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Ablastung von 3,85t auf 3,5t 1, 2


Panger am 07 Aug 2017 14:49:22

Hallo zusammen,

habe die Suche schon rege benutzt, aber noch nicht wirklich ein Ergebnis gefunden welches auf meinen Fall bzw. meine Frage passt.

Ausgangssituation:
Fahrzeug wurde ab Werk vom Vorbesitzer mit 3,85t Gesamtgewicht bestellt, normal sind 3,5t, Auflastung auf 3,85t ohne Änderung des Fahrzeugs
Hersteller ist Sunlight

Ich will das Fahrzeug nun gebraucht kaufen, kann aber nur 3,5t fahren, möchte auch nicht den C1 machen um mehr fahren zu können.
Gewicht sollte mit allem Zipp und Zapp welcher am Womo verbaut ist bei 3090kg liegen (mit 1 Fahrer, Diesel 90% usw)

Wie kann ich diese Ablastung machen?
Wo muss ich hin? Muss ich vorher zum TÜV oder geht das in diesem Fall anders, da das Fahrzeug ja auch vom Hersteller ab Werk mit 3,5t verkauft wird?
Welche Unterlagen brauche ich?

Danke schon mal für eure Hilfe!

Grüße
Panger

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wolfherm am 07 Aug 2017 14:53:54

Schau mal hier: --> Link


Da gibt es jede Menge Beiträge.

Panger am 07 Aug 2017 15:05:57

Hi Wolfherm

danke fürs Verschieben. Suche hatte ich schon benutzt, aber noch nicht wirklich was passendes gefunden.
Dort war immer die Rede vom TÜV und wiegen.

Muss ich wirklich zum Wiegen (was ich vorm Kauf eh noch mache um das tatsächliche Gewicht zu erfahren) oder kann ich vom Hersteller auch Unterlagen erhalten mit denen ich direkt zur Zulassungsstelle kann?
Das Wohnmobil wird ja standardmäßig mit 3,5t verkauft, eine Ablastung gibt es als Option in der Preisliste.
Da wird dann aufgelastet OHNE technische Änderung.

Grüße
Panger

Anzeige vom Forum


wolfherm am 07 Aug 2017 15:08:08

Beim Ablasten muss aber sichergestellt sein, dass das Gewicht dann auch passt. Wenn das Fahrzeug viel Sonderausstattung hat oder aber mehrere zugelassene Sitzplätze.... Das muss schon passen.

Panger am 07 Aug 2017 15:18:12

Hi Wolfherm,

ich will definitiv nicht überladen fahren. Ein Wiegen des Fahrzeugs im jetzigen Zustand steht eh auf dem Plan.

die Fakten sind wie folgt:
Fahrzeug laut Katalog 2820kg (das ist dann mit Fahrer 75kg, Dieseltank 90% voll, Wassertank voll, eine Gasflasche voll etc)
dazu kommt Sonderausstattung ab Werk und nachgerüstet Ausstattung rechnerisch 234kg

Fahrzeug sollte also aktuell im fahrbereiten Zustand bei 3054kg liegen

Da rechne ich dann noch dazu:
Beifahrer und weitere Mitfahrer (2 Kinder), Mehrgewicht Fahrer: 140kg
Fahrräder 60kg
zweite Gasflasche 25kg
zusammen 225kg

Also 3279kg

bleiben 221kg für Ausrüstung, Lebensmittel und Gepäck
damit sollten wir hinkommen.

Waren bereits mit einem Mobil unterwegs mit 3150kg im fahrbereiten Zustand und haben uns vorm Urlaub gewogen, hat gepasst

Mir geht es eher um das Prozedere wie ich das Fahrzeug wieder auf 3,5t zugelassen bekommen anstatt auf 3,85t wie aktuell.

Das Gewicht ist mir ein großes Anliegen, ich habe keine Lust überladen zu fahren und Strafen zu kassieren.

Daher wiege ich das Fahrzeug vor Kauf auf jeden Fall nach
und ich werde das Fahrzeug fertig beladen mit allen Personen an Bord nochmal wiegen!


Grüße
Panger

thomas56 am 07 Aug 2017 15:24:25

Panger hat geschrieben:Das Gewicht ist mir ein großes Anliegen

Dann hoffe mal, dass der Hersteller die 5% Toleranz nicht ausgeschöpft hat, also lieber vor dem Kauf wiegen (lassen).

Casi82 am 07 Aug 2017 15:29:37

Panger hat geschrieben:Hi Wolfherm,
...Fahrzeug laut Katalog 2820kg (das ist dann mit Fahrer 75kg, Dieseltank 90% voll, Wassertank voll, eine Gasflasche voll etc)
dazu kommt Sonderausstattung ab Werk und nachgerüstet Ausstattung rechnerisch 234kg

Fahrzeug sollte also aktuell im fahrbereiten Zustand bei 3054kg liegen...


Da reden wir nach dem Wiegen nochmal drüber! 8) Die Realität sieht leider immer etwas anders aus. :roll:
Ruf doch mal bei deiner Zulassungsstelle bzw. beim Tüv an und kläre was der als Nachweis akzeptiert. Eventuell genügt der Wiegeschein einer öffentlichen und geeichten Waage.

rkopka am 07 Aug 2017 15:52:10

Panger hat geschrieben:Da rechne ich dann noch dazu:
Beifahrer und weitere Mitfahrer (2 Kinder), Mehrgewicht Fahrer: 140kg

Für die Zulassung muß sich aber pro Platz ein Erwachsener ausgehen. Das wird den Wert noch etwas erhöhen. Evt. kommt man dann von 6 auf 4 Plätze runter.

RK

Panger am 07 Aug 2017 15:57:30

Servus nochmal,

in meinem Fall ist es ja so, dass das Fahrzeug ab Werk mit 6 Sitzplätzen und 3,5t gekauft werden kann, ist sogar der Standard.

Bei dem Fahrzeug meiner Wahl hat der Vorbesitzer als 3,85t bestellt, was ohne Änderung der technischen Details läuft.
Ich will im Grund nur das wieder rückgängig machen...

Zitat Homepage aktuell:
Masse in fahrbereitem Zustand
2.835 kg

Zul. Pers.zahl bei 3,495 t Gesamtmasse
4 / 6 OPT

Die 6 Personen sind dann mit dem "Sicherheitspaket"

Also ist es ab Werk möglich 6 Personen bei 3495kg Gesamtmasse zu bekommen. Warum sollte das dann bei einem gebrauchten anders sein?

Mir geht es um den zulassungstechnischen Ablauf.
Ich habe das Problem, dass das Mobil etwa 3 Stunden Fahrt weg steht.
Könnte nach dem Kauf das Fahrzeug ja nicht nach Hause fahren, wäre Fahren ohne Führerschein.

Muss also irgendwie zulassen und dann nochmal hin zum abholen...

Grüße
Panger

wolfherm am 07 Aug 2017 16:00:00

Lass es doch vom Händler abgelastet zulassen.

Panger am 07 Aug 2017 16:06:08

Servus

würde ich machen, ist aber Kauf von privat

Grüße
Panger

wolfherm am 07 Aug 2017 16:07:35

Panger hat geschrieben:Servus

würde ich machen, ist aber Kauf von privat

Grüße
Panger



Upps. Dann versuche das doch mit dem Verkäufer zu regeln. Der kann das für dich oder mit dir ja auch vor Ort organisieren.

johannes3101 am 07 Aug 2017 16:44:35

Nehme mal an, es handelt sich bei diesem Sunlight um einen A70 oder A72 mit Sicherheitspaket und einer 6 Personen Zulassung. Die Genehmigung zur Ablastung mit notwendiger bzw. möglicher Reduzierung der Personen-Zulassung ist über den Hersteller oder einen Vertragshändler an zu fordern, muss mit neuem Typenschild und Bescheinigung kostenpflichtig bestellt werden.
Als Beispiel geht der Hersteller wie folgt vor: Ablastung auf 3,5 to, besagtes Leergewicht ab Werk mit Sonder-Einbauten 3054 kg, verbleiben netto 446 kg Zuladung. Pro laufendem Meter Aufbaulänge, werden als Beispiel für 7,40 Meter a 10 kg = 80 kg gerechnet, verbleiben 366 kg Restzuladung, pro Person 75 kg für zugelassene Sitzplätze ergeben 4,88, demzufolge muss auf 4 Personen-Zulassung reduziert werden. Völlig egal ob Kinder mit weniger Gewicht oder dergleichen argumentiert werden, hierauf haben sich mittlerweile alle Hersteller nach den gesetzlichen Normen verständigt. Weitere Interpretationen sind hierbei überflüssig und werden von den Herstellern nicht bescheinigt.

kurt2 am 07 Aug 2017 17:08:16

Hallo,
das ganze Drum-Herum-Reden hilft nichts, dient eher der Beruhigung. Fakten zählen und die bekommst du ausschließlich auf einer geeichten Waage.

Übrigens vermute ich, dass du die ganzen Werksangaben die dir das Gewicht schön reden, komplett vergessen kannst.

Habe selbst mein WoMo vor 2 Wochen gewogen. Komplett ausgeräumt, ohne Wasser- Abwasser, ohne Fahrer/Beifahrer, nur mit:
- angebauter Markise (26kg)
- Solaranlage (ca. 20kg incl. Kabel)
- nachträglich angebauter Heckbühne leer (ca 70kg)
- ziemlich genau 60Liter Diesel (54kg)

Macht zusammen ein Gewicht von ca 170 kg.

Leergewicht lt. Zulassungsbescheinigung Teil 1: 3080 kg
Tatsächlich gewogen: 3440kg.

Wohlgemerkt, ohne Wasser/Abwasser, Fahrer etc. (die ja lt. Norm eigentlich dabei sein sollten)

Mehr sag`ich nicht.
Viel Spass aud der Waage.

BabyTaxi am 07 Aug 2017 18:04:08

at Panger: wenn du es schaffst mit vier Personen unter 3,5t zu bleiben, sage ich Respekt !!

Wir (2 Erwachsene, 2 Kindern und Hund) haben ein Sunligt gehabt mit gut 2950kg (Vollgetankt, 2Gasflaschen und ohne Fahrer) und haben am Ende die 3,5t getoppt.
Aktuell lade ich bei einem 2-3Wochen Urlaub ca. 700-800kg zu.

Gruß Andy

Panger am 07 Aug 2017 18:14:50

Hi zusammen,

Es handelt sich um ein sunlight A68. Wir sind bewusst unter 7m am schauen wegen dem Gewicht.

Andy: was ladet ihr denn alles ein dass ihr auf 700-800 kommt?!?
Ich hatte eigentlich nicht vor mit dem halben Hausstand rumzufahren ;-)

Was mich wundert ist, dass es exakt dieses Fahrzeug ab Werk STANDARDmässig mit 6 Personen und 3,5t gibt.
Dann muss das doch auch rückwirkend gehen.

Bevor das hier aber in eine Gewichts Diskussion abrutscht mache ich eine Anfrage beim Hersteller auf und werde das Ergebnis Posten. Das bringt denke ich am meisten Klarheit und ist dann auch für später Suchende nachzulesen ;-)

Grüße
Panger

BabyTaxi am 07 Aug 2017 18:40:56

Ablasten ist kein Problem. Frag einfach mal den netten TÜV Prüfer vor Ort.

Ob du es glaubst oder nicht, pack mal für 2-3 Wochen Nordsee Urlaub dein WoMo und wiege mal alles vorm einpacken (+ein paar Liter Wasser im Tank). Auch ohne halben Hausstand kommen da ein paar kg zusammen :D

Gruß Andy

Wickinger am 07 Aug 2017 18:49:22

Mit 4 Personen u. mittelgroßen Hund muß ich bei 650kg Zuladung schon aufpassen dass ich nicht überlade.

KlausSchmidt am 07 Aug 2017 18:51:11

Moin Panger,
Wenn es den Sunlight A68 im Baujahr x so gab, könntest Du bei Sunlight sicherlich ein COC-Dokument bekommen.
Vielleicht gibt es hier im Forum auch einen Besitzer dieses Fahrzeug, der Dir eine Kopie zukommen lässt.
Viel Erfolg und gute Fahrt
Klaus

Panger am 07 Aug 2017 18:57:17

Hi Andy

naja, wir haben schon diverse Urlaube verbracht. Ich glaube und nehme auf jeden Fall für mich mit dass ich auf das Gewicht IMMER Acht gebe und lieber nochmal nachwiege.

Aber die 700-800kg schockieren mich wirklich.

Ich wüsste garnicht wo ich das einladen soll, so viele Schränke sind doch garnicht da :-D

Zur eigentlichen Frage: Habe mit dem Hersteller gesprochen. Das muss über einen Händler gehen. Ich werde wohl auf den Händler zugehen bei dem der Verkäufer sein Mobil damals gekauft hat.

Grüße
Panger

Panger am 07 Aug 2017 18:58:15

Ergänzung:

Kann ein Händler in Landkreis X eigentlich ein Fahrzeug für Landkreis Y anmelden, der z.B. 250km weit entfernt ist?

Dann würde ich den Händler eventuell mal fragen ob er mir einen "Ummelde-Service" anbieten kann...

Grüße
Panger

KlausSchmidt am 07 Aug 2017 20:29:49

Panger hat geschrieben:Ergänzung:

Kann ein Händler in Landkreis X eigentlich ein Fahrzeug für Landkreis Y anmelden, der z.B. 250km weit entfernt ist?

Dann würde ich den Händler eventuell mal fragen ob er mir einen "Ummelde-Service" anbieten kann...

Grüße
Panger


Ja, kann er.
Grüße
Klaus

Ossobuco am 07 Aug 2017 20:43:13

Kann nicht ein Freund, eine Bekannte, oder der Verkäufer das Fahrzeug an deinem Wohnort bringen, wenn du nur bis 3,5 Tonnen fahren darfst?

Ummeldung, evtl. Vorführung und Eintragung kannst du dann selbst entspannt vor Ort erledigen oder erledigen lassen.

Beim Verkauf des letzten Fahrzeugs habe ich der Käuferin das WoMo gebracht und bin mit dem Zug nach Hause gefahren.

Gruß

Panger am 07 Aug 2017 20:50:31

Hallo Klaus und Ossobuco,

ich will den Verkäufer ungern fragen ob er das Fahrzeug 250km bringen will...

Wenn dann kann ich ja auch die Papiere mitnehmen, bei mir anmelden und dann selbst mit dem Zug abholen fahren.

Aber Klaus, wenn das mit dem Händler wirklich geht. Also dass der Händler beim Verkäufer vor Ort das Fahrzeug für meinen Landkreis anmelden kann, dann wäre das eine sehr interessante Option.
Das mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung muss laut Sunlight eh über den Händler gehen, von daher wäre ein kompletter "Umtrage und Anmeldeservice" eine durchaus überlegenswerte Option.

Grüße
Panger

Solofahrer am 07 Aug 2017 22:49:06

Panger hat geschrieben:Ich ... kann aber nur 3,5t fahren, möchte auch nicht den C1 machen, um mehr fahren zu können.

Mach den verdammten C1 - und Deine Frau gleich auch - und Ihr habt auf Dauer weder Probleme noch Sorgen, denn mit 2 Kindern werdet Ihr die 3,5 Tonnen zGG über kurz oder lang eh knacken müssen.

Panger am 08 Aug 2017 06:10:42

Hallo Solofahrer,

ich wollte eigentlich keine Gewichtsdiskussion mehr hier auslösen.

Ich/Wir haben uns bewusst gegen den C1 und gegen ein schwereres Mobil entschieden.
1. C1 kostet schlappe 2000€ pro Nase
2. Go Box
3. LKW Verkehrsregeln
4. jährlich TÜV

Ja, wir werden mit Bedacht einpacken (müssen).
Aber ich bin fest davon überzeugt, dass man mit 4 Personen auch OHNE überladen zu sein in einem 3,5t Fahrzeug Urlaub machen kann.

Grüße
Panger

BadHunter am 08 Aug 2017 08:00:17

Diskussion hin oder her, es wäre doch nichts einfacher, als mal beim nächsten Tüv anzurufen, die wissen, was sowohl für Auf- als auch für Ablastung erforderlich ist!


Zum Thema Gewicht: klar, die Führerscheinkosten wären für mich auch ein schwerwiegendes Argument, alles Andere sehe ich nicht als Problem... Seit inzwischen 11 Jahren fahren wir das jetzige Fahrzeug mit 3,85 t zGG, das Einzige, was mich ein klein wenig stört ist der jährliche Tüv. Nicht die Prüfung, denn was soll nach jeweils einem Jahr schon groß an Mängeln zu finden sein, wenn das Fahrzeug gepflegt wird, mich ärgern nur die Gebühren jedes Jahr.
Go-Box ist nur ein Thema, wenn man wirklich durch entsprechende Länder fährt... Wir sind in den ganzen Jahren einmal durch Österreich nach Italien gefahren, ging wunderbar und ohne größer Zeiteinbußen über Landstraßen. Kommt halt auf die Reiseziele an... Fähren nach Skandinavien kostet auch nicht mehr als mit anderen Mobilen.
LKW-Regeln? Welche? Bis 7,5 t darf man auch 100 Km/h fahren, selbst bei 110-120 lt. Tacho passiert nichts, ich habe auch diesbezüglich noch keine Einschränkungen erlebt. Höchstens mit Anhänger bei Überholverboten, aber diese gelten dann ja für alle Fahrzeuge mit Anhängern, auch PKW...

kurt2 am 08 Aug 2017 08:27:35

Panger hat geschrieben:Aber ich bin fest davon überzeugt, dass man mit 4 Personen auch OHNE überladen zu sein in einem 3,5t Fahrzeug Urlaub machen kann.
Grüße
Panger



:kuller: :kuller: :kuller: :kuller:

Die Hoffnung stirbt zuletzt.

vaestervik am 08 Aug 2017 08:37:55

Hallo Panger,

Lasse die Kiste doch einfach mal wiegen und überlege dannach weiter.
Es geht doch nicht nur um den Eintrag im Schein sondern kann ich ohne überladung fahren.

LG Jörg aus Berlin

leo1 am 08 Aug 2017 08:42:05

Hallo zusammen,
habe einen Bürstner A 576-2 Bj.2001 im Fahrzeugbrief stehen 6 Anschnallplätze, Leergewicht 3130 kg, Zul.Gesamtgewicht 3500 kg.

Acki am 08 Aug 2017 08:48:42

leo1 hat geschrieben:Hallo zusammen,
habe einen Bürstner A 576-2 Bj.2001 im Fahrzeugbrief stehen 6 Anschnallplätze, Leergewicht 3130 kg, Zul.Gesamtgewicht 3500 kg.

... was einmal mehr die Diskrepanz zwischen Praxis und Illusion unterstreicht!

Ulf_L am 08 Aug 2017 09:37:17

BadHunter hat geschrieben: [...]Bis 7,5 t darf man auch 100 Km/h fahren, selbst bei 110-120 lt. Tacho passiert nichts, ich habe auch diesbezüglich noch keine Einschränkungen erlebt. [...]


Hallo

So mal rein wegen der Sicherheitsbedenken: Sein Fahrzeug ist auch abgelastet technisch weiterhin in der Lage eine "Überladung" bis 3850 kg zu vertragen. Das Gewicht geht für die beim Bremsen umzuwandelnden Energie auch nur linear mit ein. Die Geschwindigkeit hingegen geht da im Quadrat ein. Daher ist es schon ein wenig verwunderlich, daß die Geschwindigkeitsüberschreitung von 20%, welche die Energie um 44% erhöht weniger ein Problem sein soll, als die Gewichtsüberschreitung die die Energie grade mal um 10% erhöht und wie schon gesagt technisch im Rahmen des Fahrzeugs ist.

Abgesehen davon wollte der TO das alles gar nicht wissen, sondern nur was nötig ist um das Fahrzeug wieder abzulasten :wink: .

Gruß Ulf

Panger am 08 Aug 2017 09:43:14

Servus zusammen

also grade im Moment verstehe ich nicht wirklich was hier im Forum los ist.

Ich habe extra geschrieben:
Bevor das hier aber in eine Gewichts Diskussion abrutscht mache ich eine Anfrage beim Hersteller auf und werde das Ergebnis Posten. Das bringt denke ich am meisten Klarheit und ist dann auch für später Suchende nachzulesen ;-)


ich finde wirklich traurig wie hier das Thema wieder diskutiert wird.

Ich habe schon mehrfach dargelegt, dass ich das Fahrzeug VOR Kauf wiegen werde
und auch NACH Kauf vollgeladen, da ich NICHT überladen fahren will

Und nein, ich will keinen C1 machen um einen 3,85t fahren zu können

Aber JA, ich will mir ein Wohnmobil kaufen und mit meiner Familie mit 2 Kindern in den Urlaub fahren.

was bringt dieser Beitrag außer Miesepeterei?
Panger hat geschrieben:
Aber ich bin fest davon überzeugt, dass man mit 4 Personen auch OHNE überladen zu sein in einem 3,5t Fahrzeug Urlaub machen kann.
Grüße
Panger



:kuller: :kuller: :kuller: :kuller:

Die Hoffnung stirbt zuletzt.


Ich bin vielleicht Neuling, aber ich war letztes Jahr bereits mit einem Fahrzeug welches mit 3154kg fahrbereiter Masse angegeben war, vollbepackt mit 4 Personenen in Urlaub und nachgewiesen NICHT überladen.

hat sogar ohne Helium Ballons zur Gewichtsreduktion geklappt...

Grüße
Panger

babenhausen am 08 Aug 2017 12:25:16

ich war letztes Jahr bereits mit einem Fahrzeug welches mit 3154kg fahrbereiter Masse angegeben war, vollbepackt mit 4 Personenen in Urlaub und nachgewiesen NICHT überladen

3154+4 x75kg=3454 Kg
damit hast du noch 46 kg für Küchenausstattung,Lebensmittel,Gepäck etc. :juggle:
Darf nun jeder denken was er will.
Schon die Klamotten für 4 Personen dürften diese Gewichtsreserve bei einem drei Wochenurlaub sprengen

Panger am 08 Aug 2017 12:40:04

Hallo Babenhausen,

schön, dass du mir indirekt unterstellst, dass ich überladen gefahren bin, aber du hast in deiner Betrachtung leider 2 wichtige Faktoren vergessen:

1. die Masse im fahrbereiten Zustand wird angegeben inkl. Fahrer mit 75kg, 1 vollen Flasche Gas, gefülltem Wasser und 90% Diesel, somit bleiben nur noch 3 Personen die dazu gerechnet werden müssen
2. nicht jeder Mensch wiegt 75kg und ich fahre leider nicht mit EU-Vorschriftsbürgern laut irgendwelchen Paragraphen in den Urlaub sondern mit meinen Kindern und meiner Frau.
Rechnerisch hatte ich dann mit allen 4 real und tatsächlich existierenden Personen 3275kg, also blieben uns noch 225kg für Gepäck übrig.
Davon gingen noch die Fahrräder ab, dann waren wir noch bei 165kg.

und die 165kg haben uns gereicht um Kleidung, Küchenutensilien und Lebensmittel einzuladen und unter 3500kg zu bleiben.

Ja, ich bin absolut bei euch, dass 3850kg deutlich entspannter sind, weil man weniger aufs Gewicht schauen muss.

Wir haben dann mit Bedacht gepackt und lieber etwas weniger mitgenommen.

Mir ging es aber hier nicht um eine Gewichtsdiskussion, sondern nur um die Frage wie die Ablastung rechtlich, vom Ablauf funktioniert.


Grüße
Panger

mantishrimp am 08 Aug 2017 14:38:07

Hallo,

Panger hat geschrieben:Mir ging es aber hier nicht um eine Gewichtsdiskussion, sondern nur um die Frage wie die Ablastung rechtlich, vom Ablauf funktioniert.


Moderation durch mantishrimp: und auf diese Frage konzentrieren wir uns ab jetzt wieder. Wer dem TE Tips zum Thema Füherschein, Beladung oder was er alles im Urlaub braucht geben möchte kann dazu gerne einen eigenen Thread eröffnen oder die KN Funktion nutzen


Gast am 08 Aug 2017 15:09:26

Panger hat geschrieben:Ergänzung:

Kann ein Händler in Landkreis X eigentlich ein Fahrzeug für Landkreis Y anmelden, der z.B. 250km weit entfernt ist?

Dann würde ich den Händler eventuell mal fragen ob er mir einen "Ummelde-Service" anbieten kann...

Grüße
Panger


KlausSchmidt hat geschrieben:Ja, kann er.
Grüße
Klaus

Da möchte ich noch mal kurz einhaken, weil ich glaube, dass diese Aussage so nicht stimmt, zumindest war das vor drei Jahren noch so. Ich habe vor drei Jahren mein Motorrad bei einem Händler in ca. 100km Entfernung gekauft. Natürlich hat er mir den Zulasssungsservice angeboten (gegen Bezahlung), aber ein Mitarbeiter musste extra in meine zuständige Zulassungsstelle fahren zur Anmeldung. Landkreisübergreifend dürfte es auch heute noch nicht funktionieren, dass der Händler in seine Zulassungsstelle X fährt, um ein Fahrzeug in Landkreis Y zuzulassen. Da würde ich mich vorher noch mal beim Händler oder bei der Zulassungsstelle erkundigen.

lastrami am 08 Aug 2017 15:31:22

Hallo in die Runde! Bin auch mal wieder wieder im Ländle und traue mich jetzt auch mal was zu sagen. Habe vor 2 Jahren meinen Hymer B 524 abgelastet von 3.9t auf 3.5t, da ich gefühlt - und nachher gewogen, nie an die Grenze 3.9t kam. Es ging so: Anfrage beim TÜV. Termin bekommen, da die 4 digitalen Radlastwaagen nicht jeden Tag verfügbar waren. Termin wahrgenommen. Fahrzeug gewogen, alle 4 Räder gleichzeitig. 90% Diesel, ca. 70l, Wasser 70l bei werksseitig eingebautem Füllstop. KEINE Markise, kein Klima, aber sonst (fast) alles, 3035kg. Danach beim Einladen aller (für uns) notwendigen Sachen, jedes Teil auf der Waage selbst gewogen, mit Frau und Hund ( 43kg ) und 2 Flyer - T8 mit größten Accu`s, grade an der Grenze zu 3.5t. Jetzt frage ich mich auch wie manche auf 700 / 800kg Zuladung kommen.

harald1954 am 08 Aug 2017 17:34:59

ich habe jetzt mal in unsere Betriebsanleitung geschaut.Wir haben unser Wohnmobil mit 3850 KG gekauft und es auf 3500 KG ablasten lassen.
In der Anleitung steht ich zitiere Ausschnittsweise
Tatsächliche Masse :Summe aus Masse im Fahrbereiten Zustand und dem werkseitig montierten Zubehör.
Masse im fahrbereiten Zustand bedeutet Gewicht des leeren Fahrzeugs +Kraftstoff 90% aller werkseitig eingebauten Standardausstattung+75kg Fahrer Gasvorrat und 100% Frischwasser.dazu kommt noch die Mindest-Nutzlast.
Formel 10x(n+L)
n-höchstzahl der Schlafplätze
L-gesamtlänge des Aufbaus
Die verbleibende Zuladung muss immer größer -gleich der Mindest-Nutzlast sein.
ich hoffe das ich damit weiterhelfen konnte
Gruß Harald

kurt2 am 08 Aug 2017 17:50:08

harald1954 hat geschrieben:ich hoffe das ich damit weiterhelfen konnte
Gruß Harald


HAllo,
da bin ich mir ganz sicher.

Mach mal die Probe und fülle dein WoMo mit den entsprechenden Flüssigkeiten, ohne weitere Beladung, setze dich rein und fahre auf die Waage.

Vielleicht teilst du uns das Ergebnis mit. :ja:

dieter2 am 08 Aug 2017 18:01:27

Ich denke er will keine Ratschläge über Zuladung,er will lediglich wissen wie er ablasten kann :ja:

Ruf bei Capron an oder schreib sie an.
Dann bekommst Du für 250 € eine Bescheinigung das Dein Fahrzeug für 3,5 to und für 3,85 to homologisiert ist.
Damit fährst Du zum TÜV und die lasten dann ab.
Mit dieser Bescheinigung geht´s zur Zulassung, die drucken einen neuen Zulassungsbescheid 1 und 2

Über den TÜV mußt Du auf jeden Fall.
Ob Du wiegen mußt entscheiden die.
Wenn Du eine echte Wiegekarte hast geht das auch.

So eine Bescheinigung von Capron habe ich,nutzt Dir aber nichts,die ist Fahrzeugbezogen mit FiN

Gruss Dieter

harald1954 am 08 Aug 2017 18:15:31

Das ist kein Beitrag für die Zuladung sondern diese Vorausetzungen müssen erfüllt sein um das Wohnmobil ablasten zu können.
Z.B.Leergewicht 3100Kg +4 Plätze außer Fahrer = 300Kg +7m länge 70 Kg= 3470 ablastung möglich .Bei 5 Plätzen ohne Fahrer
3545 KG keine ablastung.

babenhausen am 08 Aug 2017 19:11:58

Wichtig bei der Eintragung ist der Zusatz :Ablastung ohne technische Änderung.
Damit hast du es einfacher falls du später doch noch mit dem Gewicht nach oben musst

dieter2 am 08 Aug 2017 19:16:27

Panger hat geschrieben:
Mit Capron habe ich gesprochen, das geht laut deren Auskunft wohl nur über den Händler, nicht über Capron oder Sunlight direkt.



Ich habe mein Unbedenklichschreiben zum Auf.u.Ablasten direckt bei Capron angefordert und auch von dort bekommen.
Das ist immer die erste Frage vom TÜV,wo ist das Unbedenklichkeitsschreiben vom Hersteller :ja:

Gruss Dieter

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