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Auflastung - Reisekonsequenzen


dios1 am 04 Okt 2015 14:40:39

Hallo liebe Leute,
ich bin neu in der Gemeinschaft und demnächst auch Besitzer eines TI-Womos.
Es wird etwas über 7m lang, mit ziemlich langen Überstand.
Damit kommen sofort das zGG, Achslasten, Auflastung oder AHK ins Spiel.
Ich glaube darüber ist so ziemlich alles gesagt und die Entscheidung trifft jeder für sich.
Diese Diskussion möchte ich hier nicht nochmal anstoßen!

Meine Fragen:
Mit welchen Konsequenzen muß ich bei Reisen durch Europa mit einem eingetragenen Fz-Gewicht > 3,5t bis max 4,25t rechnen?

Einiges habe ich beim Stöbern schon gefunden und der Rest ist "Halbwissen".
Z.B.
- GoBox in A, ähnlich in CH
- Überholverbot bei Zusatzzeichen "LKW"
- Durchfahrverbot bei Zusatzzeichen "3,5t" oder "LKW"

- gibt es Sontagsfahrverbote in manchen Ländern für Fz-Gewicht > 3,5t bis max 7,5t?
- gibt es Lenkzeitbeschränkungen für einige Länder Fz-Gewicht > 3,5t bis max 7,5t?
- gilt überall die LKW-Höchstgeschwindigkeit für Fz-Gewicht > 3,5t bis max 7,5t?
- gibt es verkehrsrechtlich Unterschiede zwischen >3,5t-7,5t und LKW im Sinne des Reisens (also vlt. Nachtfahrverbote, Tunnelbenutzung o.ä.)
usw ...usw...

Ich habe schon einige Zeit damit verbracht und sollte dieses Thema schon behandelt worden sein, bitte ich um Nachsicht => ich hab's einfach übersehen.

Schön wäre es auch diese Informationen in einer Liste länderspezifisch zu bündeln.
Vielleicht kann der Admin über solch Vorgehensweise was dazu sagen.

Danke an Alle

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Allsquare am 04 Okt 2015 14:52:06

dios1 hat geschrieben:- GoBox in A, ähnlich in CH

Dazu zwei Anmerkungen:

1. GoBox braucht man in Österreich nur für Autobahnbenutzung
Die GoBox gilt immer, Fahrten werden auf Wunsch in Rechnung gestellt und danach bezahlt

2. In der Schweiz kaufst Du an der Grenze ein Papier für 32 CHF (Schwerlastverkehrsabgabe)
Diese ist straßenunabhängig. Das Papier hat 10 Zeilen, in die Du beim Betreten der Schweiz
Deinen Reisetag einträgst. Es gelten alle Aufenthaltstage in der Schweiz, auch die an denen
Du nicht fährst. Ist die Liste voll, neue kaufen !

dios1 am 04 Okt 2015 15:17:35

Danke, wieder was dazugelernt!

aus Schleswig-Holstein

P.S. Übrigens habe ich Freunde in Friesenried und die sind kompetent und freundlich

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Acki am 04 Okt 2015 15:23:27

Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Wohnmobile NEIN.
Ruhezeitkontrollen NEIN.
In CH und A Durchfahrverbot für LKW NEIN.
Jedoch überall Überholverbot für LKW (in Abhängigkeit von ggf. gleichzeitiger Gewichtsveschränkung)!

Julia10 am 04 Okt 2015 15:30:37

Du mußt jedes Jahr zum TÜV, also aufgepaßt bei der Reiseplanung :)

Julia

Allsquare am 04 Okt 2015 15:41:10

Julia10 hat geschrieben:Du mußt jedes Jahr zum TÜV

Erst wenn das Wohnmobil älter als 6 Jahre ist ! --> Link

dios1 am 04 Okt 2015 15:42:11

Danke, gilt das auch beim Zusatzschild "Durchfahrverbot für LKW, außer Ziel-und Quellverkehr" habe ich so ähnlich dieses Jahr auf der Rückreise von Cro nach D gesehen (war mit Pkw unterwegs)

Allsquare am 04 Okt 2015 16:20:33

Zu diesem Schild --> Link meinte Lancelot: "Die zum Glück in Austria für Womos keine Bedeutung haben". Ich werde trotzdem die nächsten Tage mal bei der österreichischen Polizei vorstellig. Mir sind klare Quellenangaben grundsätzlich lieber.

Lancelot am 04 Okt 2015 16:29:16

Allsquare hat geschrieben: Mir sind klare Quellenangaben grundsätzlich lieber.

Spar Dir den Weg zur Polizei ...
Lies doch mal DA : --> Link
Und hier den Punkt 5.3 "Situation in Österreich" : --> Link
Und hier der ÖAMTC zum Thema : --> Link

Allsquare am 04 Okt 2015 16:38:44

Lancelot hat geschrieben:Spar Dir den Weg zur Polizei ...
Lies doch mal DA : --> Link
Und hier den Punkt 5.3 "Situation in Österreich" : --> Link

Lieber Lancelot, einem Ordnungshüter mit Wikipedia zu kommen, das schenke ich mir. Zumal hier --> Link steht:

§ 52 a/9c: "Fahrverbot mit über ... Tonnen Gesamtgewicht"

Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Fahrzeugen, deren Gesamtgewicht das im Zeichen angegebene Gewicht überschreitet, verboten ist.

"Fahrzeuge" meint juristisch "alle Fahrzeuge". Daher suche ich eine Quelle mit Gesetzestext. In der zitierten STVO Österreichs, das ist die von 1960 (die auch Wikipedia als Quelle angibt) kommen Wohnmobile gar nicht vor. Auch hier steht unter 9b (Seite 30) daß Fahrzeuge mit einem Gewicht über ... nicht fahren dürfen.

Lancelot am 04 Okt 2015 16:40:07

Der ÖAMTC auch nicht ... ja mei ..
Na dann viel Vergnügen bei der Polizei ... :)

Allsquare am 04 Okt 2015 16:48:02

Lancelot hat geschrieben:Der ÖAMTC auch nicht ... ja mei

Meine Tochter arbeitet beim ÖAMTC ... ja mei

Zum Link:

Zitat:
Roman Michalek, Verkehr?perte des ÖAMTC, stellt dazu fest, dass es sich laut Gesetz bei den Beschränkungen hauptsächlich um Fahrverbote für Kraftfahrzeuge handelt, die ausschließlich der Beförderung von Gütern dienen. "Wohnmobile zählen in diesem Fall als Pkw", erklärt Michalek. "Für schwere Wohnmobile über 3,5 Tonnen gilt ein Fahrverbot nur dann, wenn für das Befahren der Straße ein allgemeines Fahrverbot oder eine Gewichtsbeschränkung verordnet worden ist."
Zitatende

Hallo ... am Straßenrand steht eine "Gewichtsbeschränkung" und ich habe mehr als 3,5 to ... und nu ? Du weißt doch sicher wie eine Gerichtsverhandlung abläuft ? Auf der einen Seite ist ein Anwalt dieser Meinung, auf der anderen Seite ist ein Anwalt anderer Meinung, dazwischen sitzt ein Richter, der keine Ahnung hat.

Es kann ja sein, wahrscheinlich ist es auch so, daß das stimmt was Du schreibst. Ich suche trotzdem die Gesetzesquelle.

Allsquare am 04 Okt 2015 17:00:21

Ach ja, gerade gesehen, Herr Michalek schreibt in Deinem Link explizit von "Fahrverboten auf Lkw-Maut-Ausweichstrecken"

mafrige am 04 Okt 2015 18:21:30

Hallo dios 1,

mit Wohnmobil > 3,5 t hast du folgende Einschränkung:
( habe ich mir mal aufgeschrieben, hier nur > 3,5 t)

1. Österreich = Go Box,
2. Schweiz = Schwerlastabgabe,
3. Frankreich = Streckenmaut nach Größe, Achsen, Gewicht ... , höhere Maut
4. Spanien = Streckenmaut nach Größe, Achsen, Gewicht ... , höhere Maut
5. Portugal = Streckenmaut nach Größe, Achsen, Gewicht ..., höhere Maut
6. Italien = Streckenmaut, in Mailand City-Maut 7- 20 Uhr und Bologna City-Maut Wohnmobile > 7,5 m tagsüber nicht erlaubt.
7. Kroatien = Strecken- und Pauschalmaut.
8. Polen = > 3,5 t Via-Box
9. Tschechien = > 3,5 t premid-Box,
10. Schweden = > 3,5 t doppelter Bsp. Preis statt 46 € = 92 €
11. Dänemark: > 3,5 t doppelter Bsp. Preis statt 46 € = 92 €
12. Norwegen: Brücken, Strecken, Tunnel : > 3,5 t doppelten Preis

Es sind zu dieser Liste sind einige neue Länder dazugekommen, über die ich noch keine Info habe.

Allsquare am 04 Okt 2015 18:28:49

mafrige hat geschrieben:mit Wohnmobil > 3,5 t hast du folgende Einschränkung ...

... sofern Du Autobahn fahren willst (außer Schweiz) !
Aber was machen Motorrad- und Womofahrer auf Autobahnen ?
Der Weg ist das Ziel ...

mafrige am 04 Okt 2015 18:36:17

Allsquare hat geschrieben:... sofern Du Autobahn fahren willst (außer Schweiz) !
Aber was machen Motorrad- und Womofahrer auf Autobahnen ?
Der Weg ist das Ziel ...

Hallo Allsquare,

der TE dios 1 wollte wissen, welche Einschränkung er > 3,5 t hat.
Und wenn er die ganzen Beiträge hier liest, sind es schon einige. 8)

pwglobe am 04 Okt 2015 18:47:34

Auf Reisen muss man sich mit einem Womo über 3,5t nicht einschränken, im Gegenteil man hat Platz und alles an Bord was das Leben angenehmer macht. :wink: 8)
Aber es gibt auch Konsequenzen, sieh hier:
--> Link
Bei der Maut muss man halt etwas tiefer in die Tasche greifen oder Landstraße fahren, die Schwerlastabgabe in der Schweiz ist bei zweimal durchfahren z.B. nach Italien und zurück sogar günstiger als die PKW Vignette.

dios1 am 04 Okt 2015 18:51:45

Oja, das ist ne Menge an Infos in der kurzen Zeit => erstmal Danke an Alle
Bin gespannt was da noch hochkommt

Allsquare am 04 Okt 2015 19:17:50

mafrige hat geschrieben:Hallo Allsquare,

der TE dios 1 wollte wissen, welche Einschränkung er > 3,5 t hat.
Und wenn er die ganzen Beiträge hier liest, sind es schon einige.

Ich habe auch über 3,5 to ... fast alle Einschränkungen beziehen sich nur auf Autobahnen. Das finde ich ein hinnehmbares Übel, also ganz persönlich betrachtet ... aus Rentnersicht !

Acki am 04 Okt 2015 19:46:36

Allsquare hat geschrieben:....
Der Weg ist das Ziel ...


Na ja - Das war doch mal ...



Für mich persönlich wiegen die Vorteile, die ich mit >3.5t geniesse, die Nachteile bei weitem auf!

mafrige am 04 Okt 2015 20:11:54

dios1 hat geschrieben:... TI-Womos.
Es wird etwas über 7m lang ...
Damit kommen sofort das zGG, Achslasten, Auflastung oder AHK ins Spiel.
Ich glaube darüber ist so ziemlich alles gesagt und die Entscheidung trifft jeder für sich.
Diese Diskussion möchte ich hier nicht nochmal anstoßen!

...

So wie der TE dios 1 sehe ich es auch, jeder muss es für sich selbst entscheiden.
Aber genau deswegen auch seine Frage nach den Nachteilen, nur so kann man sich ja entscheiden.
Als ich noch arbeiten musste, habe ich auch mal versucht, in Frankreich, ohne Autobahn nach Spanien zu gelangen.
Mein Reisedurchschnitt auf der Autobahn waren immer so 100 Km/h, auf der Landstraße so 50 - 60 km/h.
Sollte man auch beachten, ich hatte damals nicht die Zeit. :wink:

franzel73 am 04 Okt 2015 20:18:37

Guten Abend Dios1,

weiterhin soll noch mitgeführt werden:
- Warnleuchte
- zwei Unterlegkeile
- Parkwarntafeln
usw.?

länderspezifisch ?
- zweites Warndreieck
- 6 kg Feuerlöscher
- 2 Sätze Schneeketten
usw.

(siehe auch: --> Link)

Eventuell können diese Listen von Forumkollegen ergänzt werden.



Franz

dieter2 am 04 Okt 2015 21:52:15

Da Du einen TI hast, nicht höher wie 3 Meter, wirst Du in Frankreich immer auf Stufe 2 eingeordnet.

Egal wie schwer.

Alle Stationen sind nur mit Automaten bestückt, die wiegen nicht und kontrollieren keine Papiere :wink:

Dieter

Allsquare am 05 Okt 2015 07:37:54

dieter2 hat geschrieben:Da Du einen TI hast, nicht höher als 3 Meter ...

Wo hast Du das gelesen ?

pipo am 05 Okt 2015 08:46:52

Mal was zu den Nachteilen in der Praxis, also quasi mein subjektives Gefühl nach 8 Jahren 4to:
Maut Österreichzieht tut wirklich im Geldbeutel weh. Allerdings gibt es auch immer einen Weg ohne de Maut.
Überholverbot Autobahn nervt manchmal, wird aber i.d.R. nicht geahndet.
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahn und Landstraße sind faktisch nicht bemerkbar.

Entscheidender Vorteil ist, mit ruhigen Gewissen in Kontrollen zu fahren auch wenn diese faktisch ebenfalls kaum vorhanden sind, sich aber stetig häufen.

mafrige am 05 Okt 2015 09:02:05

dieter2 hat geschrieben:Da Du einen TI hast, nicht höher wie 3 Meter, wirst Du in Frankreich immer auf Stufe 2 eingeordnet.
Egal wie schwer.
Alle Stationen sind nur mit Automaten bestückt, die wiegen nicht und kontrollieren keine Papiere :wink:

Dieter

Ich habe mal diesen Beitrag hier gelesen: --> Link

Und wie "pipo" lese ich immer mehr von Gewichtskontrollen und steigende Strafen, in verschiedenen Ländern.
Ich würde bei meiner Entscheidung versuchen, dass Wohnmobil in geordnete sichere Gewichtskategorie zu bringen.
Dann ist die Angst und die Unsicherheit mit Versicherung, Strafen .... nicht mehr vorhanden. 8)
Was nützt jemanden wenn er jetzt seine Entscheidung trifft und in 3 Jahren automatische Waagen an Mautstationen gibt?

rkopka am 05 Okt 2015 10:01:00

Allsquare hat geschrieben:Aber was machen Motorrad- und Womofahrer auf Autobahnen ?
Der Weg ist das Ziel ...

Oder das Ziel ist am Ende des Wegs. Sonst käme ich nie nach GB oder N oder E oder GR. Merke: nicht jeder ist schon in Pension :cry:

mafrige hat geschrieben:Was nützt jemanden wenn er jetzt seine Entscheidung trifft und in 3 Jahren automatische Waagen an Mautstationen gibt?

Selbst jetzt gibts schon genug Kontrollen. Also sollte es auch heute schon passen. Besonders, wenn man mal D verläßt. Und es wird, wenn überhaupt, länger als 3 Jahre dauern. Solche Waagen wären sicher immer noch recht teuer und der mögliche Gewinn für die Mautbetreiber eher begrenzt.

RK

Allsquare am 05 Okt 2015 10:04:20

rkopka hat geschrieben:Merke: nicht jeder ist schon in Pension :cry:

Nur kein'n Neid ;D

Acki am 05 Okt 2015 10:55:42

rkopka hat geschrieben: Merke: nicht jeder ist schon in Pension :cry:
...

Dafür fahren WIR - statistisch gesehen - noch etwas länger ... :wink:

Opus am 05 Okt 2015 11:02:54

Moin zusammen,

wir fahren mit 4 Personen und da halte ich < 3,5 to für Unsinn.
Wir hatten 4 to und mussten auf 4,8 to auflasten.

Jetzt sind wir auf der sicheren Seite.

Meine Meinung:
Maut nerft immer aber ist halt so.
Wer sich ein Womo leisten kann sollte auch das Geld für die Maut über haben.
Schneller als 100 Km/h brauche ich sowieso nicht auch wenn ich kein Rentner bin.
Möchte auch möglichst schnell ankommen, aber 120-130 Km/h brauchen locker 3-4 Liter mehr Diesel.

Opus

andwein am 05 Okt 2015 11:23:36

Allsquare hat geschrieben: Hallo ... am Straßenrand steht eine "Gewichtsbeschränkung" und ich habe mehr als 3,5 to ... und nu ? Du weißt doch sicher wie eine Gerichtsverhandlung abläuft ?

Der Polizist in der Dienststelle gibt dir das für dein Fahrzeug individuell aber auch nicht schriftlich mit Stempel und Unterschrift. Und sämtliche anderen Quellen sind immer Auslegungssache der Gerichte.
Aber auch mein Kommentar: ja mei
Andreas

rkopka am 05 Okt 2015 14:36:02

Opus hat geschrieben:Möchte auch möglichst schnell ankommen, aber 120-130 Km/h brauchen locker 3-4 Liter mehr Diesel.

Bei meinem 3,5t Alkoven habe ich verschiedene Geschwindigkeiten über eine halbwegs lange Strecke getestet und als Ergebnis erhalten:
je 10km/h mehr (so ca. von 80-120km/h) brauche ich etwa 1l/100km mehr.

RK

Opus am 05 Okt 2015 20:16:15

Na dann passt es doch!!!
Fahr doch mal 130 dann bist bei 4 Lietern.

Opus

bluecamper am 05 Okt 2015 20:47:09

ich habe auch noch einen Hinweis,
Hier in NRW sind mittlerweile viele Brücken sehr beschädigt. D. H. für LKW verboten oder mit max 60km/h zu fahren.
Und oben in Norddeutschland gibt es auch reichlich Überholverbote für LKW und das über ziemlich lange Strecken.
Das finde ich auch ziemlich nervend...

Ich habe unseren jetzt erstmal auf 3,5to anlasten lassen. So lange das zu dritt geht, werde ich das auch beibehalten.
Wenns dann nicht mehr geht, werde ich wieder auflasten.

dios1 am 12 Okt 2015 10:51:44

Hallo und vielen Dank für die vielen Informationen und Beiträge.
Es war eine große Hilfe zur Entscheidung für einen TI mit zGG = 4,25t.
Ich werde die 3,5t immer überschreiten mit 2-2,5 Personen,Wasser, Diesel, Schlauchboot mit AB, kleine Enduro, Fahrräder, zusätzl. Hubbett ...und...und...und
in 1-2Jahren habe ich dann auch die Zeit Nebenstrecken ohne Maut zu nutzen, noch bin ich in "Lohn und Brot" und kann die Mehrkosten locker tragen.
Also nochmals Danke und kommt über den Winter

frajop am 12 Okt 2015 11:16:36

dios1 hat geschrieben:...Wasser, Diesel, Schlauchboot mit AB, kleine Enduro, Fahrräder, zusätzl. Hubbett ...und...und...und


Unter diesen Bedingungen musst du dir über 3,5t doch überhaupt keine Gedanken machen :eek:

Ich fahre seit 3 Jahren aufgelastet und habe es nie bereut. Sicherlich kostet es etwas mehr Maut aber Überholverbote haben auch etwas Positives, sie entschleunigen .. :ja:


Frank

dios1 am 12 Okt 2015 13:53:28

frajop hat geschrieben:Unter diesen Bedingungen musst du dir über 3,5t doch überhaupt keine Gedanken machen :eek:

Frank


naja, ich hatte keine Ahnung was mich über 3,5t erwartet und wären die Nachteile für mich nicht akzeptabel gewesen hätte das eine oder andere Spaßteil zu Hause bleiben müssen.
So ist die Entscheidung gefallen und das ist gut so!

Think Big

Xirius am 13 Okt 2015 12:41:12

Das mit der höhe in F nervt, mal wird man so, mal so eingestuft. Automatisch gerne >3,5t, wenn da eine Person sitzt gerne <3,5t.
Ja den Unterschied sieht man halt von aussen nicht.

Zum Thema Überholverbot für LKW gilt das gleiche, sieht dein aufgelastetes Wohnmobil von aussen anders aus als die 3,5t variante? :D

dios1 am 13 Okt 2015 16:18:36

Xirius hat geschrieben:Das mit der höhe in F nervt ......... sieht dein aufgelastetes Wohnmobil von aussen anders aus als die 3,5t variante? :D


wie sind die Fz-Höhen in F klassifiziert?
......auf den ersten Blick sieht man keinen Unterschied zu der 3.5t-Variante, also keine Tandemachse/Zwillingsbereifung oder Absenkung hinten

Allsquare am 13 Okt 2015 18:54:56

Allsquare hat geschrieben:Hallo ... am Straßenrand steht eine "Gewichtsbeschränkung" und ich habe mehr als 3,5 to ... und nu ?

andwein hat geschrieben:Der Polizist in der Dienststelle gibt dir das für dein Fahrzeug individuell aber auch nicht schriftlich mit Stempel und Unterschrift.

Also ...

Ich habe bei der Polizei Bregenz nachgefragt. Der erste Polizist wußte es nicht und verband mich weiter zur Verkehrsabteilung. Der dort wußte es auch nicht und gab mir den Rat, beim ÖAMTC nachzufragen. :eek:

Die Rechtsberatungsstelle des ÖAMTC (war möglich, da Tochter 1 dort arbeitet und Zwangsmitglied ist) sagt:
"das kommt darauf an, wie ihr Fahrzeug in den KFZ-Papieren spezifiziert ist, als PKW oder als LKW".

Tja ... mein Fahrzeug ist weder als PKW, noch als LKW spezifiziert, sondern als "Sonder-KFZ Wohnmobil über 2,8 to".

Wie sagte einst Dr. Faust ?
Habe nun, ach!
Philosophie, Juristerei and Medizin,
und leider auch Theologie
durchaus studiert, mit heißem Bemühn.
Da steh' ich nun, ich armer Tor,
und bin so klug als wie zuvor!
Heiße Magister, heiße Doktor gar,
und ziehe schon an die zehen Jahr'
herauf, herab und quer und krumm
meine Schüler an der Nase herum -
und sehe, dass wir nichts wissen können! "

Xirius am 15 Okt 2015 11:18:50

dios1 hat geschrieben:wie sind die Fz-Höhen in F klassifiziert?


Hmmm, laut diesem --> Link und meinen bescheidenen Französischkenntnissen:

Classe 1 - Bis 3,5t und 2m Höhe
Classe 2 - Bis 3,5t und Höhe zwischen 2 und 3m
Classe 3 - 2-Achsen und über 3,5t ODER über 3m
Classe 4 - >2 Achsen und über 3,5t ODER über 3m

Demnach könnte ich nie in Classe 2 eingestuft werden mit 3,8t und 3,3m, passiert aber ab und zu. ;D
Je nachdem ob die Antenne mitzählt oder nicht (Dachhöhe ist knapp <3m, mit aufbauten dann 3,30m)

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