält es sich für ein Fahrzeug aus D im EU Ausland...

Ich hab sogar schonmal ein Wohnmobil umgemeldet das 10 Monate über dem TÜV Termin war...
Das Amt musste in dem Falle ein aktuelles (falsches) TÜV Datum eintragen weil die Eingabemaske keine andere Möglichkeit zulies...
Das Fzg befand sich in Spanien und während des Aufenthaltes hab ich meinen Wohnsitz in D gwechselt...

Nach ein wenig Disput kam es zur Ummeldung auch ohne gültige HU...

Thomas

kurt2 am 23 Mär 2015 14:49:33

andwein hat geschrieben:.......einen signifikanten Unterschied zwischen:
die TÜV-Gültigkeit meines Reisefahrzeuges läuft während meines Auslandsaufenthaltes ab und
Anerkennung einer (noch) gültigen TÜV Untersuchung durch einen Durchreisestaat.
Andreas


Hallo Andreas,
das ist richtig.
für die 1. Alt. ist mir (wie geschrieben) keine ges. europ. Regelung bekannt.
Die 2. Alt ist in o.g. EG- Richtlinie geregelt und (wie Daniela schreibt) in nat. Recht umgesetzt.

M.E. wäre eine Regelung hinsichtlich der Eu-weiten Anerkennung nationaler Fahrzeuguntersuchungen überfällig.

kurt2 am 23 Mär 2015 15:01:47

gtom hat geschrieben:Die Richtlinie regelt die Art und Weise wie (ggfls künftige) nationale Gesetze zu fassen sind um EU-einheitliche Standards zu gewährleisten...
Die HU ist für national (D) zugelassene Fahrzeuge in D bei der Benutzung von öffentlichen Straßen vorgeschrieben.
Sie gilt NICHT für im Ausland zugelassene Fahrzeuge.
Thomas


Hallo,
das hat auch keiner bezweifelt.

Wie bereits erwähnt gibt es meines Wissens nach bei aufgeworfener Problemstellung keine (gesamt-)europäische Regelung, die nationale Fahrzeuguntersuchungen in allen (anderen) EU- Staaten anerkennen.
Und wenn ich mir die Sachverhalte so ansehe über die auf EU-Ebene diskutiert wird, finde ich das besonders traurig. Vor allem auch deshalb, weil es ja offenbar gar nicht so selten vorkommt und jeden treffen kann.

kurt2 am 23 Mär 2015 15:09:14

RETourer hat geschrieben:Vor diesem Problem stehen häufig die Zulassungsbehörden, wenn z.B. ein Belgier ein bisher in Belgien zugelassenes Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung in Deutschland zulassen will. Auf dem Prüfbricht steht was von königlicher Richtlinie aber keinen Hinweis auf die EG-Richtlinie.


Hallo,
in diesem Fall stünde m.E. die belgische Regierung in der Pflicht die köngliche Richtlinie der EG- Richtlinie anzupassen und ggf. umzubenennen oder die Konformität zu erklären.

Gast am 23 Mär 2015 16:54:56

kurt2 hat geschrieben:Hallo,
in diesem Fall stünde m.E. die belgische Regierung in der Pflicht die köngliche Richtlinie der EG- Richtlinie anzupassen und ggf. umzubenennen oder die Konformität zu erklären.


Da müssen wir uns doch erstmal selbst an die Nase fassen. Auf unseren Prüfberichten steht die EG-Richtlinie auch nicht drauf. Es gibt lediglich den Hinweis auf §29 StVZO und auch hier ist kein Hinweis auf die EG-Richtlinie. Vermutlich ist in der Begründung zur Änderung der Vorschriften nach §29 StVZO sowie den Anlagen VIII und VIIIa in den Amtblättern ein Hinweis auf die EG-Vorschrift. Außerdem hat Deutschland die EG-Richtlinie verschärft eingeführt. z.B. die Untersuchungsfristen.

Übrigens ist die nächste Änderung schon beschlossen. Diese tritt dann 2018 in Kraft.

gtom am 24 Mär 2015 07:44:02

kurt2 hat geschrieben:in diesem Fall stünde m.E. die belgische Regierung in der Pflicht die köngliche Richtlinie der EG- Richtlinie anzupassen und ggf. umzubenennen oder die Konformität zu erklären.


Erkläre mal den Behörden und dem TÜV hierzulande dass die belgischen Vorschriften für Fahrzeuge auch hierzulande anzuwenden sind...

Dass z.b.

-die in England zulässige Elektrische Bremse auch bei uns zulässig ist.
-der Smart hinter dem Wohnmobil auch in D ein Anhänger sein soll
-Die Gasprüfung nicht Kriterium der HU ist
-Ein Anhänger der Klasse o2 in D bei einer Stützlast von 150kg genau 3650kg wiegen darf

usw...

Ich würde es begrüßen....

Thomas

kurt2 am 24 Mär 2015 09:49:25

Hallo Thomas,

RETourer har geschrieben: "Übrigens ist die nächste Änderung schon beschlossen. Diese tritt dann 2018 in Kraft".

Es öffnen sich immer neue Chancen. :D (ob man sie auch nutzt??)

andwein am 24 Mär 2015 12:05:53

Würde mich interessieren, ob der Threatersteller jetzt seine Frage als beantwortet sieht oder ob er schon verzweifelt mit dem Kopf auf die Tischplatte hämmert???
Grinsend, Andreas

gtom am 24 Mär 2015 12:32:45

andwein hat geschrieben:Würde mich interessieren, ob der Threatersteller jetzt seine Frage als beantwortet sieht oder ob er schon verzweifelt mit dem Kopf auf die Tischplatte hämmert???
Grinsend, Andreas


Da die erste Antwort ja bereits treffend und richtig war hat er hoffentlich aufgehört weiter zu lesen und damit seine Stirn geschont...

Thomas

DigiMik am 25 Mär 2015 00:56:24

gtom hat geschrieben:... und damit seine Stirn geschont...

Dafür schone ich meine nicht :)

Wenn ich zurück komme, klar...
Allerdings bekomme ich dann nicht mehr ein volles Jahr, u.U. nur einen Monat TÜV und muss dann wieder hin (Überziehung erhöht nicht den Zeitraum).
Aber was ist, wenn ich im Ausland monatelang ohne TÜV herum fahre? Hier und da kann es blaue Augen geben, aber wie löse ich das Prob?

Und...
Es gab doch damals mal eine Regelung, dass nach einem Jahr ohne TÜV wieder eine Vollabnahme gemacht werden musste, die dann richtig ins Geld geht.
Gilt das heute noch?

Ich seh schon, muss zum TÜV immer mal wieder kurz nach Hause...

LG vom Mikesch

Gast am 25 Mär 2015 08:24:44

Die Rückdatierung ist hinfällig. Dafür wird die Hauptuntersuchung 20% teurer, wenn mehr als 2 Monate überzogen wurde.

andwein am 25 Mär 2015 17:13:57

Es dauert halt, bis sich eine Regelung aus dem Jahre 2014 rumgesprochen hat.
Grins, Andreas

Gast am 25 Mär 2015 17:37:11

:mrgreen:

IntoTheWild am 01 Jan 2017 23:54:54

Hallo, ich frage mich seit einiger Zeit dasselbe und habe abgesehen von "Bei Rückkehr unverzüglich nachzuholen" und weiterhin abgesehen von der üblichen Willkür gar nichts verstanden.. :-/

Was z.B. bedeutet:
"In Ungarn z.B. wird einem das Fahrzeug (AUSLÄNDISCHE Zulassung) an Ort und Stelle stillgelegt und die Kennzeichen abgenommen."?

In Ungarn wär meine Karre weg??
Weiterhin klingt es so als könne ich in Ungarn, Polen oder Griechenland genauso zum TÜV?
Kleben die mir dann eine Plakette oder gibts nen Zettel?

Dass auf meiner Plakette g.g.F. das falsche Jahr drauf steht sollte ja der abgelegensten Bergvolk-Miliz auffallen.

Gibt es eigentlich ne Übersicht in welchen Ländern welche Vorschriften bzgl. PTI gelten und wie das bei Ausländern gehandhabt wird?
Auf EU Regeln scheint ja ausdrücklich kein Verlass zu sein.

Ich geh schonmal mit dem Kopf in Klopfposition übern Tisch..

Viele Grüße

andwein am 02 Jan 2017 14:51:46

IntoTheWild hat geschrieben:..und habe abgesehen von "Bei Rückkehr unverzüglich nachzuholen" und habe gar nichts verstanden.. :-/
Was z.B. bedeutet: "In Ungarn z.B. wird einem das Fahrzeug (AUSLÄNDISCHE Zulassung) an Ort und Stelle stillgelegt und die Kennzeichen abgenommen."? In Ungarn wär meine Karre weg??

Ist eigentlich recht einfach: Die Deutschen sagen:"Bei Rückkehr unverzüglich nachzuholen" und Strafe oder höhere Gebühr bezahlen.
Die Ungarn sagen: "entweder gültig oder Karre weg/stillgelegt", Karre kann aber mit gültiger TÜV-Plakette und Prüfbescheinigung und Strafzahlung innerhalb drei Monaten (oder so) wieder ausgelöst werden. Wenn du erst zum nächsten Urlaub kommst ist die Karre versteigert, die Aufbewahrgebühr/Verteig. Gebühr wird verrechnet, den Rest bekommst du in bar.
Ich hoffe ich konnte helfen, Gruß Andreas

rkopka am 02 Jan 2017 16:54:36

andwein hat geschrieben:Die Ungarn sagen: "entweder gültig oder Karre weg/stillgelegt", Karre kann aber mit gültiger TÜV-Plakette und Prüfbescheinigung und Strafzahlung innerhalb drei Monaten (oder so) wieder ausgelöst werden.

Und wie soll das gehen ? Wie bekommt man eine TÜV Plakette ohne Auto ?

RK

brauwe am 02 Jan 2017 18:34:31

Moin,

ich verstehe irgendwie den Sinn der Fragestellung nicht ganz - mir fehlt zum Verständnis die Konkretisierung des folgenden Satzes vom TE "..und mit diesem auch längere Zeit im Ausland unterwegs sein".

Geht es dabei um eine Weltumrundung oder Ähnliches über länger als 12 Monate oder um eine eventuelle Überwinterung im Süden?

Im ersten Fall ist der jährliche TÜV u.U. ein Problem. Wenn es aber um den zweiten Fall geht, dann weiß man doch ungefähr, wie lange man unterwegs sein will. Dann reicht ein Blick auf das hintere Kennzeichen und man sieht, ob der TÜV noch reicht für die geplante Reise. Falls dies nicht der Fall sein sollte, fährt man vor Beginn der Reise zum TÜV und alles ist gut.

Just my two cents...

Gruß
Uwe

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