|
Hallo zusammen, ich habe einen Adria Twin Bj. 2005, der hat den Gaskasten hinten links. Es haben 2 x 5 Kg Gasflaschen Platz, auch sind 2 Haltebänder vorgesehen. Nun habe ich eine 2. Flasche gekauft und festgestellt daß ich von der Höhe die Schutzkappe nicht draufbekomme, es fehlen so ca. 2 cm Höhe. Frage: Darf ich die 2. Flasche (nicht angeschlossen aber mit Haltegurt befestigt) ohne Schutzkappe transportieren ? Ich habe kein Duo-Control, nur einen Anschluß für 1 Flasche. Micha Ja, du darfst. DIe Schutzkappe ist gegen Herabfallen mit Abscheren des Ventils. Die Gefahr ist im Gaskasten nicht gegeben. Dein Alf superschnelle Antwort, prima. Danke Dir Alf Hallo, Alf Bist Du Dir da ganz sicher? Ich bin letztes Jahr vom CP Bingen nach hause gefahren und hatte auf dem Anhänger eine 5 kg Flasche mit Zurrgurt und entsprechenden Haltepunkten aber ohne Kappe verladen.Irgend ein Neunmalkluger hat die Polizei informiert die mich auf der Auffahrt zur BAB stoppte weil ein Transport ohne Kappe unzulässig wäre.Zum Glück hatte ich vorne im Wohnmobil noch die Kappen für die beiden 11 kg Flaschen,ich habe eine davon auf die 5 er gestülpt und die Rennleitung war zufrieden. Arno Arno du bestätigst mich doch. Auf dem Anhänger natürlich mit Kappe weil Abschergefahr bei Sturz oder Schlag durch Ladungsverlust! Im Gaskasten ohne Kappe, weil durch Karosserie Umhausung gesichert. Wenn dir einer so reinrauscht, dass es drinnen den Anschluss abschert, dann würde auch die Kappe nichts helfen. Dein Alf Im Gaskasten ist die Schutzkappe nicht erforderlich. Außerhalb des Gaskastens in der Heckgarage, oder Hänger ist die Schutzkappe erforderlicht. Scout ich denke, dass die Transportkappe nur ab sein darf, wenn die Flasche angeschlossen ist. Ansonsten ist die Flasche Ladung und muss somit gesichert sein. Und es gibt Schutzkappen die über angeschlossene Flaschenventile gestüplt und befestigt werden können. Hab mir vor Jahren so eine besorgt. Etwas ausführlicher zu dem Thema Beförderung von Flüssiggasflaschen. Flüssiggas ist ein Gefahrgut und der Transport unterliegt der Gefahrgutverordnung. Danach muss die Flasche einzelhandelsgerecht verpackt sein. Also mit Verschlussstopfen aus Kunststoff und Schutzkappe oder Schutzkragen. Es darf kein Regler oder Schlauch angeschlossen sein. Beim Transport muss die Flasche gegen Verrutschen gesichert sein. Die Vorschriften der Gefahrgutverordnung gelten nicht wenn die Transporte von Privatpersonen durchgeführt werden und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind. Außerdem gilt es nur bis zu einer bestimmten Höchst- oder Mindermenge. Das betrifft nicht die Flaschen im Gaskasten, sondern zusätzliche Flaschen in der Heckgarage, oder unter der Sitzbank. Die Gasflaschen, die für den Betrieb der Gasgeräte in Fahrzeugen, wie Campingfahrzeuge, sind von diesen Gefahrgutvorschriften ebenfalls befreit. Für die gilt dann die Vorschrift für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen. Deshalb brauchen die keine Schutzkappe. Scout Genau deshalb braucht die zweite, nicht gleichzeitig über eine zugelassene Secumotion/Duo Control eben doch und gerade eine gesetzlich zugelassene Schutzkappe! Eben weil sie nicht in Gebrauch ist. Da nutzen auch selbstausgestanzte Leitungsöffnungen nichts. So sagen es Thomas, ich und der Gesetzgeber: Betriebs- und Vorratsflasche sind in Gaskästen nach Möglichkeit nur von außen zugänglich aufzustellen. Der Gaskasten muss über eine vorschriftsmäßige Entlüftung verfügen. Ist nur die Betriebsflasche angeschlossen, so muss die Vorratsflasche mit Verschlussmutter gesichert und mit Verschlusshaube geschützt sein. Ist wohl eindeutig. :)
Wo steht das? Nenn doch bitte die Quelle! Scout ... wenn Du diesen Text bei google eingibst kommen (bei mir) nur 3 Ergebnisse, eines davon die pm 8) Nun "Pimpert" mal nicht gleich ein und Vorschriften gibt es sicher -> Er bekommt sie halt nicht anders in den Gaskasten und gut is-> Da gibts ja wesentlich gefährlichere Situationen im Leben . Wem juckts ->
-> so sollte es sein ,wenns nicht anders geht würde ich ohne Kappe fahren und kontrolliert hat mich noch NIE Jemand, diesbezüglich.....
Was meinst Du wie Deine Vorgänger die Flaschen transportiert haben :mrgreen: Oder man baut eine Duocontrol ein und schließt beide Flaschen an. RK Vielen Dank erstmal für Eure Antworten. Da ich nun dennoch nicht viel schlauer bin als vorher mach ich folgendes: - ich fahr sie erstmal ohne Kappe spazieren. - im Frühjahr frag ich beim Tüv nach. - dann überleg ich mir ob ich die Duo-Control einbaue (was aber die Problematik mit "abgerissenem Ventil" nicht ändern würde). Micha
Meine Frage nach Quellen. pm ist keine vertrauenswürdige Quelle, genauso wenig wie nicht belegte Aussagen von Forenusern. Auch nicht belegte Aussagen von Firmen sollte man überprüfen. Gas ist ein sensibles Thema. Zu Gas und alles was so dazugehört gibt es Regel, die in entsprechenden Regelwerken beschrieben werden. Ich kenne zwei Regelwerke, die etwas über die Aufstellung im Gaskasten sagen und glaubhafte Quellen sind. In keiner steht etwas über Reserveflasche und Schutzkappe. DIN EN 1949 Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen. Unter Punkt 5 Flaschenaustellräume ist nichts darüber geschrieben. Dann gibt es für Deutschland das DVGW Arbeitsblatt G 607 Flüssiggas-Anlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h zu Wohnzwecken in Straßenfahrzeugen und in Wohneinheiten zur vorübergehenden Nutzung; Betrieb und Prüfung. Punkt 4.2.2 Aufstellung und Anschluss von Flüssiggasflaschen ist nichts darüber geschrieben. Wenn in anderen Regelwerken etwas darüber geschrieben steht, würde mich das sehr interessieren. Dafür muss man eben das Regelwerk, oder die Quelle auf die sich eine solche Aussage stützt angeben. Deshalb meine Frage nach der Quelle zu dieser Aussage. Solange hierzu keine Quelle genannt ist, kann die Aussage stimmen oder nicht, es ist dann reine Spekulation. Scout Unserem Scout hierfür ein + ! Liebe , Alf Link funktioniert nicht, habe meine Info aber hieraus: (PDF) Merkblatt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr beim Transport von ... Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat --> Link. Merkblatt für den Transport von Gasflaschen in Kraftfahrzeugen. Bei Straßenverkehrskontrollen muss leider immer wieder ein leichtsinniger Umgang beim. "Hinweise vor dem Transport von Gasflaschen beachtet werden : Druckminderer mitsamt Schläuchen müssen entfernt werden 1. Das Flaschenventil muss dicht verschlossen sein 2. Die Verschlussverschraubung muss auf den Ventilanschluss aufgeschraubt sein. 3. Beim Transport muss das Flaschenventil unbedingt durch Aufschrauben der Schutzkappe geschützt sein um ein Abreißen des Ventils bei einem Unfall zu verhindern" Thomas, :roll: Damit ist eben genau nicht der Gaskasten im WoMo gemeint. Dein Alf wo müssen denn sonst noch Druckminderer und Schläuche entfernt werden....ausser im Gaskasten? Alf, eben. Welchen Unterschied macht es bei einem Crash, ob die eine Flasche, gesichert, ohne Kappe und nicht angeschlossen und die andere Flasche, genauso gesichert, angeschlossen und auch ohne Schutzkappe, aus dem Fahrzeug geschleudert oder direkt getroffen wird? Bei beiden Flaschen hätte ich meine Bedenken.....
Haben die denn Recht? Was ist mit der Duo CS? Wird die dort erwähnt?
Immer. Beim Transport von Druckflaschen werden Armaturen abgebaut und Schutzkappen aufgesetzt. Manchmal frage ich mich, ... :? Dein Alf Aber nicht im Flaschenkasten.........
Jetzt hast du es! :ja: Dein Alf Ich habe es schon die ganze Zeit. Hier verwechseln einige den Transport von Handwerkergasflaschen auf der Pritsche und den Transport in Gasflaschenkästen. Deswegen reden hier alle aneinander vorbei.... :D ihr werdet recht haben. Es steht ja Deckel "schrauben"! Der wird ja bei Propan nicht geschraubt. macht Ihr immer die Gasleitung /Flasche jedes mal zu , wenn Ihr losfahrt? ich vergesse es gelegentlich :oops: Ich lasse immer auf........ Ich auch ... "Auf" beim wegfahren, "auf" beim heimkommen .. meist "auf" in der Halle .. :oops: ... na da bin ich etwas beruhigt...
Immer offen, während der Fahrt, sonst funktionieren die Geräte doch nicht :D Das gilt für Gasflaschen, die als Ladegut, in der Heckgarage oder im Staukasten transportiert werden. Der Transport zusätzlicher Gasflaschen ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung (StVO) §22 „Ladung“ geregelt. Darunter fallen nicht die Flaschen im Gaskasten. Die Gasflaschen im Gaskasten sind Betriebsmittel und das ist in der DIN EN 1949 Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen. geregelt.
Die müssen beim Transport nach Straßenverkehrsordnung (StVO) §22 von der Flasche entfernt sein. Das Flüssiggas muss hierfür einzelhandelsgerecht verpackt sein. Druckbehälter mit entsprechendem Ventil, Kunststoffschraubverschluss und Schutzhaube. Nochmals, der Transport im Gaskasten fällt nicht unter die Straßenverkehrsordnung sonder unter DIN EN 1949. at wolfherm Bei Gasthemen ist nicht die Frage nach Sinnhaftigkeit, sonder nach der Regel. Nach einem Ereignis fragt ein Polizist oder Staatsanwalt nicht ob eine Regel sinnvoll ist, sondern ob die Regel eingehalten wurde. Scout Sag ich doch. Jou Scout, ich lese erst jetzt diese Meinungen. Magst richtig liegen. :ja: Sorry, auch ich wollte hier nichts durcheinander bringen. Felix52 :) Nicht selbst erlebt, nur erzählt bekommen. Polizeikontrolle Ende August auf einer Autobahn in Deutschland, wohl anscheinend gezielt auf WoMo und WoWa. Die Damen und Herren der Rennleitung haben die Fahrzeuge gewogen, Gaskasten geprüft und sogar Innen die Sicherung der Ladung geprüft. Es sollen wohl gerne mal Kaffee-Maschinen nicht weggepackt werden! Beim Gaskasten (Flasche 1 angeschlossen und aufgedreht, Flasche 2 ohne Schutzkappe) gabs mächtig Mecker von den Unifromierten, da angeblich beides gegen die bestehenden Verordnungen/Gesetze sei. Aussage des Prüfenden: Die angeschlossenen Flasche muss während der Fahrt immer zugedreht sein (Ausnahme wenn mann die neue Crash-Sicherung hat) und die nicht angeschlossene Flasche muss immer zugeschraubt und mit dem Plastik-Deckel geschützt sein.
Damit Du Dir einen eigenen Eindruck verschaffen kannst, solltest Du in youtube nach dem Filmchen suchen, in dem die von Dir zitierte "Kontrolle" stattfand. Anschließend weißt Du dann, was von "Geschichten aus (zumindest) zweiter Hand" zu halten ist :roll: Volker ;-) Naja, das waren schon keine Unbekannten, die das erzählt haben, sondern langjährige Bekannte, die sich innerhalb der Familie (auch unsere Freunde) privat ein WoMo ausgeliehen haben. Denke nicht, dass da Blödsinn erzählt wird. Was meinst du für ein Youtube-Filmchen?
Na gut, dann glaub's eben, Volker aus dem Reimo-Katalog 2015 (Seite 674). Ob das rechtlich bindend ist weiß ich nicht, aber da steht ja daß im Gaskasten der Transport ohne Schutzkappe erlaubt ist. ********************************************************************************************** Hinweis: Bei Neukauf bestellen Sie bitte 1 Gasfl asche leer und 1 Gasfüllung. Danach kann die Gasfl asche „getauscht“ werden. Wichtig: Gefüllte oder gebrauchte Gasfl aschen dürfen nicht versandt werden! Gasfl aschen dürfen grundsätzlich nicht ohne Schutzkappe und Schraubverschluss transportiert werden (Ausnahme im Gaskasten!) Wir bieten daher als Ergänzung.... ********************************************************************************************** Micha Hallo, so werden gefüllte Gasflaschen in einem Land, in dem die Gasversorgung meines Wissens nach auschließlich auf Basis von Gasflaschen basiert, transportiert und gelagert. Von Unfällen habe ich nirgends etwas gesehen oder gehört.Die leeren Flaschen werden beim Entladen im hohen Bogen von den Lkws auf eine Haufen geschmissen (selbst gesehen). Da gibt es keine Schutzkrägen, keine Kappen. Der Drehverschluß wird mit einem Klebeband gesichert. In einem Land anderen konnte ich beobachten, wie ein Rollerfahrer sieben 11kg-Flaschen, ohne Kragen, ohne Schutzkappe auf dem Rücksitz mit einem Gurt festgezurrt in einer sehr belebten Großstadt spazierenfuhr. Das hat dort auch keinen interessiert. Offensichtlich sind die Flaschen doch wesentlich stabiler, als es die Gaslobby bei uns wahrhaben will.
Da sollte der Prüfende mal die entsprechenden Vorschriften lesen, siehe die Zitate von Scout. Ausserdem haben Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 2007 Bestandsschutz bzgl. der alten Regelung, dass die Gasanlagen im Fahrzeug (Kühlschrank und Heizung) während der Fahrt betrieben werden dürfen. Dafür ist selbstverständlich eine Flasche angeschlossen und offen, wenn man eine Duomatik hat, auch beide. Und mit der Duomatic CS ist das auch bei jüngeren Fahrzeugen erlaubt. Man muss sich auch von Polizeibeamten keinen Mist erzählen lassen. Eine nicht angeschlossene Flasche würde ich immer mit Verschluss und Kappe transportieren, sonst ist die Kappe irgendwann wech :D ob mann das so machen muss, weiss ich nicht, ich hab immer beide Flaschen angeschlossen und offen. Nur auf dem Abstellplatz sind die Flaschen zu, aber noch angeschlossen, damit die Gasgeräte immer schnell wieder Einsatzbereit sind. bis denn, Uwe |
Anzeige
|