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Gas-Transport ohne Schutzkappe ?


Gast am 19 Okt 2015 15:20:24

Hallo zusammen,
ich habe einen Adria Twin Bj. 2005, der hat den Gaskasten hinten links.
Es haben 2 x 5 Kg Gasflaschen Platz, auch sind 2 Haltebänder vorgesehen.

Nun habe ich eine 2. Flasche gekauft und festgestellt daß ich von der Höhe die Schutzkappe
nicht draufbekomme, es fehlen so ca. 2 cm Höhe.

Frage: Darf ich die 2. Flasche (nicht angeschlossen aber mit Haltegurt befestigt) ohne Schutzkappe transportieren ?
Ich habe kein Duo-Control, nur einen Anschluß für 1 Flasche.

Micha

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Gast am 19 Okt 2015 15:31:04

Ja, du darfst.

DIe Schutzkappe ist gegen Herabfallen mit Abscheren des Ventils. Die Gefahr ist im Gaskasten nicht gegeben.

Dein Alf

Gast am 19 Okt 2015 15:51:16

superschnelle Antwort, prima.

Danke Dir Alf

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Gast am 19 Okt 2015 15:56:23

Hallo, Alf

Bist Du Dir da ganz sicher? Ich bin letztes Jahr vom CP Bingen nach hause gefahren und hatte auf dem Anhänger eine 5 kg Flasche mit Zurrgurt und entsprechenden Haltepunkten aber ohne Kappe verladen.Irgend ein Neunmalkluger hat die Polizei informiert die mich auf der Auffahrt zur BAB stoppte weil ein Transport ohne Kappe unzulässig wäre.Zum Glück hatte ich vorne im Wohnmobil noch die Kappen für die beiden 11 kg Flaschen,ich habe eine davon auf die 5 er gestülpt und die Rennleitung war zufrieden.

Arno

Gast am 19 Okt 2015 17:08:04

Arno du bestätigst mich doch.

Auf dem Anhänger natürlich mit Kappe weil Abschergefahr bei Sturz oder Schlag durch Ladungsverlust!

Im Gaskasten ohne Kappe, weil durch Karosserie Umhausung gesichert.

Wenn dir einer so reinrauscht, dass es drinnen den Anschluss abschert, dann würde auch die Kappe nichts helfen.

Dein Alf

Scout am 19 Okt 2015 17:24:54

Im Gaskasten ist die Schutzkappe nicht erforderlich.
Außerhalb des Gaskastens in der Heckgarage, oder Hänger ist die Schutzkappe erforderlicht.


Scout

thomas56 am 19 Okt 2015 17:48:42

ich denke, dass die Transportkappe nur ab sein darf, wenn die Flasche angeschlossen ist. Ansonsten ist die Flasche Ladung und muss somit gesichert sein.

charly49 am 19 Okt 2015 19:19:51

Und es gibt Schutzkappen die über angeschlossene Flaschenventile gestüplt und befestigt werden können. Hab mir vor Jahren so eine besorgt.

Scout am 19 Okt 2015 19:34:48

Etwas ausführlicher zu dem Thema Beförderung von Flüssiggasflaschen.

Flüssiggas ist ein Gefahrgut und der Transport unterliegt der Gefahrgutverordnung.
Danach muss die Flasche einzelhandelsgerecht verpackt sein. Also mit Verschlussstopfen aus Kunststoff und Schutzkappe oder Schutzkragen.
Es darf kein Regler oder Schlauch angeschlossen sein.
Beim Transport muss die Flasche gegen Verrutschen gesichert sein.

Die Vorschriften der Gefahrgutverordnung gelten nicht wenn die Transporte von Privatpersonen durchgeführt werden und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind. Außerdem gilt es nur bis zu einer bestimmten Höchst- oder Mindermenge. Das betrifft nicht die Flaschen im Gaskasten, sondern zusätzliche Flaschen in der Heckgarage, oder unter der Sitzbank.

Die Gasflaschen, die für den Betrieb der Gasgeräte in Fahrzeugen, wie Campingfahrzeuge, sind von diesen Gefahrgutvorschriften ebenfalls befreit. Für die gilt dann die Vorschrift für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen.

Deshalb brauchen die keine Schutzkappe.



Scout

felix52 am 19 Okt 2015 22:24:08

Genau deshalb braucht die zweite, nicht gleichzeitig über eine zugelassene Secumotion/Duo Control eben doch und gerade
eine gesetzlich zugelassene Schutzkappe!
Eben weil sie nicht in Gebrauch ist.
Da nutzen auch selbstausgestanzte Leitungsöffnungen nichts.

So sagen es Thomas, ich und der Gesetzgeber:
Betriebs- und Vorratsflasche sind in Gaskästen nach Möglichkeit nur von außen zugänglich aufzustellen. Der Gaskasten muss über eine vorschriftsmäßige Entlüftung verfügen. Ist nur die Betriebsflasche angeschlossen, so muss die Vorratsflasche mit Verschlussmutter gesichert und mit Verschlusshaube geschützt sein.


Ist wohl eindeutig. :)

Scout am 19 Okt 2015 22:33:51

felix52 hat geschrieben:Betriebs- und Vorratsflasche sind in Gaskästen nach Möglichkeit nur von außen zugänglich aufzustellen. Der Gaskasten muss über eine vorschriftsmäßige Entlüftung verfügen. Ist nur die Betriebsflasche angeschlossen, so muss die Vorratsflasche mit Verschlussmutter gesichert und mit Verschlusshaube geschützt sein.


Wo steht das?
Nenn doch bitte die Quelle!


Scout

topolino666 am 20 Okt 2015 07:34:11

... wenn Du diesen Text bei google eingibst kommen (bei mir) nur 3 Ergebnisse, eines davon die pm 8)

Gast am 20 Okt 2015 08:05:17

Nun "Pimpert" mal nicht gleich ein und Vorschriften gibt es sicher -> Er bekommt sie halt nicht anders in den Gaskasten und gut is-> Da gibts ja wesentlich gefährlichere Situationen im Leben . Wem juckts ->
thomas56 hat geschrieben:ich denke, dass die Transportkappe nur ab sein darf, wenn die Flasche angeschlossen ist. Ansonsten ist die Flasche Ladung und muss somit gesichert sein.

-> so sollte es sein ,wenns nicht anders geht würde ich ohne Kappe fahren und kontrolliert hat mich noch NIE Jemand, diesbezüglich.....
Micha1958 hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich habe einen Adria Twin Bj. 2005, der hat den Gaskasten hinten links.

.....
Nun habe ich eine 2. Flasche gekauft und festgestellt daß ich von der Höhe die Schutzkappe
nicht draufbekomme, es fehlen so ca. 2 cm Höhe.

......
Micha


Was meinst Du wie Deine Vorgänger die Flaschen transportiert haben :mrgreen:

rkopka am 20 Okt 2015 11:13:39

Oder man baut eine Duocontrol ein und schließt beide Flaschen an.

RK

Gast am 20 Okt 2015 16:52:26

Vielen Dank erstmal für Eure Antworten.

Da ich nun dennoch nicht viel schlauer bin als vorher mach ich folgendes:

- ich fahr sie erstmal ohne Kappe spazieren.
- im Frühjahr frag ich beim Tüv nach.
- dann überleg ich mir ob ich die Duo-Control einbaue (was aber die Problematik mit "abgerissenem Ventil" nicht ändern würde).

Micha

Scout am 20 Okt 2015 17:36:38

topolino666 hat geschrieben:... wenn Du diesen Text bei google eingibst kommen (bei mir) nur 3 Ergebnisse, eines davon die pm 8)

Meine Frage nach Quellen.
pm ist keine vertrauenswürdige Quelle, genauso wenig wie nicht belegte Aussagen von Forenusern. Auch nicht belegte Aussagen von Firmen sollte man überprüfen.

Gas ist ein sensibles Thema. Zu Gas und alles was so dazugehört gibt es Regel, die in entsprechenden Regelwerken beschrieben werden.

Ich kenne zwei Regelwerke, die etwas über die Aufstellung im Gaskasten sagen und glaubhafte Quellen sind.
In keiner steht etwas über Reserveflasche und Schutzkappe.

DIN EN 1949 Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen.
Unter Punkt 5 Flaschenaustellräume ist nichts darüber geschrieben.

Dann gibt es für Deutschland das DVGW Arbeitsblatt G 607 Flüssiggas-Anlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h zu Wohnzwecken in Straßenfahrzeugen und in Wohneinheiten zur vorübergehenden Nutzung; Betrieb und Prüfung.
Punkt 4.2.2 Aufstellung und Anschluss von Flüssiggasflaschen ist nichts darüber geschrieben.

Wenn in anderen Regelwerken etwas darüber geschrieben steht, würde mich das sehr interessieren. Dafür muss man eben das Regelwerk, oder die Quelle auf die sich eine solche Aussage stützt angeben.

Deshalb meine Frage nach der Quelle zu dieser Aussage.
felix52 hat geschrieben: Ist nur die Betriebsflasche angeschlossen, so muss die Vorratsflasche mit Verschlussmutter gesichert und mit Verschlusshaube geschützt sein.
Solange hierzu keine Quelle genannt ist, kann die Aussage stimmen oder nicht, es ist dann reine Spekulation.


Scout

Gast am 20 Okt 2015 17:39:11

Unserem Scout hierfür ein + !

Liebe , Alf

thomas56 am 20 Okt 2015 17:47:42

Link funktioniert nicht, habe meine Info aber hieraus:

(PDF) Merkblatt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr beim Transport von ...

Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat

--> Link.

Merkblatt für den Transport von Gasflaschen in Kraftfahrzeugen. Bei
Straßenverkehrskontrollen muss leider immer wieder ein leichtsinniger Umgang
beim.

"Hinweise vor dem Transport von Gasflaschen beachtet werden :
Druckminderer mitsamt Schläuchen müssen entfernt werden
1. Das Flaschenventil muss dicht verschlossen sein
2. Die Verschlussverschraubung muss auf den Ventilanschluss aufgeschraubt sein.
3. Beim Transport muss das Flaschenventil unbedingt durch Aufschrauben der Schutzkappe geschützt sein um ein Abreißen des Ventils bei einem Unfall zu verhindern"

Gast am 20 Okt 2015 18:06:40

Thomas, :roll:

Damit ist eben genau nicht der Gaskasten im WoMo gemeint.

Dein Alf

thomas56 am 20 Okt 2015 18:08:26

wo müssen denn sonst noch Druckminderer und Schläuche entfernt werden....ausser im Gaskasten?

wolfherm am 20 Okt 2015 18:09:56

Alf, eben. Welchen Unterschied macht es bei einem Crash, ob die eine Flasche, gesichert, ohne Kappe und nicht angeschlossen und die andere Flasche, genauso gesichert, angeschlossen und auch ohne Schutzkappe, aus dem Fahrzeug geschleudert oder direkt getroffen wird? Bei beiden Flaschen hätte ich meine Bedenken.....

wolfherm am 20 Okt 2015 18:12:33

thomas56 hat geschrieben:wo müssen denn sonst noch Druckminderer und Schläuche entfernt werden....ausser im Gaskasten?



Haben die denn Recht? Was ist mit der Duo CS? Wird die dort erwähnt?

Gast am 20 Okt 2015 18:12:55

thomas56 hat geschrieben:wo müssen denn sonst noch Druckminderer und Schläuche entfernt werden....ausser im Gaskasten?


Immer. Beim Transport von Druckflaschen werden Armaturen abgebaut und Schutzkappen aufgesetzt.

Manchmal frage ich mich, ... :?

Dein Alf

wolfherm am 20 Okt 2015 18:15:13

Aber nicht im Flaschenkasten.........

Gast am 20 Okt 2015 18:16:08

wolfherm hat geschrieben:Aber nicht im Flaschenkasten.........


Jetzt hast du es!

:ja:

Dein Alf

wolfherm am 20 Okt 2015 18:18:13

Ich habe es schon die ganze Zeit. Hier verwechseln einige den Transport von Handwerkergasflaschen auf der Pritsche und den Transport in Gasflaschenkästen.
Deswegen reden hier alle aneinander vorbei.... :D

thomas56 am 20 Okt 2015 18:23:19

ihr werdet recht haben. Es steht ja Deckel "schrauben"! Der wird ja bei Propan nicht geschraubt.

kastell am 20 Okt 2015 18:32:14

macht Ihr immer die Gasleitung /Flasche jedes mal zu , wenn Ihr losfahrt?
ich vergesse es gelegentlich :oops:

wolfherm am 20 Okt 2015 18:33:18

Ich lasse immer auf........

Lancelot am 20 Okt 2015 18:34:59

Ich auch ...
"Auf" beim wegfahren, "auf" beim heimkommen .. meist "auf" in der Halle .. :oops:

kastell am 20 Okt 2015 18:52:42

... na da bin ich etwas beruhigt...

Helmchen am 20 Okt 2015 19:25:04

kastell hat geschrieben:macht Ihr immer die Gasleitung /Flasche jedes mal zu , wenn Ihr losfahrt?
ich vergesse es gelegentlich :oops:


Immer offen, während der Fahrt, sonst funktionieren die Geräte doch nicht :D

Scout am 20 Okt 2015 21:04:44

thomas56 hat geschrieben:Link funktioniert nicht, habe meine Info aber hieraus:
(PDF) Merkblatt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr beim Transport von ...
Das gilt für Gasflaschen, die als Ladegut, in der Heckgarage oder im Staukasten transportiert werden.
Der Transport zusätzlicher Gasflaschen ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung (StVO) §22 „Ladung“ geregelt. Darunter fallen nicht die Flaschen im Gaskasten.

Die Gasflaschen im Gaskasten sind Betriebsmittel und das ist in der
DIN EN 1949 Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen. geregelt.

thomas56 hat geschrieben:wo müssen denn sonst noch Druckminderer und Schläuche entfernt werden....ausser im Gaskasten?

Die müssen beim Transport nach Straßenverkehrsordnung (StVO) §22 von der Flasche entfernt sein.
Das Flüssiggas muss hierfür einzelhandelsgerecht verpackt sein. Druckbehälter mit entsprechendem Ventil, Kunststoffschraubverschluss und Schutzhaube.
Nochmals, der Transport im Gaskasten fällt nicht unter die Straßenverkehrsordnung sonder unter DIN EN 1949.

at wolfherm
Bei Gasthemen ist nicht die Frage nach Sinnhaftigkeit, sonder nach der Regel.
Nach einem Ereignis fragt ein Polizist oder Staatsanwalt nicht ob eine Regel sinnvoll ist, sondern ob die Regel eingehalten wurde.


Scout

wolfherm am 20 Okt 2015 21:17:06

Sag ich doch.

felix52 am 20 Okt 2015 21:30:43

Jou Scout,
ich lese erst jetzt diese Meinungen.

Magst richtig liegen. :ja:
Sorry, auch ich wollte hier nichts durcheinander bringen.



Felix52 :)

Woodworm am 21 Okt 2015 08:23:21

Nicht selbst erlebt, nur erzählt bekommen.

Polizeikontrolle Ende August auf einer Autobahn in Deutschland, wohl anscheinend gezielt auf WoMo und WoWa.

Die Damen und Herren der Rennleitung haben die Fahrzeuge gewogen, Gaskasten geprüft
und sogar Innen die Sicherung der Ladung geprüft. Es sollen wohl gerne mal Kaffee-Maschinen nicht
weggepackt werden!

Beim Gaskasten (Flasche 1 angeschlossen und aufgedreht, Flasche 2 ohne Schutzkappe) gabs mächtig
Mecker von den Unifromierten, da angeblich beides gegen die bestehenden Verordnungen/Gesetze sei.
Aussage des Prüfenden: Die angeschlossenen Flasche muss während der Fahrt immer zugedreht sein (Ausnahme wenn
mann die neue Crash-Sicherung hat) und die nicht angeschlossene Flasche muss immer zugeschraubt und mit dem
Plastik-Deckel geschützt sein.

brainless am 21 Okt 2015 09:06:21

Woodworm hat geschrieben:Nicht selbst erlebt, nur erzählt bekommen.




Damit Du Dir einen eigenen Eindruck verschaffen kannst, solltest Du in youtube nach dem Filmchen suchen, in dem die von Dir zitierte "Kontrolle" stattfand.

Anschließend weißt Du dann, was von "Geschichten aus (zumindest) zweiter Hand" zu halten ist :roll:



Volker ;-)

Woodworm am 21 Okt 2015 10:53:47

Naja,
das waren schon keine Unbekannten, die das erzählt haben, sondern langjährige Bekannte,
die sich innerhalb der Familie (auch unsere Freunde) privat ein WoMo ausgeliehen haben.
Denke nicht, dass da Blödsinn erzählt wird.
Was meinst du für ein Youtube-Filmchen?

brainless am 21 Okt 2015 13:47:49

Woodworm hat geschrieben:Denke nicht, dass da Blödsinn erzählt wird.



Na gut,

dann glaub's eben,


Volker

Gast am 21 Okt 2015 20:47:51

aus dem Reimo-Katalog 2015 (Seite 674).

Ob das rechtlich bindend ist weiß ich nicht, aber da steht ja daß im Gaskasten der Transport ohne Schutzkappe erlaubt ist.

**********************************************************************************************
Hinweis:
Bei Neukauf bestellen Sie bitte 1 Gasfl asche leer und 1 Gasfüllung.
Danach kann die Gasfl asche „getauscht“ werden.
Wichtig:
Gefüllte oder gebrauchte Gasfl aschen dürfen nicht versandt werden! Gasfl aschen
dürfen grundsätzlich nicht ohne Schutzkappe und Schraubverschluss transportiert werden
(Ausnahme im Gaskasten!) Wir bieten daher als Ergänzung....
**********************************************************************************************

Micha

woslomo am 22 Okt 2015 11:51:43

Hallo,
so werden gefüllte Gasflaschen in einem Land, in dem die Gasversorgung meines Wissens nach auschließlich auf Basis von Gasflaschen basiert, transportiert und gelagert. Von Unfällen habe ich nirgends etwas gesehen oder gehört.
Die leeren Flaschen werden beim Entladen im hohen Bogen von den Lkws auf eine Haufen geschmissen (selbst gesehen).
Da gibt es keine Schutzkrägen, keine Kappen. Der Drehverschluß wird mit einem Klebeband gesichert.

In einem Land anderen konnte ich beobachten, wie ein Rollerfahrer sieben 11kg-Flaschen, ohne Kragen, ohne Schutzkappe auf dem Rücksitz mit einem Gurt festgezurrt in einer sehr belebten Großstadt spazierenfuhr. Das hat dort auch keinen interessiert.
Offensichtlich sind die Flaschen doch wesentlich stabiler, als es die Gaslobby bei uns wahrhaben will.

Tinduck am 22 Okt 2015 16:07:27

Woodworm hat geschrieben:Aussage des Prüfenden: Die angeschlossenen Flasche muss während der Fahrt immer zugedreht sein (Ausnahme wenn
mann die neue Crash-Sicherung hat) und die nicht angeschlossene Flasche muss immer zugeschraubt und mit dem
Plastik-Deckel geschützt sein.


Da sollte der Prüfende mal die entsprechenden Vorschriften lesen, siehe die Zitate von Scout. Ausserdem haben Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 2007 Bestandsschutz bzgl. der alten Regelung, dass die Gasanlagen im Fahrzeug (Kühlschrank und Heizung) während der Fahrt betrieben werden dürfen. Dafür ist selbstverständlich eine Flasche angeschlossen und offen, wenn man eine Duomatik hat, auch beide. Und mit der Duomatic CS ist das auch bei jüngeren Fahrzeugen erlaubt.

Man muss sich auch von Polizeibeamten keinen Mist erzählen lassen.

Eine nicht angeschlossene Flasche würde ich immer mit Verschluss und Kappe transportieren, sonst ist die Kappe irgendwann wech :D ob mann das so machen muss, weiss ich nicht, ich hab immer beide Flaschen angeschlossen und offen. Nur auf dem Abstellplatz sind die Flaschen zu, aber noch angeschlossen, damit die Gasgeräte immer schnell wieder Einsatzbereit sind.

bis denn,

Uwe

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